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Broschüre Neubaugebiet Im Schonsfeld.indd - Stadt Troisdorf

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<strong>Neubaugebiet</strong> Kriegsdorf • <strong>Im</strong> <strong>Schonsfeld</strong> • <strong>Troisdorf</strong> erwartet Sie<br />

WWW.SCHONSFELD.DE


2<br />

Bewerbungsfrist gestartet<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> bietet im <strong>Stadt</strong>teil Kriegsdorf, <strong>Neubaugebiet</strong><br />

„<strong>Im</strong> <strong>Schonsfeld</strong>“ im dritten Bauabschnitt 22 Baugrundstücke<br />

zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern an.<br />

Die Grundstücke sind zwischen ca. 462 m² und 720 m² groß<br />

und liegen in einem ruhigen Wohngebiet. Außerdem haben Sie<br />

die Möglichkeit, mehrere Grundstücke für Doppelhaushälften<br />

aus dem 2. Bauabschnitt zu erwerben.<br />

Die Bewerbungsunterlagen und die Finanzierungsübersicht liegen<br />

bei. Sie erhalten diese neben weiteren Detailinformationen bei<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> oder im Internet unter www.schonsfeld.de.


Das <strong>Neubaugebiet</strong> „<strong>Im</strong> <strong>Schonsfeld</strong>“<br />

Trotz seiner ruhigen Lage im eher ländlich geprägten<br />

<strong>Troisdorf</strong>er Ortsteil Kriegsdorf hat das <strong>Neubaugebiet</strong><br />

„<strong>Im</strong> <strong>Schonsfeld</strong>“ eine Menge zu bieten: viele Freizeitmöglichkeiten<br />

und beste Verkehrsanbindungen, eine<br />

große Portion Familienfreundlichkeit und vielleicht<br />

sogar Ihr Traumgrundstück!<br />

„<strong>Im</strong> <strong>Schonsfeld</strong>“: Erreichbarkeit, Schulen<br />

und Freizeit<br />

Das <strong>Neubaugebiet</strong> „<strong>Im</strong> <strong>Schonsfeld</strong>“ liegt im ruhigen<br />

<strong>Troisdorf</strong>er Ortsteil Kriegsdorf, etwa einen Kilometer<br />

von der Autobahn A 59 (Anschlussstelle Spich) entfernt.<br />

Kriegsdorf gehört zu den westlichen <strong>Stadt</strong>teilen<br />

<strong>Troisdorf</strong>s und ist vier Kilometer von der <strong>Troisdorf</strong>er<br />

