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5060 Bergisch Gladbach 1 17. Juli 1986 An den Herrn ...

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Millionenprojektes einmal nutzen sollen, keinerlei Aussagen.Im Gegenteil: entsprechende Fragen der zu Hundertenin der Bürgeranhörung <strong>An</strong>wesen<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> als "nicht zu demVerfahren gehörig" zurückgewiesen. Aufgegriffen wurde allerdings- und in soweit erfreulicherweise - die <strong>An</strong>regung, dasgeplante Bauwerk wesentlich kleiner zu dimensionieren.Allerdings hätte diese Fehlplanung nach Auffassung der Unterzeichnervon vornherein vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> können.c) Die Bürger gingen nunmehr von der selbstverständlichen Erwartungaus, daß wenigstens in der zweiten <strong>An</strong>hörung (14.12.8Aussagen zum Bedarf gemacht wer<strong>den</strong>. Weit gefehlt! Obwohl bereitsin der ersten <strong>An</strong>hörung auf die allenthalben zu beobachtendeEinschränkung des Schienenverkehrs hingewiesenwurde, die auf abnehmen<strong>den</strong> Arbeitnehmerzahlen, auf dem feststehen<strong>den</strong>Bevölkerungsrückgang usw. beruhen, fehlte auchnunmehr - fast zwei Jahre nach Beginn der Planung! -insoweit jede Planrechtfertigung. Die Entrüstung der Bürgerwar umso größer, als sie auf andere Fehlplanungen der Stadt<strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> im Stadtzentrum hinweisen konnten. Dortbefin<strong>den</strong> sich nämlich, ebenfalls gegen Be<strong>den</strong>ken durchgesetzt,überdimensionierte Parkhäuser an einem Bus- undSchienenbahnhof, die überwiegend leerstehen und eher alsPenneraufenthalt <strong>den</strong>n als Parkraum dienen.d) Nunmehr wurde der Verwaltung offenbar klar, daß es von Nutzensein könnte, Unterlagen zur Frage des Bedarfs nachzuschieben.In einem Papier vom Januar 1984 - also nunmehr zwei Jahrenach Beginn der Planungen! - wurde im Wege der <strong>An</strong>alogie zuErfahrungen in anderen Städten sinngemäß die Behauptungaufgestellt, die angebliche Benutzerzahl (= Personen) vonrd. 1650 könne bei besserem Ausbau um ca. 80-100 % gesteigertwer<strong>den</strong>.Interessant ist die Bemerkung eines Ratsmitglieds zu diesemGutachten: "4 minus".Diese Äußerung - von fachkundiger Seite? - war Grundlageder Pläne, als sie in einer dritten Bürgeranhörung vom9. Mai 1984 vorgestellt wur<strong>den</strong>. Auch dort gab es aus demKreise der zu mehreren Hundert erschienen Bürger eineStimme zugunsten des Verkehrsbauwerks, alle übrigen sprachensich gegen das Verkehrsbauwerk aus. Grundlage der Ablehnungwar im wesentlichen die Abwägung zwischen <strong>den</strong> immensenKosten und dem nicht schlüssig dargelegten Bedarf.e) Am 21.1.<strong>1986</strong> fan<strong>den</strong> nunmehr - inzwischen handelte es sichum das Planfeststellungsverfahren gem. § 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes- ein (eintägiger) Erörterungsterminmit <strong>den</strong> Vertretern der Behör<strong>den</strong> und Versorgungsträgerstatt. Die Bürger gingen davon aus, daß hier inerster Linie die entschei<strong>den</strong>de Frage des Bedarfs diskutiertund dieser zuverlässig ermittelt werde. Dem war abernicht so. Am darauffolgen<strong>den</strong> Tag (22.1.<strong>1986</strong>) - also nunmehrvier Jahre nach Beginn der Planung (!) - war der Vertreterder KVB nicht in der Lage, zur Frage des Bedarfsüberzeugend Stellung zu nehmen. Er erklärte, für die neue


