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Maßnahmenprogramm nach Artikel 11 der Richtlinie ... - WRRL MV

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Land BrandenburgLand Mecklenburg-VorpommernFreistaat SachsenMaßnahmenprogramm<strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> <strong>11</strong> <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2000/60/EGbzw. § 36 WHGfür den deutschen Teil <strong>der</strong> internationalenFlussgebietseinheit O<strong>der</strong>Dezember 2009


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>Herausgeber:Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutzdes Landes BrandenburgMinisterium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutzdes Landes Mecklenburg-VorpommernSächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft22. Dezember 2009


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>Abbildungs- und TabellenverzeichnisAbb. 2-1: Planungseinheiten/Bearbeitungsgebiete im deutschen Teil <strong>der</strong>Flussgebietseinheit O<strong>der</strong> 8Tab. 3-1: Regionale Vorranggewässer im deutschen Teil <strong>der</strong> FlussgebietseinheitO<strong>der</strong> 12Abb. 4-1: Anzahl festgelegter Maßnahmenarten für Oberflächengewässer in denPlanungseinheiten/Bearbeitungsgebieten im deutschen O<strong>der</strong>einzugsgebietauf Grundlage des Maßnahmenspektrums im LAWA-Maßnahmenkatalog 24Tab. 5-1: Mögliche Nutzung von EU-För<strong>der</strong>mitteln zur Umsetzung <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> 3020.<strong>11</strong>.2009 2


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>AnhangverzeichnisAnhang A1-1:Anhang A1-2:Anhang A2-1:Anhang A3-0:Anhang A3-1:Anhang A3-2:MaßnahmenkatalogEinschätzung <strong>der</strong> Klimarelevanz von Maßnahmen des MaßnahmenkatalogsGrundlegende Maßnahmen auf Bundes- und Län<strong>der</strong>ebeneAuflistung <strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper mit Zuordnung zur PlanungseinheitMaßnahmen für Oberflächenwasserkörper bezogen auf Bearbeitungsgebiete/Planungseinheiten- ÜbersichtMaßnahmen für Oberflächenwasserkörper bezogen auf Planungseinheiten- DetailsAnhang A3-3: Maßnahmen für Grundwasserkörper bezogen auf Bearbeitungsgebiete -ÜbersichtAnhang A3-4: Maßnahmen für Grundwasserkörper bezogen auf Bearbeitungsgebiete -Details20.<strong>11</strong>.2009 3


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>1 Anlass und ZielMit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (<strong>Richtlinie</strong> 2000/60/EG desEuropäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmensfür Maßnahmen <strong>der</strong> Gemeinschaft im Bereich <strong>der</strong> Wasserpolitik, kurz <strong>WRRL</strong>)am 22.12.2000 wurde eine neue, integrierte Herangehensweise in <strong>der</strong> Wasserpolitik etabliert.Ziel ist die Erreichung festgelegter Umweltziele für alle Gewässer bis 2015, wobei inerster Linie ökologische, aber auch ökonomische Aspekte bei wasserwirtschaftlichen Entscheidungsprozessenberücksichtigt werden.Gemäß <strong>Artikel</strong> <strong>11</strong> Absatz 1 Satz 1 <strong>WRRL</strong> müssen alle Mitgliedstaaten für jede Flussgebietseinheito<strong>der</strong> den in sein Hoheitsgebiet fallenden Teil einer internationalen Flussgebietseinheitein Maßnahmenprogramm unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Bestandsaufnahme<strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 5 aufstellen. In diesem Programm werden Maßnahmen festgelegt, welche zumErreichen <strong>der</strong> Umweltziele bis 2015 <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 4 <strong>WRRL</strong> für Fließgewässer, Standgewässer,Übergangsgewässer, Küstengewässer und das Grundwasser erfor<strong>der</strong>lich sind. AnhangVI <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> führt die Maßnahmen auf, welche in die Maßnahmenprogramme aufzunehmensind. Das vorliegende Maßnahmenprogramm gilt für den ersten Bewirtschaftungszeitraumvon 2009 bis 2015. Räumlich bezieht sich das Programm auf den deutschen Teil <strong>der</strong> internationalenFlussgebietseinheit O<strong>der</strong>.Die Aufstellung <strong>der</strong> Maßnahmenprogramme ist in Deutschland durch § 36 Wasserhaushaltsgesetz(WHG) in Verbindung mit den Landeswassergesetzen (LWG) <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> geregelt.Die für das vorliegende Maßnahmenprogramm relevanten Landeswassergesetze sind in AnhangA2-1 genannt.Für das Maßnahmenprogramm ist gemäß § 14b Absatz 1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 3 Nr. 1.4 desGesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung(SUP) durchzuführen. Aufgabe <strong>der</strong> SUP ist es, in Ergänzung zur projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung,im Vorfeld bereits die Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogrammszu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten und in die Entscheidungsfindung einzubringen.Zum Maßnahmenprogramm wird daher ein Umweltbericht zur Anhörung im Rahmen<strong>der</strong> SUP erstellt. Das Verfahren für die Durchführung <strong>der</strong> SUP ist in § 36 Absatz 7 Satz3 WHG und § 14o UVPG in Verbindung mit den Landeswassergesetzen geregelt.Das Maßnahmenprogramm, das für den deutschen Teil <strong>der</strong> internationalen FlussgebietseinheitO<strong>der</strong> erstellt wurde, fasst die Maßnahmenplanungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommernund Sachsen zusammen. Es ist <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>der</strong> Landeswassergesetzezumindest behördenverbindlich, d.h. es ist bei allen Planungen, die die Belange <strong>der</strong> Wasserwirtschaftbetreffen, zu berücksichtigen. Das Programm gibt einen Überblick über Maßnahmentypen,die in den Län<strong>der</strong>n zur Verbesserung des Zustandes <strong>der</strong> Gewässer durchgeführtwerden sollen. Es ist als Rahmenplanung zu betrachten, die einer weitergehenden Umsetzungsplanungzur Durchführung <strong>der</strong> einzelnen Maßnahmen im Detail bedarf. Somit bleibenden Akteuren bei <strong>der</strong> Maßnahmenumsetzung Handlungsspielräume erhalten, welcheMaßnahmenkonkretisierungen vor Ort sowie unter Beteiligung aller Betroffenen ermöglichen.Die zuständigen Behörden werden bei <strong>der</strong> Planung und Durchführung <strong>der</strong> konkreten Vorhabenzur Maßnahmenumsetzung in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt.Neben dem Maßnahmenprogramm ist <strong>der</strong> Bewirtschaftungsplan ein wichtiges Instrument zurUmsetzung <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong>. Dieser integriert gemäß <strong>Artikel</strong> 13 <strong>WRRL</strong> (§ 36 b Abs. 2 bis 4 WHG)alle im Sinne <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Angaben für die einzugsgebietsbezogene Gewäs-20.<strong>11</strong>.2009 5


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>serbewirtschaftung mit dem Ziel, den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologischePotenzial und den guten chemischen Zustand von Oberflächengewässern und den gutenmengenmäßigen und chemischen Zustand beim Grundwasser zu erreichen. ZusammenfassendeAngaben zum Maßnahmenprogramm sind gemäß Anhang VII <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> Bestandteildes Bewirtschaftungsplans (IKSO 2008, MLUV 2009). Weitergehende Informationen könnendem Bewirtschaftungsplan entnommen werden.Die im deutschen Einzugsgebiet <strong>der</strong> O<strong>der</strong> liegenden Bundeslän<strong>der</strong> Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommernund Sachsen haben sich auf das Erstellen eines gemeinsamen Maßnahmenprogrammsverständigt.Ein internationales Maßnahmenprogramm zusammen mit den polnischen und tschechischenTeilen des Einzugsgebietes ist nicht vorgesehen, da die Maßnahmenplanung den jeweiligenMitgliedstaaten obliegt. Zur Harmonisierung <strong>der</strong> Maßnahmenprogramme wurde die Maßnahmenauswahlinsbeson<strong>der</strong>e bzgl. <strong>der</strong> wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und <strong>der</strong>überregionalen Umweltziele einvernehmlich zwischen den drei beteiligten Staaten abgestimmt(vgl. Kapitel 3).2 GrundlagenDie <strong>WRRL</strong> enthält in <strong>Artikel</strong> <strong>11</strong> (§ 36 Abs. 2 bis 5 WHG) verbindliche Vorgaben zum Inhaltdes Maßnahmenprogramms. Wesentliche Grundlagen für die Erarbeitung des Maßnahmenprogrammssind, neben <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> selbst, Dokumente <strong>der</strong> EU-Kommission 1 , die flussgebietsübergreifendenArbeiten <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sowieFestlegungen im Rahmen <strong>der</strong> nationalen und internationalen Abstimmung innerhalb <strong>der</strong>Flussgebietseinheit O<strong>der</strong> (FGE O<strong>der</strong>).Das Maßnahmenprogramm unterscheidet grundlegende und ergänzende Maßnahmen. Esbeinhaltet eine Auflistung <strong>der</strong> zu den grundlegenden Maßnahmen zählenden rechtlichen Regelungensowie eine Maßnahmentabelle mit den konkret umzusetzenden Maßnahmen gemäß<strong>Artikel</strong> <strong>11</strong> Absatz 2 bis 4 <strong>WRRL</strong>. Die festgelegten Maßnahmen werden – geglie<strong>der</strong>t<strong>nach</strong> ihrem Bezug auf die Gebietskulisse <strong>der</strong> Planung und die signifikanten Belastungen<strong>nach</strong> Anhang II <strong>WRRL</strong> – in Kapitel 4.3 aufgeführt.Grundlagen des Maßnahmenprogramms sind die auf Ebene <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> durchgeführtenMaßnahmenplanungen z.B. in Form von Berichten, Karten o<strong>der</strong> Maßnahmentabellen.Für konkrete weitergehende Informationen zur Maßnahmenplanung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> wird auf diezuständigen Behörden verwiesen (siehe Kapitel 10 des Bewirtschaftungsplans für den deutschenTeil <strong>der</strong> FGE O<strong>der</strong>).Dem Maßnahmenprogramm für das deutsche O<strong>der</strong>einzugsgebiet liegt ein deutschlandweiteinheitlicher Maßnahmenkatalog zugrunde (vgl. Anhang A1-1), <strong>der</strong> sich an <strong>der</strong> Aufzählung<strong>der</strong> grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen gemäß Anhang VI <strong>WRRL</strong>, d.h. 99 daruntersubsumierbaren Maßnahmenarten in Bezug zu den Belastungstypen <strong>nach</strong> Anhang II <strong>der</strong><strong>WRRL</strong> sowie 8 konzeptionellen Maßnahmenarten orientiert. Die Nutzung dieses in <strong>der</strong>1Guidance Dokumente (für Maßnahmenprogramme: Guidance Document No <strong>11</strong>; Common ImplementationStrategy for the Water Framework Directive)20.<strong>11</strong>.2009 6


