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Senioren im Raum Bad Boll - Gammelshausen

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4Kurzzeitige ArbeitsverhinderungBei akuter Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigenkönnen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeitfernbleiben, um für einen nahen Angehörigen eine gutePflege zu organisieren. Auf Verlangen des Arbeitgebershaben die Beschäftigten dem Arbeitgeber eine ärztlicheBescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeitdes Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiungvorzulegen. Eine kurzzeitige Freistellungkönnen alle Beschäftigten in Anspruch nehmen – unabhängigvon der Anzahl der be<strong>im</strong> Arbeitgeber Beschäftigten.Teilstationäre PflegeDie Tages- bzw. Nachtpflege ist eine teilstationäre Versorgungsform,in der pflegebedürftige Menschen überwiegendzuhause, zum Teil aber auch tagsüber oder inder Nacht stationär betreut und verpflegt werden. Auchhier gilt, wer von einer professionellen Pflegekraft versorgtwird erhält zur Unterstützung Pflegesachleistungen.3. Tagespflege, Pflegegeld und PflegesachleistungWird höchstens die Hälfte der Leistungen für die Tagespflegeverwendet, werden keine Leistungen gekürzt.Der Anteil von Pflegesachleistungen und Pflegegeld berechnetsich entsprechend den Regelungen zur Kombinationsleistung(nach § 38 SGB I).KurzzeitpflegeSie richtet sich an alle pflegebedürftige Menschen, diefür eine begrenzte Zeit einen Pflegeplatz oder eine vorübergehendevollstationäre Versorgung und Betreuungbenötigen. Sei es durch Situationen in denen vorübergehenddie häusliche oder teilstationäre Pflege nichtmöglich ist oder für die Übergangszeit <strong>im</strong> Anschluss aneine stationäre Behandlung.Leistungen derKurzzeitpflege(max. 4 Wochen jährlich)Seit 2012bis 1.550,- EuroKombinationsmöglichkeiten1. Tagespflege und Pflegesachleistung:Die Aufwendungen dürfen insgesamt150 % des Sachleistungsanspruchs der jeweiligen Pflegestufenicht übersteigen. Der Anspruch auf Pflegesachleistungenverringert sich, wenn mehr als 50 % fürden Besuch einer Tagespflege verwendet werden.2. Tagespflege und Pflegegeld:Die Aufwendungen dürfen insgesamt 150 % der jeweiligenPflegestufe nicht übersteigen. Der Pflegegeldanspruchverringert sich, wenn mehr als 50 % für den Besucheiner Tagespflege verwendet werden.39

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