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Bericht nach Art. 47 RPV (PDF, 5218kB) - Gemeinde Wollerau

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Kanton Schwyz<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>Öffentliche AuflageTeilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>511-2921. Januar 2013


ImpressumAuftragAuftraggeberTeilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>AuftragnehmerRemund + KusterBüro für Raumplanung AGChurerstrasse <strong>47</strong>8808 Pfäffikon SZ055 415 00 15info@remund-kuster.chwww.remund-kuster.chBearbeitungQualitätsmanagementMichael RuffnerRenzo FachinX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 3Inhaltsverzeichnis1. Ausgangslage .................................................................................. 51.1 Entwicklungsstrategie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> ..................................... 51.1.1 Strategie zum Verkehrskonzept ......................................................... 51.1.2 Gesamtverkehrskonzept ..................................................................... 61.1.3 Siedlungsentwicklung .......................................................................... 71.1.4 Umsetzung Entwicklungsstrategie ..................................................... 72. Verkehrsanalyse .............................................................................. 82.1 Unüberbaute Bauzonen ..................................................................... 82.2 Kreisel Zentrum <strong>Wollerau</strong> ..................................................................... 92.2.1 Verkehrstechnische und ortsbauliche Qualitäten .......................... 92.2.2 Künftige Verkehrsbelastungen ........................................................... 92.3 Kantonstrasse Nr. 389 ......................................................................... 102.4 Samstagernstrasse ............................................................................. 102.5 Öffentlicher Verkehr .......................................................................... 103. Ziele und Absicht ............................................................................ 114. Rahmenbedingungen .................................................................... 124.1 Vorgaben RPG ................................................................................... 124.2 Vorgaben Kantonaler Richtplan ..................................................... 134.2.1 Überbauungsstand <strong>Wollerau</strong> ........................................................... 134.2.2 Daten Raum+ Schwyz ....................................................................... 154.3 Fruchtfolgeflächen ............................................................................ 154.4 Wald ..................................................................................................... 164.5 Naturgefahren .................................................................................... 174.6 Gewässer ............................................................................................. 174.7 Lärmsituation ....................................................................................... 175. Zonierung im Gebiet Junker .......................................................... 195.1 Verkehrszone ...................................................................................... 195.2 Wohnzone W2 .................................................................................... 205.3 Landschafts- und Gewässerschutzzone ......................................... 205.4 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ..................................... 205.5 Gewässerbaulinie .............................................................................. 205.6 Bebauungs- und Erschliessungs<strong>nach</strong>weis ...................................... 216. Baureglement ................................................................................. 246.1 Neu <strong>Art</strong>. 68a BauR <strong>Wollerau</strong> ............................................................. 246.2 Gestaltungsplanrichtlinien GP Junkerstrasse ................................. 2<strong>47</strong>. Erschliessungsplan ......................................................................... 26X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> <strong>47</strong>.1 Kosten Strassenbau, Beteiligung Dritter .......................................... 267.2 Meteorwasser ..................................................................................... 267.3 Wasser .................................................................................................. 267.4 Schmutzwasser ................................................................................... 267.5 Elektrizität ............................................................................................. 268. Strassenprojekt (Grobprojekt) Junkerstrasse ............................... 279. <strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> ............................................................ 289.1 Berücksichtigung von Zielen und Grundsätzen der Raumplanung289.1.1 Haushälterische Bodennutzung ....................................................... 289.1.2 Beachtung der Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ..... 289.1.3 Erhaltung von genügend Flächen geeigneten Kulturlandes fürdie Landwirtschaft ............................................................................. 299.1.4 Ausdehnung des Siedlungsgebietes begrenzen .......................... 299.1.5 Hinreichende Erschliessung der Wohn- und Arbeitsplatzgebietedurch das öffentliche Verkehrsnetz ................................................ 299.1.6 Schutz der Wohngebiete vor schädlichen oder lästigenEinwirkungen ....................................................................................... 299.2 Berücksichtigung der Anliegen aus der Bevölkerung .................. 299.3 Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere derUmweltschutzgesetzgebung ............................................................ 30Anhang 1 Ziele und Grundsätze RPG ........................................... 31Anhang 2 Abschätzung Einwohnerkapazität .............................. 33Anhang 3 Umsetzung der Vorprüfungsergebnisse ...................... 34X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 51. AusgangslageBauliche Entwicklungim Gebiet JunkerDie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> plant im Gebiet Junker verschiedene ortsbaulicheEntwicklungen, welche einerseits ein Teil des verkehrstechnischen Massnahmenkonzeptsbeinhalten, andererseits eine bauliche Entwicklung ermöglichenund somit einen zweckmässigen Siedlungsabschluss in RichtungWesten sicherstellen.1.1 Entwicklungsstrategie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>Entwicklungsstrategieals Grundlage zur OPRevisionDie Basis dieser Planung bildet die Entwicklungsstrategie der <strong>Gemeinde</strong><strong>Wollerau</strong> aus dem Jahr 2004. Darin sind sowohl die Junkerstrasse als Tangentialerschliessung,wie auch die Siedlungsentwicklung im Gebiet Junkerfestgelegt.1.1.1 Strategie zum VerkehrskonzeptAuszug aus der Entwicklungsstrategie<strong>Wollerau</strong> Teil VerkehrDas traditionell gewachsene Verkehrsnetz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> läuftsternförmig zum Dorfkern. Die wichtigsten Verbindungen zwischen denQuartieren, zu den Nachbargemeinden und zum Autobahnanschluss führenüber den Kreisel. Damit wird das Dorfzentrum stark belastet. Das Verkehrskonzeptfür die zukünftige Entwicklung umfasst für das Gebiet Junkerfolgenden Grundsatz:a) Der Verkehr aus den Wohngebieten soll direkter auf das übergeordneteStrassennetz abfliessen können, ohne den Dorfkern unnötig zubelasten. Durch die Realisierung von „Verkehrsspangen“ tangentialzum Zentrum werden die Wohnquartiere stärker mit den Ausfallsachsenverbunden und das Zentrum entlastet (Kammererschliessung).Diese Quartiererschliessungen haben primär die Funktion der Kernentlastungund nicht die Funktion einer Orts-Umfahrung.