Grundpraktikum - Anorganische Chemie, AK Röhr, Freiburg - Albert ...
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Sicherheitsbestimmungen und Umweltschutz<br />
Jede/r, der mit Chemikalien umgeht, ist zu vorbildlichem Verhalten in Bezug auf Um- JB142<br />
weltschutz und Gesundheit verpflichtet. Im Praktikum bedeutet dies, dass das Entweichen<br />
von Gefahrstoffen in die Atmosphäre oder in das Abwasser zu vermeiden ist und<br />
dass die Entsorgungsmaßnahmen vollständig und fehlerfrei vorzunehmen sind.<br />
Die Praktikumssäle sind Gefahrenzonen, in denen Sicherheitsbestimmungen streng zu<br />
beachten sind. Über diese und die geltende Praktikumsordnung (Saalordnung) wurden<br />
Sie im Einführungskurs und in der Sicherheitsbelehrung zu Beginn des Praktikums<br />
ausführlich informiert. Vor Beginn der praktischen Arbeiten hat jede/r Studierende<br />
durch Unterschrift erneut zu bestätigen, dass er/sie die geltende Saalordnung und die<br />
Sicherheitsbestimmungen zur Kenntnis genommen hat. Zusätzlich zu der aushängenden<br />
Praktikumsordnung sind allgemeine Arbeitsregeln, Hinweise auf Giftgefahren und<br />
einfache Regeln des Arbeitsschutzes in Kap. 2 des Lehrbuches von Jander/Blasius zusammengestellt.<br />
Weiterhin wird verwiesen auf die in den Sälen ausgelegte Schrift Richtlinien<br />
für chemische Laboratorien der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie,<br />
in denen auch eine Liste der maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (’M<strong>AK</strong>-Werte’)<br />
gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe enthalten ist (vergl. M<strong>AK</strong>-Wert für Schwefelwasserstoff).<br />
Über die Erste Hilfe bei Unfällen finden sich in dem Beilageheft des Buches<br />
einige Angaben. Bei jeder Verletzung, auch kleinerer Art (Schnittwunden, verbrannte<br />
Finger usw.), sind die aufsichtsführenden Assistenten zu benachrichtigen. Diese entscheiden,<br />
ob zur Erhaltung des Versicherungsschutzes Maßnahmen getroffen werden<br />
müssen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Studierende immer eine Schutzbrille tragen<br />
muss. Sie ist in der Platzausrüstung enthalten und sollte während des Praktikums im<br />
Spind aufbewahrt werden, da sie schon beim Betreten des Praktikumsraumes getragen<br />
werden muß. Das Arbeiten mit stinkenden und giftigen Reagenzien, sowie alle Arbeiten<br />
mit dem Bunsenbrenner dürfen nur in den Abzügen durchgeführt werden. Beim Arbeiten<br />
mit organischen Lösungsmitteln ist besonders darauf zu achten, dass sich keine<br />
offene Flamme in der Nähe befindet (Ether!). Umweltschutzvorschriften sind streng<br />
einzuhalten. Folgende Abfallgefässe sind vorhanden:<br />
• Schwermetallabfälle, stark alkalisch<br />
• Organische Lösungsmittel<br />
• Feststoffabfälle (Filterpapiere, verschmutzte Wischtücher usw.)<br />
• verunreinigter Glasbruch<br />
• sauberer Glasbruch<br />
Spülbecken sind keine Abfallkästen; Filterpapiere, Zinkgranalien, Glasscherben etc.<br />
führen zur Verstopfung. Es wird von jedem/jeder Praktikanten/in erwartet, dass er/sie<br />
mit Gas, Wasser, Strom und Chemikalien (besonders mit Maßlösungen) sparsam umgeht.<br />
Die meisten der für die Versuche in chemisch reiner Form zur Verfügung gestellten<br />
Chemikalien sind sehr teuer und oft umweltschädlich. Sie dürfen deshalb nur in geringen<br />
Mengen mit einem sauberen Spatel bzw. einer sauberen Pipette aus den Vorratsflaschen<br />
entnommen werden. Um Verunreinigungen zu verhindern, ist das Zurückschütten<br />
von Substanzen in die Vorratsgefäße streng verboten. Achten Sie besonders darauf,<br />
dass die Reagenzienflaschen richtig geordnet bleiben und die Stopfen nicht vertauscht<br />
werden. Nach Arbeitsschluss ist der Arbeitsplatz in ordnungsgemäßem Zustand zu<br />
verlassen; durch Abwischen mit einem feuchten Lappen sind die Chemikalienreste zu<br />
beseitigen. Bei der Reinigung ist vor allem auch der Arbeitsplatz im Abzug nicht zu<br />
vergessen. Es dürfen keine Geräte mehr auf den Labortischen herumliegen. Geräte und<br />
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