Kölner Hockey - INsülz & klettenberg
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DER KLS-RECHTSTIPP:<br />
Wenn Ihr Flieger nicht mobil ist. Was können Sie tun?<br />
ALEXANDER KIRSCH<br />
Rechtsanwalt, Fachanwalt für<br />
Transport- und Speditionsrecht,<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
www.kls-law.de<br />
Fluggesellschaften werben ständig mit günstigen Flügen<br />
in alle Welt. Geschäftsreisende sind auf Pünktlichkeit angewiesen.<br />
Verpasste Termine und verärgerte Geschäfts partner<br />
können die Folgen sein, wenn der gebuchte Flug annulliert<br />
wird oder verspätet startet. Doch Passagiere haben Rechte,<br />
die in der Europäischen Fluggastrechteverordnung festgelegt<br />
sind: Je nach Art der Unregelmäßigkeit, Verspätung, Annullierung<br />
oder gar Nichtbeförderung haben Sie als Fluggast<br />
Anspruch auf Erstattung des Tickets, kostenlosen Rücktransport,<br />
frühestmögliche Beförderung zum Zielort oder gegebenenfalls<br />
Beförderung zum Zielort an einem Wunschtermin.<br />
Darüber hinaus ist die Fluggesellschaft verpfl ichtet, Ihnen<br />
bei Nichtbeförderung, Annullierung oder verspätetem Abfl ug<br />
von mindestens vier Stunden eine pauschale Entschädigung<br />
zwischen 250 und 600 Euro zu leisten. Verspätet sich Ihr<br />
Flug um mehr als zwei Stunden, haben Sie Anspruch auf die<br />
Versorgung mit Mahlzeiten, Getränken und Kommunikationsmitteln.<br />
Die Ansprüche richten sich nur gegen die Fluggesellschaft,<br />
die den Flug tatsächlich durchführt. Eine Ausnahme<br />
gilt nur, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Lassen Sie sich im Falle eines Falles den Flugverlauf<br />
bescheinigen oder dokumentieren Sie ihn selbst. Kommt die<br />
Flug gesellschaft ihren Verpfl ichtungen nicht nach, sollten Sie<br />
immer durch einen Fachanwalt prüfen lassen, ob die Zurückweisung<br />
Ihrer Ansprüche gerechtfertigt ist.<br />
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