Eigenheimversicherung - Donau Versicherung

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11.07.2015 Aufrufe

a) Vor- und Zuname sowie Anschrift des Beschwerdeführers und eventuell dessen Telefonnummer;b) Angabe der Person/en, deren Tätigkeit/en Gegenstand der Beschwerde ist;c) kurze Beschreibung der Beschwerdegründe;d) Kopie der an den Versicherer gesendeten Beschwerde und eventuelle Antwort des Versicherers;e) allfällige weitere nützliche Unterlagen zur genaueren Beschreibung der entsprechenden Umstände.Es wird darauf hingewiesen, dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Quantifizierung derVersicherungsleistung die ausschließliche Kompetenz der gerichtlichen Behörden bestehen bleibt.Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an Schlichtungsstellen zu wenden, sofern solcheexistieren.Im Fall von grenzüberschreitenden Streitigkeiten, d.h. Streitigkeiten zwischen einemVersicherungsnehmer mit Konsumenteneigenschaften aus einem Mitgliedsstaat und einemUnternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land, kann der Beschwerdeführer mit Domizil in Italiendie Beschwerde an eine der folgenden Behörden richten:An die ISVAP, welche die Beschwerde an die zuständige ausländische Behörde/Stelle weiterleitet,worüber sie den Beschwerdeführer informiert und dem sie in weiterer Folge die Antwort mitteilt;Unmittelbar an die zuständige ausländische Behörde oder Stelle.In Österreich ist die Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht (FMA) auch zugleich die zuständigeBeschwerdebehörde für den Versicherungssektor. Beschwerden können daher auch direkt per Faxoder auf dem Postweg an folgende Anschrift gesendet werden:FinanzmarkaufsichtBeschwerdewesenOtto-Wagner-Platz 5A-1090 Vienna (Austria)Fax: 0043 1 249 59 5199Auf der folgenden Internet-Seite der Finanzmarktaufsicht finden sich nähere Hinweise zurÜbermittlung von Beschwerden: http://www.fma.gv.at/cms/site/DE/abfragen.html?id=BVU.Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 10 von 79

GLOSSARPolizzeEine Polizze ist eine private Urkunde, die das Zustandekommenund den Inhalt des Versicherungsvertrags zwischen demVersicherungsnehmer und dem Versicherer beweist.Versicherungsvertrag Der Versicherungsvertrag kommt durch übereinstimmenderechtsgeschäftliche Willenserklärungen des Versicherers und desVersicherungsnehmers zustande.VersichererDer Vertragspartner des Versicherungsnehmers, der sich zurDeckung des Risikos verpflichtet. Im vorliegenden Fall ist das:DONAU Versicherung AG Vienna Insurance GroupSchottenring 151010 WienÖsterreichVersicherungsnehmerEin Versicherungsvertrag wird zwischen dem Versicherer und demVersicherungsnehmer geschlossen. Der Versicherungsnehmermuss nicht zwingend die versicherte Person seinVersicherte PersonDie Person, deren zivilrechtliche Haftung Gegenstand desVersicherungsvertrages bildet bzw. der die Leistung aus demVersicherungsvertrag zustehtPrämieDer Betrag, den der Versicherungsnehmer einem Versicherer alsGegenleistung für die Risikoabdeckung einmalig oder in RatenbezahltVersicherungsperiodeAls Versicherungsperiode gilt der Zeitraum eines Jahres, wenn derVersicherungsvertrag nicht für kürzere Zeit abgeschlossen ist. Diesgilt auch dann, wenn die Jahresprämie vertragsgemäß inTeilbeträgen entrichtet wird.VersicherungsbeginnDer Versicherungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem derVersicherer den Versicherungsschutz übernimmt.Vertragsdauer Die Vertragsdauer beschreibt den zeitlichen Rahmen derVersicherung.VersicherungsschutzDer Versicherungsschutz beschreibt die im Versicherungsvertragdargelegte Leistung, die das Versicherungsunternehmen imVersicherungsfall zu erbringen hat.RisikoDas Risiko bezeichnet die Möglichkeit des Eintritts eines Schadenverursachenden Ereignisses (Schadenfall) bzw. eines Ereignissesaus welchem Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oderVersicherungsfallerwachsen könnten.Versicherungsfall ist der Eintritt des Ereignisses, das grundsätzlicheine Leistungspflicht des Versicherers bzw. einenLeistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt.Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist die Geldsumme, die alsVersicherungsleistung im Versicherungsfall vom Versicherer nachdem Vertrag zu leisten ist.SachschadenSachschäden sind die Beschädigung oder die Vernichtung vonkörperlichen Sachen.Personenschaden Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oderGesundheitsschädigung von Menschen.Vermögensschäden Sind solche Schäden, die weder Personenschäden nochSachschäden sind.Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 11 von 79