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 6Schemaskizze derVerkehrsentwicklung<strong>Wollerau</strong>AusfallachseDorfzentrumVerkehrsspangen zurKammererschliessungAusfallachse1.1.2 GesamtverkehrskonzeptJunkerstrasse ist Teildes GesamtverkehrskonzeptsAuszug des GesamtverkehrskonzeptsAufbauend auf die Entwicklungsstrategie wurde ein Gesamtverkehrskonzepterstellt. Darin wurden die Grundzüge der geplanten verkehrstechnischenMassnahmen aufgezeigt. Die Junkerstrasse ist ein Teil dervorgesehenen Massnahmen. Sie ist eine der geplanten Verkehrsspangenzur Kammererschliessung und soll eine Tangentialerschliessung zumZentrum <strong>Wollerau</strong> bilden, um insbesondere den Verkehr aus denangrenezenden Gebieten (Altenbach, Meister und Oswäldli) zweckmässigzu bündeln.Flankierende MassnahmenGeplanteJunkerstrasseX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 71.1.3 SiedlungsentwicklungZusammenfassungSiedlungsentwicklungder EntwicklungsstrategieIm Rahmen der Entwicklungsstrategie wurde die Siedlungsentwicklung detailliertdiskutiert und festgelegt. Dabei wurden diejenigen Gebiete aufgezeigt,bei welchen mittel- bis langfristig eine bauliche Entwicklung ermöglichtwerden könnte. Bei der Priorisierung respektive Etappierung sind nebenden Absichten der <strong>Gemeinde</strong> auch die Vorstellungen der Grundeigentümer<strong>nach</strong> Möglichkeit zu berücksichtigen. Im Jahr 2004 wurde festgelegt,dass in unmittelbarer Zukunft keine Gebiete einer Überbauung zugeführtwerden sollen.Ausschnitt Gebiet Junker;Plan Siedlungsentwicklung2004SiedlungsentwicklungJunkerIm Gebiet Junker (6) ist eine längerfristige bauliche Entwicklung vorgesehen.1.1.4 Umsetzung EntwicklungsstrategieEntwicklungermöglichenSeit der Festlegung der Entwicklungsstrategie sind nun 8 Jahre vergangen.Zwischenzeitlich konnten einzelne Zielsetzungen aus der Strategie bereitsumgesetzt werden. Ein weiterer Schritt im Rahmen der Strategie bildet dieplanungsrechtliche Sicherung der Junkerstrasse als Teil der Verkehrsstrategiesowie eine koordinierte Siedlungsentwicklung im Gebiet Junker.Mit der geplanten Einzonung und der Planung der Junkerstrasse wird derSiedlungsstrategie entsprochen. Mit der planerischen Festsetzung 8 Jahren<strong>nach</strong> der Erarbeitung der Entwicklungsstrategie entsteht auch keinWiederspruch zur Aussage, dass in unmittelbarer Zukunft keine Gebieteüberbaut werden sollen.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 82. Verkehrsanalyse2.1 Unüberbaute BauzonenHohes MehrverkehrspotenzialDie heute noch unüberbauten Bauzonen lassen ein massgebliches zusätzlichesVerkehrsaufkommen erwarten. Gemäss Hochrechnungen ist mit einemMehrverkehrspotential von rund 7‘200 Fahrten pro Tag zu rechnen,wenn alle noch unüberbauten Bauzonen zonenkonform überbaut sind.Unüberbaute Bauzonen Stand Januar 2013, grosse Baulandreserven im Gebiet Altenbach / MeisterBaulandreserven imGebiet JunkerEine wesentliche Verkehrserhöhung wird aus den beiden Gebieten Altenbachund Meister erwartet. Gemäss Hochrechnungen liegt das Verkehrspotentialdieser zwei Gebiete bei rund 2‘000 Fahrten pro Tag. Gemäss demheutigen Verkehrsregime würden die zusätzlichen Fahrten fast ausnahmslosvia Engpass Blatt (Alte <strong>Wollerau</strong>erstrasse / Felsenstrasse) und Zentrum <strong>Wollerau</strong>fahren.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 10Bauprojekts respektive aufgrund der effektiv vorliegenden Verkehrssituation.Mit den Optimierungen und Lenkungen des Verkehrsflusses wird sowohldas Zentrum, insbesondere aber die Engstelle Blatt vom motorisierten Verkehr,welcher in den Gebieten Altenbach und Meister generiert wird, nichtzusätzlich stärker belastet, da ein Teil der Gebiete Altenbach und Meister(rechtskräftige Bauzone) nicht via Mühlebachstrasse Richtung Blatt undZentrum fahren werden.2.3 Kantonstrasse Nr. 389Einmündung SamstagernstrasseEine Leistungsabschätzung für die Einmündung der Samstagernstrasse indie Hauptrasse, Kantonstrasse Nr. 389, im Bereich Fürti ergibt für das heutigeVerkehrsaufkommen gemäss SN 640 022 eine gute VerkehrsqualitätsstufeC. Der heutige Verkehrszustand in der massgeblichen Abendspitzenstundeist als „gut“ zu bezeichnen. Auch mit dem möglichen Mehrverkehraus der Junkerstrasse verbleibt dieser Knoten gemäss Leistungsabschätzungim Verkehrszustand „gut“. Der Mehrverkehr aus der Junkerstrasse istdementsprechend nicht massgebend.Wie das Verkehrsregime in der Region Höfe im Jahr 2035 aussieht, kannzum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, da verschieden Verkehrsoptimierungsvariantenin Planung sind, welche sich auf den Knotenauswirken. Dementsprechend können mit dem aktuellen Wissensstandkeine verlässlichen Aussagen zur T-Einmündung im Bereich Fürti für das Jahr2035 gemacht werden.2.4 SamstagernstrasseEinmündungJunkerstrasseDer Knoten Junker- / Samstagernstrasse ist als Kreisel mit zwei integriertenFahrbahnhaltestellen für den öffentlichen Verkehr geplant. Die Leistungsfähigkeitist mit der zukunftsorientierten Form langfristig gewährleistet.2.5 Öffentlicher VerkehrUnterschiedlichePlanungenDie <strong>Gemeinde</strong> hat die Absicht, die geplanten Überbauungen im Gebietder neuen Junkerstrasse mit dem öffentlichen Verkehr zu erschliessen. Diegenaue <strong>Art</strong> (neue Buslinie, Anpassung bestehender Linien) ist zum heutigenZeitpunkt nicht bekannt.Die Planung des öffentlichen Verkehrs ist eine Netzbetrachtung, im Gegenteildazu erfolgt der Teilzonenplan und der Teilerschliessungsplan örtlichgebunden. Die Netzplanung sowie die Planung Junkerstrasse laufen dementsprechendnicht parallel. Auf die Festlegung von Bushaltestellen wirddaher im Rahmen der Teilzonen- und Teilerschliessungsplanung verzichtet.Notwendige Massnahmen werden bei einer möglichen Netzanpassung zurgegebenen Zeit zielgerichtet geplant und umgesetzt.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 113. Ziele und AbsichtKoordinierte PlanungSiedlungsentwicklungund GroberschliessungEs ist vorgesehen, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordneteSiedlungsentwicklung im Gebiet Junker zu schaffen. Des Weiteren soll imRahmen einer koordinierten Planung die Junkerstrasse als Teil der Tangentialerschliessungplanungsrechtlich gesichert werden. Ziel ist eine gemeinsame,koordinierte Planung, um verschiedene Synergien hinsichtlich derverkehrstechnischen Erschliessung, dem Lärmschutz wie auch einerzweckmässigen und abgestimmten Zonengrösse sicherstellen zu können.Ausschnitt rechtskräftiger Zonenplan <strong>Wollerau</strong>X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>124. Rahmenbedingungen4. .1 Vorgaben RPGNeueinzonungenGemäss <strong>Art</strong>. 