Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

11.07.2015 Aufrufe

15. Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam zum 31. Dezember 2009VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbHAdresse Hardenbergplatz 210623 BerlinTelefon (030) 2541 40Fax (030) 2541 411InternetEmailwww.vbbonline.deinfo@vbbonline.deStammkapital 324.000,00 €Gründungsdatum 06. März 1995GesellschafterBeteiligungen1,85 % Landeshauptstadt Potsdam,u.a.KeineKurzvorstellung des UnternehmensDie Gesellschaft wurde mit Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages am08.12.1994 unter dem Namen „Gesellschaft zur Vorbereitung des Verkehrsverbundes Berlin/ BrandenburgmbH“ (VVG) errichtet. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte unter der NummerHRB 54603 am 06.03.1995 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. 1996 erfolgte die Umfirmierungder Gesellschaft in „VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH“ (VBB). Der Gesellschaftsvertragwurde am 30.12.1996 vollständig neu gefasst und ist in der Fassung vom 01.12.2005 gültig.Ziel der Gesellschaft ist die Koordination, die Weiterentwicklung und die Gestaltung der regionalenZusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg sowie der Kommunen des Landes Brandenburgim Bereich des ÖPNV.In Kooperation mit 41 öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen leistet die VBB einen wichtigenBeitrag zur Mobilität der Bevölkerung in Berlin und Brandenburg. Sie bietet den Bewohnern und Besuchernder Hauptstadtregion ein modernes Nahverkehrsangebot zu einem gemeinsamen Tarif mit abgestimmtenFahrplänen, vielfältigen Verkehrsanbindungen sowie einer umfassenden Fahrgastinformation.Gegenstand des UnternehmensGegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der nachfrage- und bedarfsgerechten Sicherung undEntwicklung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinneder ÖPNV-Gesetze der Länder Berlin und Brandenburg sowie des Einigungsvertrages und derGrundsatzvereinbarungen der Länder Berlin und Brandenburg vom 30.12.1993.Zur Verwirklichung dieses Zwecks hat die Gesellschaft insbesondere folgende Aufgaben:a) Erarbeitung und Abstimmung eines den regionalen Bedingungen angepassten einheitlichenBedienungskonzeptes, Erstellung eines daraufhin gerichteten integrierten Fahrplanes sowieFormulierungen von Qualitäts- und technischen Angebotsstandards,b) Konzipierung, Einführung und Fortentwicklung eines einheitlichen Beförderungstarifsystems,eines einheitlichen Beförderungstarifs für den Verbundverkehr, einheitlicher Tarif- und Beförderungsbedingungen,Fahrgastinformationen, Marketingmaßnahmen und Abfertigungs- undZahlungssysteme,Ver- und Entsorgung sowie VerkehrVBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH156

15. Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam zum 31. Dezember 2009c) Erarbeitung und Anwendung eines Einnahmeaufteilungsverfahrens für das Verbundgebietsowie Durchführung und Kontrolle der Einnahmeaufteilungsrechnungen,d) Vergabe (einschl. Vertragskontrolle und Abrechnung) der SPNV-Leistungen um Rahmen derfür diese Aufgaben vorgesehenen Budgets im Namen und für Rechnung des betroffenen Aufgabenträger.Dies gilt auch für Leistungen des übrigen ÖPNV, soweit es sich um verbundrelevanteLinien des regionalen übrigen ÖPNV handelt. Die Festlegung der verbundrelevanten Linienerfolgt im Einvernehmen der betroffenen Aufgabenträger mit dem Verkehrsverbund. (Diedem regionalen übrigen ÖPNV zuzurechnenden Linien sind in der Anlage 1 aufgeführt.),e) Untersuchungen zur Weiterentwicklung und Verbesserung des ÖPNV im Verbundgebiet,f) Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung der ÖPNV-Bedarfspläne und der Nahverkehrspläneder Aufgabenträger,g) Mitwirkung bei der Abstimmung und Koordinierung der Nahverkehrspläne benachbarter Aufgabenträger,h) Mitwirkung bei der Aufstellung und Umsetzung der Investitions- und Finanzierungspläne derAufgabenträger für den Verbundverkehr und Ermittlung des Zuschussbedarfs für den Verbundverkehr,i) Schaffung einer einheitlichen Bedien- und Nutzeroberfläche des ÖPNV im Verbundgebiet,j) Erarbeitung und Koordinierung verbundkonformer Betriebs- und Servicesysteme,k) Erarbeitung einheitlicher qualitativer und quantitativer Standards für die Verkehrsbedienungdes Verbundgebietes nach Maßgabe der Nahverkehrsplanungen, Finanzierungs- und sonstigenVorgaben der Aufgabenträger,l) Bewirtschaftung der der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Fördermittel,m) Koordinierung von Fördermaßnahmen der Aufgabenträger,n) Abschluss von Kooperations-, Verkehrs- und anderen Verträgen mit Leistungserstellern (öffentlichund privaten Verkehrsunternehmen).Unbeschadet der öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten der Aufgabenträger im übrigen nimmt die Gesellschaftals Dienstleister deren Aufgaben wahr; koordiniert die Aufgaben der einzelnen Aufgabenträgerund wirkt bei der Schaffung eines einheitlichen ÖPNV-Angebotes im Verbundgebiet mit.Die Gesellschaft führt die ihr von den Aufgabenträgern übertragenen Aufgaben in engster Abstimmungund Zusammenarbeit mit diesen sowie nach deren Finanzierungsvorhaben und -möglichkeitendurch.Erfüllung des öffentlichen ZwecksGemäß § 2 Abs. 2 der BbgKVerf gehört die Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs zu den Selbstverwaltungsaufgabender Gemeinde.Organe und ihre VertreterDie Organe der Gesellschaft sind:- die Gesellschafterversammlung,- der Aufsichtsrat,- die Geschäftsführung.GesellschafterversammlungIn der Gesellschafterversammlung wird die Landeshauptstadt Potsdam durch den Oberbürgermeisterder Landeshauptstadt Potsdam oder einen von ihm Bevollmächtigten vertreten.Ver- und Entsorgung sowie VerkehrVBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH157

