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Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

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15. Beteiligungsbericht der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2009Organe und ihre VertreterDie Organe der Gesellschaft sind:- die Gesellschafterversammlung,- das Kuratorium,- die Geschäftsführung,- die Hausversammlung.GesellschafterversammlungIn der Gesellschafterversammlung wird die <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> durch den Oberbürgermeisteroder durch <strong>eine</strong>n von ihm Bevollmächtigten vertreten.KuratoriumVorsitzender im Kuratorium ist als Vertreter der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> gemäß § 8 Nr. 2 des Gesellschaftsvertragesder Leiter des Jugendamtes; sein Vertreter ist der Leiter des Kulturamtes; zweiterVertreter ist der Leiter des Sport- und Bäderamtes.Das Kuratorium bestand im Berichtsjahr 2009 aus folgenden Mitgliedern:Herr Norbert SchweersFrau Dr. Birgit-Katherina SeemannHerr Martin BurkhardtHerr Torsten GessnerVorsitzender, <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong>Stellv. Vorsitzende, <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong>Hausversammlung<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong>Frau Klara Geywitz (ab 30.04.2009) über SVV entsandtHerr Otto GrafFrau Evelin GrothHausversammlungHausversammlungHerr Till Meyer (ab 23.04.2009) über SVV entsandtHerr Dr. Klaus SpielerVertreter des KulturausschussesFrau Ute Parthum (ab 19.10.2009) Vertreterin des JugendhilfeausschussesHerr Wolf-Dieter TuchelGeschäftsführungFörderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V.Frau Barbara RehbehnGeschäftsführerinHausversammlungIm Bürgerhaus am Schlaatz soll <strong>eine</strong> Hausversammlung an der Gestaltung der Angebote, der fachlichenund pädagogischen Betreuung und der Kommunikation unter den Nutzern, den Angestellten undden Gesellschaftern demokratisch mitwirken und insbesondere die ehrenamtliche Arbeit im Haus unterstützenund gestalten.An der Hausversammlung können alle Benutzer und Nutzer des Hauses teilnehmen. An den Hausversammlungensollen der/die Geschäftsführer/in, die pädagogischen Angestellten des Hauses sowieauch die Mitglieder des Kuratoriums teilnehmen.Diese Hausversammlung wird durch die Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen durch geeignetePublikation und Aushang mit <strong>eine</strong>r Einladungsfrist von 4 Tagen öffentlich einberufen und organisatorischbegleitet. Sie soll mindestens zwei mal im Jahr und außerordentlich auch dann rechtszeitigeinberufen werden, wenn Umstände im Haus oder im Stadtteil oder die Lage der Gesellschaft dieserfordern.Gesundheit und SozialesBürgerhaus am Schlaatz gGmbH205

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