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Senioren im Raum Bad Boll - Gammelshausen

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Pflegestufe III = schwerstpflegebedürftigHilfebedarf besteht täglich rund um die Uhr, auchnachts, bei der Körperpflege, der Ernährung oder derMobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei derhauswirtschaftlichen Versorgung.• Grundpflege: mehr als 240 Minuten• Gesamtpflegezeit (inklusive Hauswirtschaft):mindestens 300 Minuten• Hilfebedarf Rund-um-die-Uhr HärtefallHärtefallWenn das übliche Maß der Pflegestufe III weit überschrittenwird und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwanderforderlich ist (z. B. der Betroffene mussauch mehrfach in der Nacht gepflegt werden).AntragstellungDurch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung(MDK) wird geprüft ob und in welcher Stufe einePflegebedürftigkeit vorliegt. Dieser wird durch einensogenannten Begutachtungsbesuch durchgeführt. Beidiesem Besuch handelt es sich um einen angemeldetenHausbesuch.TIPPWenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellenwollen ist es unbedingt zu empfehlen ein Pflegetagebuchzu führen. Es ist eine wichtige Hilfe gegenüberdem MDK, den tatsächlichen Pflegeaufwandüber einen längeren Zeitraum darzulegen. DiesesTagebuch sollten Sie so lange wie möglich vor Erscheinendes MDK beginnen, mindestens jedoch2 Wochen vor dem Begutachtungstermin.36Häusliche PflegeDie häusliche Pflege <strong>im</strong> Sinne der Pflegeversicherungumfasst die pflegerische Behandlung <strong>im</strong> häuslichenUmfeld. Dazu zählen folgende Leistungen:• Betreuungsbetrag (Pflegegeld 0)• Pflegegeld• Pflegesachleistungen• Kombinationsleistung• Ersatzpflege/Verhinderungspflege• PflegehilfsmittelBetreuungsbetrag bei eingeschränkterAlltagskompetenz (auch Pflegestufe 0 genannt)Personen die aufgrund Ihres Alters oder wegen psychischeroder gesundheitlicher Einschränkungen nichtmehr in der Lage sind Ihren Alltag Eigenverantwortlichzu meistern und noch nicht in die Pflegestufe I fallen,erhalten finanzielle Unterstützung durch den sogenanntenBetreuungsbetrag. Zum Personenkreis mit erheblicheingeschränkter Alltagskompetenz gehören auchdemenziell erkrankte Menschen. Der Betreuungsbetragkann nur zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuungsangeboteverwendet werden, d. h. wenn dieEinstufung in Pflegestufe I noch nicht erfüllt ist, erhaltensie einen Betreuungsbetrag für eine Kurzzeitpflege, Tagespflegeoder Nachtpflege und für Betreuungsangebotevon Pflegediensten (ausgenommen Leistungen derGrundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung).In diesem Fall spricht man auch von Pflegestufe 0. DiePflegebedürftigen müssen in Vorleistung treten underhalten die aufgewendeten Mittel erstattet.Der Grundbetrag beträgt 100 Euro monatlich. Der erhöhteBetrag von 200 Euro monatlich steht Personenzu, die einen höheren Betreuungsbedarf benötigen.Dieser wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung(MDK) best<strong>im</strong>mt.

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