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Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

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15. Beteiligungsbericht der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2009Darüber hinaus ist der Eigenbetrieb als Dienstleister für die Grundstücke und Gebäude, die sich in derVerfügungsbefugnis <strong>eine</strong>s Geschäfts- oder Fachbereiches der LHP befinden, mit Ausnahmen derStraßen, Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen und Spielplätze, sofern nicht hierfür <strong>eine</strong> Zuweisungzu Gunsten des Eigenbetriebes erfolgt ist, tätig, insbesondere:− als Verwalter,− als Käufer und Verkäufer,− als Besteller von Erbbaurechten,− als Vertreter der LHP in nachbarrechtlichen Angelegenheiten,− als Vertreter der LHP in Angelegenheiten des Zuordnungs- und des Vermögensrechtes und− als Verwalter dinglicher Rechte der LHPund als Verwalter für solche Grundstücke und Gebäude, die für städtische Angelegenheiten angemietetoder geleast wurden.Darüber hinaus ist er zuständig für die Planung, Erstellung und Instandhaltung, den Umbau und Ausbauund die Modernisierung sowie die laufende Unterhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagender LHP.Der Betrieb ist auch dazu berechtigt, alle sonstigen die Betriebszwecke fördernden Maßnahmen undGeschäfte zu tätigen. Er kann sich zur Erfüllung s<strong>eine</strong>r Aufgaben Dritter bedienen.Erfüllung des öffentlichen ZwecksGemäß § 2 Abs. 2 der BbgKVerf gehören die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung, dieBauleitplanung sowie die Sicherung und Förderung <strong>eine</strong>s breiten Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungenzu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde.Organe und ihre VertreterDie Organe des Eigenbetriebes sind:- die Stadtverordnetenversammlung der LHP,- der Werksausschuss,- der Oberbürgermeister der LHP,- die Werkleitung.WerksausschussDer Werksausschuss besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung aus zwölf stimmberechtigtenMitgliedern. Davon sind acht Stadtverordnete, die nach dem für Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlunggeltenden Verfahren zu benennen. Zwei weitere Mitglieder sind sachkundige Einwohner,die auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmen sindsowie zwei Vertreter der Beschäftigten des Eigenbetriebes, die von der Stadtverordnetenversammlungnach den Vorschriften über das Verfahren zur Benennung von Beschäftigtenkandidaten fürWerksausschüsse von Eigenbetrieben aus <strong>eine</strong>m Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten desEigenbetriebes gewählt werden.Stadtentwicklung, Wohnen und BauenKommunaler Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der LHP80

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