Innenstadt entfernt. Der S-Bahn-Haltepunkt Spich der<br />

Linien S 12 (Köln-Hennef/Au) und S 13 (Köln-<strong>Troisdorf</strong>)<br />

mit Park & Ride-Parkplatz und Busanschluss<br />

befindet sich in ca. zwei Kilometern Entfernung und<br />

bietet gute Verbindungen nach <strong>Troisdorf</strong>, Siegburg,<br />

Köln und Bonn.<br />

Mit seinen derzeit 2.750 Einwohnern ist Kriegsdorf<br />

überschaubar geblieben. Den Ortskern bildet die<br />

Reichensteinstraße mit der Kirche, dem Friedhof<br />

und dem Kindergarten. Bäckerei, Fleischerei, Friseur,<br />

eine neue Postagentur sowie weitere Handwerksbetriebe<br />

befinden sich im Ort selbst, ebenso<br />

wie die Dorfgaststätte. Die Grundschule liegt in<br />

1,5 Kilometern Entfernung im Ortsteil Spich; ein<br />

Schulzentrum mit Haupt- und Realschule sowie<br />

einem Gymnasium befindet sich im Ortsteil Sieglar<br />

(etwa zwei Kilometer entfernt). Der Gesamtschulbesuch<br />

ist im Ortsteil Oberlar möglich.<br />

In der Nähe liegt der Freizeitpark Haus Rott (Pferdesport,<br />

Tennis, Bogenschießen) und die Eissporthalle<br />

sowie der Rotter See mit Badestrand. Weitere<br />

Freizeitmöglichkeiten bieten eine Bowling-Arena<br />

und ein Soccer-Dome. Einkaufsmöglichkeiten in<br />

der näheren Umgebung bieten sich in den Ortsteilen<br />

Spich und Rotter See, die über Discount-, Fach-<br />

und Frischemärkte verfügen.<br />

Angrenzend an das <strong>Neubaugebiet</strong> ist im Jahr 2008<br />

ein öffentlicher Golfplatz entstanden.<br />

3


4<br />

Das Wohnumfeld: Zwischen Golfplatz und Wäldchen<br />

Die Neubebauung schließt an die vorhandene<br />

ein- und zweigeschossige Bebauung in der<br />

Händelstraße an, umgeben von einer Heckenlandschaft.<br />

<strong>Im</strong> Westen markiert ein kleines<br />

Wäldchen das Ende der Bebauung.<br />

Die Einfamilienhausgrundstücke des 3. Bauabschnitts<br />

grenzen westlich an den in der Mitte<br />

des Baugebiets geplanten kleinen Park und den<br />

Spielplatz, die noch freien Doppelhausgrundstücke<br />

des 2. Bauabschnitts befinden sich auf<br />

der gegenüberliegenden Seite.<br />

Der zentrale Grünbereich bildet eine rund<br />

5.000 m² große Spiel- und Erholungsfläche. Sie<br />

leitet über zum Golfplatz, der hier für Fußgänger<br />

und Radfahrer eine Zugangsmöglichkeit<br />

bietet und auf einem Spazierweg durchquert<br />

werden kann.<br />

Die nördliche Begrenzung stellt ein vorhandener<br />

Wirtschaftsweg dar (Alte Uckendorfer<br />

Straße), der von einer vorhandenen Feldhecke<br />

begleitet wird und das Baubebiet abschirmt<br />

vom unverbaubaren Areal des neuen <strong>Troisdorf</strong>er<br />

Golfplatzes. Auf der Baugebietsseite ist<br />

ein öffentlicher Grünstreifen geplant, der den<br />

Wirtschaftsweg als Spazierweg aufwertet und<br />

Distanz zu den Baugrundstücken schafft.<br />

Der Abstand der Wohnbebauung zum Gewerbegebiet<br />

Junkersring an der Autobahn A 59 beträgt<br />

über 300 Meter. <strong>Im</strong> Osten wird das Baugebiet<br />

durch einen breiten Grünstreifen aus einer<br />

vorhandenen Feldhecke und eine Lärmschutzwand<br />

optisch und akustisch von der Offenbachstraße<br />

und der Kriegsdorfer Straße getrennt.<br />

Auf der anderen Straßenseite liegt in unmittelbarer<br />

Nähe der Rotter See mit seinem unbebauten<br />

Westufer. Die Kriegsdorfer Straße, die als<br />

Ortsumgehung K 29 n geradeaus unmittelbar<br />

Richtung Sieglar geführt werden soll, erhält<br />

dann auch zur Seeseite einen Schallschutz, der<br />

das Hochufer abschirmt. Das gesamte Baugebiet,<br />

das den Bedarf insbesondere an Baugrundstücken<br />

für freistehende Einfamilienhäuser<br />

decken soll, umfasst eine Fläche von 11,7 ha.<br />

Das bestehende Angebot auf dem freien Grundstücksmarkt<br />

soll durch die Vergabe kommunalen<br />

Baulandes verbessert werden.<br />

Der <strong>Stadt</strong>teil Kriegsdorf ist von seiner Lage<br />

und Bebauung für diese Bauaufgabe in besonderer<br />

Weise geeignet. Das Baugebiet wird<br />

von der Offenbachstraße über die Straße „<strong>Im</strong><br />

<strong>Schonsfeld</strong>“ (Planstraße A) erschlossen, die<br />

über zwei Anschlüsse mit der Händelstraße<br />

verbunden ist. Der geplante Straßenausbau entspricht<br />

dem der Händelstraße im vorderen Teil,<br />

allerdings mit einem verminderten Querschnitt.<br />

Wechselseitige Parkstreifen mit Baumtoren und<br />

Aufpflasterungen sind als geschwindigkeitsreduzierende<br />

Maßnahmen vorgesehen (Tempo<br />

30-Zone).<br />

An die Straße „<strong>Im</strong> <strong>Schonsfeld</strong>“ werden in der<br />

Netzhierarchie untergeordnete Anliegerstraßen<br />

angebunden, die teilweise nur wenige Häuser<br />

erschließen. Sie erhalten einen verkehrsberuhigten<br />

Ausbau ohne Bürgersteige. Auch hier<br />

erfolgt eine Begrünung mit Bäumen.


