Schulvereinbarung - Schulelternbeirat der Ziehenschule Frankfurt

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Schulvereinbarung& SchulordnungZiehenschuleGymnasium der Stadt Frankfurt am MainJosephskirchstraße 960433 Frankfurt am MainTel. 069/21234147 Fax. 069/21232060www.ziehenschule.deStand Juli 20051

<strong>Schulvereinbarung</strong>& Schulordnung<strong>Ziehenschule</strong>Gymnasium <strong>der</strong> Stadt <strong>Frankfurt</strong> am MainJosephskirchstraße 960433 <strong>Frankfurt</strong> am MainTel. 069/21234147 Fax. 069/21232060www.ziehenschule.deStand Juli 20051


Willkommen an <strong>der</strong> <strong>Ziehenschule</strong>!Die <strong>Ziehenschule</strong> ist ein Gymnasium <strong>der</strong> Stadt <strong>Frankfurt</strong> mit französisch-bilingualem Zweig, das von fast 1300Schülern und Schülerinnen besucht wird und an dem ein fast 90-köpfiges Kollegium von Lehrerinnen und Lehrern allerFachrichtungen tätig ist. Unsere Schule ist zum einen eine große Bildungsstätte, in <strong>der</strong> es um Unterricht, Erziehungund Beratung von Heranwachsenden geht, zum an<strong>der</strong>en aber auch ein richtiger Betrieb, in dem junge und ältereMenschen, Mädchen und Jungen, Lehrer wie Schüler, Frauen wie Männer, einen großen Teil ihres Arbeitstagesverbringen und sich miteinan<strong>der</strong> wohlfühlen wollen. Damit diese Schulgemeinde - zu <strong>der</strong> auch die Eltern, die in <strong>der</strong>Schülerbibliothek, in <strong>der</strong> Hausaufgabenbetreuung und in an<strong>der</strong>en Bereichen einen ehrenamtlichen Dienst leisten, dieVerwaltungsangestellten, die Schulhausverwalter und die Pächter <strong>der</strong> Cafeteria gehören - damit diese Schulgemeindeauch wirklich zu einer Gemeinschaft <strong>der</strong> <strong>Ziehenschule</strong> zusammenwächst, haben wir die folgende <strong>Schulvereinbarung</strong>erarbeitet, in <strong>der</strong> Regeln des Zusammenlebens, <strong>der</strong> gegenseitigen Rücksichtnahme und des Respekts ebenso wie aucheine Regelung des Verhaltens im Unterricht und in den Pausen, eine Konfliktregelung wie auch die Sanktionierunggrober Verstöße gegen diese <strong>Schulvereinbarung</strong> enthalten sind.Diese <strong>Schulvereinbarung</strong> wurde von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern gemeinsamerarbeitet. Ihre einzelnen Regelungen und Bestimmungen müssen immer wie<strong>der</strong> neu überprüft und auf ihren Sinn undihre Brauchbarkeit befragt werden. Grundsätzlich sollte aber von jedem Mitglied <strong>der</strong> Schulgemeinde erwartet werden,dass es sich an diese Regelungen hält.Mit dem Eintritt in die <strong>Ziehenschule</strong> akzeptieren die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer wie auchdie Eltern diese <strong>Schulvereinbarung</strong> als für sich verbindlich und bekunden dies durch ihre Unterschrift:Vom Inhalt <strong>der</strong> <strong>Schulvereinbarung</strong> habe ich Kenntnis genommen; ich bemühe mich um Einhaltung........................................................................Datum Unterschrift (Schüler/Schülerin)Vom Inhalt <strong>der</strong> <strong>Schulvereinbarung</strong> habe ich Kenntnis genommen; ich unterstütze sie........................................................................ .......................................................................Datum Unterschrift (Eltern)Datum Unterschrift (Klassenlehrer/in / Tutor/in)Im Folgenden wird in <strong>der</strong> Regel die weibliche und die männliche o<strong>der</strong> eine geschlechtsneutrale Form benutzt.Der besseren Lesbarkeit wegen wurde an einzelnen Stellen darauf verzichtet.2


