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Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

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15. Beteiligungsbericht der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2009Poliklinik Ernst von Bergmann GmbHAdresse Hebbelstraße 114467 <strong>Potsdam</strong>Telefon (0331) 232 8401Fax (0331) 232 8444InternetEmailwww.poliklinikevb.deinfo@poliklinikevb.deStammkapital 28.600,00 €Gründungsdatum 15. Januar 1993Gesellschafter100 % Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbHBeteiligungen MVZ Medizinisches Versorgungszentrum GmbH 100 %Kurzvorstellung des UnternehmensMit notariellem Vertrag vom 13.12.2005 erwarb die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützigeGmbH 100 % der Anteile an der Gesundheitszentrum <strong>Potsdam</strong> GmbH (GZP) von der <strong>Landeshauptstadt</strong><strong>Potsdam</strong>. Eintragung der GZP im Handelsregister erfolgte unter der Nummer HRB 4447 beimAmtsgericht <strong>Potsdam</strong>. Damit wurde die KEvB mit Wirkung zum 01.01.2006 alleinige Anteilseignerinder Gesellschaft. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2008 firmiert die Gesellschaftnunmehr als Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH (PEvB). Es gilt der Gesellschaftsvertrag inder am 13.03.2008 zuletzt geänderten Fassung.Die Gesellschaft errichtete am 21.12.2007 die MVZ Medizinisches Versorgungszentrum GmbH (MVZ),welche die Fachdisziplinen Neurochirurgie, Nuklearmedizin und Schlafmedizin abdeckt und erhielt dieZulassung, mit Wirkung zum 01.01.2009 am Standort Charlottenstraße 72, an der ambulanten Versorgungteilzunehmen.Mit der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB) wurde am 01.07.2009 ein Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, ebenso mit dem Tochterunternehmen MVZMedizinisches Versorgungszentrum GmbH (MVZ).Gegenstand des UnternehmensGegenstand des Unternehmens ist die Übernahme, der Betrieb und die Fortentwicklung der Poliklinik<strong>Potsdam</strong> zu <strong>eine</strong>m Zentrum für die ambulante gesundheitliche Versorgung und soziale Betreuung derBevölkerung.Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgeabzuschließen.Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, medizinische Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zugründen und sich an medizinischen Versorgungszentren in eigener Rechtspersönlichkeit zu beteiligen.Erfüllung des öffentlichen ZwecksGemäß § 2 Abs. 2 der BbgKVerf gehört die gesundheitliche Betreuung zu den Selbstverwaltungsaufgabender Gemeinde.Gesundheit und SozialesPoliklinik Ernst von Bergmann GmbH178

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