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Technische Hinweise (THW Abwasser) - Vbh-hoy.de

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<strong>Technische</strong> <strong>Hinweise</strong> Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen(<strong>THW</strong> <strong>Abwasser</strong>)Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbHHoyerswerda, 15.5.2012


0. Inhaltsverzeichnis Seite1. Grundlagen 22. Anschlusskanäle 32.1 Übergabeschacht 33. Grundstücksentwässerungsanlagen 33.1 Grundleitungen 33.2 Kontroll- und Reinigungsschächte 43.3 Sicherung gegen Rückstau 43.4 Vorbehandlungs- und Reinigungsanlagen 43.5 Hebeanlagen und <strong>Abwasser</strong>pumpwerke 43.6 Kleinkläranlagen (KKA) und abflusslose Gruben 44. Anmel<strong>de</strong>- und Inbetriebsetzungsverfahren <strong>de</strong>r 4GrundstücksentwässerungsanlagenAnlagenverzeichnis:Anlage 1Anlage 2Anlage 3Anlage 4Anlage 5Anmeldung zum Anschluss an das Schmutz-/Nie<strong>de</strong>rschlagswasserkanalnetzAnlage SchmutzwasserAnlage Erhebungsbogen Nie<strong>de</strong>rschlagswasserInbetriebsetzungsberichtInbetriebsetzungsbericht KKA und abflusslose GrubenAnsprechpartnerKun<strong>de</strong>ncenter <strong>de</strong>r Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1202977 HoyerswerdaTel.-Nr.: (0 35 71) 469 1381. GrundlagenAnschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen haben <strong>de</strong>n Zweck, das in Gebäu<strong>de</strong>nund Grundstücken anfallen<strong>de</strong> Schmutz- und Nie<strong>de</strong>rschlagswasser zu sammeln und indie öffentlichen Entwässerungsanlagen abzuleiten.Sie sind nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften und <strong>de</strong>n Allgemein anerkannten Regeln <strong>de</strong>rTechnik herzustellen und zu betreiben.Grundlagen sind- das Sächsische Wassergesetz (SächsWG)- die Satzung <strong>de</strong>r Stadt Hoyerswerda über die öffentliche <strong>Abwasser</strong>beseitigung- die Allgemeinen Bedingungen <strong>de</strong>r Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH für dieEntsorgung von <strong>Abwasser</strong> in <strong>de</strong>r Stadt Hoyerswerda (AEB-A)- die DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäu<strong>de</strong> und Grundstücke- die zutreffen<strong>de</strong>n BG-Vorschriftenin <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung.<strong>Technische</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>Abwasser</strong>_V.05.11 Seite 2 von 5


