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Grundpraktikum - Anorganische Chemie, AK Röhr, Freiburg - Albert ...

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A Laborordnung<br />

• Das Arbeiten in den Praktikumssälen ist nur während der Arbeitszeiten erlaubt.<br />

• Besucher dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in den Praktikumsräumen empfangen<br />

werden.<br />

• Jeder Studierende muss seinen Arbeitsplatz und seinen Garderobenschrank mit einem<br />

Namensschild kennzeichnen.<br />

• Arbeitsplätze und Abzüge müssen abends sauber und aufgeräumt hinterlassen werden.<br />

In den Abzügen aufgebaute Geräte bzw. Reaktionsansätze, die bis zum nächsten<br />

Tag stehenbleiben sollen, müssen ein Namensschild mit Angabe des durchzuführenden<br />

Versuchs tragen.<br />

• Verschüttete Reagenzien und Glasscherben sind sofort und vollständig zu entfernen.<br />

• Es wird von jedem Praktikanten erwartet, dass er mit Gas, Strom und Chemikalien<br />

sparsam umgeht. Nicht benutzte Brenner sind auf Sparflamme herunterzudrehen.<br />

• Achten Sie besonders darauf, dass Reagenzienflaschen nicht falsch eingeordnet oder<br />

Stopfen vertauscht werden. Entnommene und nicht aufgebrauchte Substanzproben<br />

dürfen nicht wieder in die Vorratsgefäße zurückgegeben werden. Auch geringe Verschmutzung<br />

der Substanzen ist unbedingt zu vermeiden. Proben dürfen deshalb nur<br />

mit sauberen Spateln oder Löffeln bzw. Pipetten entnommen werden.<br />

• Für die Umwelt belastende wässrige anorganische Abfälle sowie organische Lösungsmittelabfälle<br />

stehen genau gekennzeichnete Behälter aus. Es ist peinlichst darauf zu<br />

achten, dass die Abfälle jeweils in den richtigen Behälter geschüttet werden.<br />

• Vor Beginn des Praktikums wird jeder Teilnehmer über Sicherheitsbestimmungen<br />

und Vorsichtsmaßnahmen zur Unfallverhütung unterrichtet. Er bestätigt dies durch<br />

Unterschrift. Die wichtigsten Punkte sind hier noch einmal aufgeführt:<br />

– Während des Aufenthaltes im Praktikumssaal ist stets eine Schutzbrille zu tragen.<br />

Wer wiederholt ohne Schutzbrille angetroffen wird, muss vom Praktikum<br />

ausgeschlossen werden.<br />

– Fast alle im Praktikum verwendeten organischen Stoffe sind brennbar. Mit leicht<br />

entflammbaren Lösungsmitteln wie Aceton, Ether, Benzol, Toluol und Alkoholen<br />

darf nur gearbeitet werden, wenn man sich vergewissert hat, dass sich keine offenen<br />

Flammen in der Nähe befinden.<br />

– Versuche, bei denen übelriechende Stoffe oder giftige Gase wie z.B. Cl2, H2S, SO2<br />

und nitrose Gase verwendet werden oder entstehen können, müssen unbedingt im<br />

Abzug durchgeführt werden. Dies gilt auch für das Abrauchen von Säuren.<br />

– Streng verboten ist die Durchführung von Versuchen, die nicht vorgesehen sind.<br />

Auch Mengen und Reihenfolge der Substanzzugabe dürfen nur nach Absprache<br />

mit den Assistenten gändert werden.<br />

– In den Praktikumsräumen besteht Rauch-, Ess- und Trinkverbot.<br />

• Sollte sich einmal ein Unfall ereignen, so ist dies sofort dem verantwortlichen Assistenten<br />

zu melden.<br />

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