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Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

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15. Beteiligungsbericht der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2009folgende Aufgaben durchzuführen:a) Erwerb, Freimachung, Bodenordnung und Erschließung von Grundstücken sowie deren Wiederveräußerungfür o.g. Zwecke,b) Beratung und Betreuung von ansiedlungswilligen und ortsansässigen Unternehmen und Gewerbetreibendensowie von Existenzgründern,c) Modernisierung, Errichtung (ohne eigene Bautätigkeit), Verwaltung und Vermietung von Gewerbebauten,d) Einräumung von Erbbaurechten auf Grundstücken der Gesellschaft,e) Initiierung, Koordinierung und Beteiligung an Netzwerken, Veranstaltungen, Marketingmaßnahmenund sonstigen Projekten.Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Durchführung von grundstücksbezogenen Maßnahmenfür die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben.Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, solche Unternehmengründen, erwerben oder pachten, soweit der Gemeindevertretung angemessene Einflussnahmeermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch <strong>eine</strong>n öffentlichen Zweck gerechtfertigtist und die Betätigung nach Art und Umfang des Unternehmens in <strong>eine</strong>m angemessenen Verhältniszur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der <strong>Landeshauptstadt</strong> steht. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungenerrichten und unterhalten. Alle gemeindewirtschaftlichen Regelungen finden auch aufdie Tochter- und Beteiligungsunternehmen entsprechend Anwendung.Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgeabzuschließen.Erfüllung des öffentlichen ZwecksGemäß § 2 Abs. 2 der BbgKVerf gehören die Förderung von Wirtschaft und Gewerbe und die Gemeindeentwicklungzu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde.Organe und ihre VertreterDie Organe der Gesellschaft sind:- die Gesellschafterversammlung,- der Aufsichtsrat,- die Geschäftsführung.GesellschafterversammlungIn der Gesellschafterversammlung wird die <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> durch den Oberbürgermeisteroder durch <strong>eine</strong>n von ihm Bevollmächtigten vertreten.AufsichtsratDer Aufsichtsrat besteht gemäß § 8 Abs. 1 des am 27.05.2009 neugefassten Gesellschaftsvertragesaus sechs Mitgliedern (bis zur Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 29.12.1999 bestand derAufsichtsrat gemäß § 11 Abs. 1 aus fünf Mitgliedern). Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister der<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> oder ein von ihm zu entsendendes Mitglied. Vier weitere Mitglieder, fürderen Benennung und Abberufung die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind, werdenvon der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> entsendet. Ein weiteres Mitglied, bei dem es sich um <strong>eine</strong>n kompetentenVertreter der Wirtschaft bzw. ihrer Interessenvertretung oder <strong>eine</strong>n Unternehmensberaterbzw. Rechtsanwalt handelt, wird von der LHP benannt.WirtschaftsförderungTechnologie- und Gewerbezentren <strong>Potsdam</strong> GmbH231

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