Evaluation der Erarbeitungsphase - Bundesamt für Berufsbildung ...
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<strong>der</strong> kaufmännischen Grundausbildung ausmacht, wie beispielsweise in den Kantonen GE<br />
und TI. In beiden Kantonen sind die OdA auf allen Stufen <strong>der</strong> Projektorganisation invol-<br />
viert, d.h. auch massgeblich an den Arbeitsgruppen beteiligt, die sich mit <strong>der</strong> Umsetzung<br />
<strong>der</strong> Bildung in beruflicher Praxis befassen.<br />
Gemischt beurteilt wurde die Zusammenarbeit in Kantonen, in denen die duale Berufsbil-<br />
dung im Gegensatz zu den HMS eine starke Rolle spielt, o<strong>der</strong> aber in Kantonen, in denen<br />
die Schullehrpläne auf Schulebene erarbeitet wurden und somit die Zusammenarbeit<br />
über die verschiedenen HMS und nicht koordiniert über die Kantone erfolgte.<br />
Laut den Workshopteilnehmenden sind die Zuständigkeiten <strong>der</strong> OdA im Rahmen <strong>der</strong> Um-<br />
setzung <strong>der</strong> neuen Bildungsangebote nicht allen Beteiligten klar und die Kontakte mit den<br />
OdA nicht überall institutionalisiert. Zur Klärung und Übersicht findet sich im Anhang eine<br />
gemeinsam im Workshop erarbeitete Zusammenstellung <strong>der</strong> Zuständigkeiten <strong>der</strong> OdA bei<br />
<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> neuen Bildungsangebote (vgl. Anhang A-2). Die Vertreter/innen <strong>der</strong><br />
OdA wiesen darauf hin, dass die OdA in den HMS-Ausbildungsgängen (Modell 3+1) le-<br />
diglich <strong>für</strong> das BP (inkl. üK) zuständig ist und dass die Verantwortung <strong>für</strong> die schulische<br />
Bildung (inkl. Bildung in beruflicher Praxis) bei den HMS und Kantonen liegt.<br />
Im Workshop mit den OdA wurden <strong>der</strong>en Vertreter/innen nach den Voraussetzungen<br />
gefragt, die erfüllt sein müssen, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können. Dabei<br />
wurde festgehalten, dass <strong>für</strong> eine Übernahme von Aufgaben im nicht reglementierten<br />
Bereich Vereinbarungen mit den Kantonen (inkl. Regelung <strong>der</strong> Entschädigungsfrage)<br />
notwendig sind. Im reglementierten Bereich sind <strong>für</strong> das Modell 3+1 klar definierte<br />
Schnittstellen bezüglich üK und QV notwendig. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> das QV im Modell 3i.<br />
Die QS liegt <strong>für</strong> die ersten drei Jahre (inkl. IPT) im Modell 3+1 sowie <strong>für</strong> das gesamte<br />
Modell 3i in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Kantone bzw. HMS. Hingegen sind die OdA <strong>für</strong> das<br />
Langzeitpraktikum (inkl. üK) mitverantwortlich, wobei auch hier die Verantwortung <strong>für</strong> die<br />
Qualität des Praktikums gegenüber den Aufsichtsbehörden bei den HMS liegt.<br />
Die Vertreter/innen <strong>der</strong> Ausbildungs- und Prüfungsbranchen Dienstleistung und Administ-<br />
ration sowie Öffentliche Verwaltung legten im Workshop dar, dass sie in ihren Arbeiten<br />
gleich weit fortgeschritten sind und im stetigen Austausch stehen. Momentan seien sie<br />
dabei, die LLD zu erarbeiten. Durch Verzögerungen in <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> neuen Bil-<br />
dungsverordnung <strong>für</strong> die kaufmännische berufliche Grundbildung (BiVo 2012) stagnierten<br />
2010 die Arbeiten dazu aber über längere Zeit, denn nach ursprünglicher Planung hätte<br />
die neue Bildungsverordnung bereits 2011 in Kraft treten sollen. So waren erst mit <strong>der</strong><br />
Verabschiedung <strong>der</strong> Vernehmlassungsdokumente und dem Start <strong>der</strong> Vernehmlassung<br />
anfangs 2011 die notwendigen Grundlagen vorhanden, um die branchenspezifischen LLD<br />
zu erarbeiten.<br />
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