Evaluation der Erarbeitungsphase - Bundesamt für Berufsbildung ...
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EHB – erarbeitet werden. Dazu wären von den Kantonen gemeinsame Mittel zur Ver-<br />
fügung zu stellen.<br />
— Weiterbildungen: Lehrpersonen, welche bisher nicht in <strong>der</strong> <strong>Berufsbildung</strong> tätig waren,<br />
sollten entsprechend dem rechtlichen Anspruch die Möglichkeit erhalten, sich berufs-<br />
pädagogisch weiterzubilden und grundlegende Kenntnisse des Schweizer Berufsbil-<br />
dungssystems sowie <strong>der</strong> darin involvierten Verbundpartner zu erlangen. Zur Vermitt-<br />
lung <strong>der</strong> Bildung in beruflicher Praxis mittels POU und IPT sowie zur Betreuung <strong>der</strong><br />
Lernenden während des Langzeitpraktikums sind zudem persönliche Erfahrungen <strong>der</strong><br />
Lehrpersonen aus <strong>der</strong> betrieblichen Arbeitswelt wünschenswert. Die Ausbildungsan-<br />
gebote des EHB bieten eine gute Grundlage.<br />
Empfehlung: Durch geeignete Weiterbildungsangebote und -massnahmen sollte die<br />
Qualifikation <strong>der</strong> Lehrpersonen im Hinblick auf die neuen Bildungsgänge, insbesonde-<br />
re betreffend Bildung in beruflicher Praxis und Betreuung <strong>der</strong> Lernenden, gesichert<br />
werden.<br />
— Erfahrungsaustausch: Die Reform «Zukunft HMS» ist mit verschiedenen Neuerungen<br />
in den Bildungsangeboten verbunden, welche die Schulen, kantonalen Behörden und<br />
OdA zuerst austesten müssen. Durch einen regen Erfahrungsaustausch, welche An-<br />
sätze sich bewährt haben, kann die Umsetzung in den nächsten Jahren sowohl im<br />
Kreis <strong>der</strong> kantonalen Behörden wie auch im Kreis <strong>der</strong> HMS optimiert werden. Dies<br />
insbeson<strong>der</strong>e, da zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Befragung bei den HMS noch Unterschiede<br />
betreffend Qualität und Umsetzungsstand <strong>der</strong> einzelnen Reformelemente festgestellt<br />
wurden.<br />
Empfehlung: Um diese Herausfor<strong>der</strong>ung meistern zu können, sollten die HMS und<br />
verantwortlichen Stellen <strong>der</strong> Kantone mit den vorhandenen Partnern, wie den OdA,<br />
dem EHB o<strong>der</strong> auch den Berufsfachschulen, zusammenarbeiten und insbeson<strong>der</strong>e<br />
von den bereits vorhandenen Erfahrungen an<strong>der</strong>er HMS profitieren. Dazu sollten das<br />
EHB sowie die Verbundpartner (KSHR, SBBK, SKKAB) untereinan<strong>der</strong> wie auch intern<br />
geeignete Gefässe <strong>für</strong> einen regelmässigen Erfahrungsaustausch definieren.<br />
— Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> Kantone: Gemäss Art. 24 des <strong>Berufsbildung</strong>sgesetzes neh-<br />
men die Kantone die Aufsicht über die berufliche Grundbildung wahr. Diese Auf-<br />
sichtsfunktion bezieht sich auf die Bildung in beruflicher Praxis wie auch auf die schu-<br />
lische Bildung und das Qualifikationsverfahren. Für eine optimale Umsetzung ist es<br />
wichtig, dass nicht die gesamte Verantwortung bei den HMS liegt, son<strong>der</strong>n die kanto-<br />
nalen Behörden ihre Verantwortlichkeiten betreffend Qualitätssicherung unter Einbe-<br />
zug <strong>der</strong> OdA (resp. Ausbildungs- und Prüfungsbranchen) wahrnehmen. Von Vorteil ist<br />
insbeson<strong>der</strong>e auch ein früher Einbezug des <strong>Berufsbildung</strong>samts als <strong>für</strong> die berufliche<br />
Grundbildung zuständige Stelle in Kantonen, in welchen die HMS dem Mittelschulamt<br />
unterstellt sind.<br />
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