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Angler und Fischer in Sachsen-Anhalt - Landesfischereiverband ...

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Der Steuerberater <strong>in</strong>formiert<br />

Jeder Unternehmer muss e<strong>in</strong>e Vielzahl von<br />

steuerlichen <strong>und</strong> sozialversicherungsrechtlichen<br />

Meldepfl ichten erfüllen. E<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> den<br />

Kalender zeigt wichtige Term<strong>in</strong>e <strong>und</strong> Fristen,<br />

die Sie nicht versäumen sollten. Werden Fristen<br />

versäumt, können Bußgelder anfallen, Schätzungen<br />

vorgenommen werden oder mögliche<br />

Steuerbegünstigungen entfallen. Unser heutiges<br />

R<strong>und</strong>schreiben er<strong>in</strong>nert daher an die Fristen für<br />

die Abgabe der Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung,<br />

an die Berufsgenossenschaft <strong>und</strong><br />

zur Künstlersozialversicherung. Anträge auf<br />

Erlass der Gr<strong>und</strong>steuer bei unverschuldetem<br />

Leerstand können nur noch bis zum 31. März<br />

gestellt werden. Bereits seit mehreren Jahren<br />

s<strong>in</strong>d Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen<br />

<strong>und</strong> Kapitalertragsteueranmeldungen<br />

elektronisch zu übermitteln. Erstmals<br />

für das Kalenderjahr 2011 müssen alle Unternehmer<br />

auch ihre E<strong>in</strong>kommen- <strong>und</strong> Körperschaftsteuererklärung<br />

auf elektronischem Weg<br />

an das F<strong>in</strong>anzamt übertragen. Mit unserem abschließenden<br />

Beitrag möchten wir Sie über e<strong>in</strong>e<br />

aktuelle Entscheidung <strong>in</strong>formieren. F<strong>in</strong>anzrichter<br />

urteilten: E<strong>in</strong>e Steuerh<strong>in</strong>terziehung kann<br />

bereits dann vorliegen, wenn E<strong>in</strong>künfte nicht<br />

versteuert wurden, weil irrtümlich von deren<br />

Steuerfreiheit ausgegangen wurde.<br />

Fristen für Meldung zur Unfallversicherung,<br />

Sozialversicherung laufen aus<br />

Term<strong>in</strong> für den Lohnnachweis an die<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Arbeitgeber müssen ihrer Berufsgenossenschaft<br />

e<strong>in</strong>mal jährlich die Daten zur Unfallversicherung<br />

melden. Zu übermitteln s<strong>in</strong>d die Lohnsumme<br />

des vorangegangenen Kalenderjahres,<br />

wie viele St<strong>und</strong>en die Arbeitnehmer gearbeitet<br />

haben <strong>und</strong> wie sich Arbeitsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Lohnsumme<br />

auf ggf. vorliegende unterschiedliche<br />

Gefahrtarifstellen im Unternehmen verteilen.<br />

Der Lohnnachweis muss der zuständigen Berufsgenossenschaft<br />

<strong>in</strong>nerhalb von sechs Wochen<br />

nach Ablauf des Kalenderjahres e<strong>in</strong>gereicht<br />

werden, d. h. für das Jahr 2011 spätestens<br />

bis zum 13. Februar 2012. Wird der Term<strong>in</strong> versäumt,<br />

schätzt die Berufsgenossenschaft die<br />

Arbeitsentgelte.<br />

Term<strong>in</strong> für die Jahresmeldung zur Sozialversicherung<br />

Die Jahresmeldungen (Entgeltmeldungen) zur<br />

Sozialversicherung müssen für jeden am 31.<br />

Dezember 2011 beschäftigten Arbeitnehmer mit<br />

der ersten Entgeltabrechnung <strong>in</strong> 2012 erfolgen.<br />

Der späteste Meldeterm<strong>in</strong> ist der 16. April 2012.<br />

H<strong>in</strong>weis: Werden die gesetzlichen Melde- <strong>und</strong><br />

Aufzeichnungspfl ichten verletzt, ist dies e<strong>in</strong>e<br />

Ordnungswidrigkeit, die mit e<strong>in</strong>em Bußgeld<br />

verfolgt werden kann.<br />

Antragsfrist auf Erlass der Gr<strong>und</strong>steuer<br />

für 2011 endet am 31. März 2012<br />

Während sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Regionen Deutschlands<br />

bezahlbarer Wohnraum kaum fi nden<br />

lässt, klagen Vermieter <strong>in</strong> anderen Gebieten<br />

Landesfi schereiverband <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e. V.<br />

über anhaltenden Leerstand. Kosten für e<strong>in</strong>e<br />

Haftpfl ichtversicherung, Gr<strong>und</strong>gebühren für<br />

Heizung <strong>und</strong> Wasser <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>steuer fallen<br />

aber auch bei Leerstand an. Bei e<strong>in</strong>em unverschuldetem,<br />

sog. strukturellen Leerstand können<br />

Vermieter allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>en Antrag auf Erlass<br />

der Gr<strong>und</strong>steuer stellen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>en Teil der<br />

bereits vorausgezahlten Gr<strong>und</strong>steuer zurück<br />

erhalten. Voraussetzung ist, dass die normalen<br />

Mieterträge um mehr als 50 % gem<strong>in</strong>dert s<strong>in</strong>d.<br />

Die Gr<strong>und</strong>steuer wird pauschal <strong>in</strong> Höhe von<br />

25 % erlassen, wenn der normale Rohertrag um<br />

mehr als 50 % gem<strong>in</strong>dert ist. Bei e<strong>in</strong>er 100-<br />

