10.07.2015 Aufrufe

8. INP Seniorenzentrum Hannover Isernhagen

8. INP Seniorenzentrum Hannover Isernhagen

8. INP Seniorenzentrum Hannover Isernhagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Das Anlageobjekt und PachtvertragDie Emittentin erwirbt einen Anteil von 94,9 % des Kommanditkapitals der Grundstücksverwaltungsgesellschaft<strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH & Co. KG, Hamburg, die Eigentümerin des SeniorenheimesLüneburger Damm, <strong>Isernhagen</strong> ist. Die Übernahme des Kommanditanteils soll zum 1. Mai 2011erfolgen.<strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong>StandortLüneburger DammGebäudeartSeniorenheimBaujahr 2010Grundstücksgrößeca. 5.874 qmFläche der Gebäude ca. 7.351 qm (Nutzfläche)Zimmerzahl118 Pflegeplätze in Einzelzimmern13 Pflegeappartments mit 25 Betten1 Tagespflegegruppe für 12 BewohnerKaufpreis11.000.000 EuroPächterinRENAFAN GmbH, BerlinPacht851.412 Euro p.a.Pachtbeginn nach Übernahme durch die Pächterin im November 2010Laufzeit des Pachtvertrages 25 JahreEinzelheiten des Pachtvertrages sind in dem Kapitel „Rechtliche Grundlagen – AbgeschlosseneVerträge“ Seite 74 f. beschrieben.Pächter und BetreiberDas Pflegeheim ist langfristig an die RENAFAN GmbH mit Sitz in Berlin verpachtet. Die RENAFANwurde im Jahr 1995 gegründet und ist überwiegend im Bereich der ambulanten Pflege tätig. Neben derambulanten Pflege betreibt die RENAFAN derzeit vier Pflegeheime. Drei weiter Einrichtung sind inPlanung. Die Unternehmensgruppe wird von Herrn Shaodong Fan als Geschäftsführer geleitet.Die RENAFAN GmbH ist von dem Verband der Vereine Creditreform e.V., Neuss, mit einem Bonitätsratingvon 237 „gute Bonität“ (Stand <strong>8.</strong> September 2010) auf einer Skala von 100 „AusgezeichneteBonität“ bis 600 „Harte Negativmerkmale“ bewertet worden.TreuhänderinCURATIS Treuhandgesellschaft mbH, HamburgAnbieterin<strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH, HamburgPlatzierungsgarantieDie <strong>INP</strong> Holding AG garantiert gegenüber der Emittentin die Platzierung der Vermögensanlage. Istbis zum 31. Dezember 2011 das zu platzierende Eigenkapital nicht vollständig eingeworben, ist die<strong>INP</strong> Holding AG verpflichtet, sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gezeichneten Anteile zuübernehmen bzw. von Dritten ganz oder teilweise übernehmen zu lassen. Im Falle einer Verlängerungder Platzierung durch die geschäftsführenden Kommanditisten kann die <strong>INP</strong> Holding AG der Emittentinden Fehlbetrag auch ganz oder teilweise als Darlehen zur Verfügung stellen. Das Darlehen istbei Beitritt weiterer Gesellschafter in Höhe der von diesen zu leistenden Einlagen zu tilgen. Am Endeder Platzierungsfrist ist ein eventuell verbleibendes Restdarlehen von der Platzierungsgarantin durchKommanditkapital inklusive Agio zu ersetzen. Zu den Einzelheiten siehe Seite 72 „AbgeschlosseneVerträge – Platzierungsgarantievertrag“.10 DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK


Mindestbeteiligung, Agio, EinzahlungenDer Erwerbspreis beträgt mindestens € 10.000 (Mindestbeteiligung) und muss darüber hinaus ganzzahligdurch 1.000 teilbar sein. Auf die Kapitaleinlage wird ein Agio in Höhe von 5 % erhoben. DieAnnahme des Beitritts wird dem Anleger entweder durch die Treuhänderin oder durch die Geschäftsführungder Emittentin schriftlich unter Angabe einer Beteiligungsnummer mitgeteilt. Die Einzahlungender Anleger sind grundsätzlich zu 100 % zuzüglich Agio innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilungder Annahme des Beitritts, frühestens zum 15. Juli 2011, auf das im Zeichnungsschein angegebeneKonto der Emittentin zu leisten.EinzahlungskontoKontoinhaber <strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong> GmbH & Co. KGKontonummer 302018 008Bankleitzahl 200 303 00BankDonner & Reuschel AktiengesellschaftPrognostizierte AuszahlungenAus der Prognoserechnung ergeben sich im Zeitablauf des Fonds folgende Planauszahlungen:Auszahlungen in % der Kommanditeinlage ohne AgioPROGNOSE Jahre Zeitraum6,5 % 7 (4 Monate) 2011 – 20186,75 % 2 2019 – 20207,0 % 4 2021 – 20248,0 % 1 (8 Monate) ab 2025Zzgl. VerkaufserlösDie Auszahlungen erfolgen plangemäß monatlich nachschüssig für den jeweils vorangegangenenKalendermonat. Während der Laufzeit sollen die Auszahlungen inklusive Veräußerungserlös insgesamtca. 215 % bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio betragen. Die Auszahlungen beinhalten auchdie Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.ZahlstelleDie Auszahlungen erfolgen durch die CURATIS Treuhandgesellschaft mbH, Englische Planke 2,20459 Hamburg, als Zahlstelle. Hier wird auch der Prospekt für den Anleger bereitgehalten.VorabgewinnSofern die Kommanditisten durch die Veräußerung des Anteils an der Objektgesellschaft, dem Grundstückoder der Immobilie – unabhängig von früheren Auszahlungen – Auszahlungen in Höhe von 110 %ihrer Einlage (ohne Agio) erhalten haben, erhält die <strong>INP</strong> Management GmbH, einen Vorabgewinn inHöhe von 20 % der 110 % übersteigenden Auszahlungen.Prognostizierte FondslaufzeitDie Prognoserechnung geht von einer Laufzeit der Vermögensanlage bis zum 31. August 2026 aus.Die tatsächliche Laufzeit hängt von Entscheidungen der Gesellschafterversammlung ab, die über dieAuflösung und Liquidation der Emittentin beschließen.Kündigung aus wirtschaftlicher NotDie Anleger haben das Recht, ihre Beteiligung zu kündigen, wenn sie nachweislich zum Zeitpunkt der Kündigungseit einem Jahr ununterbrochen arbeitslos gemeldet sind oder berufsunfähig im Sinne der gesetzlichenRentenversicherung sind und sich hierdurch in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Dieses Kündigungsrechtkann mit einer Frist von vier Wochen ausgeübt werden. Einzelheiten hierzu sind im Kapitel„Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin, Seite 64 beschrieben.DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK 11


Wertentwicklung und Verkauf der ImmobilieDie Wertentwicklung der Immobilie hängt wesentlich von der erfolgreichen Nutzung als Seniorenheimsowie der Entwicklung des indexierten Pachtvertrages ab.Der Kaufpreis der Immobilie beträgt das 12,9-Fache der anfänglichen Jahrespacht. Der kalkulierteVeräußerungserlös der Immobilie liegt mit dem 12,3-Fachen der angenommenen Jahrespachten zumVeräußerungszeitpunkt im August 2026 unterhalb des Einstandsfaktors.MittelverwendungskontrolleDie Kontrolle der prospektgemäßen Verwendung des Kommanditkapitals während der Investitionsphasewird durch eine unabhängige Mittelverwendungskontrolleurin, die Donner & Reuschel TreuhandGesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, sichergestellt. Die Kontrolle erfolgt ausschließlich nach formalenKriterien. Zu Einzelheiten siehe „Rechtliche Grundlagen - Abgeschlossene Verträge“, Seite 71 f.Rechte der AnlegerDie mit der Beteiligung an der Vermögensanlage verbundenen Rechte, insbesondere Rechte auf Ergebnisbeteiligung,Kündigungs- und Übertragungsrechte sowie Mitwirkungs- und Kontrollrechte, sindim Kapitel „Rechtliche Grundlagen – Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin“ aufSeite 65 ff. detailliert beschrieben.Haftung des AnlegersDurch die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ist die Haftung der Kommanditisten auf ihreHafteinlage begrenzt. Diese Haftung erlischt mit Einzahlung des Beteiligungskapitals inklusive Agio.Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Kommanditisten werden mit einer Hafteinlage von 10 %der Kapitaleinlage in das Handelsregister eingetragen. Einzelheiten zum Wideraufleben der Haftungbefinden sich im Kapitel „Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin“ auf Seite 62 f.BesteuerungBei der Emittentin handelt es sich um eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft, die Einkünfteaus Vermietung und Verpachtung sowie in geringem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögenerzielt. Weder die Emittentin noch die <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH (Anbieterin) übernehmen Steuerzahlungenfür die Anleger.Zu weiteren Erläuterungen wird auf das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ ab Seite 82 ff. verwiesen.Investition in Immobilien – AnlegerprofilDiese Vermögensanlage richtet sich an Anleger, die sich an einem langfristigen Investment (frühestmöglicheordentliche Kündigung zum 31. August 2026) beteiligen möchten, die nachhaltige Renditenerzielen möchten, die sich der Risiken einer unternehmerischen Beteiligung an einer vermögensverwaltendenGesellschaft bewusst sind und mit den wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Grundzügeneiner solchen Vermögensanlage vertraut sind.Das Beteiligungsangebot ist nur für Anleger geeignet, die bei unerwartet negativer Entwicklung einenentstehenden Verlust bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals hinnehmen können. DetaillierteAngaben zu den Risiken der Vermögensanlage befinden sich auf Seite 15 ff.Personen, die die US-amerikanische Staatsbürgerschaft oder ihren Wohnsitz in den USA haben, dürfensich nicht an der Emittentin beteiligen.12 DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK


DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK 13


03 Die Risiken derVermögensanlageDie Risiken werden wie folgt klassifiziert:(A) Prognoserisiko (Schwächung der Prognose, Verringerung der Auszahlungen an die Anleger)(B) Anlagerisiko (Anlageobjekt / Vermögensanlage ist gefährdet, Totalverlust des eingesetzten Kapitals)(C) Anlegerrisiko (Verlust der gezeichneten Anlagesumme und Gefährdung des Privatvermögens desAnlegers)Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung an einervermögensverwaltenden Gesellschaft, die für die Anleger mit erheblichen Risiken verbunden ist. Diewirtschaftliche Entwicklung der Vermögensanlage kann über die gesamte prognostizierte Laufzeitnicht vorhergesagt werden und steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Wenn die künftigenwirtschaftlichen, steuerlichen und / oder rechtlichen Rahmenbedingungen von den hier unterstelltenAnnahmen abweichen, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung, insbesondere dieHöhe der Auszahlungen an die Anleger, gegenüber den Prognosen erheblich zum Nachteil verändern.Die nachfolgende Darstellung kann mögliche Risiken aus der individuellen Situation der einzelnen Anlegernicht berücksichtigen. Anlegern wird empfohlen, sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärungvon einem fachkundigen Dritten, z.B. einem Rechtsanwalt oder Steuerberater ihres Vertrauens, beratenzu lassen.Neben den nachfolgend genannten Risiken können heute nicht vorhersehbare Ereignisse oder Entwicklungendie Rentabilität der Vermögensanlage wesentlich beeinträchtigen.Maximales Risiko (A / B / C)Das Maximalrisiko für die Anleger besteht darin, dass neben dem Totalverlust des eingesetzten Kapitalsweiteres Vermögen der Anleger durch zu leistende Steuerzahlungen sowie Verpflichtungen aus einereventuellen persönlichen Anteilsfinanzierung gefährdet werden kann.Ausmaß und Kumulation einzelner Risiken (A / B / C)Alle Risiken können allein, kumuliert oder aber auch in einer besonders starken Ausprägung eintreten.Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise (A / B)Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Folgen der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungandauernden internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise und deren zukünftige Auswirkungen dieEintrittswahrscheinlichkeit der dargestellten Risiken, insbesondere bezüglich Vertragserfüllungsrisikenund Bonität der Vertragspartner, Fremdfinanzierungs- / Zinsrisiko, Prognoserisiko und Fungibilität derVermögensanlage, erhöhen. Dies kann sich negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken, bishin zum Totalverlust der Einlage.Belegungsrisiko (A / B)Die Wirtschaftlichkeit einer Pflegeeinrichtung hängt sehr stark von der Qualität des Betreibers ab.Allerdings können auch veränderte Marktsituationen zu einer niedrigeren Auslastung der Pflegeeinrichtungführen. Dies kann sich negativ auf die Bonität der Pächterin auswirken, was sich wiederumnegativ auf die Auszahlungen an die Anleger, bis hin zum Totalverlust der Einlage auswirken kann.DIE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 15


Vertragspartner (A / B)Es besteht das Risiko, dass die Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht oder nur teilweisenachkommen – sei es aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit (Bonität) oder eingeschränkterLeistungsbereitschaft. Sofern Vertragspartner ausfallen bzw. wenn bei Ablauf der Verträge diese neuausgehandelt werden müssen, besteht das Risiko, Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Konditionenverpflichten zu können. Hieraus können höhere Aufwendungen im Vergleich zur Prognoseentstehen, die entsprechenden negativen Einfluss auf die Auszahlungen an die Anleger haben, bishin zum Total verlust der Einlage. Es besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank von ihrem branchenüblichenSonderkündigungsrecht für den Fall Gebrauch macht, dass die Vertragsparteien ihrenVerpflichtungen nicht nach kommen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Verträge unmöglichmachen. Bei Verzug mit der Rückzahlung des Darlehens ist die Bank zur Kündigung des Darlehensvertragesbzw. zur Verwertung der Sicherheiten berechtigt.Durch den Ausfall von Vertragspartnern kann es zu einer vollständigen Rückabwicklung der Vermögensanlagekommen, die für die Anleger den Verlust eines erheblichen Teiles ihrer Einlagen bis zumTotalverlust zur Folge hätte. Die Anleger haben keinen Anspruch auf vollständige Rückzahlung ihreseingesetzten Kapitals.Investitions- und Finanzierungsphase (A)Die in der Investitionsrechnung genannten Aufwandpositionen basieren im Wesentlichen auf abgeschlossenenVerträgen. Sofern kalkulierte Kosten der Investitionsphase überschritten werden, würdesich die Liquiditätsreserve entsprechend verringern. Dies könnte negative Folgen für die Auszahlungenan die Anleger haben.Pachteinnahmen (A / B)Der Erfolg der Emittentin ist wesentlich davon abhängig, dass die unterstellten Pachteinnahmen erzielt werden.Grundsätzlich besteht bei jedem Pachtvertrag das Risiko, dass der Pächter seine Verpflichtung, insbesonderedie Zahlungsverpflichtung, nur teilweise, verzögert oder gar nicht erfüllt, z.B. weil sichseine Liquidität verschlechtert hat. Dieses hätte einen negativen Einfluss auf die Auszahlungen andie Anleger.Es besteht ferner das Risiko, dass bei Kündigung oder nach Ablauf des Pachtvertrages eine Anschlussverpachtungnur zu geringeren als zu den prospektierten Einnahmen bzw. gar nicht abgeschlossenwerden kann. Dieses könnte entsprechend negative Auswirkungen auf die Auszahlungenan die Anleger haben. Im Zusammenhang mit einer eventuell erforderlichen Neu- oder Anschlussverpachtungkönnen Provisionen sowie Renovierungs- und Umbaumaßnahmen die Ergebnisse derEmittentin belasten. In der Folge können damit auch die Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflusstwerden.Es besteht das Risiko, dass die Pächterin eine außerordentliche Kündigung ausübt oder einzelne Regelungendes Pachtvertrages nicht wirksam sind und zu Rechtsstreitigkeiten führen. Dies kann zu geringerenPachteinnahmen oder zusätzlichen Kostenbelastungen führen. In der Folge können auch dieAuszahlungen an die Anleger negativ beeinflusst werden.Umwidmungsrisiko (A / B)Sollte nach Beendigung des Pachtvertrages beschlossen werden, ein neues Pachtverhältnis zu begründen,könnte aber die Immobilie nicht mehr als Altenpflegeeinrichtung genutzt werden, könnte es erforderlichwerden, die Spezialimmobilie für einen anderen Zweck umzuwidmen. In diesem Zusammenhangkönnten Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen entstehen. Dies hätte negativen Einfluss aufdie Auszahlungen an die Anleger.16 DIE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE


Wertentwicklungsrisiko der Immobilie (A / B)Wesentlich bestimmend für den Wert einer Immobilie sind neben dem Erhaltungszustand und der konkretenVerpachtungssituation der Immobilie auch allgemeine ökonomische und politische Faktoren sowiespezielle Faktoren des Mikrostandortes. Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Wert der Immobilienanders entwickelt als prognostiziert. Ein Wertverlust der Immobilie kann nicht ausgeschlossen werden.Es besteht das Risiko, dass die Attraktivität des Standortes und somit auch der Wert der Immobilienegativ beeinflusst wird. Sinkt der Objektwert zum Zeitpunkt des Ablaufes des Darlehens unter denRestwert des Darlehens, wäre ein Totalverlust des Eigenkapitals der Anleger möglich, sofern die Bankdas Darlehen fällig stellt. Die Veräußerbarkeit der Immobilie oder des Kommanditanteils ist durchkeine vertragliche Vereinbarung gesichert. Insofern besteht das Risiko, dass sie nicht veräußert werdenkönnen, der kalkulierte Veräußerungserlös nicht erzielt werden kann und / oder die Veräußerung zueinem anderen Zeitpunkt als angenommen durchgeführt wird. Die tatsächliche Auszahlung an dieAnleger können hierdurch später als geplant oder in geringerer Höhe als angenommen erfolgen.Baumängel und Altlasten (A / B)Bei der Immobilie handelt es sich um einen Neubau, der im November 2010 fertig gestellt worden ist.Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt Mängel auftreten, die ebensowie Bodenverunreinigungen oder andere Altlasten zu außergewöhnlichen Aufwendungen führenkönnen. Nicht beseitigte oder nicht beseitigbare Baumängel oder unterlassene Instandsetzungsmaßnahmenkönnen die Ertragsfähigkeit einer Immobilie erheblich beeinträchtigen. Insbesondere bestehtdas Risiko, dass der Mieter Mietminderungen geltend macht. Dies kann eine Verschlechterung derErgebnisse der Emittentin und in der Folge eine Verringerung der Auszahlungen an die Anleger bishin zum Totalverlust der Einlage zur Folge haben.Übernahme (A / B)Die Kommanditanteile an der Objektgesellschaft sollen vertragsgemäß zum 1. Mai 2011 übernommenwerden. Sollte die Übernahme erst später als August 2011 erfolgen können, würde dies dieEinnahmesituation der Emittentin negativ beeinflussen. In der Folge würde sich der Zeitpunkt, abdem die Gesellschafter einen Auszahlungsanspruch erwerben, entsprechend verschieben. Sollte esnicht zu einer Übernahme der Anteile an der Objektgesellschaft kommen, besteht das Risiko, dass dieInvestition nicht wie gewünscht realisiert werden kann. In diesem Fall kann es zu einer Rückabwicklungder Vermögensanlage kommen. Zu den Folgen einer möglichen Rückabwicklung siehe Abschnitt„Vertragspartner“ in diesem Kapitel.Fremdfinanzierung (A / B)Die Finanzierung der Immobilie erfolgt zum Teil über ein langfristiges Darlehen, das von der Objektgesellschaftund der Emittentin gemeinsam aufgenommen wurde. Sollte das Darlehen nicht mehrbedient werden können, kann die finanzierende Bank ihre dafür bestellten Sicherheiten verwerten. Eskann nicht ausgeschlossen werden, dass die finanzierende Bank von ihrem Sonderkündigungsrechtin dem Darlehensvertrag Gebrauch macht. Da die Emittentin gesamtschuldnerisch für das Darlehenhaftet, kann es zu einer Insolvenz der Emittentin kommen, was für den Anleger den Verlust eines erheblichenTeiles der Einlage bis hin zum Totalverlust zur Folge haben kann.Für die Darlehnslaufzeit wurde ein loan to value covenant vereinbart. Demnach hat die finanzierendeBank das Recht ab einem Marktwert von unter € 10,2 Mio. die Tilgung auf 2,5 % p.a. zzgl. ersparterZinsen zu erhöhen. Dies könnte die wirtschaftliche Entwicklung der Objektgesellschaft und der Emittentinbeeinträchtigen und negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger haben.Sofern die etwaig notwendige Anschlussfinanzierung (Laufzeit der Finanzierung bis August 2021) nichtabgeschlossen werden können oder die Emittentin auf Grund unterplanmäßiger Liquiditätsergebnissenicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsleistungen vertragsgemäß zu erbringen, besteht das Risi-DIE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 17


ko, dass die Bank ihr Recht auf Verwertung der Sicherheiten ausüben und es zu einem erzwungenenVerkauf oder zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie kommt. Dies kann zu einer Insolvenz derObjektgesellschaft und der Emittentin führen. Es besteht das Risiko, dass Anschlussfinanzierungen zuschlechteren Konditionen, als in der Prognoserechnung kalkuliert, abgeschlossen werden. Dies würdesich entsprechend negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.Mögliche Interessenkonflikte (A / B / C)Alleinige Gesellschafterin der <strong>INP</strong> Management GmbH (geschäftsführende Kommanditistin) ist die<strong>INP</strong> Holding AG. Die <strong>INP</strong> Management GmbH sowie die bei dieser handelnden Personen sind auchbei anderen von der <strong>INP</strong> Gruppe initiierten Fondsgesellschaften in gleichen oder ähnlichen Funktionenbeteiligt und/oder tätig. Es besteht daher grundsätzlich das Risiko, dass auf Grund dieser gesellschaftsrechtlichenVerbindungen und anderweitigen Aufgaben Interessenkonflikte entstehen, die fürden Anleger zu nachteiligen Entscheidungen führen können. Dies würde sich entsprechend negativauf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.Instandhaltungen (A)Bei Immobilien besteht grundsätzlich ein Kostenrisiko für Erneuerungsaufwand, Instandhaltung undRevitalisierung sowie nicht umlagefähige Nebenkosten der Immobilien. Über die planmäßigen Ansätzehinausgehende Aufwendungen können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Im Falle einesLeerstandes können die anfallenden Nebenkosten nicht umgelegt werden. Höhere als die geplantenAufwendungen gehen zu Lasten der Objektgesellschaft, gegebenenfalls müsste eine Kreditaufnahmemit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger erfolgen.Versicherungsrisiken (A / B)Durch den Mieter bzw. auf Kosten des Mieters werden Versicherungen im branchenüblichen Umfangabgeschlossen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Versicherungsschutz nicht ausreichendist und die Emittentin den Schaden selbst zu tragen hat. Bei Eintritt eines Schadensfallskann sich das Ergebnis durch branchenübliche Selbstbehalte verschlechtern. Es besteht das Risiko,dass die kalkulierten Kosten nicht ausreichen sowie über die Versicherungsleistungen hinausgehendeKosten von der Objektgesellschaft zu tragen sind. Höhere Versicherungsprämien können zu höherenAusgaben und folglich zu reduzierten Auszahlungen an die Anleger führen.Recht und Steuern (A / B / C)Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die rechtlichen oder steuerlichen Grundlagen währendder Fondslaufzeit ändern. Die in diesem Prospekt dargestellten steuerlichen Aspekte beruhen nicht aufeiner verbindlichen Auskunft der zuständigen Finanzbehörden. Eine anders lautende Auffassung derFinanzbehörden oder Finanzgerichte kann nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für einesich ändernde Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis. Es kann daher keine Gewähr übernommenwerden, dass die zur Zeit der Aufstellung dieses Prospektes geltenden Steuergesetze und -verordnungensowie die Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis in unveränderter Form fortbestehen. Diesteuerliche Behandlung der Erträge steht erst nach Bestandskraft der Steuerbescheide der Gesellschaftendgültig fest. Dies könnte negative Folgen für die Auszahlungen an die Anleger haben.Die von der Emittentin prognostizierten Anfangsverluste betragen insgesamt 15,6 % des eingezahltenKommanditkapitals. Im Falle einer fehlerhaften Prognoserechnung oder bei Veränderung von Parametern,die der Prognoserechnung zugrunde gelegt wurden, kann die Finanzverwaltung eine Korrektur vornehmenund auf Grundlage der berichtigten Prognoserechnung die Beurteilung des Vorliegens eines sog. Steuerstundungsmodellsnach § 15 b EStG erneut vornehmen. Es besteht damit das Risiko, dass Änderungen inder Prognoserechnung die Anwendung von § 15 b EStG, der bei Anfangsverlusten von über 10 % nichtzur Anwendung kommt, auslösen könnten. In diesem Falle wären die Verluste der Emittentin von den Anlegerndirekt ausgleichsfähig und könnten nicht mit zukünftigen Einkünften aus der Emittentin verrechnetwerden. Dies könnte negative Folgen für die individuelle steuerliche Belastung der Anleger haben.18 DIE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE


Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen des Privatvermögens sind derzeit steuerfrei,solange eine vom Vermögensgegenstand abhängende Spekulationsfrist eingehalten wird. Bei Veräußerungvon Immobilien beträgt diese derzeit 10 Jahre. Nach dem Beteiligungskonzept ist eine Veräußerungder Immobilie während der Spekulationsfrist nicht geplant. Die Versteuerung eines eventuellwährend der Spekulationsfrist entstehenden Veräußerungsgewinnes wird in der Prognoserechnungentsprechend nicht berücksichtigt. Sollte ein Veräußerungsgewinn bei einer früheren Veräußerung entstehen,so ist dieser von den Anlegern mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern.Weiterhin ist zu beachten, dass festgestellte steuerliche Ergebnisse, die bei einem Anleger zu Steuernachzahlungenführen, ab dem 16. Monat nach Ablauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht, zu verzinsen sind. Fürjeden veranlagten Monat sind Zinsen in Höhe von 0,5 % auf den noch ausstehenden Betrag zu entrichten.Auf Grund der steuerlichen Transparenz der Objektgesellschaft und der Emittentin können dem Anlegerbereits steuerpflichtige Einkünfte zugerechnet werden, ohne dass Auszahlungen der Emittentinin gleicher Höhe erfolgt sind. Steuerzahlungen muss der Anleger dann unter Umständen aus seinemsonstigen Vermögen leisten. Gleiches gilt, wenn sich ein anlagegefährdendes Risiko realisiert. Auch indiesem Fall können dem Anleger von ihm zu versteuernde Einkünfte zugewiesen werden, obwohl seinangelegtes Kapital nicht mehr an ihn zurückgezahlt werden kann.Nach dem Konzept der Beteiligung ist vorgesehen, die Immobilien erst nach Ablauf von 10 Jahrenoder später zu veräußern. Sollte ein Anleger zum Zeitpunkt der Veräußerung der Immobilie oder einesAnteils an der Emittentin weniger als 10 Jahre an den Immobilien beteiligt gewesen und folgende weitereVoraussetzungen erfüllt sein:der Anleger ist mit 10 % oder mehr an der Emittentin beteiligt odersein Anteil hat einen Wert von mehr als € 250.000 odersein Anteil an den Immobilien beträgt mehr als € 250.000kann durch eine der genannten Veräußerungen ein gewerblicher Grundstückshandel des Anlegers entstehen.In diesem Fall unterlägen seine Einkünfte aus der Beteiligung vollständig der Gewerbesteuer,der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie ggf. der Kirchensteuer. Daneben wärenunter Umständen auch Einkünfte aus weiteren Immobilien des Anlegers außerhalb der Beteiligung ander Emittentin durch den gewerblichen Grundstückshandel steuerpflichtig.Die Emittentin beteiligt sich zu weniger als 95 % an der Objektgesellschaft. Der Wechsel der Gesellschafterder Emittentin löst damit keine Grunderwerbsteuer auf Ebene der Objektgesellschaft aus.Der Gesellschafterbestand der Objektgesellschaft soll planmäßig mindestens fünf Jahre nach der Beteiligungdurch die Emittentin unverändert bleiben, um eine Grunderwerbsteuer durch Gesellschafterwechselim Sinne des § 1 Absatz 2a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) zu verhindern. Sollten entgegender Planung einschließlich des 94,9 %-igen Anteilserwerbes der Emittentin 95 % oder mehr derAnteile an der Objektgesellschaft auf neue Anteilseigner übertragen werden, wird Grunderwerbsteuerin Höhe von derzeit 4,5 % auf den Wert der Immobilie erhoben. Die Grunderwerbsteuer würde dannvon der Objektgesellschaft geschuldet werden. Durch die zusätzlichen Kosten der Objektgesellschaftkönnten sich die Auszahlungen an die Anleger reduzieren.Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung des Anlegers (A / C)Im Außenverhältnis haftet der Anleger als Kommanditist gem. den §§ 171 ff. HGB nur bis zur Höheseiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Dies gilt unabhängig davon, ob er als Treugeberoder als unmittelbarer Kommanditist beteiligt ist. Die in das Handelsregister für jeden Kommanditistenoder über die Treuhandkommanditistin für jeden Treugeber einzutragende Hafteinlage beträgt lautGesellschaftervertrag 10 % der Kapitaleinlage. Ist die Hafteinlage vollständig erbracht, ist eine weitereHaftung des Anlegers gem. § 171 Abs. 1 HGB ausgeschlossen. Es besteht das Risiko, dass diese Haf-DIE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 19


tung gem. § 172 Abs. 4 HGB wieder auflebt, wenn die Hafteinlage zurückbezahlt wird. Das Gleiche gilt,wenn Gewinnanteile entnommen werden, während der Kapitalanteil des Anlegers durch Verlust unter diegeleistete Hafteinlage gesunken ist. Diese möglicherweise wieder auflebende Haftung besteht gem. § 160Abs. 1 HGB fünf Jahre nach Ausschieden des Kommanditisten aus der Fondsgesellschaft fort.Fondslaufzeit / Objektveräußerung (A / B)Es ist darauf hinzuweisen, dass die prospektierte Fondslaufzeit durch eine Entscheidung der Gesellschafterverlängert oder verkürzt werden kann. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich imFalle einer Veräußerungsabsicht seitens der Gesellschaftermehrheit kein solventer Käufer findet oderder angenommene Kaufpreis der Immobilie nicht erzielbar ist. Dies würde sich entsprechend negativauf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.Platzierungsgarantie (A / B)Die <strong>INP</strong> Holding AG garantiert gegenüber der Emittentin die Platzierung des Fonds. Es besteht dasRisiko, dass die Platzierungsgarantin ihre vertragliche Verpflichtung nicht oder nur teilweise erfüllenkann. Sollte dann weder ausreichend Eigenkapital vorhanden sein, noch ausreichend zusätzlichesFremdkapital aufgenommen werden können, besteht das Risiko, dass die Emittentin ihre Verpflichtungennicht erfüllen kann und rückabgewickelt werden muss. Zu den Folgen einer Rückabwicklungvergleiche Abschnitt „Vertragspartner“ in diesem Kapitel.Fungibilität der Anteile (C)Eine Immobilienbeteiligung ist eine langfristige Investition. Die Beteiligung an der Emittentin kannfrühestens zum 31. August 2026 ordentlich gekündigt werden.Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass für den Verkauf von Fondsanteilen kein liquider Markt besteht,so dass eine Veräußerung der Vermögensanlage, insbesondere wenn stille Reserven realisiert werdensollen, gegebenenfalls nicht, nur schwer oder nur zu einem geringeren Wert erfolgen kann. Zu densteuerlichen Risiken einer Veräußerung vergleiche Abschnitt „Steuerliche Risiken“ in diesem Kapitel.Kündigung aus Gründen wirtschaftlicher Not (A / B)Bei einer Kündigung aus Gründen wirtschaftlicher Not ist zu beachten, dass auf Grund der Anfangskostenbelastungder Auseinandersetzungswert der Beteiligung deutlich unterhalb der ursprünglichen eingezahltenEinlage liegen kann. Dieser Effekt würde sich bei einem negativen Geschäftsverlauf noch verstärken.Sollte eine Vielzahl von Anlegern das Kündigungsrecht aus Gründen wirtschaftlicher Not in Anspruchnehmen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich durch die damit verbundene Reduzierung desVermögens bzw. den Entzug von Liquidität bei der Emittentin Nachteile für die verbleibenden Anlegerergeben. Dies würde sich entsprechend negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.Inflation / Deflation (A)Der Pachtvertrag sieht eine teilweise Anpassung der Pachthöhe an die Veränderung der Lebenshaltungskostenvor. Sofern die tatsächliche Entwicklung der Indizes geringer sein sollte als die kalkulierteInflationsrate, besteht das Risiko, dass die Auszahlungen nicht in prognostizierter Höhe erfolgenkönnen. Eine geringere Inflationsrate und somit weniger ansteigende Pachten können sich auch aufdie Berechnung der prognostizierten Verkaufserlöse auswirken. Im Falle einer Deflation besteht dasRisiko sinkender Pachteinnahmen. Dies würde sich entsprechend negativ auf die Auszahlungen an dieAnleger auswirken.Gesellschafterbeschlüsse (A)Werden Mitbestimmungsrechte der Treugeber oder Direktkommanditisten nicht wahrgenommen,kann es zu Beschlüssen kommen, die später von allen Treugebern und Gesellschaftern mitgetragenwerden müssen. Ferner haben die Anleger die Möglichkeit, der Treuhandkommanditistin entsprechen-20 DIE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE


de Weisungen zu erteilen. Es besteht die Möglichkeit der Majorisierung der Gesellschaft durch einenGesellschafter, der die Mehrheit der Anteile an der Gesellschaft erwirbt. Dies kann sich negativ auf dieAuszahlungen an die Anleger auswirken.Abfindung (A)Das Ausscheiden eines Anlegers ist möglich durch ordentliche Kündigung zum Laufzeitende, Kündigungaus Gründen wirtschaftlicher Not oder durch Ausschluss. Wenn die Liquiditätsreserve der Emittentinnicht zur Abfindung ausscheidender Gesellschafter ausreicht, muss die Emittentin entweder dieAuszahlungen an die Anleger verringern und / oder Fremdmittel aufnehmen. Ist durch das Ausscheidenvon Gesellschaftern die Liquidität der Emittentin gefährdet, ist die Emittentin berechtigt, die Zahlder Abfindungsraten auf bis zu acht Jahresraten zu erhöhen. Für ausscheidende Gesellschafter kannes demnach zu einer Streckung der Auszahlung des Abfindungsguthabens auf bis zu acht Jahresratenkommen und für verbleibende Kommanditisten kann dies sich entsprechend negativ auf die Auszahlungenauswirken.Risiken im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen (A / B)Soweit die Beteiligungen im Fernabsatz vertrieben wird, kann die Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchender betroffenen Anleger Liquiditätsabflüsse oder die Notwendigkeit der Aufnahme weitererFremdmittel mit sich bringen, wodurch die Auszahlungsfähigkeit der Emittentin beeinträchtigt werdenkann. Dies kann sich negativ auf die vom Anleger erzielbare Rentabilität auswirken und bis hin zueinem Totalverlust führen.Persönliche Anteilsfinanzierung (B / C)Bei Inanspruchnahme einer persönlichen Anteilsfinanzierung besteht grundsätzlich das Risiko, dass,sofern die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger nicht oder nicht in vollem Umfang erfolgen,die Tilgung bzw. die Darlehenszinsen der Anteilsfinanzierung nicht aus den Rückflüssen der Vermögensanlageerbracht werden können. Auch im Falle eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals müssendie Anleger in der Lage sein, den Kapitaldienst für die Anteilsfinanzierung aus anderen Mittelnaufzubringen.Managementrisiko (A / B)Der Erfolg der Vermögensanlage hängt in nennenswertem Maße auch von den Fähigkeiten des Managementsund der Qualität der externen Berater ab. Der Verlust unternehmenstragender Personen,Missmanagement sowie Verfolgung von Eigeninteressen können sich negativ auf die Entwicklung derVermögensanlage auswirken. Dies kann die Rückflüsse an die Anleger mindern und darüber hinausteilweise oder vollständig zum Verlust der Vermögensanlage führen.Gesetzesänderungen (A / B)Künftige Gesetzesänderungen und dazu erlassene Vorschriften bzw. Änderungen der Auslegung undHandhabung können negative Auswirkungen auf Investition und Beteiligungsstruktur haben. Dieskann zur Reduzierung von Auszahlungen an die Anleger führen.Anteilserwerb an der Objektgesellschaft (A)Die Emittentin hat eine Kommanditbeteiligung an der Grundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH & Co. KG erworben. In diesem Zusammenhang hat die Part AG gegenüber derObjektgesellschaft und der Emittentin Zusicherungen und Garantien abgegeben. Es kann nicht ausgeschlossenwerden, dass die Part AG insolvent wird. In diesem Fall könnten Ansprüche nicht durchgesetztwerden, was entsprechend negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger hat.Weitere RisikenWeitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis der Anbieterin nicht.DIE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 21


04 Der Pfl egeimmobilienmarkt


Der Pflegemarkt in DeutschlandStatus QuoDer Gesundheitsmarkt ist mit ca. € 250 Mrd. eine der bedeutendsten Branchen in Deutschland. DerPflegemarkt als Teil des Gesundheitswesens besitzt ein jährliches Volumen von ca. € 27 Mrd. Im Jahr2007 waren rund 2,25 Mio. pflegebedürftige Personen zu verzeichnen. Dies entspricht einem Anteilvon rund 2,7 % der deutschen Bevölkerung. Ein großer Teil von rund 46 % dieser Personen wird häuslich,in der Regel von Familienangehörigen, gepflegt. Ein weiterer Anteil von rund 22 % der Personenwird ambulant gepflegt. Der verbleibende Teil von rund 32 % wird in den rund 11.000 Pflegeheimenstationär betreut.Zukünftige EntwicklungEin geändertes Gesundheitsbedürfnis der Menschen, ein fortschreitender sozialer Wandel sowie dieerwartete demografische Entwicklung stellen ein starkes Wachstumspotential der Branche in Aussicht.Altersaufbau 1950 DeutschlandMänner100908070605040302010600 300 0 0 300 600TausendTausendQuelle: DestatisFrauenAltersaufbau 2050 DeutschlandPROGNOSE100MännerFrauen908070605040302010600 300 0 0 300 600TausendTausendQuelle: DestatisDie schon bekannte Umkehr der Alterspyramide aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge machtimmer mehr sichtbar, welche Herausforderungen auf unsere Gesellschaft und natürlich insbesondereauf den Bereich der Pflegeimmobilien zukommen.Dieser Trend wird noch von der gesteigertenLebenserwartung, die sich in den letzten 100Jahren um etwa 30 Jahre auf durchschnittlich 75Jahre für Männer und 81 Jahre für Frauen erhöhthat, verstärkt. Betrachtet man diese Entwicklungbis zum Jahre 2050, so ist zu erwarten, dass Männermit 81 Jahren und Frauen mit 87 Jahren ihredurchschnittliche Lebenserwartung nochmals steigernwerden.Der wohl wichtigste Bestimmungsfaktor für dieEntwicklung des Pflegesektors ist die Zahl derPflege bedürftigen Menschen. Wie viele Pflegebedürftigees in Zukunft geben wird, ist zum einenvon der demografischen Entwicklung, insbesondereder Altersstruktur, und zum anderen von derEntwicklung der Pflegewahrscheinlichkeit oderder Prävalenz (Krankheitshäufigkeit) abhängig.Altersspezifische PflegequotenPflegebedürftige in % der Bevölkerung im jeweiligenAlter (2007) – soziale und private Pflegeversicherung70605040302010090DER PFLEGEIMMOBILIENMARKT 23


Nach der mittleren Bevölkerungsvariante der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung desStatistischen Bundesamtes wird die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen bis 2050 zwar vonrund 82 Mio. auf knapp 69 Mio. zurückgehen. Im Gegensatz dazu wird die Zahl der pflegebedürftigenPersonen jedoch kräftig steigen. Dafür sorgt die Alterung der Bevölkerung. So werden die starkbesetzten Geburtenjahrgänge der Baby-Boomer in den kommenden Dekaden in jene Altersgruppevorrücken, die eine besonders hohe Prävalenzrate, d.h. ein hohes Risiko haben, pflegebedürftig zuwerden. Die Zahl der über 85-jährigen, d.h. die Gruppe mit den höchsten Pflegewahrscheinlichkeiten,wird bis zum Jahr 2050 um über 4 Mio. auf gut 5,25 Mio. Menschen ansteigen. Allein die Gruppe derüber 90-jährigen mit einer Pflegequote von derzeit über 60 % wird in dieser Zeit um 1,7 Mio. auf 2,25Mio. Menschen zunehmen.Der Pflegemarkt in 2050 - PROGNOSEPflegebedürftigeAnzahl 1000stationärAnteile, %ambulanthäuslichPflegeheimeAnzahlArbeitnehmerAnzahl 10002007 2.247 31.6 22.4 46.0 11.029 5742050 4.294 65 25 10 43.397 2.257Quellen: Destatis, Blinkert/GräfEntsprechend wird die Zahl der Pflegebedürftigen Personen unter realistischen Annahmen bis 2050von derzeit 2,25 Mio. auf über 4 Mio. Menschen steigen und selbst unter sehr günstigen Bedingungennoch um über 1 Mio. zunehmen.Dabei wird sich der Anteil der in stationären Einrichtungen betreuten Personen überproportionalerhöhen (sogenannter „Heimsogeffekt“), da das informelle Pflegepotential, d.h. Pflege in der Regelvon Angehörigen wie z.B. Ehegatten und Kindern, das die Zahl der häuslich versorgten Personenbestimmt, nach 2025 demografisch bedingt merklich abnehmen wird. So wird der Anteil der stationärgepflegten Personen von derzeit rund 32 % auf 65 % steigen.Pflegebedürftige & informellesPflegepotenzial - PROGNOSE250200150100502006 2016 2026 2036 2046Pflegebedürftigeinformelles PflegepotenzialQuelle: Destatis und Blinkert, GräfPflegeheime - PROGNOSEAnzahl45000400003500030000250002000015000geplanter Verkauf in 202610000500002007 2010 2020 2030 2040 2050Quelle: Destatis, Blinkert/GräfDamit lässt sich der bisherige Grundsatz – häuslicher vor stationärer Pflege – nicht mehr halten! Auchdie verstärkte private Vorsorge wird zu einem Wandel der Nachfrage führen. Das schafft für die künftigeGestaltung von stationären Angeboten neue Herausforderungen und Chancen – vor allem hinsichtlichFlexibilität ihrer Struktur und ihrer Qualität. Das künftige Wachstumspotential ist beträchtlich.Zum einen wegen des erheblichen Erweiterungsbedarfs, zum anderen wegen des zunehmendenErsatzbedarfs. Der geschätzte Kapitalbedarf bis 2030 beläuft sich einer Studie des RWI zu Folge aufüber € 23 Mrd.24 DER PFLEGEIMMOBILIENMARKT


Investitionen in stationäre PflegeeinrichtungenBesondere MarktvorteileEine stationäre Pflegeeinrichtung bietet eine besonders hohe Mietsicherheit, denn aufgrund des hohenBedarfs sieht heute auch der Gesetzgeber stationäre Pflegeeinrichtungen grundsätzlich als förderungswürdigan. Das Sozialgesetzbuch (SGB XI) hat diese Förderungswürdigkeit definiert. Dies führt dazu,dass der Anteil des Heimentgeltes, der für die Unterkunft und die Verpflegung sowie für die Investitionen(bzw. Mieten und Pachten) gedacht ist, vom Staat bzw. von den Sozialhilfeträgern dann übernommenwird, wenn der Bewohner selbst sozial schwach wird und diese Kosten nicht mehr tragen kann.Für die Fondsgesellschaft bedeutet dies, dass die Mietzahlungen der Bewohner einer Pflegeeinrichtungim Bedarfsfall grundsätzlich durch staatliche Unterstützung sichergestellt sind.Staatlich refinanzierte Mieten – wie funktioniert das genau?Im Rahmen des § 71 des Sozialgesetzbuches (SGB XI) wird durch den Gesetzgeber genau definiert,was eine stationäre Pflegeeinrichtung ist. Entspricht ein Objekt dieser Definition, so erhält der Betreiber,bezogen auf das Objekt, einen Versorgungsvertrag (§ 72 SGB XI). Der Versorgungsvertragwiederum stellt für den Betreiber die Grundlage für den Abschluss von Pflegesatzvereinbarungen dar.Sofern ein Versorgungsvertrag besteht, sind die Kostenträger gemäß § 85 SGB XI verpflichtet, Verhandlungenzur erforderlichen Pflegesatzvereinbarung aufzunehmen. Regelmäßig führen diese Verhandlungenzum Abschluss einer Pflegesatzvereinbarung. Aus dieser Pflegesatzvereinbarung ergibtsich das monatliche Heimentgelt, das abhängig von der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I – III dergesetzlichen Pflegeversicherung)gestaffelt und vom Bewohner zu zahlen ist. Dem Bewohner werdendie Kosten der Pflege durch die Pflegeversicherung bis zu 100 % erstattet.Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Mietkosten (Investitionskostensatz) trägt derBewohner vom Grundsatz her selbst, da sie Bestandteil seiner regelmäßigen, unabhängig von derPflegebedürftigkeit anfallenden Lebenshaltungskosten sind. Können der Bewohner oder seine unterhaltspflichtigenKinder bzw. Eltern diese Kosten nicht tragen und besteht für die Einrichtung einePflegesatzvereinbarung, so regelt § 75 Abs. 3 SGB XII die Kostenübernahme durch den Träger derSozialhilfe.Dies ist eine komplizierte Regelung, die jedoch dem Anleger des Fonds ein hohes Maß an Sicherheitgibt. Denn: Sichere Mieten bedeuten sichere Auszahlungen.Die stationäre Pflegeeinrichtung, in die dieser Fonds investiert, erfüllt alle vorgenannten Voraussetzungen.Grundsätzlich wird ein Teil der Bewohner dieses Hauses sozial hilfsbedürftig sein, so dass derStaat aufgrund der Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers für die Bewohner die Kostenübernimmt.DER PFLEGEIMMOBILIENMARKT 25


Eine komplizierte Regelung auf einen BlickRechtliche Grundlagen der Refinanzierung einer förderungswürdigenstationären PflegeeinrichtungSchritt 1: § 71 SGB XI Definition einer stationären PflegeeinrichtungObjekt nach HeimmindestbauverordnungSelbständig handelndQualifiziert ausgebildete PflegekräfteGanztägige Unterbringung und Verpflegung der BewohnerSchritt 2: § 72 SGB XISchritt 3: § 85 SGB XIEine stationäre Pflegeeinrichtung gem. § 71 SGB XIRegelung der ZulassungBei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Versorgungs vertraghat der Betreiber Anspruch hieraufGesetzlich geregeltes und gesichertes VerfahrenRegelung zu den PflegesatzvereinbarungenBei Vorliegen eines Versorgungs vertrages werden Pflege satz -vereinbarungen getroffenGesetzlich geregeltes und gesichertes VerfahrenSchritt 4: § 75 Abs. 3 SGB XII Regelungen zur Kostenübernahme durch die SozialhilfeträgerDas Sozialamt und der Heimträger unterzeichnen eine Vergütungsvereinbarungfür den Fall, dass der Heimbewohner die Kostenselbst nicht tragen kannVoraussetzung ist die Pflegesatzvereinbarung mit dem KostenträgerWer zahlt was?PflegevergütungPflegeversicherungKosten für Unterkunft und VerpflegungInvestitionskostenEigenanteil **Sollte der Bewohner diese Kosten nicht tragen können, greifen die Regelungen gemäß SGB.26 DER PFLEGEIMMOBILIENMARKT