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>LAWA abgestimmten Katalogs gewährleistet eine län<strong>der</strong>übergreifende bundeseinheitlicheDarstellung und Auswertung <strong>der</strong> von den zuständigen Behörden festgelegten Maßnahmen.Er schafft aufgrund einer begrifflich einheitlichen Darstellung Abstimmungsprozesse die Voraussetzungfür die gemeinsame elektronische Berichterstattung an die EU-Kommission. Wieaus dem Maßnahmenkatalog ersichtlich, enthält das Programm Maßnahmen, die in <strong>der</strong> konkretenUmsetzung oftmals auch aus mehreren Einzelmaßnahmen bestehen können.Die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen werden in den Bundeslän<strong>der</strong>n grundsätzlich auf Ebene <strong>der</strong>typbezogenen und hydrologisch abgegrenzten Wasserkörper geplant und festgelegt. Aufgrund<strong>der</strong> z.T. geringen Größe und daher hohen Gesamtzahl von Oberflächenwasser- undGrundwasserkörpern im deutschen O<strong>der</strong>einzugsgebiet werden die Maßnahmen im vorliegendenProgramm räumlich aggregiert dargestellt, d.h. die Gebietskulisse für das Maßnahmenprogrammin Bezug auf Oberflächengewässer sind die so genannten Planungseinheiten.Diese wurden hydrologisch durch eindeutige Zuordnung <strong>der</strong> vorhandenen Oberflächenwasserkörperabgegrenzt. Sie werden nicht an Grenzen <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> geschnitten, son<strong>der</strong>nerstrecken sich über diese hinweg. Je<strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper wird eindeutig einer Planungseinheitzugeordnet. Im Falle des deutschen O<strong>der</strong>einzugsgebietes entsprechen diePlanungseinheiten den deutschen Anteilen an den Bearbeitungsgebieten <strong>der</strong> internationalenFlussgebietseinheit O<strong>der</strong>.Eine Ausnahme von <strong>der</strong> hydrologischen Abgrenzung <strong>der</strong> Planungseinheiten bilden Staatsgrenzen,da in diesem Fall die Planungseinheiten dort enden. Eine staatenübergreifende Abstimmungwird, soweit erfor<strong>der</strong>lich, vorgenommen.Die vier Bearbeitungseinheiten/Planungseinheiten des deutschen Teils <strong>der</strong> FlussgebietseinheitO<strong>der</strong> sind in Abbildung 2-1 dargestellt. Sie haben eine Größe zwischen 690 und 3.796km².20.<strong>11</strong>.2009 7


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>Abb. 2-1: Planungseinheiten/Bearbeitungsgebiete im deutschen Teil <strong>der</strong> FlussgebietseinheitO<strong>der</strong> (Stand: 25.09.2009)20.<strong>11</strong>.2009 8


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>3 Strategien zur Erreichung des guten ZustandesUm die Umweltziele gemäß <strong>Artikel</strong> 4 <strong>WRRL</strong> - dies sind die Umweltziele <strong>nach</strong> den §§ 25 aAbsatz 1, 25 b Absatz 1, 32 c und 33 a Absatz 1 WHG / Verschlechterungsverbot; Erhalteno<strong>der</strong> Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustands etc., für die Gewässerzu verwirklichen, wurde im O<strong>der</strong>einzugsgebiet eine überregionale Strategie entwickelt. Hierbeisteht <strong>der</strong> ganzheitliche Ansatz <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> mit <strong>der</strong> übergreifenden Bewirtschaftung <strong>der</strong>Flussgebietseinheit im Vor<strong>der</strong>grund, regional und lokal bedeutende Maßnahmen zur Entwicklung<strong>der</strong> Gewässer werden innerhalb <strong>der</strong> Bearbeitungsgebiete abgestimmt. Inhalt <strong>der</strong>Strategie ist die län<strong>der</strong>- und staatenübergreifende Feststellung <strong>der</strong> im Einzugsgebiet identifiziertenwichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und die Verständigung auf überregionaleUmweltziele für die vorrangigen Belastungsschwerpunkte (vgl. Kapitel 3.1).Diese flussgebietsweite Strategie legt damit auch die Rahmenbedingungen für die Maßnahmenplanungfest und priorisiert gleichzeitig die Handlungsschwerpunkte zum Erreichen <strong>der</strong>überregionalen Ziele. Die dazu erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen wurden durch die Bundeslän<strong>der</strong>abgeleitet und in das gemeinsame Maßnahmenprogramm aufgenommen. Für weitere Informationenzu regionalspezifischen Strategien <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> wird auf die zuständigen Behördenverwiesen (siehe Kapitel 10 des Bewirtschaftungsplans für den deutschen Teil <strong>der</strong>FGE O<strong>der</strong>).Die im deutschen O<strong>der</strong>einzugsgebiet vorhandenen signifikanten Belastungen und anthropogenenEinwirkungen auf den Zustand <strong>der</strong> Oberflächengewässer und des Grundwassers, dieErgebnisse <strong>der</strong> Überwachungsprogramme gemäß <strong>Artikel</strong> 8 <strong>WRRL</strong> sowie die auf den überregionalenUmweltzielen begründeten wasserkörperspezifischen Umweltziele mit <strong>der</strong> Ausführungzur Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 4 <strong>WRRL</strong> werden im Bewirtschaftungsplanfür den deutschen Teil <strong>der</strong> FGE O<strong>der</strong> eingehend beschrieben (vgl. MLUV2009).Die <strong>WRRL</strong> selbst enthält für die Berücksichtigung <strong>der</strong> Folgen des Klimawandels o<strong>der</strong> desHochwasserrisikomanagements keine spezifischen Regelungen. <strong>Artikel</strong> 9 <strong>der</strong> EG-Hochwasserrichtlinie2 sieht jedoch vor, dass das Hochwasserrisikomanagement mit <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> zu koordinierenist.Zur frühzeitigen Integration <strong>der</strong> entsprechenden Belange wurden bereits mit dem vorliegendenMaßnahmenprogramm die Auswirkungen <strong>der</strong> projizierten Klimaän<strong>der</strong>ungen als auch <strong>der</strong>Hochwasserschutz in entsprechen<strong>der</strong> Form – soweit dies heute bereits möglich ist – bei <strong>der</strong>Maßnahmenplanung berücksichtigt (vgl. Kapitel 3.4).Durch die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes ergeben sich teilweise Einschränkungenbei den Planungen für die Verbesserung des Gewässerzustands durch Hochwasserschutzanlagen,die den Talraum einengen. Synergien mit dem Hochwasserschutz werdenhinsichtlich <strong>der</strong> Maßnahmen zum verbesserten Rückhalt des Nie<strong>der</strong>schlagswassers in <strong>der</strong>Fläche erwartet.2<strong>Richtlinie</strong> 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken vom23. Oktober 200720.<strong>11</strong>.2009 9


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>3.1 Umweltziele3.1.1 Überregionale UmweltzieleFür Gewässerbelastungen, die auf das gesamte nationale bzw. internationale O<strong>der</strong>einzugsgebietwirken, sind übergreifende Handlungsstrategien zu <strong>der</strong>en Vermeidung bzw. Verringerungerfor<strong>der</strong>lich. Im deutschen Teil des Einzugsgebietes <strong>der</strong> O<strong>der</strong> wurden die im Folgendenbeschriebenen Handlungsfel<strong>der</strong> als wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen identifiziert.a) Morphologische Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> OberflächengewässerDie ökologische Durchgängigkeit eines Fließgewässersystems ist neben einer natürlichenGewässermorphologie eine wesentliche Voraussetzung für eine standortgerechte Ausbildung<strong>der</strong> Fischbiozönose als ein Indikator für die Vitalität eines Ökosystems. Werden dieseBedingungen zum Beispiel durch Querbauwerke gestört, kann das Gewässer seine Funktionenals Teil des Naturhaushaltes nur noch stark eingeschränkt erfüllen.Daher sind die langfristige Wie<strong>der</strong>herstellung bzw. <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> Durchgängigkeit für dieLangdistanzwan<strong>der</strong>fischarten und Rundmäuler sowohl an <strong>der</strong> Hauptwan<strong>der</strong>route des FlussesO<strong>der</strong> als auch in bedeutenden Nebenflüssen <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong> ein wichtigesüberregionales bzw. län<strong>der</strong>übergreifendes Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziel. Eine beson<strong>der</strong>eBedeutung für die deutschen Gebietsteile in <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong> besitzen imoben genannten Zusammenhang vor allem die län<strong>der</strong>übergreifenden HauptfließgewässerO<strong>der</strong> und Lausitzer Neiße. Da diese beiden Flüsse gleichzeitig die Landesgrenze zur RepublikPolen bilden, ist eine Realisierung notwendiger Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Gewässerdurchgängigkeitsowie <strong>der</strong> hydromorphologischen Bedingungen nur in internationalerAbstimmung zwischen den Län<strong>der</strong>n Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsenmöglich. Entsprechend werden hierfür erfor<strong>der</strong>liche Abstimmungen zur Forcierung weitererMaßnahmenaktivitäten einen wichtigen Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeiten internationaler Expertengruppen(z.B. auf Ebene <strong>der</strong> IKSO bzw. <strong>der</strong> jeweiligen Grenzgewässerkommissionen) in dennächsten Jahren bilden.Die Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Durchgängigkeit ist auch eine wichtige Maßnahme zur Wie<strong>der</strong>auffüllungdes Bestandes des Europäischen Aals und damit Gegenstand des „Aalmanagementplans<strong>der</strong> Flussgebietsgemeinschaft O<strong>der</strong> / Ücker“ gemäß Verordnung (EG) Nr. <strong>11</strong>00/2007des Rates vom 18. September 2007 (Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow 2008).Dort werden auch die weiteren Maßnahmen zur Zielerreichung im Detail beschrieben.Ergänzend zu den Ausrichtungen <strong>der</strong> weiteren internationalen Bemühungen zur Wie<strong>der</strong>herstellungbzw. den Erhalt <strong>der</strong> Durchgängigkeit auf die Hauptfließgewässer O<strong>der</strong> und LausitzerNeiße wurden speziell im Gebiet des Landes Brandenburg weitere „regionale Vorranggewässer“ausgewiesen (siehe Kapitel 3.1.2).20.<strong>11</strong>.2009 10


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>b) Signifikante stoffliche Belastungen (Nährstoffe, Schadstoffe)In den letzten 20 Jahren konnten die Nährstoffeinträge innerhalb des deutschen O<strong>der</strong>einzugsgebietesbereits erheblich reduziert werden. Dennoch verhin<strong>der</strong>n noch immer überhöhteStickstoff- und Phosphoreinträge aus punktuellen und diffusen Quellen in den meisten Oberflächengewässernsowie in 9 Grundwasserkörpern das Erreichen <strong>der</strong> Bewirtschaftungsziele.Zusätzlich müssen anhaltende Nährstoffausträge aus <strong>der</strong> Bodenmatrix in das Grundwasseraufgrund deutlich intensiverer Wirtschaftsformen in <strong>der</strong> Vergangenheit berücksichtigt werden.Zu den zu ergreifenden Maßnahmen zählen u.a.:• Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen durch standortangepassteDüngung und Bodenbearbeitung, bis hin zur Extensivierung von landwirtschaftlichenNutzungen,• die Wie<strong>der</strong>vernässung von Feuchtgebieten,• die Erhöhung <strong>der</strong> Retentionswirkung von Fließgewässern durch Maßnahmen zurVerbesserung <strong>der</strong> hydromorphologischen Gestalt des Gewässers,• die Anlage von Gewässerrandstreifen,• die weitergehende Nährstoffelimination bei <strong>der</strong> Abwasserbehandlung sowie• die Verbesserung <strong>der</strong> Abwasserbehandlung im ländlichen Raum.Schadstoffe können in Oberflächengewässern bereits in Spurenkonzentrationen toxischeWirkungen auf Tiere und Pflanzen haben und mittelbar über verschiedene Nutzungspfadewie Trinkwassergewinnung, Fischverzehr und landwirtschaftliche Auennutzung die menschlicheGesundheit beeinträchtigen.Im deutschen O<strong>der</strong>einzugsgebiet mussten im Ergebnis des Monitorings 16 Fließgewässer-Wasserkörper aufgrund von Belastungen mit Schadstoffen in einen chemisch nicht gutenZustand eingestuft werden. Dazu gehören u.a. <strong>der</strong> O<strong>der</strong>strom, einige Wasserkörper <strong>der</strong> LausitzerNeiße und ein Wasserkörper des Malxe-Neiße-Kanals. Die festgestellten Überschreitungenvon Grenz- bzw. Überwachungswerten betreffen Schwermetalle, polyzyklische aromatischeKohlenwasserstoffe (PAK), organische Zinnverbindungen sowie chlorierte Kohlenwasserstoffe.Da die genauen Ursachen für die Schadstoffbelastungen in vielen Fällen nur unzureichendbekannt sind, muss vor dem Ergreifen entsprechen<strong>der</strong> Reduzierungsmaßnahmen ein abgestimmtesinvestigatives Monitoring zur Ursachenermittlung durchgeführt bzw. weiter fortgesetztwerden.Weiterführende Informationen können dem Bewirtschaftungsplan für den deutschen Teil <strong>der</strong>FGE O<strong>der</strong> entnommen werden (vgl. MLUV 2009).c) Wasserentnahme und Überleitung von WasserWasser steht als bedeutende Ressource nur in begrenztem Umfang innerhalb eines Einzugsgebietes,z.B. für die Überleitung in ein an<strong>der</strong>es Einzugsgebiet, zur Verfügung. Die Verfügbarkeitdes Wassers kann im jahreszeitlichen Verlauf starken Schwankungen unterliegen,so dass das Wasserdargebot sowohl im Hauptfließgewässer O<strong>der</strong> als auch in den Nebengewässerndes O<strong>der</strong>einzugsgebietes zeitweise bzw. saisonal erheblich reduziert ist.20.<strong>11</strong>.2009 <strong>11</strong>


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>Um zukünftig ggf. auftretenden Nutzungskonflikten bei einer Reduzierung des natürlichenAbflusses durch Entnahme o<strong>der</strong> Überleitung von Wasser zu begegnen, ist ein übergreifendesWassermengenmanagement für den O<strong>der</strong>strom und bedeuten<strong>der</strong> Nebengewässer unterBerücksichtigung <strong>der</strong> Umweltziele für den Hochwasserschutz und für die Schifffahrt erfor<strong>der</strong>lich.Dieses liegt bislang noch nicht vor. Es wird Aufgabe <strong>der</strong> beteiligten Staaten im Einzugsgebiet<strong>der</strong> O<strong>der</strong> sein, auch über den Hochwasserschutz hinaus übergreifende Wassermanagement-und Nutzungsstrategien festzulegen.Im Zusammenhang mit den zeitweise bzw. saisonal geringen Wasserdargeboten sind imdeutschen O<strong>der</strong>einzugsgebiet lokal die Wasserbilanzen <strong>der</strong> betroffenen Oberflächengewässerzu überprüfen und erfor<strong>der</strong>lichenfalls zu aktualisieren. Außerdem sollen für prioritäreGewässer, soweit erfor<strong>der</strong>lich und möglich, Mindestabflüsse angepasst bzw. festgelegt werdenund ggf. daraus resultierende notwendige Anpassungen von wasserrechtlichen Zulassungenfür Wasserentnahmen erfolgen.Eine grenzübergreifende Problematik ist <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit mengenmäßig als schlecht eingestufteZustand des Grundwasserkörpers Usedom-Ost unmittelbar an <strong>der</strong> Grenze zur Republik Polen.Dieser Grundwasserkörper dient unter an<strong>der</strong>em <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung <strong>der</strong> Seebä<strong>der</strong>auf Usedom und unterliegt, vor allem in <strong>der</strong> touristischen Hochsaison, starken Belastungen.Zur Sicherung <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung von Ost-Usedom und Świnoujście wurde eingrenzüberschreitendes Grundwasserbewirtschaftungskonzept durch die „Deutsch-Polnischeprojektbezogene Arbeitsgruppe Ost-Usedom“ erarbeitet.Signifikante Grundwasserentnahmen sind auf deutscher Seite auch im Einzugsgebiet <strong>der</strong>Lausitzer Neiße zu verzeichnen. Sie stehen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Sümpfung <strong>der</strong> TagebaueNochten, Reichwalde und Jänschwalde und sind als regionales Problem eingeordnet(siehe <strong>nach</strong>folgendes Kapitel).3.1.2 Regionale UmweltzieleIm Zusammenhang mit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> ökologischen Durchgängigkeit wurdeninsbeson<strong>der</strong>e im Gebiet des Landes Brandenburg für Fische und Rundmäuler bedeutsameNebengewässer <strong>der</strong> O<strong>der</strong> identifiziert und als „regionale Vorranggewässer“ ausgewiesen.Tab. 3-1:Regionale Vorranggewässer im deutschen Teil <strong>der</strong> FGE O<strong>der</strong>Gewässer Abschnitt Einzugsgebiet1 Lausitzer Neiße Abschnitt in Brandenburg2 Grano-Bu<strong>der</strong>oser-Mühlenfließ ganzes Gewässer3 Alte Mutter ganzes Gewässer4 Schwarzes Fließ ganzes Gewässer5 UckerBrandenburg und Mecklenburg-Vorpommern6 Strom ganzes Gewässer7 Quillow ganzes GewässerLausitzerNeißeO<strong>der</strong>8 Welse Wolletzsee bis Mündung20.<strong>11</strong>.2009 12


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>Gewässer Abschnitt Einzugsgebiet9 Salveybach ganzes Gewässer10 Stöbber Abendrothsee bis Mündung<strong>11</strong> Platkower Mühlenfließ ganzes Gewässer12 Alte O<strong>der</strong> (mit HoFriWa) * ganzes Gewässer13 Finow ganzes Gewässer14 Hellmühler Fließ Liepnitzsee bis Mündung15 Schwärze ganzes Gewässer16 Nonnenfließ ganzes Gewässer17 Finowkanal * Finow bis Mündung18 Schlaube Wirchensee bis MündungO<strong>der</strong>* = Bundeswasserstraße (siehe Kapitel 5.1)Für diese fischökologisch beson<strong>der</strong>s wertvollen Fließgewässer werden vorrangig Maßnahmenzur Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Durchgängigkeit, bezogen sowohl auf den Fischauf- als auchden -abstieg, als beson<strong>der</strong>s wichtig erachtet.Die regionalen Vorranggewässer stehen auch im Fokus für gewässerstrukturverbesserndeMaßnahmen, die die Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Durchgängigkeit wirksam ergänzensollen.Zu den regional wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen im deutschen Teil <strong>der</strong> FGE O<strong>der</strong>zählen außerdem die Belastungen durch den Braunkohlenbergbau.Bergbauaktivitäten nehmen sowohl aktuell als auch <strong>nach</strong> Stilllegung Einfluss auf Gewässer.Beson<strong>der</strong>s die großräumigen Braunkohlegewinnungsstätten im Einzugsgebiet <strong>der</strong> LausitzerNeiße wirken sich auf den Wasserhaushalt und die hydrochemischen Eigenschaften desGrundwassers in den Län<strong>der</strong>n Brandenburg und Sachsen aus. Sie wurden hier als "sonstigeanthropogene Belastungen" eingestuft, da sie nicht bzw. nur teilweise den punktuellen o<strong>der</strong>diffusen Schadstoffeinträgen in das Grundwasser zugeordnet werden können.Gleichwohl lässt sich hinsichtlich ihrer Auswirkungen eindeutig die Beeinflussung des mengenmäßigenund/o<strong>der</strong> chemischen Grundwasserzustands trennen, was sich in <strong>der</strong> Zustandsbewertungwi<strong>der</strong>spiegelt. Die Bergbaufolgen führen im Bearbeitungsgebiet LausitzerNeiße für fünf Grundwasserkörper zu einer Einstufung in den schlechten mengenmäßigenZustand und für drei von diesen Grundwasserkörpern zu einer gleichzeitigen Einstufung inden schlechten chemischen Zustand (Parameter: Sulfat).Zur Minimierung <strong>der</strong> Auswirkungen von Bergbaufolgen auf den Wasserhaushalt werden folgendeStrategien verfolgt:20.<strong>11</strong>.2009 13


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>• Die Auswirkungen des Bergbaus auf den Wasserhaushalt werden minimiert.• Die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Reduzierung <strong>der</strong> Belastungen aus Bergbaufolgenhinsichtlich <strong>der</strong> Wassermenge und Beschaffenheit werden konsequent fortgeführt.• Es werden geeignete län<strong>der</strong>übergreifende Strategien unter Beachtung <strong>der</strong> schon eingeleitetenMaßnahmen bei <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Bergbaufolgelandschaften zur Wie<strong>der</strong>herstellungeines weitgehend <strong>nach</strong>sorgefreien und sich selbst regulierenden Wasserhaushaltesvor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Wasserdargebotes imBereich Grund- und Oberflächenwasser entwickelt.Die Maßnahmen zur Erreichung <strong>der</strong> Umweltziele beziehen sich auf realistisch erreichbareZiele für den ersten Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 und auf eine stufenweise Umsetzungfür das Erreichen <strong>der</strong> Umweltziele bis spätestens 2027. Dies impliziert auch eine Herabsetzung<strong>der</strong> Umweltziele im Bereich <strong>der</strong> Bergbautätigkeit. Für weiterführende Angaben wird aufden Bewirtschaftungsplan für den deutschen Teil <strong>der</strong> FGE O<strong>der</strong> verwiesen (vgl. MLUV2009).Die vollständige Berücksichtigung <strong>der</strong> Bergbaufolgeseen im Maßnahmenprogramm und imBewirtschaftungsplan erfolgt erst <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Gewässer und <strong>nach</strong> <strong>der</strong> weitgehendenErfüllung <strong>der</strong> Auflagen <strong>der</strong> wasserrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen in den Planfeststellungsbeschlüssen.Hiervon betroffen ist <strong>der</strong> Berzdorfer See im sächsischen Gebietsteil <strong>der</strong>Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>, welcher sich gegenwärtig noch im Flutungsprozess befindet.20.<strong>11</strong>.2009 14


