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SEITE 4NEUE VERWALTUNGSSTEUERUNGFLZ Nr. 3/05Jahresgespräch / Mitarbeitergespräch:Instrument der Personalführung – nein danke!Zusammengestellt von Hans WedelDas Mitarbeitergespräch ist ein Instrumentder Personalführung und-entwicklung. Sein inhaltlicherKernbereich ist die Arbeitsleistungdes einzelnen Mitarbeiters. Ihmsoll vom Dienstvorgesetzten einFeed back gegeben werden. (ImReader der UnternehmensberatungsfirmaHLP „Konftiktkompetenz“vom 25.04.2002 heißt es lapidar:„Mitarbeitergespräche sindKritikgespräche“).Mit dem Mitarbeiter werdendann zukünftige Ziele verbindlichvereinbart und ihre Erfüllung nachJahresfrist kontrolliert („controlling“).Rechtsgrundlagen:„Grundsätze über Zusammenarbeitund Führung in der hessischenLandesverwaltung“(Staatsanzeiger vom 10.Aug.1998 / Nr. 32, S. 2407ff) Dort auch„Arbeitshilfen für die Gesprächsführung“.„Rahmenkonzept derPersonalentwicklung in der hess.Landesverwaltung“ (Kabinettsbeschlussvom 22.10 2002), seit 1.1.2003 in Kraft.Die Einführung von Jahresgesprächen= Mitarbeitergesprächen vonoben nach unten erweist sich alsüberaus mühevoller Prozess. Andersals in der Industrie fehlen dieMittel der Durchsetzung gegen denWillen der Mitarbeiter. Wie willder Dienstvorgesetzte seine Mitarbeiterdurch Gespräch und Zielvereinbarungenzu höherer Arbeitsleistungmotivieren, wenn dieseschon den Sinn des neuen „Personalführungsinstruments“nicht einsehen? (Dazu hat die GEW Frankfurteinen geeigneten unterhaltsamenSketch gemacht.) Welche begründetenEinwände auch vorgetragenwurden, egal, sie sollen stattfinden,irgendwie, längst schon!Nicht allein in den Staatlichen Schulämtern,auch in jeder hessischenSchule.Konsequenterweise sollen, soder Leiter des Staatlichen Schulamtesgegenüber dem GPRLL, zuerstdie schulfachlichen Dezernent/innen mit „ihren“ Schuleiter/innenMitarbeitergespräche führen, bevordiese an den Schulen mit denLehrkräften beginnen. Zudem wurdenden Schuleiter/innen in Verbindungmit DienstversammlungenFortbildung in Sachen Gesprächsführungund Mitarbeitergesprächenangeboten. Jede/r Schulleiter/in erhielt bei der Gelegenheit dievom Staatlichen Schulamt erarbeitete„Handreichung Jahresgespräche“u.a. mit einem Fragenkatalogzum Feed back, zu Zielvereinbarungen,Hinweisen zur Gesprächsführung,zum Gesprächsablaufusw. für die Schulleiter/innen, diedann vermutlich im schulischenMitarbeitergespräch Verwendungfinden. Deshalb muss diese Handreichungauch den Kollegen überden Personalrat zur Verfügung gestelltwerden. Weiterhin fragen wirallerdings jetzt, vor der Implantierungan den Schulen, wo die entsprechendenFortbildungsangebotefür die Lehrkräfte sind! So wirdschon in der Vorbereitungsphasedas Gerede von „gleicher Augenhöhe“desavouiert.Skizzieren wir in Anlehnungan die „Handreichungen...