05 Der Standort<strong>Isernhagen</strong> -Altwarmbüchen


<strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong>Der Standort <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong><strong>Isernhagen</strong> ist eine Gemeinde in der Region <strong>Hannover</strong>, die sich aus sieben Ortsteilen zusammensetzt.Die Gemeinde liegt am Südrand der Lüneburger Heide und grenzt nordöstlich an die Stadt <strong>Hannover</strong>.<strong>Isernhagen</strong> ist nach dem durchschnittlichen Einkommen ihrer Bürger die wohlhabendste GemeindeNiedersachsens und gilt als einer der vornehmenden Wohnvororte von <strong>Hannover</strong>. <strong>Hannover</strong> ist dieHauptstadt des Bundeslandes Niedersachsen.Die am Fluss Leine gelegene kreisfreie Stadt steht mit etwa 520.000 Einwohnern auf der Liste derGroßstädte in Deutschland an elfter Stelle und ist u.a. durch die seit 1947 jährlich stattfindende <strong>Hannover</strong>Messe weltweit bekannt. Die Stadt gehört zur Region <strong>Hannover</strong>, einem Kommunalverband besondererArt, und ist Teil der Metropolregion <strong>Hannover</strong>-Braunschweig-Wolfsburg.Die Gemeinde <strong>Isernhagen</strong>, als Teil der Region <strong>Hannover</strong>, erstreckt sich über eine Fläche von knapp60 km 2 und hat insgesamt rund 23.000 Einwohner (Stand 31. Dezember 2009). <strong>Isernhagen</strong> liegt imSchnittpunkt dreier Autobahnen und ist somit verkehrstechnisch sehr gut erschlossen. Die Anbindungerfolgt über die Autobahn A2 von Berlin nach Dortmund, die A7 von Hamburg nach Würzburg sowiedie A 37 von Hildesheim nach Celle. Desweiteren befindet sich der Flughafen <strong>Hannover</strong> – Langenhagenin nur zehn Kilometer Entfernung. Eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr der Stadt<strong>Hannover</strong> erfolgt über eine Linie der Stadtbahn <strong>Hannover</strong> in unmittelbarer Nähe des <strong>Seniorenzentrum</strong>s.Buslinien des Großraum-Verkehrs <strong>Hannover</strong> erschließen <strong>Isernhagen</strong> und verbinden den Ort mitden Nachbargemeinden.Kultur und SehenswürdigkeitenIm Zentrum der Altstadt <strong>Hannover</strong>s befindet sich die im 14. Jahrhundert erbaute Marktkirche mit demMarktplatz nebst Marktbrunnen. Zusammen mit dem Alten Rathaus ist sie Zeugnis der norddeutschenBacksteingotik. Die Kreuzkirche im gleichnamigen Viertel besitzt ein wertvolles Altargelälde von LucasCranach d. Ä. In der Nähe steht in der Burgstraße 12 das älteste erhaltene Fachwerkhaus <strong>Hannover</strong>svon 1564/1566.36 Sehenswürdigkeiten der Innenstadt von <strong>Hannover</strong> sind durch den Roten Faden miteinander verbunden.Diese 4,2 Kilometer lange, auf das Pflaster gemalte rote Linie führt in Form eines Rundgangesvon der Tourist-Information durch die Innenstadt und zurück zum Bahnhof.Am Stadtrand am Rande des Kronbergs liegt der Gewerbepark Expo Park <strong>Hannover</strong>. In ihm sind ausZeiten der Expo 2000 unter anderem der Plante M, der deutsch Pavillion, der Expowall und die weitläufigeEXPO-Plaza erhalten geblieben. Über die monumentale Fußgängerbrücke Exponale erreichtman das Messegelände <strong>Hannover</strong>. Schon von weitem erkennt man im Zentrum des Geländes das größtefreitragende Holzdach der Welt (EXPO-Dach), den Mannesmannturm und den 88,8 Meter hohenHermesturm, der auf 65 Metern eine Aussichtsplattform trägt.Die Landeshauptstadt bietet darüber hinaus ein vielfältiges Angebot an kulturellen Höhepunkten undSehenswürdigkeiten wie unter anderem das Niedersächsische Landesmuseum, das historische Museum,das Wilhelm Busch Museum sowie eine Vielzahl von Theatern und Kunstgalerien.In unmittelbarer Nähe des <strong>Seniorenzentrum</strong>s befindet sich der Altwarmbüchener See. Der ca. 48 hagroße See entstand beim Bau der Autobahn A37 in den Jahren 1978 – 1981 durch Sandaufspülungen,die hier entnommen wurden. Der See stellt den Kern eines Naherholungsgebietes dar. Umgeben ist dieWasserfläche von Spiel- und Liegewiesen. Neben Baden an Sandstränden gibt es Freizeitmöglichkeitenwie Segeln, Rudern oder Surfen.DER STANDORT 29


Wirtschaftliche Situation<strong>Isernhagen</strong> ist Sitz national und international agierender Unternehmen, darunter befinden sich unteranderem die BREE Collection GmbH & Co. KG (Taschen & Accessoires) oder die Street One GmbH(Mode).In dem Ortsteil Altwarmbüchen befinden sich ausgiebige Einkaufmöglichkeiten. Die vor den Toren<strong>Hannover</strong>s entstandenen Supermärkte stellen seit ihrem Entstehen in den 1970er Jahren eine erheblicheKonkurrenz für die Kaufhäuser der Großstadt dar.In <strong>Hannover</strong> haben verschiedene weltweit bekannte Industriebetriebe ihren Sitz. Hierzu gehören unteranderem der Autozulieferer Continental AG oder die Volkswagen Nutzfahrzeuge. Die Lebensmittelindustrieist u.a. mit Bahlsen, Harry-Brot oder auch der Gilde Brauerei vertreten. <strong>Hannover</strong> ist fernerFirmensitz der TUI AG.Ein weiterer Wirtschaftsfaktor der Region ist die Messe <strong>Hannover</strong> mit dem größten Messegelände derWelt. Jedes Frühjahr ist <strong>Hannover</strong> der Schauplatz der weltgrößten Computermesse CeBIT und derweltgrößten Industriemesse <strong>Hannover</strong> Messe.Lage und Umgebung des ObjektesDas <strong>Seniorenzentrum</strong> liegt in der Gemeinde <strong>Isernhagen</strong>, im Stadtteil Altwarmbüchen. Die Immobilieliegt verkehrsgünstig direkt an der <strong>Hannover</strong>schen Straße. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehrerfolgt über eine rund 200 Meter entfernte Haltestelle der Straßenbahn. Im nahen Umfeld desObjektes befinden sich verschieden Einkaufsmöglichkeiten und durch die Nähe zu <strong>Hannover</strong> ist imweiteren Umfeld ein breit gefächertes Angebot vorhanden. Das Zentrum von <strong>Isernhagen</strong> befindet sichca. 500 Meter nördlich des Objektes.Das Bauumfeld wird geprägt durch individuellen Wohnungsbau mit Ein- und Zweifamilienhäusern.Südlich grenzt mit dem Altwarmbüchener See ein Naherholungsgebiet an.Vor der Investitionsentscheidung wurde der stationäre Pflegemarkt in der Umgebung des Objektstandortesausführlich analysiert. Insbesondere die Wettbewerbs- und Bedarfsanalyse sind wichtigeBausteine der Investitionsentscheidung. In <strong>Isernhagen</strong> befinden sich im Umkreis von drei Kilometerndes <strong>Seniorenzentrum</strong>s keine weiteren vollstationären Pflegeeinrichtungen. Im weiteren Umkreis vonsechs Kilometern befinden sich insgesamt 22 Eirichtungen mit 1.882 stationären Pflegeplätzen.Ein sehr wichtiger Faktor bei der Objektauswahl sind die Bedarfskennzahlen am Standort. Im Landkreis<strong>Hannover</strong> ist das Verhältnis stationärer pflegebedürftiger Personen zu Pflegeplätzen mit 0,88, d.h.auf 100 Pflegeplätze kommen 88 Pflegebedürftige, leicht über dem Durchschnitt des Landes Niedersachsens(0,86).30 DIE STANDORTE


DER STANDORT 31


06 Das Fondsobjekt


Das Investitionsobjekt – <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong>Das Investitionsobjekt befindet sich im Ortsteil Altwarmbüchen unweit des Naturschutzgebietes„Altwarm büchener See“.Das <strong>Seniorenzentrum</strong> befindet sich Lüneburger Damm 2, 30916 <strong>Isernhagen</strong>. Das Grundstück wurde mitnotariellem Kaufvertrag vom 29. September 2008 durch die Objektgesellschaft erworben. Im Anschlusswurde die Senioreneinrichtung errichtet. Die Fertigstellung des Objektes erfolgte im November 2010.Mit Vereinbarung vom 2<strong>8.</strong> März 2011 hat sich die Emittentin mit 94,9 % der Kommanditanteile an derObjektgesellschaft beteiligt. Weitere Verträge über die Anschaffung und Herstellung des Anlageobjektesoder wesentlicher Teile davon wurden nicht geschlossen.Das ObjektBei dem Objekt handelt es sich um eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, die auf die professionelleBetreuung und Pflege für alle Pflegestufen, bis hin zur Pflege dementiell erkrankter Personen, konzipiertwurde.Der aus drei Gebäuden bestehende Komplex ist in massiver Bauweise errichtet und mit einer Putzfassadeversehen. Das Hauptgebäude ist dreigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss. Die verbundenenNebengebäude sind zweigeschossig errichtet. Bei den Dächern handelt es sich um Satteldächer mitPfannendeckung. Die Heizung und Warmwasserversorgung der Einrichtung erfolgt über ein zentralesgasbetriebenes Blockheizkraftwerk. Das <strong>Seniorenzentrum</strong> ist baulich auf die Bedürfnisse der Bewohnerund Bewohnerinnen abgestimmt und bietet mit seiner gehobenen Ausstattung eine ideale Wohlfühlumgebung.Das Gebäude weist mit einem Endenergiebedarf von 65,7 kWh/(m2a) sowie einemPrimärenrgiebedarf von 53,9 kWh/(m2a) eine sehr gute Enegieeffizienz aus.Die Einrichtung verfügt über insgesamt 143 Pflegeplätze, die aufgeteilt sind in 118 Einzelzimmer sowie13 Pflege-Apartments mit 25 Betten. Im Erdgeschoss eines Nebengebäudes steht eine Fläche von ca.352 m 2 zur Nutzung als Tagespflege zur Verfügung.Die Etagen werden durch rollstuhlgerechte Aufzüge erschlossen. Hilfsmittel, die für eine modernePflege notwendig sind, stehen zur Verfügung. Hierzu gehören u.a. behindertengerechte Duschbäderin allen Pflegezimmern, Pflegebäder mit freistehenden Badewannen und Liftern sowie Therapie- undGruppenräume für individuelle Angebote an die Bewohnerinnen und Bewohner. Das <strong>Seniorenzentrum</strong>verfügt über großzügig geplante Gemeinschaftsräume wie ein Restaurant mit Kamin, einer Lobbymit Aquarium sowie schön angelegte Gärten. Die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohnererfolgt aus der hauseigenen Vollküche, in der täglich die Mahlzeiten zubereitet werden. Die Küche istdabei so dimensioniert worden, dass auch ein Catering/Lieferservice ausgestattet werden kann.Persönliche Atmosphäre bedeutet zu Hause sein. Alle Zimmer sind modern und freundlich gestaltetund das ein oder andere Möbelstück kann gerne mitgenommen werden.Bei dem Investitionsobjekt handelt es sich um einen Neubau, der sich in einem entsprechend gutenZustand befindet.Ein Bewertungsgutachten für das Investitionsobjekt wurde nicht erstellt.DAS FONDSOBJEKT 33


Das GrundstückDie Grundstücksgröße umfasst insgesamt 5.874 m 2 und die Nutzfläche 7.351 m 2 und ist voll erschlossen.Lüneburger Damm 2, 30916 <strong>Isernhagen</strong>Grundbuch von AltwarmbüchenAmtsgerichts BurgwedelBlatt 4055Flur 1Größe5.874 qmBebauungGebäude- und FreiflächeDingliche BelastungenDas Grundbuch weist nach Vollzug der Umfinanzierung (Löschungen und Neueintragungen) folgendeEintragungen auf:Grundbuch lfd. Nr. EintragungenAbt. IIGrunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für den jeweiligen Eigentümer Blatt4055, Bestandsverzeichnis Nr. 6.)Abt. III 3 Grundschuld über € 7.200.000 zu Gunsten der finanzierenden BankWeitere dingliche Belastungen des Investitionsobjektes bestehen nicht.Das AnlageobjektBei dem Anlageobjekt handelt es sich um eine Kommanditbeteiligung in Höhe von € 4.731.000 an derGrundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH & Co. KG.Ein Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt wurde nicht erstellt.Es bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjektes.34 DAS FONDSOBJEKT


07 Der Betreiber


Die RENAFAN GroupDas <strong>Seniorenzentrum</strong> in <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong> wurde durch Abschluss eines Pachtvertrageslangfristig an die RENAFAN GmbH, Berlin verpachtet.Die RENAFAN Group hat sich als einer der innovativen Akteure seit mehr als 15 Jahrenauf dem Gebiet der Pflege positioniert und ist in der Lage ihren Kunden ein vielfältiges– auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnissen abgestimmtes – Angebotsspektrumanzubieten. Flexibilität, patienten- und ressourcenorientierte Pflege sowie hohe fachlicheQualität bilden das Fundament der Tätigkeit.Die RENAFAN wurde ursprünglich 1995 in der Rechtsform einer GbR von Herrn Shandong Fan undFrau Renate Günther gegründet. Die Tätigkeit beschränkte sich zunächst auf den Bereich der ambulantenPflege. Im Jahr 2001 erfolgte dann eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Seit November2010 firmiert das Unternehmen als GmbH. Die RENFAN Group ist in der Vergangenheit stetig imBereich der ambulanten Pflege gewachsen und hat seit 2007 das Angebot auch auf den Bereich derstationären Pflege ausgeweitet. Die RENAFAN Group betreibt zur Zeit vier Einrichtungen. Drei weitereEinrichtungen in Rostock, Brandenburg und München sind in der Planung und werden in denkommenden zwei Jahren realisiert.RENAFAN ist in Bewegung. Bewegt in zweierlei Hinsicht: Zum einen in der Ausweitung der bundesweitenPräsenz, zum anderen in der Erweiterung der Services und Dienstleistungen. Partner innerhalbder RENAFAN Group sind die RENAFAN GmbH, die RENAFAN Dienstleistungen GmbH und diegGIS mbH. Die RENAFAN Akademie begleitet die wichtigen Themen Weiterbildung und Personalgewinnungmit besonderem Augenmerk und basisbetonten Aktivitäten.Die Geschäftsbereiche RENAFAN Ambulante Pflege und RENAFAN Intensiv bieten ambulantePflege im privaten Raum auf höchstem Niveau, immer unter qualitativen und ökonomischen Gesichtspunkten.Eine enge Zusammenarbeit mit Fach- und Hausärzten, klinischen und stationären Versorgernund weiteren an der Versorgung beteiligten Instanzen führen häufig zu einem Abbau von Pflegenotwendigkeit.Dank des breiten Spektrums an ambulanten und stationären Leistungen finden wirjederzeit das Optimum verschiedener Kompetenzen im Unternehmen selbst.RENAFAN ServiceLeben, der jüngste Geschäftsbereich des Unternehmens, hat integrative Lösungenin der Pflege und Betreuung entwickelt, die sowohl regionalspezifische Bedürfnisse abdecken als auchdie demographischen Besonderheiten der alternden Bevölkerung aufgreifen.Die RENAFAN GmbH ist von dem Verband der Vereine Creditreform e.V., Neuss, mit einemBonitäts rating von 237 –„gute Bonität“ – (Stand 1<strong>8.</strong> Februar 2011) auf einer Skala von 100 („AusgezeichneteBonität) bis 600 („Harte Negativmerkmale“) bewertet worden.Individuelle Pflege statt VerwahrungIm Mittelpunkt der Tätigkeit der RENAFAN Group steht der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissenund Wünschen. Die Mitarbeiter bringen den Bewohnern Respekt und Achtung entgegen, ganzgleich welchen Geschlechts, welchen Alters, welcher Kultur, Religion und Nationalität.Die RENAFAN Group versteht sich als Dienstleister und orientiert sich konsequent an den Bedürfnissenihrer Kunden. Mit Ihren Dienstleistungen sichert die RENAFAN Group das persönliche Wohlbefindenihrer Kunden.Es wird eine patientenorientierte Bezugspflege unter Einbeziehung aktueller Erkenntnisse aus Wissenschaftund Forschung garantiert.Die Aufgaben werden geplant und zielorientiert im Team erfüllt.Die Arbeit erfolgt in einer Vernetzung mit Partnern wie Ärzten, Therapeuten, Behörden und anderensozialen Institutionen.DER BETREIBER 37


08 Der Initiator


<strong>INP</strong> UnternehmensgruppeDer Anbieter der Vermögensanlage, die <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH ist eine100 %ige Tochtergesellschaft der <strong>INP</strong> Holding AG.Management und ZahlenDie Holding wurde im Jahre 2005 gegründet. Herr Wolfgang Krug, ehemaligerAufsichtsrat und Mitgründer des etablierten Initiators IMMAC und heutiger Aufsichtsratsvorsitzenderder <strong>INP</strong> Holding AG, hat sich auf das Marktsegment derSozialimmobilie spezialisiert. Unter seiner Ägide wurden insgesamt 22 Fonds konzipiertund initiiert, wobei 13 in seine Zeit bei IMMAC fallen und acht Fonds inder Ära <strong>INP</strong> anzusiedeln sind.Unter dem Dach der <strong>INP</strong> Holding AG, die mit einem voll eingezahlten Stammkapital von € 1.000.000kapitalisiert ist, befinden sich die Tochtergesellschaften, <strong>INP</strong> Management GmbH, <strong>INP</strong> FinanzconsultGmbH und <strong>INP</strong> Control GmbH. Weitere Tochtergesellschaften sind nicht operativ tätig, sonderndienen als Anteilseigner von Objektgesellschaften im Rahmen von Beteiligungs- und Fondskonstruktionen.Die <strong>INP</strong> Gruppe konzipiert aus den erworbenen Objekten strukturierte Anlagemöglichkeiten fürprivate und institutionelle Investoren. Es werden alle Aufgaben von der Konzeption und dem Vertriebbis hin zum Asset- und Property-Management abgedeckt.Dieses beinhaltet die durchgehende Portfolioanalyse, alle Maßnahmen zur langfristigen Werterhaltungund Wertsteigerung der Immobilien sowie auch die Neuentwicklung von Immobilien in Kooperationmit namhaften Projektentwicklern. Inbegriffen ist ebenso die kaufmännische, technische und infrastrukturelleBetreuung der Immobilie. Das Asset- und Property-Management ist für die eigenenFondsobjekte erforderlich und wird auch als Dienstleistung für private und institutionelle Investorenangeboten. Der Bereich Consulting umfasst die Vermarktung von Fonds sowie von Anteilen anObjekt gesellschaften.Insgesamt konnten zu den bis einschließlich 2009 initiierten vier Fonds im Jahr 2010 drei weitere Fondsmit fünf Immobilien an den Markt gebracht werden. Ein weiterer Fonds konnte im Jahr 2011 initiiertwerden. Das Investitionsvolumen liegt demnach, inklusive des hier vorliegenden Beteiligungsangebotes,bei insgesamt € 82,5 Mio.DER INITIATOR 39


Die Fonds - Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2009Bis zur Prospektaufstellung wurden sieben Fonds mit insgesamt acht Immobilien initiiert. Das Gesamtinvestitionsvolumenauf den 31. Dezember 2009 lag bei rund € 36 Mio. Bei allen bisher aufgelegtenFonds wurden die prospektierten Investitionsphasen vollständig eingehalten. Auch die Betriebsphasender einzelnen Fonds laufen prospektgemäß oder besser.Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2009Gesmtinvestition Auszahlungen kumuliertFonds SOLL IST ∆ SOLL IST ∆1. <strong>INP</strong> Düsseldorf € 9.15<strong>8.</strong>000 € 9.15<strong>8.</strong>000 - 25,0 % 25,0 % 0,0 %2. <strong>INP</strong> Bad Oldesloe € 7.000.000 € 7.000.000 - 20,0 % 30,3 % 10,3 %3. <strong>INP</strong> Lippstadt € <strong>8.</strong>843.200 € <strong>8.</strong>843.200 - 6,5 % 6,5 % 0,0 %4. <strong>INP</strong> Lübeck € 10.824.150 € 10.824.150 - 6,5 % 6,5 % 0,0 %€ 35.825.350 € 35.825.350 -Das Gesamtportfolio der von der <strong>INP</strong> bis zum 31. Dezember 2009 emittierten Fonds liegt, unterBerücksichtigung der Auszahlungen, Tilgungen und der Liquiditätsreserven, rund 5,2 % bezogen aufdas Eigenkapital vor der Prognose.Fonds Eigenkapital AuszahlungsvorsprungTilgungsvorsprungLiquiditätsvorsprungGesamt1. <strong>INP</strong> Düsseldorf € 3.00<strong>8.</strong>000 - € 390.000 € -34.640 € 355.3602. <strong>INP</strong> Bad Oldesloe € 500.000 € 51.664 € 1 € -22.689 € 2<strong>8.</strong>9763. <strong>INP</strong> Lippstadt € 3.184.000 - € 15 € 36.007 € 36.0224. <strong>INP</strong> Lübeck € 4.023.000 - - € 140.594 € 140.594Gesamt € 10.715.000 € 51.664 € 390.016 € 119.272 € 560.952in % vom platzierten Eigenkapital 5,2 %Im Jahr 2010 konnten bereits drei weitere Fonds mit einem Eigenkapital von insgesamt rund € 10 Mio.erfolgreich platziert werden. Die Abwicklung der Investitionsphasen verliefen planmäßig.Diese Ergebnisse sind auf die konservative, nachhaltige und beständige Konzeptionsarbeit zurückzuführen,die schon bei der Auswahl des Objektes beginnt. Durch die hervorragenden Kontakte der <strong>INP</strong>zu Betreibern, Banken und Immobilienvermittlern ist ein optimaler Zugang zum Markt der Sozialimmobiliensichergestellt.Vor diesem Erfahrungshorizont initiiert die <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH ihren neuen Fonds.40 DER INITIATOR


KAPITEL 41


09 Der Fonds in ZahlenDie AnlegerbetrachtungBeispielrechnung für eine Beteiligung von € 100.000 zuzüglich 5 % AgioErgebnisprognose für die Anleger - PROGNOSEJahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016Einzahlung -105.000Gewinnauszahlung - - - - - -Eigenkapitalrückzahlung 2.167 6.500 6.500 6.500 6.500 6.500Auszahlungen in € 2.167 6.500 6.500 6.500 6.500 6.500Auszahlungen in % * 6,50 6,50 6,50 6,50 6,50 6,50Steuerliches Ergebnis in % - - - - 1,10 4,49Steuerzahlungen - - - - 490 1.991Summe Mittelrückfluss nach Steuern 2.167 6.500 6.500 6.500 6.010 4.509Kapitalbindung -102.833 -96.333 -89.833 -83.333 -77.323 -72.814Haftungsvolumen - - - - - -Anteiliges Fremdkapital 114.888 112.507 110.038 107.478 104.822 102.069Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen* zeitanteiligEinzahlungDie Einzahlung des Beteiligungsbetrages soll prognosegemäß zu 100 % zuzüglich 5 % Agio innerhalbvon 14 Tagen nach Annahme des Beitritts erfolgen, frühestens zum 15. Juli 2011. Für die Prognoserechnungwurde eine Einzahlung zum 1. September unterstellt.Gewinnauszahlung / EigenkapitalrückzahlungDie Ermittlung erfolgt gemäß handelsrechtlicher Gewinnermittlung. Hierbei wurden Auszahlungenals Eigenkapitalrückzahlungen behandelt, solange die kumulierten handelsrechtlichen Ergebnisse negativsind. Wenn die kumulierten handelsrechtlichen Ergebnisse positiv sind und die Auszahlungenden handelsrechtlichen Gewinn nicht überschreiten werden die Auszahlungen als Gewinnauszahlungenbehandelt.AuszahlungenDie Auszahlungen erfolgen jeweils zeitanteilig auf das eingezahlte Kapital ohne Agio. Die Auszahlungenerfolgen planmäßig monatlich nachschüssig für den vorangegangenen Monat.Steuerliche ErgebnisseDie steuerlichen Verluste betragen anfänglich mehr als 10 %, so dass das Verlustverrechnungsverbotdes § 15 b EStG Anwendung findet. Bei der Berechnung des steuerlichen Ergebnisses wurde davonausgegangen, dass die Immobilie erst nach Ablauf der Spekulationsfrist von derzeit zehn Jahren veräußertwird. Der Ertrag aus der Veräußerung unterliegt nach derzeitiger Rechtslage nicht der Besteuerung,sofern die Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird.42 DER FONDS IN ZAHLEN


2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Verkauf Gesamt-105.000- - 3.039 6.750 7.000 7.000 7.000 7.000 <strong>8.</strong>000 5.333 5<strong>8.</strong>979 110.1016.500 6.500 3.711 - - - - - - - 53.622 105.0006.500 6.500 6.750 6.750 7.000 7.000 7.000 7.000 <strong>8.</strong>000 5.333 112.601 215.1016,50 6,50 6,75 6,75 7,00 7,00 7,00 7,00 8,00 8,00 112,60 215,105,26 5,36 5,46 5,56 5,86 6,69 7,49 7,66 7,85 5,34 -2.329 2.373 2.418 2.466 2.597 2.966 3.319 3.396 3.478 2.365 - 30.1884.171 4.127 4.332 4.284 4.403 4.034 3.681 3.604 4.522 2.968 112.601 184.913-6<strong>8.</strong>643 -64.516 -60.184 -55.900 -51.497 -47.463 -43.782 -40.178 -35.656 -32.688 76.945- - - - - - - - - - 10.00099.214 96.253 93.182 89.998 86.720 83.343 79.792 76.059 72.136 69.410 -SteuerzahlungenEs wurde ein Steuersatz von 42 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag angenommen. Der Tarifzuschlagfür sehr hohe Einkommen (so genannte Reichensteuer) wurde nicht berücksichtigt. DieSteuer zahlungen wurden im Jahr ihrer Entstehung berücksichtigt.DER FONDS IN ZAHLEN 43


Anlegerbetrachtung (PROGNOSE)Beispielrechnung für eine Beteiligung in Höhe von € 100.000 zuzüglich 5 % Agio in Abhängigkeit despersönlichen Steuersatzes des Anlegers.Steuersatz 42 % 35 % 25 %I. InvestitionsphaseZeichnungsbetrag 100.000 100.000 100.000Agio 5.000 5.000 5.000Kapitaleinsatz 105.000 105.000 105.000II. VermietungsphaseSumme Barauszahlungen 102.500 102.500 102.500Summe Steuerbelastungen 30.188 25.156 17.969Zufluss nach Steuern 72.312 77.344 84.531III. Veräußerungsergebnis 1)Barzufluss 112.601 112.601 112.601Steuerbelastung - - -Zufluss nach Steuern 112.601 112.601 112.601IV. MittelrückflussZufluss nach Steuern 72.312 77.344 84.531Veräußerungergebnis 112.601 112.601 112.601Mittelrückfluss 184.913 189.945 197.132V. VermögenszugewinnKapitaleinsatz 105.000 105.000 105.000Mittelrückfluss 184.913 189.945 197.132Vermögenszugewinn 79.913 84.945 92.132VI. RenditeDurchschnittlicher Wertzuwachsp.a. bezogen auf denKapitaleinsatz, in %vor Steuern 7,0 7,0 7,0nach Steuern 5,1 5,4 5,81) Verkaufserlös + Liquiditätsreserve - Kreditvaluta - AbwicklungskostenDer Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % wurde durchgehend berücksichtigt.44 DER FONDS IN ZAHLEN


DER FONDS IN ZAHLEN 45


Die Finanz- und InvestitionspläneFinanz- und Investitionsplan der Objektgesellschaft (PROGNOSE)Mittelverwendung in € in %Anschaffungskosten Grundstück, Gebäude und Betriebsvorrichtungen 11.000.000 92,2 %Zwischenfinanzierung pre-opening Phase 100.000 0,8 %Notarkosten, Grundbuch, Grundschuldbestellung 50.000 0,4 %Finanzierungsgebühren 50.000 0,4 %Disagio 720.000 6,0 %Liquiditätsreserve 11.000 0,1 %Investitionsvolumen 11.931.000 100,00 %Mittelherkunft in € in %Eigenkapital 4.731.000 39,7 %Fremdkapital 7.200.000 60,3 %Gesamtfinanzierung 11.931.000 100,00 %Finanz- und Investitionsplan der Emittentin (PROGNOSE)Mittelverwendung in € in %Kaufpreis der Beteiligung an der Objektgesellschaft 4.731.000 72,4 %Maklergebühren 261.800 4,0 %Fondseinrichtung 109.000 1,7 %Mittelverwendungskontrolle / Treuhand 12.000 0,2 %Steuerberatung Investitionsjahr 31.000 0,5 %Rechtsberatung <strong>8.</strong>925 0,1 %Objektmanagement 21.000 0,3 %Finanzierungsvermittlung 216.000 3,3 %Konzeptionsgebühr 109.000 1,7 %Platzierungsgarantie 109.000 1,7 %Provisionen 467.000 7,1 %Agio 311.250 4,8 %Zwischenfinanzierung 50.000 0,8 %Bearbeitungsgebühr 6<strong>8.</strong>250 1,0 %Liquiditätsreserve 31.025 0,5 %Investitionsvolumen 6.536.250 100,0 %Mittelherkunft in € in %Kommanditkapital 6.225.000 95,2 %Agio 311.250 4,8 %Gesamtfinanzierung 6.536.250 100,0 %46 DER FONDS IN ZAHLEN


Finanz- und Investitionsplan der Objektgesellschaft und der Emittentin –aggregiert (PROGNOSE)Mittelverwendung in € in % vomFondsvolumenAnschaffungskosten Grund stückund Gebäude und Betriebsvorrichtungenin % vomKommandit kapitalinkl. Agioin € pro m 2der Nutzfläche11.000.000 80,08 % 168,29 % 1.496Finanzierung pre opening 150.000 1,09 % 2,29 % 20Makler 261.800 1,91 % 4,01 % 36Notarkosten, Grundbuch,50.000 0,36 % 0,76 % 7Grundschuldbestellung etc.Objektbezogene Kosten 11.461.800 83,44 % 175,36 % 1.559Fondseinrichtung 109.000 0,79 % 1,67 % 15Mittelverwendungskontrolle /12.000 0,09 % 0,18 % 2TreuhandSteuerberatung Investitionsjahr 31.000 0,23 % 0,47 % 4Rechtsberatung <strong>8.</strong>925 0,06 % 0,14 % 1Objektmanagement 21.000 0,15 % 0,32 % 3Finanzierungsvermittlung 216.000 1,57 % 3,30 % 29Konzeptionsgebühr 109.000 0,79 % 1,67 % 15Platzierungsgarantie 109.000 0,79 % 1,67 % 15Vertriebskosten 467.000 3,40 % 7,14 % 64Agio 311.250 2,27 % 4,76 % 42Bearbeitungsgebühr 11<strong>8.</strong>250 0,86 % 1,81 % 16Disagio 720.000 5,24 % 11,02 % 98Fondsbezogene Kosten 2.232.425 16,25 % 34,15 % 304Liquiditätsreserve 42.025 0,31 % 0,64 % 6Investitionsvolumen 13.736.250 100,00 % 210,15 % 1.869Mittelherkunft in € in % vomFondsvolumenin % vomKommandit kapitalinkl. Agioin € pro m 2der NutzflächeKommanditkapital 1) 6.225.000 45,32 % 847Agio 311.250 6.536.250 2,27 % 100,00 % 42Fremdkapital 7.200.000 52,42 % 110,15 % 979Finanzierungsvolumen 13.736.250 100,00 % 210,15 % 1.8691) Das Kommanditkapital betrifft das neu eingeworbene GesellschaftskapitalErläuterungen zu den Finanz- und InvestitionsplänenAllgemeinDie Finanz- und Investitionspläne geben an, wie sich das Gesamtinvestitionsvolumen darstellt, wiediese Investitionen finanziert werden und wofür die Mittel im Einzelnen verwendet werden. DerGroßteil der Investitionen, und damit die Mittelverwendung, sind durch entsprechende Verträge bzw.Bescheide fixiert und können sich der Höhe nach nicht verändern. Eine Ausnahme besteht bei denGerichtsgebühren, da diese noch nicht in vollem Umfang bekannt sind. Mehr oder Minderkosten gehenzu Lasten oder zu Gunsten der Liquiditätsreserve.ObjektgesellschaftAllgemeinDie Emittentin beteiligt sich mit 94,9 % der Kommanditanteile an der Objektgesellschaft, in derenEigentum sich das bereits erstellte <strong>Seniorenzentrum</strong> in <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong> befindet.DER FONDS IN ZAHLEN 47


Anschaffungskosten Grundstück und GebäudeDer Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie einschließlich Grund und Boden und derBetriebsvorrichtungen betragen € 11.000.000.ZwischenfinanzierungHierbei handelt es sich um die kalkulierten Zinsen für das Hypothekendarlehen bis zum Ablauf derPre-opening-Phase.Notar, GerichtskostenDie Notar- und Grundbuchkosten wurden mit einem Betrag in Höhe von € 50.000 berücksichtigt. DerBetrag wurde auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzt. Da noch nicht alle Gebühren erhobenworden sind, können sich Abweichungen ergeben. Die Ansprüche entstehen nach Erbringung einerentsprechenden Leistung und werden fällig nach Rechnungsstellung.BearbeitungsgebührDie Endfinanzierung des Objektes wurde im Rahmen eines Euro-Darlehens eingedeckt. Für die Endfinanzierungwurde ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50.000 vereinbart. Dieser Betrag ist in Höhevon € 10.000 nach Annahme des Angebotes und in Höhe von € 40.000 bei Auszahlung der Finanzierungzur Zahlung fällig.DisagioDie Immobilie wird zum Teil über ein Euro-Darlehen finanziert, zu dem eine Zinsvorauszahlung inHöhe von € 720.000 (10 % des Darlehensbetrages) vereinbart wurde.LiquiditätsreserveDie anfängliche Liquiditätsreserve beträgt planmäßig € 11.000 und dient unter anderem dem Ausgleichetwaiger unterjähriger Liquiditätsschwankungen und soll die jederzeitige Handlungs- und Dispositionsfreiheitder Objektgesellschaft gewährleisten.FinanzierungKommanditkapitalDie Finanzierung des <strong>Seniorenzentrum</strong>s soll planmäßig zu € 4.987.100 über Eigenkapital in Form vonKommanditkapital erfolgen. Gemäß Vereinbarung beteiligt sich die Emittentin mit 94,9 % der Kommanditanteilean der Objektgesellschaft. Die verbleibenden Kommanditanteile verteilen sich wie folgt:Part AG, Bad Gandersheim € 255.000<strong>INP</strong> Management GmbH, Hamburg € 1.000Herr Ricardo Neumann, Hamburg € 100Im Rahmen der Investitionsrechnung wird lediglich das eingezahlte Kommanditkapital der Emittentinin Höhe von € 4.731.000 ausgewiesen.FremdkapitalDie Realisierung des Gesellschaftszweckes erfolgt planmäßig zum Teil über ein Darlehen, das derObjekt gesellschaft von einem deutschen Kreditinstitut zu den in der folgenden Tabelle genanntenKonditionen gewährt wurde.48 DER FONDS IN ZAHLEN


GrundschulddarlehenDarlehensbetrag € 7.200.000Auszahlung 90 %Tilgung p.a. (annuitätisch)2,0 % des DarlehensbetragesZinssatz p.a. 3,64 %Zinsbindung10 JahreRestschuld am Ende der Zinsbindung T€ 5.466Laufzeit10 JahreEmittentinBeteiligung an der ObjektgesellschaftHierbei handelt es sich um die Beteiligung der Emittentin an der Objektgesellschaft. Zu den Einzelheitendes Vertrages siehe „Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge“, Seite 72.MaklerprovisionFür die Vermittlung der Kommanditanteile ist eine Maklerprovision in Höhe von € 261.800 inkl. Umsatzsteuerentstanden. Die Vergütung ist nach Vollplatzierung des Emissionskapitals zur Zahlung fällig.FondseinrichtungFür die Fondseinrichtung (Geschäftsbesorgung) hat die Emittentin mit Datum vom 31. März 2011 einenentsprechenden Vertrag mit der <strong>INP</strong> Management GmbH abgeschlossen. Gegenstand des Vertragessind die Geschäftsvorbereitung sowie das Fondsmanagement und die Verwaltung. Dieser Vertragsieht eine Vergütung in Höhe von € 109.000 einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer für die Investitionsphasevor. Die Vergütung entsteht und wird fällig nach Schließung des Fonds.Mittelverwendungskontrolle / TreuhandgebührenZum Schutze der Anleger wird die Verwendung des Emissionskapitals dieses Investitionsplanes nachdem durchgeführten Ankauf der Kommanditanteile der Objektgesellschaft durch die Donner & ReuschelTreuhand -Gesellschaft mbH & Co. KG kontrolliert. Vor diesem Hintergrund erhält der Mittelverwendungskontrolleureine Vergütung in Höhe von € 7.500 einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuergemäß Vertrag vom 31. März 2011. Weitere Hinweise finden Sie im Kapitel „Rechtliche Grundlagen– Abgeschlossene Verträge“ Seite 71 f. Die Vergütung ist verdient mit Aufnahme der Kontrolltätigkeitenund fällig, sobald es die Liquiditätslage der Emittentin erlaubt, spätestens am 31. Dezember 2011.Die CURATIS Treuhandgesellschaft mbH erhält für die Einrichtung der Treuhand eine einmalige Gebührin Höhe von € 4.500 einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Hinweise finden Sie imKapitel „Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge“ Seite 71. Die Vergütung ist verdient mitVollplatzierung des Kommanditkapitals und fällig, sobald es die Liquiditätslage der Emittentin erlaubt,spätestens am 31. Dezember 2011.SteuerberatungDie Emittentin hat mit Herrn Stb. / WP Wolfgang Krug mit Datum vom 31. März 2011 einen Steuerberatungsvertragabgeschlossen. Für die laufende Steuerberatungsleistungen im Investitionsjahr erhältder Vertragspartner ein Honorar in Höhe von € 31.000 einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. DerAnspruch entsteht und wird fällig mit Vollplatzierung des Kommanditkapitals.ObjektmanagementMit der <strong>INP</strong> Control GmbH wurde mit Datum vom 31. März 2011 ein Vertrag über die Objektprüfungabgeschlossen, der mit € 21.000 für die Investitionsphase einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer dotiertist. Die Vergütung entsteht und wird fällig mit Vollplatzierung des Emissionskapitals. Der VertragDER FONDS IN ZAHLEN 49


sieht weiter eine einmalige Provision beim Verkauf des Objektes in Höhe von 1 % des Verkaufspreisesim Jahr 2026 vor. Weitere Hinweise finden Sie im Kapitel „Rechtliche Grundlagen – AbgeschlosseneVerträge“ Seite 71.FinanzierungsvermittlungDie Emittentin hat mit Datum vom 31. März 2011 einen Finanzierungsvermittlungsvertrag mit der<strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages wurde die Vermittlung einerlangfristigen Hypothekenfinanzierung durch den Vertragspartner vereinbart. Die <strong>INP</strong> FinanzconsultGmbH erhält hierfür ein Honorar in Höhe von € 216.000. Das Honorar beinhaltet keine Umsatzsteuer,da eine umsatzsteuerfreie Leistung erbracht wird. Die Vergütung entsteht und wird fällig mit Vollplatzierungdes Emissionskapitals.KonzeptionsgebührDie <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH erhält gem. Vertrag vom 31. März 2011 für die gesamte Konzeptiondes Fonds einschließlich der Prospektierung eine Konzeptionsgebühr in Höhe von € 109.000 einschließlichgesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung entsteht und wird fällig mit Vollplatzierung desEmissionskapitals.VertriebskostenMit der Platzierung des Kommanditkapitals wurde gem. Vertrag vom 31. März 2011 die <strong>INP</strong> FinanzconsultGmbH beauftragt. Diese Gesellschaft erhält neben den ausgewiesenen Vertriebskosten in Höhe von€ 467.000 außerdem das ausgewiesene Agio in Höhe von € 311.250, insgesamt € 77<strong>8.</strong>250. Die Vergütungsowie das Agio sind anteilig fällig, sobald die vermittelten Kommanditisten der Fondsgesellschaft beigetretensind und ihre fällige Kommanditeinlage zuzüglich 5 % Agio an die Fondsgesellschaft gezahlt haben.PlatzierungsgarantieDie <strong>INP</strong> Holding AG hat mit Vertrag vom 31. März 2011 eine Platzierungsgarantie für gegenüberder Emittentin diesen Fonds zum 31. Dezember 2011 abgegeben und erhält dafür eine Vergütung inHöhe von € 109.000 inklusive eventuell anfallender Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch entstehtbei Vollplatzierung des Emissionskapitals und wird fällig, sobald es die Liquiditätslage der Emittentinerlaubt, spätestens zum 31. Dezember 2011BearbeitungsgebührDie Zwischenfinanzierung des Erwerbs der Kommanditanteile an der Objektgesellschaft wurde imRahmen eines Euro-Darlehen eingedeckt. Für Zwischenfinanzierung wurde eine Bearbeitungsgebührin Höhe von € 6<strong>8.</strong>250 vereinbart. Für die Zinsen wurde ein Betrag in Höhe von € 50.000 kalkuliert.Die Zwischenfinanzierung hat eine Laufzeit bis längstens zum 31. Dezember 2011 und ist auf Basisdes EURIBOR vereinbart.LiquiditätsreserveDie Liquiditätsreserve wird als Sicherheit für unvorhersehbare Kosten in der Investitionsphase oderwährend der Bewirtschaftung des Objektes gebildet. Diese Liquiditätsreserve wird im späteren Verlaufdurch Aufwendungen gemindert. Gleichzeitig wird die Liquiditätsreserve durch nicht ausgeschütteteLiquiditätsüberschüsse erhöht. Die Liquiditätsreserve wird durch die Emittentin zinsbringend amGeldmarkt angelegtAgioDas Agio beträgt 5 % der neu einzuwerbenden Kommanditeinlagen, somit insgesamt € 311.250. Eswird für die Vermittlung der Kommanditeinlagen an die <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH geleistet. NähereInformationen finden Sie unter der Position „Vertriebskosten“.Gesamthöhe der ProvisionenDie Gesamthöhe der zu leistenden Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbarenVergütungen, beträgt € 1.342.250.50 DER FONDS IN ZAHLEN


Komprimierte Aufgliederung der MittelverwendungKomprimierte Aufgliederung der Mittelverwendungfür die Investitionsphasein €in % derGesamtinvestitioninkl. Agioin % desKommanditkapitalsinkl. Agioin € pro m 2der Nutzfläche1. Anschaffungs-/ Objektbezogene Kosten 11.461.800 83,4 % 175,4 % 1.5592. Fondsabhängige Kosten2.1 Vergütungen für Dienstleistungen. 1.342.250 9,8 % 20,5 % 1832.2 Nebenkosten der Vermögensanlage 890.175 6,5 % 13,6 % 1213. Liquiditätsreserve 42.025 0,3 % 0,6 % 6Summe 13.736.250 100,0 % 210,2 % 1.869Im IDW S 4 wird die komprimierte Aufgliederung der einzelnen Kostenpositionen aus der Investitionsphasenach dem in der Tabelle verwendeten Schema empfohlen. Dabei beinhalten die aufgeführtenEinzelpositionen nach IDW-Definition folgende Kosten aus dem Investitionsplan der Objektgesellschaftund der Emittentin (siehe Seite 47).Anschaffungs- / Objektbezogene KostenGrund und BodenGebäudeBetriebsvorrichtungenGrunderwerbsteuerMaklerNotar und GerichtskostenFinanzierung pre-openingFondsabhängige Kosten:Vergütungen für DienstleistungenFondseinrichtungObjektmanagementFinanzierungsvermittlungKonzeptionsgebührPlatzierungsgarantieVertriebskostenAgioNebenkosten der VermögensanlageGrundschuldbestellungMittelverwendungskontrolleSteuerberatungBearbeitungsgebühr, ZinsenDisagioLiquiditätsreserveDER FONDS IN ZAHLEN 51


Prognoserechnung der ObjektgesellschaftLiquiditätsergebnis (Darstellung in €)Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016Pachteinnahmen 283.804 851.412 851.412 851.412 851.412 865.248Zinseinnahmen 27 81 81 81 81 81Gesamtsumme Einnahmen 283.831 851.493 851.493 851.493 851.493 865.329Darlehnszinsen 87.141 257.868 252.383 246.694 240.794 234.676Tilgung Darlehen 4<strong>8.</strong>219 14<strong>8.</strong>212 153.697 159.386 165.286 171.404Instandhaltungen - - - - 11.000 11.000Sonstige Aufwendungen 4.005 12.000 12.000 12.000 12.026 12.052Summe der Ausgaben 139.365 41<strong>8.</strong>080 41<strong>8.</strong>080 41<strong>8.</strong>080 429.106 429.132Einnahmenüberschuss 144.466 433.413 433.413 433.413 422.388 436.198Auszahlungen 144.466 433.413 433.413 433.413 422.388 436.198Auszahlung in % 3,1 % 9,2 % 9,2 % 9,2 % 8,9 % 9,2 %Liquiditätsreserve 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000Steuerliches Ergebnis (Darstellung in €)Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016Pachteinnahmen 283.804 851.412 851.412 851.412 851.412 865.248Darlehnszinsen 87.141 257.868 252.383 246.694 240.794 234.676Instandhaltungen - - - - 11.000 11.000Sonstige Aufwendungen 4.005 12.000 12.000 12.000 12.026 12.052Abschreibung 91.829 275.484 275.484 275.484 275.484 275.484Initiale Werbungskosten 897.000Steuerliches Ergebnis in € -796.172 306.059 311.545 317.234 312.108 332.036Steuerliches Ergebnis in % -16,83 % 6,47 % 6,59 % 6,71 % 6,60 % 7,02 %Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen52 DER FONDS IN ZAHLEN


2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026906.756 906.756 906.756 906.756 906.756 926.404 965.700 965.700 965.700 643.80081 81 81 81 81 81 81 81 81 54906.837 906.837 906.837 906.837 906.837 926.485 965.781 965.781 965.781 643.85422<strong>8.</strong>332 221.753 214.931 207.855 225.191 265.142 254.384 243.075 231.188 147.223177.748 184.327 191.149 19<strong>8.</strong>225 204.002 210.275 221.033 232.342 244.229 169.72211.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 7.33312.078 12.105 12.132 12.160 12.188 12.217 12.246 12.276 12.306 <strong>8.</strong>224429.158 429.185 429.212 429.240 452.380 49<strong>8.</strong>634 49<strong>8.</strong>663 49<strong>8.</strong>693 49<strong>8.</strong>723 332.502477.679 477.652 477.625 477.597 454.457 427.851 467.118 467.088 467.058 311.352477.679 477.652 477.625 477.597 454.457 427.851 467.118 467.088 467.058 311.35210,1 % 10,1 % 10,1 % 10,1 % 9,6 % 9,0 % 9,9 % 9,9 % 9,9 % 6,6 %11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.0002017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026906.756 906.756 906.756 906.756 906.756 926.404 965.700 965.700 965.700 643.80022<strong>8.</strong>332 221.753 214.931 207.855 225.191 265.142 254.384 243.075 231.188 147.22311.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 7.33312.078 12.105 12.132 12.160 12.188 12.217 12.246 12.276 12.306 <strong>8.</strong>224275.484 275.484 275.484 275.484 239.220 166.694 166.694 166.694 166.694 111.130379.861 386.414 393.209 400.256 419.157 471.351 521.376 532.654 544.511 369.8908,03 % 8,17 % 8,31 % 8,46 % 8,86 % 9,96 % 11,02 % 11,26 % 11,51 % 7,82 %DER FONDS IN ZAHLEN 53


Prognoserechnung der EmittentinLiquiditätsergebnis (Darstellung in €)Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016Auszahlungen der Objektgesellschaft 144.466 433.413 433.413 433.413 422.388 436.198Zinseinnahmen 52 257 295 332 332 292Gesamtsumme Einnahmen 144.518 433.670 433.708 433.745 422.719 436.490Haftungsvergütungen 835 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500Steuerberatung 1.500 4.500 4.500 4.500 4.577 4.655Fondsverwaltung 4.000 12.000 12.000 12.000 12.204 12.411Objektverwaltung 1.670 5.000 5.000 5.000 5.085 5.171Summe der Ausgaben <strong>8.</strong>005 24.000 24.000 24.000 24.366 24.737Einnahmenüberschuss 136.513 409.670 409.708 409.745 39<strong>8.</strong>354 411.753Auszahlungen 134.875 404.625 404.625 404.625 404.625 404.625Auszahlung in %* 6,50 % 6,50 % 6,50 % 6,50 % 6,50 % 6,50 %Einnahmeüberschuss nach Auszahlungen 1.638 5.045 5.083 5.120 -6.271 7.128Liquiditätsreserve 32.663 37.708 42.791 47.911 41.640 4<strong>8.</strong>768Steuerliches Ergebnis (Darstellung in €)Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016Steuerliches Ergebnis aus der Objektgesellschaft -796.172 306.059 311.545 317.234 312.108 332.036Aufwendungen Emittentin <strong>8.</strong>005 24.000 24.000 24.000 24.366 24.737Abschreibungen Emittentin 9.188 27.565 27.565 27.565 27.565 27.565Initiale Werbungskosten 15<strong>8.</strong>175 - - - - -Steuerliches Ergebnis -971.539 254.495 259.980 265.669 260.178 279.735Steuerliches Ergebnis in % -15,61 % 4,09 % 4,18 % 4,27 % 4,18 % 4,49 %Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen* zeitanteilig54 DER FONDS IN ZAHLEN


