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Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

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15. Beteiligungsbericht der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2009Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweckunmittelbar zu fördern. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungensowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen,soweit diese sich innerhalb des Tätigkeitsumfangs des Gesellschaftsgegenstandes der Muttergesellschaftbetätigen, gemeinderechtliche Regelungen nicht entgegenstehen und die Zustimmung derStadtverordnetenversammlung zur Ausgründung vorliegt, der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> unter Berücksichtigungdes § 7 des Gesellschaftsvertrages <strong>eine</strong> angemessene Einflussnahme ermöglicht wird,der Unternehmensgegenstand durch öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist und die Betätigung des Unternehmensnach Art und Umfang in <strong>eine</strong>m angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zumBedarf der <strong>Landeshauptstadt</strong> steht.Erfüllung des öffentlichen ZwecksGemäß § 2 Abs. 2 der BbgKVerf gehört die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung unterBeachtung des Denkmalschutzes zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde.Organe und ihre VertreterDie Organe der Gesellschaft sind:- die Gesellschafterversammlung,- der Aufsichtsrat,- die Geschäftsführung.GesellschafterversammlungIn der Gesellschafterversammlung wird die PRO POTSDAM GmbH durch die Geschäftsführung derPRO POTSDAM GmbH vertreten.AufsichtsratIn der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2008 wurde die Neufassung der Satzung, die Auflösungdes bestehenden Aufsichtsrates sowie die Berufung <strong>eine</strong>s kommissarisch tätigen Aufsichtsrates beschlossen.Der kommissarische Aufsichtsrat blieb bis zur Konstituierung des neuen Aufsichtsrates derHauptgesellschafterin und der anschließenden Benennung der von der LHP in den Aufsichtrat derSTP zu entsendenden Mitglieder am 26.02.2009 im Amt. Der Aufsichtsrat der STP konstituierte sich ins<strong>eine</strong>r Sitzung vom 21.04.2009.Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus mindestens fünf Mitgliedern.Den Vorsitz führt ein durch den Aufsichtsrat der Hauptgesellschafterin zu benennendes Mitglied.Drei weitere Mitglieder werden durch den Aufsichtsrat der Hauptgesellschafterin benannt. Je ein weiteresMitglied ist von jedem weiteren Gesellschafter zu benennen. Sofern ein aus dem Aufsichtsratder Hauptgesellschafterin entsendetes Mitglied zugleich auch Vertreter <strong>eine</strong>s der weiteren Gesellschaftenist, geht dessen Benennungsrecht auf den Aufsichtsrat der Hauptgesellschafterin über.Der Aufsichtsrat bestand im Berichtsjahr 2009 aus folgenden Mitgliedern:Herr Burkhard ExnerHerr Horst HeinzelHerr Ingo KorneHerr Ernst DienstVorsitzender, Bürgermeister, Beigeordneter fürZentrale Steuerung und Service der <strong>Landeshauptstadt</strong><strong>Potsdam</strong>Stellv. Vorsitzender, über SVV entsandtüber SVV entsandtHerr Peter L<strong>eine</strong>mann (ab 21.04.2009) Kirchenkreis <strong>Potsdam</strong>Herr Harald Kümmel (ab 21.04.2009) über SVV entsandtVorstandsmitglied der MittelbrandenburgischenSparkasse in <strong>Potsdam</strong>Herr Klaus Kühne (bis 21.04.2009) Evangelische Landeskirche Berlin-BrandenburgHerr Andreas Klemund (bis 21.04.2009) über SVV entsandtStadtentwicklung, Wohnen und BauenSanierungsträger <strong>Potsdam</strong> GmbH47

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