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Geschäftsbedingungen - ING DiBa Direktbank Austria

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1.16 Minderjährige. Mündige Minderjährige ab dem vollendeten 16. Lebensjahrmit Meldeadresse in Österreich haben die Möglichkeit, ein Direkt-Spar kontozu eröffnen.1.17 Kündigung. Sie können das Direkt-Sparkonto jederzeit schriftlich perBrief mit Originalunterschrift kündigen. Änderungen eines Kontoinhabers oderKündigung des Direkt-Sparkontos bei einem Gemeinschaftskonto können ebenfallsnur schriftlich per Brief mit Originalunterschrift von beiden Kontoinhabernin Auftrag gegeben werden.2 Direkt-Festgeld2.1 Direkt-Festgeld. Das Direkt-Festgeld ist eine Spareinlage mit einem fixenZinssatz und zeitlich befristet (Festlaufzeit). Sie können den An lage betrag amBeginn der Laufzeit nur von Ihrem zugeordneten Direkt-Sparkonto umbuchenlassen. Sie können den An la gebetrag während der Festlaufzeit weder aufstockennoch einen Teil davon abheben.2.2 Der Kontovertrag umfasst nur Kontoführung und Verlängerung oderRückbuchung am Laufzeitende. Sie können mit dem Direkt-Festgeldkonto keineZahlungen abwickeln. Wir führen auch keine Lastschriften durch.2.3 Sie benötigen ein Direkt-Sparkonto als Verrechnungskonto, wenn Sie einDirekt-Festgeldkonto eröffnen. Wenn Sie noch keines haben, eröffnen wir kostenlosund automatisch eines für Sie.2.4 Sie erhalten rechtzeitig vor Ablauf der Festlaufzeit eine schriftliche Information.Falls Sie uns keinen anderslautenden Verfügungswunsch zukommen lassen,wird der Vertrag automatisch zu den dann jeweils gültigen Konditionen (siehejeweils gültiges Konditionenblatt im Internet) um die ursprüngliche Laufzeitverlängert und das Guthaben wird inklusive Zinsen weiter veranlagt. Einen Auszahlungswunschkönnen Sie uns bis spätestens drei Tage vor Fälligkeit bekanntgeben. Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht ist davon nicht betroffen.2.5 Sie können Ihr Guthaben nach Ende der Laufzeit nur auf Ihr zugehörigesDirekt-Sparkonto umbuchen lassen.2.6 Kontoinhaber. Wir führen pro Direkt-Festgeldkonto als Kontoinhaber undwirtschaftlich Berechtigten immer nur den volljährigen Erstkontoinhaber deszugeordneten Direkt-Sparkontos.2.7 Verzinsung. Wir verzinsen Ihr Guthaben für die Dauer der Festlaufzeit – abdem Tag, an dem wir den Anlagebetrag auf dem Direkt-Festgeldkonto gutschreiben.2.8 Im Vertrag vereinbaren wir die Verzinsung für die erste Festlaufzeit. Dazuerhalten Sie von uns am Ende der Laufzeit eine Abrechnung.2.9 Wir schreiben die Zinsen am Ende jeder Festlaufzeit Ihrem Direkt-Festgeldkontogut.2.10 Kündigung. Weder Sie noch wir können das Direkt-Festgeldkontowährend der vereinbarten Laufzeit kündigen. Ausnahme: Kündigung auswichtigem Grund. In diesem Fall verzinsen wir vor Fälligkeit geleistete Zahlungenals Vorschüsse – dabei ziehen wir ein Promille vom Anlagebetrag provollen Monat nicht eingehaltener Festlaufzeit ab (nach § 32 Abs. 8 BWG –Bankwesengesetz). Bitte beachten Sie: Eine Abtretung, Verpfändung oder Übertragungder Rechte aus dem Direkt-Festgeldkonto ist nicht zulässig.2.11 Wir können das Produkt Direkt-Festgeld jederzeit aus unserem Angebotherausnehmen und Ihren Wunsch nach Verlängerung ablehnen. Wir überweisenin diesem Fall Ihr Guthaben am Ende der Laufzeit auf Ihr Direkt-Sparkonto undlösen Ihr Direkt-Festgeldkonto auf.3 Direkt-Depot3.1 Direkt-Depot. Das Direkt-Depot ist ein Depot, über das Sie Invest mentfonds,die wir vertreiben, kaufen und verkaufen können.3.2 Die Depoteröffnung und Depotführung für Staatsbürger der USA, für Personenmit Kontaktdaten in den USA, Besitzer einer Green Card der USA odermit einem anderen US-Bezug ist nicht möglich. Erlangt der Depotinhaber