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Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

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15. Beteiligungsbericht der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2009Erfüllung des öffentlichen ZwecksGemäß § 2 Abs. 2 der BbgKVerf gehören die Versorgung mit Energie und die Gewährleistung desöffentlichen Verkehrs zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde.Die öffentliche Straßenbeleuchtung ist <strong>eine</strong> hoheitliche Aufgabe der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong>.Organe und ihre VertreterDie Organe des Eigenbetriebes sind:- der Werksausschuss,- die Werkleitung.WerksausschussDem Werksauschuss gehören gemäß § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung folgende Mitglieder an:- drei von der Stadtverordnetenversammlung bestellte Mitglieder,- zwei von der Belegschaft gewählte Beschäftigte des Eigenbetriebes.Des Weiteren gilt für die Zusammensetzung des Werksauschusses der § 103 Abs. 3 Satz 3 bis 9 GO.Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr 2009 folgende Mitglieder an:Herr Lutz Halle (bis 06.04.2009) Vorsitzender, BeschäftigtenvertreterHerr Holm Frohne (ab 06.04.2009) Vorsitzender (ab 21.10.2009), BeschäftigtenvertreterHerr Claus WartenbergHerr Horst HeinzelHerr Dr. Klaus- Uwe Gunoldtüber SVV entsandtüber SVV entsandtüber SVV entsandtHerr Michael Borchardt (bis 06.04.2009) BeschäftigtenvertreterHerr Mario Diwiszek (ab 06.04.2009) BeschäftigtenvertreterWerkleitungHerr Frank SteffensWerkleiterVer- und Entsorgung sowie VerkehrEigenbetrieb Stadtbeleuchtung <strong>Potsdam</strong>165

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