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>3.2 SchutzgebieteBeim Erstellen des Maßnahmenprogramms wurden <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 4 Absatz 1 Buchstabe c)<strong>WRRL</strong> / § 25 c Absatz 4 WHG i. V. m. den Landeswassergesetzen auch die Zielsetzungen inden Schutzgebieten mit berücksichtigt. Zielkonflikte bestehen nicht. Im deutschen Teil desO<strong>der</strong>einzugsgebiets wurden folgende Schutzgebiete ausgewiesen:• Gebiete zur Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Anhang IV i<strong>WRRL</strong>),• Erholungs- und Badegewässer (Anhang IV iii <strong>WRRL</strong>),• Nährstoffsensible bzw. -empfindliche Gebiete (Anhang IV iv <strong>WRRL</strong>),• Vogelschutz- und FFH-Gebiete (NATURA 2000) (Anhang IV v <strong>WRRL</strong>),• Fischgewässer (78/659/EWG).Die Schutzziele in den verschiedenen Gebieten und <strong>der</strong> Zusammenhang zwischen diesen imHinblick auf die Umweltziele <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 4 <strong>WRRL</strong> werden ausführlicher im Bewirtschaftungsplanfür den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong> dargelegt. Sofern Maßnahmenzur Zielerreichung <strong>der</strong> gewässerbezogenen Umweltziele in den Schutzgebieten erfor<strong>der</strong>lichsind, werden diese im Maßnahmenprogramm berücksichtigt (vgl. MLUV 2009).3.3 MeeresumweltschutzDie Meeresumwelt ist von herausragen<strong>der</strong> ökologischer und ökonomischer Bedeutung. DerSchutz bzw. <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> aquatischen Ökosysteme in den marinen Lebensräumenist deshalb als Ziel <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> verankert. Insbeson<strong>der</strong>e die Erwägungsgrundsätze 17und 21 <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> unterstreichen den ganzheitlichen Ansatz <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong>, die einzuleitendenMaßnahmen an den Zielen des Meeresschutzes auszurichten.Bei <strong>der</strong> Maßnahmenauswahl für das deutsche O<strong>der</strong>einzugsgebiet durch die drei Bundeslän<strong>der</strong>Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wurde sichergestellt, dass dieZielstellungen gemäß <strong>Artikel</strong> <strong>11</strong> Absatz 6 <strong>WRRL</strong> eingehalten und bei Durchführung <strong>der</strong>Maßnahmen die Meeresgewässer nicht zusätzlich verschmutzt werden.Für den Schutz <strong>der</strong> Meeresumwelt des Ostseegebiets haben sich die Anliegerstaaten in <strong>der</strong>Helsinki-Kommission (HELCOM) zusammengeschlossen. Die 1992 unterschriebene Konventionbetrifft nicht nur die Ostsee, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong>en gesamtes Einzugsgebiet, das über1,7 Mio. km 2 umfasst.Im November 2007 hat die Helsinki-Kommission in Kraków den HELCOM Baltic Sea ActionPlan (HELCOM BSAP) verabschiedet. Der BSAP bildet eine regionale Strategie, <strong>der</strong>en Zieldie Verbesserung des Umweltzustandes <strong>der</strong> Ostsee und Erreichung eines guten Zustandsbis zum Jahr 2021 ist. Der Aktionsplan legt den Ökosystemansatz zugrunde und formuliertfür die vier Belastungsschwerpunkte <strong>der</strong> Ostsee (Eutrophierung, Biodiversität, GefährlicheStoffe und Maritime Aktivitäten) einen konkreten Maßnahmenkatalog. Einer <strong>der</strong> politischenKernpunkte des BSAP ist die Vorgabe nationaler Nährstoffreduktionsziele für alle HELCO<strong>MV</strong>ertragsstaaten. Bisher wurden die nationalen Nährstoffreduktionsziele noch nicht für dasdeutsche Einzugsgebiet <strong>der</strong> O<strong>der</strong> konkretisiert. Maßnahmen zur erfor<strong>der</strong>lichen Nährstoffre-20.<strong>11</strong>.2009 15


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>duzierung im deutschen Binneneinzugsgebiet <strong>der</strong> O<strong>der</strong> werden aber einen Beitrag zur Nährstoffreduzierungin <strong>der</strong> Ostsee leisten.3.4 Anpassungsstrategien zum KlimawandelDer Anstieg <strong>der</strong> mittleren Lufttemperatur, das <strong>der</strong>zeit vielleicht deutlichste Indiz eines Klimawandels,wird den Wasserkreislauf spürbar beeinflussen. Insbeson<strong>der</strong>e aufgrund <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungim Nie<strong>der</strong>schlags- und Verdunstungsregime (langfristige Verän<strong>der</strong>ungen des mittlerenZustandes, <strong>der</strong> saisonalen Verteilung, des Schwankungs- und Extremverhaltens), istkünftig mit Verän<strong>der</strong>ungen des Grund- und Bodenwasserhaushalt sowie dem oberirdischenAbfluss zu rechnen. Die Verän<strong>der</strong>ung dieser Faktoren hat unmittelbare Auswirkung auf wesentlicheTeilbereiche <strong>der</strong> Wasserwirtschaft, z.B. auf• den Küstenschutz,• den Hochwasserschutz,• die Wasserversorgung,• den Gewässerschutz, und die Gewässerentwicklung sowie• die Nutzung <strong>der</strong> Gewässer (z.B. zur Speicherung, Wasserkraftnutzung, Schifffahrt,Kühlwassernutzung, Landwirtschaft) (LAWA 2009).Weiterführende Informationen zu Klimaän<strong>der</strong>ungen und den Auswirkungen auf den Wasserhaushaltsind dem Bewirtschaftungsplan für den deutschen Teil <strong>der</strong> FGE O<strong>der</strong> (MLUV 2009)zu entnehmen.Trotz <strong>der</strong>zeit noch bestehen<strong>der</strong> Unsicherheiten bei den Klimaszenarien müssen die Wasserwirtschaftsverwaltungenaus Vorsorgegründen den Auswirkungen auf den Wasserhaushaltdurch Klimaverän<strong>der</strong>ungen auf regionaler Ebene schon jetzt erhöhte Aufmerksamkeitwidmen (siehe auch Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel, Dt. Bundesregierung2008).Nach allgemeiner fachlicher Einschätzung werden die Auswirkungen des Klimawandels dievorgesehenen Planungsmaßnahmen beeinflussen. Sie können den Eintritt <strong>der</strong> Wirkung einerMaßnahme begünstigen o<strong>der</strong> verzögern, aber auch den Wirkungsgrad und damit die Kosteneffizienzeiner Maßnahme beeinflussen. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite können die vorgesehenenMaßnahmen auch gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung des Wasserhaushaltes leistenund negativen Wirkungen des Klimawandels entgegenwirken.Für den ersten Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 sind <strong>nach</strong> <strong>der</strong>zeitigen Erkenntnissen nochkeine so signifikanten Auswirkungen <strong>der</strong> Klimaverän<strong>der</strong>ungen auf die Maßnahmenwirkungzu erwarten, dass sie schon konkret berücksichtigt werden können.Um den <strong>der</strong>zeit erwarteten Einfluss von Klimaverän<strong>der</strong>ungen auf Gewässerschutzmaßnahmenjedoch bei <strong>der</strong> strategischen Bewirtschaftungsplanung für das deutsche O<strong>der</strong>einzugsgebietüber 2015 hinaus zu berücksichtigen, wurden die Maßnahmen im verwendetenLAWA-Katalog einem „Klima-Check“ unterzogen. In Anhang A1-2 liegen für jede Katalog-Maßnahme Einschätzungen zu folgenden Kernfragen auf <strong>der</strong> Grundlage des Fachwissensdes Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und des Umweltbundesamtes (UBA)vor:1) Kann die Wirkung <strong>der</strong> Maßnahme durch Klimaverän<strong>der</strong>ungen positiv o<strong>der</strong> negativbeeinflusst werden? Welche Klimaverän<strong>der</strong>ungen wirken sich dabei aus (generelleAuswirkungen, Nie<strong>der</strong>schlagszunahme, -abnahme o<strong>der</strong> Temperaturanstieg)?20.<strong>11</strong>.2009 16


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>2) Leistet die Maßnahme einen Beitrag zur Anpassung des Wasserhaushalts an dieWirkungen des Klimawandels?Nach Einschätzung des PIK ist es generell bei den meisten Maßnahmen möglich, dass ihreWirkung von Klimaän<strong>der</strong>ungen beeinflusst wird. Die Beeinflussbarkeit ist jedoch überwiegendgering (vgl. Anhang A1-2, Spalte 6 - 9).Langfristig wird in Bezug auf Oberflächengewässer eine deutliche Beeinflussbarkeit vonMaßnahmen durch klimatische Verän<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Reduzierung von Wärmebelastungen,<strong>der</strong> Abflussregulierung, <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Durchgängigkeit an Staubauwerken und Wehren,bei <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Morphologie, bei <strong>der</strong> Reduzierung von Belastungen aus <strong>der</strong> Landentwässerungund bei <strong>der</strong> Eindämmung eingeschleppter Spezies erwartet. Weiterhin sindMaßnahmen zum Ausgleich mengenmäßiger Defizite im Grundwasser langfristig maßgeblichdurch Klimaverän<strong>der</strong>ungen beeinflussbar.Einfluss von untergeordneter Bedeutung haben die Klimaverän<strong>der</strong>ungen hingegen auf dieWirkung von Neubau- und Optimierungsmaßnahmen an Kläranlagen, Kanalsanierungen undMaßnahmen in Bezug auf Fischerei- und Erholungsaktivitäten.Verän<strong>der</strong>ungen des Nie<strong>der</strong>schlagsregimes beeinflussen insbeson<strong>der</strong>e die Wirkung vonMaßnahmen zur Reduzierung von diffusen Stoffeinträgen aus <strong>der</strong> Landwirtschaft und vonSiedlungsflächen sowie Wasserentnahmen aus Oberflächen- und Grundwasser und Abflussregulierungen.Ein deutlicher Einfluss des projizierten Temperaturanstiegs ist jedoch nur beiwenigen Maßnahmen zu erwarten (z.B. bei <strong>der</strong> Reduzierung von Wärmebelastungen).Grundsätzlich sind insbeson<strong>der</strong>e diejenigen Maßnahmen des Maßnahmenprogramms alsAnpassungsstrategien gegen die Folgen des Klimawandels relevant, die auf den quantitativenWasserhaushalt o<strong>der</strong> auf die Wassertemperatur wirken. Im vorliegenden Maßnahmenprogrammfür den Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 sind bereits Maßnahmen festgelegt,die den negativen Folgen <strong>der</strong> Klimaverän<strong>der</strong>ungen entgegenwirken. Diese sind z.B.die Reduzierung <strong>der</strong> Grundwasserentnahmen für Bergbau und öffentliche Wasserversorgungsowie die Gewährleistung des erfor<strong>der</strong>lichen Mindestabflusses für Oberflächengewässer, dieWie<strong>der</strong>herstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens und die För<strong>der</strong>ung von natürlichemRückhalt, z.B. durch die Rückverlegung von Deichen und Reduzierung <strong>der</strong> Wärmebelastung(vgl. Anhang A1-2, Spalte 10).Die Maßnahmen des Maßnahmenprogramms haben teilweise auch unmittelbare Auswirkungenauf <strong>der</strong>zeit diskutierte klimaschutzrelevante Nutzungen wie z.B. Schifffahrt, Wasserkraftnutzungund Biomasseanbau. Einschränkende Wirkungen sind hier zurzeit insbeson<strong>der</strong>e bei<strong>der</strong> Reduzierung von Entnahmen für Wasserkraftwerke, für die Landwirtschaft und in Kanälen(Überleitungen), bei <strong>der</strong> Anlage von Gewässerschutzstreifen, aber auch bei abflussregulierendenMaßnahmen und Maßnahmen zur Herstellung <strong>der</strong> Durchgängigkeit absehbar.Trotz <strong>der</strong> Unsicherheiten über das Ausmaß des Klimawandels gibt es viele Maßnahmen undHandlungsoptionen, die nützlich sind, unabhängig davon wie das Klima in <strong>der</strong> Zukunft aussehenwird (so genannte „no-regret“-Maßnahmen). Die Hitze- und Trockenperioden <strong>der</strong> vergangenenJahre haben gezeigt, dass Bewirtschaftungsmaßnahmen, wie die Verbesserung<strong>der</strong> Durchgängigkeit und Verbesserung <strong>der</strong> Gewässermorphologie, Reduzierung <strong>der</strong> Wärmebelastung,positive Wirkungen für die Lebensbedingungen und die Belastbarkeit <strong>der</strong> Ökosystemehaben. Somit können Stresssituationen infolge extremer Ereignisse besser toleriertwerden. Im Bereich des Grundwassers kann auf die Erfahrungen mit <strong>der</strong> Steuerung vonGrundwasserentnahmen und Infiltration zurückgegriffen werden und u.a. Maßnahmen zumWasserrückhalt und <strong>der</strong> Grundwasserneubildung entwickelt werden (LAWA 2009).20.<strong>11</strong>.2009 17