A Toleranz, Gleichbehandlung und Rücksichtnahme• Für alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulgemeinde gilt <strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> Gleichberechtigung zwischen männlichem undweiblichem Geschlecht; es spielt keine Rolle, aus welchem Land jemand kommt und welcher Religion sie o<strong>der</strong> erangehört.• An <strong>der</strong> <strong>Ziehenschule</strong> soll gegenseitige Toleranz herrschen, auch <strong>der</strong> Schwächere wird respektiert und Konfliktewerden ohne Gewalt gelöst; wir setzen auf die Überzeugungskraft unserer Argumente, hören einan<strong>der</strong> zu undversuchen, die beste Idee im gegenseitigen Dialog herauszufinden. Niemand in unserer Schulgemeinde wirdrücksichtslos behandelt o<strong>der</strong> in irgendeiner Form diskriminiert. Je<strong>der</strong> hat das Recht, angehört zu werden und vonallen an<strong>der</strong>en Respekt und Rücksichtnahme zu erfahren. Alle haben die Aufgabe, durch ihr eigenes Handeln dazubeizutragen, dass wir uns an unserer Schule wohlfühlen können.• In einem Schulklima, das von Verantwortung, gegenseitiger Rücksicht und Unterstützung geprägt ist, können wiralle unsere täglichen Aufgaben leichter bewältigen.B Wie wir miteinan<strong>der</strong> umgehenWir begegnen einan<strong>der</strong> freundlich, mit Fairness, Respekt und Toleranz. Wir achten die Rechte unserer Mitmenschenund behandeln alle an<strong>der</strong>en so, wie wir selbst gerne behandelt werden möchten.Zu unserer Schulgemeinde gehören folgende Gruppen von Personen, die unterschiedliche Rollen und Funktionenhaben: Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerschaft, Schulleitung und -verwaltungSchülerinnen und SchülerWir Schüler und Schülerinnen unterstützen einan<strong>der</strong>, belästigen niemanden und hin<strong>der</strong>n keinen am Lernen. Wirdulden we<strong>der</strong> sprachliche noch körperliche Gewalt, son<strong>der</strong>n decken grobes Fehlverhalten aus Solidarität mit denOpfern auf. Bei Konflikten suchen wir eine gewaltfreie und einvernehmliche Lösung zu finden.Unsere Sache ist es:• die Möglichkeiten zu eigenverantwortlichem Lernen sinnvoll zu nutzen und unsere Fähigkeiten aktiv imSchulleben einzusetzen,• gut vorbereitet zu sein, pünktlich zu erscheinen, die nötigen Arbeitsmittel mitzubringen, im Unterrichtausdauernd und zielgerichtet mitzuarbeiten und Störungen zu vermeiden,• unsere Hausaufgaben und an<strong>der</strong>e uns übertragene Aufgaben pünktlich und angemessen zu erledigen• <strong>der</strong> Lehrkraft offen und mit Achtung zu begegnen,• die Eltern über Erfolge wie über Probleme zu informieren und alle Mitteilungen <strong>der</strong> Schule schnell undzuverlässig zu Hause abzugeben.Wir Ziehenschüler werden durch die SV (Schülervertretuung) vertreten. Sie wird jährlich von <strong>der</strong> gesamtenSchülerschaft neu gewählt und setzt sich für unsere Interessen in vielen Gremien, Ausschüssen undKonferenzen ein. Darüber hinaus organisiert sie für uns Veranstaltungen und Projekte an unserer Schule. Alsunsere Interessenvertretung ist die SV natürlich auf unsere Anregungen und Vorschläge angewiesen. Damitwir gut mit <strong>der</strong> SV zusammenarbeiten können, sollten wir uns auch über aktuelle Projekte informieren,indem wir ab und zu in den SV-Kasten in <strong>der</strong> Pausenhalle (neben den Getränkeautomaten) schauen und dieKlassensprecher bei wichtigen Neuigkeiten SV-Stunden halten. Im SV-Kasten hängen auch die Öffnungszeitendes SV-Raums (zwischen den Räumen 403 und 404) aus, in dem die SV gerne Vorschläge entgegennimmt.Schriftliche Vorschläge können auch im SV-Fach im Lehrerzimmer hinterlegt werden. Zusammen mit <strong>der</strong> SVkümmern wir uns darum, dass wir Schüler und Schülerinnen uns an <strong>der</strong> <strong>Ziehenschule</strong> wohlfühlen können.ElternWir Eltern geben unseren Kin<strong>der</strong>n den notwendigen Rückhalt und gehen verständnisvoll mit Misserfolgenum. Wir tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung unserer Kin<strong>der</strong> und verstehen Erziehung als einegemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule, suchen regelmäßig und mit positiver Grundhaltung denKontakt mit den Lehrkräften und för<strong>der</strong>n mit den an<strong>der</strong>en Eltern aktiv das Schulleben.Zu unseren Aufgaben gehört:• Vermittlung von Grundwerten und Verhaltensregeln für ein menschliches Miteinan<strong>der</strong>; wir wollen unserenKin<strong>der</strong>n, soweit es in unseren Kräften steht, Vorbild und Anregung sein, sie ermutigen;• wir schaffen die Grundbedingungen für erfolgreiches schulisches Lernen unserer Kin<strong>der</strong> (positive3


Bildungseinstellung, ruhige Lernatmosphäre zu Hause, Erholung und Schlaf in ausreichendem Maß, gesundeErnährung);• wir sagen zu, dass wir unsere Kin<strong>der</strong> zu regelmäßigem Schulbesuch anhalten und die Erledigung vonHausaufgaben kontrollieren.Wir Eltern sind Partner aller schulischen Prozesse, wir sind zur Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern,den Schülerinnen und Schülern, sowie zur Mitarbeit in den Gremien <strong>der</strong> Schule und im Verein <strong>der</strong> Freundeund För<strong>der</strong>er <strong>der</strong> <strong>Ziehenschule</strong> aufgerufen. Im Interesse unserer Kin<strong>der</strong> ist es sinnvoll, dass alle Eltern an denElternabenden teilnehmen.LehrerschaftWir Lehrkräfte versuchen unseren Schülern und Schülerinnen ein Vorbild zu sein Wir begegnen ihnen mitWohlwollen, erkennen ihre Leistungen an und üben Kritik so, dass sie nicht beschämt o<strong>der</strong> verletzt. Wir sind unsbewusst, dass wir unsere Erziehungsaufgabe nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Eltern und Kollegenerfüllen können.Wir Lehrerinnen und Lehrer erziehen, unterrichten, beraten und betreuen sie in eigener Verantwortung undpädagogischer Freiheit.Zu unseren Aufgaben gehört:• unseren Unterricht zielorientiert gewissenhaft vorzubereiten, methodisch vielfältig anzulegen undDifferenzierungs- und För<strong>der</strong>möglichkeiten vorzusehen, pünktlich den Unterricht zu beginnen und zu beendensowie Fortbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen;• kontinuierlich Lernende und Erziehende über erreichte Lernerfolge - insbeson<strong>der</strong>e zeitnah über Leistungsabfall- zu informieren und auf erfor<strong>der</strong>liche Nacharbeiten und Korrekturen aufmerksam zu machen;• Schülerinnen und Schüler beim selbstverantwortlichen Lernen zu unterstützen;• die Bereitschaft zur Durchführung von Wan<strong>der</strong>tagen, Wan<strong>der</strong>-, Klassen und Kursfahrten;• das Erkennen von Problemen einzelner Schülerinnen und Schüler sowie innerhalb <strong>der</strong> Klasse, Hilfe bei <strong>der</strong>Problemlösung anzubieten und auch selbst anzunehmen;• die Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufsichtspflicht.SchulleitungSache <strong>der</strong> Schulleitung ist es:• alle Gruppen frühzeitig über organisatorische und pädagogische Maßnahmen zu informieren,• für die ständige intensive und offene Kommunikation zwischen allen zu sorgen und bei Entscheidungen dieInteressen aller Gruppen zu berücksichtigen,• die Zusammenarbeit <strong>der</strong> Beteiligten bei schulischen Aktivitäten, wie Klassenfahrten, Schulveranstaltungen,Schulhausgestaltung usw., zu för<strong>der</strong>n.VerwaltungSache <strong>der</strong> Verwaltungsangestellten und <strong>der</strong> Schulhausverwalter ist es,zum verwaltungstechnischen und organisatorischen Ablauf des Schulalltags beizutragen4