“die „Schritte zurImplementierung“ vonMitarbeitergesprächen:1. SL/in trifft Entscheidung überdie Einführung von Mitarbeitergesprächen(MAG), legt Ziele undRahmenbedingungen fest.2. SL/in teilt dem PersonalratVorhaben mit und informiert ihnüber alle Schritte und Einzelheiten.Das sind:2.1 Vorlagen, Materialien, Leitfäden,Gesprächsbögen usw. für SL/in und für Mitarbeiter2.2. Informationsmaterial fürdie Mitarbeiter (Rechtsgrundlagen,Artikel, Präsentationen etc)3. Da die Schritte und Maßnahmender Durchführung, also die konkreteGestaltung von MAG an einer Schuleder Mitbestimmung nach § 74Abs. 1 unterliegen, was verwaltungsgerichtlichfestgestellt und von denDienststellenleitern nicht erfolgreichbestritten werden kann, können dieörtlichen Personalräte über Vereinbarungen– in Form von protokollarischenNiederschriften und/oderDienstvereinbarungen – die an derjeweiligen Schule gewünschten undpassenden Abläufe mit dem Dienststellenleitergemeinsam festschreiben.4. Der Dienststellenleiter informiertdas Kollegium in einer Gesamtkonferenzunter Darstellungund Vorlage seines Informationsmaterials(s. 2.1. und 2.2.)5. In Vorbereitung der Jahresgesprächewerden ggf. weitere Informations-und Diskussionsveranstaltungensowie Trainings (evtl.Päd. Tage) durchgeführt: Darstellungder Ziele, Überzeugungsarbeit,detaillierte Erläuterung des„Instrumentariums“ usw.5.1. Schulleiter/in qualifiziertsich über Fortbildung und Trainingsfür die Durchführung derJahresgespräche, z.B. Training inGesprächsführung, Gesprächsstrukturierung,Fragetechnik, aktivemZuhören, Rückmeldungen gebenund empfangen, Auffangenkritischer Situationen, Formulierenvon Zielvereinbarungen usw.5.2. Mitarbeiter erhalten Fortbildung,Schulung, Trainings fürdie Kommunikation mit dem Vorgesetztenim Jahresgespräch.Tanzen wir unseren eigenen Tanz: Hier noch mal die Grundschrittezum Thema Mitarbeiter/Jahresgespräche:Mitarbeitergespräche/Jahresgespräche sindals Personalführungsinstrument im Schulbereichunnötig und ungeeignetÜbersicht über die in Mitarbeitergesprächenberührten Beteiligungstatbeständeund die entsprechendenBeteiligungsrechte von Personalrätenim HPVG:§ 61 Gleichbehandlungsgrundsatz§ 62 Abs. 1Die allgemeinen Aufgaben desPersonalrats und die Zielsetzungender Jahresgesprächefallen zusammen§ 74 Abs. 1 Pkt 8Grundsätze der Fortbildung§ 74 Abs. 1 Pkt 2Maßnahmen zur Hebung derArbeitsleistung und Erleichterungdes Arbeitsablaufs: originäreBeteiligungsrechte§ 74 Abs. 1 Pkt 6nicht anders bei Gesundheitsschädigungen§ 74 Abs. 1 Pkt 16■ weil wir in der Schule demokratische Kommunikationsstrukturen in Form von Konferenzordnungund Arbeitsgruppen haben und Zwiegespräche hinter verschlossenen Türendeshalb überflüssig sind■ weil Gespräche über das, was Kolleginnen und Kollegen für die Schule tun wollen undwie sie sich entwickeln wollen, auch bei den bestehenden Gesprächsstrukturen jederzeitmöglich sind, und im Sinne der gesamten Schule ein offener Austausch darüber auf Konferenzenstattfinden sollte■ weil in Mitarbeitergesprächen Zielvereinbarungen“ auf Grundlage der Neuen Verwaltungssteuerung«getroffen werden sollen, deren Sinn es ist, mehr Leistung aus den Beschäftigtenherauszupressen■ weil Mitarbeitergespräche unter dem Deckmantel von „mehr Kommunikation, mehrWertschätzung, mehr Motivation“ daher kommen, aber es in Wirklichkeit« um Arbeitsverdichtunggeht■ weil das, was uns belastet, die hohen Stundenverpflichtungen, die zu großen Klassenund die übrigen miserablen Arbeitsbedingungen sind, und diese auch im schönsten Jahresgesprächvon der Schulleitung