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Formular Jokertage - Schule Fluntern

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Stadt ZürichKreisschulpflege ZürichbergHirschengraben 42Postfach, 8021 ZürichTel. +41 44 266 15 40Fax +41 44 266 15 48www.stadt-zuerich.ch/ksp-zuerichbergBezug von <strong>Jokertage</strong>nSchülerin / SchülerVornameNameTelefonnummer<strong>Schule</strong>inheitKlassenlehrpersonKlasse / StufeBezug von <strong>Jokertage</strong>nSchuljahrJokertag 1. Jokertag 2. JokertagDatumDen Auszug aus den Richtlinien für den Bezug von <strong>Jokertage</strong>n an der Volksschule derStadt Zürich (siehe Seite 2) habe ich / haben wir zur Kenntnis genommen.Ort / DatumUnterschrift ErziehungsberechtigteOrt / DatumVisum KlassenlehrpersonSchul- und Sportdepartement


2 / 2Auszug aus den Richtlinien für den Bezug von <strong>Jokertage</strong>n an derVolksschule der Stadt ZürichDie Volksschulverordnung (§ 30) erlaubt, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterrichtwährend zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleibenkönnen.Die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz hat folgende Richtlinien für den Bezug von<strong>Jokertage</strong>n an der Volksschule der Stadt Zürich erlassen:1. Die Sorgeberechtigten teilen den Bezug von <strong>Jokertage</strong>n spätestens 14 Tage vor dergeplanten Absenz der zuständigen Klassenlehrperson mit.2. Die <strong>Jokertage</strong> können nur pro Schuljahr bezogen werden, nicht bezogene <strong>Jokertage</strong>verfallen.3. Die Schülerinnen und Schüler sind gemäss Anweisungen der Lehrpersonen zur Nacharbeit(Nachholung des verpassten Unterrichtsstoffes) verpflichtet.4. Die Verantwortung für die Kontrolle von <strong>Jokertage</strong>n liegt bei den Schulleitungen.Die Schulleitungen erfassen den Bezug der <strong>Jokertage</strong> mit geeigneten Mitteln und erteilenin besonderen Fällen Auskünfte an andere Schulleitungen.5. Die Schulleitung kann anordnen, dass bei besonderen Schulanlässen wie insbesondereBesuchstagen, Sporttagen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlager, Projektwochen undbei Prüfungen/Test keine <strong>Jokertage</strong> bezogen werden können.Hinweis:Die Erziehungsberechtigten sind für die Abmeldung im Hort selbst verantwortlich. Elternbeiträgekönnen nicht zurückerstatten werden.__________________________________________________________________________Als besondere Schulanlässe gelten im Schulkreis Zürichberg(Schulleitungskonferenz vom 14.06.2007):• Besuchstage• Sporttage• Exkursionen• Schulreisen• Klassenlager• Projektwochen

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