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Kölner Hockey - INsülz & klettenberg

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DER KLS-RECHTSTIPP:<br />

Wenn Ihr Flieger nicht mobil ist. Was können Sie tun?<br />

ALEXANDER KIRSCH<br />

Rechtsanwalt, Fachanwalt für<br />

Transport- und Speditionsrecht,<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

www.kls-law.de<br />

Fluggesellschaften werben ständig mit günstigen Flügen<br />

in alle Welt. Geschäftsreisende sind auf Pünktlichkeit angewiesen.<br />

Verpasste Termine und verärgerte Geschäfts partner<br />

können die Folgen sein, wenn der gebuchte Flug annulliert<br />

wird oder verspätet startet. Doch Passagiere haben Rechte,<br />

die in der Europäischen Fluggastrechteverordnung festgelegt<br />

sind: Je nach Art der Unregelmäßigkeit, Verspätung, Annullierung<br />

oder gar Nichtbeförderung haben Sie als Fluggast<br />

Anspruch auf Erstattung des Tickets, kostenlosen Rücktransport,<br />

frühestmögliche Beförderung zum Zielort oder gegebenenfalls<br />

Beförderung zum Zielort an einem Wunschtermin.<br />

Darüber hinaus ist die Fluggesellschaft verpfl ichtet, Ihnen<br />

bei Nichtbeförderung, Annullierung oder verspätetem Abfl ug<br />

von mindestens vier Stunden eine pauschale Entschädigung<br />

zwischen 250 und 600 Euro zu leisten. Verspätet sich Ihr<br />

Flug um mehr als zwei Stunden, haben Sie Anspruch auf die<br />

Versorgung mit Mahlzeiten, Getränken und Kommunikationsmitteln.<br />

Die Ansprüche richten sich nur gegen die Fluggesellschaft,<br />

die den Flug tatsächlich durchführt. Eine Ausnahme<br />

gilt nur, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Lassen Sie sich im Falle eines Falles den Flugverlauf<br />

bescheinigen oder dokumentieren Sie ihn selbst. Kommt die<br />

Flug gesellschaft ihren Verpfl ichtungen nicht nach, sollten Sie<br />

immer durch einen Fachanwalt prüfen lassen, ob die Zurückweisung<br />

Ihrer Ansprüche gerechtfertigt ist.<br />

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