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auftrag 292 - Gemeinschaft Katholischer Soldaten

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KIRCHE UNTER SOLDATENBundesrepublik Deutschland aus (Bild 3).Nach dem Minister sprach der Wehrbe<strong>auftrag</strong>tedes Deutschen Bundestages, HellmutKönigshaus, Wakenhut seinen Dank fürdie stets am Menschen orientierte Zusammenarbeitaus. Für die Diözese Passau, derHeimatdiözese Wakenhuts, nahmen der DiözesanadministratorDr. Klaus Metzl, DomkapitularGerhard Auer und Prälat LorenzHüttner, der frühere Generalvikar der Diözese,an der Feier teil.Anschließend sprachBild 5für die Evangelische Militärseelsorge MilitärgeneraldekanMatthias Heimer.Als „letztes Hindernis vor der Suppe“ sprach für dieLaien der Bundesvorsitzende der <strong>Gemeinschaft</strong> <strong>Katholischer</strong><strong>Soldaten</strong> (GKS) Oberst Rüdiger Attermeyer (Bild 4,mitte). Er kennzeichnete zutreffend die Laien als Vertreterdes Bedarfsträgers, der Militärseelsorgewünsche und benötige, um den herausforderndenDienst zu gestalten und zu bestehen.Für das Laienapostolat sei der scheidendeGeneralvikar immer ein Begleiterund verlässlicher Förderer gewesen. Als„guter Hirte“ habe er die außerordentlicheBundeskonferenz der GKS 2010 inFulda ermöglicht, in der letztendlich die„Fuldaer Ordnung und Wahlordnung“ beschlossenwurde. Zum Dank schenkten dieLaienorganisationen, Katholikenrat beimkatholischen Militärbischof und GKS, Walter Wakenhut einvergoldetes Kreuz, geschmiedet aus Damaszener Stahl. Sowurde das Wort „Schwerter zu Pflugscharen“ umgedeutetin „Schwert zu Kreuz“ (Bild 5). ❏(Fotos: Bertram Bastian)Bundeskonferenz der GKSPräventionsordnung und AusführungsbestimmungenSeit mehreren Jahren erschüttern immer wiederMeldungen über den sexuellen MissbrauchMinderjähriger in Schulen, Sportvereinen,im sozialen Nahraum und auch innerhalbkirchlicher Institutionen. Im Jahr 2010 hatdie Deutsche Bischofskonferenz darauf reagiertund eine Rahmenordnung zur Prävention von sexuellemMissbrauch Minderjähriger verabschiedet.Diese ist für alle innerhalb der deutschenKatholischen Kirche handelnden Menschen, seies auf der Ebene der Gemeinde, im Hauptamtoder ehrenamtlich und damit auch für die katholischenVerbände bindend. Somit ist klar, dassdiese Rahmenordnung auch von der GKS, alseinem Personalverband innerhalb des Jurisdiktionsbereichsdes Katholischen Militärbischofsfür die Bundeswehr umzusetzen ist. Es geht hierdarum, der Verantwortung für das Wohlergehenund die körperliche und seelische Unversehrtheitder anvertrauten Kinder und Jugendlichen gerechtzu werden.Der Bundesvorstand hat deshalb beschlossen, derBundeskonferenz als dem höchsten Beschlussgremiumder GKS, eine eigene Präventionsordnungmit eigenen Ausführungsbestimmungen für dieGKS vorzuschlagen. Im Bewusstsein der hohenVerantwortung, die alle für den Schutz der anvertrautenKinder und Jugendlichen tragen, hatsich die Bundeskonferenz einstimmig zu dieserPräventionsordnung und den dazugehörigenAusführungsbestimmungen bekannt.Mit der Präventionsordnung und der Ausführungsvorschrifthat sich die GKS ein Instrumentariumgeschaffen, mit dessen Hilfe sie im Ernstfallhandlungsfähig wäre, das aber in erster Liniedazu dient, das Eintreten eines solchen Ernstfallszu verhindern und für mögliches eigenes oderfremdes übergriffiges Handeln gegenüber Kindernund Jugendlichen, weit im Vorfeld einerMissbrauchshandlung sensibel zu machen.Sollten bei der Anwendung undUmsetzung der Ordnung oder derAusführungsvorschriften Fragen entstehen, sostehe ich gerne jederzeit für Auskünfte oder insonstiger Weise unterstützend zur Verfügung.Regina Bomke,Präventionsverantwortliche der GKSAUFTRAG <strong>292</strong> • DEZEMBER 201339

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