Bestellformular GSTOOL (das BSI Tool IT-Grundschutz) Version 4.5
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<strong>GSTOOL</strong> – Lizenzbedingungen (Stand 01.03.2011)<br />
Die Benutzung der Software <strong>GSTOOL</strong> unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages sowie der,<br />
bei der Bestellung, unterschriebenen Erklärung. Der Lizenzvertrag ist vor Benutzung der Software zu<br />
lesen.<br />
Durch die Installation bzw. die Benutzung der Software erklärt der Kunde, <strong>das</strong>s er den Lizenzvertrag<br />
gelesen hat und mit dessen Bestimmungen einverstanden ist.<br />
1. Bezug:<br />
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überlässt der unmittelbaren Bundes-, Landes-<br />
und Kommunalverwaltung der Bundesrepublik Deutschland <strong>das</strong> <strong>BSI</strong>-<strong>Tool</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Grundschutz</strong> kostenlos. Eine<br />
ordnungsgemäße Registrierung ist jedoch Voraussetzung.<br />
Hinweis: Der Bereich der öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland umfasst nur die<br />
unmittelbare Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung. Sonstige Besteller (z.B. öffentlich-rechtliche<br />
Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen, in- oder ausländische Firmen, ausländische und<br />
supranationale Behörden) erhalten <strong>das</strong> <strong>Tool</strong> gegen Zahlung der auf der Vorderseite angegebenen<br />
Kosten. Die Bestellung erfolgt direkt beim:<br />
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />
Referat Z 5/Vertrieb<br />
Godesberger Allee 185-189<br />
53175 Bonn<br />
Telefax: +49 228 99 9582 5400<br />
Für die Nutzung des <strong>Tool</strong>s gelten die nachfolgenden Lizenzregelungen:<br />
2. Haftung<br />
a) Sach- und Rechtsmängelhaftung<br />
Die Haftung bei Sach- und Rechtsmängeln richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit<br />
folgenden Einschränkungen:<br />
Rücktritt und Minderung sind ausgeschlossen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auf die Höhe des<br />
Mangelschadens beschränkt. Das <strong>BSI</strong> haftet nicht für unmittelbare und mittelbare Mangelfolgeschäden,<br />
die auf den Einsatz des Produktes beim Bezugsberechtigten zurückzuführen sind, die wirtschaftliche<br />
Verwertbarkeit oder einen sonstigen weitergehenden Zweck des Produktes.<br />
Weist <strong>das</strong> Produkt einen Mangel auf, ist <strong>das</strong> <strong>BSI</strong> zur Nachbesserung aufzufordern, wobei der Mangel<br />
genau zu beschreiben ist. Die Beseitigung des Mangels kann verweigert werden, wenn sie einen<br />
unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert. Ein Mangel ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem<br />
Jahr nach Ablieferung des Produktes geltend zu machen.<br />
b) Haftung im übrigen:<br />
Im übrigen haftet <strong>das</strong> <strong>BSI</strong> für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln seiner gesetzlichen Vertreter<br />
und seiner Beschäftigten in Ausübung ihrer Tätigkeit. Eine Haftung für sonstige Erfüllungsgehilfen ist<br />
ausgeschlossen.<br />
3. Weitergabe des Produktes<br />
Ein Kopieren und Weitergeben der 30-Tage-Testversion der Software ist ausdrücklich erwünscht.<br />
Nicht gestattet ist die unberechtigte Weitergabe eines Registrierungsschlüssels, die Verwendung eines<br />
nicht durch <strong>das</strong> <strong>BSI</strong> vergebenen Registrierungsschlüssels sowie die Umgehung des<br />
Registrierungsverfahrens nach Ablauf des 30-Tage-Testzeitraumes.<br />
4. Urheberrecht<br />
Das <strong>GSTOOL</strong> ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie besitzt alle ausschließlichen und übertragbaren<br />
Nutzungs- und Verwertungsrechte.<br />
Das <strong>GSTOOL</strong> ist durch <strong>das</strong> Urheberrechtsgesetz und weitere Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum<br />
geschützt.<br />
Die vorgenannten Rechte werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (<strong>BSI</strong>) wahrgenommen.<br />
5. Nutzungsrecht<br />
Das <strong>BSI</strong> räumt dem Kunden ein einfaches, im Rahmen der unten stehenden Nr. 9 übertragbares, nicht<br />
unterlizensierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erworbenen Software in<br />
maschinenlesbarer Form, zusammen mit der zugehörigen Dokumentation nach Maßgabe der folgenden<br />
Bestimmungen ein: