Klinoskop 2/2009 - Klinikum Chemnitz
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Gestatten… – Das ambulante betreute Wohnen stellt sich vor<br />
Es ist 8.30 Uhr, als ich Maike Schrör in<br />
den Büroräumen des Ambulanten betreuten<br />
Wohnens (ABW) der Heim gGmbH treffe. Seit<br />
1995 betreut ein mittlerweile achtköpfiges<br />
Team aus Sozialarbeitern, Sozialpädagogen<br />
und Heilerziehungspflegern rund 75<br />
erwachsene Klienten mit geistiger oder<br />
seelischer Behinderung, die im <strong>Chemnitz</strong>er<br />
Stadtgebiet selbstständig in eigenen Mietwohnungen<br />
leben.<br />
Individuelle Betreuung<br />
möglich<br />
„Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit<br />
ist im § 53 SGB XII zu finden. Hier wird<br />
Menschen mit Behinderung ein Recht auf<br />
Eingliederungshilfe zugesprochen“, erklärt<br />
Maike Schrör, die seit Januar <strong>2009</strong> als Leiterin<br />
des ABW arbeitet. „Und unsere Einrichtung<br />
erlebt regen Zulauf, das erhöht den bürokratischen<br />
Aufwand natürlich. Seit Jahren<br />
existiert eine Warteliste. Momentan haben<br />
wir einen Betreuungsschlüssel von 1:12.<br />
Eine klare Zeitaufteilung existiert dabei allerdings<br />
nicht. Für uns stehen die individuellen<br />
Bedürfnisse der Betreuten im Vordergrund.<br />
Es gibt einige Klienten, die sich über<br />
Wochen nicht melden, weil sie ihr Leben<br />
alleine gemeistert bekommen. In dieser Zeit<br />
können wir uns um diejenigen kümmern,<br />
die aktuell Hilfe benötigen. Natürlich rufen<br />
wir in regelmäßigen Abständen bei unseren<br />
Betreuten an, um uns rückzuversichern, ob<br />
alles in Ordnung ist und welche Dinge in<br />
nächster Zeit eventuell anstehen könnten.<br />
Sollten die Betreuten selbst ein Anliegen haben,<br />
können sie rund um die Uhr in unserem<br />
Büro anrufen. Hier ist ein Anrufbeantworter<br />
geschaltet, der es uns ermöglicht, unsere<br />
Arbeit trotz Außendienst zu koordinieren und<br />
unser Betreuungsangebot zu optimieren.“<br />
Wer kann das Angebot in<br />
Anspruch nehmen?<br />
Voraussetzung für eine Zusammenarbeit<br />
zwischen dem ABW und einem Klienten ist<br />
eine Zusage der Kostenübernahme durch<br />
den Kommunalen Sozialverband Sachsen<br />
oder einem vergleichbaren Träger. In Einzelfällen<br />
übernehmen die Betreuten selbst<br />
die Finanzierung. Die geistig oder seelisch<br />
behinderten Erwachsenen müssen zudem<br />
in der Lage sein, weitestgehend ein selbstständiges<br />
Leben in einer eigenen Wohnung<br />
führen zu können. „Von entscheidender Bedeutung<br />
ist daneben, dass der Klient unser<br />
Hilfsangebot freiwillig annimmt. Unsere Arbeit<br />
basiert auf Kooperation und Vertrauen.<br />
Schließlich betreten wir nach dem Überqueren<br />
der Türschwelle einen intimen Bereich<br />
des Menschen, seine Wohnung“, verdeulicht<br />
die Leiterin des ABW.<br />
Hilfestellung bei der<br />
Existenzsicherung<br />
Das ambulante betreute Wohnen bietet in<br />
Zusammenarbeit mit dem rechtlichen Betreuer<br />
Hilfestellung in der Existenzsicherung<br />
an. Das Spektrum der möglichen Hilfe<br />
umfasst dabei vorrangig die Unterstützung<br />
im Umgang mit den eigenen finanziellen<br />
Ressourcen, aber auch die Beratung und<br />
Begleitung bei Kontakten mit Ämtern, Be-<br />
Es braucht aufgrund der vielen differierenden Termine einige Zeit, einen Fototermin mit dem Team war schwierig zu finden. Gesprächspartnerin Maike Schrör ist auf dem<br />
Bild ganz rechts zu sehen. Foto: Heim gGmbH<br />
hörden und anderen Institutionen. „Wenn<br />
ich meine Klienten bei Behördengängen oder<br />
Arztbesuchen unterstütze, versuche ich, ihre<br />
Selbstständigkeit weiter zu fördern. Nur in<br />
Ausnahmefällen hole ich den Betreuten aus<br />
der eigenen Wohnung ab. Auch wenn es für<br />
einige meiner Klienten eine Herausforderung<br />
ist, bevorzuge ich es, sie vor der entsprechenden<br />
Behörde oder der Praxis zu treffen.<br />
Das entscheide ich aber immer von Fall zu<br />
Fall“, berichtet Maike Schrör aus ihrem Arbeitsalltag.<br />
Zusätzlich besteht die Chance,<br />
Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung, der Instandsetzung<br />
und Ausstattung in Anspruch<br />
zu nehmen. „Gerade wenn einer der Klienten<br />
einen Umzug plant, gibt es viel zu erledigen.<br />
Jeder von uns weiß, welcher Aufwand damit<br />
verbunden ist. Aber auch, wenn Klienten<br />
bereits in ihrer Wohnung leben, gibt es Möglichkeiten,<br />
den Betreuten unter die Arme zu<br />
greifen“, erklärt sie.