Gestaltungsplan Gesamtgebiet<br />

umaßstäblich<br />

GOLFPLATZ<br />

5


6<br />

Die Preise für Ihr<br />

Traumgrundstück<br />

Die Preise von 250,– EUR/m² für Grundstücke mit<br />

freistehenden Einfamilienhäusern bzw. 230,– EUR/<br />

m² für Grundstücke mit Doppelhäusern verstehen<br />

sich einschließlich der Erschließungskosten, des<br />

Kanalbaukostenzuschusses und der landschaftspflegerischen<br />

Ausgleichszahlungen, jedoch ausschließlich<br />

sämtlicher Hausanschlusskosten (Gas, Wasser, Strom,<br />

Telefon usw.).<br />

Außerdem werden die Kosten der Vermessung auf die<br />

Erwerber umgelegt.<br />

Auch Ihr Traumhaus hat hier einen Platz<br />

Ob Walm- oder Satteldach, Mehrgenerationenwohnen<br />

oder Einfriedungen – auf den folgenden<br />

Seiten finden Sie zahlreiche Informationen zum<br />

Bebauungsplan und den Möglichkeiten, die Ihnen<br />

das <strong>Neubaugebiet</strong> „<strong>Im</strong> <strong>Schonsfeld</strong>“ baulich und<br />

gestalterisch bietet. Alle wichtigen Dokumente<br />

sind dieser <strong>Broschüre</strong> beigefügt. Weitere Informationen<br />

können im Rathaus eingesehen werden<br />

oder stehen als Download auf unserer Internetseite<br />

www.schonsfeld.de bereit.<br />

Der Bebauungsplan<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> hat im Bebauungsplan K 74,<br />

Blatt 4, die städtebauliche Ordnung des Gebietes<br />

festgelegt. Der Plan ist seit dem 13. November<br />

2007 rechtskräftig. Für den 3. Bauabschnitt ist der<br />

Bebauungsplan einer 1. vereinfachten Änderung<br />

unterzogen worden, um bedarfs- und zielgruppenorientiert<br />

den Anteil der freistehenden Einzelhäuser<br />

zu erhöhen. Die Größe dieser Grundstücke wurde<br />

dagegen teilweise reduziert. Die Gesamtzahl der<br />

Häuser im Baugebiet ist dadurch in etwa gleich<br />

geblieben.<br />

Für das Gebiet gilt eine Gestaltungssatzung, die<br />

Vorschriften zur Gestaltung der baulichen Anlagen<br />

enthält. Sie ergänzen die Bebauungsplanfestsetzungen<br />

über die örtlichen Erschließungsflächen,<br />

die Grünflächen sowie Art und Maß der baulichen<br />

Nutzung.<br />

Das Gesamtgebiet besteht aus einzelnen Baufeldern,<br />

auf denen nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

Einzel- oder Doppelhäuser in unterschiedlichen<br />

Höhen und mit unterschiedlichen<br />

Dachformen möglich sind. Die überbaubaren<br />

Grundstücksflächen, die so genannten Baufenster,<br />

gehen von kompakten, tradierten ländlichen<br />

Bauformen aus, die auch im Interesse eines scho-


nenden Umgangs mit Grund und Boden liegen<br />

und eine energieeffiziente Hüllfläche des Gebäudes<br />

schaffen. Sie sind daher auf eher rechteckige<br />

oder quadratische Gebäudegrundflächen zugeschnitten<br />

und lassen nur in begrenztem Umfang<br />

Gebäudeflügel zu. Garagen und Carports sind<br />

innerhalb der Baufenster oder rückwärtig bis 3 m<br />

hinter der Baugrenze zulässig.<br />

Die Höhe der Gebäude folgt städtebaulichen<br />

Ordnungsvorstellungen. Die Bauhöhen orientieren<br />

sich an der vorhandenen Bebauung in der Händelstraße<br />

im vorderen Abschnitt (zweigeschossig<br />

mit ausbaubarem Satteldach) und im hinteren<br />

Abschnitt (eineinhalbgeschossig mit ausgebautem<br />

Satteldach und Spitzboden). Am Ortsrand setzt<br />

sich die niedrigere Bebauung fort, um eine gute<br />

Einbindung des Baugebietes in die Landschaft<br />

zu erreichen. Die höhere, voll zweigeschossige<br />

Bebauung kennzeichnet die übergeordneten<br />

großen Baublöcke, in die die kleineren Straßen<br />

zur inneren Erschließung mit einer wieder eineinhalbgeschossigen<br />

Bebauung hineinführen. Mit<br />

dieser differenzierten Höhenentwicklung soll eine<br />

abwechslungsreiche städtebauliche Gestaltung des<br />

Gebietes erreicht werden, die Orientierung und<br />

Identität schafft. Der Bebauungsplan gibt deshalb<br />

Trauf- und Firsthöhen vor, die eine bestimmte<br />

Drempelhöhe (Aufmauerung der Außenwand im<br />

Dachgeschoss) zulassen. Über das ortsbildprägende<br />

Satteldach hinaus, das auch in der Form des<br />

versetzten Pultdaches möglich ist, sind teilweise<br />

auch weitere Dachformen zulässig, die den unterschiedlichen<br />

Ausprägungen des ländlichen Hausbaus<br />

entsprechen.<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> verkauft die Grundstücke zur<br />