Haltestelle habe die KVB eine Zunahme um 100 Fahrgäste proTag berechnet. Diese Aussage erfolgte in <strong>An</strong>wesenheit zahlreicherZeugen. Sie wurde aber trotz Vorhaltungen der Stadt<strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> aufrechterhalten. Etwa eine Stunde spätermeldete sich der Vertreter der KVB erneut zu Wort und erklärte,er habe nunmehr in seinen Unterlagen "ein Blatt gefun<strong>den</strong>",aus dem hervorgehe, daß durch die neue Haltestelleeine Zunahme von Fahrgästen in der Größenordnung von 750Personen pro Tag (saldiert) zu erwarten sei.f) Diese "künftigen Fahrgäste" haben in der Zwischenzeit eineerneute "wundersame Vermehrung" gefun<strong>den</strong>, und zwar in derundatierten "Verkehrsprognose", die als <strong>An</strong>lage 13 zu <strong>den</strong>Planungsunterlagen in der Zeit vom 24. Juni bis 8. <strong>Juli</strong><strong>1986</strong> im Rathaus Bensberg zur Einsicht auslag. Ob diese voneinem anerkannten Verkehrsexperten erstellt wurde, istnicht zu erkennen.g) Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, daß noch vorkurzem die KVB an die Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> herantrat mitdem <strong>An</strong>sinnen, <strong>den</strong> Zeittakt für die Linie 1 nach Bensbergwesentlich zu verlängern. Grundlage dieses <strong>An</strong>sinnens war -wie bei zahlreichen ähnlichen Maßnahmen der KVB auf anderenLinien - die bei der KVB unbestreitbar vorherrschendeÜberzeugung, der Bedarf für <strong>den</strong> öffentlichen Schienenverkehrwerde künftig aufgrund zahlreicher Faktoren (vorallem aufgrund der negativen Bevölkerungsentwicklung)deutlich abnehmen. (Vgl. hierzu die Veröffentlichungim Kölner Stadt-<strong>An</strong>zeiger vom 16. Mai <strong>1986</strong>). Natürlichkam ein derartiges <strong>An</strong>sinnen gerade im gegenwärtigenZeitpunkt, wo Bürger und Regierungspräsi<strong>den</strong>t von der Stadt<strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> eine schlüssige Begründung für die Notwendigkeiteines aufwendigen Vorhabens fordern, sehr ungelegen.Wie von "Insidern" zu vernehmen war, war die KVBerst nach intensiven, geradezu flehentlichen Bitten derStadt bereit, von dieser Maßnahme abzusehen. Sie hättenämlich <strong>den</strong> von der Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> für ihre Planungenbehaupteten Bedarf zwingend widerlegt. Auch aussonstigem Zusammenhang ist <strong>den</strong> Unterzeichnern zuverlässigbekannt gewor<strong>den</strong>, daß die KVB <strong>den</strong> Bedarf für einen Ausbauder Endhaltestelle verneint, sich lediglich auf <strong>den</strong> Standpunktstellt, daß sie ein (luxuriöses) Verkehrsbauwerknatürlich dankend annimmt, wenn man ihr dieses seitens derStadt anbietet und auf Kosten von Stadt und Land errichtet.3. Die etwas ausführliche Darstellung dieser Historie ist wichtig,um darzutun, was von der nachgeschobenen Bedarfsermittlung zuhalten ist und von welcher Qualität diese ist. Sie hätte imübrigen am <strong>An</strong>fang aller Überlegungen stehen müssen. Von großerWichtigkeit ist aber auch die Erkenntnis, daß sämtliche bishervorgelegten Gutachten zu dem entschei<strong>den</strong><strong>den</strong> Punkt derPlanrechtfertigung, dem Bedarf, von falschen Zahlen ausgehen,diese fehlerhaft verarbeiten und deshalb auch gegen die Denkgesetzeverstoßen. Die Unterzeichner sehen bewußt davon ab,diese Mängel hier im einzelnen darzulegen, da ihr Aufdecken