2. AnschlusskanäleAnschlusskanäle sind die Grundstücksanschlüsse im Bereich <strong>de</strong>r öffentlichen Verkehrs- undGrünflächen zwischen <strong>de</strong>m <strong>Abwasser</strong>kanal und <strong>de</strong>r Grundstücksgrenze bzw. <strong>de</strong>r ersten Reinigungsöffnung(z. B. Übergabeschacht) auf <strong>de</strong>m Grundstück. Sie sind Bestanteil <strong>de</strong>r öffentlichen<strong>Abwasser</strong>anlagen <strong>de</strong>r VBH und wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>nen hergestellt und unterhalten. Artund Lage ist abhängig von <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen öffentlichen Entwässerungsanlagen. Die Interessen<strong>de</strong>r Grundstückseigentümer sind soweit als möglich zu berücksichtigen.2.1 ÜbergabeschachtAn <strong>de</strong>r Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bauraum wird durch die VBH ein Übergabe-/Hausanschlussschacht gesetzt. Dabei wird in <strong>de</strong>r Regel ein Kunststoffschacht DN 500 bis zueiner Schachttiefe von 2,00 m eingebaut. Schächte mit größeren Tiefen wer<strong>de</strong>n individuellfestgelegt. Diese sind als begehbare Schächte DN 1000 auszuführen.Die Anschlüsse <strong>de</strong>r Leitungen an <strong>de</strong>n Schacht müssen gelenkig ausgeführt wer<strong>de</strong>n, so dassauftreten<strong>de</strong> Bo<strong>de</strong>nbewegungen ohne Scha<strong>de</strong>n aufgenommen wer<strong>de</strong>n können.Schächte mit geschlossener Rohrdurchführung sind tagwasserdicht abzu<strong>de</strong>cken. Schächtemit offenem Gerinne sollten Ab<strong>de</strong>ckungen mit Lüftungsöffnungen erhalten.Die Wahl <strong>de</strong>r Schachtab<strong>de</strong>ckung richtet sich nach <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Belastbarkeit/ Verkehrslast(befahrbar - Klasse D 400, nicht befahrbar - Klasse B 125).3. GrundstücksentwässerungsanlagenDie Grundstücksentwässerungsanlage ist die Gesamtheit <strong>de</strong>r baulichen Anlagen zur Sammlung,Ableitung, Beseitigung und Behandlung von <strong>Abwasser</strong> in Gebäu<strong>de</strong>n und auf <strong>de</strong>mGrundstück. Diese wird vom Grundstückseigentümer hergestellt, betrieben und unterhalten.Vorschriften <strong>de</strong>r Hersteller sowie Betriebs- und Bedienungsanweisungen sind einzuhalten.Gesetzlich und behördlich gefor<strong>de</strong>rte Nachweise, wie z. B.- Dichtheitsprüfungen- Wartungsverträge- Prüfberichte <strong>de</strong>r Beprobungen- Entsorgungsnachweise- Betriebstagebüchersind auf Anfor<strong>de</strong>rung vorzuweisen.Zu <strong>de</strong>n Grundstücksentwässerungsanlagen gehören u. a.- Grundleitungen- Kanäle bis zum Anschlusskanal- Kontroll- und Reinigungsschächte- Rückstausicherungsanlagen- Vorbehandlungs-/Reinigungsanlagen (z. B. Fettabschei<strong>de</strong>r, Sandfänge o. ä.)- Hebeanlagen und Pumpwerke- <strong>de</strong>zentrale Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben.3.1 GrundleitungenGrundleitungen sind alle Leitungen, die im Erdreich o<strong>de</strong>r Fundamentbereich verlegt sind unddas <strong>Abwasser</strong> <strong>de</strong>m Anschlusskanal zuführen. Die Nennweite soll min. DN 100 betragen.Alle Kanäle und Leitungen, Schächte und Anlagen sind nach <strong>de</strong>n Allgemein anerkanntenRegeln <strong>de</strong>r Technik herzustellen. Dabei ist auch auf frostfreie Verlegetiefen zu achten.<strong>Technische</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>Abwasser</strong>_V.05.11 Seite 3 von 5


