Simmelsdorf - Mitteilungsblatt
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Mit �<br />
Liebe Mitbürgerinnen und<br />
Mitbürger,<br />
namens des Gemeinderats und der<br />
Gemeindeverwaltung wünsche ich Ihnen<br />
einen frohes und besinnliches<br />
Weihnachtsfest 2010!<br />
Auch heuer waren wieder zahlreiche<br />
Aufgaben für die Gemeinde <strong>Simmelsdorf</strong><br />
zu erledigen. Einige Hauptprojekte<br />
waren die energetische Sanierung<br />
der Grundschule Bühl und der<br />
Ausbau der DSL-Versorgung in unserer<br />
Gemeinde, insbesondere in den<br />
Ortsteilen Winterstein, Großengsee,<br />
Sankt Helena und Ittling. 2011 wird<br />
schließlich die Sanierung der Grundschule<br />
mit der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes<br />
abgeschlossen sein.<br />
Eine weitere große Maßnahme ist die<br />
Erneuerung des katholischen Kindergartens<br />
Hüttenbach, an der die Gemeinde<br />
<strong>Simmelsdorf</strong> ebenfalls finanziell<br />
erheblich beteiligt ist. Kommendes<br />
Jahr ist weiterhin angedacht, ein<br />
neues Baugebiet auszuweisen und<br />
vorgesehen, das Gewerbegebiet unterhalb<br />
von <strong>Simmelsdorf</strong> endlich zu<br />
Wir weisen darauf hin, dass für die<br />
Gemeinde <strong>Simmelsdorf</strong> die Verordnung<br />
über die Reinhaltung und Reinigung<br />
der öffentlichen Straßen und<br />
die Sicherung der Gehbahnen im<br />
Winter gilt. In dieser Verordnung ist<br />
festgelegt, dass die Vorder- und Hinterlieger<br />
verpflichtet sind, den Winterdienst<br />
im Bereich ihrer Grundstücke<br />
durchzuführen. Die Gemeindeverwaltung<br />
möchte deshalb in dieser Winterzeit<br />
an folgende Pflichten erinnern.<br />
Zur Verhütung von Gefahren für Leben,<br />
Gesundheit, Eigentum oder Besitz<br />
haben die Vorder- und Hinterlieger<br />
(Eigentümer und Nutzungsberechtigte)<br />
die Gehbahnen, der an ihr<br />
Grundstück angrenzenden oder ihr<br />
Grundstück mittelbar erschließenden<br />
öffentlichen Straßen auf eigene Kosten<br />
zu räumen und zu streuen, also<br />
in sicherem Zustand zu erhalten.<br />
Judenhof (gu) – Der Wasserhochbehälter<br />
Judenhof wird von der Gemeinde<br />
<strong>Simmelsdorf</strong> derzeit aufwändig<br />
saniert.<br />
Das Bauwerk wurde 1963 von der<br />
früheren Gemeinde Utzmannsbach<br />
für ihre Ortsteile Judenhof, Schindelrangen,<br />
Utzmannsbach und Unterachtel<br />
sowie für Oberachtel, das damals<br />
zur früher oberfränkischen Gemeinde<br />
Großengsee gehörte, errichtet.<br />
Die Wasserversorgung für diese Ortsteile<br />
erfolgt heute jedoch von den<br />
Tiefbrunnen in Winterstein über den<br />
Hochbehälter Oberndorf und eine<br />
Pumpstation am hohen Kreuz in Bühl<br />
zum Hochbehälter Judenhof.<br />
24 Dezember 2010<br />
Aus dem Rathaus <strong>Simmelsdorf</strong><br />
Weihnachtsgrußwort 2010 für<br />
<strong>Simmelsdorf</strong><br />
erschließen. Vorrangig in diesem Zusammenhang<br />
ist die Errichtung eines<br />
Lebensmittelmarktes in diesem Gewerbegebiet<br />
mit dem Namen „Bartäcker“.<br />
Warum gibt die Gemeinde <strong>Simmelsdorf</strong><br />
für solche Projekte Geld aus und<br />
setzt sie in Zusammenarbeit zwischen<br />