Errichtung von selbst genutzten Wohngebäuden<br />

als Familieneigenheime. <strong>Im</strong> Bebauungsplan ist ein<br />

allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Anzahl der<br />

Wohnungen je Wohngebäude ist auf zwei Wohnungen<br />

begrenzt. Die Möglichkeit, im Sinne eines Mehrgenerationenwohnens<br />

eine zweite Wohnung mit dem<br />

Bauvorhaben zu schaffen, ist somit gegeben.<br />

Gestaltungssatzung<br />

Die Vorschriften zur äußeren Gestaltung betreffen<br />

im Wesentlichen die Farbe der Dächer (schwarze,<br />

dunkelfarbige, unglasierte Eindeckung) und die<br />

Größe von Dachgauben und Zwerchgiebeln, die in<br />

üblicher Größe zulässig sind. Bei Doppelhaushälften<br />

muss eine einheitliche Trauf- und Firsthöhe,<br />

eine einheitliche Dachneigung sowie eine einheitliche<br />

Material- und Farbwahl bei der Fassade<br />

gewährleistet sein. Daher wird eine Bewerbung mit<br />

einem Doppelhauspartner oder die Bereitschaft zur<br />

Gemeinsamen Planung mit anderen, sich ebenfalls<br />

allein bewerbenden Doppelhauspartnern ausdrücklich<br />

empfohlen, denn die Vergabe erfolgt nur<br />

zusammen an beide Partner.<br />

7


8<br />

Pultdach-<strong>Stadt</strong>haus<br />

Einfriedungen<br />

Die Art der Grundstückseinfriedungen richtet sich<br />

nach den nachbarrechtlichen Vorschriften und ist in<br />

gegenseitiger Absprache festzulegen. Der Bebauungsplan<br />

regelt lediglich die Höhe der Einfriedungen,<br />

die entlang von öffentlichen Flächen bis zu<br />

einer Höhe von 1,80 m zugelassen werden können.<br />

Dieses Maß entspricht der Höhe eines üblichen<br />

Sichtschutzzaunes und bietet auch Schutz gegen<br />

Übersteigen. Höhere Anforderungen sind mit gestalterischen<br />

Belangen nicht vereinbar. In Vorgärten<br />

sind Einfriedungen über einen Meter Höhe nur in<br />

Ausnahmefällen genehmigungsfähig, zum Beispiel<br />

bei einer größeren Vorgartentiefe.<br />

Pultdachhaus<br />

Satteldach-<strong>Stadt</strong>haus


Satteldachhaus<br />

So bewerben Sie sich<br />

Wie genau das Bewerbungsverfahren abläuft,<br />

welche Vergabekriterien zum Einsatz kommen und<br />

wann welche Bewerbungsrunde startet, erfahren<br />

Sie auf den folgenden Seiten. Auch Fragen zum<br />

Grunderwerb und der weiteren Vertragsabwicklung<br />

werden beantwortet.<br />

Die notwendigen Bewerbungsunterlagen liegen der<br />

<strong>Broschüre</strong> bei.<br />

Walmdach-Bungalow<br />

Mansarddachhaus<br />

Vergabe & Verfahren<br />

Verfahren der Grundstücksvergabe im dritten Bauabschnitt:<br />

Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte beiliegende<br />

Vordrucke, die Sie vollständig ausgefüllt in Papierform<br />

an die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong>, Bauordnungs- und<br />

Liegenschaftsamt, Sachgebiet Verwaltung, Kölner<br />

Str. 176, 53840 <strong>Troisdorf</strong> senden oder persönlich<br />

dort abgeben (Rathaus Kölner Str. 176, 53840<br />

<strong>Troisdorf</strong>, III. Stockwerk, Zimmer 304). Eine Bewerbung<br />

via Internet ist leider nicht möglich.<br />

Über Ihre Bewerbung entscheidet der Rat der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Troisdorf</strong> auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

