10.07.2015 Aufrufe

Wolff plant: Schulen selbst schuld an Unterrichtsausfall - GEW ...

Wolff plant: Schulen selbst schuld an Unterrichtsausfall - GEW ...

Wolff plant: Schulen selbst schuld an Unterrichtsausfall - GEW ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

SEITE 6NEUE VERWALTUNGSSTEUERUNGFLZ Nr. 3/05Fortsetzung von Seite 5Zielvereinbarungen /Kontrakteb(3) die Leistungen der Verwaltungsollen wirtschaftlich, d.h. effizientund effektiv sein.Eine Outputsteuerung lehnen wirab; Bildung darf nicht nur von denErgebnissen abhängig gemachtwerden!Die Bürgerinnen und Bürgersind keine Kunden und wir sindkein Dienstleistungsunternehmen.Bildung darf nicht vorr<strong>an</strong>gig<strong>an</strong> wirtschaftlichen Kriterien gemessenwerden. Für uns ist Bildungein Bürgerrecht!Eine Outputsteuerunglehnen wir ab;Bildung darf nicht nurvon denErgebnissen abhängiggemacht werden!Folgende fünf Steuerungselementesollen die Umsetzung dieserVerwaltungsreformzielsetzungengar<strong>an</strong>tieren:— die Dezentralisierung und dieDelegation der Ver<strong>an</strong>twortung alskombinierte Steuerung über Inhalteund Geld,— die Definition und Beschreibungvon Produkten als outputorientierteSteuerungsgröße,— die Budgetierung als haushaltstechnischesSteuerungsinstrument,— das Controlling mit Berichtswesenals Steuerung über Rechenschafts-und Rechnungslegung sowie— das Kontraktm<strong>an</strong>agement alsSteuerung über Ziel- bzw. Leistungsvereinbarungen.Dezentralisierung k<strong>an</strong>n nicht diezentrale Ver<strong>an</strong>twortung der L<strong>an</strong>desregierungfür die gleichmäßigeErfüllung des Bürgerrechts auf Bildungersetzen und die Ver<strong>an</strong>twortungabwälzen.Bildungseinrichtungen sindkeine Firmen, die Produkte erstellen.Es geht in der Bildung um Prozesse,nicht um Output.Das Budget als alleiniges Steuerungsinstrumentlehnen wir ab,insbesondere <strong>an</strong>gesichts jetzt schonunzureichender Ressourcenzuweisungen.„Controlling und Berichtswesen“absorbieren unnötige Arbeitskraft,die den Bildungsprozessenentzogen wird.Gleiches gilt für das „Kontraktm<strong>an</strong>agement“,das auch nochdie Ver<strong>an</strong>twortung für unzureichendeZuweisungen den Bildungseinrichtungenzuschiebt.(...)Die Org<strong>an</strong>isationseinheiten könnendieses Budget in ihrem Ver<strong>an</strong>twortungsbereichund nach Maßgabeder unter ihnen vereinbartenRegularien zum Kontraktm<strong>an</strong>agement<strong>selbst</strong> steuern. Eine solche <strong>an</strong>den Ergebnissen des Verwaltungsh<strong>an</strong>delnsorientierte Vorgehensweisewird im Rahmen des NeuenSteuerungsmodells als Kontraktm<strong>an</strong>agementbezeichnet. (...)Worin die „Selbststeuerung“ bestehensoll, bleibt <strong>an</strong>gesichts der Vorgabendurch Org<strong>an</strong>isations- undRechtsvorschriften nicht nachvollziehbar.Dabei ersetzt das Kontraktm<strong>an</strong>agementdas bisherige Mittelzuweisungsverfahren.Den Ersatz des <strong>an</strong> Inputkriterienorientierten Mittelzuweisungsverfahrenslehnen wir ab.Im Regelfall bestehen hierarchischeWeisungsverhältnisse zwischenden Kontraktpartnern. Innerhalbdieser Steuerungsebenen ersetztdamit der Kontrakt die möglicheWeisung. Der einvernehmlicheAbschluss der Kontrakte zwischenden Steuerungsebenen ist entsprechenddem Leitbild einer kooperativenFührung <strong>an</strong>zustreben. ImFalle einer fehlenden Einigungmüssen die Kontrakte im Sinne einerLeistungs- und Budgetvorgabevon der jeweils übergeordnetenSteuerungsebene durch eine Weisungersetzt werden, um den Verwaltungsvollzugaufrecht zu erhalten.Diese Klarstellung ist deutlich. Essollten daraus d<strong>an</strong>n aber auch dieKonsequenzen gezogen werden!Dabei ist der budgeterhaltende undleistungserbringende