15 Raumplanungsgesetz (RPG)(umfassen die Bauzonen Land,welches voraussichtlich innert 15 Jahren benötigtt wird. Damit hat sich dieMenge an Baulandreserveam voraussichtlichenBedarf der nächsten 15Jahrezu richten.Die Betrachtungg der vergangenen Entwicklungbietet einen Hinweis aufdie künftig zu erwartendeEntwicklung. Die unten stehende Abbildungzeigt die vergangene Entwicklung der Bevölkerung in <strong>Wollerau</strong> sowie eineTrendbetrachtung. Würde die Bevölkerung entsprechenddes 15-jahresTrends anwachsen, bedeutet dies ein jährliches Wachstum von rund 1.3%.Damit würden inn rund 15 Jahren rundd 1‘500 Personen mehr in <strong>Wollerau</strong>wohnen.Trendbetrachtung BevölkerungsentwicklungQuelle: BfS 2013Die Trendbetrachtung dient als Richtschnur für die zukünftigen maximalmöglichen Bauzonenflächen. Dies muss jedoch nicht mit den Zielen der<strong>Gemeinde</strong> übereinstimmen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> möchte das Wachs-tum nicht weiter forcieren.Gemäss HochrechnuHung der heute noch un-für rund 1‘250 Einwohner aus. Diese Berechnungen zeigenein theoreti-schess Fassungsvermögen, falls alle Grundstücke überbaut sind. Die vorge-sehene Erweiterung im Gebiet Junker entspricht e den Vorgaben von <strong>Art</strong>.15überbauten Bauzonen weist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> maximale ReservenRPG.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZPP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\ <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong>7 <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 134.2 Vorgaben Kantonaler RichtplanNeueinzonungenGemäss dem Richtplan darf der Anteil der unüberbauten Bauzonen undder geplanten Neueinzonungen in den jeweiligen Hauptnutzungskategorien(Wohngebiete, Mischgebiete, Arbeitsplatzgebiete) zu keinerZeit 25% der rechtskräftigen Nutzungszone übersteigen (siehe Schemabeispiel).SchemabeispielNeueinzonungenSchemaskizze Einzonungspotenzial gem. kantonalem Richtplan4.2.1 Überbauungsstand <strong>Wollerau</strong>Unüberbaute Bauzonenvon 15.4% inkl. dergeplanten EinzonungJunkerEs ist vorgesehen im Gebiet Junker Einzonungen in die Wohnzone W2 sowiein eine Verkehrszone vorzunehmen. Für die Berechnung des Einzonungspotenzialsist die Einzonung in die Wohnzone W2 massgebend. Die Einzonungbeläuft sich auf rund 3.1 ha Landwirtschaftszone in Wohnzone W2. Gemässaktuellem Überbauungsstand der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> (Stand Januar 2013)stehen in der Hauptnutzkategorie Wohnen rund 114.35 ha Bauzonen zurVerfügung. Davon sind 98.56 ha (86.2%) überbaut und 15.8 ha (13.8%) unüberbaut.Mit der geplanten Einzonung erhöht sich die Gesamtbauzone(exkl. Verkehrszone) auf 117.45 ha. Der unüberbaute Teil entspricht nun18.84 ha, was einem Anteil von 16% entspricht. Somit sind die Vorgabendes kantonalen Richtplanes hinsichtlich der Bauzonenkapazität eingehalten.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 14<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>Zonenplan vom:Erschliessungs- undÜberbauungsstand:Erhebung vom:Planer:Zonenplan Siedlung, nicht überbaute BauzonenStand April 2012RRB Nr.1069/201022. Januar 201322. Januar 2013Remund + Kuster, Büro für Raumplanung AGChurerstrasse <strong>47</strong>, 8808 Pfäffikon, Tel. 055/415 00 15FlächenkategorieStand der Überbauung und ErschliessungÜberbautUnüberbautBaureifTotal AnteilTotal Innert Länger- Total überbaut unüberbautüber- Heute 5 Jahren fristig unüber- und un- an Flächen--baut baureif baureif baureif baut überbaut kategorieZone A VF Z one+A+VF B C D E B+C+D+E m it VF in %a) Wohnzonen (W)- W1 10.44 0.00 0.00 10.44 0.16 0.24 0.00 0.00 0.40 10.84- W2 60.23 0.00 0.00 60.23 0.00 4.30 0.00 1.87 6.18 66.41- W2a 6.60 0.00 0.00 6.60 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 6.60- W3 16.44 0.00 0.00 16.44 0.57 1.19 0.97 0.00 2.74 19.18- W4 4.84 0.00 0.00 4.84 0.87 0.00 0.00 0.00 0.87 5.71- WA 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 5.61 5.61 5.61Total Wohnzonen (W) 98.56 0.00 0.00 98.56 1.60 5.73 0.97 7.49 15.79 114.35 14%b) Mischzonen (WGm)- WG2 1.18 0.00 0.00 1.18 0.00 0.21 0.00 0.00 0.21 1.39- WG3 3.42 0.00 0.00 3.42 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 3.42- WG4 5.24 0.00 0.00 5.24 0.00 0.19 1.77 0.00 1.96 7.20- WF 0.44 0.00 0.00 0.44 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.44Total Mischzonen (WGm) 10.28 0.00 0.00 10.28 0.00 0.40 1.77 0.00 2.17 12.45 17%c) Kernzonen (WGk)- K 6.35 0.00 0.00 6.35 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 6.35- Z 1.78 0.00 0.00 1.78 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 1.78Total Kernzonen (WGk) 8.13 0.00 0.00 8.13 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 8.13 0%d) Arbeitszonen bzw . Industrieundreine Gew erbezonen (IG)- G1 10.32 0.00 0.00 10.32 0.00 1.73 0.00 0.00 1.73 12.05- G2 0.07 0.00 0.00 0.07 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.07- I 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00Total Arbeitszonen bzw . Industrieundreine Gew erbezonen (IG) 10.39 0.00 0.00 10.39 0.00 1.73 0.00 0.00 1.73 12.12 14%e) Weitere Zonen mitspeziellen Vorschriften (üZ)- IC 0.16 0.00 0.00 0.16 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.16- ZGG 1.45 0.00 0.00 1.45 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 1.45Total Weitere Zonen mitspeziellen Vorschriften (üZ) 1.61 0.00 0.00 1.61 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 1.61 0%f) Fläche für öffentlicheBauten und Anlagen (FöBA)- ÖBA 13.41 0.00 0.00 13.41 0.00 1.39 0.00 0.00 1.39 14.80Total Fläche für öffentlicheBauten und Anlagen (FöBA) 13.41 0.00 0.00 13.41 0.00 1.39 0.00 0.00 1.39 14.80 9%Total Nettosiedlungsfläche(NSF) 142.38 0.00 0.00 142.38 1.60 9.25 2.74 7.49 21.08 163.46 13%g) Grünzonen,Freihaltezonen (FF)- L 2.02 0.00 0.00 2.02 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 2.02Total Grünzonen,Freihaltezonen (FF) 2.02 0.00 0.00 2.02 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 2.02 0%Total Bruttosiedlungsfläche(BSF) (NSF+FF) 144.40 0.00 0.00 144.40 1.60 9.25 2.74 7.49 21.08 165.48 13%Verkehrsflächen nicht berücksichtigt!A) Baubewilligung erteiltB) Gestaltungsplan rechtskräftigC) BaureifD) Innert 5 Jahren baureifE) Längerfristig baureifVF) VerkehrsflächenX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\01 OP\ab 2012\Flächenerhebungen\[w ol_Flächenberechnung_Stand_Januar_2013.xls]TabelleX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 154.2.2 Daten Raum+ SchwyzIm Rahmen des Projekts Raum+ wurden die Siedlungsentwicklungspotenziale,darunter die noch unüberbauten Flächen, für <strong>Wollerau</strong> erhoben.Diese Erhebung weist für <strong>Wollerau</strong> insgesamt rund 10.5 ha nicht überbauteWohnzone aus. (Dabei ist die Wohnzone Altenbach unter die Mischzonegefasst). Damit besteht eine kleine Differenz zur enthaltene Übersicht inKap. 4.2.1 über den Überbauungsstand, wo<strong>nach</strong> die unüberbaute Wohnzone10.2 ha beträgt (ohne Berücksichtigung der Wohnzone Altenbach).Diese Differenz ruht daher, dass gewisse Parzellen in den Raum+ Daten alsBaulücken aufgeführt sind. Diese kleinen Parzellen sind unüberbaut undkönnen Aufgrund von planungsrechtlichen Vorgaben wie Gebäude- oderStrassenabstand oder der Parzellenform nicht überbaut werden. Dahersind diese Flächen in der Übersicht in Kap. 4.2.1 nicht aufgeführt.4.3 Fruchtfolgeflächenca. 