%igen Ertragsm<strong>in</strong>derung wird die Gr<strong>und</strong>steuer<br />

pauschal um 50 % erlassen. Auch bei Betrieben<br />

der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft <strong>und</strong> bei eigengewerblich<br />

genutzten bebauten Gr<strong>und</strong>stücken<br />

kann die Gr<strong>und</strong>steuer erlassen werden, vorausgesetzt,<br />

es ist nach den wirtschaftlichen Verhältnissen<br />

des Betriebs unbillig, die Gr<strong>und</strong>steuer zu<br />

erheben. Bei unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken kommt<br />

e<strong>in</strong> Erlass der Gr<strong>und</strong>steuer nicht <strong>in</strong> Betracht.<br />

H<strong>in</strong>weis: E<strong>in</strong> Antrag auf Erlass der Gr<strong>und</strong>steuer<br />

für 2011 ist bei der zuständigen Geme<strong>in</strong>de<br />

zu stellen. Die Antragsfrist läuft am 31.<br />

März 2012 ab. Achtung: Es handelt sich hierbei<br />

um e<strong>in</strong>e gesetzliche Frist, die nicht verlängert<br />

werden kann. Sollte es Probleme geben, die Ertragsm<strong>in</strong>derung<br />

fristgemäß nachzuweisen,<br />

könnte e<strong>in</strong>e Begründung des Antrags nachgereicht<br />

werden. Der Antrag muss aber auf jeden<br />

Fall bis zum 31. März gestellt werden. Wir s<strong>in</strong>d<br />

Ihnen gern dabei behilfl ich.<br />

Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen<br />

wird Pfl icht<br />

Alle Unternehmer s<strong>in</strong>d erstmals für das Kalenderjahr<br />

2011 verpfl ichtet, ihre E<strong>in</strong>kommen- <strong>und</strong><br />

Körperschaftsteuererklärung auf elektronischem<br />

Weg an das F<strong>in</strong>anzamt zu übermitteln.<br />

Betroffen s<strong>in</strong>d all diejenigen, die Gew<strong>in</strong>ne<strong>in</strong>künfte<br />

aus gewerblicher, land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlicher<br />

oder selbständiger Arbeit erzielen.<br />

Dabei spielt es ke<strong>in</strong>e Rolle, ob die E<strong>in</strong>künfte <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zelunternehmen, e<strong>in</strong>er Personen-<br />

oder e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft erzielt werden.<br />

Auch für die Umsatzsteuer- <strong>und</strong> Gewerbesteuererklärung,<br />

die Erklärung zur Feststellung der<br />

E<strong>in</strong>künfte bei Personengesellschaften sowie die<br />

Anlage EÜR (E<strong>in</strong>nahmen-Überschuss-Rechnung)<br />

besteht die gesetzliche Verpfl ichtung zur<br />

elektronischen Übermittlung.<br />

Ab 2013 müssen bilanzierende Unternehmen<br />

auch ihren Jahresabschluss elektronisch an das<br />

F<strong>in</strong>anzamt übermitteln (E-Bilanz). Für 2011<br />

<strong>und</strong> 2012 können die Jahresabschlüsse noch wie<br />

bisher auf Papier e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />

Die Steuererklärung kann vollkommen papierlos<br />

übermittelt werden, wenn das authentifi -<br />

zierte Verfahren der elektronischen Übermittlung<br />

gewählt wird. Anderenfalls muss zusätzlich<br />

die ausgedruckte <strong>und</strong> unterschriebene komprimierte<br />

Steuererklärung beim F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>gereicht<br />

werden. Belege zur E<strong>in</strong>kommensteuererklärung<br />

s<strong>in</strong>d dem F<strong>in</strong>anzamt nur auf<br />

ausdrückliche Anforderung zuzusenden, sofern<br />

es sich nicht um gesetzlich zw<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>zureichende<br />

Belege handelt, z. B. Steuerbesche<strong>in</strong>igungen<br />

zur Anlage KAP (Kapitale<strong>in</strong>künfte) oder<br />

Spendenbesche<strong>in</strong>igungen.<br />

H<strong>in</strong>weis: Die elektronische E<strong>in</strong>reichung der<br />

Steuererklärungen ist e<strong>in</strong>e gesetzliche Pfl icht.<br />

Nur <strong>in</strong> besonderen Härtefällen kann das F<strong>in</strong>anzamt<br />

zulassen, dass die Steuererklärungen<br />

wie bisher auf Papier e<strong>in</strong>gereicht werden. Sofern<br />

Sie uns beauftragt haben, übernehmen wir für<br />

Sie natürlich die elektronische Übermittlung<br />

der Steuererklärungen an das F<strong>in</strong>anzamt.<br />

Auch bei Irrtum über Steuerpfl icht von<br />

E<strong>in</strong>künften kann Steuerh<strong>in</strong>terziehung<br />

vorliegen<br />

Steuern h<strong>in</strong>terzieht, wer gegenüber der F<strong>in</strong>anzbehörde<br />

unrichtige oder unvollständige Angaben<br />

macht, diese pfl ichtwidrig über steuerlich<br />

erhebliche Tatsachen <strong>in</strong> Unkenntnis lässt <strong>und</strong><br />

dadurch Steuern verkürzt bzw. nicht gerechtfertigte<br />

Steuervorteile erlangt. E<strong>in</strong>e Steuerverkürzung<br />

liegt nicht nur vor, wenn Steuern nicht<br />

festgesetzt werden. Auch wenn sie nicht <strong>in</strong> voller<br />

Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden,<br />

ist e<strong>in</strong>e Verkürzung gegeben. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

Foto: Fotolia © Thomas Jansa<br />

<strong>Angler</strong> <strong>und</strong> <strong>Fischer</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 29<br />

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