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Kundeninformationsblatt zur Krankenversicherung

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3. Wer ist versicherungsfähig; was passiert bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit?Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong> versichertsind.Wenn die Versicherungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, endet die Versicherung nach KombiMedTarif NHB. Den Eintritt des Beendigungsgrundes haben Sie uns innerhalb von zwei Monaten nachWegfall der Versicherungsfähigkeit schriftlich mitzuteilen.4. Kann die Versicherung nach Wegfall der Versicherungsfähigkeit fortgeführt werden?Nach Eintritt des Beendigungsgrundes haben die versicherten Personen innerhalb von zwei Monatendas Recht, ihre Versicherung in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzuführen. Einesolche Versicherung erhält die erworbenen Rechte, bietet aber keinen Versicherungsschutz undhat dementsprechend geringere Beiträge.Gerne geben wir bei Fragen ausführliche Auskunft:Kundenservice Center 0800/3746 700 (gebührenfreieRufnummer)50059882 B303 (4.11) BDK72080 Seite 3

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