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Klinoskop 2/2009 - Klinikum Chemnitz

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Gestatten… – Das ambulante betreute Wohnen stellt sich vor<br />

Es ist 8.30 Uhr, als ich Maike Schrör in<br />

den Büroräumen des Ambulanten betreuten<br />

Wohnens (ABW) der Heim gGmbH treffe. Seit<br />

1995 betreut ein mittlerweile achtköpfiges<br />

Team aus Sozialarbeitern, Sozialpädagogen<br />

und Heilerziehungspflegern rund 75<br />

erwachsene Klienten mit geistiger oder<br />

seelischer Behinderung, die im <strong>Chemnitz</strong>er<br />

Stadtgebiet selbstständig in eigenen Mietwohnungen<br />

leben.<br />

Individuelle Betreuung<br />

möglich<br />

„Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit<br />

ist im § 53 SGB XII zu finden. Hier wird<br />

Menschen mit Behinderung ein Recht auf<br />

Eingliederungshilfe zugesprochen“, erklärt<br />

Maike Schrör, die seit Januar <strong>2009</strong> als Leiterin<br />

des ABW arbeitet. „Und unsere Einrichtung<br />

erlebt regen Zulauf, das erhöht den bürokratischen<br />

Aufwand natürlich. Seit Jahren<br />

existiert eine Warteliste. Momentan haben<br />

wir einen Betreuungsschlüssel von 1:12.<br />

Eine klare Zeitaufteilung existiert dabei allerdings<br />

nicht. Für uns stehen die individuellen<br />

Bedürfnisse der Betreuten im Vordergrund.<br />

Es gibt einige Klienten, die sich über<br />

Wochen nicht melden, weil sie ihr Leben<br />

alleine gemeistert bekommen. In dieser Zeit<br />

können wir uns um diejenigen kümmern,<br />

die aktuell Hilfe benötigen. Natürlich rufen<br />

wir in regelmäßigen Abständen bei unseren<br />

Betreuten an, um uns rückzuversichern, ob<br />

alles in Ordnung ist und welche Dinge in<br />

nächster Zeit eventuell anstehen könnten.<br />

Sollten die Betreuten selbst ein Anliegen haben,<br />

können sie rund um die Uhr in unserem<br />

Büro anrufen. Hier ist ein Anrufbeantworter<br />

geschaltet, der es uns ermöglicht, unsere<br />

Arbeit trotz Außendienst zu koordinieren und<br />

unser Betreuungsangebot zu optimieren.“<br />

Wer kann das Angebot in<br />

Anspruch nehmen?<br />

Voraussetzung für eine Zusammenarbeit<br />

zwischen dem ABW und einem Klienten ist<br />

eine Zusage der Kostenübernahme durch<br />

den Kommunalen Sozialverband Sachsen<br />

oder einem vergleichbaren Träger. In Einzelfällen<br />

übernehmen die Betreuten selbst<br />

die Finanzierung. Die geistig oder seelisch<br />

behinderten Erwachsenen müssen zudem<br />

in der Lage sein, weitestgehend ein selbstständiges<br />

Leben in einer eigenen Wohnung<br />

führen zu können. „Von entscheidender Bedeutung<br />

ist daneben, dass der Klient unser<br />

Hilfsangebot freiwillig annimmt. Unsere Arbeit<br />

basiert auf Kooperation und Vertrauen.<br />

Schließlich betreten wir nach dem Überqueren<br />

der Türschwelle einen intimen Bereich<br />

des Menschen, seine Wohnung“, verdeulicht<br />

die Leiterin des ABW.<br />

Hilfestellung bei der<br />

Existenzsicherung<br />

Das ambulante betreute Wohnen bietet in<br />

Zusammenarbeit mit dem rechtlichen Betreuer<br />

Hilfestellung in der Existenzsicherung<br />

an. Das Spektrum der möglichen Hilfe<br />

umfasst dabei vorrangig die Unterstützung<br />

im Umgang mit den eigenen finanziellen<br />

Ressourcen, aber auch die Beratung und<br />

Begleitung bei Kontakten mit Ämtern, Be-<br />

Es braucht aufgrund der vielen differierenden Termine einige Zeit, einen Fototermin mit dem Team war schwierig zu finden. Gesprächspartnerin Maike Schrör ist auf dem<br />

Bild ganz rechts zu sehen. Foto: Heim gGmbH<br />

hörden und anderen Institutionen. „Wenn<br />

ich meine Klienten bei Behördengängen oder<br />

Arztbesuchen unterstütze, versuche ich, ihre<br />

Selbstständigkeit weiter zu fördern. Nur in<br />

Ausnahmefällen hole ich den Betreuten aus<br />

der eigenen Wohnung ab. Auch wenn es für<br />

einige meiner Klienten eine Herausforderung<br />

ist, bevorzuge ich es, sie vor der entsprechenden<br />

Behörde oder der Praxis zu treffen.<br />

Das entscheide ich aber immer von Fall zu<br />

Fall“, berichtet Maike Schrör aus ihrem Arbeitsalltag.<br />

Zusätzlich besteht die Chance,<br />

Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung, der Instandsetzung<br />

und Ausstattung in Anspruch<br />

zu nehmen. „Gerade wenn einer der Klienten<br />

einen Umzug plant, gibt es viel zu erledigen.<br />

Jeder von uns weiß, welcher Aufwand damit<br />

verbunden ist. Aber auch, wenn Klienten<br />

bereits in ihrer Wohnung leben, gibt es Möglichkeiten,<br />

den Betreuten unter die Arme zu<br />

greifen“, erklärt sie.

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