1‘350 m 2 der FFFLageklasse 3 werdenvom StrassenbautangiertIm Gebiet Junker sind Fruchtfolgeflächen der 2. und 3. Klasse festgelegt.Durch die geplanten Neueinzonungen der W2 werden keine Fruchtfolgeflächentangiert. Diese beginnen gemäss Plan der GIS-Fachstelle KantonSchwyz westlich der geplanten Einzonung.Im Bereich der Junkerstrasse wird westlich des geplanten Kreisels eine Flächevon rund 1‘350 m 2 der Fruchtfolgefläche der Lageklasse 3 tangiert.AusschnittFruchtfolgeflächenLageklasse 2Lageklasse 3X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 164.4 WaldWaldfeststellungIm Bereich Meisterweg Kat. Nr. 1069, 340, 330 ist auf der Seite der rechtskräftigenBauzone die Waldfeststellung bereits erfolgt. Durch das Einzonungsvorhabenist die Waldfeststellung zu ergänzen. Dies wurde durch dasAmt für Wald und Naturgefahren in die Wege geleitet. Die WaldfeststellungUntere Erlen ist mit der Mut. Nr. 1323-STGR-01 erfolgt und ausgeschrieben.Ausschnitt ZonenplanNeue WaldfeststellungX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 174.5 NaturgefahrenKeine NaturgefahrenIm Bereich der geplanten Einzonungen sind gemäss der Naturgefahrenkartedes Kantons Schwyz, Entwurf vom 30.1.2012, keine Naturgefahren festgestellt.Es sind dementsprechend keine Massnahmen notwendig.Ausschnitt der synoptischenGefahrenkarte<strong>Wollerau</strong>, EntwurfStand 30.01.20124.6 GewässerGewässer südlich derSOB-LinieIm Bereich des Meisterwegs ist ein Fliessgewässer vorhanden. Dieses ist imRahmen der Überbauung entsprechend zu berücksichtigen.4.7 LärmsituationLärmbelastung aufgrundder neuenJunkerstrasseDurch den Bau der Junkerstrasse wird das Gebiet neu mit Strassenverkehrslärmbelastet. Da die Junkerstrasse eine Neuanlage ist, sind die Planungswerteder Empfindlichkeitsstufen der jeweils angrenzenden Zonen einzuhalten.Gemäss Hochrechnungen wird die Junkerstrasse mit einem DTV von rund2‘000 Fahrzeugen belastet. Dieser Wert wurde für die Lärmausbreitung eingesetzt.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 18Der Lärm<strong>nach</strong>weis für die vorgesehene Neueinzonung im Gebiet Junkerweist gemäss Isophonenkarte <strong>nach</strong>folgende Ergebnisse auf.IsophonenkarteNeue Wohnzone W2Strassenbauprojektund GestaltungsplanpflichtIm Übergangsbereich der Verkehrszone zur neuen Wohnzone W2 sind diegeforderten Lärmwerte gemäss der Lärmschutzverordnung nicht eingehalten.Im Rahmen der Machbarkeitsstudie konnte jedoch <strong>nach</strong>gewiesenwerden, dass zweckmässige Überbauungen unter Berücksichtigung derVorgaben der Lärmschutzverordnung realisiert werden können. Hierfür sindder Abstand zur Strasse, die Ausrichtung der Grundrisse sowie die Anordnungvon Nebenbauten (bspw. Garagen) im Lärmausbreitungsbereichzweckmässige Möglichkeiten, um den Anforderungen der LSV gerecht zuwerden.Bei der Detailplanung des Strassenprojekts sind die Lärmwerte nochmals zuüberprüfen und mit den effektiven Böschungen und Einfahrten abzugleichen.Im konkreten Fall sind einzelne Lärmschutzmassnahmen beim Bauprojektzu planen. Im Rahmen des Gestaltungsplanes ist der konkreteLärm<strong>nach</strong>weis für die einzelnen Überbauungen zu erbringen und verbindlichfestzulegen.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 195. Zonierung im Gebiet JunkerFür die ortsbauliche Entwicklung im Gebiet Junker sind vier Zonen und eineGewässerbaulinie vorgesehen:VerkehrszoneWohnzone W2 mit GestaltungsplanpflichtLandschafts- und GewässerschutzzoneZone für öffentliche Bauten und AnlagenGewässerbaulinieAusschnitt Zonenplan5.1 VerkehrszoneSicherung Korridor undSiedlungsabschlussDie Verkehrszone ist für die Erstellung der Junkerstrasse zwischen der Samstagernstrasseund dem Anschluss im Gebiet Altenbach vorgesehen. Es sindlediglich Nutzungen, welche im Zusammenhang mit der Strasse stehen,X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 20zugelassen. Insgesamt werden rund 1.8 ha in die Verkehrszone eingezont.Die Verkehrszone ist eine neue Bauzone in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>. DieZone wurde explizit festgelegt, um den Siedlungsabschluss in Richtung Westenklar zu markieren. Des weiteren bildet diese Zone die planungsrechtlicheGrundlage für die Realisierung der Junkerstrasse mit allfälligen ergänzendenMassnahmen (Bushaltestellen, Lärmschutzmassnahmen, Fusswegeetc.) Mit dieser Zone ist der Raum zukunftsorientiert gesichert.5.2 Wohnzone W2Die Wohnzone W2 ermöglicht eine bauliche Entwicklung im Gebiet Junker.Insgesamt werden rund 3.1 ha W2 neu eingezont.Zusätzlicher WohnraumerforderlichGemäss Abschätzung bietet die vorgesehene Neueinzonung im GebietJunker Wohnraum für rund 170 Personen.Einwohnerkapazitäten der NeueinzonungFläche Nutzfläche[m2]Ausbaugrad Abzüglich Anteil[ha] AZ*100% VF 10% Wohnen Fläche / E # Einwohner3.00 0.4 12'000 12'000 10'800 95% 60 171Abschätzung Einwohnerkapazität der Neueinzonungen im Gebiet Junkeraufgrund von Annahmen (blau hervorgehoben)5.3 Landschafts- und GewässerschutzzoneZwischen dem Anschluss des Gebiets Meister und der SOB Linie ist die Einzonungin eine Landschafts- und Gewässerschutzzone vorgesehen. Darinsoll einerseits der Fussweg (Pilgerweg) realisiert werden können, andererseitssoll auch ein entsprechender Raum für das Fliessgewässer zur Verfügungstehen.5.4 Zone für öffentliche Bauten und AnlagenUnmittelbar angrenzend an den neu geplanten Kreisel bei der Samstagernstrassesoll der Platz von der Landschafts- und Gewässerschutzzone indie Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont werden. Damitentspricht die heutige Nutzung der neuen Grundnutzungszone.5.5 GewässerbaulinieFür den Bach entlang des Meisterweges wird der erforderliche Raumbedarf(für die Ausdolung und Renaturierung) mittels Gewässerbaulinien gesichert.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>215. .6 Bebauungs- und Erschliessungs<strong>nach</strong>weisMachbarkeitsstudieMögliches Be-bauungskonzeptBebauungsstrukturMit einem Bebauungskonzept wurde der d Nachweis erbracht, dass die ge-Grenzabstand etc.) zweckmässig überbaut werden kann. Die folgendenStudien sind nicht verbindlich, zeigen jedoch einn mögliches Bebauungs-muster auf Basis der Zone W2 auf. Es wird w von einer Dichte AZ 0.35 – 0.40plante Bauzone unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Lärm,ausgegangen.Durchdie vorgesehene Siedlungserwweiterung zwischen der geplantenGroberschliessungsstrasse und der bestehendenBebauungwird die ge-wachsene Bebauungsstruktur im Gebiet Junkerr zonentechnisch aufge-nommen und entsprechend weitergeführt. Die Situierung der neuen Gediebäude soll Bezugg auf den natürlichenn Geländeverlauf nehmen, d. h.Stellung der Bauten erfolgtentweder quer oderr längs zur Hangrichtung.Damit wird eine qualitätsvolle Einfügung der künftigen Bebauung hinsicht-lich Ausrichtung/ Orientierung, Aussicht und Lärmschutz sichergestellt.