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15. Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam zum 31. Dezember 2009Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung PotsdamAdresse Fritz-Zubeil-Straße 2814482 PotsdamTelefon (0331) 7193 50Fax (0331) 7193 54Internet -EmailStadtbel.pdm@t-online.deStammkapital 255.645,94 €Gründungsdatum 27. Juni 1990BeteiligungenKeineKurzvorstellung des UnternehmensGemäß Beschluss des Magistrats der Stadt Potsdam vom 27.06.1990 wurde der volkseigene BetriebStadtbeleuchtung Potsdam in einen Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam umgewandelt. Dieserwurde bis 31.12.2009 als Sondervermögen verwaltet. Die Betriebssatzung vom 20.02.1996 war imBerichtsjahr 2009 in der Fassung vom 22.02.2008 gültig.Gemäß des Stadtverordnetenbeschlusses vom 01.04.2009 (DS 09/SVV/0042) zur Überleitung desEigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam (Stadtbel.) auf die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP)werden die Aufgaben des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam ab dem 01.01.2010 durch dieStadtbeleuchtung Potsdam GmbH (SBP), einer Tochtergesellschaft der SWP, wahrgenommen. PerBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.04.2010 (DS 10/SVV/0070) wurde die Satzungzur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam mit Wirkung zum01.04.2010 beschlossen.Gegenstand des UnternehmensDer Zweck des Eigenbetriebes ist die Erstellung, Erweiterung, Änderung, Instandsetzung und Bedienungvon Straßenbeleuchtungsanlagen, Lichtsignalanlagen, beleuchteten Verkehrszeichen, Parkscheinautomatensowie Verkehrs- und Parkleitsysteme der Landeshauptstadt Potsdam und darüberhinaus im Auftrag Dritter.Die im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befindlichen und der im 1. Absatz genannten Anlagensind zur Gewährleistung der Verkehrssicherung auf öffentlichen Straßen und Plätzen in der LandeshauptstadtPotsdam nach anerkannten Regeln der Technik zu warten und instand zu setzen. DasVerfügungsrecht über diese Anlagen verbleibt bei der Landeshauptstadt Potsdam.Die Instandsetzung und Bedienung der in Absatz 1 genannten Anlagen nimmt der Eigenbetrieb imUmfang der hierfür im städtischen Haushalt eingestellten Mittel vor. Über die Erstellung, Erweiterungund Änderung der Straßenbeleuchtungs- und Verkehrsleiteinrichtungen erteilt die LandeshauptstadtPotsdam einen schriftlichen Auftrag. Der jeweils aktuelle Stand zur Entwicklung der einzelnen Postendes Anlagevermögens der in 1. Absatz genannten Anlagen wird im Anlagenkataster einmal pro Jahrnachgewiesen.Der Eigenbetrieb kann alle Geschäfte betreiben, die seinem Betriebszweck unter Beachtung sparsamerWirtschaftsführung dienen.Ver- und Entsorgung sowie VerkehrEigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam164
15. Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam zum 31. Dezember 2009Erfüllung des öffentlichen ZwecksGemäß § 2 Abs. 2 der BbgKVerf gehören die Versorgung mit Energie und die Gewährleistung desöffentlichen Verkehrs zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde.Die öffentliche Straßenbeleuchtung ist eine hoheitliche Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam.Organe und ihre VertreterDie Organe des Eigenbetriebes sind:- der Werksausschuss,- die Werkleitung.WerksausschussDem Werksauschuss gehören gemäß § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung folgende Mitglieder an:- drei von der Stadtverordnetenversammlung bestellte Mitglieder,- zwei von der Belegschaft gewählte Beschäftigte des Eigenbetriebes.Des Weiteren gilt für die Zusammensetzung des Werksauschusses der § 103 Abs. 3 Satz 3 bis 9 GO.Dem Werksausschuss gehörten im Berichtsjahr 2009 folgende Mitglieder an:Herr Lutz Halle (bis 06.04.2009) Vorsitzender, BeschäftigtenvertreterHerr Holm Frohne (ab 06.04.2009) Vorsitzender (ab 21.10.2009), BeschäftigtenvertreterHerr Claus WartenbergHerr Horst HeinzelHerr Dr. Klaus- Uwe Gunoldtüber SVV entsandtüber SVV entsandtüber SVV entsandtHerr Michael Borchardt (bis 06.04.2009) BeschäftigtenvertreterHerr Mario Diwiszek (ab 06.04.2009) BeschäftigtenvertreterWerkleitungHerr Frank SteffensWerkleiterVer- und Entsorgung sowie VerkehrEigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam165
