Angler und Fischer in Sachsen-Anhalt - Landesfischereiverband ...
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Der Steuerberater <strong>in</strong>formiert<br />
Jeder Unternehmer muss e<strong>in</strong>e Vielzahl von<br />
steuerlichen <strong>und</strong> sozialversicherungsrechtlichen<br />
Meldepfl ichten erfüllen. E<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> den<br />
Kalender zeigt wichtige Term<strong>in</strong>e <strong>und</strong> Fristen,<br />
die Sie nicht versäumen sollten. Werden Fristen<br />
versäumt, können Bußgelder anfallen, Schätzungen<br />
vorgenommen werden oder mögliche<br />
Steuerbegünstigungen entfallen. Unser heutiges<br />
R<strong>und</strong>schreiben er<strong>in</strong>nert daher an die Fristen für<br />
die Abgabe der Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung,<br />
an die Berufsgenossenschaft <strong>und</strong><br />
zur Künstlersozialversicherung. Anträge auf<br />
Erlass der Gr<strong>und</strong>steuer bei unverschuldetem<br />
Leerstand können nur noch bis zum 31. März<br />
gestellt werden. Bereits seit mehreren Jahren<br />
s<strong>in</strong>d Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen<br />
<strong>und</strong> Kapitalertragsteueranmeldungen<br />
elektronisch zu übermitteln. Erstmals<br />
für das Kalenderjahr 2011 müssen alle Unternehmer<br />
auch ihre E<strong>in</strong>kommen- <strong>und</strong> Körperschaftsteuererklärung<br />
auf elektronischem Weg<br />
an das F<strong>in</strong>anzamt übertragen. Mit unserem abschließenden<br />
Beitrag möchten wir Sie über e<strong>in</strong>e<br />
aktuelle Entscheidung <strong>in</strong>formieren. F<strong>in</strong>anzrichter<br />
urteilten: E<strong>in</strong>e Steuerh<strong>in</strong>terziehung kann<br />
bereits dann vorliegen, wenn E<strong>in</strong>künfte nicht<br />
versteuert wurden, weil irrtümlich von deren<br />
Steuerfreiheit ausgegangen wurde.<br />
Fristen für Meldung zur Unfallversicherung,<br />
Sozialversicherung laufen aus<br />
Term<strong>in</strong> für den Lohnnachweis an die<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Arbeitgeber müssen ihrer Berufsgenossenschaft<br />
e<strong>in</strong>mal jährlich die Daten zur Unfallversicherung<br />
melden. Zu übermitteln s<strong>in</strong>d die Lohnsumme<br />
des vorangegangenen Kalenderjahres,<br />
wie viele St<strong>und</strong>en die Arbeitnehmer gearbeitet<br />
haben <strong>und</strong> wie sich Arbeitsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Lohnsumme<br />
auf ggf. vorliegende unterschiedliche<br />
Gefahrtarifstellen im Unternehmen verteilen.<br />
Der Lohnnachweis muss der zuständigen Berufsgenossenschaft<br />
<strong>in</strong>nerhalb von sechs Wochen<br />
nach Ablauf des Kalenderjahres e<strong>in</strong>gereicht<br />
werden, d. h. für das Jahr 2011 spätestens<br />
bis zum 13. Februar 2012. Wird der Term<strong>in</strong> versäumt,<br />
schätzt die Berufsgenossenschaft die<br />
Arbeitsentgelte.<br />
Term<strong>in</strong> für die Jahresmeldung zur Sozialversicherung<br />
Die Jahresmeldungen (Entgeltmeldungen) zur<br />
Sozialversicherung müssen für jeden am 31.<br />
Dezember 2011 beschäftigten Arbeitnehmer mit<br />
der ersten Entgeltabrechnung <strong>in</strong> 2012 erfolgen.<br />
Der späteste Meldeterm<strong>in</strong> ist der 16. April 2012.<br />
H<strong>in</strong>weis: Werden die gesetzlichen Melde- <strong>und</strong><br />
Aufzeichnungspfl ichten verletzt, ist dies e<strong>in</strong>e<br />
Ordnungswidrigkeit, die mit e<strong>in</strong>em Bußgeld<br />
verfolgt werden kann.<br />
Antragsfrist auf Erlass der Gr<strong>und</strong>steuer<br />
für 2011 endet am 31. März 2012<br />
Während sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Regionen Deutschlands<br />
bezahlbarer Wohnraum kaum fi nden<br />
lässt, klagen Vermieter <strong>in</strong> anderen Gebieten<br />
Landesfi schereiverband <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e. V.<br />
über anhaltenden Leerstand. Kosten für e<strong>in</strong>e<br />
Haftpfl ichtversicherung, Gr<strong>und</strong>gebühren für<br />
Heizung <strong>und</strong> Wasser <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>steuer fallen<br />
aber auch bei Leerstand an. Bei e<strong>in</strong>em unverschuldetem,<br />
sog. strukturellen Leerstand können<br />
Vermieter allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>en Antrag auf Erlass<br />
der Gr<strong>und</strong>steuer stellen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>en Teil der<br />
bereits vorausgezahlten Gr<strong>und</strong>steuer zurück<br />
erhalten. Voraussetzung ist, dass die normalen<br />
Mieterträge um mehr als 50 % gem<strong>in</strong>dert s<strong>in</strong>d.<br />
Die Gr<strong>und</strong>steuer wird pauschal <strong>in</strong> Höhe von<br />
25 % erlassen, wenn der normale Rohertrag um<br />
mehr als 50 % gem<strong>in</strong>dert ist. Bei e<strong>in</strong>er 100-<br />
%igen Ertragsm<strong>in</strong>derung wird die Gr<strong>und</strong>steuer<br />
pauschal um 50 % erlassen. Auch bei Betrieben<br />
