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Anlagen - Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern

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Anlage 1(zu § 4 Abs. 1 und 2)Dienstgrade, Funktionen und damit verbundene Mindestausbildungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der WerkfeuerwehrenLfd.Nr.Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Mindestausbildung1.Feuerwehrmann/-frau-Anwärter/-inEintritt in die Freiwillige Feuerwehr oderWerkfeuerwehr2. Feuerwehrmann/-frau Truppmann§ 9 Nr. 1 Buchstabe a(Grundausbildung)3. Oberfeuerwehrmann/-frau Truppmann§ 9 Nr. 1 Buchstabe a und bmit mindestens einem Fachlehrgang4. Hauptfeuerwehrmann/-frau5. Löschmeister/-in6. Oberlöschmeister/-inTruppführer,Gerätewarte in Feuerwehren mitGrundausstattungstellvertretende Gruppenführer einerFeuerwehr mit Grundausstattungstellvertretender JugendfeuerwehrwartGruppenführer einer Feuerwehr mitGrundausstattungGerätewarte in einer Stütz- oderSchwerpunktfeuerwehrstellvertretende Gruppenführer einerStützpunkt- oder SchwerpunktfeuerwehrJugendfeuerwehrwartestellvertretende Amts- undStadtjugendfeuerwehrwarteGruppenführer einer Stütz- oderSchwerpunktfeuerwehrstellvertretende Zugführer in einer Stütz- undSchwerpunktfeuerwehrAmts- und Stadtjugendfeuerwehrwartestellvertretender KreisjugendfeuerwehrwarteTruppführerMaschinist, GerätewartGruppenführer (G)Truppführer, Jugendfeuerwehrwart undJugendleiter-CardGruppenführer (G)Maschinist, GerätewartGruppenführer (S)Truppführer, Jugendfeuerwehrwart undJugendleiter-CardGruppenführer (G), Jugendfeuerwehrwart undJugendleiter-CardGruppenführer (S)Gruppenführer (S) und ZugführerGruppenführer (G), Jugendfeuerwehrwart undJugendleiter-CardGruppenführer (G), Jugendfeuerwehrwart undJugendleiter-Card


Lfd.Nr.Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Mindestausbildung7. Hauptlöschmeister/-in8. Brandmeister/-inZugführer in einer Schwer- undStützpunktfeuerwehr,Kreisausbilder Truppmann/TruppführerKreisausbilder anderer FachrichtungenKreisjugendfeuerwehrwartestellvertretende Gemeinde- oderOrtswehrführer einer Feuerwehr mitGrundausstattungGemeinde- oder Ortswehrführer einerFeuerwehr mit Grundausstattungstellvertretende Gemeinde- oderOrtswehrführer einer StützpunktfeuerwehrstellvertretenderLandesjugendfeuerwehrwartGruppenführer (S) und ZugführerGruppenführer (S) undKreisausbilder Truppmann/TruppführerGruppenführer (S), jeweiliger Fachlehrgang undKreisausbilder seiner FachrichtungGruppenführer (G), Jugendfeuerwehrwart undJugendleiter-CardGruppenführer (S) und Leiter einer FeuerwehrGruppenführer (S) und Leiter einer FeuerwehrGruppenführer (S), Zugführer undLeiter einer FeuerwehrGruppenführer (G), Jugendfeuerwehrwart undJugendleiter-Card


