Simmelsdorf - Mitteilungsblatt

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23.11.2012 Aufrufe

Mit � Winterdienst am Friedhof in Schnaittach Die Friedhofsverwaltung teilt mit, dass in der Winterzeit nur die Hauptwege geräumt werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Treppenauf- Die Schnaittacher Vereine laden ein: Große Silvesterparty 1011 bis 2011 = 1000 Jahre Schnaittach Anlässlich der 1000-Jahr-Feier des Marktes Schnaittach laden die Schnaittacher Vereine zum Start ins § 9 Sicherungspflicht (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. (2) Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese 14 Dezember 2010 Aus dem Rathaus Schnaittach gänge zwischen den Feldern 16 bis 19 in dieser Zeit gesperrt sind. Brandmüller Erster Bürgermeister neue Jahrtausend zu einer großen Silvesterparty am Marktplatz ein. Ab 22 Uhr Disco. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind. § 10 Sicherungsarbeiten (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsflächen an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonnund gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei beson- Weihnachtsaktion 2010 Zur Verschönerung des Weihnachtsfestes für bedürftige Kinder startet der Markt Schnaittach eine Weihnachtsaktion. Damit sollen unverschuldet ins soziale Abseits geratene Kinder und Jugendliche unterstützt werden und ihnen das Weihnachtsfest verschönert werden. Zur Unterstützung bittet der Markt Schnaittach um Spenden. Die Familien erhalten für ihre Kinder Gutscheine bei Schnaittacher Einzelhändlern. Wer Unterstützung benötigt, den bitte ich, sich unter Telefon 09153/409- 130 an die Marktverwaltung zu wenden. Entsprechende Anträge finden Sie auch unter www.schnaittach.de. Falls Sie die Weihnachtsaktion des Marktes Schnaittach unterstützen möchten, würden wir uns deshalb über eine Spende auf das Konto 430 008 920 bei der Sparkasse Nürnberg (BLZ: 76050101) bzw. das Konto 261 335 bei der Spar- und Kreditbank Kein Winterdienst möglich! Leider haben die Winterdiensteinsätze in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass in einigen Straßen die Durchführung des Winterdienstes nicht möglich ist. Abgestellte Fahrzeuge in den Straßen engen die Fahrbahn so ein, dass die Winterdienstfahrzeuge nicht vorbeikommen, und deshalb die Straßen oft nicht geräumt und gestreut werden können. Dies betrifft hauptsächlich Straßen mit „Zone 30“. Tragen Sie durch Ihr Verständnis dazu bei, den ohnehin schon schweren Winterdienst nicht noch zusätzlich zu belasten oder gar unmöglich zu machen. Für Fragen steht Ihnen unser Bauamt, Telefon 09153/409-152 (Frau Kreitmeier) oder 409-153 (Herr Bunk) zur Verfügung. Georg Brandmüller Erster Bürgermeister Sitzungstermine im Dezember (Änderungen vorbehalten) Sport-, Kultur- und Jugendausschuss: Donnerstag, 9. Dezember 2010 um 18.30 Uhr Marktgemeinderat: Donnerstag, 16. Dezember 2010 um 19.00 Uhr Die aktuellen Termine finden Sie auch auf unserer Homepage www. schnaittach.de . Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter Auszug aus der Verordnung derer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte Lauf (BLZ 760 610 25) sehr freuen. Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Weihnachtsaktion“ an. Auf Wunsch werden die Namen der Spender in der Tagespresse und im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Spenden für die Weihnachtsaktion sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Bei Beträgen bis 100 Euro dient der Einzahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt; für größere Geldspenden senden wir Ihnen selbstverständlich unaufgefordert eine Spendenquittung zu. Ich danke Ihnen im Voraus recht herzlich – auch und vor allem im Namen der Bürgerinnen und Bürger, die dank Ihrer Mithilfe hoffentlich ein schönes Weihnachtsfest haben werden. Georg Brandmüller Erster Bürgermeister Antrag auf Gewährung einer Unterstüzung nebenstehend! und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. § 11 Sicherungsfläche (1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn. Brandmüller Erster Bürgermeister Die gesamte Verordnung liegt im Rathaus zur Einsicht auf.