15. Beteiligungsbericht der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2009c) Erarbeitung und Anwendung <strong>eine</strong>s Einnahmeaufteilungsverfahrens für das Verbundgebietsowie Durchführung und Kontrolle der Einnahmeaufteilungsrechnungen,d) Vergabe (einschl. Vertragskontrolle und Abrechnung) der SPNV-Leistungen um Rahmen derfür diese Aufgaben vorgesehenen Budgets im Namen und für Rechnung des betroffenen Aufgabenträger.Dies gilt auch für Leistungen des übrigen ÖPNV, soweit es sich um verbundrelevanteLinien des regionalen übrigen ÖPNV handelt. Die Festlegung der verbundrelevanten Linienerfolgt im Einvernehmen der betroffenen Aufgabenträger mit dem Verkehrsverbund. (Diedem regionalen übrigen ÖPNV zuzurechnenden Linien sind in der Anlage 1 aufgeführt.),e) Untersuchungen zur Weiterentwicklung und Verbesserung des ÖPNV im Verbundgebiet,f) Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung der ÖPNV-Bedarfspläne und der Nahverkehrspläneder Aufgabenträger,g) Mitwirkung bei der Abstimmung und Koordinierung der Nahverkehrspläne benachbarter Aufgabenträger,h) Mitwirkung bei der Aufstellung und Umsetzung der Investitions- und Finanzierungspläne derAufgabenträger für den Verbundverkehr und Ermittlung des Zuschussbedarfs für den Verbundverkehr,i) Schaffung <strong>eine</strong>r einheitlichen Bedien- und Nutzeroberfläche des ÖPNV im Verbundgebiet,j) Erarbeitung und Koordinierung verbundkonformer Betriebs- und Servicesysteme,k) Erarbeitung einheitlicher qualitativer und quantitativer Standards für die Verkehrsbedienungdes Verbundgebietes nach Maßgabe der Nahverkehrsplanungen, Finanzierungs- und sonstigenVorgaben der Aufgabenträger,l) Bewirtschaftung der der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Fördermittel,m) Koordinierung von Fördermaßnahmen der Aufgabenträger,n) Abschluss von Kooperations-, Verkehrs- und anderen Verträgen mit Leistungserstellern (öffentlichund privaten Verkehrsunternehmen).Unbeschadet der öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten der Aufgabenträger im übrigen nimmt die Gesellschaftals Dienstleister deren Aufgaben wahr; koordiniert die Aufgaben der einzelnen Aufgabenträgerund wirkt bei der Schaffung <strong>eine</strong>s einheitlichen ÖPNV-Angebotes im Verbundgebiet mit.Die Gesellschaft führt die ihr von den Aufgabenträgern übertragenen Aufgaben in engster Abstimmungund Zusammenarbeit mit diesen sowie nach deren Finanzierungsvorhaben und -möglichkeitendurch.Erfüllung des öffentlichen ZwecksGemäß § 2 Abs. 2 der BbgKVerf gehört die Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs zu den Selbstverwaltungsaufgabender Gemeinde.Organe und ihre VertreterDie Organe der Gesellschaft sind:- die Gesellschafterversammlung,- der Aufsichtsrat,- die Geschäftsführung.GesellschafterversammlungIn der Gesellschafterversammlung wird die <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> durch den Oberbürgermeisterder <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> oder <strong>eine</strong>n von ihm Bevollmächtigten vertreten.Ver- und Entsorgung sowie VerkehrVBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH157

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!