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>Diese Erkenntnisse werden im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Maßnahmenplanung für das deutscheO<strong>der</strong>einzugsgebiet unter Einbeziehung <strong>der</strong> bestehenden Unsicherheiten langfristig bei denEntscheidungsprozessen zu berücksichtigen sein. Ziel ist eine an die projizierten Klimaverän<strong>der</strong>ungenangepasste Gewässerbewirtschaftung.Für regionalisierte, belastbare Aussagen ist es erfor<strong>der</strong>lich, die Grundlagen über die Auswirkungeneiner Klimaverän<strong>der</strong>ung auf den gesamten Wasserhaushalt weiterzuentwickeln. Erstdann können die Auswirkungen besser quantifiziert und die notwendigen Vorkehrungen undwasserwirtschaftlichen Maßnahmen rechtzeitig und zielgerichtet in die Wege geleitet werden.20.<strong>11</strong>.2009 18


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>4 MaßnahmenGrundsätzlich sind im Sinne <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verwirklichung<strong>der</strong> Ziele <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 4 erfor<strong>der</strong>lich sind. Die <strong>WRRL</strong> unterscheidet dabei in <strong>Artikel</strong> <strong>11</strong> Absätze3 und 4 (§ 36 Abs. 3 und 4 WHG) zwischen „grundlegenden“ und „ergänzenden“ Maßnahmen.Beide Maßnahmenarten sind Bestandteil des Maßnahmenprogramms und werdenin den Kapiteln 4.1 und 4.2 dargestellt. Insgesamt handelt es sich bei den vorzusehendenMaßnahmen nicht nur um Maßnahmen <strong>der</strong> Wasserwirtschaft, son<strong>der</strong>n auch um Maßnahmenan<strong>der</strong>er Politikbereiche.4.1 Grundlegende MaßnahmenGrundlegende Maßnahmen im Sinne des <strong>Artikel</strong> <strong>11</strong> Absatz 3 <strong>WRRL</strong> (§ 36 Abs. 3 WHG)sind:• Maßnahmen zur Umsetzung <strong>der</strong> in Anhang VI Teil A <strong>WRRL</strong> genannten EG-<strong>Richtlinie</strong>ni) Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG),ii) Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG),iii) Trinkwasserrichtlinie (80/778/EWG) in <strong>der</strong> durch die <strong>Richtlinie</strong> 98/83/EG geän<strong>der</strong>tenFassung,iv) Seveso-II-<strong>Richtlinie</strong> (<strong>Richtlinie</strong> zur Beherrschung <strong>der</strong> Gefahren bei schweren Unfällenmit gefährlichen Stoffen, 96/82/EG),v) UVP-<strong>Richtlinie</strong> (<strong>Richtlinie</strong> über die Umweltverträglichkeitsprüfung, 85/337/EWG),vi) Klärschlammrichtlinie (86/278/EWG),vii) Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG),viii) Pflanzenschutzmittelrichtlinie (91/414/EWG),ix) Nitratrichtlinie (91/676/EWG),x) Flora-Fauna-Habitat-<strong>Richtlinie</strong> (92/43/EWG),xi) IVU-<strong>Richtlinie</strong> (<strong>Richtlinie</strong> über die integrierte Vermeidung und Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>Umweltverschmutzung, 2008/1/EG).xii) <strong>Richtlinie</strong> 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken(EG-HWRL)*,xiii) EG-Verordnung Nr. <strong>11</strong>00/2007 vom 18. Sep. 2007 mit Maßnahmen zur Wie<strong>der</strong>auffüllungdes Bestands des europäischen Aals** die <strong>WRRL</strong> ergänzende bzw. tangierende europäische Gesetzgebungeinschließlich <strong>der</strong> <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 16 <strong>WRRL</strong> <strong>nach</strong>träglich beschlossenen „<strong>Richtlinie</strong> des EuropäischenParlaments und des Rates über Umweltqualitätsnormen im Bereich <strong>der</strong>Wasserpolitik und zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2000/60/EG“ (Tochterrichtlinie UQN prioritäreStoffe).• Maßnahmen zur Umsetzung <strong>der</strong> Emissionsbegrenzungen gemäß <strong>Artikel</strong> 10 <strong>WRRL</strong>- auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> besten verfügbaren Technologien o<strong>der</strong>- die einschlägigen Emissionsgrenzwerte o<strong>der</strong>- bei diffusen Auswirkungen eine Begrenzung, die die beste verfügbare Umweltpraxiseinschließt.20.<strong>11</strong>.2009 19


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>Diese Maßnahmen werden durch § 7a WHG i. V. m. <strong>der</strong> Verordnung über das Einleitenvon Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung), das Düngemittelgesetz i. V. m. <strong>der</strong>Düngeverordnung, dem Pflanzenschutzgesetz und dem Bodenschutzgesetz umgesetzt.Die <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 16 <strong>WRRL</strong> erlassene „<strong>Richtlinie</strong> des Europäischen Parlaments und desRates über Umweltqualitätsnormen im Bereich <strong>der</strong> Wasserpolitik und zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><strong>Richtlinie</strong> 2000/60/EG“ (prioritäre Stoffe) kann erst <strong>nach</strong> Einführung in deutsches Wasserrechtberücksichtigt werden. Die Umsetzung dieser <strong>Richtlinie</strong>n in das deutsche Wasserrechtund die Landeswassergesetze ist in Anhang A2-1 dargestellt.• Maßnahmen zur Erreichung <strong>der</strong> Deckung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Wasserdienstleistungen <strong>nach</strong><strong>Artikel</strong> 9 <strong>WRRL</strong>Diese Regelung ist in den Kommunalabgabengesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, dem Abwasserabgabegesetzund weiteren Wasserabgabegesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> umgesetzt.• Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung einer effizienten und <strong>nach</strong>haltigen Wassernutzung, um nichtdie Verwirklichung <strong>der</strong> Umweltziele zu gefährdenDiese Regelung wird durch § 1a i. V. m. §§ 4 und 5 WHG erfüllt.• Maßnahmen zum Erreichen <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an Wasserkörper, die für die Entnahmevon Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch genutzt werden, um eine Verschlechterungihrer Qualität zu verhin<strong>der</strong>n und den für die Gewinnung von Trinkwasser erfor<strong>der</strong>lichenUmfang <strong>der</strong> Aufbereitung zu verringern (<strong>Artikel</strong> 7 Abs. 3 <strong>WRRL</strong>)Zur Umsetzung dieser Regelung dienen §§ 26 und 34 WHG. Darüber hinaus könnengemäß § 19 WHG Einzugsgebiete von Trinkwasserentnahmen als Wasserschutzgebieteausgewiesen werden, in denen bestimmte Handlungen verboten o<strong>der</strong> nur für beschränktzulässig erklärt sind. Die Anfor<strong>der</strong>ungen hinsichtlich <strong>der</strong> Trinkwasserqualitätwerden durch das Infektionsschutzgesetz, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzund die Trinkwasserverordnung festgelegt.• Maßnahmen zur Begrenzungen <strong>der</strong> Entnahme von Oberflächensüßwasser und Grundwassersowie die Aufstauung von Oberflächensüßwasser, eines Registers <strong>der</strong> Wasserentnahmenund einer Vorschrift über die vorherige Genehmigung <strong>der</strong> Entnahme und <strong>der</strong>AufstauungDiese Begrenzungen und <strong>der</strong> Genehmigungsvorbehalt wird durch §§ 2 bis 5 und 8WHG umgesetzt. Die Führung des Wasserbuches wird in § 37 WHG vorgeschrieben.• Maßnahmen zur Begrenzungen von künstlichen Anreicherungen o<strong>der</strong> Auffüllungen vonGrundwasserkörpernDie Begrenzung wird durch §§ 2 und 3 WHG sichergestellt.• Maßnahmen zur Regelung für Punktquellen, die Verschmutzungen verursachen können,wie ein Verbot <strong>der</strong> Einleitung von Schadstoffen o<strong>der</strong> eine vorherige Genehmigungo<strong>der</strong> Registrierung <strong>nach</strong> allgemein verbindlichen Regeln (Emissionsbegrenzungen)Diese Regelung wird durch §§ 2 bis 7a sowie § 34 WHG umgesetzt.• Maßnahmen zur Regelung bei diffusen Quellen, die Verschmutzungen verursachenkönnen, zur Verhin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Begrenzung <strong>der</strong> Einleitung von SchadstoffenDiese Regelung erfolgt durch §§ 2 bis 7 sowie § 32b, 34 WHG. Im Übrigen wird die Regelungdurch das Düngemittelgesetz i. V. m. <strong>der</strong> Düngeverordnung, das Pflanzenschutzgesetzdas Bodenschutzgesetz und das Chemikaliengesetz geregelt.20.<strong>11</strong>.2009 20


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>• Maßnahmen zur Regelung aller an<strong>der</strong>en signifikanten <strong>nach</strong>teiligen Auswirkungen aufden Wasserzustand, insbeson<strong>der</strong>e solche, die sicherstellen, dass die hydromorphologischenBedingungen <strong>der</strong> Wasserkörper so beschaffen sind, dass die Ziele <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong>erreicht werden könnenDiese Regelung erfolgt durch §§ 2 bis 7 sowie §§ 28 bis 31 WHG.• Maßnahmen zum Verbot einer direkten Einleitung von Schadstoffen in das GrundwasserDas Verbot wird durch §§ 6 und 34 WHG geregelt.• Maßnahmen zur Beseitigung <strong>der</strong> Verschmutzung von Oberflächenwasser durch prioritäreund an<strong>der</strong>e Stoffe, die das Erreichen <strong>der</strong> Umweltziele gemäß <strong>Artikel</strong> 4 <strong>WRRL</strong> verhin<strong>der</strong>nwürdenDie Regelung wird für die Beseitigung prioritärer Stoffe im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong>entsprechenden <strong>Richtlinie</strong> in deutsches Wasserrecht umgesetzt. Die Regelung für an<strong>der</strong>eStoffe wird durch §§ 2 bis 7 WHG umgesetzt.• Maßnahmen zur Vermeidung von Freisetzungen von signifikanten Mengen an Schadstoffenaus technischen Anlagen und den Folgen unerwarteter Verschmutzungen wieetwa bei Überschwemmungen vorzubeugen, Frühwarnsystemen und Maßnahmen zurVerringerung des Risikos für die aquatischen ÖkosystemeRegelungen sind durch § 19 a bis l WHG i. V. m. <strong>der</strong> Anlagenverordnung zum Umgangmit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), Chemikaliengesetz i. V. m. <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung,Bundesimmissionsschutzgesetz i. V. m. <strong>der</strong> Verordnung über genehmigungspflichtigeAnlagen getroffen. Regelungen in Überschwemmungsgebieten erfolgenin den §§ 32 WHG und im Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes.Die <strong>WRRL</strong> geht davon aus, dass mindestens die in <strong>Artikel</strong> <strong>11</strong> Absatz 3 <strong>WRRL</strong> (§ 36 Abs. 3WHG) aufgeführten grundlegenden Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich sind, um die Umweltziele <strong>der</strong><strong>Richtlinie</strong> zu erreichen. Sie spricht daher auch von den grundlegenden Maßnahmen als „zuerfüllende Mindestanfor<strong>der</strong>ungen“. Diese sind unabhängig von <strong>der</strong> konkreten Zustandsbewertungeinzelner Wasserkörper zwingend festzulegen und umzusetzen. Zu den grundlegendenMaßnahmen gehören daher diejenigen nationalen (bundes- und landes-) rechtlichenRegelungen, welche die genannten EG-<strong>Richtlinie</strong>n umsetzen und als Instrumente bereitstehen,die Ziele <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 4, 7 und 9 <strong>WRRL</strong> zu verwirklichen.In Anhang A2-1 sind die für den Bund und die einzelnen Län<strong>der</strong> <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> <strong>11</strong> Absatz 3<strong>WRRL</strong> (§ 36 Abs. 3 WHG) zu ergreifenden grundlegenden Maßnahmen (Spalte 1) und diehierfür bestehenden Vorschriften auf Bundes- und Landesebene (Spalte 2) zusammengestellt.Damit werden die gefor<strong>der</strong>ten grundlegenden Maßnahmen umgesetzt, soweit hierfürrechtliche Regelungen (Gesetze/Verordnungen des Bundes und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>) notwendigsind. Inwieweit diese rechtlichen Regelungen tatsächlich umgesetzt sind, zeigt die aktuelleBerichterstattung <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland zu den einzelnen EG-<strong>Richtlinie</strong>n (s. AnhangA2-1, Tabelle Bund, Spalte 3).Die aus den genannten rechtlichen Regelungen für die vier Planungseinheiten bzw. Bearbeitungsgebietendes deutschen O<strong>der</strong>einzugsgebietes abgeleiteten Maßnahmen sind gemeinsammit den ergänzenden Maßnahmen in Anhang A3-1 bis A3-4 aufgeführt. Allgemeine undflussgebietsspezifische Erläuterungen <strong>der</strong> grundlegenden Maßnahmen sind im Bewirtschaftungsplanfür den deutschen Teil <strong>der</strong> FGE O<strong>der</strong> enthalten (vgl. MLUV 2009).20.<strong>11</strong>.2009 21