in jeweils nicht-öffentlicher Sitzung.<br />

Die beiden Gremien tagen mehrmals jährlich.<br />

Weitere Bewerbungsrunden werden auf der Internetseite<br />

www.schonsfeld.de bekannt gegeben.<br />

Walmdach-Villa<br />

Vergabe & Verfahren<br />

…. Die beiden Gremien tagen mehrmals jährlich. Erster<br />

Annahmeschluss für Bewerbungen ist der 08.04.2010.<br />

08.04.2010 Bewerbungsschluss für die erste<br />

Bewerbungsrunde<br />

27.04.2010 Beratung über die Bewerbungen im<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

11.05.2010 Entscheidung über die Bewerbungen<br />

im Rat<br />

04.06.2010 Bewerbungsschluss für die zweite<br />

Bewerbungsrunde<br />

22.06.2010 Beratung über die Bewerbungen<br />

im Haupt- und Finanzausschuss<br />

06.07.2010 Entscheidung über die Bewerbungen<br />

im Rat<br />

02.09.2010 Bewerbungsschluss für die dritte<br />

Bewerbungsrunde<br />

21.09.2010 Beratung über die Bewerbungen<br />

im Haupt- und Finanzausschuss<br />

05.10.2010 Entscheidung über die Bewerbungen<br />

im Rat<br />

Weitere Bewerbungsrunden werden auf der Internetseite<br />

www.schonsfeld.de bekannt gegeben.<br />

9


10<br />

Vergabekriterien für den III. Bauabschnitt:<br />

Kinderfreundlichkeit in <strong>Troisdorf</strong><br />

Es gilt der Grundsatz, dass nur an Privatpersonen<br />

verkauft wird. Jeder Bewerber kann ein, im<br />

Bereich der Einfamilienhäuser in Einzelfällen<br />

auch zwei Grundstücke kaufen. Sofern zwei<br />

Grundstücke im Einfamilienhausbereich erworben<br />

werden, wird nur die Erstellung eines Einfamilienhauses<br />

erlaubt (also kein Doppelhaus).<br />

Folgende Ausschluss-Kriterien gelten:<br />

a) Keine Eigennutzung<br />

b) Nichtbeibringung einer Finanzierungszusage<br />

Bei allen Kaufverträgen gilt die Bauverpflichtung<br />

binnen zwei Jahren. Bei Bewerbungen von<br />

mehr als einem Interessenten auf ein Grundstück<br />

wird die Vergabe nach dem Grundsatz<br />

erfolgen, dass Familien mit Kindern bevorzugt<br />

werden. Liegen Bewerbungen von Familien mit<br />

Kindern vor, entscheidet die Zahl der Kinder,<br />

ist diese auch gleich, entscheidet die Bauausführung<br />

(Niedrigenergiehaus unter gesetzlichem<br />

Mindeststandard wird bevorzugt).<br />

Liegt bei den Bewerbungen für ein Grundstück<br />

keine Familienbewerbung mit Kindern vor, soll<br />

nur die Art der Bauausführung (Niedrigenergiehaus<br />

unter gesetzlichem Mindeststandard wird<br />

bevorzugt) den Ausschlag geben. Der Rat kann<br />

im Einzelfall von den vorgenannten Grundsätzen<br />

abweichen.<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> ist nicht verpflichtet, seine<br />

Entscheidung zu begründen. <strong>Im</strong> Anschluss an<br />

die Sitzung werden Sie so schnell wie möglich<br />

über das Ergebnis informiert. <strong>Im</strong> Falle einer<br />

Zusage erhalten Sie dann auch eine zusätzliche<br />

Information über den weiteren Verfahrensweg.<br />

Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um eine<br />

Ausschreibung nach der Verdingungsordnung<br />

für Leistungen (VOL) handelt, sondern lediglich<br />

um eine Aufforderung zur Abgabe eines<br />

Angebotes.<br />

Grunderwerb und Vertragsabwicklung<br />

Hier finden Sie Einzelheiten zum Grunderwerb<br />

und der weiteren Vertragsabwicklung.<br />

Der Kauf<br />

Grundstückspreis:<br />

250,– EUR/m² bei Einfamilienhausgrundstücken<br />

und<br />

230,– EUR/m² bei Doppelhausgrundstücken,<br />

jeweils einschließlich Erschließung, Kanalanschlussbeitrag<br />

und landschaftspflegerischer<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Es ist ein Vermessungskostenanteil<br />

von ca. 1.500,– Euro zu übernehmen.<br />

Zu Fragen des Kanalanschlussbeitrages<br />

wenden Sie sich bitte an den Abwasserbetrieb<br />

<strong>Troisdorf</strong> (ABT), Poststr. 105, 53840 <strong>Troisdorf</strong>,<br />

