Gelbe Tonne - Landkreis Bautzen
Gelbe Tonne - Landkreis Bautzen Gelbe Tonne - Landkreis Bautzen
Vorwort Prˇedsłowo 2 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bautzen, am 1. Januar 2011 tritt die neue Abfallgebühren- und Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Bautzen in Kraft. Daraus folgt auch ein kreisweit einheitlicher Abfallkalender, welcher insbesondere für die Einwohner des Altkreises Kamenz neu ist. Auch das gesamte Abfallentsorgungssystem wurde neu konzipiert. Damit wird einerseits die Deckung der Kosten mit den Gebühren und Beiträgen sichergestellt, andererseits gilt nach über zwei Jahren Kreisgebietsreform für alle Einwohner des Landkreises Bautzen ein einheitliches Abfallentsorgungssystem. Seit Mitte der 90er Jahre hat sich das Abfallwirtschafts- recht in Deutschland grundlegend verändert. Wurde in der Vergangenheit alles Übrige als Abfall zur Deponie- rung vorgesehen, bestehen nunmehr die Grundsätze der Müllvermeidung, der Abfallverwertung und ganz zuletzt der Entsorgung. Dabei ist zu beachten, dass eine Deponierung unbehandelter Abfälle seit 2005 gesetzlich verboten ist. In den letzten Jahren wurden vorhandene Rücklagen aus Überschüssen zur Deckung der inzwischen gestiegenen Kosten herangezogen. Diese waren im Jahr 2010 aufgebraucht. Auch ohne Kreisgebietsreform hätte es demzufolge in den Altlandkreisen Kamenz, Bautzen und der Stadt Hoyerswerda neue Abfallgebührensatzungen geben müssen. Das Maß der Veränderung bzw. Erhöhung ist auf die nunmehrigen Kreisteile bezogen ein Spiegelbild der tatsächlichen Kosten und der unterschiedlichen Ausgangsniveaus in Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Unabhängig davon ist die Kostenbelastung der Gebührenzahler im Landkreis Bautzen der Höhe nach unter dem Durchschnitt im Freistaat Sachsen. Als Landkreis sind wir gesetzlich aber auch moralisch verpflichtet, ein Abfallentsorgungssystem vorzuhalten, welches dem Natur- und Umweltschutz in gleicher Weise Rechnung trägt, wie der wirtschaftlichen Leis- tungsfähigkeit der Bevölkerung. Es wird daher weiter- hin die Möglichkeit der Sperrmüllentsorgung, die Nutzung der blauen Tonne für Altpapier, die Elektro-- altgeräte- und Schadstoffentsorgung geben oder aber auch Möglichkeiten für »1-Personen-Grundstücke« die halbjährliche Mindestentleerungszahl auf zwei herab- zusetzen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Abfallarten und Entsorgungsmöglichkeiten können Sie diesem Kalender entnehmen. Sie können sich aber auch jederzeit im Internet unter www.landkreis-bautzen. de unter dem Menü »Bürgerservice/Abfallentsorgung« informieren sowie Formulare, wie z.B. zur Beantragung einer Nachbarschaftstonne oder für eine Veränderungs- meldung, herunterladen. Ein Abfallentsorgungssystem beruht auf Solidarität. Bitte nutzen Sie im Sinne unserer Umwelt die zur Ver- fügung stehenden Möglichkeiten, um Ihren Abfall zu entsorgen. Der Beitrag jedes Einzelnen zählt, um in der Gesamtheit unsere Umgebung sauber und attraktiv zu halten. Ihr Michael Harig Landrat
Auskunft und Beratung Informacije a poradz´owanje Postadresse Besucheradresse Sprechzeiten Telefon Telefax E-Mail Internet Das Abfallwirtschaftsamt finden Sie im Landratsamt Bautzen am Verwaltungsstandort Kamenz. Landratsamt Bautzen Abfallwirtschaftsamt Macherstraße 55 01917 Kamenz Garnisonsplatz 6 01917 Kamenz Dienstag/Donnerstag 8.30–18.00 Uhr Freitag 8.30– 13.00 Uhr Auskünfte zum Ortstarif aus den Bereichen Bautzen unter 03591.5251 70 + Durchwahl Kamenz unter 03578.7871 70 + Durchwahl Hoyerswerda unter 03571.4741 70 + Durchwahl für Abfallgebühren, Behälteränderungen Restabfall und Bioabfall, Sperrmüllentsorgung -110/-113/-114/-115/-116/-118/-119 und -121 für Abfallberatung -117 und -211 Gelbe Tonne Veolia Löbau 03585.4737-14 und -16 03578.7870 70-001 abf-amt@lra-bautzen.de www.abfallamt-bautzen.de Diese Farben kennzeichnen die folgenden Themen: Allgemeines Restabfall Bioabfall Gelbe Tonne Papiertonne Verkaufsstellen für Restabfallsackmarken Für kurzfristigen oder zeitweiligen Mehranfall von Restabfällen können Sie Restabfallsackmarken erwerben. Diese Restabfallsackmarken können bei Verkaufstellen, die im Amtsblatt und auf unserer Internetseite veröffentlicht sind, erworben werden. 3