C Miteinan<strong>der</strong> leben1 Wenn jemand in einem Konflikt Hilfe braucht,sehen wir als Ziehenschüler o<strong>der</strong> -lehrer nichtweg, son<strong>der</strong>n schalten uns ein und bieten unsereVermittlung o<strong>der</strong> Hilfestellung an.2 Gewalt ist keine Lösung für Konflikte, welcherArt sie auch seien. Deshalb ist diese Form <strong>der</strong>Auseinan<strong>der</strong>setzung allen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong>Schulgemeinde ausdrücklich untersagt. InKonflikten, insbeson<strong>der</strong>e auch in gewaltbesetztenKonflikten, setzen wir auf das Mittel desGesprächs, <strong>der</strong> Schlichtung, <strong>der</strong> Mediation undGewaltprävention.3. Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler,Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern inKonfliktfällen sind: die Klassenlehrerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Klassenlehrer, die Tutorin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tutor, dieKlassensprecherin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klassensprecher,Mentorinnen o<strong>der</strong> Mentoren (das sind Schülerinnenund Schüler <strong>der</strong> Klassen 10 und 11, die sich <strong>der</strong>Klassen 5 und 6 annehmen), Mediatoren/innen<strong>der</strong> Schülerstreitschlichtergruppe, Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong>SV, Aufsicht führende Lehrer, Verbindungslehrer,<strong>der</strong> Beratungslehrer und <strong>der</strong> Elternbeauftragte fürSucht- und Drogenprobleme, die Schulleitung, die/ <strong>der</strong> Beauftragte aus dem <strong>Schulelternbeirat</strong> fürPrävention, Elternvertreterinnen und Elternvertreterund letztlich jede Person des persönlichenVertrauens.4. Die zur Pausenaufsicht eingeteilten Lehrerinnen undLehrer stehen bei Konflikten als Gesprächspartnerzur Verfügung. Sie werden Hinweisen vonSchülerinnen o<strong>der</strong> Schülern auf gewalttätigeAuseinan<strong>der</strong>setzungen sofort nachgehen undentsprechend eingreifen. Die Schule stelltInformationsmaterial zur Verfügung, das beiverschiedenen Arten von Konflikten Wege zurBearbeitung zeigt. Die Schule bietet Lehrerinnenund Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowieEltern Möglichkeiten zur Qualifizierung im BereichKonfliktbearbeitung an.5. Wir wollen alle Demokratie üben und erfahren.Deshalb versuchen wir, die Funktion <strong>der</strong> Gremien anunserer Schule - von <strong>der</strong> SV bis zur Schulkonferenz- noch besser kennen zu lernen und <strong>der</strong>en Arbeitmitzugestalten. Natürlich kann niemand erwarten,dass seine Ideen und Anregungen sich immerdurchsetzen und zum Tragen kommen. Deshalbakzeptieren wir Mehrheitsentscheidungen auchdann, wenn unsere Vorstellungen sich darin nichtdurchgesetzt haben.D Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände1. Die Schule ist <strong>der</strong> Arbeits- und Lebensraum vieler,wenn nicht aller Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulgemeinde;sie soll ein Ort konzentrierter Arbeit sein, an demman sich wie<strong>der</strong>finden und zu Hause fühlen kann.Je<strong>der</strong> Schüler und je<strong>der</strong> Lehrer ist mitverantwortlichfür den Zustand <strong>der</strong> Schulgebäude und desSchulgeländes. Das schließt insbeson<strong>der</strong>e auch die‚Dunkelzonen’ <strong>der</strong> Schule (etwa die Toiletten, dieKellerräume, Treppenaufgänge und Pavillons) mitein. Deshalb verpflichten sich alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong>Schule, unnötigen Müll o<strong>der</strong> Dreck zu vermeidenund zur Bewahrung einer guten Arbeitsatmosphärebeizutragen.2. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw.die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie dieSchülerinnen und Schüler sind für den Zustand<strong>der</strong> jeweiligen Unterrichtsräume verantwortlich.Dies heißt insbeson<strong>der</strong>e, dass sie für eine Lüftung<strong>der</strong> Räume und für die Beseitigung eventuellaufgetretenen Schmutzes nach dem UnterrichtSorge tragen.3. Vom zuständigen Lehrer werden in regelmäßigemWechsel Klassen und Kurse zur Sauberhaltungvon Gemeinschaftsräumen und –flächen(z.B. Eingangshalle, Pausenhöfe) eingeteilt(Ordnungsdienst).Jede Klasse