Kundenberater Herr Bröhl oder Kundenberaterin<br />

Frau Belle unter Telefon 0 22 41/8 88-2<br />

65, belles@abwasserbetrieb-troisdorf.de. Ein<br />

Verkauf des Grundstückes bis zur Erfüllung der<br />

Bauverpflichtung (Schlussabnahme) ist nur mit<br />

Zustimmung der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> möglich.<br />

Zahlungsabwicklung<br />

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb<br />

von vier Wochen ab dem auf die Beurkundung<br />

folgenden Tag und in einer Summe auf ein<br />

Konto der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> einzuzahlen. Bei<br />

Überschreitung der Zahlungsfrist werden Fälligkeitszinsen<br />

i. H. v. 5 % über dem jeweiligen<br />

Basiszinssatz erhoben.<br />

Bebauungsverpflichtung<br />

Das Grundstück ist innerhalb von zwei Jahren,<br />

gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses,<br />

zu bebauen. Mit den Bauarbeiten ist innerhalb<br />

eines Jahres ab Vertragsabschluss zu beginnen.<br />

Wird die Bebauungsverpflichtung nicht erfüllt,


ist die <strong>Stadt</strong> berechtigt, gegen Erstattung von<br />

Kaufpreis und Vermessungskosten vom Vertrag<br />

zurückzutreten. Zur Absicherung dieses Rechtes<br />

wird eine Rückauflassungsvormerkung im<br />

Grundbuch eingetragen.<br />

Nähere Hinweise zur Zulässigkeit der Bebauung<br />

erhalten Sie beim Planungsamt im Rathaus,<br />

Kölner Straße 176, III. Stockwerk, Zimmer 320<br />

bei Herrn Gödeke, Telefon 0 22 41/9 00-6 23.<br />

Grundstücksbeschaffenheit<br />

Das Grundstück wird in gegenwärtigem Zustand<br />

veräußert/übertragen, ohne Gewähr für<br />

einen bestimmten Flächeninhalt und ohne Haftung<br />

für sichtbare oder unsichtbare Sachmängel.<br />

Besitz, Nutzen, Gefahren und Lasten gehen<br />

mit Rechtswirksamkeit des Vertrages auf den<br />

Erwerber über.<br />

Versickerung des Niederschlagswassers<br />

auf dem privaten Grundstück<br />

Es besteht die gesetzliche Pflicht, auf privatem<br />

Grund anfallendes Niederschlagswasser<br />

versickern zu lassen. Bei kleineren Grundstücken<br />

müssen die künftigen Eigentümer unter<br />

Umständen verpflichtet werden, mit anderen<br />

Eigentümern eine Versickerung durchzuführen.<br />

Technische Fragen hierzu beantwortet die Kundenberatung<br />

des Abwasserbetriebs <strong>Troisdorf</strong>.<br />

Poststraße 105<br />

53840 <strong>Troisdorf</strong><br />

Telefon (0 22 41) 8 88-123<br />

Fax (0 22 41) 8 88-150<br />

Internet: www.abwasserbetrieb-troisdorf.de<br />

Hausanschlüsse<br />

Anschlusskosten für Strom, Gas, Wasser, Telefon,<br />

Kabelfernsehen usw. gehen zu Lasten des<br />

Erwerbers.<br />

Vertrags- und Vermessungskosten<br />

Alle in diesem Zusammenhang mit der Kaufvertragsabwicklung<br />

entstehenden Kosten<br />

wie Notarkosten oder Grundbuchgebühren,<br />

Grunderwerbssteuer etc. sind vom Erwerber zu<br />

zahlen. Die anteiligen Vermessungskosten sind<br />

ebenfalls von dem Erwerber zu tragen.<br />

Bauordnungs- und Liegenschaftsamt<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

Ralph Kugeler<br />

Kölner Straße 176<br />

III. Stockwerk<br />

Zimmer 304<br />

53840 <strong>Troisdorf</strong><br />

Telefon (0 22 41) 9 00-268<br />

Fax (0 22 41) 9 00-8268<br />

E-Mail: KugelerR@troisdorf.de<br />

11


12<br />

Gestaltungsplan des 3. Bauabschnitts<br />

mit Baufeldern (Grundstücksgrößen gemäß Vermessung s. Tabelle Seite 14)<br />

Einzelhaus Sattel-/ Walm-/Mansarddach 38-45°,<br />

EG, DG (Drempel 1,20m), Spitzboden<br />

Einzelhaus Walmdach 15-25°,<br />

EG, 1.OG, DG (Drempel 0,30m)<br />

Einzelhaus Satteldach 35-45°,<br />

EG, 1.OG, DG (Drempel 0,30m)