nicht verändert werden■ weit die Behauptung Mitarbeitergespräche fänden auf gleicher Augenhöhe“ zwischendem/der Beschäftigten und der Schulleitung statt die Tatsache verschleiert, dass hierarchischeStrukturen unseren Alltag bestimmen■ weil Schulleitungen oft nicht einmal alltägliche Kommunikationsmöglichkeiten ausreichendwahrnehmen■ weit Schulleitungen Konferenzbeschlüsse umsetzen müssen – und nicht in Zwiegesprächenvereinbarte Dinge■ weil Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungen Instrumente der Neuen Verwaltungssteuerung,sind, die – in der Privatwirtschaft für gewinnorientierte Betriebe entwickelt– wir im Keim als für die Schule untauglich erklären.GEW BV Frankfurtebenso bei der Gestaltung desArbeitsplatzes§ 76Achtsamkeit zur Verhütungvon Gesundheitsgefahren§77 Abs. 3 Pkt 3Mitbestimmung über Beurteilungsrichtlinien,insofern alsMitarbeitergespräche zu dienstlichenBeurteilungen herangezogenwerden (s. oben).An dieser Stelle seien der Redaktionein paar Anmerkungen grundsätzlicherArt erlaubt:Wir sollten Fortbildung und Schulungzu Mitarbeitergesprächennutzen, um uns mit den verschiedenenAspekten des Themas auseinanderzusetzen.Neben den individuellenUnlustgefühlen bei demGedanken, mit der Schulleitungzwei Stunden im stillen Kämmerleinhocken zu müssen, müssen wirMitarbeitergespräche als Teil derNeuen Verwaltungssteuerung begreifen,uns den Zusammenhangmit Arbeitszeitverlängerung undVerdichtung, Einsparung und Privatisierungim Bildungsbereich,mit Zentralen Abschlussprüfungen,Zwangsfortbildung und vielemmehr klarzumachen. (DasHKM spricht in seinem KonzeptSchule 2015 vom „Dance ofChange“ – dazu an anderer Stellemehr.)Die Frage, ob Dienstvereinbarungenein wirksames Mittel zumSchutz der Kolleginnen und Kollegenvor Druck durch Vorgesetztesind, muss ein Kollegium nach ausführlicherBeratung und Diskussioneinschätzen. Dass dies Zeitbraucht und nicht in zwei Wochenerledigt werden kann, ist klar (manhört schon im inneren Ohr dasWir-müssen-aber-jetzt-anfangen).Als Messlatte könnte dienen, dassdie Einschätzung besteht, es könntegelingen, die Freiwilligkeit vonMitarbeitergesprächen festzuschreiben,wie in der Dienstvereinbarungder Fachhochschule Frankfurt.Andernfalls besteht beim Erarbeiteneiner Dienstvereinbarungdie Gefahr, das man sich im Detailverliert, man sich Stück für Stückmit in den Sumpf der Neuen Verwaltungssteuerungziehen lässt,fast unmerklich und so am Endenoch mitstrickt am eigenenGängelungsinstrument.(red.)

FLZ Nr. 3/05 NEUE VERWALTUNGSSTEUERUNGSEITE 5Hinweise, was in dienstlichen Vereinbarungen zu den Jahresgesprächenin welcher Weise geregelt werden könnte1. FrageDarf jeder Mitarbeiter ein Jahresgesprächführen oder muss er ?Empfehlung: Jede/r Mitarbeiter/inhat Anspruch auf ein jährlichesGespräch, wenn es von ihroder ihm gewünscht wird. Für dieMitarbeiter/in ist die Teilnahme amJahresgespräch freiwillig. Verzichtetein/e Mitarbeiter/in auf die Teilnahme,dürfen ihr/ ihm keineNachteile entstehen. (Aus : Dienstvereinbarungder FachhochschuleFrankfurt vom 15. 9. 