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RADWANDERN IM MOSELLAND - Das Offizielle Internet-Portal für ...

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Reisebedingungen für Pauschalangebote der Mosellandtouristik GmbHSEHR GEEHRTER KUNDE,wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre dernachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungenwerden, soweit wirksam einbezogen,Bestandteil des Reisevertrages, denSie mit der Mosellandtouristik GmbH, nachstehend„MLT“ abgekürzt, als Reiseveranstalterabschließen. Diese Reisebedingungen geltenausschließlich für die Pauschalangeboteder MLT. Sie gelten nicht für die Vermittlungfremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungenund Eintrittskarten) und nicht für Verträgeüber Beherbergungsleistungen bzw. derenVermittlung. Ihre Reiseanmeldung sollten Siefrühzeitig an das Reisebüro richten, von demSie diesen Katalog erhalten haben. Die Buchungkann selbstverständlich aber auch direktbei der MLT erfolgen. Bitte verwendenSie dazu in jedem Fall das beiliegende Anmeldeformular.Bei kurzfristigen Buchungenlohnt ein Telefonat vor Ihrer schriftlichen Anmeldung.Sie können dann telefonisch einenÜberblick über noch freie Plätze erhalten. Zusammenmit den Reiseunterlagen erhaltenSie ausführliche Informationen über Ihre Ferienregion.Ausgenommen bei kurzfristigen Buchungenerhalten Sie 10 Tage vor Ihrem Reiseantrittdie für Ihren Aufenthalt notwendigenReiseunterlagen sowie eine Mappe mit allenwichtigen Informationen, besonderen Hinweisenzum Reiseablauf, über Transfer- und Reisezeiten,den Namen Ihres Reise-, SeminarundKursleiters und Ihres Betreuers.1. Vertragsschluss1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), diemündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, perE-Mail oder über das <strong>Internet</strong> erfolgen kann,bietet der Kunde der MLT den Abschluss einesReisevertrages verbindlich an. Grundlageseines Angebots sind die Reisebeschreibung,diese Reisebedingungen und alle ergänzendenInformationen in der Buchungsgrundlage(Katalog, Gastgeberverzeichnis, <strong>Internet</strong>), soweitdiese dem Kunden vorliegen.1.2. Im Falle einer elektronischen Übermittlungdes Buchungswunschs bestätigt die MLTdem Kunden unverzüglich auf elektronischemWeg den Eingang. Diese Eingangsbestätigungstellt noch keine Buchungsbestätigung darund begründet keinen Anspruch auf Zustandekommendes Reisevertrages entsprechenddem Buchungswunsch des Kunden.1.3. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigungder MLT an den Kundenzustande. Sie bedarf keiner bestimmtenForm. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschlusserhält der Kunde die schriftliche Ausfertigungder Buchungsbestätigung übermittelt.Eine schriftliche Ausfertigung derBuchungsbestätigung kann unterbleiben,wenn die Buchung des Kunden kürzer als 7Werktage vor Reisebeginn erfolgt.1.4. Weicht die Buchungsbestätigung der MLTvon der Buchung des Kunden ab, so liegt einneues Angebot der MLT vor, an welches diese10 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigunggebunden ist. Der Vertrag kommtauf der Grundlage dieses geänderten Angebotszu Stande, soweit der Kunde die Annahmedieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung,Anzahlung oder Restzahlung erklärt.Entsprechendes gilt, wenn die MLT dem Kundenein schriftliches Angebot für eine Pauschaleunterbreitet hat.1.5. Der die Buchung vornehmende Kundehaftet für die vertraglichen Verpflichtungenvon Mitreisenden, für die er die Buchungvornimmt, wie für seine eigenen, soweit ereine entsprechende Verpflichtung durch ausdrücklicheund gesonderte Erklärung übernommenhat.2. Leistungen, Leistungsänderungen2.1. Die von der MLT geschuldeten Leistungenergeben sich ausschließlich aus dem Inhaltder Buchungsbestätigung in Verbindungmit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibungdes jeweiligen Pauschalangebots undnach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlageenthaltenen Hinweise und Erläuterungen.2.2. Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondereUnterkunftsbetriebe, sind von derMLT nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zugeben oder Vereinbarungen zu treffen, dieüber die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigunghinausgehen oder im Widerspruchdazu stehen oder den bestätigtenInhalt des Reisevertrages abändern.3. Anzahlung/Restzahlung3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung)und nach Übergabe einesSicherungsscheines gemäß § 651k BGB isteine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreisangerechnet wird. Sie beträgt, soweit imEinzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10%des Reisepreises.3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsscheinübergeben ist, 3 Wochen vor Reisebeginnzahlungsfällig, falls im Einzelfall keinanderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungenkürzer als 3 Wochen vor Reisebeginnist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.3.3. Die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheinesentfällt, wenna) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert,keine Übernachtung einschließt und derReisepreis € 75,- pro Person nicht übersteigt.b) abweichend von Ziffer 3.1 und 3.2, wenndie vereinbarten Reiseleistungen keine Beförderungenvon oder zum Reiseort beinhaltenund vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreiserst am Reise-/Aufenthaltsende andie MLT oder den Unterkunftsbetrieb zu bezahlenist.3.4. Ist die MLT zur Erbringung der vertraglichenLeistungen bereit und in der Lage undleistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlungnicht oder nicht vollständig zu denvereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertraglichesoder gesetzliches Zurückbehaltungsrechtdes Gastes besteht, so ist die MLTberechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzungvom Vertrag zurückzutreten und den Reisegastmit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieserBedingungen zu belasten.4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung4.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeitvon der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen,den Rücktritt zur Vermeidung vonMissverständnissen schriftlich zu erklären.Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärungbei der MLT.4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch denReiseteilnehmer steht der MLT Ersatz für diegetroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungender MLT wie folgt zu, wobei gewöhnlichersparte Aufwendungen und die gewöhnlichmögliche anderweitige Verwendungvon Reiseleistungen berücksichtigt sind:a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % desReisepreisesb) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn20 % des Reisepreisesc) vom 20. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn40 % des Reisepreisesd) vom 13. bis zum 08. Tag vor Reisebeginn50%e) vom 7. Tag bis zum Tage vor Reisebeginn80%f) am Tage des Reisebeginns und bei Nichtanreise90 % des Reisepreisesjedoch in jedem Fall mind. € 25,- pro Person.Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherungwird dringend empfohlen.4.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, derMLT nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlichgeringere Kosten entstanden sind,als die vorstehend festgelegten Pauschalen.In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlungder geringeren Kosten verpflichtet.4.4. Die MLT behält sich vor, anstelle der vorstehendenPauschalen eine höhere, konkreteEntschädigung zu fordern, soweit die MLTnachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungenals die jeweils anwendbare Pauschaleentstanden sind. Macht die MLT einensolchen Anspruch geltend, so ist die MLT verpflichtet,die geforderte Entschädigung unterBerücksichtigung etwa ersparter Aufwendungenund einer etwaigen anderweitigen Verwendungder Reiseleistungen konkret zu beziffernund zu belegen.4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungenbleibt das gesetzliche Recht des Kunden gemäߧ 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zustellen, unberührt.4.6. Werden auf Wunsch des Kunden nachVertragsschluss Änderungen hinsichtlich desReisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsartoder sonstiger Leistungen (Umbuchungen)vorgenommen, so kann die MLT,ohne dass ein Rechtsanspruch des Kundenauf die Vornahme der Umbuchung bestehtund nur, soweit dies überhaupt möglich ist,bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgeltvon € 10,- erheben. SpätereUmbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertragund Neubuchung entsprechend denvorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich.Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, dienur geringfügige Kosten verursachen.5. Obliegenheiten des Reisenden/Kunden,(Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuellauftretende Mängel unverzüglich der MLToder gegenüber der in den Reiseinformationenangegebenen Stelle anzuzeigen und Abhilfezu verlangen. Ansprüche des Reisendenentfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisendenobliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangelserheblich beeinträchtigt oder ist demReisenden die Durchführung der infolge einessolchen Mangels aus wichtigem, der MLT erkennbarenGrund nicht zuzumuten, so kannder Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichenBestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.Die Kündigung ist erst zulässig, wenndie MLT bzw. ihre Beauftragten eine Ihnenvom Reisenden bestimmte angemessene Fristhaben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zuleisten. Der Bestimmung einer Frist bedarfes nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist odervon der MLT oder ihren Beauftragten verweigertwird oder wenn die sofortige Kündigungdes Vertrages durch ein besonderes Interessedes Reisenden gerechtfertigt wird.5.3. Der Reisende hat Ansprüche wegennicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungenausschließlich nach Reiseende innerhalbeines Monates nach dem vertraglichvorgesehenen Rückreisedatum gegenüber derMLT unter der nachfolgend angegebenen Anschriftgeltend zu machen. Eine fristwahrendeAnmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern,insbesondere nicht gegenüber demUnterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftlicheGeltendmachung wird dringend empfohlen.Ansprüche des Reisenden entfallen nurdann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachungunverschuldet unterbleibt.6. Haftung6.1. Die vertragliche Haftung der MLT fürSchäden, die nicht Körperschäden sind, istauf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweitein Schaden des Reisenden weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführtoder die MLT für einen dem Reisenden entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldenseines Leistungsträgers verantwortlichist.6.2. Die MLT haftet nicht für Angaben undLeistungsstörungen im Zusammenhang mitLeistungen,a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungensind und nicht Bestandteil des Pauschalangebotsder MLT sind und für den Kundenerkennbar und in der Reiseausschreibungoder der Buchungsbestätigung als Fremdleistungbezeichnet sind, oderb) während des Aufenthalts als Fremdleistungenlediglich vermittelt werden (z.B. KurundWellnessleistungen, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflügeusw.).7. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungeninfolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheitoder aus anderen, nicht von der MLT zu vertretendenGründen nicht in Anspruch, so bestehtkein Anspruch des Reisenden auf anteiligeRückerstattung. Die MLT wird sichjedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügigeBeträge handelt, beim Leistungsträgerum eine Rückerstattung bemühen und entsprechendeBeträge an den Kunden zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnenLeistungsträgern tatsächlich an dieMLT zurückerstattet worden sind.8. Verjährung8.1. Ansprüche des Kunden nach den §§651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit, dieauf einer vorsätzlichen oder fahrlässigenPflichtverletzung der MLT oder eines gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen derMLT beruhen, verjähren in zwei Jahren. Diesgilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstigerSchäden, die auf einer vorsätzlichen odergrob fahrlässigen Pflichtverletzung der MLToder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfender MLT beruhen.8.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.8.3. Die Verjährung nach Ziffer 8.1 und 8.2beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, andem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungenenden sollte.8.4. Schweben zwischen dem Kunden undder MLT Verhandlungen über den Anspruchoder die den Anspruch begründenden Umstände,so ist die Verjährung gehemmt, bisder Kunde oder die MLT die Fortsetzung derVerhandlungen verweigert. Die Verjährungtritt frühestens drei Monate nach dem Endeder Hemmung ein.9. GerichtsstandsvereinbarungFür Klagen der MLT gegen Kunden, die Kaufleute,juristische Personen des öffentlichenoder privaten Rechts oder Personen sind, dieihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsortim Ausland haben, oder deren Wohnsitzoder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunktder Klageerhebung nicht bekannt ist,wird als Gerichtsstand der Sitz der MLT vereinbart.© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlichgeschützt; RA Noll Stuttgart,2004 - 2012Reiseveranstalter ist:Mosellandtouristik GmbHGeschäftsführerin:Sabine Winkhaus-RobertKordelweg 154470 Bernkastel-KuesHandelsregister Amtsgericht Wittlich,HRB 21498Telefon +49(0)6531/9733-0Fax +49(0)6531/9733-33eMail: info@mosellandtouristik.de34

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