Bebauungsplan des 3. Bauabschitts<br />

mit Grundstücksbezeichnungen (Baufeld, Nr.)<br />

13


14<br />

3. Bauabschnitt<br />

Baufeld Nr. Typ m²* €/m² Preis VermKII Baubreite* Bautiefe Geschosszahl Drempelhöhe Dachform / TH / FH Dachneigung<br />

L 97 EFH 462 250 115.500 € 200 € ca. 10,5 m 12,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Satteldach / 5,5 - 6,3 m / max. 11,0 m 35° - 45°<br />

L 98 EFH 476 250 119.000 € 200 € 11,0 m 12,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Satteldach / 5,5 - 6,3 m / max. 11,0 m 35° - 45°<br />

L 99 EFH 476 250 119.000 € 200 € 11,0 m 12,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Satteldach / 5,5 - 6,3 m / max. 11,0 m 35° - 45°<br />

L 100 EFH 476 250 119.000 € 200 € 11,0 m 12,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Satteldach / 5,5 - 6,3 m / max. 11,0 m 35° - 45°<br />

L 101 EFH 476 250 119.000 € 200 € 11,0 m 12,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Satteldach / 5,5 - 6,3 m / max. 11,0 m 35° - 45°<br />

P 102 EFH 555 250 138.750 € 200 € 12,0 m i.M. 14,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Walmdach / 5,5 - 6,8 m / 8,0 - 9,5 m 15° - 25°<br />

P 103 EFH 558 250 139.500 € 200 € 12,0 m 14,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Walmdach / 5,5 - 6,8 m / 8,0 - 9,5 m 15° - 25°<br />

P 104 EFH 551 250 137.750 € 200 € 12,0 m 14,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Walmdach / 5,5 - 6,8 m / 8,0 - 9,5 m 15° - 25°<br />

P 105 EFH 506 250 126.500 € 200 € 12,0 m 14,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Walmdach / 5,5 - 6,8 m / 8,0 - 9,5 m 15° - 25°<br />

P 106 EFH 514 250 128.500 € 200 € 12,0 m i.M. 14,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Walmdach / 5,5 - 6,8 m / 8,0 - 9,5 m 15° - 25°<br />

M 107 EFH 518 250 129.500 € 200 € 12,0 m i.M. 14,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Walmdach / 5,5 - 6,8 m / 8,0 - 9,5 m 15° - 25°<br />

M 108 EFH 562 250 140.500 € 200 € 12,0 m 14,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Walmdach / 5,5 - 6,8 m / 8,0 - 9,5 m 15° - 25°<br />

M 109 EFH 566 250 141.500 € 200 € 12,0m i.M. 14,0 m 2 (zwingend) max. 0,30 m Walmdach / 5,5 - 6,8 m / 8,0 - 9,5 m 15° - 25°<br />

N 110 EFH 720 250 180.000 € 200 € 12,0 m i.M. 14,0 m bis zu 2 max. 1,20 m Sattel- / Walm- / Mansarddach 3,7-4,5 m / 9,5 m 38° - 45°<br />

N 111 EFH 580 250 145.000 € 200 € 12,0 m 14,0 m bis zu 2 max. 1,20 m Sattel- / Walm- / Mansarddach 3,7-4,5 m / 9,5 m 38° - 45°<br />

N 112 EFH 580 250 145.000 € 200 € 12,0 m 14,0 m bis zu 2 max. 1,20 m Sattel- / Walm- / Mansarddach 3,7-4,5 m / 9,5 m 38° - 45°<br />

N 113 EFH 600 250 150.000 € 200 € 12,0 m 14,0 m bis zu 2 max. 1,20 m Sattel- / Walm- / Mansarddach 3,7-4,5 m / 9,5 m 38° - 45°<br />

O 114 EFH 580 250 145.000 € 200 € 12,0 m 14,0 m bis zu 2 max. 1,20 m Sattel- / Walm- / Mansarddach 3,7-4,5 m / 9,5 m 38° - 45°<br />

O 115 EFH 580 250 145.000 € 200 € 12,0 m 14,0 m bis zu 2 max. 1,20 m Sattel- / Walm- / Mansarddach 3,7-4,5 m / 9,5 m 38° - 45°<br />

O 116 EFH 580 250 145.000 € 200 € 12,0 m 14,0 m bis zu 2 max. 1,20 m Sattel- / Walm- / Mansarddach 3,7-4,5 m / 9,5 m 38° - 45°<br />

