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Vorschau von „Internationaler - Bund“ - Erziehungshilfen im IB

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Erziehungsstellen Alpen und Voerde<br />

Zielgruppe<br />

Die Zielgruppe<br />

Die Unterbringung in den Erziehungsstellen/Sozialpädagogischen<br />

Lebensgemeinschaften ist notwendig in den folgenden Fällen:<br />

– Die Erziehung oder Entwicklung <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen<br />

kann mit stützenden und ergänzenden Hilfen <strong>im</strong> Herkunftsmilieu<br />

nicht sichergestellt werden.<br />

– Die Problembelastung <strong>im</strong> Herkunftsmilieu ist sehr hoch und die<br />

Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den<br />

Heranwachsenden sind vielfältig und gravierend.<br />

– Das Kind ist bei der Aufnahme in der Regel max<strong>im</strong>al 13 Jahre alt<br />

– ein Alter, in dem es sich auf ein intensives und kontinuierliches<br />

Beziehungsangebot einlassen kann und dazu die „Erlaubnis“ der<br />

Herkunftsfamilie bekommt.<br />

– Das Kind benötigt einen kleinen, überschaubaren familialen<br />

Rahmen.<br />

Angebot<br />

Das Konzept<br />

In unseren Erziehungsstellen/Sozialpädagogischen<br />

Lebensgemeinschaften werden Kinder betreut, für die<br />

Fremdunterbringung angezeigt ist, die jedoch auf Grund ihrer<br />

individuellen Problemlage nicht in eine Pflegefamilie vermittelbar<br />

sind.<br />

Als Alternative zur klassischen He<strong>im</strong>erziehung bieten die<br />

Erziehungsstellen/Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften<br />

ein sehr individuelles familiales Entwicklungsmilieu für das Kind. In<br />

dieser Atmosphäre findet es einen geschützten Lebensraum mit<br />

einer min<strong>im</strong>alen Anzahl <strong>von</strong> Bezugspersonen: Die<br />

Erziehungsstellen-„Eltern“ betreuen max<strong>im</strong>al zwei<br />

Erziehungsstellen-„Kinder“.<br />

Diese Lebensform ist insbesondere für Kinder geeignet, die in ihrer<br />

Herkunftsfamilie nur „geringe Perspektiven“ haben und einen<br />

überschaubaren und konstanten Beziehungsrahmen benötigen<br />

und akzeptieren können.<br />

Die gesetzliche Grundlage:<br />

– § 27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe<br />

– § 36 KJHG Hilfeplanung<br />

– § 34 KJHG Hilfe zur Erziehung durch He<strong>im</strong>erziehung<br />

Die Leistungen

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