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Senioren im Raum Bad Boll - Gammelshausen

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4Finanzielle HilfenPflegeversicherungDie Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risikoder Pflegebedürftigkeit ab. Sie soll es dem Pflegebedürftigenermöglichen, ein selbst best<strong>im</strong>mtes Leben zuführen.Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen in der:• Häuslichen Pflege• Teilstationären Pflege• (Voll-) Stationären PflegeAntragstellung: bei Ihrer Pflegekasse bzw. Krankenkassepflegebedürftig gelten Personen, die wegen einerkörperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oderBehinderung dauerhaft, d. h. voraussichtlich mindestensfür sechs Monate, in erheblichem Maße Hilfe beiVerrichtungen des täglichen Lebens brauchen.Verrichtungen des täglichen Lebens sind:Körperpflege:Waschen, Duschen, <strong>Bad</strong>en, Zahnpflege, Kämmen,Rasieren, Darm- oder BlasenentleerungErnährung:Mundgerechte Zubereitung oderAufnahme der NahrungMobilität:Selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- undAuskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder Verlassenund Wiederaufsuchen der WohnungPflegestufe I = erheblich pflegebedürftigEs besteht Hilfebedarf mindestens einmal täglich fürwenigstens zwei Verrichtungen aus den BereichenKörperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlichmehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichenVersorgung.• Grundpflege: mindestens 46 Minuten• Gesamtpflegezeit (inklusive Hauswirtschaft):mindestens 90 Minuten• mindestens 2 Verrichtungen der GrundpflegePflegestufe II = schwerpflegebedürftigHilfebedarf besteht mindestens dre<strong>im</strong>al täglich zu verschiedenenTageszeiten für Verrichtungen aus denBereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität undzusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichenVersorgung.• Grundpflege: mehr als 120 Minuten• Gesamtpflegezeit (inklusive Hauswirtschaft):mindestens 180 Minuten• Hilfebedarf zu mindestens 3 verschiedenen ZeitenNotizen:Hauswirtschaftliche Versorgung:Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen,Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oderdas Beheizen der Wohnräume35

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