einenUS-Bezug, behalten wir uns vor, die Möglichkeit der Durchführung von Kaufaufträgenbzw. Fonds-Ansparplänen einzustellen, dieses Direkt-Depot innerhalbeiner zweimonatigen Kündigungsfrist zu schließen und die etwaigen auf diesemDirekt-Depot vorhandenen Werte bestens zu verkaufen, sofern diese nicht innerhalbder Frist vom Kunden verkauft oder zu einer anderen Bank übertragenwerden.3.3 Depotinhaber. Wir führen pro Direkt-Depot als Depotinhaber undwirtschaftlich Berechtigten immer nur den volljährigen Erstkontoinhaber deszugeordneten Direkt-Sparkontos. Die Rechte aus dem Depot können wederabgetreten noch verpfändet werden.3.4 Verrechnungskonto. Sie benötigen ein Direkt-Sparkonto als Ver rechnungskonto,wenn Sie ein Direkt-Depot eröffnen. Wenn Sie noch keines haben,eröffnen wir kostenlos und automatisch eines für Sie.3.5 Wir führen das Direkt-Depot kostenlos. Depots, die keine Positionen undkeine auszuführenden Aufträge aufweisen, können wir schließen, wenn in denvergangenen zwölf Monaten keine Bewegung stattgefunden hat. Hierüber informierenwir Sie rechtzeitig.3.6 Ein Depotübertrag von der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> <strong>Direktbank</strong> <strong>Austria</strong> zu einer inländischenFremdbank ist jederzeit möglich. Bitte geben Sie uns Ihren Auftragschriftlich per Brief mit Originalunterschrift bekannt. Anfallende Spesen sind vonIhnen zu tragen.3.7 Sie erhalten Ihren Depotauszug einmal im Jahr.3.8 Aufträge. Wir kaufen, verwahren und verkaufen nur Anteile an ausschüttendenInvestmentfonds (erwirtschaftete Erträge und realisierte Kapitalgewinnewerden mehrheitlich an ihre Anteilsinhaber ausgeschüttet) und thesaurierendenInvestmentfonds (alle Erträge werden sofort wieder in neue Fondsanteile angelegt)österreichischer und internationaler Fondsgesellschaften.3.9 Diese Aufträge werden im Sinne eines reinen Durchführungsgeschäfts(Execution-only-Geschäft) lediglich ausgeführt oder angenommen und weitergeleitet.3.10 Wir führen Ihre Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren in derRegel als Kommissionär aus. Wir können Ihre Aufträge zum Kauf und Verkaufvon Wertpapieren nur teilweise ausführen, wenn die Marktlage eine vollständigeDurchführung nicht zulässt.3.11 Wir selbst nehmen Ihre Aufträge nur an und übermitteln sie an Zwischenkommissio näre und Fondsgesellschaften, die Ihre Aufträge abwickeln (nachWert papier auf sichtsgesetz, WAG 2007): Alle Zwischenkommissionäre und Fondsgesellschaftenfinden Sie im Internet (nach § 52 WAG 2007). Die Zwischenkommissionäreund Fondsgesellschaften gewährleisten, dass sie gleichbleibenddas beste Ergebnis für Sie erreichen, indem sie sich an unsere Geschäftsbedingungenhalten.3.12 Bei Fonds gibt es ein Minimuminvestment und einen Mindest fondsansparbetrag.Sie finden diese beiden Beträge auf unserem jeweils gültigenKonditionenblatt im Internet.3.13 Ob Depoteröffnung, Kauf oder Verkauf: Wir nehmen Ihre Aufträge überdas Online-Banking, schriftlich per Brief oder telefonisch entgegen (jedoch nichtper Fax oder E-Mail).3.14 Wir können nicht prüfen, ob• Ihre Aufträge vollständig und richtig sind.• der Auftraggeber – selbst bei richtiger Angabe der jeweiligen Berechtigungsmerkmale(persönliche Identifikationsnummer [PIN], <strong>DiBa</strong> Schlüssel) –tatsächlich verfügungsberechtigt ist. Trotzdem sind wir berechtigt, Aufträgeungeprüft aufgrund dieser Angaben auszuführen und weiterzuleiten.3.15 Wir bestätigen jeden individuellen Auftrag so schnell wie möglich und beiFonds-Ansparplänen informieren wir Sie alle sechs Monate über Ihre Depotumsätze.