11.07.2015 Aufrufe

Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BeraubungSturmHagelLawinenLawinenluftdruckSchneedruckÜberschwemmungVermurungErdrutschFelssturz / SteinschlagFlugzeugabsturzGebäudeNebengebäudeEinrichtungMietwertBeraubung ist die Wegnahme oder erzwungene Herausgabe vonSachen unter Anwendung oder Androhung tätlicher Gewalt gegenPersonen.Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, derenGeschwindigkeit am <strong>Versicherung</strong>sort mehr als 60 km/h beträgt.Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in Form von Eiskörnern.Lawinen sind an Berghängen abgehende Schnee- und Eismassen.Lawinenluftdruck ist die von einer abgehenden Lawine verursachteDruckwelle.Darunter versteht man die Krafteinwirkung durch natürlichangesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen.Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des<strong>Versicherung</strong>sortes- durch außergewöhnliche Witterungsniederschläge- durch Kanalrückstau infolge von außergewöhnlichenWitterungsniederschlägen- durch Ausuferung von oberirdischen stehenden und fließendenGewässernVermurung entsteht durch eine Massenbewegung von Erdreich,Wasser, Schlamm und anderen Bestandteilen, die durch einenaturbedingte Wassereinwirkung ausgelöst wird.Erdrutsch ist eine naturbedingte Abwärtsbewegung von BodenoderGesteinsmassen auf einer unter der Oberfläche liegendenGleitbahn.Das ist das naturbedingte Ablösen und Abstürzen vonGesteinsmassen im Gelände.Darunter versteht man den Absturz oder Anprall von Luft- oderRaumfahrzeugen, deren Teilen oder Ladung.Als Gebäude gelten hier Baulichkeiten, die überwiegendWohnzwecken dienen, wie z.B. Ein- und Mehrfamilienhäuser,Wohn- und Siedlungsbauten, Ferienhäuser, Wochenendhäuser etc.Als Nebengebäude gelten kleinere Objekte am<strong>Versicherung</strong>sgrundstück, wie Garagen, Holzschuppen, überdachteAbstellplätze für Fahrräder, KFZ und Müllkübel und –container.Nicht dazu zählen Stöcklgebäude, aufgelassene Wirtschafts- undWerkstättengebäude, gewerbliche und landwirtschaftlicheGebäude, Glas- und Gewächshäuser, Gebäude in Folienbauweiseund dgl. sowie Objekte außerhalb des versicherten Grundstücks.Als Einrichtung gilt hier der Inhalt von Wohnungen. Dieser umfasstalle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oderVerbrauch dienen und sich im Eigentum des<strong>Versicherung</strong>snehmers, des Ehegatten / Lebensgefährten, derKinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushaltwohnen, befinden. Dazu gehören auch fremde Sachen –ausgenommen die der Mieter, Untermieter und der gegen Entgeltbeherbergten Gäste – soweit nicht aus einer anderen <strong>Versicherung</strong>Entschädigung erlangt werden kann sowie Geld und Geldeswerte,Sparbücher, Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, BriefmarkenundMünzensammlungen. Nicht zum Wohnungsinhalt gehören:Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, Motorfahrräder,Motorboote und Segelboote samt Zubehör, Luftfahrzeuge,Handelswaren aller Art sowie Geschäfts- und Sammelgelder.Als Mietwert gilt der gesetzliche oder ortsübliche Mietzins fürWohnungen gleicher Art, Größe und Lage.<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 13 von 79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!