2003)2. FrageSoll das JG von der/dem Mitarbeiter/inallein geführt werden odersoll eine Vertrauensperson, z.B. einPersonalratsmitglied hinzukommenkönnen?Empfehlung: Auf Wunsch des/der Mitarbeiter/in kann ein Personalratsmitgliedbzw. der/ dieSchwerbehindertenvertreter/inoder die Frauenbeauftragte zu demGespräch hinzugezogen werden.(Aus: Dienstvereinbarungen derFachhochschule und der L.-Erhard-SchuleFrankfurt)3. FrageKönnen nicht mehrere Kolleg/innen gemeinsam das Jahresgesprächals Gruppengespräch führen?Empfehlung: Auf Wunsch derMitarbeiterfinnen unter Einhaltunggemeinsamer Themen undder Zeitvorgaben.4. FrageKann der Dienstvorgesetzte kurzfristigein Jahresgespräch ansetzenund die Themen vorgeben bzw.völlig offen lassen?Empfehlung: Ankündigungsfristmindestens 21 Tage. Ebensorechtzeitiger Konsens über dieGesprächsthemen (am bestenschriftlicher Austausch). Möglichist auch eine schulische Willensbildungund Festlegung von Kernbereichen,z.B. Fortbildung, Arbeitsbedingungen,individuelle Arbeitsleistung,Schulentwicklung sowieder Ausschluss bestimmter Themen.Bei der Themenabsprachespielt wohl auch die Gegenseitigkeiteine wichtige Rolle, d. h. gehtes jeweils vorwiegend um den/dieMitarbeiter/in oder auch um dasVerhalten des Vorgesetzten?!S. auch „Handreichungen“ desStaatlichen Schulamts!Vermissen wir an dieser Stellenicht doch schmerzlich die im„Rahmenkonzept.. „ (S.15) vorgesehene„anonymisierte Vorgesetzenbeurteilung“,um auch Vorgesetzeneine ehrliche „Rückmeldungüber ihre Führung zu ermöglichen“?(S. 15)5. FrageWie werden Verlauf und Ergebnissedes Jahresgesprächs festgehalten?Empfehlung: Schulische Willensbildungüber Formulare, Vordruckeetc., siehe auch hier: „HandreichungenJahresgespräche“desStaatl. Schulamts. Beschränkungauf Zielvereinbarungen, Maßnahmen... oder Verlaufsprotokoll?Festlegung der Protokollführung.Verabschiedung im Konsens durchUnterzeichnung aller Beteiligten.Alle Beteiligten erhalten identischeUnterlagen ausgehändigt. Alle Unterlagenwerden nach Jahresfristvernichtet.6. FrageWelche Zielvereinbarungen sollman abschließen ?Empfehlung: Gegenseitigkeitbedenken! Festlegung nur im Konsens!.Gesichtspunkte Arbeitsbelastungund Arbeitsverdichtung beachten!Was Spaß macht und was Sietagtäglich tun und was Sie immerbesser zu tun nicht nachlassen, z.B.im pädagogischen Bereich fördern,helfen, beraten, erziehen. Unterschiedvon Qualität der Arbeit undMehrarbeit beachten!7. FrageWas tun, wenn Meinungsverschiedenheitenbei Einschätzungen,Zielvereinbarungen, Protokollnotizenetc, entstehen ?Empfehlung: Unterschiede schriftlichfesthalten bei unüberbrückbarenDifferenzen.8. FrageWas tun bei sog. Verfahrensfehlern,z. B. missbräuchliche Anwendungdes Jahresgesprächs zur Abwertungdes Mitarbeiters, unverhältnismäßigerKritik, Einseitigkeitetc. ?Empfehlung: Das allgemeineBeschwerderecht ist durch dieDienstvereinbarung nicht berührt.Beschwerde bei einer „Jahresgespräch-Kommission“,paritätischzusammengesetzt aus SL und PR,entscheidet über Wiederholung desGesprächs innerhalb von 4 Wochen.