dem Gemeinderat, der Verwaltung<br />
und dem Bürgermeister in die<br />
Tat um? Die demographische Entwicklung<br />
für <strong>Simmelsdorf</strong> und seine<br />
Ortsteile zeigt seit Jahren einen abnehmenden<br />
Trend, das heißt die Bevölkerungszahl<br />
geht zurück. Insbesondere<br />
die Geburtenzahlen stagnieren<br />
auf niedrigem Niveau. Wir hoffen,<br />
dass durch unsere Maßnahmen<br />
junge Menschen in unserer Gemeinde<br />
wohnen bleiben und vor allem<br />
auch junge Familien nach <strong>Simmelsdorf</strong><br />
ziehen werden. Die Voraussetzungen<br />
hinsichtlich der allgemeinen<br />
Räum- und Streupflicht für Gehwege<br />
Gehbahnen sind die für den Fußgängerverkehr<br />
bestimmten Teile der öffentlichen<br />
Straßen. Ist eine Befestigung<br />
oder Abgrenzung nicht vorhanden,<br />
gelten die den Fußgängern<br />
dienenden Teile am Rande der öffentlichen<br />
Straße in einer Breite von<br />
1,50m, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze,<br />
als Gehweg.<br />
Die Vorder- und Hinterlieger müssen<br />
den Gehweg an Werktagen ab 7.00<br />
Uhr und an Sonn- und gesetzlichen<br />
Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee<br />
räumen und bei Schnee-, Reif- oder<br />
Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden<br />
Stoffen (z.B. Sand, Splitt) bestreuen<br />
oder das Eis beseitigen. Die<br />
Verwendung von Tausalz oder anderen<br />
ätzenden Mitteln ist nur bei besonderer<br />
Glättegefahr, z.B. an Treppen<br />
oder starken Steigungen, zulässig.<br />
Die Sicherungsmaßnahmen sind<br />
bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen,<br />
Der Wasserhochbehälter Judenhof wird saniert<br />
Gesamtkosten<br />
Die Gesamtkosten belaufen sich auf<br />
insgesamt ca. 80000 Euro. Der Hoch-<br />
Infrastruktur sind trotz allem nicht<br />
schlecht und lassen uns optimistisch<br />
erscheinen.<br />
Liebe <strong>Simmelsdorf</strong>er,<br />
ich wünsche Ihnen allen eine besinnliche<br />
und ruhige Adventszeit, die Sie<br />
zusammen mit Ihren Familien und<br />
Freunden verbringen sollten. Natürlich<br />
ist mir klar, dass es gerade im zu<br />
Ende gehenden Jahr oft sehr hektisch<br />
zugeht. Gerade mir als Bürgermeister<br />
ist das sehr bewusst. Dennoch möchte<br />
ich es nicht versäumen, Sie, wie<br />
ich das auch im vergangenen Jahr<br />
getan habe, zu bitten, an den Veranstaltungen<br />
unserer Kirchen und Vereine<br />
teil zu nehmen. Vergessen Sie<br />
nicht, dass sich gerade die ehrenamtlichen<br />
Organisatoren sehr über den<br />
Zuspruch aus der Bevölkerung freuen.<br />
Und was wären unsere Dörfer ohne<br />
das freiwillige Engagement vie-<br />
wie es zur Verhütung von Gefahren<br />
erforderlich ist.<br />
Der geräumte Schnee oder die Eisreste<br />
sind neben der Gehbahn so zu<br />
lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet<br />
oder erschwert wird. Es ist somit<br />
untersagt, Schnee oder Eis auf den<br />
dem öffentlichen Verkehr dienenden<br />
Flächen zu lagern. Abflussrinnen, Hydranten,<br />
Kanaleinlaufschächte und<br />
Fußgängerüberwege sind freizuhalten.<br />
Soweit der Winterdienst an Gehbahnen<br />
nicht rechtzeitig bzw. nicht<br />