2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026477.679 477.652 477.625 477.597 454.457 427.851 467.118 467.088 467.058 311.352522 879 1.183 1.423 1.588 1.344 1.275 1.311 1.134 51747<strong>8.</strong>201 47<strong>8.</strong>531 47<strong>8.</strong>808 479.020 456.045 429.195 46<strong>8.</strong>393 46<strong>8.</strong>400 46<strong>8.</strong>192 311.8692.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 1.6674.734 4.814 4.896 4.979 5.064 5.150 5.238 5.327 5.418 3.67412.622 12.837 13.055 13.277 13.503 13.733 13.966 14.203 14.444 9.7935.259 5.348 5.439 5.531 5.625 5.721 5.818 5.917 6.018 4.08025.115 25.499 25.890 26.287 26.692 27.104 27.522 27.947 2<strong>8.</strong>380 19.213453.086 453.032 452.918 452.733 429.353 402.091 440.871 440.452 439.812 292.656404.625 404.625 420.188 420.188 435.750 435.750 435.750 435.750 49<strong>8.</strong>000 332.0006,50 % 6,50 % 6,75 % 6,75 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 8,00 % 8,00 %4<strong>8.</strong>461 4<strong>8.</strong>407 32.730 32.545 -6.397 -33.659 5.121 4.702 -5<strong>8.</strong>188 -39.34497.230 145.637 17<strong>8.</strong>367 210.912 204.515 170.855 175.976 180.679 122.491 83.1472017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026379.861 386.414 393.209 400.256 419.157 471.351 521.376 532.654 544.511 369.89025.115 25.499 25.890 26.287 26.692 27.104 27.522 27.947 2<strong>8.</strong>380 19.21327.565 27.565 27.565 27.565 27.565 27.565 27.565 27.565 27.565 1<strong>8.</strong>376- - - - - - - - - -327.182 333.350 339.754 346.405 364.900 416.682 466.289 477.143 48<strong>8.</strong>567 332.3015,26 % 5,36 % 5,46 % 5,56 % 5,86 % 6,69 % 7,49 % 7,66 % 7,85 % 5,34 %DER FONDS IN ZAHLEN 55


Die Prognoserechnungen – ErläuterungenDie vorstehend abgebildeten Prognoserechnungen wurden für einen Zeitraum von 15 Jahren erstellt,wobei eine Veräußerung im Jahre 2026 unterstellt wird. Bei den getroffenen Annahmen der Prognoserechnungenhandelt es sich unter Berücksichtigung eines ordentlichen Geschäftsverlaufes um vergleichsweisekonservative Prognosewerte. Die nachfolgend dargestellten Prämissen erläutern die wesentlichenAnnahmen und Wirkungszusammenhänge der voraussichtlichen Vermögens-, Finanz-undErtragslage sowie der Planzahlen der Gesellschaft.VorbemerkungDie Prognoserechnungen beruhen auf der Annahme verschiedener Szenarien, die teilweise durch abgeschlosseneVerträge, teilweise durch Erfahrungswerte und Kapitalmarktannahmen belegt sind. DemProspektszenario liegen folgende Prämissen zugrunde:Zinsfestschreibung für die Hypothekenfinanzierung von 10 JahrenPachterhöhungen unter der Annahme einer durchschnittlichen Inflationsrate von 1,7 % p. a.Die Mieten steigen gem. der Indexierungsregelung des PachtvertragesDie Guthabenzinsen werden über die gesamte Laufzeit mit 1,0 % p. a. angesetztDie Hypothekenzinsen betragen für die ersten 10 Jahre 3,64 % p. a. (nominal auf Euro-Basis), fürdie folgenden 5 Jahre wurde mit einem Anschlusszinssatz von 5,0 % gerechnetDie Tilgung des Darlehens erfolgt annuitätisch mit einer anfänglichen Tilgungsrate von 2,0 % p.a.Die Immobilie wird zum 12,3 -Fachen der angenommenen Miete im Jahr 2026 veräußert und derÜberschuss nach Abzug aller Verbindlichkeiten an die Anleger ausgezahltSollten sich bei wesentlichen Annahmen andere Szenarien ergeben, würde dieses zu veränderten Ergebnissenführen. Wie bei jeder Prognose werden sich bei den Einnahmen und den Ausgaben Abweichungenergeben. Da generell die Genauigkeit von Prognosen mit dem Zeithorizont abnimmt, isttendenziell in späteren Jahren mit höheren Abweichungen zu rechnen.ObjektgesellschaftPachteinnahmenDie anfängliche Jahrespacht von insgesamt € 851.412 wurden von der Objektgesellschaft im Rahmendes Pachtvertrages fest vereinbart und steigen entsprechend der Indexierungsregelung in demPachtvertrag. Wenn sich der Wert des vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherindex fürDeutschland um mehr als 10 % ändert, erhöht sich die Pacht um 65 % der errechneten Veränderung.Bei einer durchschnittlich angenommenen Inflationsrate von 1,7 % p.a. erhöht sich die Pacht innerhalbeines Zeitraumes von 5 bis 6 Jahren. In der Prognoserechnung wurden Pachtanpassungen in den Jahren2016 und 2022 kalkuliert.ZinseinnahmenDie Zinserträge ergeben sich aus der Anlage und Wiederanlage der Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserveverändert sich fortlaufend durch Einnahmen, Ausgaben und Instandhaltungsaufwendungen.Der Anlageertrag wurde durchschnittlich mit 1,0 % p. a. abzüglich 25 %iger Abschlagsteuer zuzüglichSolidaritätszuschlag für den Prognosezeitraum angenommen.Darlehenszinsen und TilgungDie Darlehnszinsen und die Tilgung wurden gemäß abgeschlossener Darlehensvereinbarung kalkuliert.Für den Zeitpunkt ab Valutierung des Darlehens hat die Objektgesellschaft Zinssicherungen zu 3,64 %p.a. mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Die Tilgung erfolgt annuitätisch zu 2,0 % proJahr. Zins-und Tilgungsverrechnungen erfolgen monatlich nachschüssig. Ferner wurde eine Zinsvorauszahlung(Disagio) von 10 % der Darlehenssumme (€ 720.000) vereinbart, die bei Auszahlung der56 DER FONDS IN ZAHLEN


Darlehen fällig wird. Für die Anschlussfinanzierung wird kalkulatorisch ein Zinssatz von 5,0 % sowieeine anfängliche Tilgung von rund 3,7 % der Restschuld pro Jahr angenommen.InstandhaltungDie Objektgesellschaft hat im Rahmen des Pachtvertrages die Instandhaltung und Instandsetzung anDach und Fach der Immobilie zu tragen. In der Prognoserechnung wird ab dem Jahr 2015 ein Instandhaltungsbetragvon jährlich € 11.000 angesetzt. Ferner wurden im Rahmen der angenommenen Veräußerungder Immobilien Aufwendungen für Revitalisierung der Immobilien in Höhe von 50 % der letztenJahresmiete kalkuliert. Insgesamt wurden somit Instandhaltungs-und Revitalisierungsaufwendungen inHöhe von € 482.850 kalkuliert. Die tatsächliche Höhe der Instandhaltungsaufwendungen ist derzeit nurbedingt prognostizierbar. Sie hängt einerseits von den auftretenden Schäden oder Instandhaltungsnotwendigkeitenan der Immobilie, andererseits von der Entwicklung der Löhne und Handwerkskosten ab.Dementsprechend kann es zu von der Prognose abweichenden Instandhaltungsaufwendungen kommen.SonstigeUnter dieser Position wird die Haftungsvergütung an die persönlich haftende Gesellschafterin sowiedie Aufwendungen für die Steuerberatung sowie die Grundsteuer ausgewiesen.LiquiditätsreserveDie Liquiditätsreserve beginnt mit einem Anfangsbestand, der sich rechnerisch aus dem Finanz-undInvestitionsplan ergibt. In der Folgezeit erhöht sich die Liquiditätsreserve durch die Einnahmenüberschüsseund vermindert sich durch die prognostizierten Instandhaltungsaufwendungen oder etwaigeUnterdeckungen und Auszahlungen. Die Liquiditätsreserven sollen am Kapitalmarkt angelegt werden.Abschreibungen (steuerrechtlich)Die Abschreibungen ergeben sich aus den Anschaffungskosten für das Gebäude einschließlich anteiligerAnschaffungsnebenkosten. Die Abschreibungsgrundlage für das Gebäude beträgt demnach€ <strong>8.</strong>334.700. Der Abschreibungsbetrag entspricht 2 % p. a., somit € 166.694. Neben den Ab schreibungendes Gebäudes sind weitere Abschreibungen auf Außenanlagen, Betriebsvorrichtungen etc. in Höhevon € 10<strong>8.</strong>790 p.a. zu berücksichtigen. Im Investitionsjahr sowie dem Jahr der geplanten Ver äußerungwurden die Abschreibungen zeitanteilig berücksichtigt.Initiale WerbungskostenNach allgemein üblicher Verwaltungsregelung und den Regelungen des 5. Bauherrenerlasses vom 20.Oktober 2003 stellen bei diesem Fonds die laufenden Steuerberatungskosten, die entstehenden Bankgebührensowie das Disagio sofort aufwandswirksame Posten dar. Alle übrigen Aufwendungen werdeninsbesondere steuerlich als sogenannte Anschaffungsnebenkosten der Immobilie behandelt und erhöheninsoweit die Bemessungsgrundlage für die jährlichen Abschreibungen, soweit diese Nebenkostennicht anteilig auf den Grund und Boden entfallen. Einzelheiten hierzu sind in dem Kapitel „SteuerlicheGrundlagen“ ab Seite 82 f. dargestellt.EmittentinAnteilige Auszahlungen der ObjektgesellschaftBei den Einnahmen der Emittentin handelt es sich um die laufenden Auszahlungen der Objektgesellschaftan die Emittentin.ZinseinnahmenDie Zinserträge ergeben sich aus der Anlage und Wiederanlage der Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserveverändert sich fortlaufend durch Einnahmen und Ausgaben. Der Anlageertrag wurde durchschnittlichmit 1,0 % p. a. abzüglich 25 % iger Abschlagsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag für denPrognosezeitraum angenommen.DER FONDS IN ZAHLEN 57


Haftungsvergütung KomplementärinDie <strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbH erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung jährlicheine fixe Vergütung von € 2.500 einschließlich etwaiger anfallender Umsatzsteuer.SteuerberatungDie Kosten der Steuerberatung betragen € 4.500 p.a. inklusive Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2015 wurdendie Kosten hierfür mit der angenommen Inflationsrate von 1,7 % p.a. gesteigert.Fondsverwaltung (Anlegerbetreuung)Für die Fondsverwaltung erhält die <strong>INP</strong> Management GmbH von der Emittentin eine vertraglich vereinbarteVergütung in Höhe von € 12.000 p.a. inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab demJahr 2015 wird die Vergütung mit der angenommen Inflationsrate von 1,7 % p.a. gesteigert.ObjektverwaltungFür die Objektverwaltung erhält die <strong>INP</strong> Control GmbH eine vertraglich vereinbarte Vergütung inHöhe von € 5.000 p.a. inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2015 wurde die Vergütungmit der angenommen Inflationsrate von 1,7 % p.a. gesteigert.Auszahlungen (PROGNOSE)Aus den Liquiditätsüberschüssen nach Kosten ergeben sich die Auszahlungsmöglichkeiten für die Gesellschaft.Weichen aufgrund der prognosebedingten Unsicherheiten die tatsächlichen Überschüssevon den geplanten ab, so ergeben sich entsprechend veränderte Auszahlungsmöglichkeiten. Gemäßder Prognose steigt die Auszahlung von anfänglich 6,5 % bis auf 8,0 % im Jahr 2025 an. Für Zweckeder Kalkulation wurde unterstellt, dass das Kommanditkapital der neu beitretenden Anleger vollständigbis zum 01. September 2011 gezeichnet wird und die Einzahlung erfolgt ist.LiquiditätsreserveDie Liquiditätsreserve beginnt mit einem Anfangsbestand, der sich rechnerisch aus dem Finanz-undInvestitionsplan ergibt. In der Folgezeit erhöht sich die Liquiditätsreserve durch die Einnahmenüberschüsseund vermindert sich durch die prognostizierten Instandhaltungsaufwendungen oder etwaigeUnterdeckungen und Auszahlungen. Die Liquiditätsreserven sollen am Kapitalmarkt angelegt werden.Steuerliches ErgebnisSteuerliches Ergebnis aus der ObjektgesellschaftDiese Position beinhaltet die anteiligen steuerlichen Ergebnisse, die der Emittentin aus der Beteiligungan der Objektgesellschaft zugewiesen werden.Abschreibung Anschaffungsnebenkosten der EmittentinDie in der Investitions- und Finanzierungsrechnung der Emittentin ausgewiesenen Anschaffungsnebenkostender Emittentin werden anteilig dem Grund und Boden, Gebäude und der Betriebsvorrichtungenzugerechnet und mit den entsprechenden Abschreibungssätzen abgeschrieben, im Jahr 2011bezogen auf die Beteiligung an der Objektgesellschaft entsprechend zeitanteilig.Initiale WerbungskostenNach allgemein üblicher Verwaltungsregelung und den Regelungen des 5. Bauherrenerlasses vom 20.Oktober 2003 stellen bei diesem Fonds die laufenden Steuerberatungskosten, die entstehenden Bankgebührensowie das Disagio sofort aufwandswirksame Posten dar. Alle übrigen Aufwendungen werdeninsbesondere steuerlich als sogenannte Anschaffungsnebenkosten der Immobilie behandelt und erhöheninsoweit die Bemessungsgrundlage für die jährlichen Abschreibungen, soweit diese Nebenkostennicht anteilig auf den Grund und Boden entfallen. Einzelheiten hierzu sind in dem Kapitel „SteuerlicheGrundlagen“ ab Seite 82 f. dargestellt.58 DER FONDS IN ZAHLEN


Steuerliches ErgebnisDas steuerliche Ergebnis ergibt sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten desjeweiligen Jahres. Dieses steuerliche Ergebnis wird auf die Kapitalanleger im Verhältnis ihrer eingezahltenKapitaleinlagen zueinander aufgeteilt. Bei allen Anlegern können sich noch weitere Minderungendes steuerlichen Ergebnisses durch individuelle Sonderwerbungskosten ergeben.DER FONDS IN ZAHLEN 59


VerkaufsszenarienVerkaufsszenarien in Abweichung von der Prognose - PROGNOSESzenario A B CVerkaufsfaktor 11,30 12,30 13,30Verkaufkosten in % einer Jahresnettopacht 50 % 50 % 50 %Jahrespacht 2026 965.700 965.700 965.700Veräußerungserlös brutto 10.912.410 11.87<strong>8.</strong>110 12.843.810./. Kosten bei Veräußerung 482.850 482.850 482.850./. Abwicklungsgebühr <strong>INP</strong> 109.124 11<strong>8.</strong>781 12<strong>8.</strong>43<strong>8.</strong>/. Rückführung Darlehen 4.320.745 4.320.745 4.320.745+ Liquiditätsreserve 94.147 94.147 94.147Verkaufergebnis 6.093.838 7.049.881 <strong>8.</strong>005.924Verkaufsergebnis in % vor Erlösbeteiligung <strong>INP</strong> 97,9 % 113,3 % 128,6 %./. Erlösbeteiligung <strong>INP</strong> - 40.476 231.685Auszahlungsbetrag 6.093.838 7.009.405 7.774.239Auszahlungsbetrag in % 97,9 % 112,6 % 124,9 %Erläuterungen zu den VerkaufsszenarienDen Verkaufsszenarien wurde die Annahme zugrunde gelegt, dass die Immobilie der Emittentin zum 31.August 2026 verkauft wird. Grundsätzlich kann der Verkauf der Immobilie auch früher oder später erfolgen.VerkaufsfaktorenAls Faktor für die Ermittlung des Wertansatzes für die Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbes der Immobiliewurde das 12,9-Fache der anfänglichen Jahrespacht vereinbart. Für das mittlere VerkaufsszenarioB wurde aus Vorsichtsgründen ein geringerer Faktor von 12,3 unterstellt. Da sich aus heutiger Sicht nichtvorhersagen lässt, ob sich dieser Faktor realisieren lässt, werden neben dem Basisszenario B noch zweiweitere Verkaufsszenarien mit einem jeweils geringeren (A) bzw. höheren (C) Verkaufsfaktor abgebildet.Jahrespacht 2026 und Veräußerungserlös bruttoAnnahmegemäß wird die Immobilie zum 31. August 2026 zum x-Fachen der dann erzielbaren Jahrespachtveräußert. Der Veräußerungserlös brutto entspricht der prognostizierten Jahrespacht 2026multipliziert mit dem dem jeweiligen Szenario zu Grunde gelegten Verkaufsfaktor.Kosten bei VeräußerungIn allen Szenarien wurde für eventuell erforderliche Modernisierungs-, Renovierungs- und Maklerkostenetc. ein Kostenansatz von 50 % der Jahrespacht im Verkaufszeitpunkt kalkuliert.AbwicklungsgebührFür die Tätigkeit bei Abwicklung des Verkaufs der Immobilie erhält die <strong>INP</strong> Control GmbH. Vereinbarungsgemäßeine Vergütung von 1,0 % des Bruttoveräußerungserlöses.Rückführung DarlehenDer als Rückführung Darlehen ausgewiesene Betrag entspricht der Höhe des prognostizierten Restdarlehenszum geplanten Veräußerungszeitpunkt, das nach dem Verkauf der Immobilie zurückzuzahlen ist.LiquiditätsreserveHierbei handelt es sich um die im Verkaufszeitpunkt prognostizierte Liquiditätsreserve der Emittentin.Erlösbeteiligung <strong>INP</strong> Management GmbHVereinbarungsgemäß erhält die <strong>INP</strong> Management GmbH von dem über 110 % der Einlage (ohneAgio) hinausgehenden Veräußerungserlös einen Vorabgewinn in Höhe von 20 % des Betrages, der dieAuszahlung in Höhe von 110 % der Einlage (ohne Agio) übersteigt.60 DER FONDS IN ZAHLEN


Sensitivitätsanalysen – Abweichungsanalysen vonder langfristigen PrognoserechnungDie Erstellung der langfristigen Prognoserechnung setzt notwendig voraus, dass Annahmen über diekünftige Entwicklung von Faktoren getroffen werden, die auch die Werthaltigkeit der Immobilie unddie Rentabilität der Vermögensanlage betreffen. Die Annahmen wurden auf Grundlage von Erfahrungswertennach besten Wissen und Gewissen getroffen. Eine Garantie kann jedoch nicht gegebenwerden. Vielmehr gehört es zu den typischen Merkmalen dieser langfristig ausgerichteten Beteiligung,dass es während der Laufzeit zu Abweichungen von den Kalkulationsannahmen kommt, die sich aufden mit der Beteiligung zu erzielenden Erfolg auswirken können.In der folgenden Darstellung wurde zunächst jeweils ein wesentlicher Parameter gegenüber der derPrognoserechnung zu Grunde gelegten Annahme variiert. Die Ergebnisse sollen eine Einschätzungdarüber ermöglichen, wie stark sich die jeweilige Abweichung auf das Anlageergebnis auswirkt. Eskann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Einflussfaktoren über die gewählte Bandbreitehinaus verändern. Bei der Änderung mehrerer Einflussfaktoren können sich diese im Ergebnis gegenseitigausgleichen, aber auch kumulativ verstärken.Vergleichsparameter für die Auswirkung der einzelnen Szenarien sind die gemäß langfristiger Prognoserechnungüber eine Laufzeit von 15 Jahren prognostizierten Auszahlungen ohne wesentlicheÄnderung der Liquiditätsreserve gegenüber der langfristigen Prognoserechnung. Auf Grundlage derentsprechend angepassten langfristigen Prognoserechnung wird außerdem der sich daraus ergebendeAuszahlungsbetrag in Prozent des Kommanditkapitals bei Veräußerung der Immobilie ausgewiesen.PROGNOSESzenarioInflationrateNegativabweichung Prospekt Positivabweichungin Abweichung von der Prognose1,20 % 1,70 % 2,20 %Summe der prognostizierten Auszahlungen 97,7 % 102,5 % 102,5 %Veräußerungserlös 101,0 % 112,6 % 126,7 %SzenarioAnschlusszinssatzNegativabweichung Prospekt Positivabweichungin Abweichung von der Prognose6,00 % 5,00 % 4,00 %Summe der prognostizierten Auszahlungen 99,1 % 102,5 % 102,5 %Veräußerungserlös 112,6 % 112,6 % 115,8 %SzenarioInstandhaltungskostenNegativabweichung Prospekt Positivabweichungin Abweichung von der Prognose25,00 % -25,00 %Summe der prognostizierten Auszahlungen 102,5 % 102,5 % 102,5 %Veräußerungserlös 112,2 % 112,6 % 113,0 %SzenarioPachteinnahmenNegativabweichung Prospekt Positivabweichungin Abweichung von der Prognose 1)-10,00 % 10,00 %Summe der prognostizierten Auszahlungen 80,7 % 102,5 % 102,5 %Veräußerungserlös 93,9 % 112,6 % 145,5 %1) Die Immobilien sind langfristig für 25 Jahre an einen Pächter mit guter Bonität verpachtet. Um dennoch ein Gefühl für die Auswirkungen einer Pachtveränderungnach unten oder oben zu bekommen, wurden die über die Laufzeit prognostizierten Pachteinnahmen pauschal um 10 % reduziert bzw. erhöht.DER FONDS IN ZAHLEN 61


10 Rechtliche GrundlagenVermögensanlage undRechtsverhältnisse derEmittentinArt der VermögensanlageBei dieser Vermögensanlage handelt es sich um eineKommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfondsin der Rechtsform der Kommanditgesellschaft.Die Emittentin hält selbst nicht dasInvestitionsobjekt, sondern ist mit 94,9 % an derGrundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KGbeteiligt, die Eigentümerin des <strong>Seniorenzentrum</strong>s ist.Der Anleger kann sich mittelbar über die CURATISTreuhandgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistan der <strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong>GmbH & Co. KG (vormals: <strong>INP</strong> 16. Objekt ManagementGmbH & Co. KG; nachfolgend auch „Emittentin“oder „KG“ genannt) beteiligen. Wahlweise ist auchdie direkte Beteiligung als Kommanditist an der KGmöglich. Geschäftsführende Kommanditisten sind die<strong>INP</strong> Management GmbH und Herr Ricardo Neumann.Komplementärin der KG ist die <strong>INP</strong> 16. VerwaltungsgesellschaftmbH (nachfolgend „GmbH“ genannt).Gesellschaftsvertrag / TreuhandvertragDie rechtlichen Grundlagen dieser Beteiligung an derKommanditgesellschaft basieren auf dem Gesellschaftsvertragund bei einer Beteiligung über die CU-RATIS Treuhandgesellschaft mbH auf dem Treuhandvertragmit der Treuhandkommanditistin. Die Verträgesind im vollen Wortlaut im Anhang des Prospektes aufden Seiten 95 ff. abgedruckt. Durch die Unterzeichnungder Beitrittserklärung werden sie für den Anlegerverbindlich. Die Annahme eines Beitritts erfolgt durchGegenzeichnung der vom Anleger unterzeichneten Beitrittserklärung.Der Anleger wird von der Gesellschaftbzw. der Treuhänderin unverzüglich schriftlich über dieAnnahme informiert.Gesamtvolumen (Emissionskapital /Anzahl der Anteile)Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagebeträgt € 6.225.000. Aufgrund der Mindestzeichnungssummevon € 10.000 können maximal 622 Kommanditanteileausgegeben werden.GesellschaftszweckAbstrakte Gegenstände des Unternehmens sind gem.§ 2 des Gesellschaftsvertrages der Erwerb, das Haltenund Verwalten sowie im Einzelfall die Veräußerung vonvermögensverwaltenden Beteiligungen, die im Inlandlangfristig Immobilien vermieten, insbesondere an derGrundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong>mbH & Co. KG (nachfolgend Objektgesellschaftgenannt).Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, dieunmittelbar oder mittelbar den Gegenstand des Unternehmensfördern. Sie kann zu diesem Zweck auchandere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichemGegenstand im In- und Ausland gründen, erwerbenoder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darfZweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im InundAusland errichten. Eine Beteiligung an anderen Gesellschaftendarf nur erfolgen, wenn aus diesen Beteiligungenkeine gewerblichen Einkünfte erzielt werden.Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentinstimmen mit dem Gesellschaftszweck überein. Insbesondereerstrecken sich die wichtigsten Tätigkeitsbereicheauf das Halten und Verwalten der Beteiligungan der Grundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong>-Isernha gen mbH & Co. KG, die Eigentümerin des Investitionsobjektesist.Entstehung der KG / LaufzeitDie Emittentin ist eine Kommanditgesellschaft nachdeutschem Recht und wurde am 2<strong>8.</strong> September 2010unter der Firma <strong>INP</strong> 16. Objektmanagement GmbH& Co. KG gegründet. Am 17. März 2011 erfolgte dieUmfirmierung in <strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong><strong>Isernhagen</strong> GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft unterhieltzunächst keinerlei Geschäftsbetrieb. Es wurdenlediglich vorbereitende Maßnahmen durchgeführt. DieEmittentin ist in das Handelsregister des AmtsgerichtesHamburg unter HRA 112 342 eingetragen. Der Sitz derEmittentin ist Hamburg. Die Geschäftsanschrift lautetEnglische Planke 2, 20459 Hamburg. Die Vorbereitungender Verpachtung des Objektes und damit die Aufnahmedes Geschäftsbetriebes begannen am 1. Dezember2010. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist durch keineaußergewöhnlichen Ereignisse beeinflusst worden. DieGesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.Beitrittsmöglichkeiten / Mindestbeteiligung/ Erbringung der EinlageDer Anleger ist verpflichtet, sich mit einer Kommanditeinlagevon mindestens € 10.000 zu beteiligen.Höhere Beteiligungen müssen durch 1.000 ganzzahligteilbar sein. Die Beteiligung kann mittelbar alsTreugeber über die Treuhandkommanditistin oderunmittelbar als Kommanditist erfolgen. Erfolgt einetreuhänderische Beteiligung, schließt der Anleger mitder Treuhandkommanditistin einen Treuhandvertrag.Die Treuhandkommanditistin erwirbt und hält dieBeteiligung nach außen im eigenen Namen, im Innenverhältnisaber im Auftrag und auf Rechnung des62 RECHTLICHE GRUNDLAGEN


jeweiligen Treugebers (Anleger). Hierdurch wird gewährleistet,dass der Treugeber im Innenverhältnis wieein unmittelbar an der KG beteiligter Kommanditistbehandelt wird. Dies bedeutet insbesondere, dass derTreugeber (Anleger) einen unmittelbaren Anspruchauf die Auszahlungen sowie auf seine etwaige Abfindunggegen die Gesellschaft erhält. Wird der AnlegerDirektkommanditist der KG, so wird er persönlich indas Handelsregister eingetragen. Voraussetzung fürdie Aufnahme als Kommanditist ist die Aushändigungeiner notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht.Die Kapitaleinlage sowie das Aufgeld in Höhe von5 % der Einlage sind innerhalb von 14 Tagen nachUnterrichtung über die Annahme der Beitrittserklärungfällig, frühestens jedoch zum 01. August 2011.Annahme der BeitrittserklärungDem Verkaufsprospekt ist die Beitrittserklärung beigefügt,die vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlichunterzeichnet direkt oder über den Vertriebsbeauftragtenbei der Anbieterin, der <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH,Englische Planke 2, 20459 Hamburg, einzureichen ist.Die auf den Erwerb von Anteilen gerichteten Willenserklärungenwerden bei den mittelbar beitretendenKommanditisten durch die CURATIS TreuhandgesellschaftmbH, Englische Planke 2, 20459 Hamburg,bzw. bei den unmittelbar beitretenden Kommanditistendurch die <strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbH, EnglischePlanke 2, 20459 Hamburg, entgegen genommen.Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefülltenBeitrittserklärung geben die Anleger gegenüberder CURATIS Treuhandgesellschaft mbH als Treuhänderinein Angebot auf Beitritt zu dem Treuhandvertragab. Der jeweilige Beitritt wird wirksam, wenn die Treuhänderindieses Angebot annimmt. Die Anleger werdenhierüber unter Angabe der Beteiligungsnummer informiert.Die Treuhänderin wird ihre Kommanditbeteiligungentsprechend erhöhen.Erfolgt der Beitritt als Direktkommanditist erfolgt dieAnnahme direkt durch die Komplementärin.ZeichnungsfristDie Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach derVeröffentlichung des Verkaufsprospektes. Sie endetmit der vollständigen Zeichnung des Emissionskapitals,spätestens am 31. Dezember 2011, sofern die geschäftsführendenKommanditisten die Platzierungsfrist nichtverlängert (ohne finales Datum). Möglichkeiten dieZeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen,Anteile oder Beteiligungen zu kürzen bestehen nicht.Da das Emissionskapital begrenzt ist, kann die Annahmeder Beitrittserklärungen nicht garantiert werden.Erwerbspreis / Einzahlungskonto / EinzahlungsmodalitätenDer Erwerbspreis entspricht der nominellen Zeichnungssumme.Zuzüglich wird ein Agio in Höhe von5 % erhoben. Die Anleger haben den fälligen Erwerbspreisund das Agio auf das folgende Konto der Emittentineinzuzahlen:Kontoinhaber <strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong><strong>Isernhagen</strong> GmbH & Co. KGKontonummer 302018 008Bankleitzahl 200 303 00BankDonner & Reuschel AktiengesellschaftDie Einzahlung hat spätestens 14 Tage nach Erhalt derBeitrittsannahme zu erfolgen, frühestens jedoch zum15. Juli 2011.Mit dem Erwerb, der Verwaltung undder Veräußerung der Vermögensanlageverbundenen weiteren KostenDer Anleger hat ein Agio in Höhe von 5 % zu tragen.Der Anleger hat außerdem, wenn er als Direktkommanditistbeitritt oder sich später direkt in das Handelsregistereingetragen lassen möchte, die Kosten derHandelsregistereintragung zu tragen. Sie sind geregeltim Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligenGerichtsbarkeit (Kostenordnung), in §§ 79 f.KostO für Eintragungen in das Handelsregister sowiein §§ 140 ff. KostO für die Kosten der Notare und belaufensich beim Beispiel der Mindestzeichnungssummevon € 10.000 auf ca. € 50.Gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages können rückständigeEinlagen der Anleger in Höhe von 2 %-Punktenüber dem jeweiligen Basiszinssatz der EuropäischenZentralbank gem. § 247 BGB zu Lasten des säumigenAnlegers verzinst werden.Die Kostenverteilung für die bei einem Ausscheiden zuerstellende Auseinandersetzungsbilanz ist in § 27 desGesellschaftsvertrages geregelt. Scheidet ein Gesellschafterzum Ende eines Geschäftsjahres aus, trägt dieKosten der Aufstellung die Emittentin. In allen anderenFällen sind diese Kosten vom ausscheidenden Gesellschafterzu tragen.Generell sind von den Anlegern die von ihnen persönlichveranlassten Kosten wie z.B. Telefon-, Porto-,Bankgebühren, Steuerberatungskosten oder Reisekostenzu tragen.Bei Veräußerungen der Beteiligung sind von den Anlegerngegebenenfalls entstehende Nebenkosten wie z.B.Gutachter-oder Transaktionskosten zu tragen.Bei Aufnahme einer persönlichen Anteilsfinanzierungentstehen für die Anleger neben laufenden Zins-undTilgungszahlungen möglicherweise weitere Kosten (z.B.Bearbeitungsgebühren, Vorfälligkeitsentschädigungenbei vorzeitiger Rückzahlung).Da die Höhe der vorgenannten Kosten jeweils unteranderem von den persönlichen Verhältnissen oder derHöhe der Beteiligung der Anleger abhängig ist, kann eineRECHTLICHE GRUNDLAGEN 63


Quantifizierung nicht vorgenommen werden. Mit demErwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlagesind keine weiteren Kosten verbunden.Beendigung / Kündigung und KündigungsfolgenGrundsätzlich kann die Beteiligung auf folgende Weisebeendet werden:Liquidation und Auflösung der EmittentinRückabwicklung der VermögensanlageÜbertragung der Beteiligung (siehe Seite 64 f.)Ordentliche Kündigung der Beteiligung, frühestenszum 31. August 2026Kündigung aus wichtigem Grund (siehe § 27 desGesellschaftsvertrages)Kündigung aus Gründen wirtschaftlicher Not (siehe§ 26 des Gesellschaftsvertrages)Der kündigende Gesellschafter scheidet gegen Zahlungeiner Abfindung aus der Gesellschaft aus. Die Höhe derAbfindung entspricht dem Anteil des ausgeschiedenenGesellschafters am Gesamtwert der Gesellschaft, ermitteltnach der Quote seiner gezeichneten Kapitaleinlageim Verhältnis zu allen gezeichneten Kapitaleinlagen. Beider Wertermittlung der Abfindung ist das Grundvermögender Emittentin mit seinem Verkehrswert anzusetzen.Im Falle des Ausschlusses eines Gesellschaftersaus wichtigem Grund reduziert sich die Abfindunggem. § 28 Zif. 2 d) des Gesellschaftsvertrages auf80 % Abfindungsbetrages. Die Abfindung ist vom Tagdes Ausscheidens an mit 2 % über dem vor der Kündigungzuletzt veröffentlichten Basiszinssatz der EuropäischenZentralbank gem. § 247 BGB zu verzinsen und inzwei gleichen Jahresraten auszuzahlen. Falls durch denAustritt von Gesellschaftern die Liquidität der Emittentingefährdet ist, ist diese berechtigt, die Zahl der Abfindungsratenauf bis zu acht Jahresraten zu erhöhen.Verfügung über AnteileDie Übertragung von Kommanditanteilen an der Emittentinist auf Grund Abtretung (§ 398 BGB) grundsätzlichzum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich. Esist jedoch die Genehmigung der geschäftsführendenKommanditisten einzuholen, die nur versagt werdenkann, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Alswichtiger Grund gilt insbesondere, wenn durch dieÜbertragung Kapitaleinlagen entstehen oder übertragenwerden, die nicht mindestens € 10.000 betragenoder nicht durch 1.000 ganzzahlig teilbar sind. Werdentreuhänderisch von der Treuhandkommanditistin gehalteneTeile ihres Kommanditanteiles auf den Treugeberübertragen, bedarf es keiner Genehmigung. DerTreugeber ist wirtschaftlicher Eigentümer der von ihmgezeichneten Anteile. Sowohl das Umwandlungsverlangeneines Treugebers, unmittelbar als Kommanditistan der Emittentin beteiligt zu werden, als auch derBeitritt als Kommanditist werden erst wirksam, wennder Anleger der persönlich haftenden Gesellschafterinauf seine Kosten eine unwiderrufliche, über den Todhinaus geltende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmachtgemäß § 5 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrageserteilt hat, die auf Verlangen der persönlich haftendenGesellschafterin mindestens alle fünf Jahre zu erneuernist. Diese Verpflichtung trifft auch die Rechtsnachfolgereines Kommanditisten.Handelbarkeit der AnteileFür den Handel mit Kommanditbeteiligungen bestehtkein geregelter Markt. Eine Veräußerung kann lediglichüber unregulierte Zweitmärkte für Kommanditbeteiligungenerfolgen. Zu den Risiken vgl. „Die Risiken derVermögensanlage -Fungibilität der Anteile“ auf Seite 20.AuszahlungenÜber die Höhe der Auszahlungen (Entnahmen) entscheidennach dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterdurch Gesellschafterbeschluss. Der Beschlussbedarf der Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditistenund der persönlich haftenden Gesellschafterin.Der Entnahmebetrag steht den Anlegern im Verhältnisder von ihnen gezeichneten und eingezahltenKapitaleinlagen zu. Die Auszahlungen erfolgen nachGesellschafterbeschluss, wobei diese pro vollen Monatder Zugehörigkeit zu der Gesellschaft in Höhe von1/12 berechnet werden. Die Auszahlungen erfolgenmonatlich nachschüssig für den jeweils vorangegangenenMonat, erstmals für jeden Gesellschafter im Folgemonatnach der Kapitaleinzahlung.ZahlstelleFolgende Zahlstelle hält den Verkaufsprospekt zur kostenlosenAusgabe bereit und führt bestimmungsgemäßZahlungen an die Anleger aus:Treuhänderin CURATIS Treuhandgesellschaft mbHEnglische Planke 220459 HamburgSchlichtungsverfahrenAlle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und derEmittentin und einzelnen oder mehreren Gesellschafternuntereinander über den Inhalt und die Gültigkeitdes Gesellschaftsvertrages werden unter Ausschluss desordentlichen Rechtswegs durch ein Schiedsgericht entschieden.Hiervon ausgenommen sind nur diejenigenStreitigkeiten, die von Gesetzes wegen einem Schiedsgerichtnicht zur Entscheidung zugewiesen werden können(vgl. § 36 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages).GeschäftsführungDie Führung der Geschäfte erfolgt durch die persönlichhaftende Gesellschafterin und die geschäftsführendenKommanditisten. Die Organvertreter der Gesellschaftsind bei der Ausübung der Geschäftsführung an die ihnenim Gesellschaftsvertrag auferlegten Beschränkungengebunden. Die Vergütung für die Geschäftsführungist in § 10 des Gesellschaftsvertrages geregelt.JahresabschlussDer Jahresabschluss für ein abgelaufenes Geschäftsjahrist innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen.Er wird von der Gesellschafterversammlung festge-64 RECHTLICHE GRUNDLAGEN


stellt. Einwendungen gegen den festgestellten Jahresabschlusskönnen nur innerhalb von zwei Monatennach seiner Feststellung geltend gemacht werden. PersönlicheSonderwerbungskosten können nur berücksichtigtwerden, wenn sie durch den Gesellschafter(Anleger) bis zum 30. März des Folgejahres schriftlichmitgeteilt werden.LiquidationIm Falle der Auflösung fungieren der geschäftsführendeKommanditist und die persönlich haftende Gesellschafterinals Liquidatoren, falls die Gesellschafternicht einen anderen Beschluss fassen. Das vorhandeneVermögen wird zur Befriedigung der Gläubiger undübrigen Verbindlichkeiten verwendet. Die <strong>INP</strong> ControlGmbH erhält aus dem Objektverkauf eine einmalige,abschließende Vergütung in Höhe von 1 % des realisiertenObjektverkaufspreises einschließlich etwaigergesetzlicher Umsatzsteuer. Das verbleibende Vermögenwird im Verhältnis der gezeichneten Kapitaleinlagenverteilt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf§ 30 des Gesellschaftsvertrages verwiesen.Rechte der AnlegerDurch die vorliegende Konzeption des Gesellschaftsvertragesund des Treuhandvertrages wird erreicht, dass dieDirektkommanditisten und Treuhandkommanditistenin Ansehung ihrer Rechte und Pflichten als Kommanditistgleichgestellt werden, abgesehen von den handelsrechtlichenBesonderheiten (Handelsregistervollmacht,namentliche Eintragung im Handelsregister) und demBestehen eines Treuhandverhältnisses. Dem Anleger stehendie Rechte eines Kommanditisten, wie sie im Gesellschaftsvertragvereinbart sind und wie sie sich ergänzendaus den Vorschriften der §§ 161 ff. HGB ergeben, zu.Informations-und KontrollrechteRecht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungenund Stimmrechte entsprechend der gezeichnetenKapitaleinlage (je volle € 500 eine Stimme)Recht auf Ergebnisbeteiligung, §§ 167 f., 120 f.HGBAuszahlungsanspruch / GewinnauszahlungsanspruchKündigungsrechtRecht zur Übertragung des GesellschaftsanteilesInformations- und KontrollrechteDie den Kommanditisten aus § 166 HGB zustehendenInformations-und Kontrollrechte können von den Treugebernin gleichem Umfange wahrgenommen werden.Diese Informations-und Kontrollrechte umfassen dasRecht, den Jahresabschluss durch Einsicht in die Bücherund Papiere zu prüfen. Darüber hinaus besteht dasRecht, an Gesellschafterversammlungen teilzunehmenund dort das Stimmrecht in Bezug auf die für den Anlegertreuhänderisch gehaltene Teileinlage auszuüben.Vermögens- und ErgebnisbeteiligungDie Anleger sind am Ergebnis und am Vermögen derEmittentin im Verhältnis ihrer gezeichneten und eingezahltenKapitaleinlagen zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahresbeteiligt. Vor der Ergebnisverteilung erhältder persönlich haftenden Gesellschafterin eine jährlicheVergütung für die Übernahme der unbeschränktenHaftung von € 2.500 inklusive eventuell anfallende Umsatzsteuer.Darüber hinaus erhalten diese Gesellschafterihre Aufwendungen für die Geschäftsführung ersetzt.Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Anlegerbetreuungstätigkeiteine Vergütung, die aus der Vergütungfür die Fondsverwaltung gezahlt wird.Darüber hinaus erhält die <strong>INP</strong> Management GmbH fürden Fall, dass die Kommanditisten durch Veräußerungder Immobilien – unbeschadet früherer Auszahlungen– Auszahlungen in Höhe von 110 % der Einlage(ohne Agio) erhalten haben, von den über die genannte110 % hinausgehenden Veräußerungserlösen einenVorabgewinn in Höhe von 20 % der über 110 % derEinlage hinausgehenden Auszahlungen.Gewinn und Verlust sowie die steuerlichen Ergebnissewerden ab Ende des Monats nach Vollplatzierung aufalle Kommanditisten / Treugeber im Verhältnis ihrergezeichneten und eingezahlten Kapitaleinlagen zumEnde des jeweiligen Geschäftsjahres verteilt. Die Altgesellschaftergemäß § 4 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertragesnehmen ebenfalls nur in Höhe ihrer gezeichneten undeingezahlten Kapitaleinlagen teil.Bis zur vollständigen Platzierung des Emissionskapitals,stehen Gewinn und Verlust sowie die steuerlichen Ergebnisse,die in diesem Zeitraum entstanden sind, vorbehaltlichder nachfolgenden Regelungen allein der <strong>INP</strong>Management GmbH zu. Abweichend von den vorstehendengrundsätzlichen Regelungen zur handelsrechtlichenund steuerrechtlichen Ergebnisverteilung vor derPlatzierung sind den neuen Kommanditisten / Treugebernfolgende Ergebnispositionen vorab zuzuweisen:a) während der Platzierung als Vorabauszahlung ein Betragin Höhe von 6,5 % p. a. ihrer gezeichneten undeingezahlten Kapitaleinlagen, anteilig je vollen Kalendermonatnach dem Beitrittb) die nicht aktivierungsfähigen Kosten des Investitionsplanes,hier insbesondere die Steuerberatungskosten,die Kosten des Disagios sowie die Bankbearbeitungsgebühr.Die Kosten werden im Rahmen desgesetzlich Zulässigen in der Weise verteilt, dass sämtlicheGesellschafter am Ende der Platzierung in der Summeim gleichen Verhältnis ihrer eingezahlten Kommanditeinlagebelastet sind (Gleichstellungsabrede).GesellschafterbeschlüsseDer Beschlussfassung der Gesellschaft mit einfacherMehrheit der anwesenden Stimmen unterliegen:die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaftdie Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin,des geschäftsführenden Kommanditistenund der BeiratsmitgliederRECHTLICHE GRUNDLAGEN 65


sonstige Entscheidungen, die durch den Gesellschaftsvertragder Gesellschafterentscheidung unterstelltsinddie Bestellung von Kommanditisten zu geschäftsführendenKommanditisten, die Aufnahme geschäftsführenderKommanditisten in die KG undder Entzug der Geschäftsführungsbefugnis vonKommanditisten, sofern jeweils die persönlich haftendeGesellschafterin gemäß § 7 Ziff. 2 des GesellschaftsvertrageszustimmtGrundsätzlich werden Gesellschafterbeschlüsse mit dereinfachen Mehrheit des abstimmenden Festkapitals gefasst.Einer qualifizierten Mehrheit von 75 % der anwesendenStimmen unterliegen folgende Beschlüsse:Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertragesdie Beschlussfassung über Entnahmen (Auszahlungen)und Zuführungen zur Rücklagedie Auflösung der Gesellschaftdie Veräußerung der Grundstücke der Objektgesellschaftsowie die Veräußerung der Beteiligung ander ObjektgesellschaftGesellschafterbeschlüsse sind innerhalb einer Ausschlussfristvon zwei Monaten anzufechten. Hinsichtlichweiterer Einzelheiten wird auf § 16 des Gesellschaftsvertragesverwiesen.Weitere Leistungen der Anleger /Haftung des AnlegersEine Nachschussverpflichtung ist gesellschaftsvertraglichausgeschlossen. Zur Haftung der Kommanditistenbzw. Treugeber vergleiche nachfolgende Ausführungensowie die Ausführungen unter „Risiken der Vermögensanlage“,Seite 19.Die Haftung des Anlegers beschränkt sich im Innenverhältnisauf die übernommene Kapitaleinlage zzgl.Agio. Im Außenverhältnis haftet der Anleger als Kommanditistgem. §§ 171 ff. HGB nur bis zur Höhe seinerim Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Dies giltunabhängig davon, ob er als Treugeber über die Treuhandkommanditistinoder als unmittelbarer Kommanditistbeteiligt ist. Die in das Handelsregister für jedenKommanditisten einzutragende Hafteinlage beträgt lautGesellschaftsvertrag 10 % der Kapitaleinlage. Ist dieHafteinlage vollständig erbracht, ist eine weitere Haftungdes Anlegers im Außenverhältnis ausgeschlossen.Diese Haftung kann allerdings, wie im Kapitel „Risikender Vermögensanlage“ auf Seite 15 ff. dargestellt, wiederaufleben, wenn die Hafteinlage zurückbezahlt wird.Das Gleiche gilt, wenn Gewinnanteile entnommenwerden, während der Kapitalanteil des Anlegers durchVerlust unter die geleistete Hafteinlage gesunken ist.Dieser Fall tritt laut Prognoserechnung nicht ein. Diegesetzliche Haftung als Kommanditist trifft nicht denTreugeber, sondern insoweit die Treuhänderin, weil dieTreugeber nicht selbst Kommanditisten werden. Da derTreugeber wirtschaftlich die Stellung des Kommanditisteninnehat, ist er jedoch verpflichtet, die Treuhänderinbei einer Inanspruchnahme durch Gläubiger freizustellen.Eine entsprechende Freistellungsverpflichtung istim Treuhandvertrag vorgesehen. Soweit der Treugeberdie Beteiligungssumme eingezahlt hat, kommt eine Freistellungsverpflichtungzunächst nicht in Betracht. DieFreistellungsverpflichtung kann allerdings in dem gleichenUmfang (vgl. Seite 19 f „Risiken der Vermögensanlage“)wie die Haftung des Kommanditisten wiederaufleben. Darüber hinaus gibt es keine Umstände, unterdenen der Erwerber der Anteile verpflichtet ist, weitereLeistungen zu erbringen und insbesondere keine weiterenZahlungen zu leisten.GesellschafterversammlungSpätestens im Kalenderjahr nach Ablauf des erstenvollen Geschäftsjahres findet eine ordentliche Gesellschafterversammlunginsbesondere zur Feststellungdes Jahresabschlusses statt, die in der Regel am Sitzder Gesellschaft oder der Treuhandkommanditistinstattfindet. Neben den Kommanditisten hat auch jederTreugeber das Recht, persönlich an der Gesellschafterversammlungteilzunehmen und das Stimmrecht derTreuhandkommanditistin in Höhe der für ihn treuhänderischgehaltenen Teileinlage auszuüben. Für den Fall,dass Treugeber oder Kommanditisten weder persönlichnoch im Wege der Bevollmächtigung in der Lagesind, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen,werden ihre Rechte auf der Gesellschafterversammlungdurch die Treuhandkommanditistin gemäß demTreuhandvertrag vertreten. Stimmrechte werden nachWeisung wahrgenommen, bei fehlender Weisung ist dieTreuhänderin verpflichtet, nach dem mit der Einladungzur Gesellschafterversammlung unterbreiteten Abstimmungsvorschlagabzustimmen. Direktkommanditistenwerden ohne Auftrag von der Treuhandkommanditistinnicht vertreten (vgl. § 17 des Gesellschaftsvertrages).Weitere ordentliche Gesellschafterversammlungen findenauf Antrag von Gesellschaftern, die zusammenGesellschaftsanteile in Höhe von mindestens 10 % desKommanditanteiles halten, oder wenn die geschäftsführendenKommanditisten bzw. die Komplementärin dieAbhaltung einer Gesellschafterversammlung für sachdienlichhält, statt.Außerordentliche GesellschafterversammlungDie geschäftsführenden Gesellschafter können jederzeiteine außerordentliche Gesellschafterversammlungeinberufen, wenn sie es im Interesse der Gesellschaftfür erforderlich halten. Ferner kann auch der Beiratjederzeit die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlungverlangen, soweit wesentlicheBelange der Gesellschaft betroffen sind.Der BeiratDer Gesellschaftsvertrag beinhaltet die Möglichkeit, einenBeirat, bestehend aus drei Mitgliedern, durch dieGesellschafterversammlung zu wählen. Der Beirat hatdie Aufgabe und das Recht, die geschäftsführendenKommanditisten und die Komplementärin zu bera-66 RECHTLICHE GRUNDLAGEN


ten. Bei Meinungsverschiedenheiten hat er auf einensachgerechten Ausgleich hinzuwirken sowie den Gesellschafternüber die Tätigkeiten im abgelaufenen Wirtschaftsjahrzu berichten. Der Beirat erhält Informationenüber die beabsichtigte Geschäftspolitik und anderegrundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, überdie Rentabilität, den Gang der Geschäfte und über Geschäftevon erheblicher Bedeutung. Er besitzt ein Rechtzur Einsicht in sämtliche Akten und laufende Geschäftsvorfälle.Der Beirat hat darüber hinaus das Recht, jederzeitdie Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlungzu verlangen, sofern wesentlicheBelange der Gesellschaft betroffen sind. Die Beiratsmitgliedererhalten insgesamt eine jährliche Vergütung von€ 300 sowie den Ersatz ihrer Auslagen. Der Beirat istnicht an Weisungen gebunden. Er haftet nur für Vorsatzund grobe Fahrlässigkeit. Der Beirat wird nicht mitPersonen besetzt, die in einem Konkurrenzverhältnis zuden Gründungsgesellschaftern stehen oder für ein Unternehmentätig sind, das mit der Gesellschaft oder denGründungsgesellschaftern im Wettbewerb stehen.Angebotene Teilbeträge im Ausland /Auf die angebotene Vermögensanlageanwendbares RechtDie Vermögensanlage wird nur in Deutschland öffentlichzur Zeichnung angeboten. Personen, die die USamerikanischeStaatsbürgerschaft oder ihren Wohnsitzin den USA haben, dürfen sich nicht an der Emittentinbeteiligen.Auf die Emittentin sowie für sämtliche Rechtsbeziehungenmit den Anlegern einschließlich der Rechtsbeziehungvor dem Beitritt zu der Emittentin und demTreuhandvertrag findet das Recht der BundesrepublikDeutschland Anwendung. Vertragssprache und Sprachefür die weitere Kommunikation ist Deutsch.Abweichende BestimmungenEinzelne Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages derEmittentin weichen von den gesetzlichen Bestimmungenüber das auf die Kommanditgesellschaft anzuwendendeRecht ab.Die Emittentin ist eine Kommanditgesellschaft im Sinnevon § 161 ff HGB (Handelsgesetzbuch). Einzige persönlichhaftende Gesellschafterin (Komplementärin) istdie 16. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH in derRechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.Die Komplementärin einer Kommanditgesellschafthaftet unbeschränkt. Vorliegend ist die Komplementärineine Kapitalgesellschaft und haftet nur beschränkt aufihr Gesellschaftsvermögen. Die im Gesellschaftsvertragder Emittentin bestimmte gesellschaftsrechtlicheStruktur weicht von dem (ursprünglichen) gesetzlichenLeitbild (§ 161 Abs. 1 HGB) des als natürliche Personunbeschränkt haftenden Komplementärs ab.Darüber hinaus weicht der Gesellschaftsvertrag derEmittentin von weiteren gesetzlichen Regelungen derKommanditgesellschaft ab.Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von denBeschränkungen des § 112 HGB (Wettbewerbsverbot)befreit (§ 31 Gesellschaftsvertrag). Die geschäftsführendenKommanditisten und die persönlich haftende Gesellschafterinsind von den Beschränkungen des § 181BGB befreit (§ 9 Nr. 1 Gesellschaftsvertrag). In Eilfällenist die persönlich haftende Gesellschafterin oder ein geschäftsführenderKommanditist berechtigt, einen ohneeinen vorherigen Gesellschafterbeschluss einen neuengeschäftsführenden Kommanditisten zu bestellen undverpflichtet, nachträglich eine Beschlussfassung der Gesellschafterhierüber unverzüglich herbeizuführen (§ 17Absatz 5 Satz 8). Eine Übertragung von Kommanditanteilensteht grundsätzlich unter dem Zustimmungsvorbehaltder geschäftsführenden Kommanditistin undsind schriftlich anzuzeigen (§ 23 Gesellschaftsvertrag).Bis zur Eintragung der Kommanditisten in das Handelsregisterwerden diese als atypische stille Gesellschafterbehandelt (§ 5 Nr. 1 Gesellschaftsvertrag).Gesellschafterbeschlüsse werden abweichend von dengesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich mit einfacherMehrheit gefasst (§ 16 Nr. 3 Gesellschaftsvertrag). Inbesonderen Fällen ist eine Mehrheit von Dreiviertelder Stimmen erforderlich (vgl. § 16 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages).Bei der Abstimmung haben die Gesellschafterkein Stimmrecht nach Köpfen, sondern inHöhe ihrer übernommenen Kommanditeinlage, wobeiein Einlagebetrag je € 500 eine Stimme vermittelt(§ 16 Nr. 2 Gesellschaftsvertrag). Die Kontrollrechteder Kommanditisten im Sinne von § 116 Abs. 1 HGBsind zum Teil eingeschränkt bzw. in ihrer Ausübungmodifiziert (vgl. § 22 des Gesellschaftsvertrages).Abweichend von § 169 HGB ist <strong>INP</strong> ManagementGmbH zur Entnahme im beschränkten Umfang berechtigt(§ 21 Nr. 4 Gesellschaftsvertrag). Das Widerspruchsrechtder Kommanditisten ist gemäß § 7 desGesellschaftsvertrages eingeschränkt. Eine Kündigungder Gesellschaft ist erst zum 31. August 2026 möglich(§ 26 Nr. 1 Gesellschaftsvertrag). Gesellschafterbeschlüssekönnen nur mit einer Frist von zwei Monatenangefochten werden (§ 16 Nr. 7 Gesellschaftsvertrag).Nach Ablauf dieser Anfechtungsfrist Frist gelten etwaigeBeschlussmängel als geheilt (§ 16 Nr. 7 Gesellschaftsvertrag).Der Gesellschaftsvertrag weicht schließlich insoweitvon den gesetzlichen Bestimmungen ab, als in § 34des Gesellschaftsvertrages eine Schiedsklausel vereinbartworden ist. Danach werden alle Streitigkeiten zwischenden Gesellschaftern und der Emittentin und einzelnenoder mehreren Gesellschaftern untereinander über denInhalt und die Gültigkeit des Gesellschaftsvertrages unterAusschluss des ordentlichen Rechtswegs durch einSchiedsgericht entschieden. Hiervon ausgenommen sindnur diejenigen Streitigkeiten, die von Gesetzes wegen einemSchiedsgericht nicht zur Entscheidung zugewiesenwerden können.Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin weichtinsoweit von den gesetzlichen Bestimmungen ab, als dieÜbertragung der Geschäftsanteile der Zustimmung derRECHTLICHE GRUNDLAGEN 67