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZPP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\ <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong>7 <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>22ErschliessungskonzeptParkplätzeDie Erschliessungg der neuenn Wohnbauzone ist primär über fünf f Anschluss-den rückwärtig bestehenden Junkerweg vorgesehen.punkte an der geplanten Groberschliessungsstrasse und sekundär s überDie Autoabstellpplätze der Bewohnerr sollen in unterirdischen Gemein-schaftsanlagen zusammengefasst werden. Wo erforderlich,können Park-dienen, angeordnet werden.plätzein oberirdischen Nebenbauten,, welche gleichzeitig als LärmschutzX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZPP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\ <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong>7 <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>23FusswegecabbDas bestehendee Fusswegnetz soll wieden:folgt ergänzt oder angepasst wer-Verbindung Meisterweg– Junkerweg (a)Verbindungen neue Groberschliessungsstrassee – Oswäldliweg / Junker-weg (b)FussgängerunterführungSOB (c)X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZPP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\ <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong>7 <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 246. Baureglement6.1 Neu <strong>Art</strong>. 68a BauR <strong>Wollerau</strong>Verkehrszone1 Die Verkehrszone ist für verkehrstechnische Bauten und Anlagen vorgesehen.Sie umfasst Strassenkörper und die dazugehörenden Bauten undAnlagen der Junkerstrasse.2 Im Bereich der Verkehrszone dürfen nur Bauten und Anlagen erstellt werden,die dem Zweck der Zone nicht widersprechen. Möglich sind namentlichzweckmässige Lärmschutzmassnahmen.6.2 Gestaltungsplanrichtlinien GP JunkerstrasseAnhang 1Erläuterungen zu den Gestaltungsplan-Pflichtgebieten (<strong>Art</strong>. 81 Abs. 4)Allgemeines:Absicht für die einzelnenGebieteGrundlagenWirkungIm Zonenplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> sind verschiedene Gebiete mit einer„Gestaltungsplanpflicht“ bezeichnet. Die Überlegungen und Absichten,die mit der Gestaltungsplanpflicht zusammenhängen, sind in den<strong>nach</strong>folgenden Erläuterungen festgelegt. Dabei sind vor allem dieSchwerpunkte aufgezeichnet, die durch den Gestaltungsplan zu lösensind.Unabhängig von diesen Richtlinien gelten die einschlägigen Bestimmungendes Planungs- und Baugesetzes und des Baureglementes der <strong>Gemeinde</strong><strong>Wollerau</strong>, insbesondere die <strong>Art</strong>ikel 81ff.Die vorliegenden Erläuterungen haben Richtplan-Charakter. Sie gelten alsRichtlinien und dienen der Baubehörde als Planungsinstrumente (<strong>Art</strong>. 81BauR).Gebiet JunkerstrasseDie Erschliessung des Gebietes hat über die fünf bezeichneten Anschlusspunktezu erfolgen (Lage Richtungsweisend).Die Einhaltung des Planungswertes der Empfindlichkeitsstufe II (ES II) istim Gestaltungsplan <strong>nach</strong>zuweisen. Die Kosten für die Erstellung derLärmschutzmassnahmen gehen zu Lasten der Grundeigentümer.Mit dem Gestaltungsplan ist ein Konzept zur Ausdolung und Revitalisierungdes Fliessgewässers (Baches) entlang des Meisterweges auszuarbeiten.Dieses Konzept ist als verbindlicher Bestandteil des Gestaltungsplanesfestzusetzen.Der Verlauf des historischen Verkehrsweges (Objekt von nationaler Bedeutung)im Bereich des Meisterweges ist mit dem Gestaltungsplan zusichern. Der Weg sollte in seiner Erscheinungsform erhalten und wo erforderlichgestalterisch aufgewertet werden. Die Linienführung des be-X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 25VerkehrstechnischeErschliessungbzw. Anschlusspunkte(richtungsweisend)stehenden Wanderweges durch das Gestaltungsplangebiet (Pilgerweg)sollte auf den historischen Verkehrsweg abgestimmt werden.Im Rahmen des Gestaltungsplanes (pro Gestaltungsplan) ist ein Gesamtkonzeptfür die Stellung der Bauten zu erarbeiten. Dabei sollte dernatürliche Geländeverlauf berücksichtigt werden.Die Umgebung der Überbauung ist als Grünfläche so zu gestalten, dasssie im Quartierbild einen wichtigen Beitrag zur Durchgrünung leistet.Die Verbindung zwischen der Junkerstrasse und dem Gebiet Meister istim entsprechenden Gestaltungsplan vorzusehen.Es können mehrere Gestaltungspläne erstellt werden. Massgebend fürdie Unterteilung sind die gesetzlich geforderten Mindestgrössen sowiedie aus verkehrstechnischer Sicht zweckmässigen Erschliessungseinheiten.Die Gestaltungsplanrichtlinien kommen bei den einzelnen Gestaltungsplänenzur Anwendung. Verortete Inhalte wie namentlich die Renaturierungdes Gewässers respektive die Verbindung Junkerstrassezum Gebiet Meister sind nur in den davon betroffenen Gestaltungsplänenauszuweisen. Der Nachweis hinsichtlich Aufteilung in einzelne Gestaltungspläneist vor Beginn des Gestaltungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> zuunterbreiten.Die Erschliessung der bereits überbauten Grundstücke Kat. Nr. 339 und895 ist zu gewährleisten. Die heute bestehende Erschliessung ist Richtungsweisend.Die Lage kann der neuen Bebauung entsprechend optimiertwerden. Der Nachweis ist im Gestaltungsplan verbindlich festzulegen.Verbindung Junkerstrasse/ Gebiet Sparkling(richtungsweisend)Ausdolung Gewässerund Aufwertung historischerVerkehrsweg(Pilgerweg)X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 267. Erschliessungsplan7.1 Kosten Strassenbau, Beteiligung DritterDie Kosten der Junkerstrasse gemäss Grobprojekt belaufen sich auf rundCHF 14.1 Mio. Dabei wird der <strong>Gemeinde</strong>anteil auf 20% gemäss dem Erschliessungsreglementfestgelegt. 80% der Kosten werden durch ErschlossenenGrundstücke gemäss Beitragsplan (separates, <strong>nach</strong>gelagertes Verfahren)finanziert.Bei der Realisierung ist mit der Beteiligung Dritter an den Realisierungskostenzu rechnen. Die Verhandlung mit der SOB hinsichtlich Kostenbeteiligungsind am laufen.7.2 MeteorwasserIm GEP ist das Gebiet Junker für eine zukünftige Einzonung bereits erfasst.Darin vorgesehen sind die Erweiterungen der Meteorwasserleitung im GebietJunker. Gemäss GEP ist hierfür eine Investition von CHF 260‘000.- notwendig.7.3 WasserEntlang der neuen Strasse wird die Wasserversorgung sichergestellt.7.4 SchmutzwasserIm GEP ist das Gebiet Junker für eine zukünftige Einzonung bereits erfasst.Es sind jedoch keine Massnahmen für die Schmutzwasserleitung vorgesehen.In diesem Sinne ist das Gebiet bereits groberschlossen.7.5 ElektrizitätVorgaben EW-HöfeFür Strom- und Kabelfernseh-Erschliessung und die Strassenbeleuchtung istauf der ganzen Länge im Trottoir ein Rohrblock mit Kabelschutzrohren 4 x120 mm und obendrauf 2 x 80 mm und 1 x 60 mm zu erstellen.An denjenigen Orten wo voraussichtlich späterer Bedarf besteht, wäre eszweckmässig, Strassenquerungen mit 2-6 Kabelschutzrohren einzulegen.Im Trottoir sind ca. 5 Kabelschächte, Konus-Schächte 100/60 cm, einzubauen.Weitere Kabelschächte werden, je <strong>nach</strong> allfälligen Neubauten, erst spätereingebaut.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 278. Strassenprojekt (Grobprojekt) JunkerstrasseTechnischer <strong>Bericht</strong>Das Grobprojekt der Junkerstrasse ist im beiliegenden Dossier (technischen<strong>Bericht</strong> und Projektpläne) der Firma Geoterra abgehandelt.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 289. <strong>Bericht</strong> gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>Gemäss <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> Abs. 1 der eidgenössischen Verordnung über die Raumplanung(<strong>RPV</strong>) vom 28. Juni 2000 wird folgender <strong>Bericht</strong> verlangt:<strong>Art</strong>. <strong>47</strong> Genehmigungvon NutzungsplänenErlassende BehördeKantonale Genehmigungsbehörde1 Die Behörde, welche die Nutzungspläne erlässt, erstattet der kantonalenGenehmigungsbehörde (<strong>Art</strong>. 26 Abs. 1 RPG) <strong>Bericht</strong> darüber, wie die Nutzungsplänedie Ziele und Grundsätze der Raumplanung (<strong>Art</strong>. 1 und 3 RPG),die Anregungen aus der Bevölkerung (<strong>Art</strong>. 