in erster Linie Aufgabe der Verwaltungsbehörde ist. Die Unterzeichnerhalten sich hier auch aus taktischen Überlegungenzurück, da sie sich die Begründung dieser Behauptung für einspäteres Verwaltungsgerichtsverfahren vorbehalten möchten.4. Die Verwaltung hat auch ihre Pläne gegen die von <strong>den</strong> Bürgernvorgeschlagenen Alternativen nicht abgewägt. Zwar liegt <strong>den</strong>jetzt offengelegten Unterlagen eine "Variantenuntersuchung"(ohne Datum und ohne <strong>An</strong>gabe der Urheberschaft) vor. Sie dürfteaber vor Beginn der Planung durchgeführt wor<strong>den</strong> sein, da siedie später von der Bürgerschaft entwickelten Vorstellungen nichtberücksichtigt. Mit der Einführung in das Verfahren zum jetzigerZeitpunkt entsteht der (falsche) Eindruck, auf Alternativen seieingegangen wor<strong>den</strong>.Auffällig bei der gesamten Planung ist der Umstand, daß derBegriff "Kosten" und die Gegenüberstellung unterschiedlichaufwendiger Varianten überhaupt nicht vorkommen. Die Planungerweckt <strong>den</strong> Eindruck, als finde sie in einer Zeit überquellenderöffentlicher Kassen statt! Wirtschaftliche Gesichtspunktesind aber in die Planung mit einzubeziehen (vgl. z. B. Fromme,DVB1. <strong>1986</strong> / S. 124, 129); fehlt diese Abwägung, liegt einerheblicher Planungsmangel vor.Die Schienen der KVB erreichen schon jetzt in einem Abstandvon etwa 8 bis 9 Minuten Fußgängerweg von der geplanten Endhaltestelledie Kölner Straße (= B 55). Unmittelbar an dieserStelle befindet sich ein gegenwärtig anders genutzter unbebauterPlatz, der sich als PKW-Parkplatz und als Bushaltestellebestens eignet. Nun ist dieser "Verknüpfungspunkt" in der Tatgegenüber dem gegenwärtig von der Stadtverwaltung geplantenmit gewissen Nachteilen verbun<strong>den</strong>: Er ist etwas weiter von derÖrtlichkeit entfernt, <strong>den</strong> die Verwaltung als "Zentrum" bezeichneDie aus dem <strong>Bergisch</strong>en Land ankommen<strong>den</strong> Busse müssen etwa400 Meter weiter auf der Kölner Straße in westlicher Richtungfahren (was sie gegenwärtig übrigens ohne Verkehrsbehinderungohnehin tun). Es ist aber abzuwägen, ob die Inkaufnahme diesergeringfügigen Nachteile nicht zwingend geboten ist, wenn eineandere (vielleicht perfektionierte) Lösung mit Kosten in derGrößenordnung des rd. Vierzigfachen verbun<strong>den</strong> ist! Die <strong>An</strong>lageeines guten Parkplatzes dürfte kaum mehr als 1 Mio DM Kostenverursachen. Diese Abwägung ist aber bisher nicht ernsthaftvorgenommen wor<strong>den</strong>.Alle dargestellten Planungsmängel veranlassen die Unterzeichner,sich gegen das von der Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> ins Augegefaßte Vorhaben zu wen<strong>den</strong>, und sie beantragen, <strong>den</strong> Planin der dem Regierungspräsi<strong>den</strong>ten vorliegen<strong>den</strong> Form zu verwerfen.5. Die Unterzeichner halten es auch für unzulässig, das wirtschaftlich und technisch eine Einheit bil<strong>den</strong>de Vorhaben in zweiTeile aufzuspalten: In das Planfeststellungsverfahren für das


vorgesehene Verkehrsbauwerk - das die Verwaltung als abgeschlossenbetrachtet - und in das Planfeststellungsverfahrenfür die Trassenführung. Mit der Trennung verfolgt die Verwaltungoffensichtlich die Absicht, nach "Abschluß" der Planungenfür das Verkehrsbauwerk die jetzt vorgeschlagene Trassenführungals "zwingende Folge" darzustellen. Diese Vorgehensweiseengt die Möglichkeit zum Vortrag grundsätzlicher Einwände in unzulässigerWeise ein und stellt deshalb einen Verfahrensmangeldar.Mit vorzüglicher Hochachtung

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