Gesellschaft bedarf und Geschäftsführer von den Beschränkungendes § 181 BGB befreit werden können.Darüber hinaus bestehen in den Gesellschaftsverträgender Kommanditgesellschaft und der Komplementärinkeine weiteren Abweichungen von den gesetzlichenRegelungen.Weitere Angaben über die EmittentinAußergewöhnliche Ereignisse haben die Tätigkeit desEmittenten nicht beeinflusst. Gerichts- oder Schiedsverfahren,die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftlicheLage des Emittenten haben könnten, liegennicht vor.Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen.Die Emittentin ist nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgenoder neuen Herstellungsverfahren abhängig, dievon wesentlicher Bedeutung für ihre Geschäftstätigkeitoder Ertragslage sind, abgesehen von dem auf Seite 74f. beschriebenen Pachtvertrag über das hier vorliegendeAnlageobjekt. Im Übrigen verweisen wir auf das Kapitel„Die Risiken der Vermögensanlage“ Seite 15 f.In Bezug auf die Emittentin sind bisher keine Wertpapiereund / oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8fAbs. 1 VerkProspG ausgegeben worden. Die Geschäftsaussichtenfür das laufende und die folgenden Jahre entsprechenden Angaben der detaillierten Prognoserechnungdieses Beteiligungsangebotes ab Seite 52 ff.Außer dem im Investitionsplan der Emittentin genanntenAnkauf der Kommanditanteile der Objektgesellschaftbestehen keine weiteren laufenden Investitionen.Zum Realisierungsgrad lässt sich sagen, dass ein Anteilskaufvertragfür den Erwerb der Kommaditanteilean der Objektgesellschaft abgeschlossen wurde. DerÜbergang von Nutzen und Lasten erfolgt demnach am01. Mai 2011. Zu diesem Zeitpunkt ist auch der Kaufpreiszu entrichten.Kapital der EmittentinKomplementärin der Emittentin ist die <strong>INP</strong> 16. VerwaltungsgesellschaftmbH. Sie ist nicht am Kapital derEmittentin beteiligt. Zum Datum der Aufstellung desVerkaufprospektes wird das bisher gezeichnete Kommanditkapitalder Emittentin wie folgt gehalten:<strong>INP</strong> Management GmbH € 1.000(davon eingezahlt: € 0)Herr Ricardo Neumann € 100(davon eingezahlt: € 0)CURATIS Treuhandgesellschaft mbH € 500(davon eingezahlt: € 0)Das gezeichnete und nicht eingezahlte Kommanditkapitalbeträgt € 1.600. Das Kapital wurde in voller Höhedurch die Gründungskommanditisten gezeichnet. DieHöhe der ausstehenden Einlagen beträgt € 1.600.Hauptmerkmale der AnteileDie Hauptmerkmale der Anteile der Gesellschafterzum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die miteiner Kommanditbeteiligung verbundenen Rechteund Pflichten. Hierzu zählen die Vermögens-undGewinnbeteiligung, Mitwirkungs-und Kontrollrechteund Stimmrechte. Die Hauptmerkmale der Anteileder zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beteiligtenGesellschafter unterscheidet sich im Hinblick aufdie Vertretungsbefugnis, Geschäftsführungsbefugnis,Ergebnisbeteiligung sowie der Haftsummen von denHauptmerkmalen der Anteile der beitretenden Kommanditisten.Zur Vertretung der Gesellschaft ist die persönlich haftendeGesellschafterin sowie die geschäftsführendenKommanditisten (<strong>INP</strong> Management GmbH und HerrRicardo Neumann) befugt.Zur Geschäftsführung der Gesellschaft sind die persönlichhaftende Gesellschafterin sowie die geschäftsführendenKommanditisten berechtigt.Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält eine jährlicheVergütung in Höhe von € 2.500. Eine weitergehendeErgebnisbeteiligung steht ihr nicht zu. Der <strong>INP</strong> ManagementGmbH stehen gem. § 20 Nr. 3 Gesellschaftsvertragbis zur Platzierung des neu einzuwerbenden Kommanditkapitalssämtliche Ergebnisse der Gesellschaft zu. Fernererhält die <strong>INP</strong> Management GmbH die im Abschnitt„Gründungsgesellschafter“ (Seite 69 ff.) beschriebenenErgebnisse aus einer Veräußerung der Immobilie bzw.der Beteiligung an der Objektgesellschaft.Die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beteiligtenGesellschafter werden mit einer Haftsumme von 100 %ihrer Kommanditeinlage in das Handelsregister eingetragen.Darüber hinaus gibt es keine abweichenden Hauptmerkmalezwischen den derzeitigen und den neu beitretendenGesellschaftern (vgl. Seite 65 „Rechte der Anleger“).GründungsgesellschafterGründungskomplementärin: Die persönlich haftendeGesellschafterin ist die <strong>INP</strong> 16. VerwaltungsgesellschaftmbH mit Sitz in der Englische Planke 2, 20459 Hamburg,eingetragen im Handelsregister des AG Hamburgunter HR B 115 521. Sie leistet keine Kapitaleinlage indie Fondsgesellschaft. Stimmrechte stehen ihr damitnicht zu. Die Komplementärin bekommt für die Übernahmeder persönlichen Haftung eine jährliche Vergütungvon € 2.500 inklusive eventuell anfallender Umsatzsteuer(vgl. § 10 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages). Einweitergehender Gewinnanspruch steht der persönlichhaftenden Gesellschafterin nicht zu.Gründungskommanditisten: Die <strong>INP</strong> ManagementGmbH mit Sitz in der Englische Planke 2, 20459 Hamburg,eingetragen in das Handelsregister des AG Hamburgunter HR B 96571 mit einer nicht eingezahlten68 RECHTLICHE GRUNDLAGEN


Kommanditeinlage in Höhe von € 1.000. Herr RicardoNeumann, geschäftsansässig Englische Planke 2, 20459Hamburg, mit einer nicht eingezahlten Kommaditeinlagevon € 100. Die Rechte der Gründungsgesellschafterergeben sich aus dem dem Prospekt beigefügten Gesellschaftsvertrag.Im Rahmen des Gesellschaftsvertrages hat die <strong>INP</strong> ManagementGmbH während der Platzierungsphase fürdie Übernahme der Auszahlungsgarantie ein Entnahmerecht(§ 21 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages).Die <strong>INP</strong> Management GmbH erhält für die Fondseinrichtungin der Investitionsphase eine einmalige Vergütungin Höhe von € 109.000 inklusive etwaiger gesetzlicherUmsatzsteuer. Die Vergütung entsteht und ist zurZahlung fällig, wenn das Emissionskapital vollständigplatziert ist.Ferner erhält die <strong>INP</strong> Management GmbH für dieFondsverwaltung ab 2011 eine jährliche Vergütung vonpauschal € 12.000 inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.Diese Vergütung ist in monatlichen Teilbeträgenzur Zahlung fällig.Sofern die Kommanditisten durch die Veräußerung derImmobilie der Objektgesellschaft – unbeschadet frühererAuszahlungen – Auszahlungen in Höhe von 110 %der Einlage (ohne Agio) erhalten haben, erhält die <strong>INP</strong>Management GmbH von den 110 % hinausgehendenVeräußerungserlösen einen Vorabgewinn in Höhe von20 % des 110 % übersteigenden Betrages.Die CURATIS Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz inder Englische Planke 2, 20459 Hamburg, ist mit einernicht eingezahlten Kommanditeinlage in Höhe von €500 an der Emittentin beteiligt. Die Rechte der Gründungsgesellschafterinergeben sich aus dem dem Prospektbeigefügten Gesellschaftsvertrag. Im Rahmen desGesellschaftsvertrages stehen ihr die Gewinn-und Entnahmerechtin Höhe der eingezahlten Kommanditeinlagezu. Im Rahmen des Treuhandvertrages steht ihr eineeinmalige Vergütung in Höhe von € 4.500 inkl. Umsatzsteuerzu. Ferner erhält sie von der <strong>INP</strong> ManagementGmbH eine laufende Vergütung in Höhe von € 1.000p.a. inkl. Umsatzsteuer.Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschafternkeine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte odersonstigen Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter,Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionenund Nebenleistungen jeder Art, innerhalb undaußerhalb des Gesellschaftsvertrages zu.Die <strong>INP</strong> Holding AG ist Muttergesellschaft sowohl derGründungsgesellschafterin <strong>INP</strong> Management GmbHals auch der Anbieterin und mit dem Vertrieb beauftragten<strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH und der <strong>INP</strong> ControlGmbH. Die Gründungsgesellschafter sind wedermittelbar noch unmittelbar an Unternehmen beteiligt,die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagebeauftragt sind, der Emittentin Fremdkapital zur Verfügungstellen oder mit der Herstellung des Anlageobjektesnicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungenerbringen bzw. erbracht haben.GeschäftsführungVertretungsberechtigte Geschäftsführungsorgane sind:1. Komplementärin<strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durchHerrn Thomas Rodemeier, geschäftsansässig EnglischePlanke 2, 20459 Hamburg.2. Geschäftsführende Kommanditisten<strong>INP</strong> Management GmbH, vertreten durch Herrn ThomasRodemeier, geschäftsansässig Englische Planke 2, 20459Hamburg, als geschäftsführende Kommanditistin.Herr Ricardo Neumann, geschäftsansässig EnglischePlanke 2, 20459 Hamburg, als geschäftsführenderKommanditist.Eine Funktionstrennung liegt nicht vor. Aufsichtsgremienoder ein Beirat bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungnicht.Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentinwurde für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keineGesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,Provisionen und Nebenleistungen jederArt, gewährt.Eigentum und dingliche Belastung andem AnlageobjektDie Emittentin hat sich mit einer Kommanditbeteiligungan der Grundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH & Co. KG beteiligt, die ein Grundstückerworben hat und eine Altenpflegeeinrichtung errichtethat. Ein Zwischenerwerb der Kommanditbeteiligung(Anlageobjekt) oder des Grundstückes von Personen imSinne der §§ 3, 7 oder 12 VermVerkProspV (Prospektverantwortliche,Gründungsgesellschafter, Mitglieder derGeschäftsführung des Emittenten, Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleurs)erfolgte nicht.Diesen genannten Personen stand oder steht nicht dasEigentum an dem Anlageobjekt (Kommanditbeteiligung),des Investitionsobjektes (Immobilie) oder wesentlichenTeilen desselben oder aus anderen Gründenauch keine dingliche Berechtigung an dem Anlageobjektoder des Investitionsobjektes zu.Das Grundbuch weist nach Vollzug der geplanten Änderungendie auf der Seite 34 genannten dinglichenBelastungen des Investitionsobjektes aus. Für das Investitionsobjektbestehen keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis.Es bestehen keine nicht nur unerhebliche dingliche Belastungendes Anlageobjektes.RECHTLICHE GRUNDLAGEN 69


Angaben über die Anlageziele und dieAnlagepolitikAnlageziel der Emittentin ist eine unternehmerischeBeteiligung an der Grundstücksverwaltungsgesellschaft<strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH & Co. KG, die das Anlageobjekt,d.h. das <strong>Seniorenzentrum</strong>, verpachtet, um durchdie Verpachtung und den Verkauf des <strong>Seniorenzentrum</strong>sErträge für die Anleger zu erzielen.Die Nettoeinnahmen aus diesem öffentlichen Angebotwerden zur Anschaffung des Anlageobjektes verwendet(siehe „Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge“,Seite 72 ff.).Die vorgesehenen Nettoeinnahmen aus der Emissionreichen für die Realisierung der vorgesehenen Anlagezielenicht aus. Daher ist die zusätzliche Aufnahme vonFremdkapital auf Ebene der Objektgesellschaft zur Realisierungder Gesamtinvestition erforderlich (siehe „AbgeschlosseneVerträge – Darlehnsvertrag“, Seite 74 f.).Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen derEmission nicht genutzt. Das Investitionsobjekt ist vollständigerrichtet. Eine Vereinbarung über die Anschaffungdes Anlageobjektes (Kommanditbeteiligung an derObjektgesellschaft) wurde von der Emittentin geschlossen(siehe „abgeschlossener Verträge – Beitritt zu derObjektgesellschaft“, Seite 72). Die Übernahme der Kommanditbeteiligungist für den 1. Mai 2011 vereinbart.Beschränkung der Verwendungsmöglichkeitenim Hinblick auf das AnlagezielDie Immobilie ist langfristig verpachtet (siehe „AbgeschlosseneVerträge – Pachtvertrag“, Seite 74). RechtlicheBeschränkungen hinsichtlich der Immobilie liegennicht vor. Tatsächliche Beschränkungen hinsichtlich derVerwendungsmöglichkeiten der Immobilie ergeben sichaus ihrer Bauausführung als Altenpflegeeinrichtung. Esbestehen hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeit desAnlageobjektes, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel,keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen.Erforderliche behördliche GenehmigungenDa die Gesellschaft das Seniorenheim nicht selbst betreibt,hat sie mit dem Betrieb zusammenhängendeGenehmigungen bzw. Erlaubnisse nicht vorzulegen. Inbaulicher Hinsicht entsprechen die Gebäude den fürden Betrieb als Seniorenheim (Pflegeeinrichtung) zubeachtenden Vorschriften, insbesondere der Heimmindestbauverordnung.Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Prospektes liegenalle behördlichen Genehmigungen vor. Im Hinblickauf das Anlageobjekt (Kommanditanteil) sind keine behördlichenGenehmigungen erforderlich.AbsicherungFür die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenenVermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschafteine Gewährleistung übernommen. Ein Garantiefondsoder eine vergleichbare Einrichtung bestehtnicht.DokumentationAuf Seite 95 ff. dieses Verkaufsprospektes sind derGesellschaftsvertrag der Emittentin, der Treuhandvertragsowie der Mittelverwendungskontrollvertrag abgedruckt.70 RECHTLICHE GRUNDLAGEN


Abgeschlossene VerträgeGeschäftsbesorgungsvertrag – Eigenkapitalvermittlung,Werbung, MarketingFür die Vermittlung des geplanten Emissionskapitalsin Höhe von € 6.225.000 erhält die <strong>INP</strong> FinanzconsultGmbH gemäß Vertrag vom 31. März 2011 eine Vergütungin Höhe von € 467.000 zuzüglich des von den Anlegerngezahlten Agios in Höhe von bis zu € 311.250.Die Vergütung ist erfolgsorientiert anteilig in Höhe desvermittelten Emissionskapitals verdient und jeweils nachEinzahlung des Emissionskapitals zur Zahlung fällig.Geschäftsbesorgungsvertrag – Fondseinrichtung/ FondsverwaltungFür die Geschäftsvorbereitungen (Fondseinrichtung)sowie das laufende Fondsmanagement und die laufendeVerwaltung des Fonds hat die Emittentin mitder <strong>INP</strong> Management GmbH am 31. März 2011 einenGeschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Für dieFondseinrichtung erhält die <strong>INP</strong> Management GmbHeine einmalige Vergütung in Höhe von € 109.000 inklusiveetwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütungentsteht und wird fällig mit Vollplatzierung des Emissionskapitals.Für das laufende Fondsmanagement erhält die <strong>INP</strong> ManagementGmbH eine Vergütung in Höhe von € 12.000p.a. inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. DieVergütungen sind in monatlichen Teilbeträgen bis zum15. des Folgemonats zu zahlen. Im Jahr der Veräußerungder Immobilien ist die laufende Vergütung zeitanteiligzu berücksichtigen.Geschäftsbesorgungsvertrag –KonzeptionFür die Übernahme der Konzeption, einschließlich derProspektierung, erhält die <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbHgemäß Vertrag vom 31. März 2011 eine einmalige Vergütungin Höhe von € 109.000 inklusive etwaiger gesetzlicherUmsatzsteuer. Die Vergütung entsteht undwird fällig mit Vollplatzierung des Emissionskapitals.Geschäftsbesorgungsvertrag –Objektprüfung / ObjektverwaltungFür die baurechtliche Objektprüfung sowie der Prüfungder Bauzustände der Immobilien erhält die <strong>INP</strong> ControlGmbH gemäß Vertrag vom 31. März 2011 eine einmaligeVergütung in Höhe von € 21.000 inklusive etwaigergesetzliche Umsatzsteuer. Die Vergütung entsteht undwird fällig mit Vollplatzierung des Emissionskapitals.Für die laufende Objektverwaltung erhält die <strong>INP</strong> ControlGmbH eine Vergütung in Höhe von € 5.000 p.a.inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütungensind in monatlichen Teilbeträgen bis zum 15.des jeweiligen Folgemonats zu zahlen. Ferner erhält die<strong>INP</strong> Control GmbH bei Verkauf der Immobilien fürihre objektbegleitenden Verkaufsmaßnahmen eine Vergütungvon 1 % der Verkaufserlöse inklusive etwaigergesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist nach Abschlusseines Kaufvertrages verdient und bei Kaufpreiszahlungzur Zahlung fällig.Geschäftsbesorgungsvertrag –FinanzierungsvermittlungFür die Beschaffung der langfristigen Finanzierungsowie der erforderlichen Eigenkapitalzwischenfinanzierungerhält die <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH gemäß Vertragvom 31. März 2011 eine Vergütung in Höhe von€ 216.000. Die Vergütung entsteht und wird fällig mitVollplatzierung des Emissionskapitals.TreuhandvertragRechtgrundlage der Tätigkeit der CURATIS TreuhandgesellschaftmbH, Englische Planke 2, 20459 Hamburg,ist der auf Seite 110 ff. abgedruckte Treuhandvertragvom 31. März 2011. Die Aufgabe der CURATISTreuhandgesellschaft mbH ist die Wahrnehmung derTreuhandfunktion für die Treugeber. Die wesentlichenRechte und Pflichten der Treuhänderin sind die Wahrnehmungder Gesellschafterrechte der Treugeber sowiedie Information der Treugeber. Hierfür erhält sie einelaufende Vergütung in Höhe von € 1.000 p.a. von der<strong>INP</strong> Management GmbH. Ferner erhält die Treuhänderineine einmalige Vergütung in Höhe von € 4.500(Gesamtbetrag) inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuerfür die Einrichtung der Treuhand. Die Vergütungentsteht mit Vollplatzierung des Emissionskapitals undist fällig sobald es die Liquiditätslage der Emittentinerlaubt, spätestens am 31. Dezember 2011. WeitereTreuhandvergütungen werden nicht gezahlt. Personelleund/oder kapitalmäßige Verflechtungen sind nicht bekannt.Es liegen keine Umstände vor, die einen Interessenkonfliktder Treuhänderin begründen könnten.MittelverwendungskontrollvertragRechtsgrundlage der Tätigkeit der Donner & ReuschelTreuhand Gesellschaft mbH & Co. KG, Jungfernstieg42, 20148 Hamburg, ist der auf Seite 114 ff. abgedruckteMittelverwendungskontrollvertrag. Die Aufgabe derDonner & Reuschel Treuhand Gesellschaft mbH & Co.KG ist die Durchführung der Mittelverwendungskontrolledes Emissionskapitals. Die wesentlichen Rechteund Pflichten der Mittelverwendungskontrolleurin sinddie Kontrolle und Freigabe der von den Kommanditisteneingezahlten Einlagen nach ausschließlich formalenKriterien sowie die Information der Emittentin über dieMittelverwendungskontrolle.Das Emissionskapital sowie das darauf entfallendeAgio werden auf ein Mittelverwendungskontrollkontoder Emittentin eingezahlt, über das diese nur mitZustimmung der Mittelverwendungskontrolleurin verfügenkann. Die Freigabe der Mittel erfolgt nach Vorliegender Freigabevoraussetzungen gem. § 3 des Mittelverwendungskontrollvertragessowie nach Maßgabe desInvestitionsplanes, der abgeschlossenen Verträge unddes Verkaufsprospektes.Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Tätigkeiteneine einmalige Gebühr in Höhe von € 7.500 (Ge-RECHTLICHE GRUNDLAGEN 71


samtbetrag) inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Honorarist verdient mit Aufnahme der Tätigkeit und fällig,soweit es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt.Personelle und / oder kapitalmäßige Verflechtungensind nicht bekannt. Es liegen keine Umstände vor, dieeinen Interessenkonflikt des Mittelverwendungskontrolleursbegründen könntenPlatzierungsgarantievertragFalls bis zum 31. Dezember 2011 das laut Gesellschaftsvertragvorgesehene Emissionskapital der Emittentinnicht eingeworben ist, hat sich die <strong>INP</strong> Holding AGgegenüber der Emittentin in der Vereinbarung vom31. März 2011 unwiderruflich dazu verpflichtet, dasfehlende Emissionskapital zuzüglich Agio zu übernehmenoder teilweise oder ganz von Dritten übernehmenzu lassen.Die <strong>INP</strong> Holding AG ist alternativ zu der von ihr geschuldetenÜbernahme des Fehlbetrages berechtigt,der Emittentin die dem jeweiligen Fehlbetrag entsprechendenMittel ganz oder teilweise als Darlehen zurVerfügung zu stellen oder durch Dritte zur Verfügungstellen zu lassen, sofern und solange die Platzierungverlängert wird.Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhältdie <strong>INP</strong> Holding AG eine Vergütung in Höhe von€ 109.000 inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.Die Vergütung entsteht und wird fällig bei Vollplatzierungdes Kommanditkapitals.Die <strong>INP</strong> Holding AG ist von dem Verband der VereineCreditreform e.V., Neuss, mit einem Bonitätsratingvon 244 „gute Bonität“ (Stand 3. Februar 2010) aufeiner Skala von 100 („Ausgezeichnete Bonität“) bis 600(„Harte Negativmerkmale“) bewertet worden.SteuerberatungsvertragMit Datum vom 31. März 2011 wurde zwischen Emittentinund Herrn Stb. / WP Wolfgang Krug, Hamburg,ein Beratungsvertrag hinsichtlich der steuerlichen Konzeptionder Emittentin sowie der laufenden steuerlichenBeratung der Emittentin geschlossen. Für die Tätigkeitenwährend der Investitionphase erhält Herr Krug eineeinmalige Vergütung in Höhe von € 31.000. Die Vergütungist mit Vollplatzierung des Kommanditkapitalsverdient und fällig.Für die laufende Beratung erhält Herr Krug eine jährlicheVergütung in Höhe von € 4.500 inklusive etwaigergesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütungen sind inmonatlichen Teilbeträgen bis zum 15. des Folgemonatszu zahlen.Beitritt zu der ObjektgesellschaftMit Erklärung vom 2<strong>8.</strong> März 2011 ist die Emittentinder Objektgesellschaft mit einer Kommanditeinlage inHöhe von € 4.731.000 beigetreten. Dieser Beitritt wurdevon der Objektgesellschaft am 2<strong>8.</strong> März 2011 angenommen.Gesellschaftsvertrag der ObjektgesellschaftDie Objektgesellschaft wurde ursprünglich in der Rechtsformeiner Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet.Mit Gesellschafterbeschluss vom 4. Februar 2011erfolgte eine Umwandlung im Wege des Formwechselsder Gesellschaft in ein Kommanditgesellschaft. Die Umwandlungwurde am <strong>8.</strong> März 2011 in das Handelsregistereingetragen. In diesem Zuge wurde auch der Gesellschaftsvertragder Objektgesellschaft neu gefasst.Gegenstand der Gesellschaft ist Verwaltung und Nutzungeigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltungdes Pflegeheimes <strong>Isernhagen</strong>, Lüneburger Damm 2,30916 <strong>Isernhagen</strong>.Von dem Kommanditkapital der Gesellschaft in Höhevon € 4.987.100 sollen auf die Part AG € 255.000(5,1 %), auf die <strong>INP</strong> Management GmbH € 1.000, aufHerrn Ricardo Neumann € 100 und auf die Emittentin€ 4.731.000 (94,9 %) entfallen. Die Kapitalanteile sindfest und können nur durch Änderung des Gesellschaftsvertragesgeändert werden. Die Erhöhung und Herabsetzungdes Festkapitals bedürfen der Zustimmung jedesKommanditisten. Alle Kommanditisten werden miteiner Hafteinlage von 10 % der jeweiligen Kommanditeinlagein das Handelsregister eingetragen.Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer errichtetund kann zum 31. Dezember 2017 erstmals und von daan zum Ende jeden weiteren fünften Geschäftsjahresunter Einhaltung einer Frist von einem Jahr gekündigtwerden.Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich aufalle Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsbetriebder Gesellschaft mit sich bringt.Die von den Gesellschaftern zu treffenden Entscheidungenerfolgen durch Beschlussfassung , die im Regelfallim Umlaufverfahren herbei geführt werden. DerBeschlussfassung unterliegen:die Feststellung des Jahresabschlussesdie Änderung des Gesellschaftsvertragesdie Veräußerung des Grundstückesdie Veräußerung der Gesellschaft im GanzenFür die Übernahme der persönlichen Haftung erhält dieKomplementärin eine Vergütung in Höhe von 1 % desGewinnes, höchstens jedoch 10 % ihres Stammkapitals.Der darüber hinausgehende Gewinn steht den Kommanditistenim Verhältnis ihrer festen und einbezahltenKommanditeinlagen zu.Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaftobliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin sowieden geschäftsführenden Kommanditisten. Die Geschäftsführunghat jeweils gemeinschaftlich von zweizur Geschäftsführung und Vertretung berechtigten Personenzu erfolgen.72 RECHTLICHE GRUNDLAGEN


VerpflichtungsvereinbarungGemäß Vereinbarung vom 2<strong>8.</strong> März 2011 zwischen derEmittentin, der Objektgesellschaft und der Part AG hatdie Part AG gegenüber der Objektgesellschaft umfangreicheZu sicherungen und Garantien abgegeben. Hierzugehören u.a.:Das das <strong>Seniorenzentrum</strong> nach den zuletzt gültigenBaugenehmigungen erbaut wurde und dass dieEinrichtung mängelfrei an den Betreiber übergebenwurde bzw die festgestellten Mängel behobenwerden.zum Zeitpunkt des Eintritts der neuen Kommanditistendie Verbindlichkeiten der Objektgesellschaft€ 11 Mio. für die mängelfrei Erstellung desSenioren zentrums nicht überschreitenkeine versteckten Mängel im Seniorenheim bekanntsind, insbesondere dass das Gebäude nicht durchHausschwamm, Hausbock oder Trockenfäule befallenist oder warkeine Bodenverunreinigungen bez. Altlasten, derenBeseitigung nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungenverlangt werden können, nach bestemWissen und Gewissen bekannt sinddas Seniorenheim frei von Rechten Dritter istaußer den im Baulastenverzeichnis eingetragenenBaulasten nichts bekannt ist. Jedoch dass aus demErschließungsvertrag mit der Gemeinde <strong>Isernhagen</strong>ein definierter Ausbauzustand der Straße LüneburgerDamm ergibt. Danach steht eine Straßebegleitende Baumreihe auf dem Grundstück desPflegeheimes und ist dort dauerhaft zu dulden undzu unterhalten.Erschließungs- und sonstige Anliegerbeiträge inVerbindung mit dem Bauvorhaben von der PartAG getragen werden, sofern diese nicht in denVerbindlichkeiten in Höhe der Gesamtsumme von€ 11 Mio. enthalten sindgegen die umgewandelte GrundstücksgesellschaftmbH kein Insolvenzverfahren eingeleitet wordenist und keine Umstände ersichtlich sind, welchedie Einleitung eines solchen Verfahrens zum Zeitpunktdes Neueintritts der Kommanditisten rechtfertigenwürdekeine Pfandrechte, Vorkaufsrechte, Options- oderTreuhandverhältnisse, an den Gesellschaftsanteilender umgewandelten GmbH bzw. deren NachfolgegesellschaftbestehenDie Kommanditgesellschaft keine Mitarbeiter oderPensionsverpflichtungen hatKeine Leasingverbindlichkeiten bei der Kommanditgesellschaftbestehenkeine Rechtsstreitigkeiten bei der Kommanditgesellschaftbestehender Zwischenabschluss auf den Zeitpunkt der neueintretenden Kommanditisten ein unter Beachtungder Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführungein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendesBild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derGesellschaft widergibt unter gleichzeitiger Berücksichtigungder Ergebniszuweisung aus dem Zwischenabschlußan die sog. „Altkommanditistin“Part AGdas sämtliche Gewährleistungsansprüche der Kommanditgesellschaftaufgrund vertraglicher Beziehungzustehen bzw. an dies abgetreten worden sindoder werden.GrundstückskaufvertragMit notariellem Kaufvertrag vom 1<strong>8.</strong> Juni 2009 hat dieObjektgesellschaft das im Grundbuch des AmtsgerichtsBurgwedel von Altwarmbüchen, Blatt 4055 eingetrageneGrundstück Flur 1, Flurstück 91/2 mit einer Größevon 9.908 m2 von den Herren Heinz Hennies, FriedhelmHennies und Volker Hennies zu einem Preis von€ 1.466.384 erworben. Die Eintragung im Grundbucherfolgte am 7. Oktober 2009.Mit notariellem Kaufvertrag vom 1<strong>8.</strong> Juni 2009 hat dieObjektgesellschaft eine Teilfläche von ca. 3.850 m 2 (Flurstücke91/4 und 91/5) zu einem Preis von € 600.000veräußert.Im Anschluss an den Erwerb des Grundstückes wurdevon der Objektgesellschaft eine Senioreneinrichtung errichtet.Die Senioreneinrichtung wurde im November2010 fertiggestellt und an den Betreiber übergeben.Für die Absicherungen der Gewährleistungsansprüchean die einzelnen Gewerke gem. VOB wurden Bürgschaftenvon unterschiedlichen Banken in Gesamthöhevon € 333.900 mit einer Laufzeit bis Ende 2015 hinterlegt.RECHTLICHE GRUNDLAGEN 73


PachtvertragIm Rahmen des Kaufvertrages ist die Emittentin in dasbestehende Pachtverhältnis eingetreten. Die Einzelheitendes Pachtvertrages sind in der folgenden Aufstellungzusammengefasst:<strong>Isernhagen</strong>Pachtobjekt<strong>Seniorenzentrum</strong> Lüneburger Damm 2, <strong>Isernhagen</strong>PächterRENAFAN GmbH, BerlinDatum des Pachtvertrages 24. Juli 2008Beginn des Pachtverhältnisses15. November 2010Laufzeit25 Jahre zzgl. einer Option von 5 Jahren für die PächterinPacht€ 851.413,10 zahlbar in monatlichen Raten jeweils zum 3. Werktag eines MonatsIndexierungDrei Jahre fest.Anschließend Anpassung an den Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privater HaushaltDeutschland. Bei Überschreiten einer Schwelle von 110 % erfolgt eine Anpassung zu 65 %.InstandhaltungenDer Verpächter übernimmt die Instandhaltungen für Dach und Fach sowie der haustechnischenAnlagen, insbesondere der Aufzüge, Heizung sowie der Lüftungsanlagen.Betriebskosten /Sind vom Pächter zu tragen mit Ausnahme der Grundsteuer, die vom Verpächter zu tragen ist.VersicherungenDer Verpächterin steht ein außerordentliches, fristloses,Kündigungsrecht zu, wennder Mieter seiner vertraglichen Verpflichtung zurMietzinszahlung länger als 30 Tage und mit mehrals einer Monatsmiete trotz Abmahnung nicht nachkommtüber das Vermögen der Pächterin bei Vorliegen einesInsolvenzgrundes das Insolvenzeröffnungsverfahrenoder ein Insolvenzverfahren beantragt oder eingeleitetworden istdem Pächter die behördliche erforderlichen Genehmigungenzum Betrieb einer Seniorenimmobilie entzogenoder teilweise entzogen wird.der Pächterin seiner Versicherungspflicht oder seinerInformationspflicht gegenüber dem Verpächter überseine Versicherung auch nach Aufforderung nichtnachkommtsich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Pächtersdergestalt verändert haben, dass eine regelmäßigeLeistung der vereinbarten Verpflichtungen gefährdetist und in diesem Fall eine den Bedürfnissen des Verpächtersgerecht werdende zusätzliche Sicherheit nachAufforderung nicht geleistet wirdder Pächter trotz schriftlicher Mahnung einen vertragwidrigenGebrauch des Pachtobjektes fortsetzt oderdies nicht zum vereinbarten Zweck nutztdie Rechte des Verpächters in erheblichem Maßeverletzt, insbesondere das Pachtobjekt unbefugtganz oder teilweise einem Dritten überlässt, oder dasPachtobjekt durch vertragswidrigen Gebrauch oderVernachlässigung der sein obliegenden Sorgfalt erheblichgefährdetder Pächter schuldhaft und in solchem Maße seineVerpflichtungen verletzt, dass dem Verpächter dieFortsetzung des Pachtverhältnisses nicht weiter zugemutetwerden kannSollte die Verpächterin im Falle einer Zerstörung desPachtobjektes dieses nicht wieder herstellen, obwohl sämtlicheVoraussetzungen dafür vorliegen) behördlich Genehmigungen,Versicherungsentschädigungen usw.), so kanndie Pächterin den Vertrag außerordentlich fristlos kündigenund Schadensersatz fordern.DarlehensvertragDie langfristige Fremdfinanzierung der Objektgesellschafterfolgt gemäß der in der Tabelle dargestelltenFinanzierungDie Objektgesellschaft und die Emittentin haben alsGesamtschuldner ein Darlehen über € 7.200.000 miteiner deutschen Geschäftsbank abgeschlossen. DasDarlehen ist annuitätisch in Höhe von 2 % der Darlehnssummezurückzuführen und hat eine Laufzeit biszum 15. August 2021.Das langfristige Darlehen sieht die üblichen Kündigungsmöglichkeitenvor.74 RECHTLICHE GRUNDLAGEN


Grundschulddarlehen<strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong>Finanzierende BankDeutsche GeschäftsbankDarlehensbetrag € 7.200.000Auszahlung 90 %Bearbeitungsgebühr € 50.000Laufzeit bis 15. August 2021Tilgung p.a. (annuitätisch) 2,0 %Zinssatz / Zinssicherung 3,64 % bis 15. August 2021Restschuld am Ende der Zinsbindung T€ 5.465Darlehnsvertrag – ZwischenfinanzierungDie Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA hat derEmittentin ein Zwischenfinanzierungsdarlehen in Höhevon bis zu € 3.900.000 gewährt. Das Darlehen hat eineLaufzeit bis zum 31. Dezember 2011. Die Rückführungder Darlehen erfolgt aus dem neu einzuwerbendenEmissionskapital.RECHTLICHE GRUNDLAGEN 75


Angaben über wichtige VertragspartnerAngaben über die Emittentin und deren GeschäftsführungenEmittentinFirma<strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong> GmbH & Co. KG(vormals <strong>INP</strong> 16. Objekt Management GmbH & Co. KG)Englische Planke 2, 20459 HamburgSitz / GeschäftsanschriftHandelsregister Amtsgericht Hamburg, HR A 112 342Tag der 1. Eintragung 17. November 2010Kommanditkapital€ 6.226.600 (nach planmäßiger Kapitalerhöhung)Persönlich haftende Gesellschafterin <strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbH, HamburgGeschäftsführende Kommanditisten <strong>INP</strong> Management GmbH, HamburgHerr Ricardo Neumann, HamburgKommanditisten<strong>INP</strong> Management GmbH, HamburgHerr Ricardo Neumann, HamburgCURATIS Treuhandgesellschaft mbH, HamburgPersönlich haftende Gesellschafterinder EmittentinFirma<strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbHSitz / GeschäftsanschriftEnglische Planke 2, 20459 HamburgHandelsregister Amtsgericht Hamburg, HR B 115 521Tag der 1. Eintragung 13. Oktober 2010Stammkapital€ 25.000 (nicht eingezahlt)Gesellschafter<strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong> GmbH & Co. KG, HamburgGeschäftsführer Thomas Rodemeier, Geschäftsanschrift der Geschäftsführer: Englische Planke 2,20459 HamburgFunktion / AufgabePersönlich haftende Gesellschafterin und Gründungskomplementärin der Emittentin(Lieferungen und Leistungen i.S. § 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV)GesamtbezügeDie <strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbH erhält die im Kapitel „RechtlicheGrundlagen – Gründungskomplementärin“ Seite 68, beschriebene VergütungPersonelle / Kapitalmäßige VerflechtungDie <strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaftder Emittentin.Tätigkeiten für Unternehmen:Thomas Rodemeier ist Geschäftsführer der <strong>INP</strong> Management GmbH (GeschäftsführendenKommanditistin) der <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH (Anbieterin) sowie der<strong>INP</strong> Control GmbH. Ferner ist er Vorstand der <strong>INP</strong> Holding AGDer Geschäftsführer ist nicht für Unternehmen tätig, die in Zusammenhang mitder Herstellung oder Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur geringfügig Lieferungenoder Leistungen erbringen. Der Geschäftsführer ist nicht für Unternehmentätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.Der Geschäftsführer ist ebenfalls als Geschäftsführer der mit dem Vertrieb der angebotenenVermögensanlage betrauten <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH tätig. Darüberhinaus ist der Geschäftsführer nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertriebder angebotenen Vermögensanlage betraut sind. Zu den Risiken der personellenund kapitalmäßigen Verflechtungen vgl. „Die Risiken der Vermögensanlage - MöglicheInteressenkonflikte“ Seite 1<strong>8.</strong>76 RECHTLICHE GRUNDLAGEN


Geschäftsführende Kommanditistin / AuszahlungsgarantinFirma<strong>INP</strong> Management GmbHSitz / GeschäftsanschriftEnglische Planke 2, 20459 HamburgHandelsregister Amtsgericht Hamburg, HR B 96 571Tag der 1. Eintragung 2<strong>8.</strong> Februar 2006Stammkapital€ 25.000 (voll eingezahlt)Gesellschafter<strong>INP</strong> Holding AG, HamburgGeschäftsführerThomas RodemeierGeschäftsanschrift: Englische Planke 2, 20459 HamburgFunktion / AufgabeGeschäftsführerin und Gründungskommanditistin der Emittentin. Verantwortlich fürdie Garantie der anfänglichen Auszahlung von 6,5 % während der Platzierungsphase.Vertragspartnerin der Geschäftsbesorgungsverträge für „Fondseinrichtung / Fondsverwaltung“(Lieferungen und Leistungen i.S. § 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProsV).Gesamtbezüge Die <strong>INP</strong> Management GmbH erhält die im Kapitel „Rechtliche Grundlagen –Vermögensanlage und Rechtsverhältnisse der Emittentin“ Seite 68 f., sowie„Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge“, Seite 71 f., beschriebenenVergütungen.Personelle / Kapitalmäßige Verflechtung Die <strong>INP</strong> Management GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der <strong>INP</strong>Holding AG.Tätigkeiten für Unternehmen:Thomas Rodemeier ist Geschäftsführer der <strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbH(persönlich haftende Gesellschafterin), der <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH (Anbieterin)sowie der <strong>INP</strong> Control GmbH. Ferner ist er Vorstand der <strong>INP</strong> Holding AG.Der Geschäftsführer ist nicht für Unternehmen tätig, die in Zusammenhang mitder Herstellung oder Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur geringfügig Lieferungenoder Leistungen erbringen. Der Geschäftsführer ist nicht für Unternehmentätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.Der Geschäftsführer ist ebenfalls als Geschäftsführer der mit dem Vertrieb der angebotenenVermögensanlage betrauten <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH tätig. Darüberhinaus ist der Geschäftsführer nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertriebder angebotenen Vermögensanlage betraut sind. Zu den Risiken der personellenund kapitalmäßigen Verflechtungen vgl. „Die Risiken der Vermögensanlage -Mögliche Interessenkonflikte“ Seite 1<strong>8.</strong>Geschäftsführender KommanditistNameGeschäftsanschriftFunktion / AufgabeGesamtbezügePersonelle / Kapitalmäßige VerflechtungHerr Ricardo NeumannEnglische Planke 2, 20459 HamburgGeschäftsführerkeineHerr Ricardo Neumann ist Angestellter der <strong>INP</strong> Control GmbHDer Geschäftsführer ist nicht für Unternehmen tätig, die in Zusammenhang mitder Herstellung oder Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur geringfügig Lieferungenoder Leistungen erbringen. Der Geschäftsführer ist nicht für Unternehmentätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder mit dem Vertriebder angebotenen Vermögensanlage betraut sind.Zu den Risiken der personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen vgl.„Die Risiken der Vermögensanlage -Mögliche Interessenkonflikte“ Seite 1<strong>8.</strong>RECHTLICHE GRUNDLAGEN 77


Angaben über die AnbieterinAnbieterin der Vermögensanlage, Finanzierungsvermittlung / VertriebFirma<strong>INP</strong> Finanzconsult GmbHSitz / GeschäftsanschriftEnglische Planke 2, 20459 HamburgHandelsregister Amtsgericht Hamburg, HR B 97 481Tag der 1. Eintragung 7. Juni 2006Stammkapital€ 25.000 (voll eingezahlt)Gesellschafter<strong>INP</strong> Holding AG, HamburgGeschäftsführer (ohne besonderenGeschäftsbereich)Funktion / AufgabeOliver HarmsThomas RodemeierGeschäftsanschrift: Englische Planke 2, 20459 HamburgAnbieterin und Prospektverantwortliche der Vermögensanlage. Vertragspartnerinder Geschäftsbesorgungsverträge für „Eigenkapitalvermittlung“ „Konzeption“sowie „Fremdfinanzierungsvermittlung“ (Lieferungen und Leistungen i.S.§ 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProsV)Gesamtbezüge Die <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH erhält die im Kapitel „Rechtliche Grundlagen –Abgeschlossene Verträge“, Seite 71 f., beschriebenen VergütungenPersonelle / Kapitalmäßige VerflechtungDie <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der <strong>INP</strong>Holding AGTätigkeiten für UnternehmenOliver Harms und Thomas Rodemeier sind Vorstand der <strong>INP</strong> Holding AG.Thomas Rodemeier ist Geschäftsführer der <strong>INP</strong> 16. VerwaltungsgesellschaftmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), der <strong>INP</strong> Management GmbHsowie der <strong>INP</strong> Control GmbH.Die Geschäftsführer sind nicht für Unternehmen tätig, die in Zusammenhangmit der Herstellung oder Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur geringfügigLieferungen oder Leistungen erbringen. Die Geschäftsführer sind nicht fürUnternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.Angaben über die TreuhandkommanditistinTreuhandkommanditistinFirmaCURATIS Treuhandgesellschaft mbHSitz / GeschäftsanschriftEnglische Planke 2, 20459 HamburgHandelsregister Amtsgericht Hamburg, HR B 96570Tag der 1. Eintragung 2<strong>8.</strong> Februar 2006Stammkapital€ 25.000 (voll eingezahlt)GesellschafterStephan Gautier, Neuer Jungfernstieg 7, 20354 HamburgGeschäftsführerStephan Gautier, HamburgFunktion / Aufgabe Treuhänderin, Zahlstelle (Lieferungen und Leistungen i.S. § 9 Abs. 2 Nr. 8VermVerkProspV)GesamtbezügeDie CURATIS Treuhandgesellschaft mbH erhält die im Kapitel „RechtlicheGrundlagen – Abgeschlossene Verträge“, Seite 71 f., beschriebene VergütungPersonelle / Kapitalmäßige Verflechtung Personelle und / oder kapitalmäßige Verflechtungen sind der Anbieterin nichtbekannt. Es liegen keine Umstände oder Beziehungen vor, die einen Interessenkonfliktder Treuhänderin begründen könnten.78 RECHTLICHE GRUNDLAGEN


