Eigenheimversicherung - Donau Versicherung
Eigenheimversicherung - Donau Versicherung Eigenheimversicherung - Donau Versicherung
MindestsicherungenWohnungstüren, bei Ein- und Zweifamilienhäusern sämtlicheAußentüren – ausgenommen Balkon- und Terrassentüren – habenfolgende Sicherheitseinrichtungen aufzuweisen:- Zylinderschloss mit Sicherheitsbeschlag- bei mehrflügeligen Türen Schutz gegen Riegelzug- bei nach außen aufgehenden Türen Band- und Aushebesicherung- bei Holzzargen Sicherheitsschließblech- bei Glasteilen in Türen Vergitterung oder Durchbruch hemmendeVerglasung.Die Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group ist für denWahrheitsgehalt und die Vollständigkeit der im vorliegendenInformationsschreiben enthaltenen Daten und Informationenverantwortlich.Zeichnung des gesetzlichen VertretersDonau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 14 von 79
SIT - BESONDERE VEREINBARUNG FÜR VERSICHERUNGEN IN ITALIEN1. Deutsche Vertrags- und VerkehrsspracheEs wird ausdrücklich vereinbart, dass für den beantragten Vertrag die deutsche Sprache als VertragsundVerkehrssprache als vereinbart gilt.Dies bedeutet, dass die Vertragsunterlagen und der gesamte Schriftverkehr (insbesondere sämtlichevertraglichen und vorvertraglichen Unterlagen, einschließlich der vorliegenden Informationsschrift,sowie alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen zwischen dem Versicherer, demVersicherungsnehmer und dem Versicherten und sonstigen Anspruchsberechtigten) ausschließlich inin deutscher Sprache abgefasst werden.Der Antragsteller erklärt ausdrücklich, die gemäß Art. 185 des italienischen Versicherungskodex(Legislativdekret Nr. 209/05) zu erteilenden Informationen auf seinen Wunsch in deutscher Spracheerhalten zu haben.2. WährungDer Versicherungsvertrag ist in EURO abgeschlossen. Sämtliche Prämien sind in EURO zuentrichten. Etwaige Schadenzahlungen werden ebenfalls in EURO geleistet.3. SteuernAlle Prämien und Prämiensätzen beinhalten bereits die italienischen Versicherungssteuern(Bruttoprämien).4. SonstigesFür den Versicherungsvertrag gilt österreichisches Recht.Die Bestimmungen, in welchen auf das Gebiet Österreich Bezug genommen wird, gelten sinngemäßfür das Gebiet Italien.Soweit Klauseln des gegenständlichen Vertrags den zwingenden Bestimmungen des italienischenRechtes widersprechen sollten, gehen die für den Versicherungsnehmer günstigeren italienischenBestimmungen vor.Für den Fall, dass die jeweiligen allgemeinen und besonderen Bedingungen eine Kündigungsfrist vonmehr als 60 Tagen vorsehen, gilt eine Kündigungsfrist von 60 Tagen als vereinbart.Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 15 von 79
- Seite 1 und 2: Informationsbroschüre (Nota Inform
- Seite 3 und 4: Entsprechend der letzten genehmigte
- Seite 5 und 6: - Haftpflichtversicherungübernimmt
- Seite 7 und 8: Hinweis: Etwaige falsche oder unvol
- Seite 9 und 10: Gemäß der Klausel SIT wird die de
- Seite 11 und 12: GLOSSARPolizzeEine Polizze ist eine
- Seite 13: BeraubungSturmHagelLawinenLawinenlu
- Seite 17 und 18: 1. Verletzt der Versicherungsnehmer
- Seite 19 und 20: 5. Die Feststellungen, die die Sach
- Seite 21 und 22: a) an den versicherten Gebäuden od
- Seite 23 und 24: Als Baubestandteile im Sinne dieser
- Seite 25 und 26: Aufwendungen nicht auf Weisung des
- Seite 27 und 28: Unter DEMONTAGE- UND REMONTAGEKOSTE
- Seite 29 und 30: c) und d) wird durch die Absendung
- Seite 31 und 32: 992 - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR V
- Seite 33 und 34: Artikel 3Welche Sachen und Kosten s
- Seite 35 und 36: Die Wiederherstellungs- oder Wieder
- Seite 37 und 38: - in der jeweiligen Versicherungspe
- Seite 39 und 40: Artikel 2Sachen. Verlust, Veränder
- Seite 41 und 42: Kosten gemäß den Punkten 5.1 bis
- Seite 43 und 44: 3. Die Versicherung erstreckt sich
- Seite 45 und 46: Artikel 8Was ist vor bzw. nach Eint
- Seite 47 und 48: Verzugsprämie beträgt, wenn die a
- Seite 49 und 50: Artikel 14In welcher Form sind Erkl
- Seite 51 und 52: 3.1 der gesetzlichen Vertreter des
- Seite 53 und 54: 4.1.3 Aufwendungen Dritter für Aus
- Seite 55 und 56: Abschnitt B:Ergänzende Regelungen
- Seite 57 und 58: 2.6 Schäden durch Sprengungen nach
- Seite 59 und 60: Die Ausdehnung des Versicherungssch
- Seite 61 und 62: Abweichend von Art. 6, Pkt. 3.5 AHV
- Seite 63 und 64: 3. Bei Einsätzen im Ausland sowie
MindestsicherungenWohnungstüren, bei Ein- und Zweifamilienhäusern sämtlicheAußentüren – ausgenommen Balkon- und Terrassentüren – habenfolgende Sicherheitseinrichtungen aufzuweisen:- Zylinderschloss mit Sicherheitsbeschlag- bei mehrflügeligen Türen Schutz gegen Riegelzug- bei nach außen aufgehenden Türen Band- und Aushebesicherung- bei Holzzargen Sicherheitsschließblech- bei Glasteilen in Türen Vergitterung oder Durchbruch hemmendeVerglasung.Die <strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group ist für denWahrheitsgehalt und die Vollständigkeit der im vorliegendenInformationsschreiben enthaltenen Daten und Informationenverantwortlich.Zeichnung des gesetzlichen Vertreters<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 14 von 79