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Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

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15. Beteiligungsbericht der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2009GründungsdatumMit Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister des jeweiligen Amtsgerichtes wird der Gründungsvorgang<strong>eine</strong>r GmbH abgeschlossen. Eine GmbH entsteht als juristische Person durch die Handelsregistereintragung(konstitutive Wirkung).KapitalrücklageIn die Kapitalrücklage werden Beträge eingestellt, die bei <strong>eine</strong>r Kapitaleinlage oder Einzahlung denBetrag des „Gezeichneten Kapitals“ übersteigen.LiquiditätLiquidität ist die Fähigkeit des Unternehmens, jederzeit s<strong>eine</strong>n Zahlungsverpflichtungen nachkommenzu können.PassivaAuf der Passivseite (Mittelherkunftsseite) werden das Eigen- und Fremdkapital ausgewiesen. Sie gibtAuskunft über die Herkunft der finanziellen Mittel.RückstellungenRückstellungen werden gebildet für Aufwendungen, die noch das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen,deren genaue Höhe und/oder Fälligkeit der Zahlung zum Bilanzstichtag aber noch unbekanntsind. Rückstellungen haben Schuldcharakter.UmlaufvermögenUmlaufvermögen ist der Teil des Vermögens, der nur kurze Zeit im Unternehmen verbleibt. Es umfasstVorräte, Wertpapiere, Forderungen und liquide Mittel.ZweckverbandZweckverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der gemeinsamen Wahrnehmungeinzelner bestimmter kommunaler Aufgaben dienen. Gemeinden, Städte und Kreise können sich zurErfüllung entsprechender Aufgaben zu Zweckverbänden zusammen schließen. Sie sind die häufigsteKonstruktion kommunaler Zusammenarbeit zur Lösung von Grundversorgungsproblemen. Zur Finanzierungsolcher Verbände wird <strong>eine</strong> Umlage erhoben, falls die Erträge aus dem Geschäftsbetrieb dieAufwendungen nicht decken. Die Organe des Zweckverbandes sind der Verbandsvorsteher und dieVerbandsversammlung. Je nach Bedarf und Größe wird auch noch ein Verwaltungsrat eingerichtet.Begriffserläuterungen284

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