MittelverwendungskontrolleurinMittelverwendungskontrolleurinFirmaDonner & Reuschel Treuhand - Gesellschaft mbH & Co. KGSitz / GeschäftsanschriftJungfernstieg 42, 20148 HamburgHandelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 65471Tag der 1. Eintragung 11. Februar 1965Kommanditkapital € 52.000KommanditistinDonner & Reuschel AktiengesellschaftPersönlich haftende Gesellschafterin Treuhand Contor Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, vertretendurch: Thomas Mangels und Thomas Krone, beide Hamburg.Funktion / AufgabeMittelverwendungskontrolle des Emissionskapitals (Lieferungen und Leistungeni.S. § 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProsV)GesamtbezügeDie Donner & Reuschel Treuhand Gesellschaft mbH & Co. KG erhält die im Kapitel„Rechtliche Grundlagen – Abgeschlossene Verträge“, Seite 71 f., beschriebeneVergütung.Personelle / Kapitalmäßige VerflechtungenPersonelle und / oder kapitalmäßige Verflechtungen sind der Anbieterin nichtbekannt. Es liegen keine Umstände oder Beziehungen vor, die einen Interessenkonfliktder Mittelverwendungskontrolleurin begründen könnten.Die Anbieterin und Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter, die Treuhänderin, die Mittelverwendungskontrolleurinund die Mitglieder der Geschäftsführung erbringen außer den vorgenannten Funktionen keine weiterennicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen im Hinblick auf das Anlageobjekt sowie auf die Anlageziele undAnlagepolitik der Vermögensanlage.Angaben über weitere VertragspartnerObjektgesellschaftFirmaGrundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH & Co. KG(vormals Grundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH)Hildesheimer Straße 2, 37581 Bad GandersheimSitz / GeschäftsanschriftHandelsregister Amtsgericht Braunschweig, HR A 201 037Tag der 1. Eintragung 0<strong>8.</strong> März 2011Kommanditkapital € 4.987.100Persönlich haftende Gesellschafterin Objektgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH, Bad GandersheimGeschäftsführende Kommanditisten <strong>INP</strong> Management GmbH, HamburgHerr Ricardo Neumann, HamburgKommanditisten<strong>INP</strong> Management GmbH, HamburgHerr Ricardo Neumann, HamburgPart Aktiengesellschaft, Bad GandersheimPersönlich haftende Gesellschafterinder ObjektgesellschaftFirmaObjektgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbHSitz / GeschäftsanschriftHildesheimer Straße 2, 37581 Bad GandersheimHandelsregister Amtsgericht Brauschweig HR B 202 780Tag der 1. Eintragung 06. Januar 2011Stammkapital€ 25.000 (nicht eingezahlt)GesellschafterGrundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH & Co. KG,Bad GandersheimGeschäftsführer Thomas Rodemeier, Geschäftsanschrift der Geschäftsführer: Englische Planke 2,20459 HamburgFunktion / AufgabePersönlich haftende Gesellschafterin und Gründungskomplementärin der ObjektgesellschaftRECHTLICHE GRUNDLAGEN 79


Persönlich haftende Gesellschafterinder ObjektgesellschaftPersonelle / Kapitalmäßige VerflechtungDie Objektgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaftder Objektgesellschaft.Tätigkeiten für Unternehmen:Thomas Rodemeier ist Geschäftsführer der <strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbH(persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin), der <strong>INP</strong> ManagementGmbH (Geschäftsführenden Kommanditistin), der <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH(Anbieterin) sowie der <strong>INP</strong> Control GmbH. Ferner ist er Vorstand der <strong>INP</strong>Holding AGDer Geschäftsführer ist nicht für Unternehmen tätig, die in Zusammenhang mitder Herstellung oder Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur geringfügig Lieferungenoder Leistungen erbringen. Der Geschäftsführer ist nicht für Unternehmentätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.Der Geschäftsführer ist ebenfalls als Geschäftsführer der mit dem Vertrieb der angebotenenVermögensanlage betrauten <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH tätig. Darüberhinaus ist der Geschäftsführer nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertriebder angebotenen Vermögensanlage betraut sind. Zu den Risiken der personellenund kapitalmäßigen Verflechtungen vgl. „Die Risiken der Vermögensanlage - MöglicheInteressenkonflikte“ Seite 18 f.PlatzierungsgarantinFirma<strong>INP</strong> Holding AGSitz / GeschäftsanschriftEnglische Planke 2, 20459 ,HamburgHandelsregister Amtsgericht Hamburg, HR B 95587Tag der 1. Eintragung 29. November 2005Stammkapital€ 1.000.000 (voll eingezahlt)Gesellschafter CURATOR Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Alsterweg 77,22339 HamburgVorstandOliver HarmsThomas RodemeierGeschäftsanschrift der Vorstände:Englische Planke 2, 20459 HamburgAufsichtsratWolfgang Krug (Vorsitzender), HamburgFunktion / AufgabePlatzierungsgarantin der Emittentin.Gesamtbezüge Die <strong>INP</strong> Holding AG erhält die im Kapitel „Rechtliche Grundlagen –Abgeschlossene Verträge“, Seite 72 f., beschriebene VergütungPersonelle / Kapitalmäßige Verflechtung Die <strong>INP</strong> Holding AG ist 100 %ige Gesellschafterin der <strong>INP</strong> Management GmbH,der <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH sowie der <strong>INP</strong> Control GmbHObjektmanagementFirma<strong>INP</strong> Control GmbHSitz / GeschäftsanschriftEnglische Planke 2, 20459 HamburgHandelsregister Amtsgericht Hamburg, HR B 96572Tag der 1. Eintragung 2<strong>8.</strong> Februar 2006Stammkapital€ 25.000 (voll eingezahlt)Gesellschafter<strong>INP</strong> Holding AG, HamburgGeschäftsführer (ohne besonderenGeschäftsbereich)Dipl. –Bauing. Jens NiemannThomas RodemeierGeschäftsanschrift der Geschäftsführer: Englische Planke 2, 20459 HamburgFunktion / Aufgabe Vertragspartnerin der Geschäftsbesorgungsverträge für „Objektprüfung /Objektverwaltung“.Gesamtbezüge Die <strong>INP</strong> Control GmbH erhält die im Kapitel „Rechtliche Grundlagen –Abgeschlossene Verträge“, Seite 71 f., beschriebenen Vergütungen80 RECHTLICHE GRUNDLAGEN


ObjektmanagementPersonelle / Kapitalmäßige VerflechtungDie <strong>INP</strong> Control GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der <strong>INP</strong> Holding AGTätigkeiten für Unternehmen:Thomas Rodemeier ist Geschäftsführer der <strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbH(persönlich haftende Gesellschafterin), der <strong>INP</strong> Management GmbH (geschäftsführendeKommanditistin) sowie der <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH (Anbieterin).Ferner ist er Vorstand der <strong>INP</strong> Holding AG.Die Geschäftsführer sind nicht für Unternehmen tätig, die in Zusammenhangmit der Herstellung oder Anschaffung des Anlageobjektes nicht nur geringfügigLieferungen und Leistungen erbringenSteuerberatungNameStb. / WP Wolfgang KrugFunktion / AufgabeSteuerberatung für die EmittentinGesamtbezüge Herr Wolfgang Krug erhält die im Kapitel Rechtliche Grundlagen –Abgeschlossene Verträge“, Seite 72 f., beschriebenen VergütungenPersonelle / Kapitalmäßige Verflechtung Herr Krug ist Aufsichtsratsvorsitzender der <strong>INP</strong> Holding AGPächterin der ImmobilieFirmaRENAFAN GmbHSitz / GeschäftsanschriftBerliner Straße 36/37, 13507 BerlinHandelsregister Amtsgericht Charlottenburg HR B 130027Tag der 1. Eintragung 21. November 2007Stammkapital € 50.000GeschäftsführerHerr Shaodong FanFunktion / AufgabePächterin der Immobilie Lüneburger Damm, <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong>Personelle / Kapitalmäßige Verflechtung Personelle und / oder kapitalmäßige Verflechtung sind der Anbieterin nichtbekanntPersonen, die nicht in den Kreis der nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, die aber gleichwohldie Herausgabe oder den Inhalt dieses Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlagewesentlich beeinflusst haben existieren nicht.RECHTLICHE GRUNDLAGEN 81


11 Steuerliche GrundlagenDie nachfolgenden Ausführungen stellen die wesentlichensteuerlichen Grundlagen der Konzeption derBeteiligung der Anleger an der Emittentin dar, könnenjedoch auf Grund der Komplexität eine Beratung derAnleger durch ihren persönlichen Steuerberater nichtersetzen.EinkommensteuerZurechnung der Einkünfte / TreuhandbeteiligungSubjekt der Einkunftserzielung ist stets die Personengesellschaftin der gesamthänderischen Verbundenheitihrer Gesellschafter (BFH vom 25. Februar 1991, BSt-Bl. II 1991, S. 691). Da die Emittentin aber ihrerseitsin einkommensteuerlicher Hinsicht kein eigenständigesSteuersubjekt darstellt, sind für Besteuerungszweckedie für die Personengesellschaft ermittelten Einkünfteanteilig ihren Gesellschaftern und damit den Anlegernzuzurechnen.Durch die rechtliche Ausgestaltung des Gesellschaftsvertragesund des Treuhand- und Verwaltungsvertrageswerden die Kriterien erfüllt, die die Finanzverwaltungfür die steuerliche Anerkennung des Treuhandverhältnissesfordert (BMF vom 1. September 1994, BSTBl.1994, BStBl. I 1994, S. 604). Die Treugeber sind somiteinem Direktkommanditisten gleichgestellt, so dass dieauf die Treuhandkommanditistin entfallenden Ergebnisanteileden Treugebern zuzurechnen sind.EinkunftsartenDer Anleger erzielt aus seiner Beteiligung an der Emittentinlaufende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung(§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG), da den Anlegernsteuerlich die Vermietungstätigkeit der Objektgesellschaftzugerechnet wird. Die Anleger tragen auch beimehrstöckigen Investitionsmodellen das Vermietungsrisikound die Vermietungsinitiative, denn über dieInvestitionskriterien der Emittentin und der Objektgesellschaftsowie über ihre gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechtekönnen sie auf die Vermietungstätigkeitder Objektgesellschaft Einfluss nehmen und tragen zugleichdie wirtschaftlichen Risiken und Chancen einerImmobilienvermietung.Daneben erzielt der Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen(§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) durch die Anlageetwaiger Liquiditätsüberschüsse der Emittentin und derObjektgesellschaft. Seit dem 1. Januar 2009 unterliegendie Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich einerpauschalen Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlagund ggf. Kirchensteuer (§ 43 Abs. 1 Nr.7 EStG i.V. m. § 43 a EStG). Auf Antrag können dieKapitalerträge jedoch – vorbehaltlich einer Günstigerprüfungdurch das Finanzamt – auch weiterhin in dielaufende Einkommensbesteuerung einbezogen werden.Ein entsprechender Antrag kann nicht im Feststellungsverfahrender Gesellschaft gestellt werden, sondernbleibt dem Anleger bei seiner persönlichen Steuererklärungvorbehalten. Ab 2009 beträgt der Sparerfreibetragin diesem Fall € 801 (bei zusammenveranlagten Ehegatten€ 1.602). Die Abgeltungsteuer ist als Unterformder Kapitalertragsteuer wie bisher auf die Einkommensteueranrechenbar. Da im Fall der laufenden Einkommensbesteuerungdann jedoch – wie für den Falle derAbgeltungsteuer – keine Werbungskosten mehr geltendgemacht werden können, hängt die endgültige Besteuerungvon den jeweiligen persönlichen Verhältnissen deseinzelnen Anlegers ab. Voraussetzung ist, dass der Anlegerseine Beteiligung im Privatvermögen hält, anderenfallswürden beim betrieblichen Halten der BeteiligungEinkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen.Gesellschaftszweck der Emittentin ist grundsätzlichder Erwerb, das Halten und Verwalten an vermögensverwaltendenPersonengesellschaften, die im Inlandlangfristig Immobilien vermieten, insbesondere ander Grundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong><strong>Isernhagen</strong> GmbH & Co. KG. Die Qualifizierung derEinkünfte als solche aus Gewerbebetrieb scheidet damitaus, denn es liegt weder eine originäre gewerblicheTätigkeit der Gesellschaft vor, noch ist von einer sogenanntengewerblichen Prägung gemäß § 15 Abs. 3 Nr.2 EStG auf Grund ihrer Rechtsform als GmbH & Co.KG auszugehen. Danach käme es zu einer gewerblichenPrägung der Gesellschaft, wenn ausschließlich Kapitalgesellschaftenpersönlich haftende Gesellschafter wärenund nur diese, oder Personen, die keine Gesellschaftersind, zur Geschäftsführung befugt wären. Gemäß § 4Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages sind aber neben derpersönlich haftenden Gesellschafterin auch die geschäftsführendenKommanditisten <strong>INP</strong> ManagementGmbH und Herr Ricardo Neumann zur Geschäftsführungbefugt, so dass nach Auffassung der Finanzverwaltung(R. 15.8 Abs. 6 Satz 2 u. 3) und der herrschendenMeinung in der Literatur eine gewerbliche Prägung derEmittentin auszuschliessen ist. Es liegt somit eine vermögensverwaltendeTätigkeit vor.Die Objektgesellschaft ist ebenfalls aufgrund ihrerlangfristigen Vermietung des <strong>Seniorenzentrum</strong>s in Verbindungmit der hier gleichfalls zu geschäftsführendenKommanditistin bestellten <strong>INP</strong> Management GmbHund des geschäftsführenden Kommandisten Herrn RicardoNeumann vermögensverwaltend tätig.Auch die neuere BFH Rechtsprechung sowie die Auffassungder Finanzverwaltung zur Abgrenzung von82 STEUERLICHE GRUNDLAGEN


vermögensverwaltenden und gewerblichen Fonds beiEin-Objektgesellschaften (BMF Schreiben vom 1. April2009, AZ: IV C 6 S. 2240/08/10008) führt hier zukeinem anderen Ergebnis. Danach soll eine vermögensverwaltendeVermietungstätigkeit bei einer Gesellschaftdann nicht mehr vorliegen, wenn das Konzept der Gesellschaftvorsieht, dass der Verkauf des Objektes mitder Vermietungstätigkeit in der Form verklammert ist,dass nur durch die Veräußerung des Objektes ein Totalüberschusserzielt werden kann. In diesem Fall soll essich um gewerbliche Einkünfte handeln. (TZ. 4 und 5des BMF-Schreibens). Eine solche Verklammerung vonVermietung und Veräußerung der Immobilie liegt beidiesem Beteiligungsangebot nicht vor, denn bei prognosegemäßenVerlauf erzielen die Anleger bereits in derNutzungsphase einen Totalüberschuss.Ermittlung der steuerpflichtigen EinkünfteDie Emittentin ist handelsrechtlich zur Erstellungvon Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungenverpflichtet. Die steuerpflichtigen Einkünfte aus derBeteiligung sind jedoch auf Grund der vermögensverwaltendenTätigkeiten der Gesellschaft nicht durchBetriebsvermögensvergleich (Steuerbilanz) zu ermitteln.Die Einkünfte werden vielmehr gemäß § 2 Abs. 2Nr. 2 EStG durch Gegenüberstellung der Einnahmen(§ 8 EStG) und der Werbungskosten (§ 9 EStG) ermittelt.Für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen undWerbungskosten ist gemäß § 11 EStG der tatsächlicheZufluss bzw. Abfluss bei der Gesellschaft maßgebend.Grundlage der Einkunftsermittlung sind nicht die Auszahlungenan den Gesellschafter. Hierbei handelt essich steuerrechtlich gesehen um Entnahmen des Gesellschafters,die für die Überschussermittlung grundsätzlichkeine Bedeutung haben.Bei den Beteiligungsergebnissen an Personengesellschaftenfindet § 11 EStG direkt keine Anwendung.Hier wird das steuerliche Jahresergebnis der Objektgesellschaftdirekt der Emittentin zugerechnet, wobei dasErgebnis der Objektgesellschaft selber wieder nach denGrundsätzen des § 11 EStG (Zu- und Abflussprinzip)ermittelt wird.Einnahmen und AusgabenZu den Einnahmen gehören die Mieten bzw. Pachten,sowie Kapitalerträge aus der Liquiditätsreserve.Werbungskosten sind solche Aufwendungen, die zumErwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmendienen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Hierzu gehören insbesonderedie Zinsen zur Fremdfinanzierung inklusiveDisagio, die Bankbearbeitungsgebühr, die laufendenGeschäftsführungs- und Haftungsvergütungen, RechtsundSteuerberatungsaufwendungen, die Absetzung fürAbnutzung sowie die Sonderwerbungskosten. Die einkommensteuerrechtlicheBeurteilung der Aufwendungenvon geschlossenen Immobilienfonds ergibt sich imWesentlichen aus dem Schreiben des Bundesministersder Finanzen vom 20. Oktober 2003 (5. Bauherrenerlass/Aktenzeichen IV C 3 – S 2253a – 48/03, BStBl.2003 I, S. 546). Danach gehören zu den Herstellungskostendes Gebäudes grundsätzlich alle auf Grundlagedes vorformulierten Vertragswerks an die Anbieterseitegeleisteten Aufwendungen bis auf die im Erlass weiterhinals abzugsfähig zugelassenen Werbungskosten.Aus dem Finanzierungsbereich sind unverändertdie Zinsen für die Zwischen- und Endfinanzierung,die Kosten der Darlehenssicherung (Notariats- undGrundbuchkosten) und auch grundsätzlich das Disagioabzugsfähig. Die Höhe des Disagios muss der Marktüblichkeitentsprechen. Aus Vereinfachungsgründen wirdin dem Erlass bei einem Zinsfestschreibungszeitraumvon mindestens 5 Jahren davon ausgegangen, dass eineMarktüblichkeit dann vorliegt, wenn das Disagio 5 %nicht übersteigt. Die Marktüblichkeit ist aufgrund langjährigerpraktischer Übung nach Ansicht der Emittentinauch dann gegeben, wenn für einen banküblichenZinsfestschreibungszeitraum von 10 Jahren ein Disagiovon 10 % nicht überschritten wird. Für den ersten Zinsfestschreibungszeitraumvon 10 Jahren wurde ein Disagiovon 5 % vereinbart. Es wurde vollständig bei denWerbungskosten berücksichtigt.Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung vonmehr als fünf Jahren im Voraus geleistet, sind diese gemäߧ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG insgesamt auf den Zeitraumgleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlunggeleistet wurde. Bei dem vereinbarten Disagio inHöhe von 5 % handelt es sich grundsätzlich um einesolche Nutzungsüberlassung im Sinne des § 11 Abs. 2Satz 3 EStG. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 4 EStG ist dieseRegelung zur Verteilung jedoch nicht auf ein Damnumoder Disagio anzuwenden, soweit dieses marktüblichist. Für den Abzug eines Damnums oder Disagios giltsomit die bisherige Verwaltungspraxis (5. Bauherrenerlass,siehe oben) weiter.Die Bearbeitungsgebühr der Bank hat keinen Zinscharakterund wird bei vorzeitiger Ablösung des Darlehensauch nicht zeitanteilig erstattet. Die Gebühr wird daherzum Zeitpunkt des Zahlungsabflusses vollständig alsWerbungskosten berücksichtigt.Die jährlichen Kosten für die Haftungsübernahme durchdie Komplementär-GmbH`s, die Kosten der Fondsverwaltung,der Objektverwaltung und der laufendenSteuerberatung (§ 8 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages)sowie die Absetzung für Abnutzung (Abschreibung)werden als weitere jährlich anfallende Werbungskostenangesetzt. Bei den laufenden Aufwendungen für die Anlegerbetreuungunterstellt die Finanzverwaltung, dassdiese Leistungen sowohl für die Gesellschaft als auchfür die einzelnen Anleger erbracht werden.Bei den in der Prognoserechnung berücksichtigten Instandhaltungsaufwendungenhandelt es sich um laufendenInstandhaltungsaufwand, der zum Zeitpunkt desZahlungsabflusses als Werbungskosten berücksichtigtwird. Da die Aufwendungen nicht innerhalb der erstendrei Jahre nach der Anschaffung des Gebäudes anfallenSTEUERLICHE GRUNDLAGEN 83


zw. weniger als 15 % der Anschaffungskosten betragen,handelt es sich hierbei nicht um anschaffungsnahenAufwand.Abschreibungsbemessungsgrundlage ist der Gebäudekaufpreiszuzüglich der direkt dem Gebäudeanteil zurechenbarenGebühren und Kosten, soweit diese nichtsofort abzugsfähige Werbungskosten darstellen. DieGesellschaft wird regelmäßig Abschreibungen gemäߧ 7 (4) Nr. 2a EStG mit 2 % der Bemessungsgrundlagep. a. geltend machen. Neben der Abschreibung auf dasGebäude sind Abschreibungen auf Betriebsvorrichtungenzu berücksichtigen mit Abschreibungssätzen von10 % für die Betriebsvorrichtungen und Außenanlagen.Die Prognoserechnungen unterstellen ein kumuliertesAbschreibungsvolumen von insgesamt € 4.001.785.Dieser Wert könnte sich auf Grund einer anderen Auffassungder Finanzverwaltung verändern, so dass diekalkulierten Abschreibungsbeträge entsprechend angepasstwerden. Über die endgültige Höhe der steuerlichenErgebnisse der Gesellschaft wird erfahrungsgemäß erstauf Grundlage einer Betriebsprüfung entschieden, dievoraussichtlich erst in späteren Jahren stattfinden wird.ÜberschusserzielungsabsichtVoraussetzung für das Vorliegen von einkommensteuerlichrelevanten Einkünften aus Vermietung undVerpachtung ist, dass die Vermögensnutzungen derGesellschaft der Erzielung positiver Einkünfte dienen.Die Gesellschaft muss die Absicht haben, innerhalb dervoraussichtlichen Nutzungsdauer des Vermögens einenTotalüberschuss zu erzielen.Bei der Prüfung, ob auf Dauer ein Überschuss der Einnahmenüber die Werbungskosten zu erwarten ist, bleibenWertsteigerungen des Vermögens, insbesondereetwaige Veräußerungsgewinne, außer Betracht. DieserÜberschuss muss während der voraussichtlichen Dauerder Beteiligung, regelmäßig der tatsächlichen Nutzungsdauerder Immobilie, erreichbar sein. Als Zeitraum dervoraussichtlichen Nutzungsdauer einer Immobilie sindnach Auffassung der Finanzverwaltung gemäß BMFSchreiben vom <strong>8.</strong> Oktober 2004 ein Zeitraum von 30Jahre anzusetzen, wobei auch bei geschlossenen Immobilienfonds(RDN 30 i. V. m. RDN 1) bei einer aufDauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlichohne weitere Prüfung vom Vorliegen der Einkunftserzielungsabsichtauszugehen ist. Bei entsprechenderDurchführung des bereits abgeschlossenen Pachtvertragesund Realisierung der Pachten von anfänglich€ 851.412 p.a. wird es bereits im zweiten Jahr sowohlbei der Emittentin als auch der Objektgesellschaft zu einemTotalüberschuss über die initialen Werbungskostenkommen. Somit steht eine Überschusserzielungsabsichtauf beiden Ebenen der Gesellschaften außer Frage.Die Frage der Überschusserzielungsabsicht muss darüberhinaus auch auf der Ebene des einzelnen Gesellschaftersbejaht werden. Jeder Anleger muss unter Berücksichtigungseiner persönlichen Sonderwerbungskostenund der beabsichtigten Dauer seiner Beteiligung an derGesellschaft einen Totalüberschuss erzielen. Wenn derAnleger beabsichtigt, seinen Kommanditanteil selberfremd zu finanzieren, kann es dazu kommen, dass die Finanzverwaltungeine Überschusserzielungsabsicht nichtbejaht, obwohl eine modellhafte Fremdfinanzierung derKapitaleinlagen im Fondskonzept nicht vorgesehen ist.Maßgebend bei der Beurteilung der Überschusserzielungsabsichtist die Absicht des Anlegers zum Zeitpunktdes Anteilserwerbs. Soweit der Anleger nachweislichbereits zum Zeitpunkt des Beitritts beabsichtigt, dieBeteiligung vor Erzielung eines Totalüberschusses zuveräußern oder aus der Gesellschaft auszuscheiden, wärensteuerliche Verluste von Anfang an im Rahmen derEinkommensteuer nicht zu berücksichtigen. Der Anlegersollte sich daher in dieser Frage mit seinem steuerlichenBerater vorab detailliert abstimmen.ErgebnisverteilungDie Beteiligung der Gesellschafter am Ergebnis derGesellschaft bestimmt sich laut § 20 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertragesgrundsätzlich nach den gezeichnetenund eingezahlten Kapitaleinlagen am Ende des jeweiligenGeschäftsjahres. In der Platzierungsphase werdendie nicht zu aktivierenden Kosten des Investitionsplanesin der Weise verteilt, dass sämtliche Gesellschafter amEnde der Platzierungsphase in der Summe im gleichenVerhältnis entsprechend ihren eingezahlten Kommanditeinlagenbelastet sind (Gleichstellungsabrede). DieGleichstellungsabrede ist in § 20 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertragesgeregelt. Eine solche Regelung wirdnach der Rechtsprechung steuerlich anerkannt, sofern –wie hier geplant – den später eintretenden Gesellschafternab ihrem Beitritt höhere laufende Verluste als frühereingetretenen Gesellschaftern zuerkannt werden undnicht rückwirkend Altverluste zugewiesen werden (vgl.BFH-Urteile vom 17. März 1987, BStBI. 1987 II, S. 558,und vom <strong>8.</strong> September 1992, BStBI. 1993 II, S. 281).VerlustbeschränkungenGemäß § 15b EStG können Verluste im Zusammenhangmit Steuerstundungsmodellen weder mit Einkünftenaus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderenEinkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfenauch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. DieVerluste mindern jedoch Einkünfte, die der Steuerpflichtigein den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselbenEinkunftsquelle erzielt. § 15a EStG ist insoweitnicht anzuwenden.Ein Steuerstundungsmodell soll regelmäßig vorliegen,wenn auf Grund einer modellhaften Gestaltung steuerlicheVorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werdensollen. Dieses sei immer dann der Fall, wenn demSteuerpflichtigen auf Grundlage eines vorgefertigtenKonzepts die Möglichkeit geboten wird, zumindest inder Anfangsphase der Investition kumulierte prognostizierteVerluste von mehr als 10 % des durch den Anlegeraufzubringenden Eigenkapitals mit positiven Einkünftenzu verrechnen. Dabei ist es ohne Belang, aufwelchen Vorschriften die negativen Einkünfte beruhen.84 STEUERLICHE GRUNDLAGEN


Mit Datum vom 17. Juli 2007 hat die Finanzverwaltungein Anwendungsschreiben zu § 15b EStG vorgelegt undveröffentlicht. Gemäß Teilziffer 17 des Schreibens sindbei der Bestimmung der Höhe des Eigenkapitals solcheBeträge abzuziehen, die auf der Ebene der Gesellschaftoder der Gesellschafter modellhaft fremdfinanziertwerden.Das vorgestellte Beteiligungsmodell bzw. die Fondsgesellschaftbietet keine Anteilsfinanzierung für Kapitalanlegeran, so dass für die Beurteilung des Verhältnisseszwischen den prognostizierten Verlusten unddem durch den Anleger aufzubringenden Eigenkapitalgrundsätzlich die Höhe der Kommanditbeteiligungmaßgebend ist.Nach der Prognoserechnung des vorgestellten Beteiligungsmodellsergibt sich bei prognosegemäßer Veranlagungim ersten Beteiligungsjahr (2011) ein maximalersteuerlicher Verlust in Höhe von € 971.779 unter Berücksichtigungder vollständig neu hinzukommendenKommanditisten mit einem Kapital von € 6.225.000.Dieses entspricht bezogen auf das Eigenkapital derneu beitretenden Kommanditisten einem Verlust von15,6 %. Damit ist die Freigrenze des § 15b EStG überschritten.Bei diesem Beteiligungsmodell ist daher voneinem Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15b EStGauszugehen, so dass der Anfangsverlust mit Einkünftenaus anderen Einkunftsquellen nicht ausgeglichen werdenkann. Der steuerliche Verlust wird auf die Folgejahrevorgetragen. Bei prognosegemäßen Verlauf sind somitdie Auszahlungen der ersten vier Jahre nahezu steuerfrei.Der Umfang der Verlustverrechnungsbeschränkung istden Vorschriften des § 15b EStG nicht unmittelbar zuentnehmen. Insoweit finden sich aber in dem AnwendungsschreibenRegelungen. Gemäß Teilziffer 19 desAnwendungsschreibens erstreckt sich die Verlustverrechnungsbeschränkungauch auf nicht modellhafteSonderbetriebsausgaben und Sonderwerbungskosten,also etwa Finanzierungskosten und Zinsaufwand einernicht modellhaften Fremdfinanzierung (z. B. durch dieHausbank) oder Fahrtkosten, sowie nicht prognostizierteAufwendungen, beispielsweise unerwarteten Erhaltungsaufwand.Sofern ein Anteil an dem vorgestellten Beteiligungsmodellim Betriebsvermögen des Anlegers gehaltenwerden sollte, ändert sich an der Einordnung als Steuerstundungsmodellnichts, weil die Frage der Anwendbarkeitvon § 15b EStG auf der Ebene der vermögensverwaltendenPersonengesellschaft entschieden wird(Teilziffer 20 des Anwendungsschreibens).Gemäß § 15a EStG ist ein Verlustabzug bzw. –ausgleichmit anderen Einkünften ausgeschlossen, soweit bei einembeschränkt haftenden Gesellschafter ein negativesKapitalkonto entsteht bzw. sich erhöht. Ein Abzug nach§ 10d EStG scheidet, wie schon bei § 15b EStG, ebenfallsaus. Ein negatives Kapitalkonto entsteht, wenn dieKapitaleinlage zuzüglich Agio durch Verluste sowie Auszahlungensoweit gemindert wurde, dass sich ein negativerSaldo ergibt. Dies bedeutet, dass der Gesellschafterdie Verluste nur bis zur Höhe seiner tatsächlich eingezahltenEinlage mit anderen Einkünften ausgleichenkann und ein darüber hinausgehender Verlust nur mitGewinnen der Folgejahre verrechenbar ist. Nach demBMF-Schreiben vom 30. Juni 1994 (IV B 3 - S 2253b- 12 / 94) gilt die Regelung des § 15a EStG auch sinngemäßfür Einkünfte aus Vermietung und Verpachtungvon vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften.In Anbetracht der prognostizierten Verluste fürdie Anlaufphase und der zu erwartenden Überschüssebereits ab dem zweiten Jahr im Jahre 2012 ist mit einernegativen Auswirkung auf Grund des § 15a EStGnicht zu rechnen. Nach Auffassung des BFH und derFinanzverwaltung ist anders als bei der Anwendung des§ 15b EStG eine persönliche Finanzierung der Einlageim Rahmen des Verlustausgleichsvolumens nicht zu berücksichtigen,so dass Finanzierungskosten der Anlegerausgleichsfähig bleiben, wenn die Ausgleichsmöglichkeitnicht bereits gemäß § 15b EStG ausgeschlossen ist.Verlustverrechnung auf GesellschafterebeneGemäß § 10d EStG sind Verluste, die nicht bereits nachden Regelungen der §§ 15b und 15a EStG nicht ausgleichsfähigsind, dem Grunde nach grundsätzlich mitanderen Einkünften uneingeschränkt ausgleichsfähig.Zu diesem Grundsatz bestehen u. a. weiterhin für privateVeräußerungsgeschäfte gem. § 23 Abs. 3 EStG undab dem 1. Januar 2009 auch gemäß § 20 Abs. 6 EStGfür Einkünfte aus Kapitalvermögen Einschränkungenhinsichtlich der Verlustverrechnung.Sofern dem Gesellschafter Verluste zuzurechnen sindund sie ggf. mit anderen negativen Einkünften die übrigenpositiven Einkünfte übersteigen, kann der entstandenenegative Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10dEStG wahlweise in den unmittelbar vorangegangenenVeranlagungszeitraum zurück- (Verlustrücktrag) oderaber in spätere Kalenderjahre vorgetragen werden (Verlustvortrag).Der Verlustrücktrag ist auf € 511.500, beiEhegatten auf € 1.023.000 beschränkt. Nicht ausgeglichenenegative Einkünfte, die nicht im Rahmen desVerlustrücktrages abgezogen worden sind, werden inden folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einemGesamtbetrag der Einkünfte von € 1 Mio. (bei Ehegatten€ 2 Mio.) unbeschränkt, darüber hinaus in Höhevon bis zu 60 % des € 1 Mio. übersteigenden Gesamtbetragsder Einkünfte abgezogen. Der Verlustrücktragund der Verlustvortrag sind jeweils vorrangig vor denSonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen undsonstigen Abzugsbeträgen von dem Gesamtbetrag derEinkünfte abzuziehen.Besteuerung von VeräußerungsgewinnenDer Gewinn aus der Veräußerung der Immobilie derObjektgesellschaft wird dem Anleger anteilig über dieEmittentin zugerechnet. Der Gewinn ist nur dann einerim Privatvermögen gehaltenen Beteiligung steuerpflich-STEUERLICHE GRUNDLAGEN 85


tig, wenn zwischen der Anschaffung der Beteiligung ander Emittentin oder dem Erwerb der Beteiligung an derObjektgesellschaft durch die Emittentin oder der Anschaffungder Immobilie durch die Objektgesellschaft(maßgeblich ist das zeitlich spätere Ereignis) keine zehnJahre liegen. Dieser Zeitraum beginnt für jeden Anlegerfrühestens mit dem Beitritt zur Emittentin.Bei planmäßigen Verlauf sollte der Gewinn aus derVeräußerung der Immobilie nicht steuerpflichtig sein,da die Emittentin und die Objektgesellschaft beabsichtigen,die Immobilie bez. die Beteiligung an der Objektgesellschaftjeweils länger als zehn Jahre zu halten.Liegen dagegen zwischen der Anschaffung der Beteiligungan der Emittentin oder der Anschaffung derImmobilie durch die Objektgesellschaft (maßgeblich istdas zeitlich spätere Ereignis) und der Veräußerung nichtmehr als zehn Jahre, ist der aus der Veräußerung resultierendeGewinn grundsätzlich steuerpflichtig, wobeider Anleger in diesem Fall anteilig sonstige Einkünfteaus privaten Veräußerungs-geschäft erzielt (§ 22 Nr. 2EStG i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Der Veräußerungsgewinnermittelt sich aus dem Verkaufspreisabzüglich eventueller Veräußerungskosten und abzüglichder fortgeführten Anschaffungskosten.Veräußert die Emittentin die Anteile an der Objektgesellschaft,so führt dieses dazu, dass der Anleger überdie Emittentin anteilig die von der Gesellschaft gehaltenenVermögensgegenstände veräußert (§ 23 Abs. 1 Satz4 EStG). Aufgrund dieser Bruchteilsbetrachtung wirdder Anleger bei der Veräußerung der Beteiligung an derObjektgesellschaft so behandelt, als hätte er die Immobilieselbst veräußert. Insofern gelten die vorstehendgenannten Ausführungen zur direkten Objektveräußerungentsprechend.Ein Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung der Anteilean der Emittentin ist aufgrund des Transparenzprinzipsaufzuteilen und unterschiedlich zu behandeln.Soweit die Veräußerung auf die Beteiligung an der Objektgesellschaftentfällt, handelt es sich vor Ablauf einesZeitraumes von 10 Jahren zwischen Anschaffung undVeräußerung um ein privates Veräußerungsgeschäftnach § 22 Nr. 2 EStG i.V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.Dabei ist jeweils darauf abzustellen, wann die Immobilieerworben worden ist bez. wann der Beitritt desAnlegers erfolgte. Sofern demnach ein Anleger seinenAnteil an der Emittentin vor Ablauf aller maßgeblichenFristen veräußert, würde er ein privates Veräußerungsgeschäftrealisieren. Hierbei kann sich ein Verlust oderGewinn ergeben. Auch eine Schenkung eines Anteilesan der Emittentin kann zu einem privaten Veräußerungsgeschäftführen.Gewerblicher GrundstückshandelWird nicht die Gesellschaftsbeteiligung veräußert, sondernveräußert die Objektgesellschaft selbst Grundstücke,so gilt dies im Regelfall auch als Vermögensverwaltungund führt bislang daher nach Ablauf derSpekulationsfrist ebenfalls nicht zu steuerpflichtigenEinkünften beim Anleger. Ausnahmsweise könnenjedoch bei einer Veräußerung der Gesellschaftsanteileoder der Immobilie steuerpflichtige Einkünfte anfallen,sofern eine Qualifikation als gewerblicher Grundstückshandeleintritt. Soweit ein gewerblicher Grundstückshandelgegeben ist, liegen in vollem Umfang gewerblicheEinkünfte vor, die auch die Gewerbesteuerpflichtauslösen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung undder BFH-Rechtsprechung kommt bei der Prüfung, obein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, der Anzahlder veräußerten Objekte und dem zeitlichen Abstandzwischen Grundstückserwerb und Veräußerungeine besondere Bedeutung zu. Gewerblichen Charaktererlangen die Verkäufe erst, wenn mehr als drei Objekteveräußert werden und zwischen Grundstückserwerbund Veräußerung ein enger zeitlicher Zusammenhangbesteht. Dieses wird von der Rechtsprechung bei einemZeitraum von bis zu fünf Jahren stets angenommen.Diese Regelung gilt auch für den An- und Verkauf von„anderen Objekten“. Andere Objekte im Sinne der Verwaltungsind Mehrfamilienhäuser, Hotels, Büros, Fabrikenund Pflegeheime. Jedoch ist auf der Ebene derEmittentin und der Objektgesellschaft und nach demwirtschaftlichen Konzept die Veräußerung der Immobilienicht vor dem Ablauf von 15 Jahren vorgesehen.Daher wird die Betätigung der Emittentin als auch dieder Objektgesellschaft als nicht gewerblich eingestuft.Auch für den Fall, dass auf der Ebene der Gesellschaftenein gewerblicher Grundstückshandel nicht anzunehmenist, kann es auf der Ebene des Gesellschafterszu einem solchen kommen, denn bei der Abgrenzungdes gewerblichen Grundstückshandels zur privatenVermögensverwaltung müssen alle Aktivitäten des Gesellschaftersam Grundstücksmarkt einbezogen werden.Nach dem BMF-Schreiben vom 26. März 2004 rechnetdie Finanzverwaltung die Veräußerung durch die Gesellschaftden einzelnen Gesellschaftern anteilig zu, soferneine Beteiligung in Höhe von mindestens 10 % an derGesellschaft besteht oder wenn eine Beteiligung von wenigerals 10 % einen Verkehrswert von mehr als € 250.000hat. Eine Beteiligungsquote von 10 % wird erst ab einerKapitaleinlage von € 622.000 überschritten. Im Übrigenergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass sich derVerkehrswert der Immobilie in dem Zeitraum zwischenAnkauf und Prospektaufstellung verändert hätte.Bei Zusammenrechnung eigener Objektverkäufe desGesellschafters mit denen der Gesellschaft kann insoweitdie Grenze zum gewerblichen Grundstückshandelüberschritten werden. Gleiches gilt nach Auffassungder Finanzverwaltung in den Fällen, in denen die Beteiligungan der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbarveräußert wird. Inwieweit es beim einzelnen Gesellschafterzu einer Gewerblichkeit kommen kann, mussunter Hinzuziehung sämtlicher Grundstücksverkäufedieses Gesellschafters anhand des jeweiligen Einzelfallesgeprüft und erforderlichenfalls mit dem persönlichenSteuerberater geklärt werden.86 STEUERLICHE GRUNDLAGEN


VerfahrensrechtFeststellung der EinkünfteDie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werdengemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich undgesondert durch das für die Emittentin zuständigeFinanzamt (§ 18 Nr. 4 AO) festgestellt. Im Rahmendieser Feststellung werden auch die Feststellung derGewinn- / Verlustverteilung auf die einzelnen Gesellschaftersowie eine eventuelle Feststellung desverrechenbaren Verlustes gemäß §§ 15b / 15aEStGdurchgeführt (§ 15b Abs. 4 EStG bez. § 15a Abs. 4EStG). Ferner sind die vom Gesellschafter persönlichgetragenen Sonderwerbungskosten bereits im Feststellungsverfahrenzu erklären, da ausschließlich in diesemVerfahren die Höhe der Einkünfte festgestellt wird.Eine Geltendmachung der Sonderwerbungskosten imVeranlagungsverfahren des Gesellschafters kommtnicht in Betracht. Daher ist es erforderlich, dass dieAnleger ihre Sonderwerbungskosten der Gesellschaftrechtzeitig vor Erstellung der Feststellungserklärungmitteilen. Nach § 32 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertragessoll die Meldung der Sonderwerbungskosten bis zum30. März des Folgejahres erfolgen. Anderenfalls ist dieGesellschaft berechtigt, diese Sonderwerbungskostenim Rahmen ihrer Feststellungserklärung nicht zu berücksichtigen.Die von dem für die Emittentin zuständigen Finanzamtan die Wohnsitz-Finanzämter der Gesellschafter mitgeteiltenanteiligen Einkünfte aus Vermietung, Verpachtungund Kapitalvermögen sind für diese bindend (§182 AO). Einwendungen gegen die Feststellungen desFinanzamtes bezüglich der Höhe oder der Verteilungder Einkünfte können nur gegenüber diesem und nichtgegenüber den Wohnsitz- Finanzämtern erhoben werden.Der endgültigen Feststellung der Einkünfte gehtgrundsätzlich eine steuerliche Außenprüfung voraus.Bis dahin werden die Einkünfte grundsätzlich unterdem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abgabenordnungfestgestellt.Einkommensteuervorauszahlungen undEintragung eines LohnsteuerfreibetragesDie in der Platzierungsphase voraussichtlich entstehendenVerluste können im Rahmen der Herabsetzung derEinkommensteuer- Vorauszahlungen und des Lohnsteuerermäßigungsverfahrensnur unter den Voraussetzungendes § 37 Abs. 3 Satz 8 EStG bzw. des § 39aAbs. 1 Nr. 5 EStG Berücksichtigung finden. Nach vorgenannterRegelung ist die Berücksichtigung von Verlustenaus Vermietung und Verpachtung im Vorauszahlungsverfahrennur für solche Kalenderjahre möglich,die nach der Anschaffung des Gebäudes beginnen.Da dieser Fonds gemäß den Regelungen des § 15bEStG ein Steuerstundungsmodell ist, kann eine Eintragungder Verluste in die Lohnsteuerkarte bzw. eineHerabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungennicht vorgenommen werden.UmsatzsteuerGegenstand der Emittentin ist lediglich der Erwerb unddas Halten der Beteiligung an der Objektgesellschaft.Die Emittentin ist daher nicht Unternehmer im Sinnedees UStG. Etwaige Leistungen der Emittentin unterliegensomit nicht der Umsatzsteuer. Die Emittentin istdaher auch nicht berechtigt, die auf Eingangsleistungenlastende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen.Die Objektgesellschaft führt durch die Vermietung undVerpachtung des Grundstückes umsatzsteuerfreie Umsätzeaus (§ 4 Nr. 12 a) UStG). Ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiungist möglich, wenn der Empfängerder Vermietungsleistung zum Vorsteuerabzug berechtigtist. Da ein Pflegezentrum regelmäßig nur umsatzsteuerfreieLeistungen erbringt (§ 4 Nr. 16 UStG), ohnefür empfangene Leistungen die Vorsteuer abziehen zukönnen, scheidet die Option für die KG, ihre Umsätzesteuerpflichtig zu behandeln, aus. Bei den in der Prognoserechnungangesetzten Werten handelt es sich daherum Bruttowerte.GewerbesteuerDie Emittentin und die Objektgesellschaft üben mitder Vermietungstätigkeit ausschließlich vermögensverwaltendeTätigkeiten aus. Eine Gewerbesteuerpflichtfür die Erträge der Gesellschaft entsteht daher nicht.Soweit für einzelne Gesellschafter ein gewerblicherGrundstückshandel gegeben ist, liegen für diese Gesellschafterin vollem Umfang gewerbliche Einkünfte vor,die für die Anleger auf ihrer Ebene die Gewerbesteuerpflichtauslösen.GrunderwerbsteuerDie Objektgesellschaft hat keine Grunderwerbsteuer zuentrichten.Gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG gilt der unmittelbare odermittelbare Übergang von mindestens 95 % der Anteilean einer Grundstückspersonengesellschaft aufneue Gesellschafter als ein auf die Übereignung einesGrundstückes auf eine neue Personengesellschaft gerichtetesRechtsgeschäft, das Grunderwerbsteuer auslöst.Bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes bleibtder Erwerb von Anteilen von Todes wegen außer Betracht.Die Regelung findet auch Anwendung auf denEintritt in eine Grundstückspersonengesellschaft übereine Treuhandkommanditistin. Zu Zweifelsfragen hatdie Finanzverwaltung gleich lautende Ländererlasse herausgegeben(BstBl. I 2003, S. 271).Unter einem Anteil an der Personengesellschaft ist derAnteil der einzelnen Gesellschafter am Gesellschaftsvermögenzu verstehen. Dieser definiert sich als derden einzelnen Gesellschaftern zustehende Wertanteilam Reinvermögen und ist ein schuldrechtlicher, gesellschaftsvertraglicherAnspruch des einzelnen Gesellschaftersgegen die Gesamtheit.Änderungen der Beteiligung am Gesellschaftsvermögenvon Altgesellschaftern im Verhältnis zueinandersind dagegen nicht zu berücksichtigen. AltgesellschafterSTEUERLICHE GRUNDLAGEN 87


ei der Objektgesellschaft ist die part Aktiengesellschaftmit einem Kommanditanteil von 5,1 % der Gesellschaftsanteile..Damit wechseln nicht 95 % der Gesellschaftsanteile,so dass der § 1 Abs. 2a GrEStG nicht zurAnwendung kommt.Aus der formwechselnden Umwandlung der Grundstücksverwaltungsgesellschaft<strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong>mbH in die Grundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong>mbH & Co. KG entsteht ebenfallskeine Grunderwerbsteuerpflicht, da der Gesellschafterbeitrittder neuen Komplementärin, namentlichObjektgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH, in dieObjektgesellschaft vor dem Wirksamwerden der Umwandlungdurch Eintragung in das Register am <strong>8.</strong> März2011 erfolgte.Erbschaft- und SchenkungsteuerIm Falle des Todes eines Anlegers unterliegt der Erwerbder Anteile an der Emittentin grundsätzlich der deutschenErbschaftsteuer. Ist der Erblasser Direktkommanditistund tritt der Erbe in diese Rechtstellung ein,erwirbt dieser für erbschaftsteuerliche Zwecke die anteiligenWirtschaftsgüter an der vermögensverwaltendenEmittentin, d.h. Anteile an der Objektgesellschaft sowiedem durch die Gesellschaft vermittelten, im Inland belegenenGrundvermögen sowie etwaige Verbindlichkeitender Emittentin bez. Objektgesellschaft.Zum 1. Januar 2009 ist das neue Erbschaftsteuer- undBewertungsrecht in Kraft getreten. Schwerpunkt desneuen Gesetzes ist die Neubewertung von Grundvermögen,was auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtszurückgeht, das eine realitätsnähere Bewertungvon Grundstückseigentum gefordert hat. Der erbschaft-und schenkungsteuerliche Wert eines bebautenGrundstückes wird zukünftig jeweils nach dem Vergleichswertverfahren,dem Ertragswertverfahren oderdem Sachwertverfahren ermittelt. Die jeweiligen Wertermittlungsverfahrensind in Anlehnung an die Wertermittlungsverordnungtypisierend im Bewertungsgesetz(BewG) neu geregelt worden.Zum Ausgleich des zu erwartenden Anstiegs der Steuerbemessungsgrundlagewurden die persönlichen Freibeträgegem. § 16 ErbStG für Ehegatten und Lebenspartnerauf € 500.000 für Kinder auf € 400.000 und fürEnkel auf € 200.000 angehoben.Seit dem 1. Januar 2009 wird das Vermögen der Gesellschaftfür Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuerzum jeweiligen Zeitpunkt einer Schenkung bzw. des Todeseines Erblassers wie folgt durch das Finanzamt derGesellschaft festgestellt:Der Grundbesitzwert ist gemäß § 12 Abs. 3 ErbStGmit den nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG auf denBewertungsstichtag festgestellten Werten anzusetzen.Die Ermittlung der Grundbesitzwerte richtet sich nachden §§ 176 ff. BewG. Das Bewertungsgesetz sieht vor,dass, soweit keine Vergleichspreise vorliegen, die Bewertungvon Grundstücken im Ertragswertverfahrenzu erfolgen hat. Der Ertragswert einer Immobilie ergibtsich dann aus dem Bodenwert, abgeleitet aus den Bodenrichtwertendes zuständigen Gutachterausschusses,und dem Gebäudeertragswert. Bei der Ermittlung desGebäudeertragswertes ist der Reinertrag einer Immobilie(Mietentgelte abzüglich Bewirtschaftungskostenund einer Verzinsung des Bodenwertes; jeweils für dienächsten zwölf Monate) mit einem variablen Vervielfältigerzu kapitalisieren. Maßgebend für die Höhe desVervielfältigers sind der jeweils anzuwendende Liegenschaftszinsund die Restnutzungsdauer des Gebäudes.Bei einem Liegenschaftszins von beispielhaft 6,5 % undeiner Restnutzungsdauer von 40 Jahren (die wirtschaftlicheGesamtnutzungsdauer für Altenwohnheime istgemäß Anlage 22 zu § 185 Abs. 3 Satz 3, § 190 Abs. 2Satz 2 BewG mit 60 Jahren anzusetzen) beträgt der Vervielfältiger14,15. Sofern ein niedrigerer als der nach §§179, 182 bis 196 BewG ermittelte gemeine Wert nachgewiesenwerden kann, ist dieser gemäß § 198 BewGanzusetzen.Wertpapiere und Anteile sind gem. § 11 Abs. 1 BewGgrundsätzlich mit dem Börsenkurs zu bewerten. Nochnicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oderRentenversicherungen werden mit dem Rückkaufswertbewertet (§ 12 Abs. 4 BewG). Von der Gesellschaftaufgenommenes Fremdkapital kann in vollem Umfangbei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs fürZwecke der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Dasgilt auch für vom Erblasser persönlich getragene Verbindlichkeitenzur Finanzierung seiner Beteiligung (§ 10Abs. 5 Nr. 1 ErbStG).Grundsätzlich gelten die zur Erbschaftsteuer gemachtenAusführungen ebenso für die Schenkungsteuer.Jedoch wird die Schenkung eines Anteiles an einemgeschlossenen Immobilienfonds nach Auffassung derVerwaltung als eine sogenannte gemischte Schenkungbeurteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG könnendie Besitzposten und Gesellschaftsschulden bei derÜbertragung eines Gesellschaftsanteiles an einer vermögensverwaltendenPersonengesellschaft nicht zu einerwirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden.Die Schulden sind daher nur anteilig entsprechend demVerhältnis des Grundbesitzes zu berücksichtigen. Dieerbschaft- und schenkungsteuerlichen Werte der hiergezeichneten Immobilienfondsanteile liegen in der Regelunter dem Nennwert der Kommanditeinlage.Besonderheiten gelten nach Auffassung der Finanzverwaltungfür Treuhandverhältnisse. Unter anderem mitErlass des Finanzministeriums Baden-Württembergvom 27. Juni 2005 hat die Finanzverwaltung die erbschaft-und schenkungsteuerliche Behandlung einervon einem Treugeber vorgenommenen Übertragungvon Ansprüchen aus einem Treuhandverhältnis neugeregelt. Überträgt ein Treugeber seinen Herausgabeanspruchaus einem Treuhandverhältnis auf einenDritten, soll sich die Bewertung dieses Herausgabeanspruchesnicht mehr nach dem erbschaftsteuerlichenWert des dem Treuhandverhältnis zugrunde liegenden88 STEUERLICHE GRUNDLAGEN