Über die Höhe der veranlagten Gelder und Finanzinstrumente informierenwir Sie mindestens einmal im Jahr.3.16 Storno Fonds-Ansparpläne: Sie können Aufträge stornieren – bis spätestensvier Bankwerktage vor dem Ausführungstermin.3.17 Wir können Ihre Aufträge zum Kauf von Wertpapieren ganz oder teilweiseablehnen, wenn Ihr Direkt-Sparkonto nicht gedeckt ist. Darüber informieren wirSie über die Postbox, telefonisch oder schriftlich per Brief.3.18 Wenn wir nicht erkennen können, dass wir für Sie einen Auftrag nurbei entsprechender Deckung ausführen sollen, können wir Ihren Auftrag auchohne Deckung durchführen. Falls Sie trotz unserer Aufforderung nicht dafürsorgen, dass der Auftrag gedeckt ist, können wir ein Glattstellungsgeschäftabschließen – zum bestmöglichen Kurs.3.19 Qualitätskriterien. Wir setzen alles daran, eine bestmögliche AusführungIhrer Aufträge im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des WAG 2007 zu gewährleisten.Daher haben wir bei der Auswahl unserer Zwischenkommissionäreund Fondsgesellschaften besonders darauf geachtet, dass sie bei der DurchführungIhrer Aufträge diese Kriterien berücksichtigen:• Kurs/Preis• Kosten• Schnelligkeit• Wahrscheinlichkeit von Ausführung und Abwicklung• Art und Umfang des Auftrages3.20 Erteilen Sie uns eine Weisung, die im Widerspruch zur Durch füh rungspolitikunserer Partner steht, prüfen wir ihre Durchführbarkeit. Bei DurchführungIhrer Weisung stellt das Ergebnis dann das bestmögliche Ergebnis für Sie darund ersetzt die Grundsätze der Durchführungspolitik unserer Partner. SollteIhre Weisung dazu führen, dass wir den von Ihnen gewünschten Auftrag nichtausführen können, so sind wir berechtigt, die Durchführung des Auftrages ab zulehnen.Wir informieren Sie in diesem Fall so schnell wie möglich.3.21 Wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden, bestimmen die Zwischenkommissionärebzw. Fondsgesellschaften auf der Grundlage ihrer Durchführungspolitik.3.22 Das bestmögliche Ergebnis bemessen wir nach eingehender Prüfung derAuswahlkriterien am Gesamtentgelt für das Gesamtgeschäft: Es setzt sich zusammenaus Fondspreis und Ausführungskosten. Nach eingehender Prüfung derAuswahlkriterien sind wir zu dem Schluss gelangt, dass diese Vorgehensweisedie bestmögliche Ausführung Ihrer Aufträge gewährleistet.3.23 Ausführungsplätze: Wo die Zwischenkommissionäre bzw. Fonds gesellschaftenIhren Auftrag ausführen, ist in deren Durchführungspolitik vereinbart.Die Informationen darüber erhalten Sie direkt bei diesen Unter nehmen oder,wenn möglich, auch bei uns.3.24 Qualitätssicherung. Wir prüfen die Ausführungsqualität unserer Partnerregelmäßig und beheben einen allfälligen Mangel so schnell wie möglich. DieDurchführungspolitik unserer Partner prüfen wir mindestens einmal im Jahr, beieiner wesentlichen Änderung der Grundsätze sofort.3.25 Wertpapiere. Wir können• Ihre Wertpapiere, die von uns verwahrt werden, in Ihr Depot legen.• in Österreich ausgestellte Wertpapiere auch im Ausland aufbewahren undumgekehrt.• auf Namen lautende, im Ausland ausgestellte Wertpapiere unter dem Namendes inländischen Verwahrers oder unter dem Namen der Vertrauensperson desDrittverwahrers eintragen lassen.3.26 Wir trennen Ihre fälligen Zins-, Gewinn- und Erträgnis-Anteilscheine vonIhrem Anlagebetrag und ziehen deren Gegenwert ein. Neue Zins-, GewinnundErträgnis-Anteilscheinbögen besorgen wir ohne Ihren besonderen Auftrag.Ausnahme: Werden Ihre Wertpapiere im Ausland verwahrt, dann ist der ausländischeVerwahrer dafür verantwortlich.3.27 Nur bei Einlieferung der Wertpapiere prüfen wir diese anhand der österreichischenUnterlagen auf Aufgebote, Aufgebotsverfahren sowie Zahlungs sperrenzur Kraftloserklärung von Wertpapieren. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahrenzur Kraftloserklärung von Wertpapieren erfolgt auch nach Einlieferung.7

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