Lfd.Nr.Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Mindestausbildung10. Hauptbrandmeister/-inGemeindewehrführer einerGemeindefeuerwehr mit Ortsfeuerwehren,von denen mindestens eine alsSchwerpunkt- oder Stützpunktfeuerwehreingestuft ist.Gemeinde- oder Ortswehrführer einerSchwerpunktfeuerwehrstellvertretende AmtswehrführerGruppenführer (S), Zugführer,Führer von Verbänden undLeiter einer Feuerwehr11.12.13.Amtsbrandmeister/-inAmtswehrführer2. Stadtbrandmeister/-in stellvertretende Stadtwehrführer1. Stadtbrandmeister/-in Stadtwehrführer2. Kreisbrandmeister/-in Stellvertretende Kreiswehrführer1. Kreisbrandmeister/-in KreiswehrführerstellvertretenderLandesbrandmeister/-inStellvertreter des Vorsitzenden desLandesfeuerwehrverbandes <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> e.V.Gruppenführer (S), Zugführer,Führer von Verbänden undLeiter einer FeuerwehrGruppenführer (S), Zugführer,Führer von Verbänden undLeiter einer FeuerwehrGruppenführer (S), Zugführer,Führer von Verbänden undLeiter einer FeuerwehrGruppenführer (S), Zugführer,Führer von Verbänden undLeiter einer FeuerwehrGruppenführer (S), Zugführer,Führer von Verbänden undLeiter einer Feuerwehrnach Satzung des Landesfeuerwehrverbandes<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> e.V.14. Landesbrandmeister/-inVorsitzender desLandesfeuerwehrverbandes <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> e.V.nach Satzung des Landesfeuerwehrverbandes<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> e.V.In Kreis- und Stadtfeuerwehrverbänden bestellte Fachwarte tragen die Dienstgrade, die ihnen in ihren Feuerwehren verliehen wurden.


Anlage 2(zu § 4 Abs. 3 )Lehrgangsabzeichen <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung berechtigt zum Tragen eines der folgendenLehrgangsabzeichen auf einem runden Stück Jackentuch von 45 mm Durchmesser. Es wird auf demlinken Ärmel der Dienstkleidungsjacke, in 10 cm Abstand vom unteren Ärmelende bis zur Mitte desLehrgangsabzeichen gemessen, getragen. Es wird nur ein Lehrgangsabzeichen getragen. Sindmehrere Fachausbildungen nach Nr. II.1 bis II.5 ohne Führungslehrgang nach Nr. I.1 bis I.4 derAnlage 2 erfolgreich absolviert worden, kann das Abzeichen nach Nr. II.6 getragen werden.I. FührungslehrgängeLfd.Nr.Lehrgang Lehrgangsabzeichen Abbildung1. TruppführerSilberfarbener Eichenlaubkranz, 35 mmDurchmesser, mit einem karmesinroten Stern2. GruppenführerSilberfarbener Eichenlaubkranz, 35 mmDurchmesser, mit einem gleichfarbigen Stern3. ZugführerSilberfarbener Eichenlaubkranz, 35 mmDurchmesser, mit einem goldfarbenen Stern4. Führer von VerbändenGoldfarbener Eichenlaubkranz, 35 mm Durchmesser,mit einem gleichfarbigen SternII. FachlehrgängeLfd.Nr.Lehrgang Lehrgangsabzeichen Abbildung1. AtemschutzgeräteträgerFeuerwehrangehöriger unter Atemschutzmaske,karmesinrot, 35 mm Durchmesser2. Sprechfunker karmesinroter Blitz, 35 mm lang3. Maschinistkarmesinrotes Steuerrad, 30 mm Durchmesser,die Nabe in der Mitte hat 10 mm Durchmesser,der Steuerkranz ist 2 mm breit4. Sanitäter karmesinroter Äskulapstab, 35 mm lang5. Strahlenschutz und ABC-Dienst karmesinrote gekreuzte Retorten6. mehrere Fachausbildungen karmesinroter Eichenlaubkranz, 35 mm Durchmesser


Anlage 3(zu § 3 Abs. 2)Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Pflicht- und Werkfeuerwehren müssen, vor einerWahl oder Bestellung in eine Funktion die nachfolgend aufgeführten Ausbildungen erfolgreichabgeschlossen haben:FunktionJugendfeuerwehrwarteGruppenführerAmts-, Stadt- und KreisjugendfeuerwehrwarteGemeinde- oder Ortswehrführer einer Feuerwehr mitGrundausstattungZugführerGemeinde- oder Ortswehrführer einerStützpunktfeuerwehrGemeindewehrführer einer Gemeindefeuerwehr mitOrtsfeuerwehren, die als Feuerwehren mitGrundausstattung eingeordnet sindGemeindewehrführer einer Gemeindefeuerwehr mitOrtsfeuerwehren, von denen mindestens eine alsSchwerpunkt- oder Stützpunktfeuerwehr eingestuft istGemeinde- oder Ortswehrführer einerSchwerpunktfeuerwehrAmtswehrführerStadtwehrführerKreiswehrführerAusbildungTruppmannTruppführerGruppenführer GGruppenführer SZugführer

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