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Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

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SerienschädenObliegenheitenSchadenmeldepflichtSchadenminderungspflichtSelbstbehaltDoppelversicherungUnterversicherungÜberversicherungErstes RisikoVerkehrswertZeitwertNeuwertBrandBlitzschlagExplosionEinbruchdiebstahlMehrere auf derselben Ursache beruhende Schadenereignissegelten als ein <strong>Versicherung</strong>sfall. Ferner gelten als ein<strong>Versicherung</strong>sfall Schadenereignisse, die auf gleichartigen, inzeitlichem Zusammenhang stehenden Ursachen beruhen, wennzwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, wirtschaftlicher odertechnischer Zusammenhang besteht.Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Nebenpflichten desVersicherten/<strong>Versicherung</strong>snehmers bzw. Auflagen, derenVerletzung einen Rechtsverlust (zB Leistungskürzung,Prämienerhöhung) zur Folge hatDie Schadenmeldepflicht ist die Anzeigepflicht im<strong>Versicherung</strong>sfall.Die Schadensminderungspflicht beschreibt die Obliegenheit des<strong>Versicherung</strong>snehmers, alles Zumutbare zu unternehmen, um denentstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.Wurde ein Selbstbehalt vereinbart, hat der<strong>Versicherung</strong>snehmer/Versicherte einen Teil des Schadens selbstzu tragen, sei es in Form eines Prozentsatzes oder eines fixenBetrages (Selbstbeteiligung).Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn für ein und dasselbeObjekt bzw. Interesse mehrere <strong>Versicherung</strong>sverträge zur Deckungdes gleichen Risikos bestehen.Bei einer Unterversicherung ist die <strong>Versicherung</strong>ssumme geringerals der Wert der versicherten Objekte. Der Versicherer kann seineLeistung im Teilschaden nach der so genannten Proportionalregel(Verhältnis, in dem die <strong>Versicherung</strong>ssumme zum Ersatzwert steht)kürzen.Bei einer Überversicherung ist die <strong>Versicherung</strong>ssumme höher alsder Wert der versicherten Objekte.Im Schadenfall wird der tatsächliche Wert bis zur vereinbarten<strong>Versicherung</strong>ssumme geleistet und zwar unabhängig vom<strong>Versicherung</strong>swert – es wird keine Unterversicherung eingewendet.Der Verkehrswert eines Gebäudes ist der erzielbare Verkaufspreis,wobei der Wert des Grundstückes außer Ansatz bleibt.Der Zeitwert eines Gebäudes wird aus dem Neuwert durch Abzugeines dem Zustand des Gebäudes, insbesondere seines Alters undseiner Abnützung entsprechenden Betrages ermittelt.Als Neuwert eines Gebäudes gelten die ortsüblichen Kosten seinerWiederherstellung einschließlich der Planungs- undKonstruktionskosten.Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und auseigener Kraft ausbreitet.Blitzschlag ist die unmittelbare Kraft- oder Wärmeeinrichtung einesBlitzes auf Sachen.Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf demAusdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein Täter in die versichertenRäumlichkeiten durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen,Fenstern oder anderen Gebäudeteilen einbricht; unterÜberwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, dienicht zum Eintritt bestimmt sind, einsteigt; einschleicht und aus denversperrten versicherten Räumlichkeiten Sachen entfernt; durchÖffnen von Schlössern mittels Werkzeugen oder falscher Schlüsseleindringt; mit richtigen Schlüsseln eindringt, die der Täter durchEinbruchdiebstahl in anderen Räumlichkeiten als den versichertendurch Beraubung an sich gebracht hat.<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 12 von 79

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