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15. Beteiligungsbericht der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2009Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung <strong>Potsdam</strong>Adresse Fritz-Zubeil-Straße 2814482 <strong>Potsdam</strong>Telefon (0331) 7193 50Fax (0331) 7193 54Internet -EmailStadtbel.pdm@t-online.deStammkapital 255.645,94 €Gründungsdatum 27. Juni 1990BeteiligungenK<strong>eine</strong>Kurzvorstellung des UnternehmensGemäß Beschluss des Magistrats der Stadt <strong>Potsdam</strong> vom 27.06.1990 wurde der volkseigene BetriebStadtbeleuchtung <strong>Potsdam</strong> in <strong>eine</strong>n Eigenbetrieb der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> umgewandelt. Dieserwurde bis 31.12.2009 als Sondervermögen verwaltet. Die Betriebssatzung vom 20.02.1996 war imBerichtsjahr 2009 in der Fassung vom 22.02.2008 gültig.Gemäß des Stadtverordnetenbeschlusses vom 01.04.2009 (DS 09/SVV/0042) zur Überleitung desEigenbetriebes Stadtbeleuchtung <strong>Potsdam</strong> (Stadtbel.) auf die Stadtwerke <strong>Potsdam</strong> GmbH (SWP)werden die Aufgaben des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung <strong>Potsdam</strong> ab dem 01.01.2010 durch dieStadtbeleuchtung <strong>Potsdam</strong> GmbH (SBP), <strong>eine</strong>r Tochtergesellschaft der SWP, wahrgenommen. PerBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.04.2010 (DS 10/SVV/0070) wurde die Satzungzur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung <strong>Potsdam</strong> mit Wirkung zum01.04.2010 beschlossen.Gegenstand des UnternehmensDer Zweck des Eigenbetriebes ist die Erstellung, Erweiterung, Änderung, Instandsetzung und Bedienungvon Straßenbeleuchtungsanlagen, Lichtsignalanlagen, beleuchteten Verkehrszeichen, Parkscheinautomatensowie Verkehrs- und Parkleitsysteme der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> und darüberhinaus im Auftrag Dritter.Die im Eigentum der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> befindlichen und der im 1. Absatz genannten Anlagensind zur Gewährleistung der Verkehrssicherung auf öffentlichen Straßen und Plätzen in der <strong>Landeshauptstadt</strong><strong>Potsdam</strong> nach anerkannten Regeln der Technik zu warten und instand zu setzen. DasVerfügungsrecht über diese Anlagen verbleibt bei der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong>.Die Instandsetzung und Bedienung der in Absatz 1 genannten Anlagen nimmt der Eigenbetrieb imUmfang der hierfür im städtischen Haushalt eingestellten Mittel vor. Über die Erstellung, Erweiterungund Änderung der Straßenbeleuchtungs- und Verkehrsleiteinrichtungen erteilt die <strong>Landeshauptstadt</strong><strong>Potsdam</strong> <strong>eine</strong>n schriftlichen Auftrag. Der jeweils aktuelle Stand zur Entwicklung der einzelnen Postendes Anlagevermögens der in 1. Absatz genannten Anlagen wird im Anlagenkataster einmal pro Jahrnachgewiesen.Der Eigenbetrieb kann alle Geschäfte betreiben, die s<strong>eine</strong>m Betriebszweck unter Beachtung sparsamerWirtschaftsführung dienen.Ver- und Entsorgung sowie VerkehrEigenbetrieb Stadtbeleuchtung <strong>Potsdam</strong>164