regelt in eigener Regie dieGrobreinigung ihres Klassenzimmers. Auchdiejenigen Klassen, die aufgrund des Raummangelsüber keinen eigenen Klassenraum verfügen, sindfür Sauberkeit, Ordnung und pflegliche Behandlungdes ihnen zugewiesenen Raumes verantwortlich.Zusätzlich zu dieser <strong>Schulvereinbarung</strong> gibt es einevon <strong>der</strong> SV auf den Weg gebrachte Vereinbarungüber die Trennung von Müll und einenentsprechenden Entleerungsdienst.4. Beschädigungen des Schulgebäudes, des Mobiliarso<strong>der</strong> <strong>der</strong> Einrichtung müssen sofort im Sekretariato<strong>der</strong> bei den Schulhausverwaltern gemeldetwerden.5. Die Einrichtungen <strong>der</strong> Schule und die Lehr- undLernmittel sind ordentlich zu behandeln. Büchermüssen grundsätzlich eingebunden werden. Siemüssen möglichst lange für alle zur Verfügungstehen. Bei Beschädigungen o<strong>der</strong> Verlust ist Ersatzzu leisten.6. Die Einrichtungen des Schulparks, insbeson<strong>der</strong>ePflanzen und Kunstgegenstände, sind pfleglich zubehandeln.5


Regelungen/SchulordnungE Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände1. Unterrichtsbeginn und -endeAb 7.00 Uhr sind <strong>der</strong> Schulhof und die Pausenhalle<strong>der</strong> <strong>Ziehenschule</strong> für alle geöffnet, eine Aufsichtbesteht ab 7.30 Uhr. Beim ersten Blinken um7.40 Uhr begeben sich alle Schüler zu ihrenUnterrichtsräumen, sodass <strong>der</strong> Unterricht pünktlichum 7.45 Uhr beginnen kann.Nach Beendigung ihrer letzten Unterrichtsstundeverlassen die Schülerinnen und Schüler dasSchulgebäude. Für Schüler, die zusätzlich zumUnterricht noch an weiteren Aktivitäten <strong>der</strong>Schule (Hausaufgabenbetreuung, AGs, Orchesteretc.) teilnehmen, steht als Pausenhof Hof 1 zurVerfügung (siehe auch Punkt 4.).2. Schulfremde BesucherDie Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulgemeinde achten darauf,dass sich keine schulfremden Besucher aufdem Schulgelände aufhalten, und informierengegebenenfalls die Schulleitung.3. Aufenthaltsmöglichkeiten während <strong>der</strong> großenPausenHier gilt grundsätzlich: Die Schülerinnen undSchüler verbringen die großen Pausen auf denSchulhöfen, dem Schulpark o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Pausenhalle.Zusätzlich sind für alle Schüler in den großenPausen auch die Cafeteria und die Schülerbüchereigeöffnet. Flure und Treppenaufgänge sind keineAufenthaltsräume für die Schüler.4. Aufenthaltsmöglichkeiten während <strong>der</strong> FreistundenWährend <strong>der</strong> Freistunden kann man sich - unterBeachtung <strong>der</strong> Tatsache, dass nahezu alle an<strong>der</strong>enKlassen sich im Unterricht befinden - leise in <strong>der</strong>Pausenhalle, auf den Schulhöfen, im Schulpark, in<strong>der</strong> Schülerbibliothek o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Cafeteria aufhalten.Die Gänge in den Schulgebäuden sind hiervonausdrücklich ausgenommen.In <strong>der</strong> Cafeteria hat <strong>der</strong> Betreiber Hausrecht.Je<strong>der</strong> Besucher <strong>der</strong> Cafeteria hat seinen Teil dazubeizutragen, dass man sich in ihr wohlfühlen undmit Genuss etwas zu sich nehmen kann.5. Fachräume und Sporthallen dürfen nur betretenwerden, wenn die Fachlehrkraft anwesend ist.6. LernmittelbüchereiJede Klasse sollte bald nach SchuljahresbeginnBücherwarte beauftragen. Das sind die Schüler/innen, die bei <strong>der</strong> Ausleihe und Rückgabe <strong>der</strong>Lehrbücher helfen. Die Ausleihe erfolgt in <strong>der</strong>Regel mit dem Schülerausweis. Die Bücher, dievon <strong>der</strong> Lernmittelbücherei ausgeliehen werden,gehören dem Land Hessen und nicht denBenutzern. Deshalb die Bitte an alle: Behandeltdie ausgeliehenen Bücher gut, bindet sie ein, undschreibt nichts hinein, damit sie nach euch nochan<strong>der</strong>e Kin<strong>der</strong> benutzen