4 Abs. 2 RPG), die Sachpläneund Konzepte des Bundes (<strong>Art</strong>. 13 RPG) und den Richtplan (<strong>Art</strong>. 8 RPG) berücksichtigenund wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts,insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung, Rechnung tragen.Die erlassende Behörde des Teilzonenplans Junkerstasse ist die <strong>Gemeinde</strong>versammlung<strong>Wollerau</strong>.Gemäss <strong>Art</strong>. 28 PBG ist der Regierungsrat die kantonale Genehmigungsbehördefür Nutzungspläne.9.1 Berücksichtigung von Zielen und Grundsätzen der RaumplanungDie Ziele und Grundsätze der Raumplanung sind in <strong>Art</strong>. 1 und <strong>Art</strong>. 3 RPGenthalten. Die einzelnen Kriterien sind im Anhang dargestellt.Sofern die Ziele und Grundsätze der Raumplanung gemäss <strong>Art</strong>. 1 und 3RPG für das Vorhaben relevant sind, werden sie wie folgt berücksichtigt:9.1.1 Haushälterische BodennutzungIm Rahmen der Entwicklungsstrategie wurde die Erweiterung bereits vorgesehen.Im Kontext mit der neuen Junkerstrasse, welche eine der Tangentialerschliessungenvon <strong>Wollerau</strong> wird, wird der Boden haushälterisch genutzt.Die Einzonungsdimensionierung sowie die Linienführung der Junkerstrasse,unter Berücksichtigung der massgebenden Lärmsituationen, sind aufeinanderabgestimmt und optimiert.9.1.2 Beachtung der Bedürfnisse von Bevölkerung und WirtschaftDurch die Realisierung der Junkerstrasse wird ein erster Teil der Tangentialerschliessunggemäss der Entwicklungsstrategie umgesetzt. Dadurch wirddas Zentrum von <strong>Wollerau</strong>, insbesondere die Engstelle Blatt möglichst optimalvor weiterem Verkehr aus den westlichen Siedlungsgebieten geschützt.Dadurch werden die Bedürfnisse der <strong>Wollerau</strong>er Bevölkerung beachtet.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 299.1.3 Erhaltung von genügend Flächen geeigneten Kulturlandes für die LandwirtschaftMit der Linienführung der Junkerstrasse und den geplanten Einzonungenwurde darauf geachtet, dass möglichst keine Fruchtfolgeflächen tangiertwerden. Einzig im Bereich der Einmündung Samstagernstrasse werden geringfügigdie Fruchtfolgeflächen der 3. Klasse tangiert. In den übrigen Gebietenkonnte die Siedlungsentwicklung auf die Fruchtfolgeflächen abgestimmtwerden.9.1.4 Ausdehnung des Siedlungsgebietes begrenzenDurch die Junkerstrasse wird das Siedlungsgebiet begrenzt. Es entsteht einklar definierter Siedlungsrand. Es ist nicht vorgesehen, Einzonungen westlichder Junkerstrasse vorzunehmen.9.1.5 Hinreichende Erschliessung der Wohn- und Arbeitsplatzgebiete durch dasöffentliche VerkehrsnetzDie Junkerstrasse wird so ausgebaut, dass künftig eine Buslinie darüber geführtwerden könnte. Die Rahmenbedingungen sind damit geschaffen. DieÖV-Planung ist dahingehend noch nicht ausgearbeitet.9.1.6 Schutz der Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen EinwirkungenDie Junkerstrasse sowie die geplanten Einzonungen zwischen der Junkerstrasseund dem bestehenden Siedlungsgebiet wurden aufeinanderabgestimmt. Somit wird das bestehende Siedlungsgebiet durch die Zwischenschichtoptimal vom Lärm der Junkerstrasse abgeschirmt. Im Rahmendes Gestaltungsplanes sind die notwendigen Massnahmen und Ausrichtungender Neubauten aufzuzeigen, damit diese lärmtechnisch optimalgeschützt sind.9.2 Berücksichtigung der Anliegen aus der BevölkerungGemäss <strong>Art</strong>. 4 RPG wird verlangt:Anforderungen1 Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden unterrichten die Bevölkerungüber Ziele und Ablauf der Planungen <strong>nach</strong> diesem Gesetz.2 Sie sorgen dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weisemitwirken kann.3 Die Pläne <strong>nach</strong> diesem Gesetz sind öffentlich.MitwirkungsverfahrenDas Mitwirkungsverfahren wurde durchgeführt. Die Unterlagen konntenwährend rund 30 Tagen auf der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> eingesehen werden.Die Unterlagen wurden im Rahmen einer Ausstellung im Foyer des <strong>Gemeinde</strong>hausesausgestellt. Parallel dazu konnten die Unterlagen auf derX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 30Homepage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> heruntergeladen werden. Für Fragenund Anliegen wurden Sprechstunden durchgeführt.Insgesamt sind 15 Stellungnahmen bei der <strong>Gemeinde</strong> eingegangen. DieAuswertung der Stellungnahmen zeigen unterschiedliche Interessenslagenauf. Die <strong>Gemeinde</strong> hat sämtliche Anliegen geprüft und wenn möglich berücksichtigt.9.3 Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere derUmweltschutzgesetzgebungUSGDie Anforderungen des übrigen Bundesrechtes, insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung,sind eingehalten.X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 31Anhang 1 Ziele und Grundsätze RPGZiele und Grundsätze des RPGa) Ziele, <strong>Art</strong>. 1 RPGAbs. 11) Haushälterische Bodennutzung.2) Raumwirksame Tätigkeiten aufeinander abstimmen.3) Verwirklichung einer auf die gewünschte Entwicklung des Landes ausgerichteteOrdnung der Besiedlung. nicht relevant4) Beachtung der natürlichen Gegebenheiten. nicht relevant5) Beachtung der Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft.Abs. 26) Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser,Wald und Landschaft. nicht relevant7) Erhaltung und Schaffung wohnlicher Siedlungen. nicht relevant8) Erhaltung und Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft. nicht relevant9) Förderung des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in deneinzelnen Landesteilen. nicht relevant10) Hinwirken auf eine angemessene Dezentralisation der Besiedlung undder Wirtschaft. nicht relevant11) Sicherung der ausreichenden Versorgungsbasis des Landes. nichtrelevant12) Gewährleistung der Gesamtverteidigung. nicht relevantb) Planungsgrundsätze, <strong>Art</strong>. 3 RPGAbs. 2: Landschaft13) Die Landschaft ist zu schonen. nicht relevant14) Erhaltung von genügend Flächen geeigneten Kulturlandes für dieLandwirtschaft.15) Einordnung von Siedlung, Bauten und Anlagen in die Landschaft. nicht relevant16) Freihaltung von See- und Flussufern. nicht relevant17) Erleichterung des öffentlichen Zugangs und der Begehung von SeeundFlussufern. nicht relevant18) Erhaltung naturnaher Landschaften und Erholungsräume. nicht relevant19) Sicherung der Funktion der Wälder. nicht relevantX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 32Abs. 3: Siedlung20) Gestaltung der Siedlungen <strong>nach</strong> den Bedürfnissen der Bevölkerung. nicht relevant21) Ausdehnung des Siedlungsgebietes begrenzen.22) Gegenseitig zweckmässige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsplatzgebieten. nicht relevant23) Hinreichende Erschliessung der Wohn- und Arbeitsplatzgebiete durchdas öffentliche Verkehrsnetz.24) Schutz der Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.25) Erhaltung der Schaffung von Rad- und Fusswegen. nicht relevant26) Sicherstellung von günstigen Voraussetzungen für die Versorgung mitGütern und Dienstleistungen. nicht relevant27) Erhaltung und Schaffung von genügend Grünflächen und Bäumen inden Siedlungen. nicht relevantAbs. 