Treugutes, sondern nach dessen Verkehrswert richten.Zu der hierbei anzuwendenden Ermittlungsmethodedes Verkehrswertes hat sich die Finanzverwaltung bishernicht geäußert.Da zukünftig die erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichenWertermittlungen für direkt gehaltene Kommandit undTreuhandbeteiligungen aber überwiegend identisch seinwerden, ergeben sich grundsätzlich keine wesentlichenBewertungsunterschiede. Insofern wird der Treuhandvertragim Todesfalle nicht automatisch aufgehobenund in eine Direktbeteiligung umgewandelt, da bis zurEintragung als Direktkommanditist die Haftungsregelungeneines persönlich haftenden Gesellschafters geltenund die gesetzliche Schutzwirkung der Handelsregistereintragungsomit nicht zum Tragen kommt.Kapitalertragsteuer / Zinsabschlagsteuerund SolidaritätszuschlagDie Gesellschaft wird die im Finanz- und Investitionsplanausgewiesenen Liquiditätsreserven verzinslichanlegen. Mit Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes2008 wurde die Besteuerung privater Einkünfteaus Kapitalvermögen ab 2009 grundlegend neugeregelt. Danach werden private Einkünfte aus Kapitalvermögenseit dem 1. Januar 2009 mit einer Abgeltungsteuervon 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.Kirchensteuer besteuert. Ebenso werden Wertzuwächse,die aus der Veräußerung von Kapitalanlagen stammen,besteuert. Die einjährige Spekulationsfrist entfällt.Gleichzeitig wird zukünftig das Halbeinkünfteverfahrenabgeschafft. Das neu eingeführte Teileinkünfteverfahrenmit einer Steuerpflicht von 60 % der erzielten Einkünfte(§ 3 Nr. 40 EStG i. V. m. § 32d Abs. 1 EStG)findet im Rahmen dieser Anlageform keine Anwendung,da dieses sich auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaftenbezieht. Führt die pauschale Besteuerung derKapitaleinkünfte für den Steuerpflichtigen zu einer höherenBesteuerung, so kann er die Einkünfte in seinerEinkommensteuererklärung angeben, so dass dann dieBesteuerung – vorbehaltlich einer Günstigerprüfung –nach den allgemeinen Grundsätzen erfolgen wird.Eine Freistellung von der Abgeltungsteuer für einzelneAnleger kann nicht erfolgen. Sollten im Einzelfall dieZinserträge nicht oder mit einem niedrigeren Steuersatzzu besteuern sein, wird der Anleger auf die Geltendmachungim persönlichen Besteuerungsverfahren verwiesen.Die Regelungen der Abgeltungsteuer werdenab 2009 für die Kapitalerträge aus der Anlage der Liquiditätsreserveangewendet. In der Prognoserechnungwerden daher die Zinserträge bei der Ermittlung dersteuerlichen Ergebnisses nicht mehr erfasst.SonstigesDie Emittentin, die Anbieterin oder die <strong>INP</strong> ManagementGmbH übernehmen keinerlei Steuerzahlungenfür die Anleger.Zu den Risiken dieser Vermögensanlage unter steuerlichenAspekten wird auf die entsprechenden Ausführungenim Kapitel „Risiken der Vermögensanlage“ aufSeite 15 ff. verwiesen.Stand der steuerlichen BeurteilungBei der Betrachtung der steuerlichen Grundlagen einerBeteiligung an der Emittentin wurde die deutscheBesteuerung von Privatpersonen, die in Deutschlandunbeschränkt steuerpflichtig sind, zugrunde gelegt, diesich an der Emittentin beteiligen und die Beteiligungnicht im Betriebsvermögen halten. Die wesentlichenGrundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlagesind im Verkaufsprospekt dargestellt. Allerdingskönnen einzelne Aspekte des Anlegers nichtberücksichtigt werden, die sich aus den persönlichenUmständen des Anlegers ergeben. Jedem Anleger wirddaher dringend empfohlen, sich wegen der Steuerfolgenbei einer Beteiligung an diesem Fonds mit seinempersönlichen Steuerberater in Verbindung zu setzen.Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen beruhtauf der aktuellen Rechtslage unter Berücksichtigungder derzeit geltenden Steuergesetze einschließlich derUnternehmensteuerreform, der Auffassung der Finanzverwaltungsowie der Rechtsprechung zum Zeitpunktder Prospektaufstellung. Nachfolgende Änderungender Gesetze, ihre Auslegung durch Gerichte und Finanzverwaltungsowie Änderungen der Verwaltungsauffassungkönnen Auswirkungen auf die dargestelltensteuerlichen Grundlagen entfalten. Die Erläuterung derwesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeptionder Vermögensanlage begründet keine konkrete Steuerberatung,sondern lediglich eine allgemeine Darstellunganlagebezogener Aspekte aus steuerlicher Sicht. Sieerfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Die endgültigeFeststellung der Besteuerungsgrundlagen obliegtjedoch den zuständigen Finanzämtern der Emittentinund der Anteilseigner im Rahmen der Veranlagungsverfahrenbzw. einer steuerlichen Außenprüfung. EineHaftung für die von der Emittentin und den Anlegernerstrebte steuerliche Behandlung kann daher nichtübernommen werden. Letztlich sollten aber nicht diesteuerlichen Folgen für das angestrebte Investment ausschlaggebendsein, sondern die langfristigen wirtschaftlichenErfolgsaussichten des Anlagekonzeptes.Stand: 31. März 2011Weitere Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetzbetreffen die Emittentin nicht. Das giltauch für die Einführung der Beschränkung der Abzugsfähigkeitvon Zinsaufwendungen gem. § 4h EStG(Zinsschranke), da die Beschränkung sich nur auf betriebliche(Gewinn-)Einkünfte und nicht auf vermögensverwaltendeTätigkeiten bezieht.STEUERLICHE GRUNDLAGEN 89


12 Besondere Informationenfür FernabsatzverträgeBesondere Informationen für Fernabsatzverträge beiFinanzdienstleistungen nach § 312 c BGB i. V. m. Art.246 § 1 und § 2 EGBGB. Fernabsatzverträge sind Verträge,die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln(z. B. Telefon, Brief, Fax, E-Mail, Internet) zustande kommen. Die nachfolgendenInformationen dienen der Aufklärung und dem Schutzder Verbraucher.1. Informationen über diewesentlichen Vertragspartner;Aufsichtsbehörden1.1 Emittentin<strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong> GmbH& Co. KG,Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR A 112 342,Englische Planke 2, 20459 Hamburg,vertreten durch die Komplementärin (s. 1.2.) und diegeschäftsführenden Kommanditisten (s. 1.3)Tätigkeit: Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, dasHalten und Verwalten sowie im Einzelfall die Veräußerungvon vermögensverwaltenden Beteiligungen, die imInland langfristig Immobilien vermieten, insbesonderean der Grundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist zuallen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbarden Gegenstand des Unternehmens fördern. Siekann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen mitgleichem oder ähnlichen Gegenstand im In- und Auslandgründen, erwerben oder sich an solchen Unternehmenbeteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen undTochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.Eine Beteiligung an anderen Gesellschaften darf nurerfolgen, wenn aus diese Beteiligungen keine gewerblichenEinkünfte erzielt werden.1.2 Komplementärin(persönlich haftender Gesellschafterin)<strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbH,Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR B115 521,Englische Planke 2, 20459 Hamburg,Geschäftsführer: Thomas Rodemeier, WalsrodeTätigkeit: Übernahme der Funktion des persönlichhaftenden Gesellschafters bei der Emittentin1.3 Geschäftsführende Kommanditisten<strong>INP</strong> Management GmbH,Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR B 96571,Englische Planke 2, 20459 Hamburg,Geschäftsführer: Thomas Rodemeier, WalsrodeTätigkeit: Konzeption und Umsetzung von Beteiligungsmodellensowie die Verwaltung von BeteiligungsgesellschaftenHerr Ricardo Neumann,geschäftsansässig Englische Planke 2, 20459 Hamburg.1.4 Anbieterin<strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH,Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR B 97481,Englische Planke 2, 20459 Hamburg,Geschäftsführer: Oliver Harms, Hamburg und ThomasRodemeier, WalsrodeTätigkeit: Vermittlung von Finanzierungen sowie dieVermittlung von Gesellschaftsanteilen1.5 TreuhänderinCURATIS Treuhandgesellschaft mbH,Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HR B 96570,Englische Planke 2, 20459 Hamburg,Geschäftsführer: Stephan Gautier, HamburgTätigkeit: Treuhänderische Übernahme und Verwaltungvon Kommanditbeteiligungen.1.6 AufsichtsbehördenDie genannten Gesellschaften unterliegen nach derzeitigerRechtslage nicht der Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde,soweit es um das Angebot und den Vertriebeiner Beteiligung an der Emittentin geht.1.7 Name und Anschrift der für denEmittenten handelnden Vermittler /DienstleisterDer Vertrieb von Anteilen an der Emittentin erfolgtdurch die <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH sowie durch weitereUntervermittler. Auskunft zu den für die Emittentintätigen Vermittlern / Dienstleistern erteilt Ihnengerne: <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH, Englische Planke 2,20459 Hamburg.2. Informationen zu denVertragsverhältnissen2.1 Wesentliche Leistungsmerkmale,Zustandekommen der Verträge imFernabsatzDer Anleger beteiligt sich entweder unmittelbar alsKommanditist oder mittelbar als Treugeber über denTreuhänder an der Emittentin. Der Anlagebetrag wirdin den Fonds <strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong>GmbH & Co. KG investiert. Anleger, die sichtreuhänderisch an der Emittentin beteiligen, schließenmit dem Treuhänder den im Prospekt abgedrucktenTreuhandvertrag. Mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheinsbietet der Anleger dem Treuhänder den Abschlussdes Treuhandvertrages an; dieser kommt mitAnnahme des Zeichnungsscheins des Anlegers durch90 BESONDERE INFORMATIONEN FÜR FERNABSATZVERTRÄGE


den Treuhänder zustande. Auf Grundlage des Treuhandvertrageswird der Treuhänder für Anleger, dieder Emittentin mittelbar beitreten, die Beteiligung ander Emittentin in eigenem Namen, aber auf Rechnungdes Anlegers erwerben, halten und verwalten. Anleger,die der Emittentin unmittelbar beitreten, erwerben ihreBeteiligung an der Emittentin in eigenem Namen undauf eigene Rechnung. Weitere Einzelheiten ergeben sichaus dem Zeichnungsschein, dem Abschnitt „RechtlicheGrundlagen“ dieses Prospekts sowie dem Gesellschaftsvertragder Emittentin und dem Treuhandvertrag.2.2 WiderrufsrechteDem Anleger steht bei Vertragsschluss im Wege desFernabsatzes das gesetzliche Widerrufsrecht gemäßder §§ 312 d, 355 BGB zu. Die Einzelheiten sind in derWiderrufsbelehrung des Zeichnungsscheins dargestellt.Ein darüber hinausgehendes vertraglich vereinbartesWiderrufsrecht besteht nicht.2.3 Leistungsvorbehalte, RisikenDie Rückzahlung der eingezahlten Beträge wird nichtdurch einen Dritten garantiert. Das vorliegende Beteiligungsangebotist mit Risiken behaftet, die im Falle derungünstigsten wirtschaftlichen Entwicklung zum Totalverlustdes eingesetzten Zeichnungsbetrags führen können.In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sindkein Indikator für künftige Erträge. Für eine ausführlicheDarstellung der mit einer Beteiligung an der Emittentinverbundenen Risiken wird auf den Abschnitt „Risikender Vermögensanlage“ dieses Prospekts verwiesen.2.4 Beendigung der Beteiligung,KündigungsregelungenDie Emittentin ist auf unbestimmte Dauer gegründet.Gemäß § 26 des Gesellschaftsvertrages kann jeder Gesellschaftermit einer Frist von einem Jahr, frühestenszum 31. August 2026 durch eingeschriebenen Briefoder Empfangsbekenntnis gegenüber der geschäftsführendenKommanditistin oder ggf. der persönlich haftendenGesellschafterin kündigen.2.5 Einlagen, PreiseAnleger haben ihre Kapitaleinlagen zzgl. eines Ausgabeaufschlags(Agios) von 5 % zu leisten.2.6 Weitere vom Anleger zu zahlendeSteuern und Kosten, zusätzliche TelekommunikationskostenLiefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnunggestellt. Als weitere Kosten können Gebühren und Auslagenfür die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmachtsowie die Kosten und Gebühren, die durch dieÜbertragung oder den Übergang einer Beteiligung infolgeeines Todesfalls entstehenden, anfallen. Eigene Kostenfür Telefon, Internet, Porto, Überweisungsgebührenusw. hat der Anleger selbst zu tragen Detaillierte Informationenfinden sich unter Zusatzkosten bei Erwerb,Verwaltung und Veräußerung der Vermögensanlage; Seite63. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligungfür den Anleger wird auf die Ausführungen im Abschnitt„Steuerliche Grundlagen“ dieses Prospekts verwiesen.2.7 Zahlung, Erfüllung der VerträgeDer gesamte Zeichnungsbetrag sowie das Agio von 5 %des Zeichnungsbetrages ist spätestens 14 Tage nachMitteilung der Annahme der Beitrittserklärung durchdie Treuhänderin, als Bareinlage auf das angegebeneKonto der Emittentin zu überweisen. Bei nicht fristgerechterEinzahlung ist die Emittentin nach Maßgabedes Gesellschaftsvertrages berechtigt, ab FälligkeitVerzugszinsen zu verlangen oder betreffenden Anlegeraus der Fondsgesellschaft auszuschließen. Weitere Einzelheitenergeben sich aus der Beitrittserklärung sowiedem Gesellschaftsvertrag.2.8 Rechtsordnung und GerichtsstandAuf sämtliche Rechtsbeziehungen vor und nach demBeitritt sowie für den Beitritt selbst findet das Rechtder Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofernder Anleger Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist,gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen.Ansonsten ist als Gerichtsstand für den Gesellschaftsvertragund Treuhandvertrag, Hamburg,vereinbart.2.9 VertragsspracheDeutsch.2.10 Gültigkeitsdauer der zur Verfügunggestellten Informationen, ZeichnungsfristDie Informationen in dieser Verbraucherinformationbleiben bis zur Bekanntgabe von Änderungen gültig.Preisanpassungen sind nicht vorgesehen. Zum 31. Dezember2011 hat die <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH zugesichert,das Eigenkapital in Höhe von € 6.225.000 zuplatzieren. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Zeichnunggrundsätzlich möglich.2.11 Außergerichtliche StreitschlichtungFür die Beilegung von Meinungsverschiedenheitenaus der Anwendung der Vorschriften des BürgerlichenGesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträgenüber Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit,die bei der Deutschen Bundesbank eingerichteteSchlichtungsstelle anzurufen, Die Verfahrensordnungist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich.Die Adresse lautet:Deutsche BundesbankSchlichtungsstelleWilhelm-Epstein-Straße 14Postfach 11 12 32,60431 Frankfurt am Main,Telefon: 069 / 2388-1906 / -1907 / -1908Fax: 069 / 2388-1919E-Mail: schlichtung@bundesbank.deInternet: www.bundesbank.de2.12 Hinweise zum Bestehen einerEinlagensicherungEin Garantiefonds zur Einlagensicherung oder einevergleichbare Einrichtung existiert nicht.BESONDERE INFORMATIONEN FÜR FERNABSATZVERTRÄGE 91


13 FinanzinformationenDie Emittentin wurde am 2<strong>8.</strong> September 2010 unter derFirma <strong>INP</strong> 16. Objekt Management GmbH & Co. KGgegründet. Am 13. März 2011 erfolgte eine Umfirmierungin <strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong>GmbH & Co. KG.Die Gesellschaft ist aufgrund gesetzlicher Vorschriftengem. § 316 Abs. 1 HGB nicht zur Prüfung desJahresabschlusses und des Lageberichtes verpflichtet(§ ( h Abs. 2 VerkProspG). Die Emittentin hat davonkeinen freiwilligen Gebrauch gemacht. Nachfolgendsind gem. § 15 VermVerkProspV die Eröffnungsbilanz,Zwischenübersicht, voraussichtliche Vermögens-, Finanz-und Ertragslage sowie Planzahlen der Emittentinabgedruckt.Die Planzahlen und die Plan-Gewinn- und Verlustrechnungenbasieren auf den bereits geschlossenenvertraglichen Vereinbarungen und den im Finanz- undInvestitionsplan beschriebenen Annahmen. Die Planbilanzenund Plan-Gewinn- und Verlustrechnungenwurden nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt.Die wesentlichen Wirkungszusammenhänge werdennachfolgend erläutert.BilanzenDie Planbilanzen zeigen die vorgesehene Höhe derKommanditeinlagen bei unterstellter Vollplatzierungund vollständiger Einzahlung des neu eingeworbenenKapitals im Jahr 2011. Im Übrigen zeigt die Aktivseiteder Planbilanzen die Anschaffungskosten der Beteiligungan der Grundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong>mbH & Co. KG (Objektgesellschaft)bzw. den Buchwert der Beteiligung nach den planmäßigerfolgten Auszahlungen. Die Anschaffungskostender Beteiligung an der Objektgesellschaft betragen €4.731.000. Ferner werden die Anteile an der <strong>INP</strong> 16.Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementärin ausgewiesen.Auf der Passivseite ist das Eigenkapital jeweilsum den Bilanzverlust vermindert. Darüber hinaus wurdendie prognostizierten Auszahlungen berücksichtigt.Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die ausstehendeEinlage auf das Stammkapital der <strong>INP</strong> 16. VerwaltungsgesellschaftmbH (Komplementärin).Bilanzen<strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong><strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong> GmbH& Co. KGEröffnungsbilanzzum2<strong>8.</strong>09.10Zwischenbilanzzum2<strong>8.</strong>02.11Planbilanz(PROGNOSE)zum 31.12.11Planbilanz(PROGNOSE)zum 31.12.12AKTIVA € € € €A. Ausstehende Einlagen 1.500 1.500 1.600 1.600B. Anlagevermögen1. Beteiligungen 0 25.000 4.873.334 4.439.921C. Umlaufvermögen1. Guthaben bei Kreditinstituten 0 0 32.663 37.7081.500 26.500 4.907.597 4.479.229PASSIVAA. Eigenkapital1. Komplementäreinlage2. Kommanditeinlagen3. Kapitalrücklage4. Entnahmen5. Bilanzgewinn / -verlust01.50000001.500006.226.600311.250-134.875-1.520.37806.226.600311.250-539.500-1.544.121Eigenkapital 1.500 1.500 4.882.597 4.454.229B. Verbindlichkeiten1. Sonstige Verbindlichkeiten 0 25.000 25.000 25.000Verbindlichkeiten 0 25.000 25.000 25.0001.500 26.500 4.907.597 4.479.22992 FINANZINFORMATIONEN


PlanzahlenDie Angaben zur Investition enthalten die Anschaffungskostender Kommanditbeteiligung an der Grundstücksverwaltungsgesellschaft<strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong>mbH & Co. KG. Die handelsrechtlichen Ergebnisseergeben sich aus den Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen.Angaben zu Produktion und Umsatzerlösenkönnen nicht gemacht werden, da die Beteiligungsgesellschaftkeinen Produktionsbetrieb unterhält und keineUmsatzerlöse erzielt, sondern lediglich Beteiligungserträgevereinnahmt.Planzahlen - PROGNOSE 2011€Investition 4.992.800 - - -Produktion - - - -Umsatzerlöse - - - -Handelsrechtliches Ergebnis -1.520.378 -23.743 -23.705 -23.6682012€2013€2014€Gewinn- und VerlustrechnungenBei den Zinserträgen handelt es sich um Zinserträgeauf Kontoguthaben. Die sonstigen Aufwendungen enthaltendie fondsbezogenen Aufwendungen der Investitionsrechnungder Emittentin sowie die kalkuliertenlaufenden Verwaltungsaufwendungen.Gewinn und Verlustrechnungenfür PlanbilanzenZwischen G&Vvom 2<strong>8.</strong> September 2010bis 2<strong>8.</strong> Februar 2011€Plan G&V (PROGNOSE)vom 01.01.2011bis 31.12.2011€Plan G&V (PROGNOSE)vom 1.1.2012bis 31.12.2012€1. Umsatzerlöse 0 0 02. Zinserträge 0 52 2573. Abschreibungen 0 0 04. Sonstige Aufwendungen 0 1.520.430 24.0005. Zinsaufwendungen 0 0 0Ergebnis 0 -1.520.378 -23.743Cashflow-PrognoseDie Cashflow-Prognose bildet die in den Jahren 2011und 2012 geplanten Zahlungsströme ab. Diese entsprechender kalkulierten Investitionsrechnung der Emittentinauf Seite 46 unter Hinzunahme der Prognoserechnungder Emittentin auf Seite 54.Cashflow Rechnung (PROGNOSE) 2011€EinzahlungenEigenkapital 6.536.250 0Fremdfinanzierungsmittel 0 0Auszahlungen von Beteiligungen 144.466 433.413Zinserträge 52 257Summe Einzahlungen 6.680.768 433.6702012€AuszahlungenAnschaffungskosten 4.992.800 0Tilgung Darlehen 0 0Sonstige Aufwendungen 1.520.430 24.000Zinsaufwendungen 0 0Entnahmen 134.875 404.625Summe Auszahlungen 6.64<strong>8.</strong>105 42<strong>8.</strong>625Veränderung des Finanzmittelbestandes 32.663 5.045Liquidität 32.663 37.708FINANZINFORMATIONEN 93


14 AngabenvorbehaltDas Emissionskapital wird durch Vertriebsbeauftragteder <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH platziert, mit denen entsprechendeVertriebsvereinbarungen getroffen werden.Die Vertriebsbeauftragten sind selbständige Unternehmer.Sie und ihre Mitarbeiter sind keine Erfüllungsgehilfender <strong>INP</strong> Finanzconsult GmbH (Anbieterin). Beanstandungensind an die CURATIS TreuhandgesellschaftmbH, Englische Planke 2, 20459 Hamburg zu richten.Diese Beanstandungen wirken auch gegenüber der<strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong> GmbH& Co. KG.Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist, spätestensaber sechs Monate nach Kenntniserlangung oder dreiJahre nach Beitritt in die Fondsgesellschaft.Stand: 31. März 2011Verantwortlich für den Inhalt und die Herausgabe diesesAnlageprospektes ist der Prospektherausgeber <strong>INP</strong>Finanzconsult GmbH mit Sitz in der Englische Planke 2,20459 Hamburg.Der Prospektherausgeber versichert, insbesondere imHinblick auf § 264a Strafgesetzbuch, dass er alle Angabenin diesem Prospekt sorgfältig und nach bestemWissen zusammengestellt hat und dass er keine unrichtigenoder unvollständigen Angaben gemacht odernachteilige Tatsachen verschwiegen hat.Maßgeblich für eine Beteiligung an diesem Immobilienfondsist allein dieser Prospekt. Kein Vermittleroder sonstiger Dritter ist berechtigt, hiervon abweichendeAngaben zu machen. Die Prospektangabenbasieren auf dem Erkenntnisstand vom 31. März2011. Die steuerlichen Angaben beruhen auf der aktuellenRechtslage, stehen jedoch unter dem Vorbehaltder Anerkennung durch die Finanzverwaltung. EineHaftung für Änderungen aufgrund zukünftiger wirtschaftlicherEntwicklungen, Änderungen der Gesetzeslage,der Rechtsprechung oder der Praxis der Finanzverwaltungsowie generell eine Garantie für denEintritt der im Prospekt dargestellten wirtschaftlichenErgebnisse kann nicht übernommen werden. Über diein diesem Prospekt dargestellten Vereinbarungen zwischenden ausführenden Vertragspartnern hinaus bestehennach Kenntnis des Prospektherausgebers keinesonstigen das Anlageobjekt betreffenden Vereinbarungen,beispielsweise über Provisionen, Rabatte odersonstige Rückgewähr, die nicht dem Anlageobjekt zugutekommen,sowie keine Kompensationsgeschäfteoder Ergebnisbeteiligungen.Die in diesem Verkaufsprospekt gegebenen Informationensind gültig bis diese durch Bekanntgabe vonÄnderungen in Form eines Nachtrages gemäß § 11Verkaufsprospektgesetz geändert werden. MündlicheAbsprachen haben keine Gültigkeit.Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtigeroder unvollständiger Prospektangaben verjähren nach94 ANGABENVORBEHALT


15 VerträgeZwischen1. der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburgunter der Nummer HR B 115 521 eingetragenen Gesellschaft<strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbHmit Sitz in Hamburg, vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigtenund von den Beschränkungendes § 181 BGB befreiten Geschäftsführer, Herrn ThomasRodemeier, geschäftsansässig Englische Planke 2,20459 Hamburg als Komplementärin („persönlich haftendeGesellschafterin“) und2. der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburgunter der Nummer HR B 96571 eingetragenen<strong>INP</strong> Management GmbH,mit Sitz in Hamburg, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigtenund von den Beschränkungen des§ 181 BGB befreiten Geschäftsführer, Herrn ThomasRodemeier geschäftsansässig Englische Planke 2, 20459Hamburg als Kommanditistin (auch „geschäftsführendeKommanditistin“) und3. Herr Ricardo Neumann, geschäftsansässig EnglischePlanke 2, 20459 Hamburg als Kommanditist (auch „geschäftsführenderKommanditist“)-nachfolgend werden die <strong>INP</strong> Management GmbH undHerr Ricardo Neumann zusammen auch als „geschäftsführendeKommanditisten“ bezeichnet-Und4. der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburgunter der Nummer HR B 96570 eingetragenenCURATIS Treuhandgesellschaft mbH,mit Sitz in Hamburg, vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigtenGeschäftsführer, Herrn StephanGautier, geschäftsansässig Englische Planke 2, 20459Hamburg, als Kommanditistin („Treuhandkommanditistin“)-nachfolgend gemeinsam auch „Gründungsgesellschafter“genannt -wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen.Gesellschaftsvertrag der <strong>8.</strong><strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong><strong>Isernhagen</strong> GmbH &Co. KG- nachfolgend auch „Gesellschaft“genannt -InhaltsverzeichnisArtikel IGrundlegende Bestimmungen§ 1 Firma, Sitz§ 2 Gegenstand des Unternehmens§ 3 Beginn, Dauer, GeschäftsjahrArtikel II Gesellschafter, Kapitalausstattung§ 4 Festkapital, Gesellschafter, Kapitalanteile§ 5 Erhöhung des Festkapitals durch Aufnahmeweiterer Kommanditisten§ 6 Erhöhung des Festkapitals der Treuhandkommanditistin,Rechte der TreugeberArtikel III Geschäftsführung und Vertretung§ 7 Geschäftsführungsbefugnis§ 8 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte§ 9 Vertretungsbefugnis, Haftungsumfang§ 10 Vergütungen und Aufwendungsersatzder geschäftsführenden Kommanditistin undder persönlich haftenden GesellschafterinArtikelIV Beirat§ 11 Bestellung, Abberufung, Amtszeit,Weisungen, Haftung§ 12 Aufgaben und Rechte§ 13 Innere Ordnung§ 14 Vergütung, Auslagen§ 15 Aktienrechtliche VorschriftenArtikel V Gesellschafterbeschlüsse und -versammlungen§ 16 Gesellschafterbeschlüsse§ 17 GesellschafterversammlungenArtikel VI Gesellschafterkonten, Jahresabschluss, Ergebnisverteilungund Entnahmen§ 18 Gesellschafterkonten§ 19 Jahresabschluss§ 20 Ergebnisverteilung§ 21 Entnahmen, Ausschüttungen, Leistungvon ausstehenden Einlagen, Verlustausgleich§ 22 Informations-und Auskunftsrechte derKommanditisten und TreugeberVERTRÄGE 95


Artikel VII Gesellschafterwechsel§ 23 Übertragung von Kommanditanteilen/bzw. Treugeberwechsel§ 24 Aufnahme weiterer Kommanditisten§ 25 Tod eines Kommanditisten§ 26 Kündigung, Sonderkündigungsrechtbei wirtschaftlicher Not§ 27 Ausscheiden von Gesellschaftern inbesonderen Fällen§ 28 Fortführung der Gesellschaft, AbfindungArtikel VIII Änderung des Gesellschaftsvertrages, Liquidation§ 29 Änderung des Gesellschaftsvertrages§ 30 LiquidationArtikel IX Schlussbestimmungen§ 31 Wettbewerbsverbot§ 32 Mitteilungen der Gesellschaft, Sonderwerbungskosten§ 33 Haftung, Freistellung§ 34 Salvatorische Klausel§ 35 Kosten des Vertrages§ 36 Anwendbares Recht, Gerichtsstand,SchlichtungsklauselI. Grundlegende Bestimmungen§ 1Firma, Sitz1. Die Firma der Gesellschaft lautet: <strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong><strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong> GmbH & Co. KG.2. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.§ 2Gegenstand des Unternehmens1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, dasHalten und Verwalten sowie im Einzelfall die Veräußerungvon vermögensverwaltenden Beteiligungen, die imInland langfristig Immobilien vermieten, insbesonderean der Grundstücksverwaltungsgesellschaft <strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH & Co. KG (nachfolgend Objektgesellschaftgenannt).2. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt,die unmittelbar oder mittelbar den Gegenstand des Unternehmensfördern. Sie kann zu diesem Zweck auchandere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichemGegenstand im In-und Ausland gründen, erwerbenoder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darfZweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im InundAusland errichten Eine Beteiligung an anderen Gesellschaftendarf nur erfolgen, wenn aus diesen Beteiligungenkeine gewerblichen Einkünfte erzielt werden.§ 3Beginn, Dauer, Geschäftsjahr1. Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit gegründet.2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.II. Gesellschafter, Kapitalausstattung§ 4Festkapital, Gesellschafter, Kapitalanteile1. Das Festkapital der Gesellschaft beträgt € 1.600. Esist vorgesehen, das Festkapital um bis zu € 6.225.000auf bis zu € 6.226.600 zu erhöhen.2. An der Gesellschaft sind beteiligt:a) als persönlich haftende Gesellschafterin die <strong>INP</strong> 16.Verwaltungsgesellschaft mbH. Sie leistet keine Kapitaleinlageund ist am Vermögen der Gesellschaft nichtbeteiligt. Die persönlich haftende Gesellschafterinnimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nichtteil.b) als geschäftsführende Kommanditistin die <strong>INP</strong> ManagementGmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von€ 1.000.c) als weiteren geschäftsführenden KommanditistenHerrn Ricardo Neumann mit einer Kapitaleinlage inHöhe von € 100.d) als Treuhandkommanditistin die CURATIS TreuhandgesellschaftmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhevon € 500. Die Treuhandkommanditistin hält diese Kapitaleinlageim eigenen Namen und auf eigene Rechnung.3. Die geschäftsführenden Kommanditisten sind ohneZustimmung der übrigen Gesellschafter berechtigt undbevollmächtigt, das Festkapital der Gesellschaft auf biszu insgesamt € 6.226.600 wie folgt zu erhöhen:a) Zustimmung zur Erhöhung der Kapitaleinlage derTreuhandkommanditistin (§ 6) und/oder durchb) Aufnahme weiterer Kommanditisten (§ 5).4. Die in das Handelsregister einzutragende Hafteinlagefür die Treuhandkommanditistin, soweit sie ihre Kapitaleinlagegemäß Ziff. 3 lit. a) erhöht sowie für jedengemäß Ziff. 3 lit. b) neu eintretenden Kommanditistenbeträgt 10 % der Kommanditeinlage. Die im Handelsregistereingetragene Hafteinlage der geschäftsführendenKommanditisten sowie der Treuhandkommanditistin,soweit sie ihre Kapitaleinlage im eigenen Namen undauf eigene Rechnung hält, beträgt jeweils 100 % ihrerKapitaleinlage.§ 5Erhöhung des Festkapitals durchAufnahme weiterer Kommanditisten,Haftungsbeschränkung1. Die geschäftsführenden Kommanditisten sind diezur Geschäftsführung berufenen Kommanditisten. Siesind berechtigt, mit Wirkung für alle Gesellschafter undohne das Erfordernis der Zustimmung der übrigen Gesellschafterweitere Kommanditisten in die Gesellschaftaufzunehmen. Die Aufnahme weiterer Kommanditistenerfolgt im Innenverhältnis durch Unterzeichnungder Beitrittserklärung und durch die Annahme des Beitrittsdurch eine geschäftsführende Kommanditistin.Die geschäftsführenden Kommanditisten werden dieBeitrittserklärung eines Kommanditisten grundsätzlich96 VERTRÄGE


erst nach Erteilung einer Handelsregistervollmacht,welche den Anforderungen gemäß Ziff. 4 entspricht,annehmen.Im Außenverhältnis wird der Beitritt eines Kommanditistenwirksam mit Eintragung im Handelsregister. Biszur Eintragung im Handelsregister sind die Kommanditistenim Innenverhältnis als atypisch stille Gesellschaftermit den gleichen Rechten und Pflichten wie einKommanditist an der Gesellschaft beteiligt.2. Die weiteren Kommanditisten zeichnen eine Einlage,die aus einer Kapitaleinlage und einem Agio (Aufgeld)in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage besteht. Die Kapitaleinlagesowie das Agio werden zwei Wochen nachAbsendung der Mitteilung der Annahme der Beitrittserklärungfällig. Die Regelung in Ziffer 4 lässt die Fälligkeitzur fristgerechten Einzahlung der Kapitaleinlageund des Agios unberührt.Einzahlungen erfolgen durch vorbehaltlose, spesenfreieBanküberweisung auf das in der Mitteilung über dieAufnahme als Kommanditist angegebene Bankkontoder Gesellschaft.3. Die Kapitaleinlage muss grundsätzlich mindestens €10.000 betragen und durch 1.000 ganzzahlig teilbar sein.4. Sofern die geschäftsführenden Kommanditisten dieAnnahme der Beitrittserklärung eines weiteren Kommanditistenbereits vor Erteilung einer Handelsregistervollmachterklärt haben, steht die Aufnahme desKommanditisten unter der aufschiebenden Bedingungder Erteilung einer unwiderruflichen und über den Todhinaus gültigen, notariell beglaubigten Handelsregistervollmachtan die persönlich haftende Gesellschafterinoder die geschäftsführenden Kommanditisten unterBefreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB,die, vorbehaltlich eines ggf. erforderlichen Gesellschafterbeschlusseszu folgenden Anmeldungen berechtigt:a) Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, einschließlichdes Vollmachtgebers selbst,b) Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftendenGesellschaftern,c) Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitalsder Gesellschaft,d) Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaftsowie weiteren eintragungsfähigen gesellschaftsvertraglichenBestimmungen,e) Liquidation und Löschung der Gesellschaft.Die Handelsregistervollmacht ist den geschäftsführendenKommanditisten oder der persönlich haftenden Gesellschafterinspätestens binnen drei Wochen nach derAnnahme der Beitrittserklärung zuzusenden. Übersendetder weitere Kommanditist die Handelsregistervollmachtauch auf eine Mahnung der Gesellschaft nicht, istdie Gesellschaft berechtigt, die monatlichen Ausschüttungenan diesen Kommanditisten zurückzuhalten.Die Erteilung der Vollmacht erfolgt auf Kosten desweiteren Kommanditisten. Die Vollmacht ist auf Verlangender geschäftsführenden Kommanditisten oderder persönlich haftenden Gesellschafterin spätestensalle fünf Jahre zu erneuern. Diese Verpflichtung trifftauch die Rechtsnachfolger eines Kommanditisten.5. Leistet ein weiterer Kommanditist eine fällige Kapitaleinzahlungoder das vereinbarte Agio nicht rechtzeitig,kommt er ohne das Erfordernis einer Mahnungin Verzug, sofern ihm das Datum des Tages mitgeteiltworden ist, an dem die Annahme der Beitrittserklärungan ihn abgesendet wurde. Unbeschadet sonstigergesetzlicher oder gemäß diesem Vertrag vorgesehenerRechtsfolgen schuldet der säumige Kommanditist derGesellschaft für die Dauer des Verzuges Verzugszinsenin Höhe von 2 % p.a. über dem jeweils zum Verzugszeitpunktveröffentlichten Basiszinssatz der EuropäischenZentralbank gem. § 247 BGB. Die Gesellschaftist darüber hinaus berechtigt, den Ersatz weiterer Verzugsschädenvom Kommanditisten zu verlangen.Leistet ein Kommanditist auf eine nach Eintritt desVerzuges abgesandte schriftliche Zahlungsaufforderungmit Ausschlussandrohung durch die persönlich haftendeGesellschafterin oder die geschäftsführenden Kommanditisteninnerhalb einer Frist von sechs Wochennicht den rückständigen Betrag seiner Kapitaleinlagenebst aufgelaufenen Verzugszinsen und ggf. weitererVerzugsschäden, können die geschäftsführenden Kommanditistenoder die persönlich haftende Gesellschafterinden säumigen Kommanditisten durch schriftlicheMitteilung nach pflichtgemäßem Ermessen entwederaus der Gesellschaft ausschließen, ohne dass es hierzueines Gesellschafterbeschlusses gem. § 27 Abs. 2 bedarfoder seine Kommanditeinlage auf die geleistete Einlage(Kapitaleinlage zzgl. Agio) reduzieren.Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung oder spätestensmit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahreserklärt werden. Im Falle des Ausscheidens schuldet dieGesellschaft als Abfindung 90 % der geleisteten Einlage(Kapitaleinlage zzgl. Agio), höchstens jedoch denVerkehrswert des Gesellschaftsanteils. Die Abfindungreduziert sich um einen etwaigen weiter gehendenSchaden der Gesellschaft. Die Abfindung ist frühestensfällig, sobald feststeht, dass kein derartiger Schaden entsteht.Im Übrigen gilt für die Zahlung der Abfindung§ 28 entsprechend. Der ausscheidende Gesellschafterträgt die im Zusammenhang mit seinem Ausscheidenentstandenen Kosten.6. Die gesetzlichen Vorschriften über die beschränkteHaftung der Kommanditisten bleiben unberührt.7. Die Kommanditisten sind zu Nachschüssen nichtverpflichtet.§ 6Erhöhung des Festkapitals der Treuhandkommanditistin,Rechte der Treugeber,Haftungsbeschränkung1. Darüber hinaus ist die Treuhandkommanditistin berechtigt,ihre Kapitaleinlage im Interesse und für Rech-VERTRÄGE 97


nung von Treugebern nach Maßgabe der folgendenBestimmungen in einem oder in mehreren Schritten biszur Höhe von € 6.225.000 zu erhöhen:a) Die Treugeber zahlen eine Einlage, die sich zusammensetztaus dem Betrag, um den sich die Kapitaleinlageder Treuhandkommanditistin erhöhen soll (Treuhandeinlage)und einem Agio (Aufgeld) von 5 % dieserTreuhandeinlage;b) eine Treuhandeinlage der Treuhandkommanditistin,die sie für einen einzelnen Treugeber hält, muss grundsätzlichmindestens € 10.000 betragen und bei höherenEinlagen durch 1.000 ganzzahlig teilbar sein.2. Die Treugeber werden von der Treuhandkommanditistinbevollmächtigt, die Mitgliedschaftsrechte derTreuhandkommanditistin in der Gesellschaft insoweitselbst auszuüben, als die für sie treuhänderisch gehaltenenTreuhandeinlagen berührt sind. Die Gesellschaftund ihre Gesellschafter sind mit dieser Rechteausübungeinverstanden. Die Treugeber haben hiernach insbesonderedie Kontrollrechte nach § 166 HGB, dürfen anGesellschafterversammlungen der Gesellschaft direktteilnehmen und sind berechtigt, das Stimmrecht derTreuhandkommanditistin insoweit selbst auszuüben.3. Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, spätestenszwei Wochen vor einer Gesellschafterversammlungder Gesellschaft den geschäftsführenden Kommanditisteneine Liste der Treugeber zu übermitteln. Die Listehat Namen, Adressen, Geburtsdaten und Höhe derTreuhandeinlagen der Treugeber zu enthalten.4. Die Treugeber werden wirtschaftlich wie Kommanditistenbehandelt. Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertragesgelten entsprechend für die Treugeber.Der Umfang der von der Treuhandkommanditistin imRahmen von § 4 Ziff. 3 lit. a) vorzunehmende Kapitaleinlagebestimmt sich nach der Höhe der Treuhandeinlageder wirksam beigetretenen Treugeber. Die Treuhandeinlagesowie das Agio werden zwei Wochen nachAbsendung der Mitteilung der Annahme der Beitrittserklärungfällig. Die Aufnahme eines Treugebers sowiedas Verhältnis zwischen Treugeber und Treuhandkommanditistinbestimmen sich im Übrigen nach den Regelungendes Treuhandvertrages. Sämtliche Einzahlungenerfolgen durch vorbehaltlose, spesenfreie Banküberweisungauf das in der Beitrittserklärung genannte Kontoder Gesellschaft. Die Treuhandkommanditistin ist gegenüberder Gesellschaft zur Zahlung der Einlage nurverpflichtet, wenn und soweit sie Zahlungen von denjeweiligen Treugebern erhalten hat.5. Gerät ein Treugeber mit dem auf ihn entfallendenTeil einer fälligen Kapitaleinzahlung in Verzug, richtensich die Rechtsfolgen des § 5 Ziff. 5 bei Verzug unmittelbargegen den säumigen Treugeber.6. § 5 Abs. 6 dieses Vertrages gilt entsprechend für dieTreugeber.7. Es besteht keine Nachschusspflicht der Treuhandkommanditistinoder der Treugeber.III. Geschäftsführung und Vertretung§ 7Geschäftsführungsbefugnis1. Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sindneben der persönlich haftenden Gesellschafterin diegeschäftsführenden Kommanditisten berechtigt undverpflichtet.2. Zur Bestellung von Kommanditisten zu geschäftsführendenKommanditisten, zur Aufnahme geschäftsführenderKommanditisten in die Gesellschaft sowiefür den Entzug der Geschäftsführungsbefugnis vonKommanditisten ist die Gesellschafterversammlungeinzuberufen. Die Beschlüsse bedürfen der Zustimmungder persönlich haftenden Gesellschafterin.3. Jeder geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,das Amt mit dreimonatiger Frist zum Monatsende niederzulegen,jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, in dem einsonstiger Kommanditist die Geschäftsführung in derGesellschaft übernommen hat.4. Die Geschäftsführungsbefugnis endet mit dem Abschlussder Liquidation sowie beim Ausscheiden aus derGesellschaft.5. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,für die Gesellschaft Prokuristen zu bestellen undderen Bestellung zu widerrufen. Zur Bestellung vonProkuristen bedarf sie der Zustimmung eines der geschäftsführendenKommanditisten.6. Kommanditisten, die nicht zur Führung der Geschäftebefugt sind, haben bei der Vornahme folgenderHandlungen ein Widerspruchsrecht:a) Geschäfte, die nicht vom Gesellschaftszweck umfasstsind;b) Umbauten an Gebäuden mit einem Kostenaufwand,der 5 % der Anschaffungskosten des jeweiligen Anlageobjektesübersteigt, soweit nicht hierzu bereits einzustimmender Gesellschafterbeschluss vorliegt. Erhaltungsaufwendungensind hiervon nicht erfasst. Modernisierungsaufwendungen,die im Investitionsplan enthaltensind, sind von dem Widerspruchsrecht nicht erfasst.Im Falle des Widerspruchs eines Kommanditisten beschließtdie Gesellschafterversammlung über die Vornahmeder Handlung mit einfacher Mehrheit. Der widersprechendeKommanditist ist an diesen Beschlussgebunden. Im Übrigen ist das Widerspruchsrecht desKommanditisten nach § 164 HGB ausgeschlossen.§ 8Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte1. Die folgenden Handlungen dürfen die geschäftsführendenKommanditisten und die persönlich haftendeGesellschafterin vorbehaltlich der Regelungen in dernachstehenden Ziff. 2 sowie des § 16 des Gesellschaftsvertragesnur vornehmen, wenn die Gesellschafterversammlungzuvor zugestimmt hat:98 VERTRÄGE


a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstückenund grundstücksgleichen Rechten sowie vonTeilen hiervon, sofern die Geschäfte nicht bereits imInvestitionsplan der Gesellschaft vorgesehen sind;b) Stilllegung des Geschäftsbetriebes im Ganzen;c) Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen;Kündigung, Veräußerung und Belastung vonBeteiligungen;d) Abschluss, Änderung und Kündigung von Darlehensverträgenab einer Gesamthöhe von € 1 Mio.; dieProlongation bestehender Darlehen sind hiervon nichtbetroffen.e) Übernahme von Bürgschaften und Garantien, dieaußerhalb der Investitionsphase gegeben wurden;f) Wiederherstellung der Gebäude im Fall eines totalenoder teilweisen Untergangs sowie Freigabe von Versicherungszahlungenhierzu.2. Zu folgenden Handlungen und zum Abschluss derfolgenden Verträge, die im Investitionsplan der Gesellschaftunter Mittelverwendung vorgesehen sind,bedarf es nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlungund der zukünftig neuen Gesellschafter:a) Konzeptionsvertrag für die Erarbeitung der Fondskonzeptionund der Finanzierungsstruktur, für dieBeratung bei strategischen Entscheidungen und Finanzierungsfragenzu Beginn der Umsetzungsphase mit einerGesamtvergütung von € 109.000 inkl. gesetzlicherUmsatzsteuer;b) Geschäftsbesorgungsvertrag zur Unterstützungder Beitrittsverhandlungen und Neuaufnahme vonGesellschaftern zur Gesellschaft mit einer Vergütungin Höhe von € 109.000 inkl. Umsatzsteuer (Fondseinrichtung);c) Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle dereingezahlten Kapitaleinlagen sowie des Agios mit einerVergütung in Höhe von € 7.500 inkl. Umsatzsteuer;d) Vertrag zur Erstellung der steuerlichen Konzeptiondes Fonds und der steuerlichen Betreuung der Fondsgesellschaftfür das Investitionsjahr mit einer Vergütungin Höhe von € 31.000 inkl. Umsatzsteuer;e) Darlehensverträge für die Objektgesellschaft zurFinanzierung der Senioreneinrichtung, der Aufnahmevon Tilgungsstreckungsdarlehen zum Zwecke derVorfinanzierung des Disagios sowie die Aufnahme vonDarlehen zur Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals;f) Verträge zur Vermittlung von Darlehensmitteln zumZwecke der Finanzierung mit einer Vergütung von €216.000 inkl. eventuell anfallender Umsatzsteuer;g) Kapitalbeschaffungsverträge mit Unternehmen miteiner Vergütung von € 467.000 inkl. eventuell anfallenderUmsatzsteuer, die selbst oder durch Dritte Kommanditistenoder Treugeber zur Erhöhung des Festkapitalsder Gesellschaft auf € 6.225.000 akquirieren;h) Objektmanagementvertrag mit einer Vergütung inHöhe von € 21.000 inkl. Umsatzsteuer zur Begutachtungder Bausubstanz und sich hieraus eventuell ergebenderObjektbetreuungsleistungen;i) Dienstverträge zur Fondsverwaltung mit einer jährlichenVergütung von € 12.000, einen Objektbetreuungsvertragmit einer Vergütung von € 5.000 sowie derSteuerberatung mit einer Vergütung von € 4.500 jeweilsinkl. Umsatzsteuer, zzgl. der Genehmigung angemesseneSteigerungen zu vereinbaren;j) Vertrag über eine Platzierungsgarantie mit einer Vergütungvon € 109.000 inkl. eventuell anfallender Umsatzsteuersowie der Änderung der in der Platzierungsgarantievereinbarten Fristen.Diese Verträge dürfen auch mit Gesellschaftern oder mitdiesen verbundenen Unternehmen geschlossen werden.§ 9Vertretungsbefugnis, Haftungsumfang1. Die Gesellschaft wird von der persönlich haftendenGesellschafterin und von den geschäftsführenden Kommanditistenvertreten, denen hiermit rechtsgeschäftlicheVertretungsmacht eingeräumt wird. Die persönlichhaftende Gesellschafterin sowie die geschäftsführendenKommanditisten sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.Die persönlich haftende Gesellschafterin und diegeschäftsführenden Kommanditisten sind jeweils vonden Beschränkungen des § 181 BGB befreit.2. Die Prokuristen können die Gesellschaft nach Maßgabeder ihnen erteilten Prokura vertreten.3. Die geschäftsführenden Kommanditisten und diepersönlich haftende Gesellschafterin werden bevollmächtigt,Verträge mit neuen Kommanditisten über derenAufnahme in die Gesellschaft abzuschließen.4. Die persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführendenKommanditisten sowie ihre jeweiligen Beauftragtenhandeln jeweils mit der Sorgfalt eines ordentlichenKaufmanns. Sie haften der Gesellschaft und denGesellschaftern gegenüber nur für Schäden, die durch ihrbzw. das ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstanden sind.Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften diepersönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführendenKommanditisten sowie ihre jeweiligen Beauftragtenauch bei einer fahrlässigen Verursachung, jedoch nurfür den typischerweise vorhersehbaren Schaden.§ 10Vergütung und Aufwendungsersatz dergeschäftsführenden Kommanditistin, derpersönlich haftenden Gesellschafterin1. Der persönlich haftenden Gesellschafterin steht alsAusgleich für die Übernahme der persönlichen Haftungeine jährliche Vergütung von € 2.500 inkl. eventuell anfallenderUmsatzsteuer zu.2. Der geschäftsführenden Kommanditisten und diepersönlich haftende Gesellschafterin können von derGesellschaft für ihre sämtlichen Ausgaben und Aufwendungenfür die Geschäftsführung Erstattung verlangen,sobald die Ausgaben und Aufwendungen entstehen undhierüber schriftlich abgerechnet wurden.3. Die vorgenannten Vergütungen und der vorgenannteAufwendungsersatz sind im Verhältnis der Gesellschafteruntereinander als Aufwand zu behandeln.VERTRÄGE 99


4. Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie diegeschäftsführenden Kommanditisten sind bevollmächtigt,Verträge abzuschließen, die die vorgenannten Vergütungenregeln.5. Die vorgenannten Vergütungen stehen den Vertragspartnernin Rumpfwirtschaftsjahren anteilig zu.IV. Beirat§ 11Bestellung, Abberufung, Amtszeit, Weisungen,Haftung1. Bei der Gesellschaft kann durch Gesellschafterbeschlussein Beirat gebildet werden. Der Beirat erhält Informationenüber alle relevanten Geschäftsvorfälle unddie wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft. Fürden Beirat gelten dann die nachstehenden Regelungen(§§ 11-15):2. Der Beirat besteht aus bis zu drei Mitgliedern. Die geschäftsführendenKommanditisten entsenden ein Mitglied.Das zweite und dritte Mitglied wird von der Gesellschafterversammlunggewählt. Als Beiratsmitgliedersind die Personen gewählt, die von den Gesellschafternvorgeschlagen werden und nach einer Abstimmung diemeisten Erst-bzw. Zweitstimmen auf sich vereinen können.Für jedes Mitglied kann ein Ersatzmitglied bestelltwerden, das sofort für die restliche Amtszeit des Mitgliedseintritt, wenn ein Mitglied des Beirats ausscheidet.Die Abberufung einzelner Beiratsmitglieder kann jederzeitin gleicher Weise durch diejenigen erfolgen, die dieBeiratsmitglieder entsendet bzw. gewählt haben.3. Die ordentliche Amtszeit eines Mitgliedes des Beiratsdauert bis zur Beendigung der ordentlichen Gesellschafterversammlung,in der über die Entlastung für dasvierte Geschäftsjahr nach dessen Bestellung beschlossenwird. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem dieBestellung erfolgt, nicht mitgerechnet.4. Jedes Mitglied des Beirats ist berechtigt, das Amt durchschriftliche Erklärung gegenüber der persönlich haftendenGesellschafterin und den geschäftsführenden Kommanditistenmit dreimonatiger Frist niederzulegen. DerBeirat bleibt bis zur Wahl eines neuen Beiratsmitgliedes inder nächsten Gesellschafterversammlung handlungsfähig.5. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklichetwas anderes bestimmt ist, sind die Mitglieder desBeirats nicht an Weisungen gebunden. Sie haben ihreEntscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen zutreffen.6. Die Mitglieder des Beirates haften gegenüber der Gesellschaftund den Gesellschaftern nur für Vorsatz undgrobe Fahrlässigkeit.7. Personen, die in einem Konkurrenzverhältnis zu denGründungsgesellschaftern stehen oder für ein Unternehmentätig sind, das mit der Gesellschaft oder denGründungsgesellschaftern im Wettbewerb steht, könnennicht Mitglieder des Beirats werden.§ 12Aufgaben und Rechte1. Der Beirat hat die geschäftsführenden Kommanditistenund die persönlich haftende Gesellschafterin inwesentlichen Angelegenheiten der Geschäftsführungzu beraten und bei Meinungsverschiedenheiten unterihnen auf einen sachgerechten Ausgleich hinzuwirken.2. Der Beirat kann Einsicht nehmen in sämtliche Aktenund laufende Geschäftsvorfälle, sofern dies nichtdie Geschäftsführung der Gesellschaft beeinträchtigt.Sämtliche Kenntnisse, die der Beirat über die Gesellschaftund die Gesellschafter erlangt, sind vertraulichzu behandeln. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung giltauch über die Beendigung des Beiratsmandats hinaus.3. Der Beirat ist berechtigt zu verlangen, dass eine außerordentlicheGesellschafterversammlung einberufenwird (vgl. § 17 Ziffer 2), soweit wesentliche Belange derGesellschaft betroffen sind.§ 13Innere Ordnung1. Der Beirat wählt zu Beginn seiner Amtszeit einenVorsitzenden und dessen Stellvertreter.2. Der Stellvertreter hat die Aufgaben und Rechte desVorsitzenden, wenn dieser verhindert ist.3. Beiratssitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen.Die geschäftsführenden Kommanditisten, diepersönlich haftende Gesellschafterin, die Treuhandkommanditistinund jedes Mitglied des Beirats können unterAngabe des Zwecks und der Gründe die Einberufungeiner Beiratssitzung verlangen. Der Beirat soll in der Regelzweimal im Kalenderjahr einberufen werden. Die geschäftsführendenKommanditisten, die persönlich haftendeGesellschafterin und die Treuhandkommanditistinhaben auf jeder Beiratssitzung Anwesenheitsrecht undsind mit gleicher Frist wie die Beiratsmitglieder zu laden.4. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seinerMitglieder anwesend ist. Abwesende Beiratsmitgliederkönnen dadurch an der Beschlussfassung teilnehmen,dass sie schriftliche Stimmabgaben überreichenlassen.5. Schriftliche, fernschriftliche, telegrafische und fernmündlicheBeschlussfassungen sind zulässig, wenn keinMitglied des Beirats diesem Verfahren widerspricht.6. Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheitseiner Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimmedes Vorsitzenden den Ausschlag.7. Der Vorsitzende vertritt den Beirat bei der Abgabeund Entgegennahme von Erklärungen.100 VERTRÄGE


<strong>8.</strong> Über Sitzungen des Beirats sowie über die nicht inSitzungen gefassten Beiratsbeschlüsse sind Niederschriftenanzufertigen, die der Vorsitzende zu unterzeichnenhat.9. Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.§ 14Vergütung, Auslagen1. Der Beirat erhält eine jährliche Vergütung von €300 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Über Erhöhungendieser Vergütung beschließt die Gesellschafterversammlung.Die Vergütung wird mit bis zu € 300 aus derFondsmanagementgebühr geleistet.2. Die Beiratsmitglieder können von der Gesellschaftsämtliche angemessenen Ausgaben und Aufwendungenim Zusammenhang mit ihrer Beiratstätigkeit gegenNachweis erstattet verlangen, sobald diese Ausgabenund Aufwendungen entstehen.§ 15Aktienrechtliche VorschriftenSoweit das Gesetz und/oder dieser Gesellschaftsvertragnicht zwingend etwas anderes bestimmen, findendie aktienrechtlichen Vorschriften auf den Beirat derGesellschaft keine Anwendung.V. Gesellschafterbeschlüsse und -versammlungen§ 16Gesellschafterbeschlüsse1. Die von den Gesellschaftern in Angelegenheitender Gesellschaft zu treffenden Entscheidungen erfolgendurch Beschlussfassung. Beschlüsse werden nachpflichtgemäßem Ermessen der persönlich haftendenGesellschafterin oder der geschäftsführenden Kommanditistenentweder im Umlaufverfahren oder in Präsenzversammlungengefasst. Der Beschlussfassung derGesellschafter unterliegen:a) die Feststellung des Jahresabschlusses;b) die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin,der geschäftsführenden Kommanditisten und derMitglieder des Beirats;c) die Bestellung von Kommanditisten zu geschäftsführendenKommanditisten, die Aufnahme geschäftsführenderKommanditisten in die Gesellschaft und derEntzug der Geschäftsführungsbefugnis von Kommanditistenvorbehaltlich der Regelung gem. § 7 Abs. 2;d) die Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesonderedie Aufnahme weiterer Kommanditisten in dieGesellschaft, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist(§ 4 Abs. 3);e) die Auflösung der Gesellschaft;f) die Beschlussfassung über Entnahmen (Ausschüttungen)und Zuführungen zur Rücklage; soweit keinanderweitiger Gesellschafterbeschluss gefasst wird, istim Folgemonat des Beitritts des neuen Kommanditisteneine anfängliche Ausschüttung von 6,5 % p.a. aufdie gezeichnete und eingezahlte Kapitaleinlage (ohneAgio) vorgesehen. Soweit ein Gesellschafterbeschlussüber die Höhe der Ausschüttung gefasst wird, gilt dieserbis zu einer anderweitigen Beschlussfassung auch inden Folgejahren. Die Ausschüttungen sollen in monatlichenTeilbeträgen erfolgen, erstmalig im Folgemonatdes Beitritts;g) sonstige Entscheidungen, die dieser Gesellschaftsvertragder Entscheidung der Gesellschafter unterstellt;h) die Veräußerung von Grundstücken der Objektgesellschaftsowie eine Veräußerung der Beteiligung ander Objektgesellschaft.2. Abgestimmt wird nach der Höhe der gezeichnetenKapitaleinlage. Je volle € 500 der Kapitaleinlage (ohneAgio) gewähren eine Stimme. Enthaltungen werden beiden Abstimmungen nicht mitgezählt.3. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag oder durchzwingende gesetzliche Bestimmungen nicht ausdrücklichetwas anderes bestimmt ist, werden Gesellschafterbeschlüssemit der einfachen Mehrheit deranwesenden Stimmen (einfache Mehrheit) gefasst.Anwesend in diesem Zusammenhang bedeutet (a) beiGesellschafterversammlungen die Teilnahme in Persondes Gesellschafters oder durch seinen Vertreter an derGesellschafterversammlung oder (b) bei Beschlussfassungenim Umlaufverfahren die wirksame Stimmabgabe.Stimmenthaltungen, ungültige Stimmen sowie nichtrechtzeitig abgegebene Stimmen zählen bei der Berechnungdes Abstimmungsergebnisses nicht mit.4. Einer Mehrheit von drei Viertel der anwesendenStimmen (Dreiviertelmehrheit) und der Zustimmungder geschäftsführenden Kommanditistin bedürfen dieBeschlüsse in den in Ziffer 1 lit. d), e), f) und h) genanntenAngelegenheiten.5. Die Gesellschafter sind auch in eigenen Angelegenheitenstimmberechtigt, es sei denn, dass es sich um ihreEntlastung oder um ihre Befreiung von einer Verbindlichkeitoder um die Entziehung eines ihnen zustehendenRechtes oder den Ausschluss aus der Gesellschaftaus wichtigem Grund handelt.6. Die Treuhandkommanditistin kann das Stimmrechtfür Treuhandeinlagen, die sie im Interesse und für Rechnungder Treugeber hält, gesondert ausüben.7. Gesellschafterbeschlüsse können nur binnen einerAusschlussfrist von zwei Monaten nach Absendung desErgebnisses der Beschlussfassung durch gerichtlicheKlageerhebung angefochten werden. Nach Ablauf derFrist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<strong>8.</strong> Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel imschriftlichen Umlaufverfahren gefasst.9. Die Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahrenerfolgt nach ordnungsgemäßer Versendung derBeschlussfassungsunterlagen durch Stimmabgabe perschriftlicher Urkunde, Telefax oder per E-Mail. DieVERTRÄGE 101


Stimmabgabe des Gesellschafters muss der geschäftsführendenKommanditisten oder der persönlich haftendenGesellschafterin zugehen. Die geschäftsführendenKommanditisten oder die persönlich haftende Gesellschafterinbestimmen den letzten Abstimmungstag andem die Stimmenabgabe zugegangen sein muß, dernicht vor Ablauf von vier Wochen nach Absendungder Beschlussfassungsunterlagen an die Gesellschafterliegen darf.10. Die Versendung der Beschlussfassungsunterlagenist ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie an die von demGesellschafter zuletzt der Gesellschaft in Textformgenannte Adresse gerichtet wurde. Ist der Aufenthalteines Gesellschafters unbekannt oder können ihm ausanderen Gründen die Beschlussfassungsunterlagennicht zugestellt werden, so ruht sein Stimmrecht bis zurBeseitigung dieses Zustandes. Die Aufforderung zurBeschlussfassung hat sämtliche Abstimmungspunkte,die Mitteilung des genauen Verfahrens, die Angabe desletzten Abstimmungstages und die Zahl der Stimmendes Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeitim Umlaufverfahren ist gegeben, wenn die vorstehendbeschriebenen Formalien gewahrt worden sind.11. Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingangder erforderlichen Stimmen bei den geschäftsführendenKommanditisten oder der persönlich haftenden Gesellschafterinmit Ablauf des letzten Abstimmungstageswirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist der Zugangmaßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnisder Beschlussfassung von den geschäftsführendenKommanditisten schriftlich mitgeteilt, ohne dass diesesWirksamkeitsvoraussetzung ist.12. Gesellschafter, die zusammen Gesellschaftsanteilein Höhe von mindestens 10 % des Kommanditkapitalshalten, können bei Vorliegen eines wichtigen Grundesunter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunkteseine außerordentliche Beschlussfassungder Gesellschafter von den geschäftsführenden Kommanditistenverlangen. Diese führen die außerordentlicheBeschlussfassung im Umlaufverfahren durch. BeiEilbedürftigkeit können sie die Frist zur Abgabe derStimmen auf 10 Tage ab Versendung der Beschlussfassungsunterlagenverkürzen.§ 17Gesellschafterversammlungen1. Spätestens im Kalenderjahr nach Ablauf des erstenvollen Geschäftsjahres findet eine ordentliche Gesellschafterversammlungstatt. Die ordentliche Gesellschafterversammlungsoll in der Regel im Rahmeneines schriftlichen Umlaufverfahrens durchgeführtwerden. In der Gesellschafterversammlung ist insbesondereder Jahresabschluss zu erläutern und festzustellen,über die Entlastung der persönlich haftendenGesellschafterin, der geschäftsführenden Kommanditistenund der Mitglieder des Beirats zu entscheidenund über den Geschäftsgang des laufenden Geschäftsjahreszu berichten2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sindeinzuberufen, wenn es den geschäftsführenden Gesellschafternim Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheintoder wenn ein Beirat die Einberufung einer außerordentlichenGesellschafterversammlung verlangt,soweit wesentliche Belange der Gesellschaft betroffensind.3. Die Gesellschafterversammlungen finden an einemvon einem der geschäftsführenden Kommanditistenoder persönlich haftenden Gesellschafterin zu bestimmendenOrt, in der Regel am Sitz der Gesellschaft oderam Sitz der Treuhandkommanditistin statt.4. Die Gesellschafterversammlungen werden grundsätzlichdurch einen Vertreter der Geschäftsführunggeleitet.5. Die Einberufung hat unter Wahrung einer Frist vonmindestens drei Wochen schriftlich zu erfolgen. DieFrist verkürzt sich bei der Einberufung außerordentlicherGesellschafterversammlungen auf zwei Wochen.Die Tagesordnung ist bei der Einberufung anzugeben.Für den Beginn der Frist ist das Datum des Poststempelsmaßgeblich. Bei Eilbedürftigkeit kann die Frist auf10 Tage verkürzt werden. Die Einberufung ist ordnungsgemäß,wenn sie an die von dem Gesellschafterzuletzt schriftlich genannte Adresse gesandt wurde.Wird die Gesellschafterversammlung im Rahmen einesschriftlichen Umlaufverfahrens abgehalten, gelten § 16Abs. 9 bis 11 entsprechend. In Eilfällen ist die persönlichhaftende Gesellschafterin oder ein geschäftsführenderKommanditist berechtigt, die in § 16 Abs. 1 c)genannten Maßnahmen ohne vorherigen Gesellschafterbeschlussselbst vorzunehmen und verpflichtet,nachträglich eine Beschlussfassung der Gesellschafterhierüber unverzüglich herbeizuführen.6. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,wenn die geschäftsführenden Kommanditisten sowiedie Treuhandkommanditistin und mindestens 10 %der Stimmrechte der übrigen Gesellschafter anwesendbzw. vertreten sind. Kommt eine beschlussfähige Gesellschafterversammlungnicht zustande, so ist aufVerlangen eines Gesellschafters binnen 14 Tagen eineneue Gesellschafterversammlung mit derselben Tagesordnungeinzuberufen, die ohne Rücksicht auf dieHöhe der anwesenden bzw. vertretenen Stimmrechteder übrigen Gesellschafter beschlussfähig ist, sofern inder Einladung hierauf hingewiesen wurde.7. Jeder Treugeber hat das Recht, persönlich an Gesellschafterversammlungenteilzunehmen und in Bezug aufdie treuhänderisch für ihn gehaltene Treuhandeinlageim Namen der Treuhandkommanditistin abzustimmen.<strong>8.</strong> Jeder Kommanditist/Treugeber kann sich bei derGesellschafterversammlung nur durch einen anderenKommanditisten/Treugeber, seinen Ehegatten odereingetragenen Lebenspartner, einen Testamentsvollstreckeroder seinen Generalbevollmächtigten ver-102 VERTRÄGE


treten lassen. Eine entsprechende (Unter-)Vollmachtbedarf der Schriftform und ist vor Beginn der Gesellschafterversammlungdem Versammlungsleiter auszuhändigen.9. Über jede Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen,die der Versammlungsleiter zu unterzeichnenhat. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag derVersammlung, die Teilnehmer, die Gegenstände derTagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungund die Beschlüsse der Gesellschafter anzugeben.Jedem Gesellschafter ist innerhalb von vier Wochennach der Versammlung eine Abschrift der Niederschriftzuzusenden. Gleiches gilt für nicht in Versammlungengefasste Gesellschafterbeschlüsse, ohne dass dies Wirksamkeitsvoraussetzungist.10. Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlungund für eine eventuelle Vertretungträgt jeder Treugeber/ Kommanditist selbst.11. Für den Fall, dass ein Treugeber weder persönlichnoch im Wege der (Unter-)Bevollmächtigung an derGesellschafterversammlung teilnimmt, nimmt die Treuhandkommanditistindessen Rechte in der Gesellschafterversammlunggemäß dem Treuhandvertrag wahr. JederKommanditist/ Treugeber hat die Möglichkeit, derTreuhandkommanditistin für die AbstimmungspunkteWeisungen zu erteilen. Die Treuhandkommanditistinübt die Stimmrechte unter Berücksichtigung der Weisungender Treugeber aus.VI. Gesellschafterkonten, Jahresabschluss,Ergebnisverteilung und Entnahmen§ 18Gesellschafterkonten1. Für die persönlich haftende Gesellschafterin und diegeschäftsführenden Kommanditisten werden Verrechnungskontengeführt, auf denen alle sie betreffendenGutschriften und Belastungen gebucht werden. DieKonten sind unverzinslich.2. Für jeden Kommanditisten werden ein Kapitalkonto,ein Kapitalrücklagekonto, ein Entnahmekonto, einlaufendes Konto und ein Verlustvortragskonto geführt.Für alle Kommanditisten gemeinsam wird außerdemein Rücklagekonto geführt.3. Auf dem Kapitalkonto werden die Kapitaleinlagender Kommanditisten gebucht. Das Konto ist fest undunverzinslich.4. Auf dem Kapitalrücklagekonto wird das jeweiligeAgio gebucht. Das Konto ist fest und unverzinslich.5. Auf dem Entnahmekonto werden gebucht:a) die Beträge, die von den Kommanditisten entnommenwerden;b) die Anteile der Kommanditisten am verteilungsfähigenGewinn (§ 20), sofern das Verlustvortragskontoausgeglichen ist.Das Entnahmekonto ist mit dem Kapitalkonto fest verbundenund keines gesonderten Rechtsübergangs fähig.Das Konto ist unverzinslich.6. Auf dem laufenden Konto werden alle mit dem Gesellschaftsverhältniszusammenhängenden Gutschriftenund Belastungen eines Kommanditisten gebucht, dienicht auf einem der anderen Gesellschafterkonten zubuchen sind. Das Konto ist unverzinslich.7. Auf dem Verlustvortragskonto werden die Verlustanteileder Gesellschafter gebucht (§ 20) sowie die Anteileder Kommanditisten am verteilungsfähigen Gewinn,sofern das Verlustvortragskonto nicht ausgeglichen ist.Das Konto ist als Kapitalgegenkonto mit dem Kapitalkontofest verbunden und keines gesonderten Rechtsübergangsfähig. Es ist unverzinslich.<strong>8.</strong> Auf dem gemeinsamen Rücklagekonto sind diejenigenBeträge gutzuschreiben, die auf Grund einer rechtlichenBestimmung oder auf Grund eines Gesellschafterbeschlussesder Rücklage zuzuführen sind. An derRücklage sind die Kommanditisten stets im Verhältnisihrer Kapitaleinlagen beteiligt. Die Rücklage darf nurunter Berücksichtigung der bisherigen Beteiligungsverhältnissezur Erhöhung der Einlagen sowie zum Verlustausgleichverwendet werden. Das Rücklagekonto istunverzinslich.9. Für jeden Treugeber werden entsprechende Kontenals Unterkonten von den Konten der Treuhandkommanditistingeführt.§ 19Jahresabschluss1. Der Jahresabschluss für ein abgelaufenes Geschäftsjahrist innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen.Der Jahresabschluss ist von den persönlich haftendenGesellschafterin oder den geschäftsführenden Kommanditistenzu unterzeichnen.2. Der Jahresabschluss ist in angemessener Frist vor derBeschlussfassung über dessen Feststellung den Gesellschafternzur Einsicht bereit zu halten.3. Einwendungen gegen den festgestellten Jahresabschlusskönnen nur innerhalb von zwei Monaten nachdessen Feststellung schriftlich gegenüber der Gesellschaftgeltend gemacht werden.§ 20Ergebnisverteilung1. Gewinn und Verlust sowie die steuerlichen Ergebnissewerden, soweit sich nicht aus den nachfolgendenZiff. 2 und 3 Abweichungen ergeben, auf alle Kommanditisten/Treugeberim Verhältnis ihrer gezeichnetenund eingezahlten Kapitaleinlagen zum Ende desjeweiligen Geschäftsjahres verteilt.VERTRÄGE 103


2. Die Gründungsgesellschafter nehmen nur in Höheihrer gezeichneten und eingezahlten Gesellschaftereinlagenteil. Der Anspruch auf Beteiligung am Reinvermögenund Liquidationsergebnis bleiben hiervonunberührt.3. Bis zur Platzierung des neu einzuwerbenden Kommanditkapitalsgem. § 4 Ziff. 1 steht der Gewinn undVerlust sowie die steuerlichen Ergebnisse, die in diesemZeitraum entstanden sind, vorbehaltlich der nachfolgendenRegelungen in Ziff. 4, allein der <strong>INP</strong> ManagementGmbH zu. Unter Platzierung ist der Beitritt unddie Einzahlung der Pflichteinlagen der einzuwerbendenneuen Gesellschafter/Treugeber mit einem Gesamtkommanditkapitalvon € 6.225.000 zu verstehen.4. Abweichend von den vorstehenden grundsätzlichenRegelungen zur handelsrechtlichen und steuerrechtlichenErgebnisverteilung vor der Platzierung sind ausschließlichden neuen Kommanditisten/Treugebernfolgende Ergebnispositionen vorab zuzuweisen:a) während der Platzierung als Vorabvergütung einBetrag in Höhe von 6,5 % p.a. ihrer gezeichneten undeingezahlten Kapitaleinlagen (ohne Agio), anteilig jevollem Kalendermonat nach vollständiger Einzahlungder Kapitaleinlage zzgl. Agio.b) die nicht aktivierungsfähigen Kosten des Investitionsplaneszuzüglich der Gebühren für die Bank, Notarund Gericht, etc.Die Kosten werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigenin der Weise verteilt, dass sämtliche Gesellschafteram Ende der Platzierung in der Summe im gleichenVerhältnis entsprechend ihrer eingezahlten Kommanditeinlagenbelastet sind (Gleichstellungsabrede).5. Die Gewinnverteilung an die Kommanditisten undTreugeber hat unter Berücksichtigung der vorab an die<strong>INP</strong> Management GmbH zu leistende Zahlung gemäߧ 30 Abs. 5 dieses Vertrages zu erfolgen.§ 21Entnahmen, Ausschüttungen, Leistungvon ausstehenden Einlagen, Verlustausgleich1. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann dasGuthaben auf ihrem Verrechnungskonto jederzeit entnehmen.2. Die geschäftsführenden Kommanditisten können dasGuthaben auf ihrem Verrechnungskonto entnehmen.Darüber hinaus ist sie berechtigt, Vorabentnahmen inHöhe ihres voraussichtlichen Anteils am verteilungsfähigenGewinn des laufenden Jahres zu tätigen.3. Die Kommanditisten/Treugeber erhalten anfänglichAusschüttungen von 6,5 % p.a. ihrer gezeichneten undeingezahlten Kapitaleinlagen. Diese Ausschüttungenerfolgen pro rata temporis, d.h. pro vollen Monat derZugehörigkeit des Kommanditisten/Treugebers zurGesellschaft in Höhe von je 1/12. Die Auszahlungenerfolgen monatlich nachschüssig für den jeweils vorangegangenenMonat, erstmals für jeden Gesellschafterim Folgemonat nach Zahlung der Kapital-bzw. Treuhandeinlage.Im Übrigen beschließen die Gesellschafter,welche Beträge an die Kommanditisten / Treugeberausgeschüttet werden. Der Beschluss bedarf der Zustimmungjeweils der geschäftsführenden Kommanditistenund der persönlich haftenden Gesellschafterin.4. Die <strong>INP</strong> Management GmbH ist berechtigt, denliquiden Überschuss der laufenden Einnahmen (MietundZinserträge) über die laufenden Ausgaben (laufendeVerwaltungs-und Beratungskosten, Zins-und Versicherungsaufwandes)der Objektgesellschaft der bis zumEnde des Monats, in dem die Platzierung abgeschlossenist, entsteht, laufend zu entnehmen. Die Höhe derlaufenden Entnahmen ist insoweit beschränkt, als dassder Gesellschaft die für die Ausschüttungen gemäß derNr. 3 erforderlichen Mittel und eine angemessene Liquiditätsreserveverbleiben. Die Entnahmen sind in derPlatzierungsphase anteilig zurückzuführen, soweit dieMittel für die Ausschüttungen gemäß der Ziff. 3 erforderlichsind. Soweit für die Ausschüttungen gemäß Ziff.3 weitere Mittel erforderlich sind, ist die <strong>INP</strong> ManagementGmbH der Platzierungsphase verpflichtet, Einlagenin die Gesellschaft zu leisten.5. Soweit das Kapitalkonto der <strong>INP</strong> ManagementGmbH durch Verlustzuweisungen oder Liquiditätsentnahmenund -einlagen zum Abschluss der Platzierungnegativ werden sollte, ist die <strong>INP</strong> Management GmbHzu keiner Zeit verpflichtet, einen entstehenden Negativsaldodurch Einlagen oder anderweitig auszugleichen.§ 22Informations- und Auskunftsrechte derKommanditisten und Treugeber1. Die Kommanditisten und Treugeber können schriftlichgegenüber den geschäftsführenden KommanditistenAuskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaftverlangen. Eine Abschrift des Jahresabschlusseskann erst nach Zahlung einer angemessenen Auslagenpauschalefür die Erstellung und Übersendung derAbschrift durch den Kommanditisten bzw. Treugeberverlangt werden.2. Sofern die geschäftsführenden Kommanditisten nachschriftlicher Fristsetzung Abschriften nicht übersendet,so ist der Kommanditist bzw. der Treugeber berechtigt,von den geschäftsführenden Kommanditisten Einsichtin die Geschäftsunterlagen zu verlangen. Das Einsichtsrechtist auf die Kontrolle des Rechnungsabschlussesbeschränkt. Die Kommanditisten bzw. Treugeber habensich zum Zwecke der Einsichtnahme einer zur Berufsverschwiegenheitverpflichtete Person(Rechtsanwalt,Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigterBuchprüfer) zu bedienen, die jedoch nicht selbst oderals Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft oder einesGründungsgesellschafters stehen. Die Kosten für dieEinsichtnahme haben die Kommanditisten bzw. Treugeberselbst zu tragen.104 VERTRÄGE


3. Die Einsichtnahme ist zuvor schriftlich gegenüberden geschäftsführenden Kommanditisten anzukündigenund abzustimmen. Sie kann nur am Sitz der Gesellschaftan den Wochentagen von Montag bis Freitag zuden üblichen Geschäftszeiten von 9.00 Uhr bis 17.30Uhr erfolgen.4. Die Ausübung der Informationsrechte darf den Geschäftsbetriebder Gesellschaft nicht unangemessenbeeinträchtigen. Die Einsichtnahme und Erteilung vonAuskünften kann von der Gesellschaft verweigert werden,wenn zu befürchten ist, dass der Kommanditistbzw. Treugeber diese Rechte für gesellschaftsfremdeZwecke verwenden oder der Gesellschaft hierdurch einnicht unerheblicher Schaden droht.VII. Gesellschafterwechsel§ 23Übertragung von Kommanditanteilenbzw. Treugeberwechsel, Treuhandregister1. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung an derGesellschaft ganz oder teilweise mit Genehmigungder geschäftsführenden Kommanditisten jeweils zum31.12. eines Kalenderjahres auf Dritte übertragen, soferner dies den geschäftsführenden Kommanditistenbis spätestens zum 15. November eines Jahres angezeigthat. Gleiches gilt für die Übertragung der Rechte undPflichten aus einem Treuhandvertrag (Übertragung derals Treugeber gehaltenen Beteiligung.) Jede Anteilsübertragungist der persönlich haftenden Gesellschafterin,den geschäftsführenden Kommanditisten oder im Falleines Treugeberwechsels der Treuhänderin schriftlichanzuzeigen.2. Die geschäftsführenden Kommanditisten dürfen dieGenehmigung nur versagen, wenn ein wichtiger Grundvorliegt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenndurch die Übertragung Gesellschaftsanteile entstehenoder übertragen würden, deren Kapitaleinlage nichtmindestens € 10.000 beträgt oder die nicht durch 1.000ganzzahlig teilbar sind. Ein wichtiger Grund ist fernerdann gegeben, wenn der Gesellschaft gegenüber demveräußerungswilligen Gesellschafter Zahlungsansprüchezustehen oder der Erwerber des Gesellschaftsanteilsunmittelbar oder mittelbar im Wettbewerb zurGesellschaft steht. Der Genehmigung bedarf es nicht,wenn die Treuhandkommanditistin treuhänderisch vonihr gehaltene Teile ihres Kommanditanteils auf Treugeberüberträgt.3. Die Genehmigung der geschäftsführenden Kommanditistengilt als erteilt, wenn sie nicht binnen vierWochen ab Zugang der Übertragungsanzeige widersprochenwurde.4. Wird der Gesellschaftsanteil eines geschäftsführendenKommanditisten auf einen Dritten übertragen,geht die Geschäftsführungsbefugnis nicht auf den Erwerberüber.5. Die Treuhandkommanditistin führt im Auftrag derGesellschaft ein Register, in dem Folgendes verzeichnetwird:a) Namen, Adressen und Geburtsdaten der Kommanditistenund der Treugeber der Treuhandkommanditistin;b) Höhe der Kapitaleinlage des Kommanditisten undHöhe der Treuhandeinlage des Treugebers;6. Verfügungen eines Treugebers über seine Gesellschaftsanteileaus dem Treuhandvertrag sowie die Übertragungsolcher Rechte sind gegenüber der Gesellschaftund der Treuhänderin nur wirksam, wenn eine entsprechendeAnzeige des Gesellschafters/Treugebers der Gesellschaftbzw. der Treuhänderin zugegangen ist und dieEintragung der Änderung in das Register erfolgt ist undein geschäftsführender Kommanditist zugestimmt hat.§ 24Aufnahme weiterer KommanditistenNach der vorgesehenen Erhöhung des Festkapitals (vgl.§ 4 Abs. 1) sind die geschäftsführenden Kommanditistenoder die persönlich haftende Gesellschafterin zur Aufnahmeweiterer Kommanditisten nur berechtigt, wenndie Gesellschafterversammlung mit Dreiviertelmehrheitaller abgegebenen Stimmen der Aufnahme zustimmt.§ 25Tod eines Kommanditisten1. Verstirbt ein Kommanditist, geht seine Kommanditbeteiligungmit allen Rechten und Pflichten auf seineErben in Höhe der jeweiligen Erbquote und ggf. dannauf seine Vermächtnisnehmer über. Die Gesellschaftwird mit den Erben oder Vermächtnisnehmern einesverstorbenen Kommanditisten fortgesetzt.2. Jeder Kommanditist kann bestimmen, dass der hinterlasseneGesellschaftsanteil ganz oder in Teilen voneinem oder mehreren Testamentsvollstreckern zu verwaltenist. Jeder Kommanditist kann auch einen Nachfolgeerbenbestimmen.3. Die Erben und Vermächtnisnehmer eines Kommanditistenhaben einem geschäftsführenden Kommanditistenoder einem von ihm beauftragten Dritten einenErbschein oder einen sonst zum Beleg der Rechtsänderungbeim Registergericht hinreichenden Nachweis imOriginal, in öffentlich beglaubigter Ausfertigung oderin öffentlich beglaubigter Abschrift, die zum Zeitpunktder Handelsregisteranmeldung nicht älter als vier Wochensein darf, sowie die erforderlichen Registervollmachtenvorzulegen.4. Geht eine Beteiligung auf mehrere Personen über,sind diese verpflichtet, einen gemeinsamen Bevollmächtigten,der auch Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkungzugunsten der Gesellschaft entgegennimmt undleistet, für die Ausübung ihrer Rechte und Pflichtenaus dem Gesellschaftsvertrag zu bestellen. Solange keinBevollmächtigter von den Erben benannt worden ist,ruhen die Stimmrechte des durch Todesfall übergegangenenKommanditanteils.VERTRÄGE 105


5. Sofern durch Zahl und Quote der Erben oder Vermächtnisnehmerfür jeden einzelnen von ihnen dieMindestbeteiligungssumme von € 10.000 unterschrittenoder die ganzzahlige Teilbarkeit durch 1.000 nichteingehalten wird, sind diese verpflichtet, sich derartauseinanderzusetzen, dass die vorstehende Voraussetzungfür diejenigen erfüllt ist, die die Beteiligungganz oder teilweise übernehmen. Diese Auseinandersetzunghat grundsätzlich bis spätestens ein Jahr nachdem Tod des Erblassers zu erfolgen. Die geschäftsführendenKommanditisten ist nach freiem Ermessenberechtigt, eine Unterschreitung von € 10.000 sowieeine ganzzahlige Nichtteilbarkeit durch 1.000 im Einzelfallzuzulassen.6. Verstirbt ein Treugeber, gehen seine Rechte undPflichten aus dem Treuhandvertrag und Gesellschaftsvertragund damit sein Anteil an der von der Treuhandkommanditistintreuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligungauf seine Erben als Ganzes und ggf. dannauf seine Vermächtnisnehmer über. Im Übrigen geltendie vorstehenden Absätze sinngemäß für die Treugeberder Treuhandkommanditistin.7. Eintretende Erben oder Vermächtnisnehmer stellendie Gesellschaft und die Gesellschafter von allen Nachteilen,insbesondere solchen steuerlicher Art, aufgrunddes Gesellschafterwechsels aus einem Erbfall, einer Erbauseinandersetzungund einer Vermächtniserfüllungsowie einer damit verbundenen Umwandlung der Beteiligungsartfrei.§ 26Kündigung, Sonderkündigungsrecht beiwirtschaftlicher Not1. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft unterEinhaltung einer Frist von zwölf Monaten jeweils zumEnde eines Geschäftsjahres kündigen. Eine Kündigungkann jedoch frühestens zum 31. August 2026 erklärtwerden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigemGrund bleibt hiervon unberührt. Jedem Gesellschaftersteht das Recht zur vorzeitigen Kündigung seinerKommanditbeteiligung zu, sofern er zum Zeitpunktder Kündigungserklärung durch Vorlage entsprechenderBelege nachweisen kann, dass er:a) seit einem Jahr ununterbrochen bei der Agentur fürArbeit arbeitslos bzw. arbeitsuchend gemeldet ist oderb) berufsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherungist und er sich aufgrund einer dieser beidenGründe in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. DieKündigungsfrist für eine vorzeitige Kündigung beträgtvier Wochen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigungsteht der Treuhandkommanditistin in gleicher Weise zu,sofern ihr der Treugeber den Nachweis erbringt, dassdie in lit. a) oder b) genannten Voraussetzungen in derPerson des Treugebers gegebenen sind.Der kündigende Gesellschafter scheidet zum Kündigungsterminaus der Gesellschaft aus. Die Treuhandkommanditistinkann auch einen Teil ihrer Einlage, densie für einen einzelnen Treugeber hält, unter Einhaltungeiner Frist von zwölf Monaten zum 31. August 2026sowie ggf. zum Ende jedes nachfolgenden Geschäftsjahreskündigen.2. Die Kündigung ist mittels eingeschriebenen Briefesoder schriftlich gegen Empfangsbekenntnis eines geschäftsführendenKommanditisten gegenüber oder,falls kein geschäftsführender Kommanditist zur Entgegennahmeder Kündigung in der Lage ist, der persönlichhaftenden Gesellschafterin gegenüber zu erklären.3. Wird das Festkapital der Gesellschaft nach einer Kündigungweniger als € 1.000.000 betragen, haben die geschäftsführendenKommanditisten oder die persönlichhaftende Gesellschafterin die Gesellschafter von dieserihnen zugegangenen Kündigung unverzüglich zu unterrichten.4. Jeder Gesellschafter kann sich, nachdem er von einerKündigung unterrichtet wurde, die zu einer Unterschreitungdes Festkapitals nach Ziff. 3 führt, dieserKündigung bis sechs Monate vor deren Wirksamwerdenanschließen. Schließen sich alle Gesellschafter derKündigung an, ist die Gesellschaft aufgelöst. Schließensich bis auf einen alle Gesellschafter der Kündigung an,ist dieser letzte Gesellschafter berechtigt, das Geschäftder Gesellschaft mit allen Aktiven und Passiven unterFortführung der Firma zu übernehmen.§ 27Ausscheiden von Gesellschaftern inbesonderen Fällen1. Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie diegeschäftsführenden Kommanditisten können bei vorsätzlichemoder grob fahrlässigem Verstoß gegen einewesentliche Bestimmung dieses Gesellschaftervertragesdurch Beschluss der übrigen Gesellschafter mit einerMehrheit von mindestens 50 % aller vorhandenen Stimmender übrigen Gesellschafter aus der Gesellschaftausgeschlossen werden.2. Im Falle des Ausscheidens der persönlich haftendeGesellschafterin, haben die geschäftsführenden Kommanditistendas Recht und die Pflicht, unverzüglicheine neue persönlich haftende Gesellschafterin zu benennenoder in die Gesellschaft aufzunehmen, es seidenn, die übrigen Gesellschafter bestimmen innerhalbeiner Frist von einem Monat mit einer Mehrheit von 50% aller vorhandenen Stimmen eine andere persönlichhaftende Gesellschafterin. Ist innerhalb dieser Frist keinepersönlich haftende Gesellschafterin bestimmt oderaufgenommen worden, haben die geschäftsführendenKommanditisten unverzüglich eine Gesellschafterversammlungeinzuberufen, in der die Gesellschafter überdie Auflösung der Gesellschaft beschließen.3. Die vorstehende Regelung in Ziff. 2 gilt entsprechendfür das Ausscheiden der geschäftsführenden Kommanditistenmit der Maßgabe, dass die persönlich haftendeGesellschafterin verpflichtet ist, unverzüglich eine neuegeschäftsführende Kommanditistin zu benennen oderin die Gesellschaft aufzunehmen, sofern nicht die Ge-106 VERTRÄGE


sellschafterversammlung eine andere geschäftsführendeKommanditistin gemäß Ziff. 2 bestimmt.4. Das Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafterinsowie der geschäftsführenden Kommanditistenwird jedoch erst zu dem Zeitpunkt wirksam, indem eine andere natürliche oder juristische Person dieStellung als persönlich haftende Gesellschafterin bzw.geschäftsführende Kommanditistin in der Gesellschaftübernommen hat.5. Sonstige Gesellschafter können durch Beschlussder übrigen Gesellschafter mit einfacher Mehrheitder abgegebenen Stimmen und mit Zustimmung dergeschäftsführenden Kommanditisten aus der Gesellschaftausgeschlossen werden, wenn ein wichtigerGrund gegeben ist. Ein wichtiger Grund ist insbesonderedann gegeben, wenn der Gesellschafter nachhaltiggegen eine wesentliche Bestimmung dieses Gesellschaftsvertragesverstößt oder nach Ablauf einer ihmgesetzten Frist die Einlage nicht oder nicht vollständigbzw. nicht rechtzeitig leistet.6. Ein Gesellschafter scheidet ohne weiteres aus derGesellschaft aus:a) mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den über seinVermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder dieEröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehntwurde;b) mit Zustellung des Beschlusses, durch den dasjenige,was einem Gesellschafter bei der Auseinandersetzungzusteht, für einen Gläubiger gepfändet wurde, es seidenn, dass der Pfändungsbeschluss innerhalb von dreiMonaten seit Zustellung wieder beseitigt wird;§ 28Fortführung der Gesellschaft, Abfindung1. Scheidet ein Gesellschafter auf Grund des § 26 oder §27 oder aus anderen Gründen aus der Gesellschaft aus,ohne dass sein Gesellschaftsanteil mit dem Ausscheidenauf einen Rechtsnachfolger übergeht, so wird dieGesellschaft von den übrigen Gesellschaftern unter derbisherigen Firma fortgesetzt. Der Gesellschaftsanteildes ausscheidenden Gesellschafters wächst den übrigenGesellschaftern im Verhältnis ihrer übernommenen Kapitaleinlagenzueinander zu.2. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus,erhält er eine Abfindung nach Maßgabe der folgendenBestimmungen:a) Zur Ermittlung der Abfindung ist auf den Tag desAusscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz aufzustellen.Scheidet der Gesellschafter zum Ende einesGeschäftsjahres aus, trägt die Kosten der Aufstellungdie Gesellschaft. In allen anderen Fällen sind diese vomausscheidenden Gesellschafter zu tragen.b) In der Auseinandersetzungsbilanz ist das Grundvermögender Objektgesellschaft mit seinem Verkehrswertanzusetzen. Im Übrigen sind die Buchwerte nach derHandelsbilanz in Ansatz zu bringen. Ändert sich derfür die Abfindung maßgeblichen Bewertungen in derAuseinandersetzungsbilanz aufgrund einer steuerlichenAußenprüfung oder durch andere Änderungen der Veranlagung,so ist die Auseinandersetzungsbilanz sowiedie zu ermittelnde Abfindung entsprechend zu ändern.c) Können sich der ausscheidende Gesellschafter unddie Gesellschaft auf den Verkehrswert des Grundvermögensnicht einigen, hat der Präsident der HandelskammerHamburg auf Antrag eines der Beteiligteneinen Sachverständigen zur verbindlichen Feststellungdes Verkehrswertes zu bestellen. Der Sachverständigehat als Unter-und Obergrenze die von den Beteiligtengenannten Werte zu beachten. Die Kosten des Schiedsgutachtenstragen die Beteiligten in dem Verhältnis, indem der Sachverständige von den von ihnen genanntenWerten abweicht.d) Scheidet ein Gesellschafter aufgrund eines Ausschlussesaus wichtigem Grund aus der Gesellschaftaus, erhält er nur eine Abfindung in Höhe von 80 % desAbfindungsbetrages.3. Bei der Berechnung der Abfindung bleiben das Entnahmekonto,das laufende Konto und das Konto „ausstehendeEinlagen“ des ausscheidenden Gesellschaftersaußer Betracht. Sie sind auf den Tag des Ausscheidensauszugleichen. Die Abfindung entspricht dem Anteildes ausgeschiedenen Gesellschafters am Gesamtwertder Gesellschaft, ermittelt nach der Quote seiner gezeichnetenKapitaleinlage an allen gezeichneten Kapitaleinlagen.Ergibt sich für den Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,so ist die Gesellschaft nichtberechtigt, eine Ausgleichszahlung von dem ausscheidendenKommanditisten zu verlangen. Die gilt jedochnicht für den Fall, dass der Kommanditist über den Betragseines Gewinnanteils Entnahmen getätigt hat. Entnahmendes Kommanditisten, die seine Gewinnanteileübersteigenden sind bis zur Höhe des negativen Abfindungsguthabensan die Gesellschaft zu zahlen.Die Abfindung ist vom Tage des Ausscheidens an mit2 % über dem vor dem Ausscheiden zuletzt veröffentlichtenBasiszins der Europäischen Zentralbank gem. §247 BGB zu verzinsen und in zwei gleichen Jahresratenauszuzahlen. Die erste Rate ist sechs Monate und diezweite Rate achtzehn Monate nach dem Ausscheidendes Gesellschafters zur Zahlung fällig.4. Ist durch den Austritt von Gesellschaftern die Liquiditätder Gesellschaft gefährdet, so ist die Gesellschaftberechtigt, den Abfindungsbetrag in bis zu achtgleichen Jahresraten zu zahlen. im Hinblick auf dieFälligkeit gilt vorstehende Ziff. 3 entsprechend. DieGesellschaft kann das Recht zur Erhöhung der Anzahlder Raten durch Erklärung gegenüber dem Ausgeschiedenenbis drei Monate vor Fälligkeit der letzten nochausstehenden Abfindungsrate ausüben. Der dann nochausstehende Teil der Abfindung ist in gleichen Jahresratenauszuzahlen. Die Gesellschaft hat zugleich mitder Erklärung dem Gesellschafter einen Zahlungsplanzuzuleiten.VERTRÄGE 107


