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Grundpraktikum - Anorganische Chemie, AK Röhr, Freiburg - Albert ...

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Sicherheitsbestimmungen und Umweltschutz<br />

Jede/r, der mit Chemikalien umgeht, ist zu vorbildlichem Verhalten in Bezug auf Um- JB142<br />

weltschutz und Gesundheit verpflichtet. Im Praktikum bedeutet dies, dass das Entweichen<br />

von Gefahrstoffen in die Atmosphäre oder in das Abwasser zu vermeiden ist und<br />

dass die Entsorgungsmaßnahmen vollständig und fehlerfrei vorzunehmen sind.<br />

Die Praktikumssäle sind Gefahrenzonen, in denen Sicherheitsbestimmungen streng zu<br />

beachten sind. Über diese und die geltende Praktikumsordnung (Saalordnung) wurden<br />

Sie im Einführungskurs und in der Sicherheitsbelehrung zu Beginn des Praktikums<br />

ausführlich informiert. Vor Beginn der praktischen Arbeiten hat jede/r Studierende<br />

durch Unterschrift erneut zu bestätigen, dass er/sie die geltende Saalordnung und die<br />

Sicherheitsbestimmungen zur Kenntnis genommen hat. Zusätzlich zu der aushängenden<br />

Praktikumsordnung sind allgemeine Arbeitsregeln, Hinweise auf Giftgefahren und<br />

einfache Regeln des Arbeitsschutzes in Kap. 2 des Lehrbuches von Jander/Blasius zusammengestellt.<br />

Weiterhin wird verwiesen auf die in den Sälen ausgelegte Schrift Richtlinien<br />

für chemische Laboratorien der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie,<br />

in denen auch eine Liste der maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (’M<strong>AK</strong>-Werte’)<br />

gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe enthalten ist (vergl. M<strong>AK</strong>-Wert für Schwefelwasserstoff).<br />

Über die Erste Hilfe bei Unfällen finden sich in dem Beilageheft des Buches<br />

einige Angaben. Bei jeder Verletzung, auch kleinerer Art (Schnittwunden, verbrannte<br />

Finger usw.), sind die aufsichtsführenden Assistenten zu benachrichtigen. Diese entscheiden,<br />

ob zur Erhaltung des Versicherungsschutzes Maßnahmen getroffen werden<br />

müssen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Studierende immer eine Schutzbrille tragen<br />

muss. Sie ist in der Platzausrüstung enthalten und sollte während des Praktikums im<br />

Spind aufbewahrt werden, da sie schon beim Betreten des Praktikumsraumes getragen<br />

werden muß. Das Arbeiten mit stinkenden und giftigen Reagenzien, sowie alle Arbeiten<br />

mit dem Bunsenbrenner dürfen nur in den Abzügen durchgeführt werden. Beim Arbeiten<br />

mit organischen Lösungsmitteln ist besonders darauf zu achten, dass sich keine<br />

offene Flamme in der Nähe befindet (Ether!). Umweltschutzvorschriften sind streng<br />

einzuhalten. Folgende Abfallgefässe sind vorhanden:<br />

• Schwermetallabfälle, stark alkalisch<br />

• Organische Lösungsmittel<br />

• Feststoffabfälle (Filterpapiere, verschmutzte Wischtücher usw.)<br />

• verunreinigter Glasbruch<br />

• sauberer Glasbruch<br />

Spülbecken sind keine Abfallkästen; Filterpapiere, Zinkgranalien, Glasscherben etc.<br />

führen zur Verstopfung. Es wird von jedem/jeder Praktikanten/in erwartet, dass er/sie<br />

mit Gas, Wasser, Strom und Chemikalien (besonders mit Maßlösungen) sparsam umgeht.<br />

Die meisten der für die Versuche in chemisch reiner Form zur Verfügung gestellten<br />

Chemikalien sind sehr teuer und oft umweltschädlich. Sie dürfen deshalb nur in geringen<br />

Mengen mit einem sauberen Spatel bzw. einer sauberen Pipette aus den Vorratsflaschen<br />

entnommen werden. Um Verunreinigungen zu verhindern, ist das Zurückschütten<br />

von Substanzen in die Vorratsgefäße streng verboten. Achten Sie besonders darauf,<br />

dass die Reagenzienflaschen richtig geordnet bleiben und die Stopfen nicht vertauscht<br />

werden. Nach Arbeitsschluss ist der Arbeitsplatz in ordnungsgemäßem Zustand zu<br />

verlassen; durch Abwischen mit einem feuchten Lappen sind die Chemikalienreste zu<br />

beseitigen. Bei der Reinigung ist vor allem auch der Arbeitsplatz im Abzug nicht zu<br />

vergessen. Es dürfen keine Geräte mehr auf den Labortischen herumliegen. Geräte und<br />

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