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>4.2 Ergänzende MaßnahmenDie <strong>WRRL</strong> geht davon aus, dass allein durch die Erfüllung <strong>der</strong> grundlegenden Maßnahmendie Ziele <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> in vielen Fällen nicht erfüllt werden können. Daher sieht <strong>Artikel</strong> <strong>11</strong> Absatz4 Satz 1 und 2 <strong>WRRL</strong> (§ 36 Abs. 4 Satz 1 WHG) weitere Maßnahmen („ergänzendeMaßnahmen“) vor, die „geplant und ergriffen werden“ müssen, um die Ziele <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 4<strong>WRRL</strong> (§§ 25 a Abs. 1, 25 b Abs. 1, 32 c, und 33 a Abs. 1 WHG) zu erreichen. Solche Maßnahmensind daher entsprechend den jeweiligen Erfor<strong>der</strong>nissen ebenfalls zwingend festzulegenund umzusetzen.Die <strong>WRRL</strong> nennt dabei ausdrücklich auch rechtliche Instrumente (vgl. Anhang VI Teil B<strong>WRRL</strong>). Daher zählen auch zusätzliche bundes- und landesrechtliche Regelungen, die ggf.über die Umsetzung von EG-<strong>Richtlinie</strong>n hinausgehen und dazu beitragen, die Umweltziele<strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> zu erreichen, zu den „ergänzenden Maßnahmen“ im Sinne des <strong>Artikel</strong> <strong>11</strong> Absatz4 <strong>WRRL</strong> (§ 36 Abs. 4 Satz 1 WHG). Darüber hinaus wird in Anhang VI, Teil B die folgendenichterschöpfende Liste ergänzen<strong>der</strong> Maßnahmen angegeben:i) Rechtsinstrumenteii) administrative Instrumente,iii) wirtschaftliche o<strong>der</strong> steuerliche Instrumente,iv) Aushandlung von Umweltübereinkommen,v) Emissionsbegrenzungen,vi) Verhaltenskodizes für die gute Praxis,vii) Neuschaffung und Wie<strong>der</strong>herstellung von Feuchtgebieten,viii) Entnahmebegrenzungen,ix) Maßnahmen zur Begrenzung <strong>der</strong> Nachfrage, unter an<strong>der</strong>em För<strong>der</strong>ung einerangepassten landwirtschaftlichen Produktion,x) Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Effizienz und zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>verwendung,unter an<strong>der</strong>em För<strong>der</strong>ung von Technologien mit hohem Wassernutzungsgradin <strong>der</strong> Industrie und wassersparende Bewässerungstechniken,xi) Bauvorhaben,xii) Entsalzungsanlagen,xiii) Sanierungsvorhaben,xiv) künstliche Anreicherung von Grundwasserleitern,xv) Fortbildungsmaßnahmen,xvi) Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben,xvii) an<strong>der</strong>e relevante Maßnahmen.För<strong>der</strong>maßnahmen und die Mitarbeit von Nichtregierungsorganisationen sind wichtige Komponentenbei <strong>der</strong> Planung und Umsetzung ergänzen<strong>der</strong> Maßnahmen.20.<strong>11</strong>.2009 22


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>4.3 Auswertung <strong>der</strong> festgelegten Maßnahmen4.3.1 ErläuterungenDie Maßnahmentabellen in den Anhängen A3-1 bis A3-4 stellen festgelegte Maßnahmenartenzur Verbesserung des Zustandes <strong>der</strong> Oberflächengewässer und des Grundwassers imdeutschen Teil des O<strong>der</strong>einzugsgebietes dar, die sowohl grundlegend als auch ergänzendim Sinne <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> sein können. Es besteht Unsicherheit darüber, wo rechtlich genau dieTrennungslinie zwischen beiden Maßnahmenarten liegt, und ob und welche Konsequenzendaraus abzuleiten sind. Ungeachtet dessen besteht Konsens darüber, dass die Unterscheidungin grundlegende und ergänzende Maßnahmen in <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Bewirtschaftungsplanungkeine Rolle spielt. Sie ist jedoch für die Berichterstattung <strong>der</strong> Bewirtschaftungspläne andie EU-Kommission notwendig.Die Maßnahmen wurden auf Grundlage des in <strong>der</strong> LAWA abgestimmten Maßnahmenkatalogs(s. Anhang A1-1) festgelegt. Die insgesamt 99 Maßnahmenarten zur Verbesserung desGewässerzustandes dienen <strong>der</strong> Verringerung signifikanter Belastungen durch Punktquellen,diffuse Quellen, Wasserentnahmen, Abflussregulierungen und morphologische Verän<strong>der</strong>ungensowie an<strong>der</strong>er anthropogener Auswirkungen. Davon entfallen 76 Maßnahmenarten aufdie Oberflächengewässer und 23 auf das Grundwasser. Darüber hinaus sind im Maßnahmenkatalogkonzeptionelle Maßnahmenarten aufgeführt, die sich sowohl auf Grundwasseralsauch auf Oberflächenwasserkörper beziehen können.Die im deutschen Teil des O<strong>der</strong>einzugsgebietes festgelegten Maßnahmen beziehen sich,wie auch in an<strong>der</strong>en Flussgebietseinheiten, bei Oberflächengewässern auf die Planungseinheitenund beim Grundwasser auf Bearbeitungsgebiete, da in <strong>der</strong> internationalen FlussgebietseinheitO<strong>der</strong> keine Koordinierungsräume definiert wurden. Dabei sind die deutschenTeile <strong>der</strong> Bearbeitungsgebiete mit den jeweiligen Planungseinheiten identisch.Die Auswertung in den Anhängen A3-1 bis A3-4 enthält keine Aussagen zur Häufigkeit <strong>der</strong>innerhalb einer Planungseinheit / eines Bearbeitungsgebietes geplanten Maßnahmen.Die festgelegten Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands <strong>der</strong> Oberflächengewässersind auf Grundlage des Maßnahmenkatalogs <strong>der</strong> LAWA zusammengefasst und für die Bearbeitungsgebiete/Planungseinheitenin Anhang A3-1 aggregiert sowie für jede Planungseinheitin Anhang A3-2 detailliert aufgeführt.Im Anhang A3-2 werden die Maßnahmen für jede Planungseinheit, sortiert <strong>nach</strong> den signifikantenBelastungen, aufgeführt. Dabei wird <strong>nach</strong> <strong>der</strong>en Belastungsquellen bzw. -ursachen(Belastungstyp, Spalte 2) und <strong>nach</strong> signifikanter Herkunft (Belastungsgruppe, Spalte 3) unterschieden.In Spalte 4 werden die Maßnahmen gemäß LAWA-Maßnahmenkatalog benanntund in Spalte 1 ist <strong>der</strong>en entsprechende ID vermerkt. Der Ortsbezug in Spalte 5 dient <strong>der</strong>Verortung <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>nach</strong> Bearbeitungsgebieten bzw. Planungseinheiten. In Spalte 6ist das meldende Bundesland aufgeführt. Weitere Informationen des jeweiligen Bundeslandesin Form von Kommentaren sind in Spalte 7 aufgeführt.Anhang A3-3 fasst zusammen, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands <strong>der</strong>Grundwasserkörper in den vier Bearbeitungsgebieten des deutschen O<strong>der</strong>einzugsgebietsfestgelegt sind.In ausführlicher Form sind die Maßnahmen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Angabe des Belastungstyps(Spalte 2), <strong>der</strong> Belastungsgruppe (Spalte 3), <strong>der</strong> Maßnahmenbezeichnung gemäßLAWA-Maßnahmenkatalog (Spalte 4) sowie ihrer ID (Spalte 1), dem Ortsbezug (Spalte 5),20.<strong>11</strong>.2009 23


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>dem meldenden Bundesland (Spalte 6) sowie weiteren Kommentaren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (Spalte 7)in Anhang A3-4 dargestellt.Weitere Informationen zu grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen sind im Bewirtschaftungsplanfür den deutschen Teil <strong>der</strong> FGE O<strong>der</strong> enthalten (vgl. MLUV 2009).4.3.2 OberflächengewässerVon den 76 belastungstypspezifischen Maßnahmenarten zur Verbesserung des Zustandesvon Oberflächenwasserkörpern aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog werden im deutschenO<strong>der</strong>einzugsgebiet insgesamt 35 angewendet (vgl. Anhang A3-1). Abbildung 4-1 gibt einenÜberblick darüber, wie viele dieser Maßnahmenarten des Maßnahmenkataloges in den Bearbeitungsgebiete/Planungseinheitenbezogen auf die jeweils signifikanten Belastungstypen<strong>nach</strong> Anhang II <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> genutzt werden. Die geplanten Maßnahmen beziehen sich imBinnenland auf Fließ- und Standgewässer und im Küstenbereich auf Küstengewässer.PunktquellenAnzahl <strong>der</strong> festgelegten Maßnahmenarten161412108642diffuse QuellenAbflussregulierungen und morphologische Verän<strong>der</strong>ungenW asserentnahmenan<strong>der</strong>e anthropogene Auswirkungen0MOD LAN STH UODPlanungseinheiten/BearbeitungsgebieteAbb. 4-1: Anzahl festgelegter Maßnahmenarten für Oberflächengewässer in denPlanungseinheiten/Bearbeitungsgebieten im deutschen O<strong>der</strong>einzugsgebietauf Grundlage des Maßnahmenspektrums im LAWA-Maßnahmenkatalog (vgl. Anhang A3-1)20.<strong>11</strong>.2009 24