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Vorwort<br />
Prˇedsłowo<br />
2<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bautzen</strong>,<br />
am 1. Januar 2011 tritt die neue Abfallgebühren- und<br />
Abfallwirtschaftssatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bautzen</strong> in<br />
Kraft. Daraus folgt auch ein kreisweit einheitlicher<br />
Abfallkalender, welcher insbesondere für die Einwohner<br />
des Altkreises Kamenz neu ist.<br />
Auch das gesamte Abfallentsorgungssystem wurde<br />
neu konzipiert. Damit wird einerseits die Deckung der<br />
Kosten mit den Gebühren und Beiträgen sichergestellt,<br />
andererseits gilt nach über zwei Jahren Kreisgebietsreform<br />
für alle Einwohner des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bautzen</strong><br />
ein einheitliches Abfallentsorgungssystem.<br />
Seit Mitte der 90er Jahre hat sich das Abfallwirtschafts-<br />
recht in Deutschland grundlegend verändert. Wurde in<br />
der Vergangenheit alles Übrige als Abfall zur Deponie-<br />
rung vorgesehen, bestehen nunmehr die Grundsätze<br />
der Müllvermeidung, der Abfallverwertung und ganz<br />
zuletzt der Entsorgung. Dabei ist zu beachten, dass<br />
eine Deponierung unbehandelter Abfälle seit 2005<br />
gesetzlich verboten ist. In den letzten Jahren wurden<br />
vorhandene Rücklagen aus Überschüssen zur Deckung<br />
der inzwischen gestiegenen Kosten herangezogen.<br />
Diese waren im Jahr 2010 aufgebraucht. Auch ohne<br />
Kreisgebietsreform hätte es demzufolge in den Altlandkreisen<br />
Kamenz, <strong>Bautzen</strong> und der Stadt Hoyerswerda<br />
neue Abfallgebührensatzungen geben müssen.<br />
Das Maß der Veränderung bzw. Erhöhung ist auf die<br />
nunmehrigen Kreisteile bezogen ein Spiegelbild der<br />
tatsächlichen Kosten und der unterschiedlichen Ausgangsniveaus<br />
in <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda.<br />
Unabhängig davon ist die Kostenbelastung der Gebührenzahler<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong> der Höhe nach<br />
unter dem Durchschnitt im Freistaat Sachsen.<br />
Als <strong>Landkreis</strong> sind wir gesetzlich aber auch moralisch<br />
verpflichtet, ein Abfallentsorgungssystem vorzuhalten,<br />
welches dem Natur- und Umweltschutz in gleicher<br />
Weise Rechnung trägt, wie der wirtschaftlichen Leis-<br />
tungsfähigkeit der Bevölkerung. Es wird daher weiter-<br />
hin die Möglichkeit der Sperrmüllentsorgung, die<br />
Nutzung der blauen <strong>Tonne</strong> für Altpapier, die Elektro--<br />
altgeräte- und Schadstoffentsorgung geben oder aber<br />
auch Möglichkeiten für »1-Personen-Grundstücke« die<br />
halbjährliche Mindestentleerungszahl auf zwei herab-<br />
zusetzen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen<br />
Abfallarten und Entsorgungsmöglichkeiten können Sie<br />
diesem Kalender entnehmen. Sie können sich aber auch<br />
jederzeit im Internet unter www.landkreis-bautzen.<br />
de unter dem Menü »Bürgerservice/Abfallentsorgung«<br />
informieren sowie Formulare, wie z.B. zur Beantragung<br />
einer Nachbarschaftstonne oder für eine Veränderungs-<br />
meldung, herunterladen.<br />
Ein Abfallentsorgungssystem beruht auf Solidarität.<br />
Bitte nutzen Sie im Sinne unserer Umwelt die zur Ver-<br />
fügung stehenden Möglichkeiten, um Ihren Abfall zu<br />
entsorgen. Der Beitrag jedes Einzelnen zählt, um in der<br />
Gesamtheit unsere Umgebung sauber und attraktiv zu<br />
halten.<br />
Ihr<br />
Michael Harig<br />
Landrat