der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft <strong>und</strong> bei eigengewerblich<br />
genutzten bebauten Gr<strong>und</strong>stücken<br />
kann die Gr<strong>und</strong>steuer erlassen werden, vorausgesetzt,<br />
es ist nach den wirtschaftlichen Verhältnissen<br />
des Betriebs unbillig, die Gr<strong>und</strong>steuer zu<br />
erheben. Bei unbebauten Gr<strong>und</strong>stücken kommt<br />
e<strong>in</strong> Erlass der Gr<strong>und</strong>steuer nicht <strong>in</strong> Betracht.<br />
H<strong>in</strong>weis: E<strong>in</strong> Antrag auf Erlass der Gr<strong>und</strong>steuer<br />
für 2011 ist bei der zuständigen Geme<strong>in</strong>de<br />
zu stellen. Die Antragsfrist läuft am 31.<br />
März 2012 ab. Achtung: Es handelt sich hierbei<br />
um e<strong>in</strong>e gesetzliche Frist, die nicht verlängert<br />
werden kann. Sollte es Probleme geben, die Ertragsm<strong>in</strong>derung<br />
fristgemäß nachzuweisen,<br />
könnte e<strong>in</strong>e Begründung des Antrags nachgereicht<br />
werden. Der Antrag muss aber auf jeden<br />
Fall bis zum 31. März gestellt werden. Wir s<strong>in</strong>d<br />
Ihnen gern dabei behilfl ich.<br />
Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen<br />
wird Pfl icht<br />
Alle Unternehmer s<strong>in</strong>d erstmals für das Kalenderjahr<br />
2011 verpfl ichtet, ihre E<strong>in</strong>kommen- <strong>und</strong><br />
Körperschaftsteuererklärung auf elektronischem<br />
Weg an das F<strong>in</strong>anzamt zu übermitteln.<br />
Betroffen s<strong>in</strong>d all diejenigen, die Gew<strong>in</strong>ne<strong>in</strong>künfte<br />
aus gewerblicher, land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlicher<br />
oder selbständiger Arbeit erzielen.<br />
Dabei spielt es ke<strong>in</strong>e Rolle, ob die E<strong>in</strong>künfte <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zelunternehmen, e<strong>in</strong>er Personen-<br />
oder e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft erzielt werden.<br />
Auch für die Umsatzsteuer- <strong>und</strong> Gewerbesteuererklärung,<br />
die Erklärung zur Feststellung der<br />
E<strong>in</strong>künfte bei Personengesellschaften sowie die<br />
Anlage EÜR (E<strong>in</strong>nahmen-Überschuss-Rechnung)<br />
besteht die gesetzliche Verpfl ichtung zur<br />
elektronischen Übermittlung.<br />
Ab 2013 müssen bilanzierende Unternehmen<br />
auch ihren Jahresabschluss elektronisch an das<br />
F<strong>in</strong>anzamt übermitteln (E-Bilanz). Für 2011<br />
<strong>und</strong> 2012 können die Jahresabschlüsse noch wie<br />
bisher auf Papier e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />
Die Steuererklärung kann vollkommen papierlos<br />
übermittelt werden, wenn das authentifi -<br />
zierte Verfahren der elektronischen Übermittlung<br />
gewählt wird. Anderenfalls muss zusätzlich<br />
die ausgedruckte <strong>und</strong> unterschriebene komprimierte<br />
Steuererklärung beim F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>gereicht<br />
werden. Belege zur E<strong>in</strong>kommensteuererklärung<br />
s<strong>in</strong>d dem F<strong>in</strong>anzamt nur auf<br />
ausdrückliche Anforderung zuzusenden, sofern<br />
es sich nicht um gesetzlich zw<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>zureichende<br />
Belege handelt, z. B. Steuerbesche<strong>in</strong>igungen<br />
zur Anlage KAP (Kapitale<strong>in</strong>künfte) oder<br />
Spendenbesche<strong>in</strong>igungen.<br />
H<strong>in</strong>weis: Die elektronische E<strong>in</strong>reichung der<br />
Steuererklärungen ist e<strong>in</strong>e gesetzliche Pfl icht.<br />
Nur <strong>in</strong> besonderen Härtefällen kann das F<strong>in</strong>anzamt<br />
zulassen, dass die Steuererklärungen<br />
wie bisher auf Papier e<strong>in</strong>gereicht werden. Sofern<br />
Sie uns beauftragt haben, übernehmen wir für<br />
Sie natürlich die elektronische Übermittlung<br />
der Steuererklärungen an das F<strong>in</strong>anzamt.<br />
Auch bei Irrtum über Steuerpfl icht von<br />
E<strong>in</strong>künften kann Steuerh<strong>in</strong>terziehung<br />
vorliegen<br />
Steuern h<strong>in</strong>terzieht, wer gegenüber der F<strong>in</strong>anzbehörde<br />
unrichtige oder unvollständige Angaben<br />
macht, diese pfl ichtwidrig über steuerlich<br />
erhebliche Tatsachen <strong>in</strong> Unkenntnis lässt <strong>und</strong><br />
dadurch Steuern verkürzt bzw. nicht gerechtfertigte<br />
Steuervorteile erlangt. E<strong>in</strong>e Steuerverkürzung<br />
liegt nicht nur vor, wenn Steuern nicht<br />
festgesetzt werden. Auch wenn sie nicht <strong>in</strong> voller<br />
Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden,<br />
ist e<strong>in</strong>e Verkürzung gegeben. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
Foto: Fotolia © Thomas Jansa<br />
<strong>Angler</strong> <strong>und</strong> <strong>Fischer</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 29<br />
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