4: Öffentliche oder im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen28) Bestimmung sachgerechter Standorte. nicht relevant29) Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse. nicht relevant30) Abbau störender Ungleichheiten. nicht relevant31) Sicherung einer guten Erreichbarkeit für Schulen, Freizeitanlagen undöffentliche Dienste. nicht relevant32) Vermeidung <strong>nach</strong>teiliger Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen. nicht relevant33) Vermeidung <strong>nach</strong>teiliger Auswirkungen auf die Bevölkerung. nichtrelevant34) Vermeidung <strong>nach</strong>teiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft. nichtrelevantX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 33Anhang 2 Abschätzung EinwohnerkapazitätEinwohnerkapazitäten nicht überbauten Flächenbasierend auf Plan "Bauzonen nicht überbaut" vom 22. Januar 2013Einwohnerkapazität in rechtskräftigem ZonenplanEinwohnerkapazitäten pro RevisionsnummerZoneFläche [ha] AZ* Nutzfläche[m2]Ausbaugrad100%Abzüglich VF10%AnteilWohnen Fläche / E # Einwohner- W1 0.40 0.35 1'401 1'401 1'261 95% 60 20- W2 6.18 0.4 24'706 24'706 22'235 95% 60 352- W2a 0.00- W3 2.74 0.55 15'056 15'056 13'551 95% 55 234- W4 0.87 0.65 5'655 5'655 5'090 95% 55 88- WA 5.61 - 30'500 30'500 27'450 75% 55 374- WG2 0.21 0.<strong>47</strong>2 980 980 882 75% 55 12- WG3 0.00- WG4 1.96 0.75 14'720 14'720 13'248 75% 55 181- WF 0.00 -- K 0.00- Z 0.001'261blau: Annahmen* Maximale Grundmasse gemäss Baureglement 2010X:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 34Anhang 3 Umsetzung der VorprüfungsergebnisseX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 35Kommentar zur Umsetzung der kantonalen Vorprüfungsergebnisse Junkerstrasse vom 22. November 2012Inhalt Vorprüfungsbericht Erläuterung zur UmsetzungZonenplanBauzonenflächenMit dem Teilzonenplan Junkerstrasse sollen rund 3.05 ha Landwirtschaftszonein die Wohnzone W2 eingezont werden.EMassgebend für die Ausscheidung von neuem Bauland ist primär<strong>Art</strong>. 15 RPG (Bundesgesetz über die Raumplanung, SR 700), wo<strong>nach</strong>sich die Baulandreserve am voraussichtlichen Bedarf der nächsten15 Jahre zu richten hat. Dieser Nachweis wird im vorliegenden Teilzonenplannicht erbracht, was <strong>nach</strong>zuholen ist. Nach einer Grobabschätzungdes Amtes für Raumentwicklung ist diese Voraussetzungvoraussichtlich erfüllt.Die Abschätzung des voraussichtlichen Baulandbedarfswurde im <strong>Bericht</strong> ergänzt.i.OHAls weitere Voraussetzung darf der Anteil der nicht überbautenBauzonen (nüZ) und der geplanten Einzonungen in der jeweiligenHauptnutzungskategorie (Wohnen, Mischgebiete, Arbeiten) zu keinerZeit 25 % der rechtskräftigen Nutzungszone überschreiten (unterHinweis auf den kantonalen Richtplan, Richtplangeschäft RH-2). Lautdem Planungsbericht (Kapitel 4.1.1, Seite 11 ff.) umfasst die Baulandreservein den Wohnzonen inklusive der neuen Wohnzone imGebiet Junker 12.44 ha, was einem Anteil von 11.2 % entspricht. AusSicht des Volkswirtschaftsdepartements ist die noch unüberbauteWohnzone Altenbach (2.78 ha) ebenfalls der Nutzungskategorie„Wohnen“ und nicht wie in den Eingabeakten den „Mischgebieten“zuzuweisen. Dies weil in der Wohnzone Altenbach kein Gewerbeanteilvorgeschrieben, respektive ein solcher lediglich untergeordnetim Ausmass von maximal 20 % der anrechenbaren Bruttogeschossflächezulässig ist. Im Weiteren ist anzumerken, dass die Flächenzahlenim Planungsbericht von den Erhebungsdaten (Stand26.10.2011) aus dem Projekt "Raum+" abweichen. Da<strong>nach</strong> verfügtdie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> über Wohnzonen von insgesamt 114.2 ha(Planungsbericht 99.35 ha). Davon sind 10.5 ha unüberbaut (Pla-Die Wohnzone Altenbach wurde bei den nüZ Berechnungenvon der Kategorie Mischzonen in die KategorieWohnzonen transferiert.Die Abweichungen zur Erhebung von Raum+ wurdengeprüft. Einzelne Baulücken wurden ergänzt. Andere inder Erhebung von Raum+ ausgewiesene Potenzialewurden nicht als unüberbaute Flächen aufgenommen,da sie nicht überbaut werden können, respektive zwischenzeitlichüberbaut wurden. Insgesamt sind die Reservenjedoch bedeutend kleiner als die Vorgabe deskantonalen Richtplanes von 25%.i.OX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 36nungsbericht 9.39 ha). Wie sich zeigt, kann die Richtplanvorgabevon maximal 25 % unüberbauten Bauland so oder so eingehaltenwerden. Die <strong>Gemeinde</strong> wird eingeladen, die Flächenangaben vordiesem Hintergrund nochmals zu überprüfen und zur öffentlichenAuflage zu aktualisieren.EVerkehrszoneAus den Eingabeakten geht nicht hervor, aus welchen Überlegungenfür die Junkerstrasse eine separate Verkehrszone ausgeschiedenwerden soll. Bislang besteht in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> keinesolche Verkehrszone. Hinzu kommt, dass nur derjenige Strassenteildieser Verkehrszone zugewiesen werden soll, welcher am neuenBauzonenrand verläuft. Überdies ist nicht klar, ob die Verkehrszoneder Bauzone zugeteilt werden soll, da sie in <strong>Art</strong>. 44 BauR (Zoneneinteilung)nicht aufgelistet ist. Im vorliegenden Fall genügt es jedoch,die Groberschliessungsstrasse im verbindlichen Planbestandteil desErschliessungsplans festzulegen, was auch getan wird (unter Hinweisauf § 23 PBG). Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Volkswirtschaftsdepartement,auf die Verkehrszone zu verzichten.An der Verkehrszone wird festgehalten, da diese eineklare Trennung vom Bauland hin zur Landwirtschaftszoneschafft. Die Realisierung der Strasse ist in diesemQuerschnitt als Grobprojekt gemäss den gesetzlichenGrundlagen geplant und soll entsprechend realisiertwerden. Die Begründung für die Zone ist im <strong>Bericht</strong> ergänzt.XHDer Vollständigkeit halber ist noch darauf hinzuwiesen, dass die besagteZone in der Legende zum Teilzonenplan mit "Verkehrszone"bezeichnet wird, im Baureglement jedoch von einer "Zone für Verkehrsanlagen"die Rede ist.Die Bezeichnung wurde vereinheitlicht.i.OVForstrechtDas Umweltdepartement hält fest, dass sich auf den Parzellen KTN1069 und KTN 2156 Wald befindet. Die Stockgrenze auf der Ostseitesei mit Waldfeststellungsverfügung vom 16. August 1989 festgelegtworden. Es sei jedoch notwendig, diese <strong>nach</strong> neuem Recht nocheinmal zu verfügen. Weiter müsse aufgrund der geplanten Einzonungauch auf der Westseite dieses Waldstücks eine Festlegung derWaldgrenze erfolgen. Die Waldfeststellung müsse von der Gemein-Die Waldfeststellung ist erfolgt und liegt derzeit auf.i.OX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 37de beim Amt für Wald und Naturgefahren beantragt werden.VWiderspruch zum rechtskräftigen ZonenplanDas Gebiet "Altenbach" zwischen der SOB-Linie und der Autobahnist entgegen den Angaben im Teilzonenplan nicht der GewerbezoneG2, sondern der Wohnzone Altenbach zugewiesen (unter Hinweisauf den rechtskräftigen Zonenplan, genehmigt durch den Regierungsratmit RRB Nr. 1069 vom 19. Oktober 2010). Der <strong>Gemeinde</strong>ratwird eingeladen, dies anzupassen.Der Widerspruch wurde bereinigt.i.OErschliessungsplanHMit Entscheid III 2009 41 + 42 vom 28. Juli 2009 hat das Verwaltungsgerichtdie Beschwerden gegen die Erschliessungsplanung teilweisegutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung an die <strong>Gemeinde</strong>zurückgewiesen. Dabei hat das Gericht festgehalten, dass die Junkerstrasseals Groberschliessungsstrasse festzulegen sei und dass dieFrage der Standortgebundenheit noch vertieft zu prüfen sei, diesnamentlich in Bezug auf die Linienführung. Mit dem vorliegendenTeilzonen- und Teilerschliessungsplan wird dieser Aufforderung<strong>nach</strong>gekommen. Die Junkerstrasse wird neu als Groberschliessungstrassefestgelegt. Ferner wurde die Linienführung der Strasse gegenüberder ursprünglichen Planung leicht <strong>nach</strong> Osten und damit näheran das rechtskräftige Baugebiet verlegt, soweit dies die topografischenGegebenheiten zulassen. Zudem soll das Gebiet zwischendem bestehenden Siedlungsrand und der Junkerstrasse neuin die Wohnzone W2 zugeschlagen werden. Vor diesem Hintergrundbestehen aus Sicht des Volkswirtschaftsdepartment keine Einwändegegen die gewählte Linienführung.Kein Anpassungsbedarf.i.OVVerkehrs<strong>nach</strong>weisBei Realisierung der Junkerstrasse rechnet das Baudepartement mitAuswirkungen auf das übergeordnete Strassennetz, bis zur HauptstrasseNr. 