Verbrennen pflanzlicher Abfälle Pflanzliche Gartenabfälle dürfen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile grundsätzlich nicht verbrannt werden. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Gartenabfälle nur auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, verbrannt werden. Das Verbrennen ist nur an Werktagen (Montag bis Samstag) von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes ist gegebenenfalls eine Erlaubnis durch das Landratsamt Nürnberger Land – untere Naturschutzbehörde – erforderlich. www.DrThomasBeyerMdL.de Aus dem Rathaus Schnaittach Die Rettungsleitstelle Nürnberg teilt mit, dass das Verbrennen von Pflanzenabfällen nicht mehr bei den Feuerwehren angemeldet werden soll, weil diese Meldungen bei der Einsatzkoordination nicht berücksichtigt werden können und deshalb die Leitstelle durch die zusätzlichen Anrufe nur unnötig belastet wird. Die Polizeidienststellen und die örtlichen Feuerwehren hatten ursprünglich darum gebeten, dass bei ihnen das Verbrennen gemeldet wird, um Fehlalarmierungen zu vermeiden. Durch die Organisation über die Rettungsleitstelle sind diese Meldungen bei den Feuerwehren aber aus den Ein friedvolles Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2011 wünscht Dr. Thomas Beyer Mitglied des Bayerischen Landtages genannten Gründen nicht mehr zweckmäßig und sollen daher nicht mehr erfolgen. Für das Verbrennen von strohigen Abfällen und sonstigen pflanzlichen Abfällen aus der Landwirtschaft, dem Erwerbsgartenbau und der Forst- und Almwirtschaft gelten weitergehende Vorschriften. Zudem ist das Verbrennen von strohigen Abfällen minde- Schnaittacher Bürgerservice Ländliche Entwicklung, Dorferneuerung Kirchröttenbach II, Markt Schnaittach, Landkreis Nürnberger Land Öffentliche Bekanntmachung und Ladung zur periodischen Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet werden hiermit eingeladen zu einer Teilnehmerversammlung. Versammlungsort: Gasthaus Goldener Stern in Kirchröttenbach (Kirchröttenbach F3). Versammlungszeit: Dienstag, 11. Januar 2011 um 20.00 Uhr Tagesordnung 1. Bericht über den Stand der Dorferneuerung / 2. Erläuterung der Aufgaben des Vorstands und des Wahlverfahrens / 3. Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft / 4. Allgemeine Aussprache Nach Art.4 Abs.3 des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz ist der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neu zu wählen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmer- gemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstands beteiligen. Die Teilnehmerversammlung hat am 08.07.2004 die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglieder und Stellvertreter insgesamt 8 Personen in den Vorstand wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig. Eine weitere Neuwahl ist in sechs Jahren nicht mehr erforderlich, wenn der neue Rechtszustand eingetreten ist oder wenn in Verfahren nach §§ 86 und 91 ff FlurbG die Schlussfeststellung abzusehen ist Zur Vorbereitung der Wahl können Wahlvorschläge schriftlich beim Amt für Ländliche Entwicklung (Postfach 619, 91511 Ansbach) bis zum 05.01.2011 oder mündlich in der Teilnehmerversammlung vorgebracht werden. Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer. Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke; Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr.1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat ein Stimmrecht; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimm abgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte ha- stens sieben Tage vorher über die Gemeinde beim Landratsamt schriftlich anzuzeigen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Merkblättern, die auf der Internetseite vom Landratsamt Nürnberger Land unter www.nuernberger-land.de bei öffentliche Sicherheit und Ordnung – Abfallwirtschaft hinterlegt sind. Spendenkonto: Sparkasse Schnaittach Kto. 101 397 80 (BLZ 760 501 01) Spar- u. Kreditbank Schnaittach Kto. 26 60 00 (BLZ 760 610 25) ben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs.3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigt nur ein Stimmrecht hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Giersdorf, Bauoberrat Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Dezember 2010 15