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>Abflussregulierungen und morphologische Verän<strong>der</strong>ungen sind eine <strong>der</strong> herausragendensignifikanten Belastungen im O<strong>der</strong>einzugsgebiet, welche eine prioritäre Maßnahmenplanungerfor<strong>der</strong>n. Bezogen auf das gesamte deutsche O<strong>der</strong>einzugsgebiet werden fürdiesen Schwerpunkt in den meisten Planungseinheiten entsprechende Maßnahmen durchgeführt.Die am häufigsten vertretenen Maßnahmen sind:• Maßnahmen zur Herstellung <strong>der</strong> linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichenAnlagen (in 3 <strong>der</strong> 4 Bearbeitungsgebiete/Planungseinheiten),• Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufverän<strong>der</strong>ung, Ufero<strong>der</strong>Sohlgestaltung inkl. begleiten<strong>der</strong> Maßnahmen (in 3 <strong>der</strong> 4 Bearbeitungsgebiete/Planungseinheiten),• Maßnahmen zur Anpassung/Optimierung <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung (in allen 4 Bearbeitungsgebieten/Planungseinheiten),• Maßnahmen zum Initiieren /Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklunginkl. begleiten<strong>der</strong> Maßnahmen (in 3 <strong>der</strong> 4 Bearbeitungsgebiete/Planungseinheiten),• Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. Gehölzentwicklung)(in 3 <strong>der</strong> 4 Bearbeitungsgebiete/Planungseinheiten),• Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich<strong>der</strong> Auenentwicklung (in 3 <strong>der</strong> 4 Bearbeitungsgebiete/Planungseinheiten)und• Anschluss von Seitengewässern, Altarmen (Quervernetzung) (in 3 <strong>der</strong> 4 Bearbeitungsgebiete/Planungseinheiten).Einen weiteren bedeutenden Schwerpunkt stellen Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungenin Oberflächengewässern aus diffusen Quellen dar. Im deutschen O<strong>der</strong>einzugsgebietist geplant, schwerpunktmäßig Maßnahmen auf landwirtschaftlicher Ebene durchzuführen.Die am häufigsten vertretenden Maßnahmen sind:• Maßnahmen zur Reduzierung <strong>der</strong> direkten Nährstoffeinträge aus <strong>der</strong> Landwirtschaft(in allen 4 Bearbeitungsgebieten/Planungseinheiten),• Maßnahmen zur Reduzierung <strong>der</strong> auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus <strong>der</strong>Landwirtschaft (in allen 4 Bearbeitungsgebieten/Planungseinheiten),• die Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Reduzierung <strong>der</strong> Nährstoffeinträge (in allen4 Bearbeitungsgebieten/Planungseinheiten) und• sonstige Maßnahmen zur Reduzierung <strong>der</strong> Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durchErosion und Abschwemmung aus <strong>der</strong> Landwirtschaft (in allen 4 Bearbeitungsgebieten/Planungseinheiten).Die am häufigsten festgelegten Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen ausPunktquellen sind:• die Optimierung <strong>der</strong> Betriebsweise von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zumRückhalt von Misch- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser (in allen 4 Bearbeitungsgebieten/Planungseinheiten),20.<strong>11</strong>.2009 25


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>• die Optimierung <strong>der</strong> Betriebsweise kommunaler Kläranlagen (in 2 <strong>der</strong> 4 Bearbeitungsgebiete/Planungseinheiten).An den Oberflächenwasserkörpern im sächsischen Teil des Bearbeitungsgebietes LausitzerNeiße besitzen darüber hinaus auch die Maßnahmen „Neubau und Sanierung von Kleinkläranlagen“,„Anschluss bisher nicht angeschlossener Gebiete an bestehende Kläranlagen“sowie „Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhaltvon Misch- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser“ eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung vor allem für die weitereVerbesserung <strong>der</strong> Abwasserentsorgungssituation in ländlichen Gebieten.Weiterhin sind bezüglich weiterer anthropogener Auswirkungen in 3 Bearbeitungsgebiete/PlanungseinheitenMaßnahmen zur Reduzierung <strong>der</strong> Belastungen infolge Landentwässerungvorgesehen. Hierzu zählen Renaturierungs- und Erhaltungsmaßnahmen für Moore undSalzwiesen, die im Land Brandenburg im Rahmen des Programms zur Stabilisierung undVerbesserung des Landschaftswasserhaushalts und in Mecklenburg-Vorpommern durch dasMoorschutzprogramm des Landes umgesetzt werden. Im sächsischen Teil des BearbeitungsgebietesLausitzer Neiße sind darüber hinaus an einzelnen Wasserkörpern auch Maßnahmenzur Eindämmung eingeschleppter Spezies vorgesehen, die aus FFH-Managementplänen mit in das Maßnahmenprogramm übernommen wurden.4.3.3 GrundwasserVon den 23 belastungstypspezifischen Maßnahmenarten zur Verbesserung des Zustandesvon Grundwasserkörpern aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog werden im deutschen Teil desO<strong>der</strong>einzugsgebietes insgesamt 7 Maßnahmenarten in Anspruch genommen (vgl. AnhangA3-3). Die meisten Maßnahmen betreffen die Reduzierung von Belastungen aus diffusenQuellen.Maßnahmen zur Reduzierung von Grundwasserverschmutzungen durch PunktquellenBelastungen durch punktuelle Stoffeinträge aus Altlasten (Altstandorte und Altablagerungen)kommen insbeson<strong>der</strong>e in urbanen Ballungsräumen mit industrieller Tradition vor.Im deutschen O<strong>der</strong>einzugsgebiet führen Altlasten nur in einem Fall zur Ausweisung einesdurch Punktquellen belasteten Grundwasserkörpers. Dieser, im Brandenburger BearbeitungsgebietMittlere O<strong>der</strong> liegende Grundwasserkörper Eisenhüttenstadt ist u.a. durchAusträge aus Deponien und Altablagerungen gefährdet, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> über50-jährigen Entwicklung des ehemaligen Eisenhüttenkombinats Ost entstanden sind. Seit2004 wurden hier mehrere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Altlastsicherung sowie Sanierungund Rekultivierung umgesetzt. Weitere notwendige Maßnahmen, die insbeson<strong>der</strong>eauch dem Schutz <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung von Eisenhüttenstadt dienen, sind konzipiertund werden in den kommenden Jahren durch die Acelor Mittal Eisenhüttenstadt GmbH undden Landkreis O<strong>der</strong>-Spree durchgeführt.Maßnahmen zur Reduzierung von Grundwasserverschmutzungen durch diffuse QuellenIn allen vier Bearbeitungsgebieten des deutschen O<strong>der</strong>einzugsgebiet sind Grundwasserkörperaufgrund diffuser Verschmutzungsquellen in einem chemisch schlechten Zustand. WesentlicheBeiträge zu den diffusen Schadstoffeinträgen in das Grundwasser liefern landwirtschaftlicheNutzungen, bebaute Gebiete und <strong>der</strong> Braunkohlenbergbau.20.<strong>11</strong>.2009 26


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>Zur Reduzierung von Verschmutzungen aus diffusen Quellen ist eine Reihe von Maßnahmenfestgelegt. So bilden beispielsweise Schmutzwasserkanalsanierungen die Möglichkeit siedlungsbedingteStoffeinträge zu reduzieren. Im Land Brandenburg werden auf kommunalerEbene entsprechende Maßnahmen umgesetzt, die u.a. auch Gebiete belasteter Grundwasserkörperbetreffen.Um eine Reduzierung von Nährstoffeinträgen in das Grundwasser durch eine angepasstelandwirtschaftliche Bewirtschaftung zu bewirken, sollen die bestehenden Agrarumweltprogrammean die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> angepasst werden, in dem die bestehenden För<strong>der</strong>katalogeum weitere <strong>WRRL</strong>-relevante För<strong>der</strong>maßnahmen erweitert werden.Im sächsischen Teil des Bearbeitungsgebietes Lausitzer Neiße wird zur wirksamen weiterenReduzierung von auswaschungsbedingten Nitrateinträgen aus <strong>der</strong> Landwirtschaft in dasGrundwasser vor allem auf die kooperative Umsetzung von im Rahmen des EU-ELER-Programms geför<strong>der</strong>ten Agrarumweltmaßnahmen „Zwischenfruchtanbau“ und „Untersaatenanbau“orientiert. Darüber hinaus tragen Maßnahmen zur Erhöhung <strong>der</strong> Stickstoffeffizienz,die im Rahmen konzeptioneller Maßnahmen (Wissens-/Erfahrungstransfer, Bildung, Beratung,Demonstrationsvorhaben) vermittelt und umgesetzt werden, ebenfalls zur weiterenMin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nitratauswaschung bei.Außerdem sollen im Brandenburger Teil des O<strong>der</strong>einzugsgebietes in den diffus belastetenGrundwasserkörpern vorhandene Grundwassermessstellen, die nicht im operativen Monitoring<strong>nach</strong> <strong>WRRL</strong> integriert sind, einer einmaligen Beprobung unterzogen werden. Zusätzlichsoll ein investigatives Monitoring durchgeführt werden. Die Grundwasserbeschaffenheit wirdhierbei mit Hilfe des „Direct-Push-Verfahrens“ aufgenommen. Diese Technologie ermöglichteine einmalige Grundwasserbeprobung ohne eine dauerhafte Messstelleneinrichtung.Im O<strong>der</strong>einzugsgebiet von Mecklenburg-Vorpommern sind Maßnahmen zur Reduzierung <strong>der</strong>auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus <strong>der</strong> Landwirtschaft innerhalb des ersten Bewirtschaftungszeitraumsvorgesehen.Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen durch WasserentnahmenGrundwasserentnahmen im Rahmen von Bergbauaktivitäten stellen im BearbeitungsgebietLausitzer Neiße eine signifikante Belastung dar.Im sächsischen Teil dieses Bearbeitungsgebietes sind an zwei Grundwasserkörpern Maßnahmenvorgesehen, die unter Berücksichtigung <strong>der</strong> ökologischen Erfor<strong>der</strong>nisse auf eineMinimierung und Begrenzung von Grundwasserentnahmen im Zusammenhang mit den dortigenAktivitäten des Braunkohlenbergbaus zielen und <strong>der</strong>en Umsetzung von speziellen Ü-berwachungsprogrammen begleitet wird.In Brandenburg werden durch Vattenfall Mining Maßnahmen durchgeführt (Dichtwandbau),die einen Grundwasserabstrom im Hangenden des Kohleflözes aus dem be<strong>nach</strong>barten polnischenGebiet zum Tagebau Jänschwalde verhin<strong>der</strong>t.20.<strong>11</strong>.2009 27