389 (Kantonsstrasse Schindellegi-<strong>Wollerau</strong>-Richterswil). InDie offenen Fragen wurden mit dem Tiefbauamt bilateralgeklärt. Die entsprechenden Leistungsfähigkeitsberechnungenwurden durchgeführt.i.OX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 38diesem Zusammenhang gäbe es noch offene Fragen zur Leistungsfähigkeitdes bestehenden Strassennetzes, insbesondere des KnotensSamstagernstrasse / Hauptstrasse Nr. 389 bis zur Autobahnauffahrt.Die <strong>Gemeinde</strong> wird eingeladen, die offenen Fragen vor deröffentlichen Auflage des Teilerschliessungsplans mit dem Baudepartementbilateral zu klären. Das Baudepartement weist ferner daraufhin, dass sämtliche Planungs- und Baukosten gemäss <strong>Art</strong>. 51 StrVdurch die Verursacher zu tragen seien.EÖffentlicher VerkehrDas Baudepartement beurteilt die Linienführung des öffentlichenBusses über die Erlenstrasse als zeitintensiv. Ferner widerspreche dasWende- und Rückwärtsmanöver des Busses in der Erlenstrasse dengesetzlichen Bestimmungen. Die ÖV-Strategie des Kantons Schwyzsehe daher vor, dass die Buslinie 175 nicht mehr die Erlenstrasse befahre,sondern via Junkerstrasse – Mühlebachstrasse – Riedmatt insDorfzentrum verkehren soll. Die Planung des öffentlichen Verkehrssei daher nicht auf die Junkerstrasse selber zu beschränken, sondernauf das Gebiet Erlen auszuweiten. Das Baudepartement schlägtvor, die möglichen Bushaltestellen entlang der Junkerstrasse im Erschliessungsplan,respektive Teilzonenplan festzulegen (vgl. beiliegendeÜbersichtsskizze des Baudepartements). Unter Berücksichtigungdes planerischen Stufenbaus und um den nötigen Spielraumfür die Detailplanung zu wahren, empfiehlt das Volkswirtschaftsdepartement,die Bushaltestellen bei Bedarf lediglich im Planungsberichtdarzustellen.Es besteht die Absicht, den öffentlichen Verkehr viaJunkerstrasse in Richtung Zentrum zu führen. Hier stehenverschiedene Planungsverfahren einander gegenüber.Während der Teilzonenplan und Teilerschliessungsplanörtlich fixiert sind, ist der öffentliche Verkehr als Netzplanungdurchzuführen. Im Rahmen der Teilzonenplanungist die Absicht gegeben, die Rahmenbedingungenfür die Erschliessung mit dem ÖV via Junkerstrassezu ermöglichen. Auf die Festlegung von Haltestellen istjedoch zu verzichten, da diese zum heutigen Zeitpunktnoch nicht bekannt sind. Ebenfalls ist die <strong>Art</strong> der Haltestellennoch offen (Busbuchten / Fahrbahnhaltestellen).Eine Ergänzung im <strong>Bericht</strong> ist erfolgt.I.OEDas Amt für öffentlichen Verkehr erachtet es als sinnvoll, die BushaltestelleOswäldli in die Planung des Grosskreisels einzubeziehen. Eshat dazu mögliche Varianten im Mitbericht aufgezeigt (vgl. beiliegendeMitberichte)Ist erfolgt. Im Grobprojekt sind die Bushaltestellen innerhalbdes Kreisels aufgezeigt. Diese lassen für die Führungdes künftigen öffentlichen Verkehrs verschiedenVarianten zu.i.OVQuerung der SOB-LinieDie Schweizerische Südostbahn (SOB) verlangt, dass aus Sicherheitsgründender bestehende Bahnübergang "Altenbach" aufgehobenund stattdessen eine Strassen- und PersonenunterführungDas Anliegen der SOB wurde im Rahmen eines Gesprächesgeklärt. Es ist eine Strassen- und Personenunterführungvorgesehen.i.OX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 39erstellt werde. Der Teilzonenplan sei diesbezüglich zu ergänzen.HDer Durchlass des Altenbachs sei gemäss den Vorgaben der kantonalenFachstellen (Hochwassergefährdung) zu dimensionieren. DieFunktionalität sei auch während der Bauphase sicherzustellen.Reglement zum ErschliessungsplanDies ist in der Bauphase zu berücksichtigen.i.OVFür Groberschliessungsstrasse hat die <strong>Gemeinde</strong> ihren Kostenanteilim Erschliessungsplan festzulegen, beziehungsweise im Reglementzu bestimmen, wie sich der Kostenanteil bemisst (unter Hinweis auf §44 Abs. 2 PBG). Die Fussnote zu <strong>Art</strong>. 13 lit. b, wo<strong>nach</strong> der definitiveKostenanteil der <strong>Gemeinde</strong> an der Junkerstrasse durch den <strong>Gemeinde</strong>rat(<strong>nach</strong>träglich) noch bestimmt wird, ist somit nicht zulässig.Der definitive Kostenanteil ist spätestens bis zum Zeitpunkt deröffentlichen Auflage festzulegen.Der Kostenteiler wurde durch den <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossenund ist im Reglement zum Erschliessungsplanfestgelegt.i.OHinweise für das <strong>nach</strong>geordnete BaubewilligungsverfahrenHDer Bezirk Höfe erinnert daran, dass nicht verschmutztes Abwassergrundsätzlich versickern zu lassen ist. Wenn dies die örtlichen Verhältnissenicht erlauben, könne mit Einwilligung der kantonalen Behördeeine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer erfolgen. Dabeiseien <strong>nach</strong> Möglichkeit Rückhaltemassnahmen zu treffen, um einengleichmässigen Abfluss zu erreichen. Es seien die "Richtlinien zur Versickerung,Retention und Ableitung von Niederschlagswasser inSiedlungsgebieten" des Verbands Schweizerischer Abwasserfachleutezu befolgen.Erst im Baubewilligungsverfahren massgebend.i.OHDie SOB weist darauf hin, dass zwischen der SOB-Trasse und den angrenzendengeplanten Verkehrswegen der Zugang zu den Geleisenmittels Zäunen zu verunmöglichen sei. Arbeiten welche den Bahnverkehrbehindern, hätten in der Nachtpause zu erfolgen. Die SOBErst im Baubewilligungsverfahren massgebend.i.OX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx


Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Junkerstrasse, <strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> 40rechnet während der Bauzeit und in den Folgejahren nicht mitSchäden am Unter- und Oberbau der Trasse. Dies sei jedoch imBaubewilligungsverfahren mit einem statischen <strong>Bericht</strong> noch <strong>nach</strong>zuweisen.SchlussfolgerungDas Vorprüfungsverfahren gilt mit diesem <strong>Bericht</strong> als abgeschlossen.Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird eingeladen, <strong>nach</strong>folgende Vorbehalte zubereinigen: Durchführung der Waldfeststellung auf den Parzellen KTN 1069und KTN 2156;Festlegung zur Aufhebung des Bahnübergangs Altenbach;Festlegung des Kostenanteils der <strong>Gemeinde</strong> im Erschliessungsreglement. Waldfeststellungsverfahren ist erfolgt. Festlegung zur Aufhebung des Bahnübergangs isterfolgt Festlegung des Kostenanteils der <strong>Gemeinde</strong> ist erfolgt.i.OV Vorbehalt Im Rahmen der Anpassung der Vorlage berücksichtigt i.OE Empfehlung Im Rahmen der Anpassung der Vorlage teilweise berücksichtigtXH Hinweisrespektive nichtberücksichtigtX:\RP\511 <strong>Wollerau</strong>\29 TZP Junkerstrasse\<strong>Bericht</strong>e\öff Auflage\<strong>Bericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong>.docx

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