Mit �<br />

Winterdienst am Friedhof<br />

in Schnaittach<br />

Die Friedhofsverwaltung teilt mit, dass<br />

in der Winterzeit nur die Hauptwege<br />

geräumt werden. Außerdem weisen<br />

wir darauf hin, dass die Treppenauf-<br />

Die Schnaittacher Vereine laden ein:<br />

Große Silvesterparty<br />

1011 bis 2011<br />

= 1000 Jahre Schnaittach<br />

Anlässlich der 1000-Jahr-Feier des<br />

Marktes Schnaittach laden die<br />

Schnaittacher Vereine zum Start ins<br />

§ 9 Sicherungspflicht<br />

(1) Zur Verhütung von Gefahren für<br />

Leben, Gesundheit, Eigentum oder<br />

Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger<br />

die in § 11 bestimmten<br />

Abschnitte der Gehbahnen der<br />

an ihr Grundstück angrenzenden<br />

oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden<br />

öffentlichen Straßen<br />

(Sicherungsfläche) auf eigene Kosten<br />

in sicherem Zustand zu erhalten.<br />

(2) Die Sicherungspflicht besteht für<br />

alle Straßen, auch wenn diese<br />

14 Dezember 2010<br />

Aus dem Rathaus Schnaittach<br />

gänge zwischen den Feldern 16 bis<br />

19 in dieser Zeit gesperrt sind.<br />

Brandmüller<br />

Erster Bürgermeister<br />

neue Jahrtausend zu einer großen<br />

Silvesterparty am Marktplatz ein. Ab<br />

22 Uhr Disco.<br />

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.<br />

nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt<br />

sind.<br />

§ 10 Sicherungsarbeiten<br />

(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben<br />

die Sicherungsflächen an Werktagen<br />

ab 7.00 Uhr und an Sonnund<br />

gesetzlichen Feiertagen ab<br />

8.00 Uhr von Schnee zu räumen<br />

und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte<br />

mit geeigneten abstumpfenden<br />

Stoffen (z.B. Sand, Splitt),<br />

nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden<br />

Mitteln zu bestreuen oder<br />

das Eis zu beseitigen. Bei beson-<br />

Weihnachtsaktion 2010<br />

Zur Verschönerung des Weihnachtsfestes<br />

für bedürftige Kinder startet der<br />

Markt Schnaittach eine Weihnachtsaktion.<br />

Damit sollen unverschuldet<br />

ins soziale Abseits geratene Kinder<br />

und Jugendliche unterstützt werden<br />

und ihnen das Weihnachtsfest verschönert<br />

werden.<br />

Zur Unterstützung bittet der Markt<br />

Schnaittach um Spenden. Die Familien<br />

erhalten für ihre Kinder Gutscheine<br />

bei Schnaittacher Einzelhändlern.<br />

Wer Unterstützung benötigt, den bitte<br />

ich, sich unter Telefon 09153/409-<br />

130 an die Marktverwaltung zu wenden.<br />

Entsprechende Anträge finden<br />

Sie auch unter www.schnaittach.de.<br />

Falls Sie die Weihnachtsaktion des<br />

Marktes Schnaittach unterstützen<br />

möchten, würden wir uns deshalb<br />

über eine Spende auf das Konto 430<br />

008 920 bei der Sparkasse Nürnberg<br />

(BLZ: 76050101) bzw. das Konto 261<br />

335 bei der Spar- und Kreditbank<br />

Kein Winterdienst möglich!<br />

Leider haben die Winterdiensteinsätze<br />

in den vergangenen Jahren immer<br />

wieder gezeigt, dass in einigen Straßen<br />

die Durchführung des Winterdienstes<br />

nicht möglich ist.<br />

Abgestellte Fahrzeuge in den Straßen<br />

engen die Fahrbahn so ein, dass<br />

die Winterdienstfahrzeuge nicht vorbeikommen,<br />

und deshalb die Straßen<br />

oft nicht geräumt und gestreut werden<br />

können. Dies betrifft hauptsächlich<br />

Straßen mit „Zone 30“.<br />

Tragen Sie durch Ihr Verständnis dazu<br />

bei, den ohnehin schon schweren<br />

Winterdienst nicht noch zusätzlich zu<br />

belasten oder gar unmöglich zu machen.<br />

Für Fragen steht Ihnen unser Bauamt,<br />

Telefon 09153/409-152 (Frau<br />

Kreitmeier) oder 409-153 (Herr Bunk)<br />

zur Verfügung.<br />

Georg Brandmüller<br />

Erster Bürgermeister<br />

Sitzungstermine im Dezember<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

Sport-, Kultur- und Jugendausschuss:<br />

Donnerstag, 9. Dezember 2010 um 18.30 Uhr<br />

Marktgemeinderat:<br />

Donnerstag, 16. Dezember 2010 um 19.00 Uhr<br />

Die aktuellen Termine finden Sie auch auf unserer Homepage www.<br />

schnaittach.de .<br />

Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die<br />

Sicherung der Gehbahnen im Winter<br />

Auszug aus der Verordnung<br />

derer Glättegefahr (z.B. an Treppen<br />

oder starken Steigungen) ist das<br />

Streuen von Tausalz zulässig. Diese<br />

Sicherungsmaßnahmen sind<br />

bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen,<br />

wie es zur Verhütung von Gefahren<br />

für Leben, Gesundheit, Eigentum<br />

oder Besitz erforderlich ist.<br />

(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste<br />

(Räumgut) sind neben der<br />

Gehbahn so zu lagern, dass der<br />

Verkehr nicht gefährdet oder erschwert<br />

wird. Abflussrinnen, Hydranten,<br />

Kanaleinlaufschächte<br />

Lauf (BLZ 760 610 25) sehr freuen.<br />

Bitte geben Sie als Verwendungszweck<br />

„Weihnachtsaktion“ an.<br />

Auf Wunsch werden die Namen der<br />

Spender in der Tagespresse und im<br />

<strong>Mitteilungsblatt</strong> veröffentlicht.<br />

Spenden für die Weihnachtsaktion<br />

sind als Sonderausgaben steuerlich<br />

abzugsfähig. Bei Beträgen bis 100<br />

Euro dient der Einzahlungsbeleg als<br />

Nachweis für das Finanzamt; für größere<br />

Geldspenden senden wir Ihnen<br />

selbstverständlich unaufgefordert eine<br />

Spendenquittung zu.<br />

Ich danke Ihnen im Voraus recht<br />

herzlich – auch und vor allem im<br />

Namen der Bürgerinnen und Bürger,<br />

die dank Ihrer Mithilfe hoffentlich<br />

ein schönes Weihnachtsfest haben<br />

werden.<br />

Georg Brandmüller<br />

Erster Bürgermeister<br />

Antrag auf Gewährung einer Unterstüzung<br />

nebenstehend!<br />

und Fußgängerüberwege sind bei<br />

der Räumung freizuhalten.<br />

§ 11 Sicherungsfläche<br />

(1) Sicherungsfläche ist die vor dem<br />

Vorderliegergrundstück innerhalb<br />

der Reinigungsfläche liegende<br />

Gehbahn.<br />

Brandmüller<br />

Erster Bürgermeister<br />

Die gesamte Verordnung liegt im Rathaus<br />

zur Einsicht auf.

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