Kontraktpartnermit der Zeichnung desKontraktes ver<strong>an</strong>twortlich für dieLeistungserbringung, die Einhaltungdes Kostenbudgets (Vermeidungvon Verlusten im Erfolgspl<strong>an</strong>)und die Einhaltung der Liquiditätsvorgabenaus dem kameralenGlobalbudget<strong>an</strong>satz getrennt nachlaufenden Ausgaben und Investitionsausgaben.Er hat über zu erwartendegravierende Abweichungenvom Kontrakt rechtzeitig und unterAngabe der beabsichtigten Gegensteuerungsmaßnahmenzu berichten.Die Ver<strong>an</strong>twortung ist nach untenabgeschoben, ohne dass dort überLösungsmöglichkeiten verfügt werdenk<strong>an</strong>n.Auf allen Steuerungsebenen mussder abzuschließende Kontrakt diefolgenden dreiRegelungsbest<strong>an</strong>dteile besitzen:– Leistungsziele: Angaben überdie zu erzielende Wirkung, die zuerstellenden Leistungen, Produkte,Projekte nach Qu<strong>an</strong>tität und Qualität– Fin<strong>an</strong>zziele: Vereinbartes Budgetzur Leistungserstellung– Berichterstattungsziel: Festlegungdes Inhaltes und der Art derBerichterstattung.(...)Wirkungsindikatoren werden überKennzahlen einer Bal<strong>an</strong>ced-Scorecardim Haushaltspl<strong>an</strong> abgebildet.(...)Die Ver<strong>an</strong>twortungist nach untenabgeschoben, ohnedass dortüber Lösungsmöglichkeitenverfügtwerden k<strong>an</strong>n.Optional können für die Leistungsebeneeigene abgestufte Qualitätskennziffernaufgebaut werden.Dabei ist auf einen widerspruchs-freien Wirkungszusammenh<strong>an</strong>gmit den für die Produkte vorgegebenenBSC-Kennzahlen zu achten.Die bisherigen „Wirkungskennziffern“sind großenteils absurd.„Produkte“ sehen wir nicht alsErgebnisse des Bildungsprozesses.(...)Entwickeln sich die Kosten bei einzelnenAufw<strong>an</strong>dspositionen deutlichüber den Pl<strong>an</strong>zahlen des Haushaltes,ist die M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>tenleitunggefordert mit Kosteneinsparungen<strong>an</strong> <strong>an</strong>derer Stelle zu reagieren.Dieser Fall dürfte in den nächstenJahren die Regel werden. Kosteneinsparungenbringen d<strong>an</strong>n abernicht Lösung, sondern verschärfendie Probleme!(...)Es k<strong>an</strong>n sich empfehlen, alternativin der entsprechenden Anwendungder Vorsichtregel, wie sie zur Zeitfür den Kassen<strong>an</strong>schlag der Ausgabenbesteht, die im Haushaltspl<strong>an</strong>bestehende Haushaltsermächtigungnicht gleich voll auszuschöpfen,sondern ggf. einen Teil desverfügbaren Ausgabenvolumensdurch eine vorläufige Vollzugssperrezu sichern.Dies würde dazu führen, dass derohnehin zu geringe Zuweisungsspielraumweiter eingeschränkt würde!Auch die Entscheidungskompetenzfür die mögliche Umwidmung vonSach- in Personalaufw<strong>an</strong>d muss geklärtwerden. Da es sich bei Personalentscheidungenum Entscheidungenmit l<strong>an</strong>gfristiger Bindungswirkungfür das Budget h<strong>an</strong>delt,wird im Regelfall für die Begründungeines Dauerbeschäftigungsverhältnisseseine Entscheidungder M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>tenleitung erforderlichsein. Je nach M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>tenstrukturkönnen Personalentscheidungenaber auch den dezentralenErlös-Kosten-Einheiten überlassenwerden, soweit es sich etwa nurum Wiederbesetzungen h<strong>an</strong>deltund die Personalkosten im Unterbudgetzugeteilt sind oder es sichz.B. um befristete Beschäftigungsverhältnisseh<strong>an</strong>delt (z.B. Möglichkeitenfür einzelne <strong>Schulen</strong> zurUnterrichtsabdeckung befristetLehrkräfte <strong>selbst</strong> einzustellen).Hier werdendie Daumenschraubenherausgeholt undauch die <strong>an</strong>derenFolterwerkzeugegezeigt: „Benchmarkvergleiche“,„effektives Kostencontrolling“,„realitätsnaheErfolgspl<strong>an</strong>zahlen“,„entsprechenderKostendruck“.