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Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

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15. Beteiligungsbericht der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2009Im Rahmen ihres vorgenannten Tätigkeitsumfangs kann die Gesellschaft Grundstücke im eigenenNamen erwerben, bewirtschaften und veräußern sowie Baumaßnahmen durchführen lassen und Baubetreuungstätigkeitenim eigenen Namen durchführen oder durchführen lassen. Sie handelt in diesemRahmen jeweils treuhänderisch auf Rechnung der Gemeinde oder auf Rechnung <strong>eine</strong>s mit ihr verbundenenUnternehmens oder <strong>eine</strong>r anderen städtischen Gesellschaft beziehungsweise <strong>eine</strong>r anderenöffentlichen Körperschaft, wenn die Gemeinde hierzu ihr Einverständnis erklärt hat.Die vorgenannten Tätigkeiten können selbst oder durch Dritte vorgenommen werden.Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweckunmittelbar zu fördern. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungensowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie die Beteiligungen an solchen,soweit diese sich innerhalb des Tätigkeitsumfangs des Gesellschaftsgegenstandes der Muttergesellschaftbetätigen, gemeinderechtliche Regelungen nicht entgegenstehen und die Zustimmung derStadtverordnetenversammlung zur Ausgründung vorliegt, der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> unter Berücksichtigungdes § 7 des Gesellschaftsvertrages <strong>eine</strong> angemessene Einflussnahme ermöglicht wird,der Unternehmensgegenstand durch öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist und die Betätigung des Unternehmensnach Art und Umfang in <strong>eine</strong>m angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zumBedarf der <strong>Landeshauptstadt</strong> steht.Erfüllung des öffentlichen ZwecksGemäß § 2 Abs. 2 der BbgKVerf gehören die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung einschließlichder Standortentscheidungen sowie die Bauleitplanung zu den Selbstverwaltungsaufgabender Gemeinde.Organe und ihre VertreterDie Organe der Gesellschaft sind:- die Gesellschafterversammlung,- der Aufsichtsrat,- die Geschäftsführung.GesellschafterversammlungIn der Gesellschafterversammlung wird die PRO POTSDAM GmbH durch die Geschäftsführung derPRO POTSDAM GmbH vertreten.AufsichtsratDer Aufsichtsrat besteht gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus fünf Mitgliedern. Den Vorsitzführt ein durch den Aufsichtsrat der Hauptgesellschafterin zu benennendes Mitglied. Drei weitereMitglieder werden durch den Aufsichtsrat der Hauptgesellschafterin benannt. Ein weiteres Mitglied istvon der Minderheitsgesellschafterin zu benennen. Sofern ein aus dem Aufsichtsrat der Hauptgesellschafterinentsendetes Mitglied zugleich auch Vertreter des Minderheitsgesellschafters ist, geht diesesBenennungsrecht auf den Aufsichtsrat der Hauptgesellschafterin über.Der Aufsichtsrat bestand im Berichtsjahr 2009 aus folgenden Mitgliedern:Herr Burkhard ExnerHerr Horst HeinzelHerr Ernst DienstVorsitzender, Bürgermeister, Beigeordneter fürZentrale Steuerung und Service der <strong>Landeshauptstadt</strong><strong>Potsdam</strong>Stellv. Vorsitzender, über SVV entsandtVorstandsmitglied der MittelbrandenburgischenSparkasse <strong>Potsdam</strong>Herr Ingo Korne (ab 21.04.2009) über SVV entsandt, FinanzfachwirtHerr Harald Kümmel (ab 21.04.2009) über SVV entsandtHerr Siegmar Krause (bis 21.04.2009) über SVV entsandtHerr Andreas Klemund (bis 21.04.2009) UnternehmensberaterStadtentwicklung, Wohnen und BauenEntwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH35

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