GLOSSARPolizzeEine Polizze ist eine private Urkunde, die das Zustandekommenund den Inhalt des <strong>Versicherung</strong>svertrags zwischen dem<strong>Versicherung</strong>snehmer und dem Versicherer beweist.<strong>Versicherung</strong>svertrag Der <strong>Versicherung</strong>svertrag kommt durch übereinstimmenderechtsgeschäftliche Willenserklärungen des Versicherers und des<strong>Versicherung</strong>snehmers zustande.VersichererDer Vertragspartner des <strong>Versicherung</strong>snehmers, der sich zurDeckung des Risikos verpflichtet. Im vorliegenden Fall ist das:DONAU <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance GroupSchottenring 151010 WienÖsterreich<strong>Versicherung</strong>snehmerEin <strong>Versicherung</strong>svertrag wird zwischen dem Versicherer und dem<strong>Versicherung</strong>snehmer geschlossen. Der <strong>Versicherung</strong>snehmermuss nicht zwingend die versicherte Person seinVersicherte PersonDie Person, deren zivilrechtliche Haftung Gegenstand des<strong>Versicherung</strong>svertrages bildet bzw. der die Leistung aus dem<strong>Versicherung</strong>svertrag zustehtPrämieDer Betrag, den der <strong>Versicherung</strong>snehmer einem Versicherer alsGegenleistung für die Risikoabdeckung einmalig oder in Ratenbezahlt<strong>Versicherung</strong>speriodeAls <strong>Versicherung</strong>speriode gilt der Zeitraum eines Jahres, wenn der<strong>Versicherung</strong>svertrag nicht für kürzere Zeit abgeschlossen ist. Diesgilt auch dann, wenn die Jahresprämie vertragsgemäß inTeilbeträgen entrichtet wird.<strong>Versicherung</strong>sbeginnDer <strong>Versicherung</strong>sbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem derVersicherer den <strong>Versicherung</strong>sschutz übernimmt.Vertragsdauer Die Vertragsdauer beschreibt den zeitlichen Rahmen der<strong>Versicherung</strong>.<strong>Versicherung</strong>sschutzDer <strong>Versicherung</strong>sschutz beschreibt die im <strong>Versicherung</strong>svertragdargelegte Leistung, die das <strong>Versicherung</strong>sunternehmen im<strong>Versicherung</strong>sfall zu erbringen hat.RisikoDas Risiko bezeichnet die Möglichkeit des Eintritts eines Schadenverursachenden Ereignisses (Schadenfall) bzw. eines Ereignissesaus welchem Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder<strong>Versicherung</strong>sfallerwachsen könnten.<strong>Versicherung</strong>sfall ist der Eintritt des Ereignisses, das grundsätzlicheine Leistungspflicht des Versicherers bzw. einenLeistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt.<strong>Versicherung</strong>ssumme Die <strong>Versicherung</strong>ssumme ist die Geldsumme, die als<strong>Versicherung</strong>sleistung im <strong>Versicherung</strong>sfall vom Versicherer nachdem Vertrag zu leisten ist.SachschadenSachschäden sind die Beschädigung oder die Vernichtung vonkörperlichen Sachen.Personenschaden Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oderGesundheitsschädigung von Menschen.Vermögensschäden Sind solche Schäden, die weder Personenschäden nochSachschäden sind.<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408Seite 11 von 79

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