können! Wer ein Buchbeschädigt, muss es auch ersetzen.7. SchülerbüchereiDie Schülerbücherei ist ein Ort des Lesens undLernens, in dem selbständiges Arbeiten in ruhigerAtmosphäre möglich sein soll. Sie ist montagsbis freitags von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Ein Teil<strong>der</strong> Bücher kann entliehen und mitgenommenwerden. Die Ausleihe erfolgt in <strong>der</strong> Regel mit demSchülerausweis. In <strong>der</strong> Schülerbücherei muss es leisezugehen, damit die dort Lernenden o<strong>der</strong> Lesendennicht gestört werden. Mappen und Mäntel bleibenim Vorraum.In <strong>der</strong> Schülerbücherei findet man auch denschuleigenen Multimedia-PC, auf dem man mitLernprogrammen üben kann. Wie man allesbenutzt, erfährt man dort.8. Sekretariat und SchulhausverwalterIns Sekretariat können Schülerinnen und Schülerin <strong>der</strong> Regel nur in den großen Pausen gehen. DerSchulhausverwalter steht den Schülern morgensvon 7.30 bis 7.45 Uhr und in den großen Pausenzur Verfügung. Sein Dienstraum befindet sich gleichneben <strong>der</strong> Eingangshalle.9. Verlassen des SchulgeländesDie Schülerinnen und Schüler bis einschließlich10. Klasse dürfen das Schulgelände während <strong>der</strong>Unterrichtszeit und <strong>der</strong> Pausen nicht verlassen. DerGrund liegt darin, dass außerhalb des Schulgeländeseine Aufsichts- und Versicherungspflicht <strong>der</strong>Schule nicht besteht, das heißt, dass die Haftungdes Landes Hessen und <strong>der</strong> Stadt <strong>Frankfurt</strong> fürPersonen- o<strong>der</strong> auch Sachschäden entfällt.10. DrogenDrogen aller Art sind innerhalb des Schulgeländesstrikt untersagt. Vom Hessischen Landtag wurde am26.11.2004 ein allgemeines Rauchverbot an allenhessischen Schulen verabschiedet. Seitdem ist dasRauchen für alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulgemeinde aufdem Schulgelände verboten.11. Unfälle/SanitätsraumHoffentlich passiert niemandem ein Unfall! Wennaber dennoch jemandem auf dem Schulgeländeetwas zustößt, muss schnell ein Lehrer o<strong>der</strong>eine Lehrerin gefunden werden, <strong>der</strong>/die demBetroffenen hilft, zum Sanitätsraum zu kommen.Die Sanitäter sind ausgebildete Schülerinnen undSchüler, die über das Sekretariat gerufen werdenkönnen. Wenn jemand außerdem noch zum Arztgehen muss, setzt sich das Sekretariat mit denEltern in Verbindung. Im Sekretariat gibt es auch dieFragebögen über den Unfallhergang, die ausgefülltwerden müssen, damit alles seine Ordnung hat unddie Versicherung in Kraft tritt.12. Beschädigung und Verlust von persönlichemEigentumLiebe Schülerinnen und Schüler, gebt auf eure6


7. Sollte die Lehrkraft 10 Minuten nachUnterrichtsbeginn nicht bei <strong>der</strong> Klasse bzw.dem Kurs sein, so muss eine von <strong>der</strong> Klasse o<strong>der</strong>dem Kurs beauftragte Person die Planung o<strong>der</strong>das Sekretariat informieren und entsprechendeAnweisungen an die Gruppe weitergeben.8. Alle unterrichtsfremden Gegenstände müssenwährend des Unterrichts in <strong>der</strong> Schultascheverbleiben und in <strong>der</strong> Funktion ausgeschaltetbleiben, denn Handys, MP3-Player undan<strong>der</strong>e elektronische Geräte stören dasUnterrichtsgeschehen erheblich.9. Essen und Trinken im regulären Unterricht sindnur mit Genehmigung durch die Lehrkraft inAusnahmefällen erlaubt.10. Die Klassen teilen in Absprache mit <strong>der</strong>Klassenleitung folgende Dienste (unabhängig vomAmt des Klassensprechers/<strong>der</strong> Klassensprecherin)ein: Tafeldienst, Ordnungsdienst einschließlichregelmäßiger Müllentleerung, Klassenbuchführung,Führung <strong>der</strong> Klassenkasse, Ranzenwache o. ä.11. Entschuldigung bei Fehlzeitena) Versäumt eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler eineverpflichtende Unterrichtsveranstaltung, müssendie Eltern