„befristet Lehrkräfte <strong>selbst</strong> einzustellen“,das ist der vorgeseheneSpielraum.Es bleibt daher im Regelfall derdeutliche Part der Ressorts und desFin<strong>an</strong>zministeriums, im Prozessdes Haushaltsaufstellungsverfah-rens durch ein effektives Kostencontrolling,die Durchführung vonBenchmarkvergleichen sowie aufgabenkritischerAnsätze etc. imHaushaltspl<strong>an</strong>entwurf der Regierungfür die Ver<strong>an</strong>schlagung realitätsnaherErfolgspl<strong>an</strong>zahlen zu sorgen.M<strong>an</strong>agement<strong>an</strong>strengungen zunotwendigen Umstrukturierungenund Optimierungen des Ressourceneinsatzessind dabei ggf. durcheinen entsprechenden Kostendruck,Innovations- und Investitionspl<strong>an</strong>ungzu fördern.Hier werden die Daumenschraubenherausgeholt und auch die <strong>an</strong>derenFolterwerkzeuge gezeigt:„Benchmarkvergleiche“, „effektivesKostencontrolling“, „realitätsnaheErfolgspl<strong>an</strong>zahlen“, „entsprechenderKostendruck“.Exkurs: Leistungs<strong>an</strong>reize imBudgetpl<strong>an</strong>ungsprozess der NVSEin wesentlicher M<strong>an</strong>gel des „Bottomup“-Pl<strong>an</strong>ungsprozesses derM<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten besteht in dem zur Zeitfehlenden Anreiz, Rationalisierungspotentialezu offenbaren. Dadie Produktabgeltung auf den Ergebnissender Kostenträgerrechnungbasiert, besteht für die M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>tenkeine Ver<strong>an</strong>lassung, bereitsbei der Pl<strong>an</strong>aufstellung Einsparmöglichkeitenoffen zu legen. Zumeinen würde der M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t damitbereits bei der Budgetaufstellungeine Kürzung der Produktabgeltungriskieren, zum <strong>an</strong>deren verkürzter sich die Möglichkeiten voneventuellen Budgetunterschreitungenim Wege einer Erfolgsbeteiligungzu profitieren.Der notwendige Kostendruckk<strong>an</strong>n in der Folge nur bei den Pl<strong>an</strong>ungsvorgabenund im Pl<strong>an</strong>ungsprozess„top down“ entstehen.Dieser ergibt sich bereits aus den zuerwartenden Budgetrestriktionen -beschränktes Volumen des Staatsbudgetsinsgesamt bei schrumpfendenVerteilungsspielräumen, u.a.bedingt durch steigende Zins- undVersorgungslasten. Zum <strong>an</strong>derensind diese Vorgaben aus dem einzurichtendenSach- und Fin<strong>an</strong>zcontrollingzu entwickeln. Hier sinddie Struktur-, Prozess-, Org<strong>an</strong>isations-und Aufgabenkritik auf dereinen sowie der kritische Umg<strong>an</strong>gmit den Ergebnissen der KostenundLeistungsrechnung der M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>teninsbesondere im Hinblickauf Benchmarkvergleiche auf der<strong>an</strong>deren Seite die wesentlichen Instrumente.Einen noch größeren Erfolgversprächen indes persönliche Anreizsysteme,für die zur Zeit jedochim öffentlichen Dienstrecht nur einunzureichendes Instrumentariumzur Verfügung steht.Eine Beteiligung der Beschäftigtenam wirtschaftlichen Erfolgihres M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten - das ist hier dievolle Dienstleistungserbringung inQualität und Qu<strong>an</strong>tität bei gleichzeitiger,durch besondere Wirtschaftlichkeits<strong>an</strong>strengungenerzielterUnterschreitung des zugewiesenenBudgets - scheint so nochin weiter Ferne.Hier wird der „Erfolg“ in wünschenswerterund enthüllenderDeutlichkeit definiert:„die volle Dienstleistungserbringungin Qualität und Qu<strong>an</strong>titätbei gleichzeitiger, durch besondereWirtschaftlichkeits<strong>an</strong>strengungenerzielter Unterschreitungdes zugewiesenen Budgets“.Zusammengestelltund kommentiert von H. Storn

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!