(Aus. Dienstvereinbarung imInternationalen Bund (IB)).9. FrageKönnen die Durchführungsbestimmungenund Modalitäten des Jahresgesprächsverändert werden ?Empfehlung: Evaluation des Instrumentariumsund der Veranstaltunginsgesamt nach einem zu vereinbarendenZeitraum (z. B. nach einemoder zwei Jahresdurchgängen).Es gibt noch viele, viele weitereFragen, mit denen wir uns auf Personalräteschulungen,in der Rechtsberatung,im Gesamtpersonalratund in der GEW beschäftigen werden,entsprechend ihrem Auftretenund ihrer Bedeutung. Doch sollhier auch – zur Wahrung des Augenmaßes– bei der Diskussion umdie Jahresgespräche, in denen wirauch einen Angriff auf die Prinzipiender kollegialen Beratung, sowieder personalrätlichen Vertretungsehen, beachtet werden, wasein Kollege zur Vorbereitung einerGesamtkonferenz über Jahresgesprächeuns riet:„Den Mitarbeitergesprächensollten wir gelassen entgegensehen.Hilfe für unsere tägliche Arbeitmüssen wir aber anderswo suchen.Sie ist am ehesten zu finden in derVerbesserung der kollegialen Zusammenarbeitund des Austauschesuntereinander.“Hintergrund:Zielvereinbarungen /KontrakteDas NVS-Konzept zum Kontraktmanagement in der Hessischen Landesverwaltun, Stand März 2004– Auszüge und Kommentar –Zielvereinbarungen/Kontrakte haben einen harten ökonomischen Hintergrund.Klarheit schafft hier das im Rahmen der Neuen Verwaltungssteuerungentwickelte „Konzept zum Kontraktmanagement in der Hessischen Landesverwaltung“Stand März 2004 (normal: Auszüge aus dem Leitfaden, kursiv: Kommentar)Das vorliegende Konzept behandeltdas Kontraktmanagement alsverwaltungsinternes Steuerungsinstrument,das auf der oberstenEbene bei den Ministerien ansetzt,die mit ihren nachgeordneten FachverwaltungenKontrakte schließen.(...)Die Notwendigkeit,das wirtschaftlicheVerhaltenvon Verwaltungsträgernin der BundesrepublikDeutschland stärker an betriebswirtschaftlichenÜberlegungenzu orientieren, ist aufgrund derzunehmenden Mittelverknappungenöffentlicher Haushalte und derdamit verbundenen Problemstellungeninzwischen kein Gegenstandkontroverser Erörterungenmehr. Die Haushaltskrise, die auchbeim Land Hessen zu beklagen ist,wurde als Chance begriffen, diebisherigen Verwaltungsmängel,d.h. vor allem ihre sog. Steuerungslücken,anzugehen. (...)Mit dem „Kontrakt“-Begriffwird ein weiteresMal Begriffsverwirrungbetrieben.Tatsächlich wird im Konzeptklargestellt, dass es sich entgegender Gepflogenheiten „bei einemKontrakt nicht um einen zivilrechtlichenoder öffentlich-rechtlichenVertrag (handelt), sondern um eineverbindliche schriftliche Zielvereinbarungüber einen festgelegtenZeitraum zwischen einem Auftraggeberund einem Auftragnehmer,die zum einen auf gegenseitiger Informationberuht undzum anderen nichteinklagbar ist, sondernauf dem Einigungswillender Kontraktpartnerbasiert.“Wobei letzteres bereitswieder mit den tatsächlichenVerhältnissenkollidiert, weil von einer auchnur annähernden Gleichrangigkeitder Kontraktpartner nicht die Redesein kann, wie später im Konzeptauch zugegeben wird.Dass Kontroversen über dieVerbetriebswirtschaftlichung vonVerwaltungsträgern schlicht geleugnetwerden, stößt angesichtszahlreicher kritischer bis ablehnenderStellungnahmen auf völligesUnverständnis.Mit den „sogen. Steuerungslücken“werden nicht die wahrenSchwächen des Haushalts und diedaraus folgenden Politikdefizitebenannt, die in der einseitigen Fixierungauf Ausgabenkürzungenihre Ursache hat, sondern Vorwändegeliefert, mit weiteren Ausgabenkürzungengleichzeitig nochmehr Leistung aus den Beschäftigtenherauszuholen.Diese wahrgenommenen Lückenbilden den Ausgangspunkt der NeuenVerwaltungssteuerung. Die dreizentralen Zielsetzungen der Verwaltungsreformin Hessen lauten:Nicht diese „Lücken“ bilden denAusgangspunkt der NVS, sonderndie „finanzpolitische Notwendig-keit“, einen hoch verschuldetenLandeshaushalt mit Rationalisierungsmaßnahmenin den Griff zubekommen.