o<strong>der</strong> die volljährige Schülerin o<strong>der</strong><strong>der</strong> volljährige Schüler spätestens am drittenVersäumnistag <strong>der</strong> Schule <strong>der</strong> Klassenlehrerino<strong>der</strong> dem Klassenlehrer (Tutor o<strong>der</strong> Tutorin) denGrund des Fernbleibens schriftlich mitteilen.b) Für Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> gymnasialenOberstufe kann die Schule (nach VO desHKM) verlangen, dass die Versäumnisgründedurch Vorlage eines ärztlichen Attestes, dessenKosten die Unterhaltspflichtigen zu tragenhaben, nachgewiesen werden. Das gilt auch fürPrüfungen.c) Innerhalb <strong>der</strong> ersten drei Tage nach Rückkehrmüssen die Entschuldigungen über dengesamten Zeitraum unaufgefor<strong>der</strong>t demKlassenlehrer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klassenlehrerin übergebenwerden. Im Falle von klassenübergreifendenKursen lassen die Schüler die Entschuldigungvon den betroffenen Fachlehrern abzeichnenund geben sie beim Klassenlehrer/Tutor ab.d) Bei Fehlen ausschließlich im Sportunterrichterhält die Fachlehrerin bzw. <strong>der</strong> Fachlehrerdie jeweilige Entschuldigung. Bei einerlängerfristigen Befreiung vom Sportunterrichtist ein ärztliches Attest vorzulegen. Übersteigtdie Dauer <strong>der</strong> Fehlzeit sechs Wochen, so kanndie Schulleitung eine weiterhin andauerndeBefreiung aussprechen o<strong>der</strong> die Vorlage einesamtsärztlichen Attestes verlangen.Auch wenn man am Sportunterrichtnicht teilnehmen kann, besteht eineAnwesenheitspflicht für die Schüler undSchülerinnen.e) Fühlt eine Schülerin / ein Schüler sich krank, someldet er/sie sich bei <strong>der</strong> Lehrkraft. Diese kannje nach Art des Unwohlseins, <strong>der</strong> Verletzungo<strong>der</strong> <strong>der</strong> Krankheit die Schülerin / den Schülerauffor<strong>der</strong>n, den Sanitätsdienst aufzusucheno<strong>der</strong> sie/ihn nach Hause entlassen. In jedemFall wird bei min<strong>der</strong>jährigen Schülerinnenund Schülern das Sekretariat versuchen,die Erziehungsberechtigten telefonisch zuinformieren.12. BeurlaubungenEin nicht krankheitsbedingtes Fehlen vom Unterrichtmuss rechtzeitig beantragt werden und bedarf<strong>der</strong> Genehmigung. Fehlzeiten von mehr als dreiUnterrichtstagen und Fehlzeiten unmittelbar voro<strong>der</strong> nach Ferien bedürfen <strong>der</strong> Genehmigung durchdie Schulleitung.13. AbmeldungWer die <strong>Ziehenschule</strong> verlassen will, muss einAbmeldeformular ausfülIen, das man im Sekretariatbekommt und das die Eltern unterschreiben. Manlegt es dem Klassenlehrer / <strong>der</strong> Klassenlehrerin vor,und dann geht es ans Sekretariat zurück. Bevorman die Schule verlässt, müssen alle ausgeliehenenSachen und Bücher zurückgegeben werden. Wasverloren o<strong>der</strong> stark beschädigt ist, muss ersetztwerden.G SanktionenWir wollen, dass die Regeln dieser<strong>Schulvereinbarung</strong> auch eingehalten werden.Wer wissentlich gegen diese Vereinbarungverstößt o<strong>der</strong> Regeln verletzt, wird für die Folgenseiner Handlung nach dem Verursacherprinzipzur Rechenschaft gezogen. Kostenerstattungfür Reinigungsarbeiten und Reparaturen o<strong>der</strong>sonstige Formen <strong>der</strong> Schadensersatzleistungsind selbstverständliche For<strong>der</strong>ungen, die dieSchulgemeinde an Schadensverursacher stellt.Wenn ein Schüler o<strong>der</strong> eine Schülerin diese<strong>Schulvereinbarung</strong> gravierend verletzt, indemer bzw. sie die Arbeitsatmosphäre o<strong>der</strong> denSchulbetrieb stark stört, die Sicherheit an<strong>der</strong>erPersonen gefährdet o<strong>der</strong> Sachschäden verursacht,werden pädagogische Maßnahmen undOrdnungsmaßnahmen auf <strong>der</strong> Grundlage desHessischen Schulgesetzes angewandt.8

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