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erwinden - Gesellschaft für Muskelkranke

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info 03.13Sessionsplanung listete das Thema abergar nicht auf. So wird nochmals einigeZeit vergehen, bis auch die Schweiz dieBRK ratifiziert.Die UNO-BRK stellt ein klaresBekenntnis zur Gleichstellung von Menschenmit und ohne Behinderung dar. Siewill die volle Anwendung der grundlegendenMenschenrechte, wie sie die Schweizmit der Menschenrechtskonventionunterschrieben hat, auch <strong>für</strong> Menschenmit Behinderung. Erklärtes Ziel der BRKist es, die Teilhabemöglichkeiten am politischen,wirtschaftlichen, sozialen undkulturellen Leben zu fördern.Die Schweiz hat mit dem Gleichstellungsartikel,mit dem Diskriminierungsverbotund mit dem Behindertengleichstellungsgesetzschon einiges unternommen,um Hindernisse <strong>für</strong> Menschen mitBehinderung zu reduzieren oder ganz zubeseitigen. Trotz dieser Gesetze werden inder Schweiz Menschen mit Behinderungtäglich mit zahlreichen Benachteiligun-sozialpolitikgen konfrontiert, so zum Beispiel beimZugang zu Bauten, zum öffentlichen Verkehr,zu Dienstleistungen, bei der Ausbildungsowie bei der Arbeit.Durch den Entscheid zur Ratifizierungder UNO-BRK hat der Nationalratanerkannt, dass dieser Zustand untragbarist. Er bekräftigt damit das Ziel desSchweizer Behindertenrechts, Menschenmit Behinderung eine autonome Teilhabeam gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.Die BRK ist demzufolge nur einlogischer Schritt in die eingeschlageneRichtung. Bundesrat Didier Burkhalterunterstreicht: sie konkretisiere das bestehendeSchweizer Behindertenrecht undstärke seine Umsetzung.// weitere Infosletzte News nach Redationsschluss:Zustimmung der Ständeratskommission(SGK-SR) zur Ratifizierung derBRK. Mehr dazu:www.muskelgesellschaft.ch17 |||Das neue ErwachsenenschutzrechtSeit dem 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft (sieheauch «info» 01.13). Die Einrichtung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde(KESB) ist die grösste Veränderung./ Christina Stadelmann, Sozialarbeiterin FHAber auch <strong>für</strong> alle in der Schweiz lebendenPersonen bringt es einige Änderungen. Wirkönnen einfacher und umfangreicher darüberbestimmen, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit<strong>für</strong> uns Entscheide fällt, undwie die Entscheide zu fällen sind.PatientenverfügungMit der Patientenverfügung kann jedePerson <strong>für</strong> den Fall ihrer Urteilsunfähigkeitbestimmen, welche medizinischenund pflegerischen Massnahmen durchgeführtwerden dürfen. Auch kann hier

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