(Vgl. u.a. A. Bärmann, ReformprojektDoppik des Landes Hessen …Januar 2003)(1) Die Landesverwaltung soll ergebnisorientiertarbeiten unddurch Landtag und Landesregierungmöglichst über Zielvorgabenund Ergebnisse gesteuert werden,(2) die Produktion der Verwaltungsleistungenfür die Bürgerinnenund Bürger des Landes Hessensoll kundenorientiert erfolgen,Fortsetung auf Seite 6

FLZ Nr. 3/05 NEUE VERWALTUNGSSTEUERUNGSEITE 5Hinweise, was in dienstlichen Vereinbarungen zu den Jahresgesprächenin welcher Weise geregelt werden könnte1. FrageDarf jeder Mitarbeiter ein Jahresgesprächführen oder muss er ?Empfehlung: Jede/r Mitarbeiter/inhat Anspruch auf ein jährlichesGespräch, wenn es von ihroder ihm gewünscht wird. Für dieMitarbeiter/in ist die Teilnahme amJahresgespräch freiwillig. Verzichtetein/e Mitarbeiter/in auf die Teilnahme,dürfen ihr/ ihm keineNachteile entstehen. (Aus : Dienstvereinbarungder FachhochschuleFr<strong>an</strong>kfurt vom 15. 9. 2003)2. FrageSoll das JG von der/dem Mitarbeiter/inallein geführt werden odersoll eine Vertrauensperson, z.B. einPersonalratsmitglied hinzukommenkönnen?Empfehlung: Auf Wunsch des/der Mitarbeiter/in k<strong>an</strong>n ein Personalratsmitgliedbzw. der/ dieSchwerbehindertenvertreter/inoder die Frauenbeauftragte zu demGespräch hinzugezogen werden.(Aus: Dienstvereinbarungen derFachhochschule und der L.-Erhard-SchuleFr<strong>an</strong>kfurt)3. FrageKönnen nicht mehrere Kolleg/innen gemeinsam das Jahresgesprächals Gruppengespräch führen?Empfehlung: Auf Wunsch derMitarbeiterfinnen unter Einhaltunggemeinsamer Themen undder Zeitvorgaben.4. FrageK<strong>an</strong>n der Dienstvorgesetzte kurzfristigein Jahresgespräch <strong>an</strong>setzenund die Themen vorgeben bzw.völlig offen lassen?Empfehlung: Ankündigungsfristmindestens 21 Tage. Ebensorechtzeitiger Konsens über dieGesprächsthemen (am bestenschriftlicher Austausch). Möglichist auch eine schulische Willensbildungund Festlegung von Kernbereichen,z.B. Fortbildung, Arbeitsbedingungen,individuelle Arbeitsleistung,<strong>Schulen</strong>twicklung sowieder Ausschluss bestimmter Themen.Bei der Themenabsprachespielt wohl auch die Gegenseitigkeiteine wichtige Rolle, d. h. gehtes jeweils vorwiegend um den/dieMitarbeiter/in oder auch um dasVerhalten des Vorgesetzten?!S. auch „H<strong>an</strong>dreichungen“ desStaatlichen Schulamts!Vermissen wir <strong>an</strong> dieser Stellenicht doch schmerzlich die im„Rahmenkonzept.. „ (S.15) vorgesehene„<strong>an</strong>onymisierte Vorgesetzenbeurteilung“,um auch Vorgesetzeneine ehrliche „Rückmeldungüber ihre Führung zu ermöglichen“?