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15. Beteiligungsbericht der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2009Erläuterungen der KennzahlenNachfolgende Kennzahlen wurden soweit sachgerecht für die Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebeder <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> in Anlehnung an das „Rundschreiben zur Anwendung der Bestimmungenüber die Erstellung und den Aufbau des Beteiligungsberichtes“ des Ministeriums desInnern des Landes Brandenburg vom 22.12.2009 berechnet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass beider Berechnung der Kennzahlen allgem<strong>eine</strong> Formeln verwendet wurden. Diese können von den inden Unternehmen verwendeten Kennzahlendefinitionen abweichen.AnlagenintensitätAnlagenintensität =AnlagevermögenGesamtvermögen * 100Gibt an, wie hoch der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen (= Bilanzsumme des Unternehmenszum Ende des Berichtsjahres) ist und gibt Hinweise auf die finanzielle Anpassungsfähigkeitund Flexibilität <strong>eine</strong>r Gesellschaft. Eine hohe Anlagenintensität hat in der Regel hohe Fixkosten inForm von Abschreibungen zur Folge. Eine zu geringe Anlagenintensität könnte auf überwiegend alte,bereits im hohen Maße abgeschriebene Anlagen hinweisen.Eigenkapitalquote (ohne SoPo)EigenkapitalEigenkapitalquote =* 100GesamtkapitalDie Eigenkapitalquote zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Gesellschaft durch Eigenkapitalfinanziert ist. Als Eigenkapital wurde hier das unter dem Posten der Bilanz ausgewiesene Eigenkapitalverwendet, welches sich aus dem gezeichneten Kapital, den Rücklagen, dem Gewinn- bzw. Verlustvortragsowie dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag zusammensetzt. Grundsätzlich gilt, je höher dieEigenkapitalquote, desto unabhängiger ist die Gesellschaft von externen Kapitalgebern.Nicht durch Eigenkapital gedeckter FehlbetragDas bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft wurde durch im abgelaufenen Geschäftsjahr oder vorangegangenenJahren angesammelte Verluste aufgebraucht. Daraus ergibt sich ein Überschuss derPassiva über die Aktiva der Bilanz. Zum Ausgleich der Bilanz ist auf der Aktivseite ein „Nicht durchEigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen. In diesem Fall liegt <strong>eine</strong> bilanzielle Überschuldungvor, was die Pflicht zur Prüfung <strong>eine</strong>r tatsächlichen Überschuldung sowie eventuell die Eröffnung <strong>eine</strong>sInsolvenzverfahrens nach sich zieht.Erläuterungen der Kennzahlen285

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