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Evaluation der Erarbeitungsphase - Bundesamt für Berufsbildung ...

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EHB – erarbeitet werden. Dazu wären von den Kantonen gemeinsame Mittel zur Ver-<br />

fügung zu stellen.<br />

— Weiterbildungen: Lehrpersonen, welche bisher nicht in <strong>der</strong> <strong>Berufsbildung</strong> tätig waren,<br />

sollten entsprechend dem rechtlichen Anspruch die Möglichkeit erhalten, sich berufs-<br />

pädagogisch weiterzubilden und grundlegende Kenntnisse des Schweizer Berufsbil-<br />

dungssystems sowie <strong>der</strong> darin involvierten Verbundpartner zu erlangen. Zur Vermitt-<br />

lung <strong>der</strong> Bildung in beruflicher Praxis mittels POU und IPT sowie zur Betreuung <strong>der</strong><br />

Lernenden während des Langzeitpraktikums sind zudem persönliche Erfahrungen <strong>der</strong><br />

Lehrpersonen aus <strong>der</strong> betrieblichen Arbeitswelt wünschenswert. Die Ausbildungsan-<br />

gebote des EHB bieten eine gute Grundlage.<br />

Empfehlung: Durch geeignete Weiterbildungsangebote und -massnahmen sollte die<br />

Qualifikation <strong>der</strong> Lehrpersonen im Hinblick auf die neuen Bildungsgänge, insbesonde-<br />

re betreffend Bildung in beruflicher Praxis und Betreuung <strong>der</strong> Lernenden, gesichert<br />

werden.<br />

— Erfahrungsaustausch: Die Reform «Zukunft HMS» ist mit verschiedenen Neuerungen<br />

in den Bildungsangeboten verbunden, welche die Schulen, kantonalen Behörden und<br />

OdA zuerst austesten müssen. Durch einen regen Erfahrungsaustausch, welche An-<br />

sätze sich bewährt haben, kann die Umsetzung in den nächsten Jahren sowohl im<br />

Kreis <strong>der</strong> kantonalen Behörden wie auch im Kreis <strong>der</strong> HMS optimiert werden. Dies<br />

insbeson<strong>der</strong>e, da zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Befragung bei den HMS noch Unterschiede<br />

betreffend Qualität und Umsetzungsstand <strong>der</strong> einzelnen Reformelemente festgestellt<br />

wurden.<br />

Empfehlung: Um diese Herausfor<strong>der</strong>ung meistern zu können, sollten die HMS und<br />

verantwortlichen Stellen <strong>der</strong> Kantone mit den vorhandenen Partnern, wie den OdA,<br />

dem EHB o<strong>der</strong> auch den Berufsfachschulen, zusammenarbeiten und insbeson<strong>der</strong>e<br />

von den bereits vorhandenen Erfahrungen an<strong>der</strong>er HMS profitieren. Dazu sollten das<br />

EHB sowie die Verbundpartner (KSHR, SBBK, SKKAB) untereinan<strong>der</strong> wie auch intern<br />

geeignete Gefässe <strong>für</strong> einen regelmässigen Erfahrungsaustausch definieren.<br />

— Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> Kantone: Gemäss Art. 24 des <strong>Berufsbildung</strong>sgesetzes neh-<br />

men die Kantone die Aufsicht über die berufliche Grundbildung wahr. Diese Auf-<br />

sichtsfunktion bezieht sich auf die Bildung in beruflicher Praxis wie auch auf die schu-<br />

lische Bildung und das Qualifikationsverfahren. Für eine optimale Umsetzung ist es<br />

wichtig, dass nicht die gesamte Verantwortung bei den HMS liegt, son<strong>der</strong>n die kanto-<br />

nalen Behörden ihre Verantwortlichkeiten betreffend Qualitätssicherung unter Einbe-<br />

zug <strong>der</strong> OdA (resp. Ausbildungs- und Prüfungsbranchen) wahrnehmen. Von Vorteil ist<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch ein früher Einbezug des <strong>Berufsbildung</strong>samts als <strong>für</strong> die berufliche<br />

Grundbildung zuständige Stelle in Kantonen, in welchen die HMS dem Mittelschulamt<br />

unterstellt sind.<br />

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