(S. 15)5. FrageWie werden Verlauf und Ergebnissedes Jahresgesprächs festgehalten?Empfehlung: Schulische Willensbildungüber Formulare, Vordruckeetc., siehe auch hier: „H<strong>an</strong>dreichungenJahresgespräche“desStaatl. Schulamts. Beschränkungauf Zielvereinbarungen, Maßnahmen... oder Verlaufsprotokoll?Festlegung der Protokollführung.Verabschiedung im Konsens durchUnterzeichnung aller Beteiligten.Alle Beteiligten erhalten identischeUnterlagen ausgehändigt. Alle Unterlagenwerden nach Jahresfristvernichtet.6. FrageWelche Zielvereinbarungen sollm<strong>an</strong> abschließen ?Empfehlung: Gegenseitigkeitbedenken! Festlegung nur im Konsens!.Gesichtspunkte Arbeitsbelastungund Arbeitsverdichtung beachten!Was Spaß macht und was Sietagtäglich tun und was Sie immerbesser zu tun nicht nachlassen, z.B.im pädagogischen Bereich fördern,helfen, beraten, erziehen. Unterschiedvon Qualität der Arbeit undMehrarbeit beachten!7. FrageWas tun, wenn Meinungsverschiedenheitenbei Einschätzungen,Zielvereinbarungen, Protokollnotizenetc, entstehen ?Empfehlung: Unterschiede schriftlichfesthalten bei unüberbrückbarenDifferenzen.8. FrageWas tun bei sog. Verfahrensfehlern,z. B. missbräuchliche Anwendungdes Jahresgesprächs zur Abwertungdes Mitarbeiters, unverhältnismäßigerKritik, Einseitigkeitetc. ?Empfehlung: Das allgemeineBeschwerderecht ist durch dieDienstvereinbarung nicht berührt.Beschwerde bei einer „Jahresgespräch-Kommission“,paritätischzusammengesetzt aus SL und PR,entscheidet über Wiederholung desGesprächs innerhalb von 4 Wochen.(Aus. Dienstvereinbarung imInternationalen Bund (IB)).9. FrageKönnen die Durchführungsbestimmungenund Modalitäten des Jahresgesprächsverändert werden ?Empfehlung: Evaluation des Instrumentariumsund der Ver<strong>an</strong>staltunginsgesamt nach einem zu vereinbarendenZeitraum (z. B. nach einemoder zwei Jahresdurchgängen).Es gibt noch viele, viele weitereFragen, mit denen wir uns auf Personalräteschulungen,in der Rechtsberatung,im Gesamtpersonalratund in der <strong>GEW</strong> beschäftigen werden,entsprechend ihrem Auftretenund ihrer Bedeutung. Doch sollhier auch – zur Wahrung des Augenmaßes– bei der Diskussion umdie Jahresgespräche, in denen wirauch einen Angriff auf die Prinzipiender kollegialen Beratung, sowieder personalrätlichen Vertretungsehen, beachtet werden, wasein Kollege zur Vorbereitung einerGesamtkonferenz über Jahresgesprächeuns riet:„Den Mitarbeitergesprächensollten wir gelassen entgegensehen.Hilfe für unsere tägliche Arbeitmüssen wir aber <strong>an</strong>derswo suchen.Sie ist am ehesten zu finden in derVerbesserung der kollegialen Zusammenarbeitund des Austauschesunterein<strong>an</strong>der.“Hintergrund:Zielvereinbarungen /KontrakteDas NVS-Konzept zum Kontraktm<strong>an</strong>agement in der Hessischen L<strong>an</strong>desverwaltun, St<strong>an</strong>d März 2004– Auszüge und Kommentar –Zielvereinbarungen/Kontrakte haben einen harten ökonomischen Hintergrund.Klarheit schafft hier das im Rahmen der Neuen Verwaltungssteuerungentwickelte „Konzept zum Kontraktm<strong>an</strong>agement in der Hessischen L<strong>an</strong>desverwaltung“St<strong>an</strong>d März 2004 (normal: Auszüge aus dem Leitfaden, kursiv: Kommentar)Das vorliegende Konzept beh<strong>an</strong>deltdas Kontraktm<strong>an</strong>agement alsverwaltungsinternes Steuerungsinstrument,das auf der oberstenEbene bei den Ministerien <strong>an</strong>setzt,die mit ihren nachgeordneten FachverwaltungenKontrakte schließen.