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Vorschau von „Internationaler - Bund“ - Erziehungshilfen im IB

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Hilfen zur Erziehung (§ 30 und 31 KJHG)<br />

Zielgruppe<br />

Familien und Teilfamilien mit Kindern und junge Erwachsene<br />

Aufnahmevoraussetzungen<br />

Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt. Das<br />

Jugendamt informiert, wer vor Ort welche <strong>Erziehungshilfen</strong><br />

anbietet. Die gesetzlichen Grundlagen der sozialpädagogischen<br />

Familienhilfe sind die Hilfen zur Erziehung (hier § 31) und<br />

Erziehungsbeistandschaft (§ 30) <strong>im</strong> Kinder- und<br />

Jugendhilfegesetz.<br />

Ziele<br />

Die Familienhilfe arbeitet gemeinsam mit der Familie an der<br />

Beseitigung der aktuellen Probleme.<br />

Angebot<br />

Das Angebot richtet sich an Familien mit erheblichen Konflikten<br />

und Krisen in Erziehung, Alltag und <strong>im</strong> Umgang mit Ämtern und<br />

Behörden.<br />

Mit intensiver Betreuung und Begleitung hilft die<br />

sozialpädagogische Familienhilfe bzw. Erziehungsbeistandschaft<br />

bei der Bewältigung <strong>von</strong> Erziehungsaufgaben und<br />

Alltagsproblemen, bei der Lösung <strong>von</strong> Konflikten und Krisen und<br />

sowie be<strong>im</strong> Umgang mit Ämtern und Institutionen.<br />

Finanzierung<br />

Jugendamt II<br />

Adresse<br />

Internationaler Bund<br />

<strong>IB</strong> Worms<br />

Klaus Wagner<br />

Rheinstr. 1<br />

67547 Worms<br />

Tel: +49-6241-9474811<br />

Fax.: +49-6241-9474820<br />

E-Mail: klaus.wagner@internationaler-bund.de

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