aktuelles KTB Infoheft - Kieler Turnerbund Brunswik
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Wichtig:<br />
Schäden sofort melden<br />
Die ARAG Sportversicherung muss leider in zunehmendem Maße feststellen, dass die<br />
Vereine und Mitglieder Schadenfälle erst mit erheblicher Zeitverzögerung melden. Alle<br />
Verantwortlichen in den Vereinen müssen sich darüber im klaren sein, dass mit verspäteten<br />
Schadenmeldungen unter Umständen unübersehbare Konsequenzen verbunden<br />
sein können.<br />
Für die Meldung müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Das ist notwendig,<br />
damit Ermittlungen durchgeführt werden können und die ARAG die Chance hat, Maßnahmen<br />
zu treffen, die Folgen - und damit die Kosten - des Schadenfalles unter Kontrolle<br />
zu halten. Werden diese Fristen überschritten, kann es schlimmstenfalls zu einer<br />
Ablehnung des Schadenfalles kommen.<br />
Bei Unfallschäden sind verspätete Meldungen besonders unangenehm, weil der verletzte<br />
Sportler erst entsprechend später über die ihm zustehenden Leistungen verfügen<br />
kann. Muss die Regulierung sogar abgelehnt werden, weil alle Fristen verstrichen<br />
sind, geht der Verletzte sogar leer aus.<br />
Deshalb die dringende Bitte an alle Vorstände, Sozialwarte, Unfallsachbearbeiter, Trainer<br />
und Übungsleiter: Entscheiden Sie niemals selbst, ob ein Schadenfall eine Versicherungsleistung<br />
auslösen könnte oder nicht. Melden Sie jeden Schadenfall unverzüglich<br />
an das Versicherungsbüro.<br />
Sobald Sie von einem Unfall Kenntnis bekommen: Prüfen Sie unbedingt, ob eine Unfallmeldung<br />
an das Versicherungsbüro gegangen ist, fragen Sie alle Beteiligten. Im<br />
Zweifel gibt das Versicherungsbüro Ihnen Auskunft, ob eine Meldung vorliegt oder<br />
nicht.<br />
P.S.: Unfallmeldungen sind grundsätzlich an die <strong>KTB</strong>-Geschäftsstelle einzureichen.<br />
Von dort werden sie gestempelt an das Versicherungsbüro des LSV weitergeleitet.<br />
Bitte Studienbescheinigungen rechtzeitig (sofort nach Erhalt!) abgeben.<br />
Eine Rückerstattung voll abgerufener Beiträge ist nicht möglich!<br />
Achtung, Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahre!<br />
Für alle, die 18 Jahre alt werden, wird ab diesem Zeitpunkt automatisch der Erwachsenenbeitrag<br />
erhoben. Nur bei rechtzeitiger Vorlage einer Ausbildungs-, Schul- oder Studienbescheinigung<br />
wird ein ermäßigter Beitrag für die Zeit gewährt, die auf der Bescheinigung<br />
ausgewiesen ist.<br />
Auch alle anderen Mitglieder, die eine für 2011 befristete Bescheinigung vorgelegt haben,<br />
müssen umgehend eine neue Bescheinigung vorlegen, sonst wird der volle Beitrag<br />
erhoben.<br />
Wurde der volle Beitrag wegen fehlender Ausbildungsbescheinigung etc. erhoben,<br />
kann auch bei nachträglicher Abgabe keine Rückerstattung oder Verrechnung der Beitragsdifferenz<br />
beansprucht werden.<br />
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