(...)Die Notwendigkeit,das wirtschaftlicheVerhaltenvon Verwaltungsträgernin der BundesrepublikDeutschl<strong>an</strong>d stärker <strong>an</strong> betriebswirtschaftlichenÜberlegungenzu orientieren, ist aufgrund derzunehmenden Mittelverknappungenöffentlicher Haushalte und derdamit verbundenen Problemstellungeninzwischen kein Gegenst<strong>an</strong>dkontroverser Erörterungenmehr. Die Haushaltskrise, die auchbeim L<strong>an</strong>d Hessen zu beklagen ist,wurde als Ch<strong>an</strong>ce begriffen, diebisherigen Verwaltungsmängel,d.h. vor allem ihre sog. Steuerungslücken,<strong>an</strong>zugehen. (...)Mit dem „Kontrakt“-Begriffwird ein weiteresMal Begriffsverwirrungbetrieben.Tatsächlich wird im Konzeptklargestellt, dass es sich entgegender Gepflogenheiten „bei einemKontrakt nicht um einen zivilrechtlichenoder öffentlich-rechtlichenVertrag (h<strong>an</strong>delt), sondern um eineverbindliche schriftliche Zielvereinbarungüber einen festgelegtenZeitraum zwischen einem Auftraggeberund einem Auftragnehmer,die zum einen auf gegenseitiger Informationberuht undzum <strong>an</strong>deren nichteinklagbar ist, sondernauf dem Einigungswillender Kontraktpartnerbasiert.“Wobei letzteres bereitswieder mit den tatsächlichenVerhältnissenkollidiert, weil von einer auchnur <strong>an</strong>nähernden Gleichr<strong>an</strong>gigkeitder Kontraktpartner nicht die Redesein k<strong>an</strong>n, wie später im Konzeptauch zugegeben wird.Dass Kontroversen über dieVerbetriebswirtschaftlichung vonVerwaltungsträgern schlicht geleugnetwerden, stößt <strong>an</strong>gesichtszahlreicher kritischer bis ablehnenderStellungnahmen auf völligesUnverständnis.Mit den „sogen. Steuerungslücken“werden nicht die wahrenSchwächen des Haushalts und diedaraus folgenden Politikdefiziteben<strong>an</strong>nt, die in der einseitigen Fixierungauf Ausgabenkürzungenihre Ursache hat, sondern Vorwändegeliefert, mit weiteren Ausgabenkürzungengleichzeitig nochmehr Leistung aus den Beschäftigtenherauszuholen.Diese wahrgenommenen Lückenbilden den Ausg<strong>an</strong>gspunkt der NeuenVerwaltungssteuerung. Die dreizentralen Zielsetzungen der Verwaltungsreformin Hessen lauten:Nicht diese „Lücken“ bilden denAusg<strong>an</strong>gspunkt der NVS, sonderndie „fin<strong>an</strong>zpolitische Notwendig-keit“, einen hoch ver<strong>schuld</strong>etenL<strong>an</strong>deshaushalt mit Rationalisierungsmaßnahmenin den Griff zubekommen.(Vgl. u.a. A. Bärm<strong>an</strong>n, ReformprojektDoppik des L<strong>an</strong>des Hessen …J<strong>an</strong>uar 2003)(1) Die L<strong>an</strong>desverwaltung soll ergebnisorientiertarbeiten unddurch L<strong>an</strong>dtag und L<strong>an</strong>desregierungmöglichst über Zielvorgabenund Ergebnisse gesteuert werden,(2) die Produktion der Verwaltungsleistungenfür die Bürgerinnenund Bürger des L<strong>an</strong>des Hessensoll kundenorientiert erfolgen,Fortsetung auf Seite 6

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