5. Die Gesellschaft ist zur vorzeitigen Zahlung der Abfindungan den Ausgeschiedenen berechtigt.6. Entnahmefähige Beträge, die noch nicht an den ausscheidendenGesellschafter gezahlt worden sind, sowieein etwaiges Guthaben auf dem laufenden Konto sindinnerhalb von vier Wochen nach Wirksamwerden desAusscheidens an den Gesellschafter auszuzahlen. Einetwaiger Fehlbetrag auf dem laufenden Konto ist vonihm innerhalb derselben Frist an die Gesellschaft zuzahlen, ebenso wie das Konto „ausstehende Einlagen“auszugleichen ist.7. Der ausscheidende Kommanditist kann von der Gesellschaftfür die Zahlung der Abfindung keine Sicherheitsleistungverlangen.<strong>8.</strong> Die Verzugsregelungen der §§ 5 Ziff. 5 und 6 Ziff. 5bleiben hiervon unberührt.III. Änderung des Gesellschaftsvertrages,Liquidation§ 29Änderung des GesellschaftsvertragesDie Gesellschafter können den Gesellschaftsvertragdurch Beschlussfassung mit Dreiviertelmehrheit derabgegebenen Stimmen in jeder Hinsicht ändern, soweitdurch die Änderung nicht der Grundsatz der anteiligenGleichbehandlung aller Gesellschafter verletzt wird undkein Eingriff in Sonderrechte einzelner Gesellschaftererfolgt.§ 30Liquidation1. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft findet dieLiquidation statt.2. Liquidatoren sind, wenn die Gesellschafter nicht etwasanderes beschließen, die geschäftsführenden Kommanditistenund die persönlich haftende Gesellschafterin.3. Vom Vermögen, das sich nach Befriedigung derGläubiger, Auszahlung positiver laufender Konten abzüglicheines möglichen Kontos „ausstehende Einlagen“sowie nach Auszahlung von entnahmefähige Beträgen,die stehen gelassen worden sind, ergibt, erhältdie <strong>INP</strong> Control GmbH eine Vergütung in Höhe vonjeweils 1,0 % des realisierten Objektverkaufpreises inkl.gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.4. Das nach Berücksichtigung der Vergütungen nachAbs. 3 verbleibende Vermögen wird im Verhältnis dergezeichneten Kapitaleinlagen verteilt.5. Sofern die Kommanditisten und Treuhandkommanditistenfür den Fall der Veräußerung der Anlageobjekte– unbeschadet früherer Auszahlungen – Auszahlungenin Höhe von 110 % ihrer Einlage (ohne Agio) erhaltenhaben, erhält die <strong>INP</strong> Management GmbH von denüber die genannten 110 % hinausgehenden Veräußerungserlöseneine Vorabzahlung in Höhe von 20 % derdie 110 % übersteigenden Auszahlungen.IX. Schlussbestimmungen§ 31WettbewerbsverbotDie Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot§ 32Mitteilungen der Gesellschaft, Sonderwerbungskosten1. Mitteilungen der Gesellschaft an die Gesellschafterkönnen unter der letzten vom Gesellschafter der Gesellschaftin Textform mitgeteilten Adresse des Gesellschafterserfolgen.2. Die Kommanditisten haben ihre Sonderwerbungskosten,die in die Jahressteuererklärung aufgenommenwerden sollen, bis zum 30. März des Folgejahres derGesellschaft mitzuteilen. Werden sie nicht rechtzeitigmitgeteilt, ist die Gesellschaft berechtigt, die Sonderwerbungskostenunberücksichtigt zu lassen, sofernnicht der Gesellschafter auf seine Kosten eine berichtigteJahressteuererklärung bei der Gesellschaft in Auftraggibt.§ 33Haftung, Freistellung, Verjährung, Ausschluss1. Die Gesellschaft und die Gründungsgesellschafterübernehmen keine Haftung für den Eintritt der vonKommanditisten mit dem Erwerb ihrer Beteiligungangestrebten rechtlichen oder steuerlichen Folgen. Dieangestrebten steuerlichen Folgen stehen unter demVorbehalt, dass sie von der Finanzverwaltung und derFinanzgerichtsbarkeit anerkannt werden. Die Gesellschaftund die Gründungsgesellschafter übernehmenkeine Gewähr dafür, dass sich die steuerliche Beurteilungvon Sachverhalten durch Gesetzgebung, Rechtsprechung,Erlasse der Finanzverwaltung oder spätereAußenprüfungen nicht ändert.2. Schadensersatzansprüche gegen die persönlich haftendeGesellschafterin, die geschäftsführenden Kommanditisten,ihre jeweiligen Beauftragten sowie Mitgliederdes Beirats verjähren innerhalb von drei Jahrennach Kenntniserlangung des schadensbegründendenEreignisses durch den Anspruchsteller, spätestens nachAblauf von drei Jahren nach dem Ende des Geschäftsjahres,in dem der haftungsbegründende Sachverhaltentstanden ist. Schadensersatzansprüche sind innerhalbeiner Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangungdes Schadens begründenden Sachverhaltsschriftlich gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin,den geschäftsführenden Kommanditisten,den jeweiligen Beauftragten oder den Mitgliedern desBeirats schriftlich geltend zu machen. Die vorgenanntenVerjährungs- und Ausschlussfristen gelten nicht,soweit die Haftung in einem vorsätzlichen oder grob108 VERTRÄGE


fahrlässigen Handeln begründet ist oder Schäden ausder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitsowie wesentlicher Vertragspflichten geltendgemacht werden. Zwingende gesetzliche Regelungenbleiben hiervon unberührt.3. Die Gesellschaft stellt die persönlich haftende Gesellschafterin,die geschäftsführenden Kommanditistenund die Treuhandkommanditistin sowie ihre jeweiligenAngestellten, Geschäftsführer und Beauftragten(zusammen die „Freistellungsberechtigten“) vollumfänglichvon jeder Haftung frei, die den Freistellungsberechtigtenaus ihrer Tätigkeit für die Gesellschafterwachsen können. Die Freistellung umfasst auch dieKosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.Die Freistellung hat auf erstes Anfordern zu erfolgen.Ein Anspruch auf Freistellung ist ausgeschlossen, wennder betreffende Freistellungsberechtigte vorsätzlichoder grob fahrlässig gehandelt hat. Bei Meinungsverschiedenheitendarüber, ob ein Freistellungsberechtigtervorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, hat derFreistellungsberechtigte Anspruch auf Freistellung biszur rechtskräftigen Entscheidung über die Meinungsverschiedenheit.Wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitfestgestellt, hat der betreffende Freistellungsberechtigtedie empfangenen Leistungen zurückzugewähren.§ 34Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweiseunwirksam oder undurchführbar sein oder werden,so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungenhiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oderundurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten,die, soweit rechtlich zulässig, nach dem Sinn undZweck des Vertrages und dem von den Gründungsgesellschafternwirtschaftlich Gewolltem am nächstenkommt. Gleiches gilt für den Fall, dass dieser Vertrageine planwidrige Regelungslücke enthält. Die Vertragsparteiensind verpflichtet, an der Schaffung entsprechenderBestimmungen mitzuwirken.§ 35Kosten des VertragesSämtliche mit dem Abschluss dieses Gesellschaftsvertragesverbundenen Kosten trägt die Gesellschaft.§ 36Anwendbares Recht, Gerichtsstand,Schlichtungsklausel1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen,sofern nicht durch Gesetzt eine strenge Formvorgeschrieben, ist zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Gleiches gilt für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisseses.4. Alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern undder Emittentin und einzelnen oder mehreren Gesellschafternuntereinander über den Inhalt und die Gültigkeitdieses Vertrages werden unter Ausschluss desordentlichen Rechtswegs durch ein Schiedsgericht entschieden.Hiervon ausgenommen sind nur diejenigenStreitigkeiten, die von Gesetzes wegen einem Schiedsgerichtnicht zur Entscheidung zugewiesen werdenkönnen.Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hamburg und bestehtaus drei Schiedsrichtern. Als Schiedsrichter kommennur in der Bundesrepublik Deutschland zugelasseneRechtsanwälte oder solche Personen in Betracht,die in der Bundesrepublik Deutschland die Befähigungzum Richteramt haben. Die Schiedsrichter werdenvom Präsidenten der Industrie-und HandelskammerHamburg auf Antrag mindestens einer der Parteien benannt.Das Schiedsgericht bestimmt das Verfahren nachfreiem Ermessen. Den Parteien, die sich durch Bevollmächtigtevertreten lassen können, ist jedoch in jedemFall ausreichend rechtliches Gehör zu gewähren. DieEntscheidung des Schiedsgerichts ergeht mehrheitlichund ist den Parteien schriftlich mittels eingeschriebenenBriefes zuzustellen. Das Schiedsgericht setzt die Höheseiner Kosten nach seinem Ermessen fest. Es hat sichhierbei jedoch an die üblichen Grenzen zu halten. DasSchiedsgericht hat in seinem Schiedsspruch auch überdie Kosten zu entscheiden. Hierbei finden die Kostenvorschriftender Zivilprozessordnung entsprechendeAnwendung.Hamburg, den 31. März 2011__________________________________________<strong>INP</strong> 16. Verwaltungsgesellschaft mbHThomas Rodemeier, Geschäftsführer__________________________________________<strong>INP</strong> Management GmbHThomas Rodemeier, Geschäftsführer__________________________________________Ricardo Neumann__________________________________________CURATIS Treuhandgesellschaft mbHStephan Gautier, Geschäftsführer2. Auf diesen Gesellschaftsvertrag findet ausschließlichdas Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.3. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist,soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.VERTRÄGE 109


Treuhandvertragüber die Beteiligung an der<strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong>GmbH & Co. KG- nachfolgend auch „Emittentin“ oder auch „Gesellschaft“genannt -zwischen derCURATIS Treuhandgesellschaft mbH- nachfolgend auch „Treuhänderin“ genannt -und den der Gesellschaft mittelbar über die Treuhänderinbeitretenden Kommanditistenwird nachfolgender Treuhandvertrag geschlossen:PräambelDer in der Beitrittserklärung zu der Emittentin aufgeführteAntragsteller (nachfolgend „Treugeber“ genannt)bietet hiermit der Treuhänderin den Abschluss des nachstehendenTreuhandvertrages an. Die Beitrittserklärungzu der Gesellschaft, der Verkaufsprospekt der Emittentinsowie der Gesellschaftsvertrag der Emittentin sindwesentliche Bestandteile des Treuhandvertrages.§ 1Zustandekommen des TreuhandvertragesDer Treuhandvertrag kommt durch Unterzeichnungder Beitrittserklärung durch den jeweiligen Treugeberund schriftliche Annahmeerklärung der Treuhänderinzustande. Der Treugeber verzichtet auf den Zugang derAnnahmeerklärung der Treuhänderin. Die Treuhänderinwird den Treugeber jedoch unverzüglich über dieAnnahme der Beitrittserklärung durch Übersendungeiner Kopie der von ihr unterzeichneten Beitrittserklärungunterrichten und dem Treugeber die jeweilige Beteiligungsnummermitteilen.Für die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus demTreuhandvertrag gelten in nachfolgender Reihenfolge:1. die Bestimmungen dieses Treuhandvertrages;2. die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages derEmittentin;3. die Regelungen der Beitrittserklärung;4. die gesetzlichen Vorschriften.§ 2TreuhandgegenstandDie Treuhänderin wird im Auftrag des Treugebers denvon dem Treuhänder gehaltenen Kommanditanteil inHöhe des sich aus der Beitrittserklärung ergebendenBetrages ohne Agio erhöhen. Die Treuhänderin ist berechtigt,die Erhöhung erst nach Leistung dieses Betrageszzgl. des vereinbarten Agios gegenüber der Emittentinund dem Handelsregister anzumelden.Im Außenverhältnis hält die Treuhänderin ihre Kommanditbeteiligungfür alle Treugeber gemeinsam alseinheitliche Kommanditbeteiligung. Im Innenverhältnishandelt die Treuhänderin ausschließlich im Auftrag undfür Rechnung des Treugebers. Wirtschaftlich entsprichtdie Stellung des Treugebers des einen Kommanditistender Gesellschaft. Dieser Anteil wird von der Treuhänderintreuhänderisch für den Treugeber gehalten.§ 3Pflichten der Treuhänderin/Abtretungder Ansprüche1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, das Treugut aufWeisung des Treugebers zu halten und bei allen Handlungenim Rahmen der Gesellschaft die Weisungen desTreugebers zu befolgen. Die Treuhänderin wird einTreuhandkonto einrichten.2. Die Treuhänderin nimmt die Rechte des Treugebersin der Gesellschafterversammlung der Emittentin gemäߧ 4 dieses Vertrages wahr.3. Die Treuhänderin ist verpflichtet, den Beitritt zur Gesellschaftzu erklären, seinen Kommanditanteil (Pflichteinlage)entsprechend der Beitrittserklärung zu erhöhenund die Eintragung im Handelsregister in Höhe derHafteinlage (10% der Pflichteinlage) zu beantragen.4. Sie hat den Treugeber über alle ihr bekannt werdendenAngelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichtenund Unterlagen, Erläuterungen oder Auskünfte überdie Gesellschaft und den Anteil unverzüglich an denTreugeber weiterzuleiten, soweit dem gesetzliche odervertragliche Pflichten gegenüber der Gesellschaft und/oder den Mitgesellschaftern nicht entgegenstehen.Weiter gehende Verpflichtungen treffen die Treuhänderinnicht.5. Die Treuhänderin tritt hiermit dem Treugeber ihreAnsprüche auf Gewinnanteile, Auseinandersetzungsguthaben,Ausschüttungen, Liquidationserlöse in Höhe deswirtschaftlich auf den Anteil des Treugebers entfallendenAnteils ab. Der Treugeber nimmt die Abtretung an.Auf Weisung des Treugebers wird die Treuhänderindiese Abtretung der Gesellschaft offen legen. Erfolgteine Offenlegung gegenüber der Gesellschaft nicht, hatdie Treuhänderin sämtliche auf den Anteil des Treugebersentfallenden Zahlungen unverzüglich an denTreugeber abzuführen oder sonst nach dessen Weisungdamit zu verfahren.6. Die Treuhänderin ist verpflichtet, den Treuhandanteilnach schriftlicher Weisung des Treugebers jederzeit diesemoder dritten Personen zu übertragen und alle Erklärungenzu diesem Zweck in der nötigen Form abzugeben.Gegenüber dieser Verpflichtung sind Aufrechnungund Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen.7. Die Treuhänderin ist verpflichtet, das Treuhandvermögengetrennt von ihrem sonstigen Vermögen zuhalten.110 VERTRÄGE


<strong>8.</strong> Die Treuhänderin ist verpflichtet, ein Treugeberregistergemäß § 15 dieses Vertrages zu führen.§ 4Gesellschafterversammlung der Emittentin1. Die Treuhänderin wird den Treugeber von der Einberufungeiner Gesellschafterversammlung mit normalemBrief unterrichten. Er wird die Beschlussfassungsunterlagen,die Ladung zu der Gesellschafterversammlungsowie einen Abstimmungsvorschlag zu den einzelnenTagesordnungspunkten und ggf. weitere Unterlagenübersenden.2. Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungenpersönlich teilzunehmen.Der Treugeber kann auch direkt sein Abstimmungsrechtin der Gesellschafterversammlung wahrnehmen. Diesesmuss der Treuhänderin nur vorher schriftlich angezeigtwerden und bedingt die persönliche Anwesenheit desTreugebers bei der Gesellschafterversammlung odereiner zur Vertretung des Treugebers legitimierten Person.Der Treugeber kann sich nur durch einen anderenKommanditisten/Treugeber, seinen Ehegatten, einenTestamentsvollstrecker, seinen Generalbevollmächtigten,seinen gerichtlich bestellten Betreuer oder einen derBerufsverschwiegenheit unterliegenden Angehörigender rechts- und steuerberatenden Berufsstände vertretenlassen. Eine entsprechende (Unter-)Vollmacht bedarfder Schriftform und ist vor Beginn der Gesellschafterversammlungdem Versammlungsleiter auszuhändigen.Nimmt der Treugeber sein Abstimmungsrecht in dieserWeise wahr, so gilt er bzw. sein Vertreter als von derTreuhänderin hierzu bevollmächtigt.3. Die Treuhänderin holt vor jeder Beschlussfassungder Kommanditisten der Gesellschaft die Weisungendes Treugebers ein. Zu diesem Zweck fordert die Treuhänderinden Treugeber zeitgleich mit der Einladungzur Gesellschafterversammlung bzw. Aufforderung zurStimmabgabe im schriftlichen Umlaufverfahren auf, bisspätestens zwei Tage vor der Gesellschafterversammlungbzw. zwei Tage vor Ablauf der Frist zur Stimmabgabeeine diesbezügliche Weisung abzugeben. DieTreuhänderin übt das Stimmrecht sodann im Rahmender Beschlussfassung nach den Weisungen der einzelnenTreugeber aus und gibt ihre Stimmen dementsprechendanteilig zustimmend, ablehnend oder enthaltendab. Sofern die Treuhänderin von dem Treugeber nichtrechtzeitig hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens angewiesenwird, ist die Treuhänderin verpflichtet, gemäßdem Abstimmungsvorschlag abzustimmen.4. Nimmt der Treugeber persönlich an der Gesellschafterversammlungteil, hat er etwaige Kosten für die Teilnahmeselbst zu tragen.§ 5Pflichten des Treugebers1. Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin nurinsoweit anzuweisen, als die Weisungen nicht im Widerspruchzu gesetzlichen, gesellschaftsvertraglichen odersonstigen Pflichten der Treuhänderin stehen. Es wirdausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Haftung derTreuhänderin für Handlungen nach Weisung des Treugebersausgeschlossen ist, es sei denn die Treuhänderinhandelt pflichtwidrig nicht der Weisung entsprechend.2. Der Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin unverzüglichalle Änderungen in tatsächlicher oder rechtlicherHinsicht in Bezug auf den Treuhandgegenstandmitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Anschriftenänderungensowie Änderungen in der Beteiligungsstrukturdes Treugebers. Mitteilungen und Erklärungender Treuhänderin und/oder der Gesellschaft gelten gegenüberdem Treugeber als zugegangen, sobald sie beider letzten vom Treugeber mitgeteilten Adresse eingegangensind. Hat der Treugeber der Treuhänderin eineE-Mail-Adresse mitgeteilt und sein damit erteiltes Einverständniszur Zusendung von Mitteilungen per E-Mailnicht widerrufen, können Mitteilungen auch an die zuletztvom Treugeber mitgeteilte E-Mail-Adresse erfolgen.3. Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahlvon Treugebern an der Gesellschaft zu beteiligenund gleichlautende Treuhandverträge mit anderenTreugebern abzuschließen. Die Treuhänderin ist auchberechtigt, sich als Treuhänderin für Dritte an weiterenGesellschaften zu beteiligen.4. Macht der Treugeber von seinen Rechten gemäß § 3Abs. 6 Gebrauch, so ist er verpflichtet, seinerseits allehierzu erforderlichen Erklärungen auf seine Kosten inder nötigen Form abzugeben.§ 6Mehrheit von TreugebernSoweit die Treuhänderin eine Teilanlage an der Gesellschaftfür mehrere Personen hält, übernehmen diesesämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.Die Treuhänderin ist berechtigt, Erklärungenund Handlungen gegenüber einer Person mitWirkung auch für die andere Person abzugeben. DieAbgabe von Erklärungen der Treugebermehrheit gegenüberder Treuhänderin hat einheitlich zu erfolgen.Liegen einander widersprechende Weisungen vor, sogilt keine Weisung als erteilt.§ 7Insolvenz des TreuhändersFür den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens überdas Vermögen der Treuhänderin bzw. der Ablehnung derInsolvenzeröffnung mangels Masse tritt die Treuhänderinbereits jetzt aufschiebend bedingt ihre treuhänderischgehaltenen Teileinlagen an den Treugeber ab. DerTreugeber nimmt diese aufschiebend bedingte Abtretungbereits jetzt an. Das Gleiche gilt, falls Maßnahmen derEinzelzwangsvollstreckung von Gläubigern der Treuhänderinin die treuhänderisch gehaltene Teileinlage erfolgen.Die Übertragung der Teileinlage ist im Außenverhältniserst mit Eintragung des Treugebers als Kommanditist derGesellschaft im Handelsregister wirksam.VERTRÄGE 111


§ 8Vergütung der TreuhänderinDie Treuhänderin erhält von der <strong>INP</strong> ManagementGmbH für ihre Tätigkeit eine laufende Tätigkeitsvergütungin Höhe von € 1.000 p.a. inkl. Gesetzlicher Umsatzsteuer.Für die Errichtung der Treuhandschaft erhält die Treuhänderinvon der Emittentin eine einmalige pauschaleVergütung in Höhe von EUR 4.500 inkl. Umsatzsteuer.Die Verpflichtungen zur Zahlung der Vergütungen sindin einer gesonderten Vereinbarung getroffen. Die Vergütungenwerden bei Vollplatzierung fällig, sobald esdie Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestensam 31. Dezember 2011.§ 9Haftung der TreuhandkommanditistinVertragliche und außervertragliche Ansprüche auf Ersatzunmittelbarer oder mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen.Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soferndie Treuhänderin vorsätzlich oder grob fahrlässiggehandelt hat. Der Haftungsausschluss gilt ferner nichtfür Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzungeiner wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)der Treuhänderin beruhen, oder für Schäden aus derschuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit.Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, diedurch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfender Treuhänderin verursacht werden.§ 10Freistellung des TreuhandkommanditistenDer Treugeber ersetzt der Treuhänderin alle mit dertreuhänderischen Beteiligung verbundenen Aufwendungenund stellt sie von allen Verpflichtungen imZusammenhang mit dem Treuhandgegenstand sowohlgegenüber der Gesellschaft als auch Dritten frei. Diesesbetrifft insbesondere bei Beendigung des Treuhandverhältnissesdie Freistellung von für Rechnung desTreugebers eingegangenen Verbindlichkeiten. Die Regelungin § 8 dieses Vertrages bleibt hiervon unberührt.Auf die Vorschrift des § 172 HGB wird ausdrücklichhingewiesen. Darin ist geregelt, dass Gläubigern derGesellschaft gegenüber die Einlage eines Kommanditisteninsoweit als nicht geleistet gilt, sofern sie an denKommanditisten bezahlt wird oder der KommanditistGewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteildurch Verluste unter den Betrag der geleisteten Einlageherabgemindert ist, oder soweit durch die Entnahmeder Kapitalanteil unter den bezeichneten Betrag herabgemindertwird. Sollten diese Voraussetzungen vorliegen,ist der Treugeber verpflichtet, die Treuhänder voneiner sich hieraus ergebenden Haftung freizuhalten.§ 11Dauer des Treuhandvertrages1. Der Treuhandvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.Der Treugeber ist berechtigt, durch schriftlicheErklärung mit einer Frist von zwei Wochen zumJahresende den Treuhandvertrag zu kündigen. Die Berechtigung,den Treugeberanteil jederzeit zu übertragen,bleibt hiervon unberührt.2. Unter der aufschiebenden Bedingung der Beendigungdes Treuhandvertrages tritt die Treuhänderin bereitshiermit den Anteil an den Treugeber ab, der dieAbtretung annimmt.3. Sofern die Treuhänderin beabsichtigt, aus der Gesellschaftals Kommanditist auszuscheiden, wird dieTreuhänderin den Treugeber hiervon unterrichten. DieTreuhänderin wird binnen einer Frist von vier Wochendem Treugeber eine nach dem Gesellschaftsvertrag bestimmtePerson benennen, auf die der treuhänderischgehaltene Anteil übertragen und mit der der Treuhandvertragfortgeführt wird.§ 12ErbfallIm Falle des Todes des Treugebers wird der Treuhandvertragmit dessen Erben bzw. Vermächtnisnehmernfortgesetzt. Im Übrigen findet § 25 des Gesellschaftsvertragesder Emittentin entsprechende Anwendung.§ 13Befreiung vom SelbstkontrahierungsverbotDie Treuhänderin, soweit sie auf Grund des Treuhandverhältnissesoder des Gesellschaftsvertrages handelt,wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.§ 14Steuerliche und rechtliche VerhältnisseDie Treuhänderin übernimmt keine Haftung für denEintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss desTreuhandvertrages angestrebten rechtlichen und steuerlichenFolgen. Die angestrebten steuerlichen Folgenstehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durchdie Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit.Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig,dass die Treuhänderin keine Haftung für die Bonität derVertragspartner der Gesellschaft oder dafür übernimmt,dass die Vertragspartner der Gesellschaft die eingegangenenvertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.Es ist nicht Aufgabe der Treuhänderin, in diesem Zusammenhangtätig zu werden.§ 15TreugeberregisterMit Abschluss des Treuhandvertrages wird der Treugebervon der Treuhänderin in ein von der Treuhänderingeführtes Register eingetragen. Dieses Register enthältNamen und Anschrift des Treugebers, Geburtsdatum,Bankverbindung, Beginn und Ende des Treuhandverhältnisses,die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuellesonstige Angaben im unmittelbaren Zusammenhangmit der Beteiligung. Die Eintragung in das Register wirddem Treugeber nach Annahme des Treuhandvertragesbestätigt. Der Treugeber hat, soweit es die Daten andererTreugeber betrifft, gegenüber der Treuhänderin112 VERTRÄGE


keinen Anspruch auf Einsicht in das Register oder aufsonstige Angaben über die übrigen Treugeber.§ 16Offenlegung des Treuhandverhältnisses/DatenschutzDie Treuhänderin darf die Tatsache und den Inhalt derTreuhandschaft nur der Gesellschaft, der Komplementärin,dem geschäftsführenden Kommanditisten, demdie Beteiligung vermittelnden Vertriebspartner, Steuerberatern,Wirtschaftsprüfern und der Finanzverwaltungoffenbaren.Eine Offenbarung des Treuhandverhältnisses gegenüberanderen Personen ist nur gestattet, wenn einegesetzliche Verpflichtung zur Offenbarung besteht.Andernfalls wird die Treuhänderin das Treuhandverhältnisnur mit Zustimmung des Treugebers offenbaren.Sofern die Treuhänderin eine entsprechende Zustimmungvon dem Treugeber verlangt und dieser dieZustimmung ablehnt, ist die Treuhänderin berechtigt,von dem Treugeber die Benennung eines anderen Treuhänderszu verlangen. Der Treugeber hat davon Kenntnisund ist damit einverstanden, dass im Rahmen diesesVertrages personenbezogene Daten auf EDV-Anlagengespeichert und genutzt werden. Die Daten werden abBeendigung des Treuhandvertrages gelöscht.Hamburg, den 31. März 2011___________________________________CURATIS Treuhandgesellschaft mbH(Stephan Gautier, Geschäftsführer)Die Treugeber der <strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong><strong>Isernhagen</strong> GmbH & Co. KG treten diesem Treuhandvertragdurch Unterzeichnung der Beitrittserklärung bei.§ 17Schlussbestimmungen1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfenzu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies giltauch für die Vereinbarung einer anderen als der Schriftformund für die Aufhebung der Schriftformklausel.Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertragesunwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, sowird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungennicht berührt. An die Stelle der unwirksamen bzw.undurchführbaren Bestimmungen treten solche Regelungen,die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichenZweck der unwirksamen Bestimmung amnächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich beider Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftigeLücke ergeben sollte.3.Auf diesen Treuhandvertrag findet ausschließlich dasRecht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.4. Der Treuhandvertrag bleibt im Übrigen auch wirksam,wenn die Gesellschaft zu einer Gesellschaft bürgerlichenRechts wird oder als solche qualifiziert werdensollte.Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesemVertrag und seiner Abwicklung ergebenden Streitigkeitenist, soweit der Treugeber Vollkaufmann ist, derSitz der Treuhänderin.VERTRÄGE 113


Mittelverwendungskontrollvertragzwischen der<strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong>GmbH & Co. KG,- nachfolgend „Emittentin“ bzw. „Gesellschaft“ genannt,und derDonner & Reuschel Treuhandgesellschaft mbH &Co. KG,- nachfolgend „Mittelverwendungskontrolleurin“ genannt,und derCURATIS Treuhandgesellschaft mbH,- nachfolgend „Treuhänderin“ genannt -PräambelDie Emittentin bietet Kapitalanlegern die Möglichkeit,sich direkt oder mittelbar über die Treuhänderin alsKommanditisten jeweils in Höhe der in der Beitrittserklärungübernommenen Kapitaleinlage zzgl. einesAgios in Höhe von 5% an ihr zu beteiligen. Die Treuhänderinist zu diesem Zweck berechtigt, ihre treuhänderischfür die gehaltenen Kommanditbeteiligungenan der Gesellschaft bis zu einem Betrag in Höhe vonEUR 6.225.000 (nachfolgend „Emissionskapital“) zuerhöhen.Das Emissionskapital dient unter anderem dazu, indirektdurch eine Kommanditbeteiligung an der Grundstücksverwaltungsgesellschaft<strong>Hannover</strong>-<strong>Isernhagen</strong> mbH &Co. KG, den Erwerb einer Pflegeeinrichtung (<strong>Seniorenzentrum</strong>)in <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong> („Anlageobjekt“) zufinanzieren. Der Verwendungszweck des Emissionskapitalsist in dem Verkaufsprospekt und dem dort enthaltenenFinanz- und Investitionsplan im (nachfolgend„Investitionsrechnung“) im Einzelnen dargestellt.Die jeweilige Kapitaleinlage zzgl. des Agios ist nachMaßgabe der Beitrittserklärung auf das Konto derGesellschaft bei der Conrad Hinrich Donner BankAktiengesellschaft (vormals Conrad Hinrich DonnerBank AG), Hamburg, Kontonummer 302018 008, BLZ20030300 („Mitelverwendungskonto“) zu zahlen.Zum Schutz der Kapitalanleger erfolgt durch die Mittelverwendungskontrolleurineine Kontrolle der Freigabedes Emissionskapitals nach Maßgabe dieses Vertrages.Zahlungen von dem Mittelverwendungskontrollkontosollen von der Emittentin erst nach einer Prüfung undZustimmung durch die Mittelverwendungskontrolleurinerfolgen, wobei die Prüfung und Kontrolle ausschließlichnach formalen Kriterien durchgeführt wird. Diesvorausgeschickt vereinbaren die Parteien folgendes:§ 1Gegenstand und Umfang der Mittelfreigabe-und -verwendungskontrolle1.1 Die Mitteverwendungskontrolleurin übernimmt imRahmen dieses Vertrages die Durchführung einer formellenMittelverwendungskontrolle über die in demInvestitionsplan der Emittentin vorgesehenen Auszahlungendes Emissionskapitals zum Schutz der Anleger.Der Mittelverwendungskontrolle unterliegt das gesamtevon der Emittentin eingeworbene und auf das Mittelverwendungskontoeingezahlte Emissionskapital. DieMittelverwendungskontrolleurin darf Auszahlungenvon dem Mittelverwendungskonto erst freigeben bzw.zustimmen, wenn die nachfolgenden in § 3 dieses Vertragesbeschriebenen Voraussetzungen vorliegen.1.2 Die Prüfung im Rahmen der Mitteverwendungskontrollebeschränkt sich auf das Vorliegen der formalenVoraussetzung. Die Mittelverwendungskontrolleurin istnicht verpflichtet, die Bonität der beteiligten Personen,Unternehmen und Vertragspartner zu prüfen. Ebensowenig ist sie verpflichtet, etwaige Sicherheiten zu prüfen.Der Mittelverwendungskontrolleurin obliegt schließlichnicht die Prüfung im Hinblick darauf, ob die von derEmittentin zu zahlenden Beträge unter wirtschaftlichen,steuerlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten erforderlich,angemessen oder zweckmäßig sind.1.3 Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft dieÜbereinstimmung der einzelnen Zahlungen mit denAngaben des Verkaufsprospektes, des Finanz- und Investitionsplanesder Emittentin und den entsprechendzugrunde liegenden Verträgen und Honorarvereinbarungen.Sie ist zur Zustimmung der Auszahlung vonBeträgen des Emissionskapitals nur berechtigt und verpflichtet,wenn die Zahlungen an die dort vorgesehenenEmpfänger in der dort genannten Höhe erfolgen.1.4 Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphaseund ist mit vollständiger Abwicklung der in demInvestitionsplan genannten Investitionen abgeschlossen.1.5 Die Mittelverwendungskontrolleurin fertigt zumAbschluss der Investitionsphase, spätestens jedoch zum31.12. eines jeden Jahres einen Jahresbericht über denStand der Mittelverwendung an und übermittelt diesenan die Emittentin.§ 2 Mittelverwendungskonto2.1 Die Emittentin ist verpflichtet, die Vertretungsberechtigungdes Mittelverwendungskontrollkontos zumZweck der Mittelverwendungskontrolle so auszugestalten,dass die Emittentin nur nach Zustimmung der Mittelverwendungskontrolleurinüber das Emissionskapitalin der entsprechenden Höhe verfügen kann.2.2 Die kontoführende Bank ist von der Gesellschaftanzuweisen, eine Zweitschrift der Auszüge des Mittelverwendungskontrollkontosunverzüglich der Mittelverwendungskontrolleurinzu übersenden.114 VERTRÄGE


§ 3 Voraussetzung für die Mittelfreigabe3.1 Die Mittelverwendungskontrolleurin darf der Auszahlungvon Beträgen des Emissionskapitals von demMittelverwendungskonto erst dann zustimmen, wennfolgenden Grundvoraussetzungen kumulativ vorliegenund nachgewiesen sind:a) Vorlage des von den Gründungsgesellschaftern unterzeichnetenGesellschaftsvertrages der Emittentin;b) Schriftliche Erklärung der Treuhänderin über denBeitritt weiterer Kommanditisten mit einer Einlage voninsgesamt EUR 6.225.000 bzw. Vorlage einer entsprechendenPlatzierungsgarantie für den Differenzbetragder treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlagen biszur Höhe des Emissionskapitals;c) Nachweis der Finanzierung des in dem Investitionsplanausgewiesenen Fremdkapitals durch Vorlage einerschriftlichen Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes;d) Gestattung des Verkaufsprospektes der Emittentindurch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;e) Vorlage der Beitrittserklärung über den Erwerb derAnteile an der Objektgesellschaft;3.2 Weiter müssen der Mittelverwendungskontrolleurinvor Zustimmung zur Auszahlung des Emissionskapitalsalle entsprechenden Verträge und Honorarvereinbarungenvorgelegt werden, auf denen die in dem Investitionsplander Emittentin genannten Investitionen bzw.die jeweiligen Zahlungen basieren.3.3 Soweit dieser Vertrag nicht etwas anderes bestimmt,genügt - im Falle von schriftlichen Nachweisen – dieVorlage von Kopien. Die Mittelverwendungskontrolleurinist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die ihr vorgelegtenKopien mit den jeweiligen Originalen übereinstimmenoder die Unterschriften von den jeweilszeichnungsberechtigten Personen stammen.3.4 Die Auszahlung höherer Beträge, als die in dem Investitionsplander Emittentin enthaltenen und in denVerträgen vereinbarten Positionen - soweit Festpreisebzw. feste Vergütungen vereinbart wurden - ist nichtzulässig. Abweichungen, die sich hinsichtlich der Zahlungstermineergeben, sind als gerechtfertigt anzusehen,wenn sie nicht im Widerspruch zu den vertraglichenVereinbarungen stehen.3.5 Die Mittelverwendungskontrolleurin ist berechtigtund verpflichtet, die Zustimmung zur Auszahlung zuerteilen, auch wenn die in § 3 Abs. 1 c) bis e) diesesVertrages genannten Voraussetzungen noch nicht vorliegen,sofern und soweit es sich um Zahlungen handelt,die sich aus Verträgen ergeben, die die Emittentin mitihren Gründungsgesellschaftern oder sonstigen Dritten,insbesondere Beratern (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,Rechtsanwälte) im Zusammenhang mit derKonzeption und Umsetzung des Beteiligungsangebotesabgeschlossen hat und die darin vereinbarten Zahlungenin dem Investitionsplan vorgesehen sind.3.6 Die Mittelverwendungskontrolleurin hat ihre Zustimmungzu jeder von der Emittentin angewiesenenAuszahlung schriftlich gegenüber der das Mittelverwendungskontoführenden Bank zu erklären.3.7 Sofern der Mittelverwendungskontrolleurin alle erforderlichenUnterlagen vorliegen, hat die Prüfung undFreigabe der Mittel grundsätzlich innerhalb eines Werktageszu erfolgen.§ 4 VergütungDie Mittelverwendungskontrolleurin erhält von derEmittentin für ihre Tätigkeit ein einmaliges Pauschalhonorarin Höhe von EUR 7.500 inkl. GesetzlicherUmsatzsteuer. Das Pauschalhonorar ist mit Abschlussdes Vertrages verdient und je nach Liquiditätslage derGesellschaft zur Zahlung fällig.§ 5 Beginn, Dauer Beendigung5.1 Dieser Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durchsämtliche Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.Eine ordentliche Kündigung dieses Vertragesist ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigemGrund bleibt hiervon unberührt.5.2 Der Vertrag endet in dem Zeitpunkt, in dem dasEmissionskapital vollständig ausgezahlt worden ist.§ 6 Haftung6.1 Mit Ausnahme der Haftung für vorsätzliches odergrob fahrlässiges Verschulden, haften die Mittelverwendungskontrolleurinund die sie vertretenden natürlichenPersonen nur für den typischen und vorhersehbarenSchaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht fürSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit.6.2 Soweit rechtlich zulässig, verjährt ein etwaigerErsatzanspruch gegen die Mittelverwendungskontrolleurinnach 12 Monaten; soweit nach dem Gesetzkürzere Verjährungsfristen gelten, gelten diese. DieVerjährungsfrist beginnt für alle Ersatzansprüche gegendie Mittelverwendungskontrolleurin mit der Möglichkeitder Kenntnisnahme der tatsächlichen Umstände,die eine Haftung der Mittelverwendungskontrolleurinbegründen.§ 7 Schlussbestimmungen7.1 Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebungdieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diesgilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.7.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen diesesVertrages ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbarsein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeitder übrigen Bestimmungen nicht berührt. AnstelleVERTRÄGE 115


der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungsoll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig,dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteiennach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben.Dies gilt auch für den Fall, dass dieser Vertrag eineplanwidrige Reglungslücke enthält.7.3 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Rechtder Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstandund Erfüllungsort ist Hamburg.Hamburg, den 31. März 2011__________________________________________<strong>8.</strong> <strong>INP</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong> <strong>Hannover</strong> <strong>Isernhagen</strong> GmbH& Co. KG(Thomas Rodemeier, Geschäftsführer)__________________________________________Donner & Reuschel Treuhandgesellschaft mbH & Co.KG(Thomas Mangels, Geschäftsführer)__________________________________________CURATIS Treuhandgesellschaft mbH(Stephan Gautier, Geschäftsführer)116 VERTRÄGE


VERTRÄGE 117


16 GlossarAbschreibungDie gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskostenvon abnutzbaren Vermögensgegenständen, z.B. die Anschaffungskostendes Gebäudes, auf die Jahre ihrer voraussichtlichenNutzungsdauer (Gebrauch, Verschleiß).AgioBedeutet Aufgeld oder Aufzahlung. Das Aufgeld aufden Nennwert (100 %) der Gesellschaftsbeteiligung/Zeichnungssumme, mit dem ein Teil der Vertriebskostenabgedeckt wird. Das Agio wird in Prozent (%) angegeben.AnnuitätDie Annuität entspricht der Summe der jährlich für einDarlehen zu zahlenden Zins- und Tilgungsraten. Beider annuitätischen Tilgung ist dieser Betrag über dievereinbarte Zinsbindungsdauer konstant, wobei der Tilgungsanteilum die ersparten Zinsen wächst.AuszahlungEntnahmen von Liquiditätsüberschüssen, z.T. als Kapitalrückzahlung,die anteilig auf die Anleger verteilt werden.BeitrittserklärungDas Angebot, mit dem der Anleger der Treuhandkommanditistinden Abschluss des Treuhandvertrages oderder Fondsgesellschaft den Beitritt zur Kommanditgesellschaftanbietet. Mit der Annahme des Angeboteswird der Anleger Treugeber bzw. Direktkommanditist.CashflowFinanzmittelüberschuss eines Geschäftsjahres. Differenzzwischen einzahlungswirksamen Erträgen(Zugangliquider Mittel) und auszahlungswirksamen Aufwendungen(Abgang liquider Mittel) innerhalb eines Geschäftsjahres.Wird für Investitionsausgaben, zur Tilgung vonDarlehen und zur Gewinnausschüttung verwendet.DienstbarkeitBelastung eines Grundstückes in der Weise, dass ein andererdas Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzendarf, auf dem Grundstück gewisse Handlungen nichtvorgenommen werden dürfen oder die Ausübung einesRechtes ausgeschlossen ist, dass sich aus dem Eigentumdes belasteten Grundstückes ergibt.DisagioVorweggenommene Zinsvorauszahlungen auf das Darlehen.ErgebniszuweisungZurechnung des handelsrechtlichen und/oder steuerlichenErfolges an den Gesellschafter entsprechendseinem gesellschaftsvertraglich vereinbarten Anteil amErfolg der Gesellschaft.EStGEinkommensteuergesetz.Finanz- und InvestitionsplanIm Finanzplan wird unter „Mittelherkunft“ die Herkunftder für die geplante Investition erforderlichenMittel (Kapitaleinlagen, Agio und Bankdarlehen) dargestellt.Im Investitionsplan wird unter „Mittelverwendung“die Verwendung dieser Mittel für die Durchführungder Investition unter Aufschlüsselung dereinzelnen Investitionskosten dargestellt.FremdkapitalAlle Finanzierungsmittel, die als Kredite oder langfristigeDarlehen von Kreditinstituten, Versicherungen, öffentlichenStellen, privaten Dritten oder Gesellschaftenzur Verfügung gestellt werden.FungibilitätDer Rechtsbegriff für die Austauschbarkeit von Wertpapieren.Bei Fondsgesellschaften ist es die Möglichkeitder Veräußerung oder Übertragung von Kommanditeinlagen.Geschäftsführender KommanditistDer Kommanditist, der zur Führung der Geschäfte einerKommanditgesellschaft beauftragt wurde und dazuberechtigt ist.GesellschaftsvertragVertrag, an den alle Gesellschafter einer Gesellschaft gebundensind und nach dem sich die Rechtsbeziehungender Gesellschafter im Innenverhältnis richten.GrundbuchDas Register zur Verwaltung von Grundstücken mitden dazugehörigen Eigentumsverhältnissen (eingetr. inAbteilung I), Lasten und Beschränkungen (eingetr. inAbteilung II) und Grundpfandrechten (eingetr. in AbteilungIII).HafteinlageWird auch Haftsumme genannt. Der Betrag, mit demein Kommanditist im Handelsregister eingetragen istund der die Haftung dieses Kommanditisten gegenüberGläubigern der Kommanditgesellschaft begrenzt.Hiervon zu unterscheiden ist die Pflichteinlage, d. h.die gesellschaftsrechtlich der Kommanditgesellschaftgeschuldete Einlage (Beteiligungssumme). Die Gesellschafterdes <strong>INP</strong> Fonds haften im Außenverhältnis nurin Höhe von 10 % ihrer Einlage.HandelsregisterWird HR abgekürzt . Das öffentliche Verzeichnis beimjeweiligen Amtsgericht. Registriert werden die Kaufleute,die ein im Handelsgesetzbuch (HGB) genanntes118 GLOSSAR


Handelsgewerbe betreiben. In der Abteilung B (HR B)werden Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH) eingetragen,in der Abteilung A (HR A) werden natürlichePersonen und Personengesellschaften eingetragen (z. B.KG/Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG oderOHG/offene Handelsgesellschaft).IndexmieteMiete, die in bestimmten Intervallen entsprechend demLebenshaltungskostenindex für alle privaten Haushaltein der Bundesrepublik Deutschland angepasst wird.InflationWertverlust der Kaufkraft einer Währung.InitiatorErstellt zusammen mit Beratern die Fondskonzeptionund den Emissionsprospekt. Besorgt das Emissionskapitalvon Anlegern und Banken und übernimmt oft dieGeschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft.InvestitionsvolumenDie Summe aller Investitionen des Fonds inklusive allerdafür erforderlichen Kosten gemäß Finanz- und Investitionsplan.KommanditbeteiligungDer Anteil eines Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft.Die Höhe der Kommanditbeteiligungist regelmäßig für den Anteil des Kommanditisten amErgebnis (Gewinn oder Verlust) und am Vermögen derKommanditgesellschaft sowie für die Verwaltungsrechtedes Kommanditisten (wie z. B. das Stimmrecht) vonBedeutung.KommanditgesellschaftPersonengesellschaft, bei der bei einem oder mehrerenGesellschaftern die Haftung gegenüber den Gläubigernder Gesellschaft auf den Betrag der von ihnen übernommenenVermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten).Bei dem oder den anderen Gesellschafter/nfindet eine Beschränkung der Haftung dagegen nichtstatt (persönlich haftender Gesellschafter). Vorschriftenüber die Kommanditgesellschaft sind in den §§ 161 bis177 a HGB geregeltKommanditistGesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei demdie Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaftauf den Betrag der von ihm übernommenen Vermögenseinlagebeschränkt ist.KommanditkapitalKapital, das die Kommanditisten aufbringen. Entspricht- ausgenommen die Einlage der Gründungskommanditisten– dem Emissionskapital. Neben dem gegebenenfallsin Anspruch genommenen Fremdkapital wesentlicherTeil des Gesamtkapitals einer Kommanditgesellschaft.KomplementärDer persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.LiquiditätsreserveSie wird im Rahmen konservativer Angebote für geschlosseneImmobilienfonds stets in die Fondskonzeptionund in die Prognoserechnung eingearbeitet.Ein Teil der laufenden Überschüsse aus dem Vermietungsgeschäftwird nicht an die Fondsgesellschafterausgezahlt, sondern als Sicherheit (Liquiditätsreserve)angelegt. Hieraus können in der Folge z. B. unvorhergeseheneInstandhaltungskosten bestritten werden, ohnedass sich eine unmittelbare negative Auswirkung auf dieprognostizierten Auszahlungen ergibt.MittelverwendungskontrolleKontrolle der Verwendung der von Kapitalanlegerneingezahlten Gelder, z. B. durch einen Rechtsanwaltoder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.NebenkostenBetriebskosten (wie z.B. Grundsteuern und Versicherungsprämien),die durch das Eigentum am Grundstückoder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauchdes Grundstückes laufend entstehen. Eine Aufstellungder Nebenkosten, deren Zahlung durch den Mieter inMietverträgen häufig vereinbart wird, findet sich in derBetriebskostenabrechnung.Negatives steuerliches ErgebnisDie steuerrechtliche Zurechnung von negativen steuerlichenErgebnissen. Den Kapitalanlegern eines geschlossenenFonds werden sowohl tatsächliche alsauch reine Buchverluste (insbesondere Abschreibungen)zugewiesen. Durch negative steuerliche Ergebnissekann der Anleger sein zu versteuerndes Einkommenund die darauf entfallende Einkommensteuerverringern bzw. die Verluste auf zukünftige Einnahmenaus dem Fonds anrechnen.PflichteinlageDie Einlage, die ein Gesellschafter auf Grundlage desGesellschaftsvertrages an die Gesellschaft, an der er beteiligtist, zu leisten hat.Platzierungsgarantie/SchließungsgarantieZusicherung gegenüber der Fondsgesellschaft, dass dasPlatzierungskapital eines geschlossenen Fonds vollständiggezeichnet wird. Der Garant gewährleistet, dass eroder ein Dritter evtl. Platzierungsreste zu einem bestimmtenZeitpunkt übernehmen.SensitivitätsanalyseDie Prognoseberechnungen im Prospekt beruhen aufgeschlossenen Verträgen und auf Annahmen hinsichtlichverschiedener Einflussfaktoren. In der Sensitivitätsanalysewird dargestellt, welche Auswirkungen etwaigeheute nicht vorhersehbare oder beeinflussbare Veränderungenwesentlicher Einflussfaktoren auf die künftigeEntwicklung der Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlagehaben können.SozialimmobiliePflegeheim oder Altenheim, betreutes Wohnen.GLOSSAR 119


Steuerliches ErgebnisPositiver oder negativer Saldo der Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) eines Unternehmens.Steuerpflichtige EinkünfteSteuerpflichtige Einkünfte des Anlegers sind nicht diejährlichen Auszahlungsbeträge, sondern der dem Anlegerzuzurechnende Anteil an dem steuerpflichtigenÜberschuss der Gesellschaft. Bei der Ermittlung dessteuerpflichtigen Überschusses der Fondsgesellschaftwerden die Werbungskosten (z. B. laufende Kosten,Zinsen, Abschreibungen) von den Einnahmen abgezogen.Stille ReserveDifferenz zwischen Buch- und Verkehrswert einesWirtschaftsgutes, die - anders als Rückstellungen oderoffene Rücklagen – in der Bilanz eines Unternehmensnicht ausgewiesen wird. Entsteht durch Unterbewertungvon VermögensgegenständenTreugeberEine Person, die Eigentum an Sachen und/oder Rechtenauf einen Treuhänder überträgt, so dass diesem dievolle Rechtsstellung eines Eigentümers verliehen wird.Wirtschaftlicher Eigentümer bleibt in der Regel derTreugeber.TreuhänderEine natürliche oder juristische Person, die fremdes Eigentumin eigenem Namen, aber für fremde Interessenverwaltet.VerlängerungsoptionDas Recht einer Vertragspartei (z. B. eines Pächters),die Laufzeit eines Dauerschuldverhältnisses (z. B. einesPachtvertrages) durch einseitige Erklärung einmal odermehrmals um bestimmte Zeiträume zu verlängern.WertsteigerungspotenzialBei Immobilien ergibt sich in der Regel im Zeitverlaufu. a. durch Pachtsteigerungen eine entsprechende Werterhöhung,da sich der Kaufpreis bei Sozialimmobilienregelmäßig nach dem Ertragswert bestimmt.ZweitmarktSekundär-, Secondhandmarkt für Gesellschaftsanteileoder Kommanditanteile, der abhängig ist von Angebotund Nachfrage. Ein amtlich zugelassener Markt odereine Börse existiert nicht.120 GLOSSAR


GLOSSAR 121


<strong>INP</strong> Finanzconsult GmbHEnglische Planke 220459 HamburgTel.: 0 40/44 14 00 90Fax: 0 40/44 14 00 92 00www.inp-invest.deinfo@inp-invest.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!