ausreichend durchgeführt wird, stellt<br />
dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die<br />
mit Bußgeld belegt werden kann. Im<br />
Übrigen haftet der Anlieger für alle<br />
entstehenden Schäden. Deshalb wird<br />
ausdrücklich um Beachtung gebeten.<br />
Aufruf an alle Autofahrer<br />
Autofahrer werden gebeten, insbesondere<br />
während der Wintermonate,<br />
behälter, bestehend<br />
aus zwei<br />
Kammern mit je 50<br />
Kubikmetern, befindet<br />
sich prinzipiell<br />
hinsichtlich seiner<br />
Betonierung –<br />
damals von einer<br />
örtlichen Baufirma<br />
ausgeführt – in<br />
einem guten Bauzustand,<br />
muss jedoch<br />
nach fast 50<br />
Jahren beispielsweise<br />
bei der Innenbeschichtung<br />
der Wasserkammern<br />
erneuert werden. Dabei wurden<br />
inzwischen strengere Richtlinien umgesetzt.<br />
Eine Kammer wird bis Weih-<br />
ler Bürgerinnen und Bürger, sei es in<br />
den Kirchengemeinden oder bei unseren<br />
vielen Vereinen.<br />
Abschließend bedanke ich mich ausdrücklich<br />
für die ausgezeichnete Zusammenarbeit<br />
im <strong>Simmelsdorf</strong>er Gemeinderat,<br />
bei den engagierten Mitarbeitern<br />
unserer Gemeindeverwaltung<br />
und nicht zuletzt bei unserer <strong>Simmelsdorf</strong>er<br />
Bevölkerung. Gerade die<br />
gute Arbeit im Gemeinderat bringt<br />
unsere Kommune voran im Sinne<br />
und im Auftrag aller Bürgerinnen und<br />
Bürger der Gemeinde <strong>Simmelsdorf</strong>.<br />
Ich wünsche Ihnen allen eine besinnliche<br />
und ruhige Adventszeit, ein<br />
frohes Weihnachtsfest 2010 und viel<br />
Gesundheit im Neuen Jahr 2011.<br />
<strong>Simmelsdorf</strong>, im Dezember 2010<br />
P. Gumann<br />
Erster Bürgermeister<br />
ihr Fahrzeug in der Garage oder auf<br />
den gekennzeichneten Stellplätzen<br />
zu parken. Nur dadurch kann ein<br />
rechtzeitiger und ausreichender<br />
Räum- und Streudienst erfolgen.<br />
Bei winterlichen Straßenverhältnissen<br />
wird dringend gebeten, in schmalen<br />
Straßen nur auf einer Seite, nach<br />
Möglichkeit überhaupt nicht zu parken,<br />
da sonst die Räumfahrzeuge, die<br />
eine Mindestbreite von 3,50m benötigen,<br />
die Straße nicht räumen.<br />
Winterdienst der Gemeinde<br />
Bitte haben Sie dafür Verständnis,<br />
dass der durch die Schneepflüge bei<br />
Durchführung des gemeindlichen<br />
Winterdienstes in die Grundstückseinfahrten<br />
und Gehwege rutschende<br />
Schnee nicht von der Gemeinde beseitigt<br />
werden kann. Dies würde den<br />
gemeindlichen Winterdienst überfordern.<br />
Ihre Gemeindeverwaltung<br />
nachten 2010 saniert werden, die Arbeiten<br />
in der anderen Wasserkammer<br />
sollen bis gegen Ende Februar<br />
2011 beendet sein. Gemäß Mitteilung<br />
der ausführenden Firma soll eine<br />
Ausführung der Arbeiten im ca.<br />
520 Meter über Meereshöhe gelegenen<br />
Hochbehälter bei jedem Wetter<br />
stattfinden.<br />
Eine Beeinträchtigung der Wasserversorgung<br />
für die Bürgerinnen und<br />
Bürger der angeschlossenen Ortsteile<br />
findet nicht statt.<br />
Im Frühjahr 2011 wird dann der Bauhof<br />
der Gemeinde <strong>Simmelsdorf</strong> noch<br />
einige Nacharbeiten im Außenbereich<br />
des Gebäudes vornehmen.