11.07.2015 Aufrufe

Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Unter DEMONTAGE- UND REMONTAGEKOSTEN sind die unvermeidlichen Kosten zu verstehen, dienach einem Schadenfall dadurch notwendig werden, dass beschädigte oder unbeschädigt gebliebeneversicherte technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen demontiert und wieder montiert odersonstwie bewegt oder geschützt werden müssen.(7) Der Versicherer haftet nichta) für andere als die nach Absatz (3) ersatzpflichtigen Schäden, insbesondere für entgangenenGewinn;b) für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturmflut, Lawinen und Lawinenluftdruck, SogundDruckwirkung von Flugobjekten, Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurungen, auchwenn diese Ereignisse bei einem Sturm, Hagelschlag, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oderErdrutsch auftreten bzw. deren Folge sind;c) für Wasserschäden, die auf andere Art als in Absatz (3), lit. b) beschrieben, verursacht werden, z.B.Schäden durch Niederschlags-, Schmelz- oder Sickerwasser, die nicht auf eines der versichertenSchadenereignisse zurückzuführen sind;d) für Schäden durch Bewegung von Felsblöcken, Gesteins- oder Erdmassen, wenn diese Bewegungdurch Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen, weiters durch Sprengungen oder die Erschließunggasförmiger, flüssiger oder fester Stoffe aus dem Erdinnern verursacht wurde;e) für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass sich die versicherten Gebäude in einem baufälligenZustand befanden bzw. ganz oder teilweise mangelhaft instand gehalten wurden oder dass im Zugevon Umbauten Baubestandteile aus der üblichen Verankerung oder Befestigung gelöst wurden odernoch nicht entsprechend mit dem sonstigen Bauwerk verbunden worden sind; die Ersatzpflicht desVersicherers besteht aber, wenn der <strong>Versicherung</strong>snehmer nachweist, dass der Schaden mit diesenMängeln in keinem ursächlichen Zusammenhang steht.(8) Im Falle vona) Kriegsereignissen jeder Art (einschließlich Neutralitätsverletzungen) oder inneren Unruhen unddamit verbundenen militärischen oder polizeilichen Maßnahmen,b) Erdbeben, Bodensenkung, unterirdischem Feuer oder außergewöhnlichen Naturereignissen,c) Ereignissen, welche einer schädigenden Wirkung durch Kernenergie zuzuschreiben sindhaftet der Versicherer nur, wenn der <strong>Versicherung</strong>snehmer nachweist, dass der Schaden mit diesenEreignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.Ist der <strong>Versicherung</strong>snehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so obliegt derNachweis dem Versicherer.(9) Terror-AusschlussAusgeschlossen vom <strong>Versicherung</strong>sschutz sind jegliche Art von Schäden, Verlusten, Kosten oderAufwendungen, die direkt oder indirekt verursacht werden von, sich ergeben aus oder imZusammenhang stehen mit jeglicher Art von Terrorakten.Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer,ethnischer, religiöser, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken inder Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oderstaatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen.Vom <strong>Versicherung</strong>sschutz ausgeschlossen sind auch jegliche Art von Schäden, Verlusten, Kostenoder Aufwendungen, die direkt oder indirekt verursacht werden von, sich ergeben aus oder imZusammenhang stehen mit Handlungen, die zur Eindämmung, Vorbeugung oder Unterdrückung vonTerrorakten ergriffen werden oder sich in irgendeiner Weisedarauf beziehen.Artikel 2Versicherte Sachen(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind nur die dem <strong>Versicherung</strong>snehmer gehörigen Sachenversichert. Versichert sind auch vom <strong>Versicherung</strong>snehmer gekaufte Sachen, die ihm unterEigentumsvorbehalt übergeben sind, und die dem <strong>Versicherung</strong>snehmer verpfändeten Sachen.Die <strong>Versicherung</strong> von Arbeitsgeräten und Arbeitskleidern erstreckt sich auch auf die Sachen derFamilienangehörigen und Arbeitnehmer des <strong>Versicherung</strong>sehmers, die an dem <strong>Versicherung</strong>sort(Artikel 3) ihren Beruf ausüben.(2) Geld, unverarbeitete Edelmetalle, ungefasste Perlen und Edelsteine sowie Wertpapiere undUrkunden sind nur dann in der <strong>Versicherung</strong> inbegriffen, wenn dies besonders vereinbart ist.(3) Bei Gebäuden erstreckt sich die <strong>Versicherung</strong>, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf denBAUWERT. Zum Bauwert eines Gebäudes gehört der Wert aller Baubestandteile einschließlich derunter Erdniveau befindlichen<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 27 von 79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!