3.2 Kontroll- und ReinigungsschächteEin Schacht ist ein Bauwerk für erdverlegte Kanäle o<strong>de</strong>r erdverlegte <strong>Abwasser</strong>leitungen. Erdient <strong>de</strong>r Be- und Entlüftung, Kontrolle, Wartung und Reinigung, <strong>de</strong>r Zusammenführung sowieRichtungs-, Neigungs- und Querschnittsän<strong>de</strong>rungen von Kanälen o<strong>de</strong>r Leitungen.Ein Schacht kann ebenfalls verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n zur Aufnahme von Anlagen, z. B. zum Hebenvon <strong>Abwasser</strong>, Einbau von Rückstausicherungsanlagen o<strong>de</strong>r Vorbehandlungs- und Reinigungsanlagen.3.3 Sicherung gegen Rückstau<strong>Abwasser</strong>aufnahmeeinrichtungen die tiefer als die Straßenoberkante an <strong>de</strong>r Anschlussstelle<strong>de</strong>r Grundstücksentwässerungsanlage liegen, müssen wirkungsvoll und dauerhaft gegenRückstau gesichert wer<strong>de</strong>n.Für die sachgemäße Installation und <strong>de</strong>n bestimmungsgemäßen Betrieb <strong>de</strong>r Rückstausicherungsanlagenist <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer verantwortlich.Im Übrigen hat <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss <strong>de</strong>s <strong>Abwasser</strong>s zusorgen.3.4 Vorbehandlungs- und Reinigungsanlagen<strong>Abwasser</strong>, das vom „häuslichen <strong>Abwasser</strong>“ abweicht, darf nur über geeignete Vorbehandlungs-/Abschei<strong>de</strong>anlagenin die öffentlichen <strong>Abwasser</strong>anlagen eingeleitet wer<strong>de</strong>n.Entsprechen<strong>de</strong> Anlagen sind vom Grundstückseigentümer einzubauen und zu betreiben. DieBetriebsanweisungen und Wartungsvorschriften dieser Anlagen sind einzuhalten. Über Entleerung,Reinigung, Eigenkontrollen und Probenahmen ist ein Betriebstagebuch zu führen.3.5 Hebeanlagen und <strong>Abwasser</strong>pumpwerkeAnschlusskanäle können nur mit einer Tiefe an die Grundstücksgrenze gelegt wer<strong>de</strong>n, diegeringer ist als die öffentliche Entwässerungsanlage insgesamt. Zur Entsorgung <strong>de</strong>s <strong>Abwasser</strong>sim freien Gefälle sind die VBH nicht verpflichtet. Liegen die Entwässerungsgegenstän<strong>de</strong><strong>de</strong>r Grundstücksentwässerungsanlage tiefer als <strong>de</strong>r Anschlusskanal, so muss <strong>de</strong>r Grundstückseigentümereine Hebeanlage errichten und betreiben.Wenn ein Grundstück nur an eine <strong>Abwasser</strong>druckleitung angeschlossen wer<strong>de</strong>n kann, muss<strong>de</strong>r Grundstückseigentümer ein <strong>Abwasser</strong>pumpwerk herstellen und dauerhaft betreiben.Hebeanlagen und Pumpwerke sind nach <strong>de</strong>n Allgemein anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technikherzustellen. Die Betriebsanweisungen und Wartungsvorschriften <strong>de</strong>s Herstellers sind einzuhaltenund mit <strong>de</strong>r Führung eines Betriebstagebuches nachzuweisen.3.6 Kleinkläranlagen (KKA) und abflusslose GrubenAuf Grundstücken, für die eine leitungsgebun<strong>de</strong>ne Anschlussmöglichkeit an ein zentralesKlärwerk nicht besteht, müssen vom Grundstückseigentümer Kleinkläranlagen o<strong>de</strong>r abflussloseGruben hergestellt und nach <strong>de</strong>n Betriebsanweisungen und Wartungsvorschriften <strong>de</strong>sHerstellers betrieben wer<strong>de</strong>n. Behördliche Auflagen <strong>de</strong>r zuständigen Wasserbehör<strong>de</strong> sind zubeachten. KKA und abflusslose Gruben wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n VBH vor Inbetriebnahme entsprechendabgenommen. Die Entsorgung von <strong>Abwasser</strong> und Schlamm aus <strong>de</strong>zentralen <strong>Abwasser</strong>anlagenerfolgt durch die VBH.4. Anmel<strong>de</strong>- und Inbetriebsetzungsverfahren <strong>de</strong>r Grundstücksentwässerungsentwässerungsanlagenbzw. KKADer Anschluss an das <strong>Abwasser</strong>kanalnetz <strong>de</strong>r VBH ist entsprechend <strong>de</strong>n Vordrucken gemäßAnlage 1 und Anlage 2 bei <strong>de</strong>n VBH im Kun<strong>de</strong>ncenter zu beantragen. Zusätzlich sind Unter-<strong>Technische</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>Abwasser</strong>_V.05.11 Seite 4 von 5


lagen (z.B. Lageplan, Grundrissplan, Auszug aus <strong>de</strong>m Grundstückskataster) je nach Erfor<strong>de</strong>rnisbeizufügen.Bei Vollentsorgung ist für die Ermittlung <strong>de</strong>r abzuleiten<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlagswassermenge <strong>de</strong>rErhebungsbogen gemäß Anlage 3 zusätzlich erfor<strong>de</strong>rlich.Die Grundstücksentwässerungsanlage bzw. Kleinkläranlage ist <strong>de</strong>n VBH zur Abnahme anzuzeigen.Vor <strong>de</strong>r Inbetriebnahme erfolgt eine Abnahme gemeinsam mit <strong>de</strong>n VBH (möglichstam offenen Graben, <strong>de</strong>r offenen Baugrube bzw. nach Fertigstellung <strong>de</strong>r KKA/ablusslosenGrube). Zur Abnahme sind ggf. o. g. Nachweise vorzulegen und <strong>de</strong>r Inbetriebsetzungsberichtgemäß Anlage 4 bzw. Anlage 5 gemeinsam zu erstellen.<strong>Technische</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>Abwasser</strong>_V.05.11 Seite 5 von 5

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