O 117 EFH 580 250 145.000 € 200 € 12,0 m 14,0 m bis zu 2 max. 1,20 m Sattel- / Walm- / Mansarddach 3,7-4,5 m / 9,5 m 38° - 45°<br />

O 118 EFH 580 250 145.000 € 200 € 12,0 m 14,0 m bis zu 2 max. 1,20 m Sattel- / Walm- / Mansarddach 3,7-4,5 m / 9,5 m 38° - 45°<br />

EFH: Einfamilienhaus (freistehendes Einzelhaus), DHH: Doppelhaushälfte, TH: Traufhöhe, FH: Firsthöhe, i.M.: im Mittel bei schrägem seitl. Grundstücksverlauf<br />

* Ca.-Maße, vorbehaltlich der Teilungsvermessung


Kontakt & Ansprechpartner<br />

Für alle Fragen rund um das <strong>Neubaugebiet</strong><br />

<strong>Schonsfeld</strong> in <strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf stehen Ihnen<br />

die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung:<br />

Fragen zum Zuzug nach <strong>Troisdorf</strong><br />

Rathaus <strong>Troisdorf</strong><br />

Marc Eickelmann<br />

Kölner Straße 176<br />

53840 <strong>Troisdorf</strong><br />

Telefon (0 22 41) 900-150<br />

Fax (0 22 41) 900-8150<br />

E-Mail: servicebuero-neubuerger@troisdorf.de<br />

Fragen zum Grundstücksverkauf,<br />

Bewerbungsverfahren, Vergabe und Kaufvertragsabschluss:<br />

Rathaus <strong>Troisdorf</strong>,<br />

Bauordnungs und Liegenschaftsamt<br />

Ralph Kugeler<br />

Kölner Straße 176, III. Stockwerk, Zimmer 304<br />

53840 <strong>Troisdorf</strong><br />

Telefon (0 22 41) 900-268<br />

Fax (0 22 41) 900-8268<br />

E-Mail: KugelerR@troisdorf.de<br />

Fragen zur Baugenehmigung: Rathaus<br />

<strong>Troisdorf</strong>, Bauordnungs- und<br />

Liegenschaftsamt<br />

Yvonne Rebacz<br />

Kölner Straße 176, III. Stockwerk, Zimmer 352<br />

53840 <strong>Troisdorf</strong><br />

Telefon (0 22 41) 900-654<br />

Fax (0 22 41) 900-8654<br />

E-Mail: RebaczY@troisdorf.de<br />

Fragen zum Bebauungsplan und zum Niedrigenergiehaus:<br />

Rathaus <strong>Troisdorf</strong>, Amt für<br />

<strong>Stadt</strong>planung u. Geoinformation<br />

Ulrich Gödeke<br />

Kölner Straße 176, III. Stockwerk, Zimmer 320<br />

53840 <strong>Troisdorf</strong><br />

Telefon (0 22 41) 900-623<br />

Fax (0 22 41) 900-8623<br />

E-Mail: GoedekeU@troisdorf.de<br />

Fragen zur Art der Heizung sowie zur<br />

Strom-, Gas- und Wasserversorgung:<br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Troisdorf</strong><br />

Herr Berghs, Herr Seip<br />

Poststraße 105<br />

53840 <strong>Troisdorf</strong><br />

Telefon (0 22 41) 888-235; -223<br />

Fragen zum Kanalhausanschluss:<br />

Abwasserbetrieb <strong>Troisdorf</strong><br />

Kundenberatung des Abwasserbetriebes <strong>Troisdorf</strong><br />

Poststraße 105<br />

53840 <strong>Troisdorf</strong><br />

Telefon (0 22 41) 888-123<br />

Fax (0 22 41) 888-150<br />

E-Mail: infocenter@abwasserbetrieb-troisdorf.de<br />

Fragen zur Niederschlagswasserversickerung:<br />

Abwasserbetrieb <strong>Troisdorf</strong><br />

Kundenberatung des Abwasserbetriebs <strong>Troisdorf</strong><br />

Poststraße 105<br />

53840 <strong>Troisdorf</strong><br />

Telefon (0 22 41) 888-123<br />

Fax (0 22 41) 888-150<br />

E-Mail: infocenter@abwasserbetrieb-troisdorf.de<br />

Internet: www.abwasserbetrieb-troisdorf.de<br />

15


Kölner Straße 176<br />

53840 <strong>Troisdorf</strong><br />

Telefon (0 22 41) 900 - 170<br />

Fax (0 22 41) 900 - 8170<br />

Besuchen Sie uns im Internet:<br />

http://www.troisdorf.de<br />

http://www.schonsfeld.de<br />

Stand: 02/2010

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