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Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

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15. Beteiligungsbericht der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2009Erfüllung des öffentlichen ZwecksGemäß § 2 Abs. 2 der BbgKVerf gehört die Versorgung mit Wasser und die schadlose Abwasserableitungund -behandlung zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde.Organe und ihre VertreterDie Organe der Gesellschaft sind:- die Gesellschafterversammlung,- der Verwaltungsrat,- die Geschäftsführung.GesellschafterversammlungVertreter der WD Gesellschaft für wasserwirtschaftliche Dienste Verwaltungs-GmbH in der Gesellschafterversammlungist die Geschäftsführung der WD Gesellschaft für wasserwirtschaftliche DiensteVerwaltungs-GmbH.VerwaltungsratDem Verwaltungsrat gehörten im Jahr 2009 folgende Mitglieder an:Herr Winand Jansen (bis 31.12.2009) Vorsitzender, Bürgermeister der Gemeinde Nuthe-UrstromtalHerr Dipl.-Ing. Günter FredrichHerr Steffen SchellerHerr Hans-R<strong>eine</strong>r AethnerGeschäftsführungStellv. Vorsitzender, Geschäftsführer derOsthavelländische Wasserversorgung und AbwasserbehandlungGmbHBürgermeister der Stadt BrandenburgVerbandsvorsteher des Wasser- und AbwasserversorgungsverbandesLudwigsfeldeFrau Dipl.-Chem. Kerstin-Heike JägerGeschäftsführerinBeteiligungsverhältnisseDie WD Gesellschaft für wasserwirtschaftliche Dienste ist mit 28,98 % und damit in Höhe von74.086,18 € an der HWG Havelländische Wasser GmbH, <strong>Potsdam</strong> beteiligt. Zudem ist sie alleinigeGesellschafterin der beim Amtsgericht unter der Nummer HRB 8306 eingetragenen WD Gesellschaftfür wasserwirtschaftliche Dienste Verwaltungs-GmbH. Die Stammeinlage von 25.564,59 € ist vollständigeingezahlt.Persönlich haftende Gesellschafterin ist die WD Gesellschaft für wasserwirtschaftliche Dienste Verwaltungs-GmbH.Sie leistet k<strong>eine</strong> Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. DieAnteile der Gründungskommanditisten der <strong>Potsdam</strong>er Wasserversorgung und AbwasserbehandlungGmbH i.L. (PWA) wurden im Rahmen der Liquidation auf Kommunen, Städte und Zweckverbändenach Maßgabe der Entflechtung übertragen.Ver- und Entsorgung sowie VerkehrWD Gesellschaft für wasserwirtschaftliche Dienste mbH & Co.KG150

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