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>4.3.4 Weitere ergänzende MaßnahmenDarüber hinaus enthält das Maßnahmenprogramm weitere ergänzende, so genannte konzeptionelleMaßnahmen, die eine unterstützende Wirkung auf die grundlegenden und ergänzendenMaßnahmen haben. Zu den konzeptionellen Maßnahmen zählen:• Erstellung von Konzeptionen / Studien / Gutachten,• Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben,• Informations- und Fortbildungsmaßnahmen,• Beratungsmaßnahmen,• Einrichtung bzw. Anpassung von För<strong>der</strong>programmen,• Freiwillige Kooperationen,• Zertifizierungssysteme,• Zusätzliche Monitoringmaßnahmen,• Einrichtung bzw. Anpassung von Kontroll- und Überwachungsprogrammen.Die am meisten durchgeführten konzeptionellen Maßnahmen an Grund- und Oberflächenwasserkörperndes deutschen Teiles <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>, die im Zusammenhangmit <strong>der</strong> Erstellung des Maßnahmenprogramms genannt wurden, sind:• Einrichtung bzw. Anpassung von För<strong>der</strong>programmen,• Erstellung von Konzeptionen / Studien / Gutachten,• Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen,• Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben sowie• Informations- und Fortbildungsmaßnahmen.4.4 ZusatzmaßnahmenZusatzmaßnahmen sind erfor<strong>der</strong>lich, wenn aus den Ergebnissen <strong>der</strong> Überwachungsprogrammeo<strong>der</strong> sonstiger Daten hervorgeht, dass die gemäß <strong>Artikel</strong> 4 <strong>WRRL</strong> (§§ 25 a Abs.1, 25 b Abs. 1, 32 c, und 33 a Abs. 1 WHG) für die Wasserkörper festgelegten Ziele voraussichtlichnicht erreicht werden (<strong>Artikel</strong> <strong>11</strong> Abs. 5 <strong>WRRL</strong> / § 36 Abs. 5 WHG).Sollte sich dem<strong>nach</strong> im ersten Bewirtschaftungszyklus bis 2015 bei <strong>der</strong> Umsetzung desMaßnahmenprogramms im Rahmen <strong>der</strong> laufenden Überwachung herausstellen, dass die ergriffenengrundlegenden und ergänzenden Maßnahmen wi<strong>der</strong> Erwarten nicht zur Erreichung<strong>der</strong> prognostizierten Ziele führen, werden in den folgenden Planungszyklen Zusatzmaßnahmenergriffen. Derzeit werden bei <strong>der</strong> Maßnahmenplanung bis 2015 ausschließlich auf dieUmsetzung von grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen zum Erreichen <strong>der</strong> Umweltzielebis 2015 abgestellt.20.<strong>11</strong>.2009 28


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>5 Umsetzung5.1 ZuständigkeitenFür die Umsetzung des Maßnahmenprogramms gemäß <strong>Artikel</strong> <strong>11</strong>, Anhang VI <strong>WRRL</strong> (§ 36WHG) sind die jeweils obersten Wasserbehörden <strong>der</strong> einzelnen Bundeslän<strong>der</strong> gemäß <strong>Artikel</strong>3 <strong>WRRL</strong> verantwortlich (siehe Kapitel 10 des Bewirtschaftungsplans für den deutschen Teil<strong>der</strong> FGE O<strong>der</strong>). Sie koordinieren und überwachen die Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen durchprivate und/o<strong>der</strong> öffentliche Maßnahmeträger in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich. DieRessourcenplanung obliegt ebenfalls den Län<strong>der</strong>n. Detailinformationen sind auf <strong>der</strong> Berichtsebenefür den deutschen Teil <strong>der</strong> FGE O<strong>der</strong> nicht vorgesehen. Sie finden sich auf Ebene<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>.Gemäß dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts ist die Wasser- undSchifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Rahmen ihrer Aufgaben <strong>nach</strong> dem Bundeswasserstraßengesetzzukünftig dafür verantwortlich, an den von ihr errichteten o<strong>der</strong> betriebenenStauanlagen an Bundeswasserstraßen die ökologische Durchgängigkeit zu erhalteno<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen, soweit dies für die Erreichung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> erfor<strong>der</strong>lich ist.Seitens <strong>der</strong> WSV wird <strong>der</strong>zeitig ein Priorisierungskonzept erarbeitet für die Durchführung gegebenenfallserfor<strong>der</strong>licher Maßnahmen zur Erhaltung und Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> ökologischenDurchgängigkeit an Bundeswasserstraßen.5.2 FinanzierungsinstrumenteDie Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung von <strong>Artikel</strong>9 Absatz 1 <strong>WRRL</strong> zur Deckung <strong>der</strong> Kosten aus Wasserdienstleistungen. Zur Finanzierungvon Maßnahmen zur Umsetzung <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong> können allgemeine und zweckgebundeneLandesmittel, z.B. aus <strong>der</strong> Abwasserabgabe, verwendet werden. Die Finanzierungsinstrumentesind aufgrund verschiedener Abgabenspektren <strong>der</strong> einzelnen Bundeslän<strong>der</strong> jeweilsunterschiedlich. Soweit Maßnahmen <strong>der</strong> öffentlichen Hand erfor<strong>der</strong>lich sind, erfolgt <strong>der</strong>enUmsetzung im Rahmen vorhandener Mittel.Für die Umsetzung von Maßnahmen können zudem För<strong>der</strong>mittel aus Europäischen Strukturfondseingesetzt werden. Durch die zuständigen Län<strong>der</strong>institutionen wurde geprüft, welcheFör<strong>der</strong>mittel in Bezug auf die Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>nach</strong> <strong>WRRL</strong> in Anspruch genommenwerden können. Tabelle 5-1 nennt Beispiele möglicher europäischer Finanzierungsquellen.20.<strong>11</strong>.2009 29


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>Tab. 5-1:Mögliche Nutzung von EU-För<strong>der</strong>mitteln zur Umsetzung <strong>der</strong> <strong>WRRL</strong>KurzbezeichnungEFREEFFELERNameEuropäischer Fonds fürregionale EntwicklungFör<strong>der</strong>ung von Schutz undEntwicklung <strong>der</strong> Wasserfloraund -faunaProgramm Agrarwirtschaft,Umweltmaßnahmen, Landentwicklungmögliche NutzungSchutz und Verbesserung <strong>der</strong> UmweltSanierung von Binnengewässern einschließlich<strong>der</strong> Laichgründe und Routen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Arten(Durchgängigkeit)Verbesserung <strong>der</strong> Umwelt und <strong>der</strong> Landschaftdurch För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> LandbewirtschaftungFür konkrete Informationen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Län<strong>der</strong>n undzur Finanzierung wird auf die zuständigen Behörden verwiesen (siehe Kapitel 10 des Bewirtschaftungsplansfür den deutschen Teil <strong>der</strong> FGE O<strong>der</strong>).5.3 ÜberwachungGemäß <strong>Artikel</strong> 15 Absatz 3 <strong>WRRL</strong> ist innerhalb von drei Jahren <strong>nach</strong> Veröffentlichung jedesBewirtschaftungsplans o<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Aktualisierung (<strong>Artikel</strong> 13 Abs. 7 <strong>WRRL</strong>) ein Zwischenberichtmit einer Darstellung <strong>der</strong> Fortschritte vorzulegen, die bei <strong>der</strong> Durchführung des geplantenMaßnahmenprogramms erzielt wurden. Ein entsprechen<strong>der</strong> Bericht ist <strong>der</strong> EU-Kommission dem<strong>nach</strong> erstmals 2012 zu übergeben.Die Planung und Ableitung <strong>der</strong> für den ersten Bewirtschaftungszyklus vorgesehen Maßnahmenresultiert aus den Ergebnissen <strong>der</strong> vorläufigen Bestandsaufnahme (vgl. Bericht <strong>nach</strong><strong>Artikel</strong> 5 <strong>WRRL</strong>) und den darüber hinaus vorliegenden Ergebnissen <strong>der</strong> Überwachungsprogramme(vgl. Bericht <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 8 <strong>WRRL</strong>) die in einem kontinuierlichen Prozess fortgeschriebenwerden.5.4 UnsicherheitenBei <strong>der</strong> Aufstellung des Maßnahmenprogramms bestehen <strong>der</strong>zeit noch Unsicherheiten. DieWirkung von Maßnahmen kann meist nur qualitativ und ohne verlässliche Informationen zurzeitlichen Verzögerung angegeben werden. Darüber hinaus ist auch die Einschätzung, obeine für den ersten o<strong>der</strong> für spätere Bewirtschaftungszeiträume geplante Maßnahme umgesetztwerden kann o<strong>der</strong> nicht mit Unsicherheiten verbunden (z.B. aufgrund laufen<strong>der</strong> Planungsprozesse,Finanzierung, Flächenverfügbarkeit, gesellschaftlicher Entwicklung). DieseFaktoren wurden bei <strong>der</strong> vorliegenden Planung mit festen Größen angesetzt, die sich aberwährend des ersten Bewirtschaftungszeitraums kontinuierlich anpassen werden.Unsicherheiten im Hinblick auf die Zielerreichung entstehen aufgrund von Entwicklungen, diesich bislang o<strong>der</strong> grundsätzlich nicht mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit o<strong>der</strong> Präzision vorhersagenlassen. Dabei ist eine Vielzahl von Einflussfaktoren möglich wie z.B.:20.<strong>11</strong>.2009 30


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>• Unsicherheiten bei <strong>der</strong> Repräsentativität von biologischen Untersuchungen (jahreszeitlicheSchwankungen jährliche klimatische Schwankungen, Zahl <strong>der</strong> Messstellen,Häufigkeit von Messungen),• Unsicherheiten bei <strong>der</strong> Bewertung von Wasserkörpern (fehlende Referenzgewässer,unsichere Bewertungsverfahren),• Unsicherheiten bei <strong>der</strong> prognostizieren Wirkung <strong>der</strong> Maßnahmen werden vor allem imBereich <strong>der</strong> hydromorphologischen Verän<strong>der</strong>ungen u.a. bei <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>besiedlung mitentsprechenden Fischarten und an<strong>der</strong>er Gewässerfauna zu erwarten sein,• Unsicherheiten hinsichtlich <strong>der</strong> Flächenverfügbarkeit für die Umsetzung von Maßnahmen,• Unsicherheiten hinsichtlich <strong>der</strong> Verfügbarkeit von Maßnahmenträgern und För<strong>der</strong>mitteln,• Aufgrund <strong>der</strong> überwiegend diffusen Nährstoffeinträge sind unter Berücksichtigung <strong>der</strong>komplexen Wirkmechanismen im Untergrund (Strömungsgeschwindigkeit, Abbauverhalten)die abgeschätzten Reduktionsziele ebenfalls mit gewissen Unsicherheitenverbunden,• Verän<strong>der</strong>ungen im klimatischen Jahresverlauf des Einzugesgebietes bedingen einggf. abweichendes Nie<strong>der</strong>schlagsregime und Verschiebungen in Menge, Temperaturund Verfügbarkeit von Wasser,• Unvorhergesehene Extremereignisse (Hochwasser, Niedrigwasser) können die Umsetzungvon vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich Zeit und Wirkung deutlich beeinflussen.20.<strong>11</strong>.2009 31


Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil <strong>der</strong> Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>LiteraturDT. BUNDESREGIERUNG (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel,beschlossen vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2008.http://www.bmu.de/klimaschutz/downloads/doc/42783.phpEUROPÄISCHE KOMMISSION (2003): Common Implementation Strategy for the Water FrameworkDirective (2000/60/EC).MLUV (2009): Bewirtschaftungsplan <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 13 <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2000/60/EG für dendeutschen Teil <strong>der</strong> internationalen Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>. 2009IKSO (2008): Entwurf des Bewirtschaftungsplans <strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> 13 <strong>der</strong> <strong>Richtlinie</strong> 2000/60/EGfür die internationale Flussgebietseinheit O<strong>der</strong>. 2008LAWA (2009): „Klimawandel in den Bewirtschaftungsplänen“. Ständiger Ausschuss <strong>der</strong>LAWA „Hochwasserschutz und Hydrologie (AH)“20.<strong>11</strong>.2009 32

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